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Bauvorhaben
Erweiterungsbau GS Am Schloss mit Cafeteria
Grundschule am Schloss, Schulstraße 4, 22926 Ahrensburg
Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung
Rohbauarbeiten
Bauherr
Stadt Ahrensburg - Der Bürgermeister -
Manfred-Samusc Bauvorhaben
Erweiterungsbau GS Am Schloss mit Cafeteria
Grundschule am Schloss, Schulstraße 4, 22926 Ahrensburg
Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung
Rohbauarbeiten
Bauherr
Stadt Ahrensburg - Der Bürgermeister -
Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg
Bauvorhaben
Erweiterungsbau GS Am Schloss mit Cafeteria
Grundschule am Schloss, Schulstraße 4, 22926 Ahrensburg
Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung
Rohbauarbeiten
Bauherr
Stadt Ahrensburg - Der Bürgermeister -
Manfred-Samusc
Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung
Rohbauarbeiten
Projekt:
Erweiterungsbau GS Am Schloss mit Cafeteria, Schulstraße 4, 22926 Ahrensburg, Zufahrt über Reeshoop
Bauherr:
Stadt Ahrensburg- Der Bürgermeister, Manfred- Samusch- Straße 5 ,229 Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung
Rohbauarbeiten
Projekt:
Erweiterungsbau GS Am Schloss mit Cafeteria, Schulstraße 4, 22926 Ahrensburg, Zufahrt über Reeshoop
Bauherr:
Stadt Ahrensburg- Der Bürgermeister, Manfred- Samusch- Straße 5 ,22926 Ahrensburg
Architekt:
Stadt Ahrensburg- Der Bürgermeister, Manfred- Samusch- Straße 5 ,22926 Ahrensburg
Statik:
Bauingenieurbüro Kreth, Manhagener Allee 70f, 22926 Ahrensburg
Bauleitung:
Dieter Hörnes Architekt, Bornkampsweg 38g, 22926 Ahrensburg
gemäß VOB in allen Teilen sowie sonst . Vorschriften und Normen in neuester Fassung insbesondere des Landes Schleswig- Holstein einschließlich der geltenden Bauordnung
Ausführungsbeginn: I./II. Quartal 2026 (12 Tage nach Aufforderung voraussichtlich März 2026)
Ausführungsende: nach Bauzeitenplan 28 Wochen nach Ausführungsbeginn
Diese Unterlagen sind vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Bitte sorgen Sie für den termingerechten Eingang Ihres Angebotes
Angebotssumme in EUR
Angebotssumme Netto
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zzgl. MwSt. (19%)
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Angebotssumme Brutto
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Anbieter Ort, Datum Ausschreibender Ort, Datum
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Anbieter Unterschrift Ausschreibender Unterschrift
Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung
Rohbauarbeiten
Projekt:
Erweiterungsbau GS Am Schloss mit Cafeteria, Schulstraße 4, 22926 Ahrensburg, Zufahrt über Reeshoop
Bauherr:
Stadt Ahrensburg- Der Bürgermeister, Manfred- Samusch- Straße 5 ,229
Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
A Allgemeines
Der Erweiterungsbau mit Cafeteria und Klassenräumen in den Obergeschossen befindet sich auf einem hinter der Schule gelegenen Flurstück. Der Erweiterungsbau erhält im Erdgeschoss Räumlichkeiten Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
A Allgemeines
Der Erweiterungsbau mit Cafeteria und Klassenräumen in den Obergeschossen befindet sich auf einem hinter der Schule gelegenen Flurstück. Der Erweiterungsbau erhält im Erdgeschoss Räumlichkeiten für eine zweite Cafeteria am Standort. Der Bau wird als Massivbauweise mit Flachdach hergestellt und erhält eine vorgehängte Metallfassade.Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Straße Reeshoop im Bereich der Seniorenwohnanlagen zwischen Hausnummer 38 und 40 über das nachbarliche Grundstück. Die Zufahrt ist immer sauber zu halten und auf die Bewohner der Wohnanlagen ist stets Rücksicht zu nehmen. Es gilt allein diese Zufahrtsmöglichkeit. Die Seniorenwohnanlage darf nicht umfahren werden. Parkplätze stehen nicht zur Verfügung.
