Dachabdichtung
Erweiterung der Erich Kästner-Schule in Marktredwitz
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Ergänzung der Angebotsanforderung Abweichung Lang- und Kurztext Sofern Lang- und Kurztext voneinander abweichen, gilt immer der Langtext. Anfragen zu den Verdingungsunterlagen Anfragen zu den Verdingungsunterlagen sind rechtzeitig unter Berücksichtigung der auf der Vergabeplattform / Vergabestelle hinterlegten Frist zu stellen. Anfragen und Auskünfte werden ausschließlich über die Vergabeplattform / Vergabestelle kommuniziert. Digitale Pläne Digitale Pläne werden für die Vergabe als pdf-Dateien zur Verfügung gestellt. Die Vergabestelle kann nicht gewährleisten, dass die Pläne maßstabsgetreu wiedergegeben werden. Sollte eine für die Angebotsbearbeitung notwendige Vermaßung fehlen, hat der Bewerber bei der Vergabestelle diese Auskunft zu verlangen. Besichtigung von Baustellen Ortseinsicht ist nach vorheriger Absprache mit der Vergabestelle möglich und wird empfohlen. Datenträger Es wird darum gebeten die Angebote zusätzlich im GAEB-Format d84 auf der Vergabeplattform einzustellen.
Ergänzung der Angebotsanforderung
Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 Übergabe von Ausführungszeichnungen durch den AG Die Ausführungszeichnungen werden als Dateien in digitaler, bearbeitbarer Form (*.dwg, *.dxf) übergeben. 10.2 Erstellen von Zeichnungen und Unterlagen Eine erforderliche Planvorlage des AN hat in Abstimmung mit dem AG so rechtzeitig zu erfolgen, dass die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine unter Berücksichtigung von Planprüfung und der erforderlichen Lieferfristen eingehalten werden. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen unter seiner eigenen Verantwortung nach dem Vertrag zu erbringen. Dazu gehören auch Werkstatt-/Montagepläne, Bedienungsanleitungen etc. Deshalb werden vom Auftraggeber oder seinem Erfüllungsgehilfen diesbezüglich keine Freigaben, Anerkenntnisse oder sonstige Rechtserklärungen abgegeben. Die Kenntnisnahme des Auftraggebers entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner vollen Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit und vertragsgerechte Ausführung seiner Leistung. Dies gilt auch für etwaige Planfreigaben. In der Regel erfolgt nur eine Prüfung im Hinblick auf die Gestaltung und die technischen Vorgaben. Sofern im Leistungsverzeichnis die Lieferung und Erstellung von Plänen in digitaler Form gefordert ist, sind diese zwingend nach den Vorgaben des Auftraggebers (insbesondere hinsichtlich der Einhaltung von Layerstrukturen, Planstempel etc.) zu erstellen. Ergänzung: Dokumentation Falls eine Dokumentation gefordert ist, stellt diese eine wesentliche Unterlage für einen ordnungsgemäßen Betreib beim Nutzer dar. Ihr vollständiges Vorliegen ist deshalb Voraussetzung für eine Abnahme und Übergabe der Anlage. Die Dokumentation ist spätestens 14 Tage vor der geplanten Abnahme an den AG zu übergeben. 10.3 Ausführungsfristen (Bauablaufplan) Der Auftragnehmer hat einen Bauablaufplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen FB 214.H. Der Baufristenplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen. 10.4 Einrichtung von Unterkünften Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. 10.5 Baustellenbesprechungen Zur Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung führt der Auftraggeber regelmäßige Baustellenbesprechungen durch. Zu den jeweils wöchentlich stattfindenden Baustellenbesprechungen (Vertragssprache Deutsch), hat der Auftragnehmer oder ein von ihm für die Leitung der Ausführung bestellter vertretungsbetrechtigter Vertreter teilzunehmen. 10.6 Energie- und Wasseranschlüsse zu Bauzwecken Vom Baumeister wird innerhalb des Baugeländes ein Baustromanschluss und ein Bauwasseranschluss zur Verfügung gestellt. Details sind eigenverantwortlich mit der Baufirma zu regeln. Anschlüsse und deren Verbrauch stehen kostenlos zur Verfügung, Zwischenzähler sind nach Angaben des AG zu setzen. Anschlüsse für Geräte, Maschinen und sonst. Hilfsmittel, die Energie oder Wasser benötigen, wie z.B. Kabel, Leitungen, Schläuche, Kabeltrommeln, Scheinwerfer etc., sind vom AN bereitzustellen und werden nicht gesondert vergütet. 