Tiefbau
Erw. der Franz-Stock-Realschule Hövelhof
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Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis Gewerk   Rohbau-/ Tiefbauarbeiten Bauvorhaben   Erweiterung der Franz-Stock-Realschule Baustellenadresse  Staumühler Straße 31    33161 Hövelhof Auftraggeber   Sennegemeinde Hövelhof - Der Bürgermeister -    Schloßstraße 14    33161 Hövelhof Planung und   b44 architekten Bauleitung   bley | hack | düsterhus architekten partgmbb    Am Bahnhof 44. 32657 Lemgo    t 05261.7775800    info@b44-architekten.de
Leistungsverzeichnis
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1.0 Angebot und Auftragserteilung 1.1  Die Erstellung und Abgabe des Angebotes erfolgt für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich. 1.2  Grundlage für das Angebot und einen eventuellen Vertrag sind in dieser Reihenfolge: die allgemeinen Vorbemerkungen das Leistungsverzeichnis einschl. der jeweiligen technischen Vorbemerkungen die VOB, Teile B und C in der jeweils gültigen Form 1.3  Die Zuschlagsfrist beginnt mit Abgabe des Angebotes, frühestens jedoch mit dem Abgabetermin. 1.4 In die Angebotspreise ist alles einzukalkulieren, was zur vollständigen, ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Ausführung der Leistung oder Lieferung erforderlich ist. 1.5 Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungs- vorschriften einschl. der Gerüstbauordnung vertraut sind. 1.6 Vor der Auftragserteilung hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass er ausreichend haftpflichtversichert ist, dass sein Betrieb beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet ist und dass er Mitglied seiner zuständigen Berufsgenossenschaft ist. 1.7 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 1.8 Die Preiseinholung erfolgt als öffentliche Ausschreibung. 1.9    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 2.0 Ausführung 2.1 Vom Vertrag abweichende oder zusätzliche Leistungen sind der Bauleitung vor Ausführung schriftlich anzubieten. 2.2 Eine Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. 2.3 Im Leistungsverzeichnis festgelegte Fabrikate und Materialien sind grundsätzlich zu verwenden 2.4 Nach Beendigung seiner Leistungen ist die Baustelle unverzüglich durch den Auftragnehmer zu räumen. 2.5  Der Auftragnehmer erhält die zur Ausführung erforderlichen Zeichnungen in 2-facher Ausfertigung. Weitere Ausfertigungen werden gegen Kostenerstattung abgegeben. 3.0 Vergütung 3.1 Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Sie sind am folgenden Tag  zur Anerkennung vorzulegen, einschl. Name und beruflichem Stand des Arbeitnehmers sowie der Materialverbrauch. Nicht von der Bauleitung unterschriebene Stundenzettel werden nicht anerkannt. 3.2 Die im Leistungsverzeichnis eingesetzten Massen sind annähernd ermittelt und daher für die Ausführung nicht verbindlich. Mehr- oder Minderleistungen bedingen keine Änderung der Einheitspreise, auch wenn die 10%-ige Spanne gemäß § 2, Punkt 3 der VOB/B über- oder unterschritten wird. Desgleichen bleibt der Wegfall einzelner Positionen ohne Vergütung oder Anspruch auf entgangenen Gewinn. 4.0 Versicherungen 4.1 Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflicht nachzuweisen, die alle aus der Erfüllung des Auftrags und der Besonderheiten der Baustelle sich ergebenden Risiken in voller Höhe abdeckt. 5.0 Abnahme und Gewährleistung 5.1 Die Abnahme erfolgt in jedem Fall förmlich im Sinne von VOB/B § 12 Nr. 4. Alle stillschweigenden Fälle der Abnahme gem. VOB/B § 12 Nr. 5 werden ausgeschlossen. 5.2 Die Gewährleistung beträgt 5 Jahre. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Gesamtleistung oder vom Tage der letzten Zahlung an den Unternehmer. 5.3 Überschreitet die Feststellung bzw. Beseitigung von Mängeln eine Frist von 3 Monaten nach Bezug des Gebäudes, sind der Bauleitung die darauf entstehenden Kosten und Nebenkosten zu ersetzen. 6.0 Abrechnung und Zahlungen 6.1 Abschlagszahlungen erfolgen in Höhe von 90 % der erbrachten Leistungen. 10 % der Rechnungssumme werden als Sicherheit für die Dauer der Bauzeit einbehalten. 6.2 Die Rechnungsstellung hat übersichtlich zu erfolgen. Dabei ist die Reihenfolge der Positionen gemäß dem Leistungsverzeichnis einzuhalten. 6.3 Allen Rechnungen sind klar gegliederte Aufmaße beizufügen. 6.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, festgestellte Überzahlungen binnen 3 Wochen an den Auftraggeber zurückzuzahlen. 7.0 Sicherheitsleistungen 7.1 Für die Vertragsgemäße Durchführung des Auftrages werden als Sicherheit bis zur Abnahme und Schlussrechnung 10 % des festgestellten Rechnungsbetrages einbehalten. 7.2 Während der Gewährleistungsfrist werden 5 % des festgestellten Brutto-Schlussrechnungsbetrages einbehalten. Dieser Betrag kann mit einer für den gleichen Zeitraum ausgestellten Bankbürgschaft abgelöst werden. ................................, den ................... ..........................................
