01 Gerüstbauarbeiten
01.__.0010 Metallgerüst als Fassadengerüst Stahlrohr-Fassadengerüst als Arbeitsgerüst, mehrteilig,
liefern, aufbauen, vorhalten und beseitigen;
Die Ausführung ist nach den Vorschriften
der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den
Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und den
geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen;
bestehend aus Gerüstlagen, von jeweils 2,0 m
aufwärts gestaffelt, einschl. der fest angebrachten
erforderlichen Etagenleitern;
Gerüstgestellung umlaufend für Herstellung der Fassadenbekleidung
sowie auch Dachanschlüssen und Montage von
Haustechnikeinrichtungen, Blitzschutzanlagen.
Höhenunterschiede im Geländebereich entlang der Fassadenlinie
von bis zu 1,00 m sind in die Leistung einzurechnen.
Firsthöhe: Hauptgebäude bis ca. 7,5 m ü. Gelände
Gerüstbreite: mind. 0,80 m
Verkehrslast: 4 kN/m2 (400 kg/m2)
Grundvorhaltedauer: 4 Wochen
Die Mitbenutzung durch weitere Gewerke und den AG sowie der
Bauüberwachung
ist zu gewährleisten.
Metallgerüst als Fassadengerüst
01.__.0020 Vorhaltung für Fassadengerüst Vorhaltung von Fassadengerüsten aus Metall / Stahlrohr
über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus
für weitere 4 Wochen.
Vorhaltung für Fassadengerüst
01.__.0030 Gerüsttreppenturm Podesttreppenturm als Gerüsttreppe nach BGR 113 und DIN
4420, als separate Aufstiegsmöglichkeit vom Boden zur
obersten Arbeitsebene, nach Ausführung aufbauen, inkl.
Vorhaltung während des Aufbaus. Verankerung nach
statischen Erfordernissen.
Einbindung in die geplante Gebäuderüstung ist einzurechnen.
Gebrauchsüberlassung beginnt nach Freigabe des Gerüstes.
Lastklasse 3 : (2 kN/m²),
Treppenbreite: 64 cm,
Austrittshöhe: bis 7,5 m,
gegenläufig ,
liefern, fachgerecht montieren und nach Beendigung der
Arbeiten wieder demontieren. Hierbei sind alle
Befestigungspunkte wieder fachgerecht in ihren Urzustand
zurück zu versetzen.
In den Angebotspreis ist ein 3-maliges Versetzen des
Podesttreppenturms mit einzurechnen.
Vorhaltezeit: 4 Wochen
Es ist ein geprüftes und bauaufsichtlich zugelassenes System
zu verwenden.
01.__.0040 Vorhaltung von Treppentürmen für Fassadenrüstung Vorhaltung von Treppentürmen für Fassadenrüstung
über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus
für weitere 4 Wochen.
Vorhaltung von Treppentürmen für Fassadenrüstung