To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 - Situation und Bauvorhaben Situation und Bauvorhaben
1. Lage des Grundstücks
ALDI GmbH & Co. KG Radevormwald, Feldmannshaus 6, 42477 Radevormwald.
Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über ausgebaute Straßen.
2. Das Bauvorhaben
Die Firma ALDI GmbH & Co. KG betreibt in Radevormwald ein Logistikzentrum zum Umschlag von Waren. Für die Anlieferung ist beabsichtigt in die vorhandenen Lagerhalle ein Warenannahmebüro einzubauen.
3. Baubeschreibung
Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst notwendige Trockenbauarbeiten, die im Zuge der Baumaßnahme erbracht werden müssen. Verschiedene Leistungen sind dabei in Abhängigkeit bauseitiger Vorleistungen oder nach Absprache auf Abruf zu erbringen. Eine entsprechende Flexibilität wird vorausgesetzt.
4. Allgemein
Dem Bieter wird zwingend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über Lage und Beschaffenheit der Baustelle, deren Zugangsmöglichkeit, alle sein Gewerk betreffenden Randbedingungen zu informieren. Kenntnisse des Bieters über alle vorgenannten Rahmenbedingungen werden vom Bauherrn und vom Architekten bei sämtlichen Verhandlungen sowie bei der Ausführung vorausgesetzt.
Nachforderungen, Terminaufschübe usw. aus Unkenntnis werden nicht anerkannt.
01 - Situation und Bauvorhaben
02 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Vor Ausführung seiner Leistungen sind vom Auftragnehmer nach Lage und Ausmaß die benötigten Flächen für Baustelleneinrichtungen und Lagerung mit der Bauleitung und dem Betrieb abzustimmen und nach deren Weisung zu belegen.
Innerhalb der benannten Flächen sowie innerhalb seiner Arbeitsbereiche obliegt dem AN die Verkehrssicherungspflicht, notwendige Verkehrsflächen sind freizuhalten.
Material kann nur ungesichert an angegebener Stelle zwischengelagert werden.
2. Bodenverhältnisse
Nicht relevant.
3. Entsorgung
Darf nur stattfinden:
Schutt und Müll mittels Container
Abwasser über das Schmutzwassersystem
Sondermüll entsprechend den behördlichen Vorschriften
4. Technische Regelwerke
Es gelten die Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen und -lieferungen, die zusätzlichen Vertragsbedingungen zum VOB-Vertrag, die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, die Technischen Lieferbedingungen, alle einschlägigen DIN-Vorschriften, bauaufsichtsamtliche Bestimmungen, Technischen Prüfvorschriften, Merkblätter, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Montage-, Verarbeitungs- und Werksvorschriften der Materialhersteller, alles in den neuesten Fassungen.
5. Montagebedingungen
Soweit Berührungspunkte mit Gewerken anderer Auftragnehmer bestehen, hat der AN seine Ausführung mit diesen Auftragnehmern zu koordinieren.
Zur Leistung gehören:
die Lieferung frei Baustelle einschl. Abladen
der Transport zur Verwendungsstelle
das evtl. erforderliche Zwischenlagern nach Angabe der Bauleitung
die komplette Montage unter Beachtung der Montage-, Verarbeitungs- und Werksvorschriften der Materialhersteller einschl. erforderlicher Stemm-, Bohr-, Schweiß und sonstiger, zum Einbau notwendiger Arbeiten
02 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
03 - Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben
1. Bautagesberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Tagesberichte zu erstellen und diese der Objektüberwachung spätestens am Anfang der Folgewoche elektronisch zu übermitteln oder in Papierform mit folgendem Inhalt zu übergeben:
täglicher Arbeitsbeginn und -ende
Anzahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte und eingesetzten Großgeräte
Angaben zu den Witterungsverhältnissen und den Temperaturen (min/max)
Beginn, Zwischenstand und Fertigstellung von einzelnen Bauarbeiten und Bauabschnitten
Behinderung, Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten und ihre Ursachen
Verkehrsfreigaben, Bauübergaben, Abnahmen, Materiallieferungen und Aushubabtransporte
außergewöhnliche Ereignisse (z. B. Arbeitsunfälle, Schadensfälle, Unterweisungen)
2. Abrechnung
Rechnungen sind kumulierend aufzustellen. Die Vergütung von Abschlagszahlungen bedeutet keine Anerkennung der Richtigkeit und Mängelfreiheit der von ihr erfassten Leistungen, Massen oder Preise.