Allgemeine Vorbemerkungen
Weitere besondere Vertragsbedingungen Weitere besondere Vertragsbedingungen (zu Formblatt 214  Punkt 10) 10.1 Die Prämie für eine vom Bauherrn abgeschlossene Bauwesenversicherung wird anteilig mit 0,3% der Auftragssumme auf die mitversicherten Unternehmer aufgeteilt, die Selbstbeteiligung des Auftragnehmers beträgt 100,00 EUR pro Schadensfall. 10.2 Baustrom/ Bauwasser für die gesamte Baumaßnahme wird bauseits zur Verfügung gestellt und pauschal mit 0,3% der Abrechnungssumme in Abzug gebracht 10.3 Die Baureinigung wird mit pauschal 0,3% der Auftragssumme auf die am Bau beteiligten Unternehmer aufgeteilt Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Weitere besondere Vertragsbedingungen
Projektbeschreibung Projektbeschreibung Bauherr:   Sennegemeinde Hövelhof   - Der Bürgermeister -   Schloßstraße 14, 33161 Hövelhof Projekt:   Franz-Stock-Realschule   Staumühler Straße 31, 33161 Hövelhof Allgemeines Die Sennegemeinde Hövelhof beabsichtigt die Franz-Stock-Realschule an der Staumühler Straße zu erweitern. Es soll ein Erweiterungsbau mit 2 Vollgeschossen und Pultdach errichtet werden. Zudem soll der Erweiterungsbau über einen neuen eingeschossigen Verbindungsbau an das Bestandsgebäude angebunden werden. Die Grundfläche des Erweiterungsbaus liegt gänzlich auf dem Grundstück der Gemarkung Hövelhof, Flur 13, Flurstück 6422. Für den Neubau steht das gemeindeeigene Flurstück Nr. 6422, Flur 13, Gemarkung Hövelhof mit insgesamt 47.195,00m² zur Verfügung, welches bereits für kommunale Gebäude und die bestehende Realschule genutzt wird. Der Baustellenbereich für den Erweiterungsbau wird für die Bauzeit vollständig abgesperrt. Die vorhandenen Bauteile und Außenanlagen der Realschule sind jedoch zu Schulzeiten in Nutzung, das betrifft auch die Freianlagen, wie insbesondere den Schulhof. Auf die Sicherheit der Schüler ist besondere Rücksicht zu nehmen. Insbesondere bei der An- und Abfahrt mit Fahrzeugen, bei Aufbau und Vorhaltung der Baustellenabsicherung, bei der Planung der Schwenkbereiche von eingesetzten Baustellen- und Autokränen usw. ist daher besondere Sorgfalt geboten. Besonders lärm- und staubintensive Arbeiten sind in Abstimmung mit der Bauleitung nach Möglichkeit in schulfreie Zeiten zu verlegen, unnötige Belästigungen und Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sind zu vermeiden. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle auf dieser Baustelle eingesetzten Mitarbeiter, auch Nachunternehmer, Lieferanten u. dgl. hierfür hinreichend sensibilisiert werden. Übersicht über die wesentlichen Nutzungen des Erweiterungsbaus Geschoss EG Musikräume, Kunst, Kunst/ Textil, Nebenräume zu Musik und Kunst WCs, Technikräume Differenzierungsbereich, Selbstlernzentrum OG Naturwissenschaften, Biologie, Physik, Chemie, Nebenräume zu Biologie, Chemie und Physik, Differenzierungsbereich, Putzmittelraum DG Technikräume, Bodenraum/ Dach Übersicht über die wesentlichen Konstruktionen EG Sohle/ Boden Außenwände Innenwände/ Stützen Dach/ Decken Stahlbetonsohle auf Streifenfundamenten, schwimmender Estrich/ Bahnenbelag/ Fliesen 2-schaliges Mauerwerk Innen: Stahlbeton/ Kalksandsteinmauerwerk Außen: hinterlüftete Klinker-Verblendmauerwerk überwiegend tragendes Kalksandstein-Mauerwerkswände, verputzt, Gipskartonmontagewände, Stahlbetonstützen 1-geschossiger Bauteil: Brettschichtholzbinder/ Holzbalkenlage, OSB-Schale, Dämmung, Zink-Stehfalzeindeckung 2-geschossiger Bauteil: Stahlbetonflachdecken abgehängte Decken Gipskarton/ Rasterdecken mit Mineralfaserplatten OG Boden Außenwände Innenwände Decken schwimmender Estrich/ Bahnenbelag/ Fliesen wie EG wie EG wie EG (2-geschossiger Bauteil) abgehängte Decken Gipskarton/ Rasterdecken mit Mineralfaserplatten DG Boden Außenwände Innenwände Decke Dach Dämmauflage Mineralwolle, tlw. schwimmender Estrich/ Bahnenbelag wie OG Gipskartonmontagewände teilw. Gipskarton Pultldach 8° geneigt, Sparrenlage/ Lattung/ Zink-Stehfalzeindeckung Baustelleneinrichtung und Anfahrbarkeit Das Grundstück der Franz-Stock-Realschule befindet sich im Ortskern der Gemeinde Hövelhof, zwischen der Sennestraße an der Nordseite und der Staumühler Straße an der Südseite. Die Baustelle ist ausschließlich von der Staumühler Straße aus anfahrbar. Ebenso können die auf der linken Seite der Baustellenzufahrt befindlichen Lehrerparkplätze als Parkplatz für Baustellenfahrzeuge genutzt werden. Die Zufahrt von der Staumühler Straße ist ca. 6,20 breit. Bisherigen Erfahrungen nach ist die Anfahrt zum Baustelleneinrichtungsbereich mit mehrachsigen LKW möglich. Eine Besichtigung der Zufahrtsituation wird empfohlen. Die Aufstellung eines Drehkrans ist mit Hilfe eines entsprechend großen Mobilkrans für Auf- und Abbau von der Baustelleneinrichtungsfläche aus vorstellbar, sofern die Arbeitsfläche des Krans zur Schulhoffläche ausreichend gesichert wird. Ein im zukünftigen Innenhof zwischen Erweiterungs- und Bestandsgebäude aufgestellter Drehkran benötigte etwa 38m Ausleger, um alle Fassadenbereiche erreichen zu können. Dem Auftragnehmer ist freigestellt, innerhalb der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auch andere Varianten der Baustelleneinrichtung nach vorheriger Abstimmung vorzusehen.
