1 SCHADSTOFFSANIERUNG BESTAND
SCHADSTOFFSANIERUNG BESTAND
Hinweis Gefahrstoffverordnung
Das vorliegende Schadstoffkataster entbindet den
Auftragnehmer nicht von der Informationsermittlung, der
Einstufung des Gefahrstoffes nach der
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der
Betriebsanweisung und der Gefährdungsbeurteilung nach §
7 GefStoffV. Die Unterlagen sind auf der Baustelle zur
Einsicht bereitzuhalten.
Sofern über den Umfang des vorliegenden
Schadstoffkatasters hinaus vermutliche Gefahrstoffe
vorgefunden werden, ist die Bauüberwachung umgehend zu
informieren. Entsprechende Materialien werden AG-seitig
durch einen Sachkundigen begutachtet sowie ggf. beprobt
und analysiert.
Werden die in Abschnitt 3.1 aufgeführten kontaminierten
und sonstigen Bauteile (oder vergleichbare Einbauten)
zusätzlich an weiteren Stellen gefunden, ist deren
Ausbau über die in Abschnitt 3.1 genannten Positionen
abzurechnen.
Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass
sämtliche Forderungen der GefStoffV zu erfüllen sind
und hieraus entstehende Kosten, wie z.B. für die
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Mitteilungen
an die zuständige Behörde über den Umgang mit Asbest,
Erstellung der schriftlichen Betriebsanweisungen, die
Unterweisung der Beschäftigten (§14 GefStoffV) sowie
die Erstellung von Arbeitsplänen gemäß TRGS 519 nicht
gesondert vergütet werden. Die geplanten Arbeitsweisen
sind im Vorfeld der Demontagearbeiten mit dem
stattlichen Gewerbeaufsichtsamt und dem AG im Detail
abzustimmen. Aufwendungen hierfür sind einzurechnen.
Weiterhin sind für die einzelnen Gefahrstoffe die
folgenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe bzw.
Handlungs-anleitungen zu beachten und anzuwenden. Die
Kosten für die Ausführung sind einzurechnen.
- "Asbest" (TRGS 519)
- "Alte Mineralwolle" (TRGS 521)
- "PAK" (TRGS 551) sowie PAK-Handlungsanleitung des
Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und
technische Sicherheit (LAGetSi).
- "PCB" Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für
Umwelt und Verkehr zur Einführung der technischen
Anforderungen an die Reinigung und Entsorgung von
Transformatoren, mit PCB-haltiger oder
PCB-kontaminierter mineralölhaltiger oder
synthetischer Isolierflüssigkeit, PCB/PCT-
Abfallverordnung
-PCBAbfallV sowie das LAGA-Merkblatt: Technis che
Anforderungen an die Entsorgung von PCB-haltigen
Abfällen.
Für Arbeiten an Materialien, die gesundheitsgefährdene
Stoffe enthalten, sind die Kosten für die Erstellung
eines abgeschotteten Schwarzbereiches und die
Erschwernisse durch die notwendigen
Arbeitsschutzmaßnahmen (z.B. das Tragen der
persönlichen Schutzausrüstung wie Schutzanzüge etc.)
vom AN generell einzukalkulieren.
Hinweis Gefahrstoffverordnung
Hinweis zum Rückbau von kontaminierten Bauteilen
Bei den Arbeiten ist das in der Leistungsbeschreibung
dargestellte Demontage- und Abbruchkonzept Horn+Horn
(Bau-beschreibung) zu berücksichtigen. Die geplanten
Arbeitsweisen sind im Vorfeld mit dem AG im Detail
abzustimmen.
Die im Rahmen der Abbruchmaßnahmen anfallenden
Abbruchmaterialien sind grundsätzlich nach den
einzelnen Stoffgruppen und/oder entsprechend der
Kontamination zu demontieren und zu separieren. Kosten
hierfür, auch für das ggf. notwendige händische
Sortieren, sind in die nachstehenden Positionen
einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die
Abbruchmaterialien sind vorrangig zu verwerten bzw.,
falls dies nicht möglich ist, ordnungsgemäß zu
beseitigen.
Die Aufwendungen für die Separierung der einzelnen
Materialien (u.a. auch Sperrmüll oder Fenster) in
Stoffgruppen wie z.B. Holz (nach AltholzV), Metalle,
Bauschutt etc. sind in die betreffenden Positionen
einzukalkulieren.
Kosten für die Entsorgung der nachstehend beschriebenen
Materialien sind, wenn nicht anders beschrieben in die
betreffenden Positionen einzukalkulieren.
Sofern Demontagearbeiten durch den AN auf dem Dach per
Hand erfolgen, ist das Liefern, Vorhalten und Verlegen
gemäß Arbeitsfortschritt von Lauf- und Arbeitsstegen
mit Holzbrettern
(L = mind. 3 m, B = mind. 50 cm, D = mind. 3 cm)
einschl. Abtransport einzurechnen.
Des Weiteren ist hierbei das Liefern, Vorhalten,
Betreiben und Abtransportieren von Fanggerüsten oder
von Auffangnetzen gemäß DGUV-Information 201-008
"Dacharbeiten" (ehem. BGI 656) sowie BGR 184 "Regeln
für die Sicherheit von Seitenschutz und
Dachschutzwänden als Absturzsicherung bei Bauarbeiten"
(ehem. ZH 1 / 584), Hebebühnen u.ä. während der
Rückbauarbeiten einzurechnen.