10.7 Ausführung von Stundenlohnarbeiten Stundenlohnnachweise sind wöchentlich einzureichen. Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen Stoffe und Bauteile Vom Auftragnehmer dürfen keine gesundheitsgefährdenden Stoffe und Bauteile eingebaut werden. Die Werte der derzeit gültigen MAK-Liste sind einzuhalten. Bauarten, Bauprodukte, Nachweise Im Bezug auf Bauprodukte und Bauarten wird vor allem auf das Produkthaftungsgesetz, auf die Bayerische Bauordnung und die Bayerische Technische Baubestimmung (BayTB) -jeweils in ihrer aktuellen, gültigen Fassung - hingewiesen. Gem. Art. 52 Abs.1 BayBO hat der Unternehmer die erforderlichen Nachweise und Leistungserklärungen über die Verwendbarkeit der eingesetzten Bauprodukte und Bauarten auf der Baustelle bereitzuhalten. Gem. Art. 77 Abs. 5 BayBO ist der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauüberwachung jederzeit Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfung von Bauprodukten, in die CE-Kennzeichnungen und Leistungserklärungen nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, in die Bautagebücher und andere vorgeschriebene Aufzeichnungen zu gewähren. Kulturhistorische Funde Werden vom Auftragnehmer Funde gemacht, die von kulturhistorischer Bedeutung sein könnten, ist sofort der Auftraggeber, sowie die Untere Denkmalschutzbehörde und die örtliche Bauleitung zu informieren. Örtliche Bauleitung Während der Arbeiten des Auftragnehmers auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte, deutsch sprechende, vertretungsberechtigte Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. Die Qualifikation ist dem AG vor Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Bautagesberichte Vom AN sind auf Formblättern Beiträge für das Bautagebuch täglich zu erstellen und spätestens wöchentlich einzureichen. Sie müssen alle Angaben wie Stand und Fortschritt der Arbeiten sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des Bauablaufes lückenlos enthalten. Es dient als Grundlage für alle Meldungen und Berichte, die über die Bauausführung zu erstatten sind und bildet nach Abschluss der Bauarbeiten einen wichtigen Bestandteil der Bauakten. Bei der Erstellung und Übergabe der Bautagesberichte handelt es sich somit um eine wesentliche Leistungspflicht des AN, die bei Nichterbringung zur Abnahmeverweigerung führen kann. Ver- und Entsorgungsleitungen Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer außerdem bei allen zuständigen Stellen über eventuell vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen sowie deren Schutz zu informieren. Bei allen Arbeiten, mit oder ohne Geräteeinsatz, im Bereich der Leitungstrassen sind grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften der BayBO und der Berufsgenossenschaften, der VDE, sowie die Merkblätter und Hinweise des örtlichen Energieversorgers einzuhalten. Schäden an Ver- und Entsorgungsleitungen sowie daraus entstehende Folgekosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Unternehmer werden darauf hingewiesen, dass die in die Pläne der Versorger eingezeichneten Trassen Ungenauigkeiten hinsichtlich der exakten Lage aufweisen können. Hierauf weisen die Versorger selbst hin. Bei Arbeiten in unmittelbarer Nähe (1,5 m) zu Versorgungsleitungen/ Trassen ist mit größter Vorsicht zu arbeiten. Ggf. sind Erkundungsmaßnahmen (z.B. Handschachtungen) vorzunehmen. Vermeidung, Verwertung, Beseitigung von Abfällen Für die Vermeidung und Abfallbewirtschaftung von Abfällen gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in seiner aktuellen, gültigen Fassung. Abfälle im Sinne des KrWG, die aus dem Leistungsbereich des AN hervorgehen, sind vom AN bei zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zu entledigen und durch diese entsprechend fach-, sach- und umweltgerecht zu verwerten oder zu beseitigen. Der Nachweis der Entsorgungsstelle und der Bezahlung der Deponiegebühren sind der Schlussrechnung beizufügen. Reinigung Die Baustelle ist täglich zu reinigen, inkl. Reinigung bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte. Alkohol- und Rauchverbot Auf der Baustelle herrscht Rauchverbot. Das Konsumieren von Alkohol und/ oder Drogen ist ebenfalls untersagt. Der Auftraggeber behält sich vor, gegen alkoholisierte oder berauschte Personen ein Baustellenverbot auszusprechen. Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme darf der Auftragnehmer Dritten nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers weitergeben. Dies gilt auch nach Abschluss der Bauarbeiten für die Erteilung von Referenzen oder der geplanten Veröffentlichung in Firmenbroschüren, Internetauftritten etc. Gerätestunden für Kleingeräte z.B. Bohrer, Winkelschleifer, usw. werden auch für Stundenlohnarbeiten nicht gesondert vergütet. Rechnungen Alle Rechnungen sind nach Möglichkeit digital beim Auftraggeber (rechnung@landkreis-wunsiedel.de, oder e.rechnung@landkreis-wunsiedel.de bei E-Rechnungen) einzureichen (jeweils kumuliert). Auf allen Rechnungen ist sowohl die Maßnahmen- als auch die Vertragsnummer anzugeben. Korrekturen des Auftraggebers aus vorangegangenen Abschlagsrechnungen sind in Folgerechnungen einzupflegen. Umweltschutz Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der AN hat die Arbeiten so auszuführen, dass eine Beeinträchtigung der Umwelt ausgeschlossen ist. Verwiesen wird hier nur exemplarisch auf die Bereiche Lärmschutz und Grundwasserschutz. Vegetation Bei Schäden an Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen ist, soweit sie durch den AN zu vertreten sind, Schadensersatz zu leisten, nach "Verkehrs- und Schadensersatzwerte von Bäumen, Sträuchern und Hecken, Obstgehölzen und Reben nach dem Sachwertverfahren" von W. Koch, Heft 69 Schriftenreihe des Hauptverbandes der Landwirtschaftlichen Buchstellen, Verlag Pflug und Feder GmbH, Bonn. Feuergefährliche Arbeiten Bei feuergefährlichen Arbeiten ist grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten die Betriebsfeuerwehr bzw. wenn diese nicht vorhanden der Nutzer zu informieren. Deaktivierung von Gefahrenmeldeanlagen In Bereichen, die bereits mit in Betrieb befindlichen Brandmeldeanlagen ausgerüstet sind, hat der AN darauf zu achten, dass vor Beginn von rauch- und staubintensiven Arbeiten die entsprechenden Melder deaktiviert werden müssen. Dazu ist die zuständige Meldezentrale rechtzeitig über den Beginn, Ort, Art und Dauer der Arbeiten zu informieren. Nach Beendigung der Arbeiten hat der AN die Meldezentrale wiederum zu informieren. Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Abnahme schriftlich zu bestätigen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaft DGUV V3/V4 beschaffen sind. Fassadengerüst Ein Fassadengerüst für das Gebäude wird bauseits gestellt. Schutz der Substanz Die Sanierungsarbeiten müssen so ausgeführt werden, dass Störungen bzw. Schäden vermieden werden. Sämtliche Arbeiten am Bauwerk, insbesondere Abbruch und Rückbauarbeiten, sind mit besonderer Sorgfalt und mit Rücksicht auf die zu erhaltenden Bauteile auszuführen. Baulärm Alle Arbeiten finden bei laufendem Schulbetrieb in den angrenzenden Gebäudeteilen statt. Lärmentwicklung und Erschütterungen müssen auf das nicht vermeidbare Minimum reduziert werden. Auf der Baustelle dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzt werden. Betriebszeiten Auf der Baustelle darf ohne Sondergenehmigung zu folgenden Zeiten gearbeitet werden: Werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Ende der Weiteren Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen
Beschreibung der Maßnahme Projektbeschreibung Der Verein "Hilfe für das lernbehinderte Kind im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge e.V." beabsichtigt, die Erich Kästner-Schule in Marktredwitz zu erweitern. Die Erweiterung erfolgt durch einen Neubau, welcher im Süden des Bestandsgebäudes anschließt. Grundstück/ Lage/ Zufahrt Die Erich Kästner-Schule liegt zentral in der Stadt Marktredwitz und nördlich des historischen Stadtkerns. Das Quartier um die Erich Kästner-Schule ist geprägt durch den Kirchpark, die Grundschule Marktredwitz, die Glasschleif (Veranstaltungshalle) und das Martin-Schalling-Haus (Altenpflege). Gemarkung Marktredwitz, Flur-Nr. 924/18 Adresse: Bauerstraße 2. Wegen der beengten Platzverhältnisse am Baugrundstück ist zu berücksichtigen, dass während der Bauphase nur begrenzt Zufahrts- und Lagermöglichkeiten vorhanden sind. Als Kompensation wird der kleine Jahnsportplatz als Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt. Zufahrt erfolgt über Jahnsportplatz (Goethestraße / Jahnstraße) - siehe Baustelleneinrichtungsplan. Bestand / Gelände Das Bestandsgebäude wurde 1911 in Massivbauweise mit Walmdach erbaut. Die letzte Generalsanierung wurde im 1986 durchgeführt, sowie kleiner Sanierungsmaßnahmen in den letzten Jahren. Das Gelände weist ein Gefälle von Osten nach Westen auf. Planung Als Baufeld für die Erweiterung der Erich Kästner-Schule steht der im Süden des Bestands gelegene Pausenhof zur Verfügung. Die neue "Glasfuge" bzw. der Zwischenbau verbindet die Bestandsschule mit dem geplanten Erweiterungsbau und bietet einen neuen zweiten baulichen Rettungsweg inklusive Aufzug zur barrierefreien Erschließung. Das neue viergeschossige Schulgebäude wurde in Massivbauweise mit Lochfassade geplant. Strukturell befinden sich in jedem Geschoss und je nach Anforderungen des Raumprogramms bis zu 3 Klassenzimmer, welche durch einen Gruppenraum geteilt werden. Im Nordosten des Anbaus, direkt neben dem neuen Treppenhaus, befindet sich über alle Etagen eine Nebenraumzone, welche Sanitär-, Lager- und Technikräume beinhaltet. Baukonstruktion / Bauelemente Gründung nicht unterkellert tragende Bodenplatte und Frostschürze Dämmung unter + auf der Bodenplatte Flächendrainage + Ringdrainage Außenwände Massivbauweise (HLZ + Beton) Dämmung: Mineralwolle Hinterlüftete Holzfassade Innenwände tragende Innenwände: Mauerwerk 24 cm nicht tragende Innenwände: Trockenbau Putz Anstrich Fliesen (Sanitärbereiche und Küche) Decken Magnesitgebundene Holzwolle Akustikplatten Qudaratrasterdecke (Sanitär + Lager) Böden Heizestrich Fußbodenheizung Kautschuk Fliesen (Sanitär, Küche, Treppenhaus) Dächer 01 Flachdach in Stahlbeton mit Attika innenliegender Entwässerung EPS Aufdach- und Gefälledämmung Dachbegrünung + PV Dächer 02 Flachdach in Stahlbeton außenliegender Entwässerung EPS Aufdach- und Gefälledämmung Fenster und Türen Eingangselement: Leichtmetall Fenster und Fenstertüren: Holz-Alu Innentüren: geschlossene Türblätter + teilweise Glaselement Sonnenschutz außenliegende Raffstores teilweise zusätzlich innenliegende Vorhänge/ Schienensystem Freianlagen Freianlagengestaltung im Bereich des Erweiterungsbaus Neuschaffung einer Pausenfläche im Kirchpark Zeitplan Baubeginn Rohbau: Frühjahr 2025 Fertigstellung und Nutzungsaufnahme: März 2027
Beschreibung der Maßnahme
ZTV - Referenzprodukte / Gleichwertigkeit Referenzprodukte / Gleichwertigkeit grundsätzlich gilt: Die angegebenen Referenzprodukte dienen lediglich als Beispiel und Kalkulationshilfe und stellen keine Produktvorgabe dar. Der Bieter bleibt, unter der Berücksichtigung der gestalterischen Anforderungen entsprechend der Detailplanung und bei Einhaltung der ZusätzlichenTechnischen Vertragsbedingungen bei der Wahl eines gleichwertigen Produktes frei. Ein Richtfabrikat / Referenzprodukt wird jeweils mit folgendem Vermerk genannt: oder gleichwertig angeb. Fabrikat: ..................................... (vom Bieter einzutragen) Werden vom Bieter keine Eintragungen gemacht, ist das Richtfabrikat für die Ausführung verbindlich. Ansonsten ist die Gleichwertigkeit durch Prüfzeugnisse und Systemdetails zu belegen. Diese müssen vom Bieter dem Angebot beigelegt werden. Fehlende oder mangelhafte Unterlagen führen zum Ausschluss des Angebotes.
ZTV - Referenzprodukte / Gleichwertigkeit
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
02 DACHARBEITEN ANBAU
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DACHARBEITEN ANBAU
02.01 DACHABDICHTUNGEN
02.01
DACHABDICHTUNGEN
02.02 LICHTKUPPEL
02.02
LICHTKUPPEL
02.03 ABSTURZSICHERUNGEN
02.03
ABSTURZSICHERUNGEN
02.04 Dachbegrünung, extensiv, Mehrschicht
02.04
Dachbegrünung, extensiv, Mehrschicht
02.05 DACHKLEMPNER
02.05
DACHKLEMPNER
02.06 PHOTOVOLTAIK-UNTERKONSTR.
02.06
PHOTOVOLTAIK-UNTERKONSTR.
03 DACHARBEITEN, ÜBERGANG BESTAND
03
DACHARBEITEN, ÜBERGANG BESTAND
03.01 ABBRUCHARBEITEN BESTANDSDACH
03.01
ABBRUCHARBEITEN BESTANDSDACH
03.02 ZIMMERARBEITEN, DACH ZUM BESTAND
03.02
ZIMMERARBEITEN, DACH ZUM BESTAND
03.03 AUFDACHDÄMMUNG
03.03
AUFDACHDÄMMUNG
03.04 ZIEGELDECKUNG
03.04
ZIEGELDECKUNG
03.05 DACHKLEMPNER
03.05
DACHKLEMPNER
04 REGIEARBEITEN
04
REGIEARBEITEN
04.01 REGIEARBEITEN
04.01
REGIEARBEITEN

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