Die Baustelle ist von der Schule abgetrennt. Die Arbeiten laufen entsprechend bei laufendem Schulbetrieb. Der Schulbetrieb muss dauerhaft gewährleistet sein. Auf die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler ist in besonderer Weise zu achten.Die Grundstücksfläche ist eingeschränkt. Der Kronenbereich der Bäume steht nicht als Lagermöglichkeit zur Verfügung.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten und die örtlichen Gegebenheiten umfassend zu informieren, eine Besichtigung des zukünftigen Baufeldes wird empfohlen. Dieses betrifft insbesondere die Anfahrtsmöglichkeiten bei Transporten mit überlangen Fahrzeugen und Schwerlasttransportern und die verkehrstechnische Erschließung sowie die allgemeine Grundstückssituation zwecks Materialzwischenlagerung, Anlieferung, Entsorgung, die Errichtung der Baustelle und sonstigen Erfordernissen.Schäden und Behinderungen, die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind dem AG schriftlich mitzuteilen. Die weitere Vorgehensweise wird vom AG festgelegt. Nachforderungen, die aus offensichtlicher Unkenntnis der Örtlichkeit resultieren, finden keine Berücksichtigung. Erschwernisse und Mehraufwendungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
1. Baustrom und Bauwasser
Baustrom und Bauwasser wird anteilig (0,7%) von der Schlussrechnungssumme abgezogen. Das Verteilen des Baustroms und des Bauwassers zum jeweiligen Verwendungsort ist Sache des AN's und einzukalkulieren. Alle elektrisch betriebenen Baumaschinen und Geräte sind nach Arbeitsschluss spannungsfrei zu schalten und vor unbefugter Nutzung zu schützen .
2. Bauleistungsversicherung
Der Bauherr schließt eine Bauleistungsversicherung und eine Rohbauversicherung für die gesamte Baumaßnahme ab, an der die Gewerke prozentual (0,3%) entsprechend der jeweils eigenen Nettoauftragssumme beteiligt werden. Dieser Betrag wird je Gewerk in der Schlussrechnung abgezogen.
3. Bautagebuch
Der Auftragnehmer hat werktäglich ein Bautagebuch nach Richtlinie VHB 411 zum führen. Darin müssen der Bauablauf und die wesentlichen Vorgänge und Ereignisse auf der Baustelle festgehalten werden. Jeweils am folgenden Werktag bis spätestens 9.00 Uhr hat der Auftragnehmer das Bautagebuch für den vorausgegangenen Werktag zu vervollständigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, wöchentlich der Bauleitung die Bautageberichte der vergangenen Woche unaufgefordert zu übergeben. Sollte der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht ordnungsgemäß nachkommen, ist der Auftraggeber berechtigt, einen angemessenen Einbehalt vom fälligen Werklohn des Auftragnehmers vorzunehmen, bis der Auftragnehmer dieser Verpflichtung ordnungsgemäß nachkommt.
Das Bautagebuch hat insbesondere Angaben zu folgenden Themen zu enthalten:
a) Zahl und Qualifikation der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter,
b) Angaben über die eingesetzten Nachunternehmer sowie etwaige Verstöße der Nachunternehmer gegen Vertragspflichten,
c) Art und Umfang der täglich erbrachten Leistungen,
d) Zeitpunkt der Anlieferung von Geräten und Baustoffen,
e) Angaben über die Witterungsverhältnisse,
f) Lichtbilder mit stichpunktartiger Beschreibung der festgehaltenen Details; insbesondere auch für später nicht mehr zugängliche Bereiche,
g) Angabe über etwaige abweichende Ausführungen,
h) Angaben über vertraglich wichtige Termine,
i) Angaben zu etwaigen sonstigen besonderen Vorkommnissen.
Eintragungen im Bautagebuch erfolgen ausschließlich zu Dokumentationszwecken und ersetzen nicht die formgerechte Anzeige oder Erklärung gegenüber dem Auftraggeber.
4. Immisionen
Vom Rohbauunternehmer sind die entsprechenden Auflagen zur Begrenzung von Lärm- und Staubemissionen und Erschütterungen einzuhalten ( siehe dazu u. a . B ImSchG , Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 3 2. B ImSchG , LärmVO, D IN 4 150 Teil 2 und Teil 3 ).
Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmimmissionen sind auf Grundlage des § 22 BImSchG und der " Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen" z u treffen.