Die Aufmaße sind in folgender prüfbarer Form vorzulegen:
Aufmaßblätter sind mit folgendem Aufbau einzureichen und fortlaufend zu nummerieren: Kopfzeile mit Projekt, Titel, LV-Positionsnummer und Kurztext der Leistungsposition
Rechenvorgänge sind systematisch und nachvollziehbar aufzubauen
In den Aufmaßblättern benannte Abrechnungspläne sind beizulegen; jedes abgerechnete Maß muss im Abrechnungsplan aufgeführt sein. Unterschiedliche Positionen sind ggfs. farbig anzulegen und Einzelflächen unter Umständen gesondert zu kennzeichnen
Nachträge sind fortlaufend zu nummerieren
Aufmaße und Rechnungen, welche die vorgenannten Kriterien in wesentlichen Punkten nicht erfüllen, können vom AG als unprüfbar an den Auftragnehmer zurückgeschickt werden
3. Zur Leistung bzw. zur abgegoltenen Nebenleistung gehören:
Die Kontrolle der örtlichen Gegebenheiten
Das Sauberhalten öffentlicher Zufahrtsstraßen zum Grundstück, deren Randbereiche und die zu befahrenden Flächen auf dem Betriebsgelände, sind bei Verschmutzung durch Transportfahrzeuge umgehend mit Kehrmaschinen zu säubern.
Kostenlose Beseitigung durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen
Gesetzliche vorgeschriebene Unfallsicherungsmaßnahmen sind so anzubringen, dass nachfolgende Arbeiten, auch anderer Auftragnehmer, nicht behindert werden. Es wird besonders auf die BGV C 22 hingewiesen
Auf Verlangen von Behörden oder Bauleitung hat der AN für die zur Verwendung kommenden Stoffe und Bauteile die entsprechenden Gütenachweise, Prüfzeugnisse und Zulassungsbescheide, für den AG kostenfrei, beizubringen
Alle nach DIN vorgeschriebenen Eignungs- und Güteprüfungen sind während der Bauausführung oder nach Fertigstellung der Leistung durchzuführen.
Müssen vorhandene Schutzeinrichtungen für die Ausführung entfernt werden, so ist die Entfernung und die Wiederherstellung dieser Schutzeinrichtungen unmittelbar vor und nach den Arbeiten Sache des Auftragnehmers und ist auf den jeweiligen Arbeitsbereich zu beschränken.
Werden Ungenauigkeiten an der Leistung des AN über die zulässigen Toleranzen hinaus festgestellt, so sind sie ohne Aufforderung auf Kosten des Auftragnehmers sofort zu beseitigen, ohne das Gefüge der Konstruktion und den Arbeitsablauf zu stören.
Alle auszuführenden Arbeiten haben fach- und sachgerecht zu erfolgen. Nachweise, wie Schweißnachweise sind, wenn gefordert, kostenlos zu erbringen. Verzinkte Stahlteile, die verschweißt werden, sind entsprechend nachzuverzinken.
Der AN verpflichtet sich bereits eingebaute Teile und den Hallenboden vor Beschädigung, besonders Funkenflug, bei Trenn- und Schweißarbeiten ausreichend zu schützen.
Die angegebenen Stückzahlen, Längen und Gewichte sind überschlägig ermittelt. Die nach geprüfter, statischer Berechnung erforderlichen bzw. tatsächlichen Längen und Gewichte können von den hier angegebenen geringfügig abweichen.
Alle Aufwendungen an Auflagern wie Schweißen, Verbundanker, Herstellen von Aussparungen für Schubknaggen etc. werden nicht extra vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
03 - Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben
04 - Sicherheitsrelevante Bedingungen Sicherheitsrelevante Bedingungen
1. Arbeiten bei laufendem Betrieb
Das Logistikzentrum ALDI GmbH & Co. KG Radevormwald dient als Umschlaglager für Waren des täglichen Bedarfs. Darüber hinaus werden Frischwaren in einem Kühllager bis zur Auslieferung in die Filialen zwischengelagert.
Für die angefragten Leistungen wird der Betrieb nicht unterbrochen. Lagerflächen, Arbeitszeiten und Transportwege werden durch den Betrieb vorgegeben.
Für alle innerhalb der Betriebsgebäude auszuführenden Arbeiten gelten die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften der Firma ALDI. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Arbeitssicherheit sowie zum Schutz vor Verschmutzung sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren und werden, wenn nicht in einer Leistungsposition abgefragt, nicht gesondert vergütet.