Projektbeschreibung
Technische Vorbemerkungen Rohbauarbeiten Technische Vorbemerkungen Rohbauarbeiten nach DIN 18299, DIN 18330, DIN 18331, DIN 18335, DIN 18 1.0 Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe über die Lage und Beschaffenheit der  Baustelle einschl. Wasser-, Kraft-, Strom- und Lichtversorgung eingehend zu informieren. Die örtlichen Gegebenheiten und eventuellen Schwierigkeiten sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen . 2.0 Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig mit den zuständigen Behörden und der Bauleitung über Sicherungs- und Absperrmaßnahmen, sowie über die Lage von Kabeln und Rohrleitungen im Bereich der Baugrube, in Verbindung zu setzen. Durch Nichtbeachtung entstehende Schäden, auch Folgeschäden, gehen zu Lasten des Unternehmers. 3.0 Grundlage der Ausführung und Abrechnung sind insbesondere folgende Normen: DIN 18299  Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art DIN 18330 Mauerarbeiten DIN 18331 Betonarbeiten DIN 18335 Stahlbauarbeiten DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18353 Estricharbeiten DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten 4.0 Verunreinigungen und Schäden an Nachbargrundstücken und Straßen gehen zu Lasten des Unternehmers. 5.0 Die Diebstahlversicherung sämtlicher Materialien und Bauteile bis zur Abnahme ist Sache des Auftragnehmers. 6.0 Der durch eigene Arbeiten entstandene Schutt ist kostenlos zu entfernen und abzufahren. 7.0 Alle vom Unternehmer verursachten Verunreinigungen auf der Baustell und auf den Zufahrtswegen sind täglich und auf besondere Veranlassung der Bauleitung zu beseitigen. Sollten im Zweifelsfall die Verursacher nicht festzustellen sein, so wird auf Anweisung der Bauleitung die Baustelle durch Dritte gereinigt. Die hierdurch entstehenden Kosten werden in etwa prozentual zur Abrechnungssumme auf die zu dieser Zeit auf der Baustelle tätigen Unternehmen umgelegt und von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 8.0 Sämtliche Einheitspreise sind Festpreise bis zur endgültigen Fertigstellung 9.0 Bei bauseitig zu vertretenden Arbeitsunterbrechungen besteht kein Anspruch auf gesonderte Vergütung. 10.0 Nach Auftragserteilung werden keine Lohn- u. Materialpreiserhöhungen anerkannt. Sämtliche erforderliche Geräte und Baumaschinen sind ohne besondere Vergütung vorzuhalten. 11.0 Bei den Schweißarbeiten sind die Schutzmaßnahmen nach GUV R-500 und BGHW-Kompakt 19 zu beachten 12.0 Alle Stahlbauteile sind mit einem geeigneten Korrosionsschutz zu versehen. Beschädigte Stellen sind unmittelbar nachzubessern. Schweißarbeiten dürfen nur von dafür zugelassenem Fachpersonal ausgeführt werden. 13.0 Für die Dauer der Bauzeit ist ein Fachbauleiter zu benennen, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Bauarbeiten gemäß § 59 der BauO NW verantwortlich ist. 14.0 Die Baupläne können im Büro des bauleitenden Architekten nach Terminabsprache eingesehen werden. 15.0 Auf die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und die Forderungen der Berufsgenossenschaft wird besonders hingewiesen. Für die Folgen von evtl. Unfällen trägt der Unternehmer die alleinige Verantwortung. 16.0 Maßtoleranzen zwischen Plänen und dem Bauwerk sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzuklären. 17.0 Folgende Architektenpläne und Unterlagen sind Bestandteil dieser Ausschreibung: Lageplan - Baustelleneinrichtung  M. 1:500 Grundleitungsplan Regenwasser/ Schmutzwasser  M. 1:100 Grundleitungsplan Fundamenterder/ Gebäudeeinführungen M. 1:100 A.001 Fundamente - Abschnitt A  M. 1:50 A.002 Fundamente - Abschnitt B  M. 1:50 A.003 Erdgeschoss - Abschnitt A  M. 1:50 A.004 Erdgeschoss - Abschnitt B  M. 1:50 A.005 Obergeschoss  M. 1:50 A.006 Dachgeschoss  M. 1:50 A.007 Schnitte A-C  M. 1:50 A.008 Schnitte D-E  M. 1:50 A.009 Schnitte F-G  M. 1:50 A.010 Ansichten SO-SW  M. 1:50 A.011 Ansichten NW-NO M. 1:50 Bitte beachten Sie, dass Sie maßstäbliche Ausdrucke der PDF-Dateien nur erhalten, wenn Sie im Druckdialog Ihres Anzeigeprogramms die Option "Anpassung: keine" bzw. "Skalierung: 100%" o.ä. wählen.