Alle lärmintensiven Arbeiten sind der Bauüberwachung / Bauleitung mind. 4 Tage vor Ausführung anzuzeigen
- durch die Bauüberwachung / Bauleitung erfolgt die Abstimmung mit dem AG zur terminlichen Einordnung der betreffenden Leistungen
- die betreffenden Bauleistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den AG durchzuführen
Die Staubemissionen der Baustellen sind durch technische Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung hinsichtlich der eingesetzten Maschinen und Geräte sowie durch organisatorische Maßnahmen und geeignete Betriebsabläufe zu begrenzen , soweit dieses technisch, betrieblich und wirtschaftlich möglich und tragbar ist. Die Immissionsgrenzwerte der BImSchV sind zu beachten und einzuhalten. Hierzu sind insbesondere
- Erdbaumaschinen zu verwenden, deren Antriebsanlagen nach dem Stand der Motorentechnik eingesetzt und gewartet werden
- Arbeitsverfahren, die naturgemäß Staub erzeugen können , so auszuführen , dass die Staubemissionen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Dazu ist das Bearbeiten von mineralischen Baustoffen z . B . als Feuchtmethode auszuführen
- die Beladung von Baufahrzeugen mit staubenden Baustoffen und Materialien so vorzunehmen, dass entstehende Staubemissionen auf ein Mindestmaß beschränkt werden
- Transporte von staubhaltigen Baumaterialien auf den Verkehrswegen im Stadtgebiet nur mit Abdeckung zulässig Aufwendungen für die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen für den Immisionsschutz auf Basis der vorgenannten Ausführungen nach dem Stand der Technik, sowie die erforderlichen Gespräche mit dem Gewerbeaufsichtsamt sind bei der Preisfindung zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet .
4. Baustellenzufahrt und Nachbarschutz
Die Zufahrt zum Baugrundstück wird über eine auf dem Grundstück der Nachbarbebauung befindliche Zuwegung erfolgen.
Folgender Inhalt der nachbarschaftlichen Vereinbarung ist durch den AN umzusetzen und einzuhalten:
(a) Die Baustelle ist während der Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahme bis zu deren Abschluss einzuzäunen.
(b) Soweit möglich ist die Entwicklung von Staub und der Eintrag von Staub durch die Baumaßnahme auf die angrenzenden Grundstücke ggf. durch Bewässerung zu vermeiden, insbesondere in den Sommermonaten oder in Trockenperioden. Es ist darauf zu achten, dass im Bereich der Nachbarbebauung die Fassade, mitsamt Fenstern, nach Fertigstellung des Bauvorhabens nicht von Bauschmutz betroffen ist.
(c) Flutlicht ist nur in der Zeit zwischen 7-20 Uhr zulässig. Strahler dürfen dabei nicht in Richtung Grundstück der Nachbarbebauung gerichtet werden.
(d) Die Zufahrt zur Baustelle ist nur auf der in Anlage rosa markierten Fläche („Baustellenzufahrt“) zulässig.
(e) Die Baustellenzufahrt darf nur von Fahrzeugen mit einer Achslast bis zu maximal 10 t und einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu maximal 16 t befahren werden.
(f) Die Baustellenzufahrt ist vor Verschmutzung zu schützen und während der Durchführung der Baumaßnahme regelmäßig zu reinigen. Bei starken Verschmutzungen ist die Baustellenzufahrt unverzüglich, spätestens jedoch am selben Tag, zu reinigen
(g) Soweit notwendig sind Schäden an der Zufahrt zu beseitigen und der Zustand vor Beginn der Baumaßnahme ist nach Abschluss der Arbeiten wiederherzustellen.
(h) Zur Verkehrssicherung sind Rückwärtsfahrten von LKW oder anderen großen Fahrzeugen soweit möglich zu vermeiden. Sollten sich Rückwärtsfahrten nicht vermeiden lassen, sind diese nur unter Absicherung durch zwei Personen zulässig.
(i) Die direkt neben der Baustellenzufahrt befindlichen Parkplätze dürfen im Rahmen der Baumaßnahme nicht genutzt werden, sondern müssen weiterhin uneingeschränkt dem Wohnen der Nachbarbebauung zur Verfügung stehen. Auch die Müllentsorgung muss weiterhin uneingeschränkt möglich sein.
Das Befahren der Baustelle ist nur zum Be- und Entladen bzw . in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit der Bauüberwachung/ Bauleitung erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ohne Ankündigung ein Abschleppen der Fahrzeuge auf Kosten und Risiko der entsprechenden AN bzw. Halter . Der AN verpflichtet sich, seine Arbeitskräfte davon zu unterrichten und für die Einhaltung dieser Verpflichtung zu sorgen.
(j) Im gesamten Bereich der Baustellenzufahrt muss ein Halte- und Parkverbot für Baustellenfahrzeuge bestehen.
(k) Das Grundstück der Nachbarn mit seiner Zuwegung darf in keinem Fall durch Bauzäune, Gerüste oder die Ausweisung einer Baustelleneinrichtungsfläche auf dem Baugrundstück beeinträchtigt werden.
(l) Die Ausleger von Kränen jeder Art dürfen nur lastenfrei über das Grundstück der Nachbarn schwenken, soweit dies für die Durchführung der Baumaßnahme nicht anderweitig möglich ist. Die Ausgleichsgewichte des Krans gelten nicht als Lasten. Der Lastschwenkbereich ist ausschließlich im Luftraum über dem Baugrundstück zu führen und der Kran hat sich im Ruhezustand ausschließlich über dem Baugrundstück zu befinden. Die Aufstellung von Kränen ist mit 17 Tagen Vorlauf anzuzeigen.