2. Sicherheit- und Gesundheitsschutz
Es wird ausschließlich für die durchzuführenden Arbeiten geeignetes Personal eingesetzt.
Bei groben Sicherheitsverstößen (z. B. Arbeiten unter Gefährdung für sich und andere) kann die betroffene Person von der Baustelle zeitweise aber auch dauerhaft verwiesen werden.
Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5, 6 ArbSchG ist für die geplanten Tätigkeiten auf der Baustelle zu erstellen. Auf Anforderung ist diese dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung zu stellen.
Die vor Ort Beschäftigten sind gemäß BGV A 1 über die Gefahren am Arbeitsplatz und auf der Baustelle, einschließlich Maßnahmen zu deren Abwendung zu unterweisen. Auf Anforderung ist diese dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung zu stellen.
Werden besonders gefährliche Arbeiten nach Anlage 2 der BaustellV durchgeführt, so sind diese der Bauleitung und dem Koordinator mitzuteilen.
Bei Verwendung von Gefahrstoffen müssen vor Baubeginn die Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen vorgelegt werden. Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen anderer Gewerke durch die eingesetzten Gefahrstoffe werden mit diesen unmittelbar angesprochen.
Die eingesetzten Betriebsmittel müssen für den Einsatz auf der Baustelle geeignet sein und gemäß BetrSichV geprüft sein.
Die eingesetzten elektrischen Betriebsmittel müssen für den Einsatz auf der Baustelle geeignet und gemäß BGV A 3 geprüft sein.
Die erforderliche Anzahl von Ersthelfern sowie Verbandskästen gemäß BGV A 1 sind vor Ort zu halten. Auf Anforderung ist dieses dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nachzuweisen.
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen und sind von den Beschäftigten zu tragen.
Zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Unternehmen und Selbstständiger an einem Arbeitsplatz wird eine Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt, mit entsprechender Weisungsbefugnis ausgestattet.
Schweiß- und Heißarbeiten sind vor Beginn bei ALDI anzuzeigen. Die erforderlichen Maßnahmen sind nach Schweißerlaubnisschein (Grundlage: § 30 BGV D1) zu treffen.
Bei Gerüsten ist eine Freigabebescheinigung zu erstellen, Fahrgerüste sind nach der Aufbauanleitung aufzubauen, die Aufbauanleitung ist bereit zu halten.
In der geschlossenen Halle sind entweder elektrische oder gasbetriebene Hubsteiger mit weißer Bereifung einzusetzen.
04 - Sicherheitsrelevante Bedingungen
05 - Planunterlagen Planunterlagen
Zur Kalkulation liegen dem Leistungsverzeichnis nachfolgende Unterlagen als pdf-Dateien bei:
Plan -Nr. Index Planbezeichnung Maßstab
Planunterlagen Architekturbüro Stülp
372-5-01 C Lageplan 1 : 500
372-5-02 C Hallengrundriss 1 : 250
372-5-10 D Warenannahmebüro, Grundriss 1 : 50
372-5-11 D Warenannahmebüro, Schnitte, Ansichten 1 : 50
372-5-13 B Detail Ablage, Schnitt 1 : 2
05 - Planunterlagen
06 - Terminplan Terminplan
Verschiedene Leistungen sind in Abhängigkeit bauseitiger Vorleistungen oder als Vorleistung für Folgegewerke zu erbringen. Die genaue Terminierung erfolgt in gemeinsamer Absprache.
Eine entsprechende Flexibilität wird vorausgesetzt.
06 - Terminplan
01 Lagerbüro
01
Lagerbüro
Hinweis: Das neue Warenannahmebüro wird in der Lagerhalle vor den Toren 41 und 42 errichtet. Die Außentore 41 und 42 werden demontiert und durch Fensterelemente ersetzt.
Die vorhandene Stahlbetonfertigteilwand bildet die Außenwand des Warenannahmebüros.
Wichtig:
Lagerseitig vor dem Tor 42 befindet sich eine Luftbrandwand, die entlang der Kühllagerwand in Achse 11 in einer Breite von 5,0 m senkrecht auf das Tor zuläuft. Dieser Streifen ist von Brandlasten freizuhalten.
Daher ist der Teil des Warenannahmebüros, der innerhalb
des 5,0 m Streifens liegt, in F90 Qualität herzustellen.