Technische Vorbemerkungen Rohbauarbeiten
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
Technische Vorbemerkungen:  Baustelleneinrichtung 1.0  Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe über die Lage und Beschaffenheit der Baustelle einschl. Wasser-, Kraft-, Strom- und Lichtversorgung eingehend zu informieren. Die örtlichen Gegebenheiten und Schwierigkeiten sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 2.0  Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig mit den zuständigen Behörden und der Bauleitung  über Sicherungs- und Absperrmaßnahmen, sowie über die Lage von Kabeln und Rohrleitungen im Bereich der Baugrube, in Verbindung zu setzen. Durch Nichtbeachtung entstehende Schäden, auch Folgeschäden, gehen zu Lasten des Unternehmers. 3.0    Die auf dem Gelände vorhandenen Grenzsteine sind unbedingt zu schützen. Wird auf Grund  von Verschiebungen oder Beschädigungen eine Neuvermessung erforderlich, so wird diese   durch einen Vermessungsingenieur ausgeführt. Die Kosten hierfür trägt der Unternehmer. 4.0  Verunreinigungen und Schäden an Nachbargrundstücken und Straßen gehen zu Lasten des Unternehmers. 5.0  Die Baupläne können im Büro des bauleitenden Architekten nach Terminabsprache eingesehen werden.
Technische Vorbemerkungen:  Baustelleneinrichtung
1.01 Baustelleneinrichtung Gesamte Baustelleneinrichtung einschl. Bauwasseranschluss, Baukran, Materialcontainern usw., sowie Baustellen-WC als Sanitärcontainer mit der erforderlichen Sanitärausstattung nach ARS 4.1 für bis zu 30 Beschäftigte liefern, für die Dauer der eigenen Bauzeit vorhalten, einschl. der erforderlichen Reinigung, und anschließend wieder entfernen. Herstellung eines Schnurgerüstes. Die Gebäudeachsen und -höhen werden bauseits durch ein beauftragtes Vermessungsbüro eingemessen und auf dem Schnurgerüst markiert. Beschädigungen im Bürgersteig und an den Zufahrten zu den Nachbargrundstücken durch den Baustellenbetrieb sind nach Beendigung der Bauarbeiten ordnungsgemäß zu beseitigen und der Ursprungszustand wieder herzustellen.
1.01
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
2 Tiefbauarbeiten/ Herrichten
2
Tiefbauarbeiten/ Herrichten
Technische Vorbemerkungen:  Erdarbeiten DIN 18300 Erdarbeiten 1.0 Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe über die Lage und Beschaffenheit der Baustelle einschl. Wasser-, Kraft-, Strom- und Lichtversorgung eingehend zu informieren. Die örtlichen Gegebenheiten und Schwierigkeiten sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 2.0 In den Angebotspreisen sind folgende Leistungen enthalten: - das Abstecken und Einnivellieren der Baugrube - das Anlegen und Befestigen von eventuell erforderlichen Wegen für die Bodenabfuhr, sowie deren spätere Beseitigung 3.0 Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig mit den zuständigen Behörden und der Bauleitung über Sicherungs- und Absperrmaßnahmen, sowie über die Lage von Kabeln und Rohrleitungen im Bereich der Baugrube, in Verbindung zu setzen. Durch Nichtbeachtung entstehende Schäden, auch Folgeschäden, gehen zu Lasten des Unternehmers. 4.0 Die auf dem Gelände vorhandenen Grenzsteine sind unbedingt zu schützen. Wird aufgrund von Verschiebungen oder Beschädigungen eine Neuvermessung erforderlich, so wird diese durch einen Vermessungsingenieur ausgeführt. Die Kosten hierfür trägt der Unternehmer. 5.0 Benachbarte Grundstücke und Straßen sind gegen abfallende Erdmassen und Einsturz zu schützen. 6.0 Verunreinigungen und Schäden an Nachbargrundstücken und Straßen gehen zu Lasten des Unternehmers. 7.0 Die Baupläne können im Büro des bauleitenden Architekten nach Terminabsprache eingesehen werden. 8.0 Für die Dauer der Bauzeit ist ein Fachbauleiter zu benennen, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Bauarbeiten gemäß § 59 der BauONW verantwortlich ist. 9.0 Nach Auftragserteilung werden keine Lohn- u. Materialpreiserhöhungen anerkannt. Sämtliche Geräte und Baumaschinen sind ohne besondere Vergütung vorzuhalten.