(m) Folgende tägliche Arbeitszeiten gelten als vereinbart:
M o- F r 7 .00 - 1 9.00 Uhr
S a 8 .00 - 1 5.00 Uhr (nur mit vorheriger Anmeldung der Arbeiten)
5. Einheitspreise
Die in den nachfolgend beschriebenen Positionen aufgeführten Leistungen sind gemäß den vorgestellten technischen Vorbemerkungen auszuführen. Alle Positionen sind als komplette und in sich geschlossenen und voll funktionstüchtige Leistung anzubieten. Mit den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen abgegolten, die für eine gebrauchsfähige Herstellung, der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Elemente erforderlich sind.
Sofern Positionen mit dem Zusatz 'Zulage' ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis bereits in einer anderen Position enthalten., Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im Aufmaß übermessene Leistung (meist mit einer anderen Einheit) oder stellt eine Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen Leistung mit gleicher Einheit dar.
6. Vertretung des AN
Der Auftragnehmer benennt innerhalb von 12 Tagen nach Auftragserteilung einen deutschsprechenden, wirtschaftlich und fachlich bevollmächtigten Vertreter, der die Arbeiten auf der Baustelle leitet. Dieser Vertreter ist während der Ausführung täglich auf der Baustelle erreichbar und nimmt an den Baustellenbesprechungen teil. Die Teilnahme ist Vertragsbestandteil. Im Verhinderungsfall ist eine geeignete Stellvertretung zu benennen. Die in den Baubesprechungen getroffenen Festlegungen sind verbindlich. Den Anweisungen des SiGeKo ist Folge zu leisten.
7. Ausführungsunterlagen
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. Differenzen zwischen den Ausführungszeichnungen des Statikers und des Architekten sind sofort schriftlich der Bauleitung anzuzeigen.
8. Dokumentation
Durch den AN ist mit Fertigstellung spätestens eine Woche vor Abnahme der ausgeführten Leistung eine Dokumentation 1-fach in Papier und 2-fach Digital zu übergeben. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet:
1. Bauleitererklärung
2. Fachunternehmererklärung
3. Auflistung aller eingebauten Materialien, Produkte, Bauelemente, Lieferscheine, Datenblätter auch sämtlicher Oberflächen.
4. Pflege- und Gebrauchsanweisungen
5. Für sicherheitstechnische Einrichtungen: Zusammenstellung der Materialgütenachweise
6. Abnahmeprüfzeugnis (gem. DIN EN)
7. Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse
8. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, ggfls. Zulassung im Einzelfall
9. Errichterbescheinigung
10. Übereinstimmungserklärungen
11. Werkplanung
12. Prüf- und Abnahmeprotokoll, Freigabe der Inbetriebnahme
13. Gewährleistungszeiten
9. Rechnungen
Wichtige Hinweise für Rechnungsstellung und Zahlung:
Das Original der Rechnung ist postalisch an die Auftraggeberin zu senden.
Per Email sind die Bauleitungen mit den Rechnungen zeitgleich anzuschreiben.
Die Aufmaße sind vorab der Bauüberwachung zu senden.
Die Aufmaßprüfung erfolgt über:
· Dieter Hörnes, Architekt
Es werden nur Rechnungen auf Basis mindestens zwei Wochen vorher eingereichter und geprüfter Aufmaße bearbeitet. Zeitgleich eingereichte Rechnungen mit Aufmaßen werden nicht behandelt. Daher: Bitte die Aufmaße, die eine Rechnung bilden sollen, im Vorfeld zur Prüfung übersenden.
Da das Gebäude über zwei unterschiedliche Förderprogramme gefördert wird, wurde die Ausschreibung in die zwei Förderabschnitte nach Massen unterteilt, obwohl die Arbeiten in einem Zug ausgeführt werden müssen. Für die einzelnen Förderabschnitte ist jeweils eine separate Schlussrechnungen zu stellen.
Die vorgenannten Bedingungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
A Allgemeines
Der Erweiterungsbau mit Cafeteria und Klassenräumen in den Obergeschossen befindet sich auf einem hinter der Schule gelegenen Flurstück. Der Erweiterungsbau erhält im Erdgeschoss Räumlichkeiten
1 Arbeiten Aufteilung anteilig in die Förderprojekte
1
Arbeiten Aufteilung anteilig in die Förderprojekte
1.2 Gerüstarbeiten
1.2
Gerüstarbeiten