Dies gilt sowohl für die Wände, als auch für die Decken.
Der Teil des Büros, der außerhalb des 5,0 m Streifens liegt, kann in normaler Trocken- oder Systembauweise erstellt werden.
Der Transport zur Baustelle (inkl. Frachtkosten) sowie innerhalb der Lagerhalle, die Montage vor Ort einschließlich der zur vollständigen Erbringung der Leistung notwendigen Geräte sowie eine ggf. notwendige Baustelleneinrichtung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Der Zugang zur Lagerhalle erfolgt über die Zugangstür (Treppenanlage) neben Tor 40.
Es sind nur elektrisch betriebene Transport- und Montagegeräte mit weißer Bereifung zugelassen.
(Der Bauherr stellt keine Transportmittel oder Arbeitskräfte
bespielsweise zum Abladen zur Verfügung).
In den Einheitspreis sind alle Sonderkonstruktionen und gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen in Wand und Decke unter Berücksichtigung der Gebäudefuge sowie der Heizbereiche einzukalkulieren.
Hinweis:
01.__.0010 Technische Bearbeitung / Statik Technische Bearbeitung der nachfolgend beschriebenen Hallenbürokabine.
Zur Leistung gehört:
Erstellung der erforderlichen Unterlagen wie Montagezeichnungen unter Berücksichtigung des Brandschutzes, der Gebäudefuge im Bereich der Stelconplattenreihe (zur Außenwand Stahlbetonplatte mit Estrichbelag, unbeheizt ; hallenseitig Walzbeton mit Estrichbelag, beheizt (Fußbodenheizung), der Örtlichkeit, der Zugänglichkeit zum Einbauort, der Transportwege usw.
Erstellung einer prüffähigen Statik für die Gesamtkonstruktion
Grundlage der Leistung bilden die vorliegenden Architektenpläne sowie das örtliche Aufmaß.
Einreichung der Montagezeichnungen innerhalb von 28 Kalendertagen nach Auftragsvergabe.
Die Unterlagen sind als PDF-Dokument per E-mail
zu übermitteln.
01.__.0010
Technische Bearbeitung / Statik
L
1.00
psch
01.__.0020 Hallenbürokabine Liefern und einbauen einer Hallenbürokabine
in der Lagerhalle Achse A/10-11,
1-geschossig, 3-seitig freistehend, 1-seitig an Stahlbetonfertigteilwand (Außenwand) angebaut.
Das Hallenbüro besteht aus zwei Bereichen (Teilen).
Teil 1 als selbsttragende Trockenbaukonstruktion
in F90 Qualität innen und außen:
Grundfläche:
Außenmaße (L x B): ca. 4.270 x 5.310 mm
und ca. 2.370 x 3.855 mm
Raumhöhe: ca. 2.880 mm
Achsraster: abhängig vom gewählten Trockenbausystem z.B.
Knauf Cubo o. ä.
Wanddicke: ca. 155 mm
Brüstungshöhe: 1.050 mm von OKFF
Wandhöhe: 3.110 mm von OKFF
Wände und Decken
als selbsttragendes Raumsystem F90
Trennwand in F90-Qualität, als Montagewand,
aus GK-Metallständerwerk, zweiseitig doppelt beplankt
Decke in F90-Qualität, als tragende Deckenkonstruktion
aus GK-Metallständerwerk, zweiseitig doppelt beplankt,
Decke bedingt begehbar (wandernde Mannlast mind. 100 kg)
Beplankung aus Gipsplatten DIN EN 520 Typ F
und DIN 18180 GKB, beidseitig, zweilagig,
Plattendicke je Seite 2 x 20 mm,
Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Unter- und Oberseite gerade
Bodenbefestigung auf 18 cm Walzbetonboden mit 2 cm kunststoffmodifizierter Estrichdeckschicht.
Wandbefestigung einseitig an Stahlbetonfertigteilwand
in Achse A.
Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162,
Dicke 60 mm,
Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: A1,
einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen,
Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,040 W/(mK).
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2
des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung, Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Fensteröffnungen,
Leibungen mit GKBF-Bauplatten 2 x 12,5 mm,
umlaufend ausgekleidet,
Anzahl: 2 Stück
Maße (HxB): ca. 875 x 1.350 mm
Fensterbänke (2 Stück) bestehend aus einer
HPL-beschichteten Spanplatte,
Farbton: RAL 7016 Anthrazitgrau
Einzellänge: bis 870 mm
Breite (Tiefe): ca. 185 mm
Dicke: 25 mm
Vorderkante abgerundet, Radius 3 mm,
alle sichtbaren Flächen HPL-beschichtet,
vollflächig, mit geeignetem Kleber verkleben.