Technische Vorbemerkungen:  Erdarbeiten
2.01 Pflasterfläche inkl. Schotterunterbau, aufnehmen, abf. Vorhandene Pflasterfläche inkl. Schotterunterbau, aufnehmen und auf eine vom Unternehmer zu stellende Kippe abfahren.
2.01
Pflasterfläche inkl. Schotterunterbau, aufnehmen, abf.
270.00
m3
2.02 Bodenaushub, Bodenkl. 1-3, abf. Bodenaushub der Baugrube, im Neubaubereich bis ca. 0,65 - 1,10 m tief, Bodenklasse  1-3 nach DIN 18300, Zuordnungswert gemäß LAGA-Richtlinie Z 0, (bestehend aus Sand, Schotterunterbau, Oberboden udgl. )ausheben und auf eine vom Unternehmer zu stellende Kippe abfahren. Im Preis enthalten ist der Aushub und die Beseitigung von kleineren Mauerwerks- und Fundamentresten (Einzelgrößen bis 0,5m³), Kanalschächten, alte Kanalleitungen,  Hofeinläufen usw., sowie die profilgerechte Ausbildung der Grubensohle ( ca. 1.050 m²) . Beim Aushub ist zu gewährleisten, dass die Gründungsebene nicht maßgeblich beansprucht bzw. befahren und dadurch geschädigt wird.
2.02
Bodenaushub, Bodenkl. 1-3, abf.
1,200.00
m3
2.03 Zulage Z 1 Zulage zur Vorposition bei Zuordnungswert Z 1 gemäß LAGA-Richtlinie.
2.03
Zulage Z 1
200.00
t
2.04 Mauerwerks- und Fundamentreste abbrechen und entsorgen Mauerwerks- und Fundamentreste aus Beton oder Mauerwerk, in Einzelgrößen > 0,5m³ im Zuge der Erdarbeiten abbrechen und fachgerecht entsorgen. Die Abrechnung erfolgt nach Wiegeschein.
2.04
Mauerwerks- und Fundamentreste abbrechen und entsorgen
25.00
t
2.05 Schottertragschicht 0/45 Tragschicht auf dem vorhandenen Erdplanum D = ca. 30 - 40 cm, als Befestigung der Baustellenzufahrt, der Lagerflächen und als Unterbau für die Kranaufstellung herstellen und verdichten.
2.05
Schottertragschicht 0/45
250.00
t
2.06 Schottertragschicht 0/45 Kapillarbrechende Tragschicht aus Kalksteinschotter 0/45 mm unter der Bodenplatte , d= ca. 30 cm, herstellen und verdichten einschließlich Materiallieferung.
2.06
Schottertragschicht 0/45
400.00
t
2.07 Füllmaterial liefern und einbauen Füllmaterial zur Arbeitsraumverfüllung aus unbelastetem Bodenmaterial, Bodenklasse 3 bis 4 liefern, lagenweise einbauen und verdichten, einschließlich aller Nebenarbeiten.
2.07
Füllmaterial liefern und einbauen
50.00
t
2.08 Offene Wasserhaltung Offene Wasserhaltung während der Bauzeit. Lieferung und Betrieb einer kompletten Wasserhaltung einschl. Anlegen des/der Pumpensümpfe während der erforderlichen Bauzeit. Diese Position kommt nur bei unerwartet hohem Grundwasserstand zum Tragen. Vgl. Bodengutachten des  Ingenieurgeologisches Büro Dr. E. Horsthemke in der Anlage. Die Einleitungsgebühren in das öffentliche Kanalnetz werden gesondert abgerechnet.
2.08
Offene Wasserhaltung
1.00
psch
2.09 LKW- Stunden LKW- Stunden (3-Achser Kipper) incl. Bedienung zur Gegenverrechnung auf besondere Anordnung und auf Nachweis.
2.09
LKW- Stunden
5.00
h
2.10 21 -t Bagger 21 -t Bagger , incl. Bedienung auf besondere Anordnung und auf Nachweis.
2.10
21 -t Bagger
5.00
h
2.11 8-t Bagger 8-t Bagger , incl. Bedienung auf besondere Anordnung und auf Nachweis.
2.11
8-t Bagger
5.00
h
2.12 Mini-Baggerstunden Mini-Baggerstunden einschl. Baggerführer, zur Gegenverrechnung nur auf besondere Anordnung und auf Nachweis.