Bei der Durchführung der Abbrucharbeiten sind
entsprechend der gewählten Abbruchmethode die jeweils
einschlägigen Vorschriften und Regeln zu beachten (z.B.
DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (ehem.
BGV A1), DGUV--Vorschrift 38 "Bauarbeiten" (ehem. BGV
C22), DIN 4124, DIN 4420, DIN 4123, DIN 18007, DIN
18299, DIN 18459, VDI-Richtlinie 6202).
Asbestrückbau
Für den Rückbau der Asbestprodukte sind u. a. folgende
Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Sämtliche
Aufwendungen hierfür sind in die betreffenden
Positionen einzurechnen:
Arbeiten im Sanierungsbereich. Zerstörungsarmer Ausbau
der Asbestprodukte, Bruchteile etc. in gekennzeichneten
Behältern sammeln. Schuttrutschen nicht verwenden und
Material nicht werfen. Planen o.ä. zum Auffangen und
Sammeln herabfallender Bruchstücke auslegen. Nach dem
Rückbau der
Asbestprodukte Untergrund absaugen (mindestens
H-Sauger) und feucht reinigen.
Hinweis zum Rückbau von kontaminierten Bauteilen
1. 1 BAUSTELLENEINRICHTUNG
GEFAHRSTOFFSANIERUNG
BAUSTELLENEINRICHTUNG
GEFAHRSTOFFSANIERUNG
1. 2 RÜCKBAU ASBESTHALTIGER BAUTEILE
RÜCKBAU ASBESTHALTIGER BAUTEILE
1. 3 ABBRUCH EINBAUTEN DIGESTORIEN
ABBRUCH EINBAUTEN DIGESTORIEN
1. 4 RÜCKBAU KMF - KREBSERZEUGENDE
MINERALFASERDÄMMSTOFFE
RÜCKBAU KMF - KREBSERZEUGENDE
MINERALFASERDÄMMSTOFFE
1. 5 RÜCKBAU SONSTIGER SCHADSTOFFE
RÜCKBAU SONSTIGER SCHADSTOFFE
2 ABBRUCHARBEITEN BESTAND
2. 1 ABBRUCH BODENBELÄGE
2. 2 ABBRUCH AUSSENFENSTER
2. 3 ABBRUCH INNENWÄNDE UND VERKLEIDUNGEN
ABBRUCH INNENWÄNDE UND VERKLEIDUNGEN
2. 4 ABBRUCH WANDBELÄGE
2. 5 ABBRUCH UNTERDECKEN
2. 6 ABBRUCH INNENTÜREN
2. 7 RÜCKBAU / EINLAGERUNG / WIEDEREINBAU
INNENTÜREN
RÜCKBAU / EINLAGERUNG / WIEDEREINBAU
INNENTÜREN
2. 8 ABBRUCH AUSSENWÄNDE / VERGRÖSSERUNG
FENSTERÖFFNUNGEN
ABBRUCH AUSSENWÄNDE / VERGRÖSSERUNG
FENSTERÖFFNUNGEN
3 GRUNDLEITUNGSVERLEGUNG BESTAND
GRUNDLEITUNGSVERLEGUNG BESTAND
3. 1 Sohle im Bestand für Umverlegung
Grundleitungen öffnen
Sohle im Bestand für Umverlegung
Grundleitungen öffnen
5 MAUERWERKSARBEITEN BESTAND
MAUERWERKSARBEITEN BESTAND
5. 3 DURCHBRÜCHE STEMMARBEITEN MAUERWERK
DURCHBRÜCHE STEMMARBEITEN MAUERWERK
5. 4 TÜRÖFFNUNGEN / ÜBERDECKUNGEN HERSTELLEN
TÜRÖFFNUNGEN / ÜBERDECKUNGEN HERSTELLEN
6 UMVERLEGUNG GRUNDLEITUNGEN
UMVERLEGUNG GRUNDLEITUNGEN
6. 1 SOHLE EINSCHNEIDEN / ERDAUSHUB
SOHLE EINSCHNEIDEN / ERDAUSHUB
7 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN BESTAND
BETON- UND STAHLBETONARBEITEN BESTAND
7. 2 DURCHBRÜCHE HERSTELLEN + SCHLIESSEN
DURCHBRÜCHE HERSTELLEN + SCHLIESSEN
7. 5 DECKENVERSCHLUSS AUFZUGSSCHACHT
STB-DECKEN
DECKENVERSCHLUSS AUFZUGSSCHACHT
STB-DECKEN
7. 6 VERSCHLUSS SCHACHTDECKEN EG + 2.OG
VERSCHLUSS SCHACHTDECKEN EG + 2.OG
9 RÜCKBAU TECHNISCHE INSTALLATIONEN
RÜCKBAU TECHNISCHE INSTALLATIONEN
9. 1 ABBRUCH HKLS-INSTALLATIONEN BESTAND
ABBRUCH HKLS-INSTALLATIONEN BESTAND
10 ENTSORGUNG
10. 1 ABFALLCONTAINER
11 STUNDENLOHNARBEITEN
11. 1 STUNDENLOHNARBEITEN