Wandfläche gesamt: ca. 80,00 m²
Deckenfläche: ca. 32,00 m²
Teil 2 als selbsttragende Trockenbaukonstruktion ohne Brandschutzanforderung:
Grundfläche:
Außenmaße (L x B): ca. 9.065 x 5.400 mm
Raumhöhe: ca. 2.910 mm
Achsraster: abhängig vom gewählten Trockenbausystem z.B.
Knauf Cubo o. ä.
Wanddicke: ca. 125 mm
Brüstungshöhe: 1.050 mm von OKFF
Wandhöhe: 3.110 mm von OKFF
Wände und Decken
als selbsttragendes Raumsystem
Trennwand als Montagewand,
aus GK-Metallständerwerk, zweiseitig doppelt beplankt
Beplankung aus Gipsplatten DIN EN 520 Typ A
und DIN 18180 GKB, (ein-)beidseitig, zweilagig,
Plattendicke je Seite 2 x 12,5 mm,
Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Unter- und Oberseite gerade
Decke als tragende Deckenkonstruktion aus GK-Metallständerwerk, Unterseite doppelt beplankt,
Oberseite Eindeckung aus 15 mm OSB-Platten,
Decke bedingt begehbar (wandernde Mannlast mind. 100 kg),
Bodenbefestigung auf 18 cm Walzbetonboden mit 2 cm kunststoffmodifizierter Estrichdeckschicht.
Wandbefestigung einseitig an Stahlbetonfertigteilwand
in Achse A.
Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162,
Dicke 60 mm,
Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: A1,
einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen,
Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,040 W/(mK).
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2
des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung, Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Fensteröffnungen für bauseitige Fensterelemente
Leibungen mit GKB-Bauplatten 2 x 12,5 mm,
umlaufend ausgekleidet,
Anzahl: 12 Stück
Maße (HxB): ca. 900 x 1.350 mm
Anzahl: 2 Stück
Maße (HxB): ca. 875 x 1.350 mm
Anzahl: 1 Stück
Maße (HxB): ca. 900 x 1.495 mm
Wandfläche gesamt: ca. 77,00 m²
Deckenfläche: ca. 49,00 m²
Einschließlich Alu-Kantenschutprofilen an Wandecken etc. sowie Einfassprofilen zum Anschluss an die Fensteranlagen.
Allgemein Teil 1 und Teil 2
Kabinenboden
Untergrund: 18 cm Walzbetonboden mit 2 cm kunststoffmodifizierter Estrichdeckschicht.
Montage eines Abschlusswinkel im Bereich der Zugangstür
Winkelstahl 30 x 30 mm, verzinkt, mit Bohrungen, auf Hallenboden verdübeln,
aufbringen einer selbstnivellierenden Spachtelung zur Herstellung eines ebenen Untergrundes,
Abdeckplatte aus 25 mm OSB-Platten, der Örtlichkeit angepasst.
Bodenbelag
PVC-Belag in Qualität MIPOLAM TROPLAN 100
Farbe 1040, darkgrey oder gleichwertig:
einschließlich Hartkernsockelleisten innen und
Abschlußprofilen (L-Winkel) an der Zugangstür.
Grundfläche: ca. 75,0 m²
Türen/Zargen
Stahlzargen und Türen mit Vollspaneinlage,
Klimaklasse I, Beanspruchung N,
Alu-Drückergarnitur mit Rosetten, Farbe EV1 silberfarbig eloxiert und 2 Stück vernickelten Einschraubbändern.
Tür beschichtet und vorgerichtet für Profilzylinder
Anzahl: 2 Stück
Tür im Lichten: mind. 800 mm breit, mit großem Glasausschnitt (ESG-Iso-Verglasung)
mit Schallex-Türdichtung,
Rohbau-Öffnungsmaß: ca. 885 x 2.125 mm
1 Stck Bodentürstopper, Fabrikat: FSB 3884 00 od. glw.
1 Stck Wandtürstopper, Wandpuffer, selbstklebend,
Farbton weiß, Durchmesser ca. 50 mm, Dicke ca. 15 mm
Abgehängte Decke
als Mineralfaserdecke in sichtbarer Einlegemontage,
als selbsttragende Decke innerhalb der Bürokabine, einschließlich rieselfester Schallschluckauflage
aus 60 mm Mineralfaserdämmplatten gem. DIN 4102-A2
nicht brennbar,
Einbauhöhe: ca. 2.600 mm von OKF bis UKD
Abhängehöhe: ca. 250 mm
Grundfläche: ca. 75,0 m²
Format: 625 x 625 mm
Fabrikat: OWA - Design Harmony oder glw.
Farbtöne:
Wandflächen Q2 gespachtelt
PVC-Abdeckleisten: RAL 7037
Fensterprofile: RAL 7037
Türzarge: RAL 7037
Türblatt: RAL 7037
Fußleisten: RAL 7037
Türdrücker: RAL 9006 (eloxiert)
Tragkonstruktion Decke: weiß
Es sind entsprechende Unterlagen des angebotenen Systems dem Abgebot beizufügen.
01.__.0020
Hallenbürokabine
L
1.00
psch
01.__.0030 Ablage für Dokumente Liefern und einbauen einer Ablage für Dokumente,
im Bereich der Fenster (Außenseite) Ansicht 1,
bestehend aus einer 22 mm resopalbeschichteten Spanplatte,
dreiseitig mit 80 mm hoher Blende,
alle sichtbaren Kanten sind mit Umleimer zu versehen.
Ausführung gemäß Architektenplan 372-5-13 Index B
Tiefe im Bereich der Fenster ca. 300 mm,
Tiefe im Bereich der Stützen ca. 260 mm,
Länge der Ablage ca. 3.100 mm,
Befestigung an zu liefernder Unterkonstruktion
aus Stahlrohr-Konsolen 40/25/2 mm,
L-Form, Schenkellänge 240 und 190 mm,
Abwicklung ca. 430 mm,
Stahlrohr verzinkt.
In den Wandbereichen (zwischen den Fenstern) ist
zur Befestigung der Konsolen jeweils ein verstärktes
UA-Profil einzubauen.
01.__.0030
Ablage für Dokumente
1.00
St
01.__.0040 Wandverstärkung für bauseitige Dokumentenschublade Liefern und einbauen einer Wandverstärkung
im Brüstungsbereich eines Fensters,
Brüstungshöhe ca. 910 mm von OK Podest,
Wandverstärkung zur Befestigung einer bauseitigen Fensterkonstruktion mit integrierter Dokumentenschublade
auf der Innenseite des Warenannahmebüros.
Die Dokumentenschublade wird über Winkelprofile an der Fensterbrüstung abgestützt und befestigt.
Wandverstärkung wahlweise aus mind. 2 Stück UA-Profilen oder als Holzplatte innerhalb der Fensterbrüstung.
01.__.0040
Wandverstärkung für bauseitige Dokumentenschublade
L
1.00
psch
01.__.0050 Herstellung Wand-/Deckenausschnitt DN 40 Herstellung eines Wand-/Deckenausschnitt
in Wand oder Decke ohne Brandschutz,
DN 40 nach Angabe,
für den Deckenschutz.
Einschließlich Lieferung und Montage
einer beidseitigen Rosette, PVC Farbe Weiß,
zur Abdeckung.
01.__.0050
Herstellung Wand-/Deckenausschnitt DN 40
2.00
St
01.__.0060 Herstellung Wand-/Deckenausschnitt DN 60 Herstellung eines Wand-/Deckenausschnitt
DN 60 nach Angabe, für Elektro.
01.__.0060
Herstellung Wand-/Deckenausschnitt DN 60
4.00
St
01.__.0070 Herstellung Wand-/Deckenausschnitt DN 100 Herstellung eines Wand-/Deckenausschnitt
DN 100 nach Angabe,
für die Lüftung,
Einschließlich Lieferung und Montage
einer beidseitigen Rosette zur Abdeckung.
01.__.0070
Herstellung Wand-/Deckenausschnitt DN 100
2.00
St
01.__.0080 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in für unvorhergesehene Arbeiten.
Nur auf besondere Anordnung der örtlichen Bauleitung
und des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnunabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
01.__.0080
Facharbeiterstunden
O
1.00
h
01.__.0090 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in für
unvorhergesehene Arbeiten.
Nur auf besondere Anordnung der örtlichen Bauleitung
und des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnunabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
01.__.0090
Helferstunden
O
1.00
h