2.12
Mini-Baggerstunden
5.00
h
2.13 Stunden eines Facharbeiters Stunden eines Facharbeiters für Unvorhergesehenes, nur auf besondere Anordnung und auf Stundennachweis.
2.13
Stunden eines Facharbeiters
5.00
h
2.14 Stunden eines Helfers Stunden eines Helfers für Unvorhergesehenes, nur auf besondere Anordnung und auf Stundennachweis.
2.14
Stunden eines Helfers
5.00
h
3 Entwässerungskanalarbeiten
3
Entwässerungskanalarbeiten
Technische Vorbemerkungen Entwässerungsarbeiten DIN 18 30 Entwässerungsarbeiten 1.0 Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe über die Lage und Beschaffenheit der Baustelle einschl. Wasser-, Kraft-, Strom- und Lichtversorgung eingehend zu informieren. Die örtlichen Gegebenheiten und Schwierigkeiten sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 2.0 In den Angebotspreisen sind folgende Leistungen enthalten: das Durchspülen der Leitung nach Fertigstellung Dichtigkeitsprüfung entspr. DIN 1986, Teil 1 Ziffer 6.1.13 gemäß DIN 4033, Ziffer 9.2. Ausstellen einer Fachunternehmererklärung zur Vorlage beim Tiefbauamt. eventuell erforderliche Abnahmen durch das Tiefbauamt 3.0   Entwässerungsgräben sind nach Angabe und Plan auszuheben und mit Gefälle herzustellen. Im Preis enthalten ist die vorschriftsmäßige Verbohlung der Gräben. Nach der Verlegung der Rohrleitungen in Sandbett ist der ausgehobene Boden in Lagen von je  20 cm einzubringen und gut abzustampfen. Überschüssige Massen sind abzufahren. 3.0 Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig mit den zuständigen Behörden und der Bauleitung über Sicherungs- und Absperrmaßnahmen, sowie über die Lage von Kabeln und Rohrleitungen im Bereich der Baugrube, in Verbindung zu setzen. Durch Nichtbeachtung entstehende Schäden, auch Folgeschäden, gehen zu Lasten des Unternehmers. 4.0 Die Baupläne können im Büro des bauleitenden Architekten nach Terminabsprache eingesehen werden. 5.0 Für die Dauer der Bauzeit ist ein Fachbauleiter zu benennen, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Bauarbeiten gemäß § 59 der BauONW verantwortlich ist. 6.0 Nach Auftragserteilung werden keine Lohn- u. Materialpreiserhöhungen anerkannt. Sämtliche Geräte und Baumaschinen sind ohne besondere Vergütung vorzuhalten.
Technische Vorbemerkungen Entwässerungsarbeiten
3.01 Revisionsschacht, 1,50 m Revisionsschacht (Hausanschlussschacht) nach DIN 4034-1, aktuelle Fassung,  aus Betonfertigteilen, D= 1,00 m, Gesamttiefe im Lichten ca. 1,50 m, Schachtsohle mit gefliester Betonberme und offener Gerinneausbildung aus Steinzeughalbschale, Gerinne mit  DN 100 bzw. DN 125, Schacht bestehend aus: Schachtunterteil wie vor beschrieben, Schachtringe aus Betonfertigteilen mit Steckmuffe GS und Gleitlippendichtung gem DIN 4060 Sicherheitssteigbügel, mind. 3 Stück je Meter mit Polyethylenumhüllung gem. DIN V 19555, Form A Schachtkonus, exzentrisch, 1000/625, 1 Stück verschiebesicherer Schachtausgleichsring Schachtabdeckung aus Beton/Guss nach DIN EN 124 Belastungsklasse B 125 (12,5 to) Kompletten Schacht liefern und fachgerecht einbauen, einschl. Bodenaushub,  Baugrubenverbau, Abfuhr des überschüssigen Bodens, Verfüllung der Arbeitsräume und Anschluss der Entwässerungsleitungen in fachgerechter Arbeit einschl. Wasserdichtheitsprüfung gem DIN EN 1610
3.01
Revisionsschacht, 1,50 m
3.00
Stck
3.02 Revisionsschacht, 2,00 m Revisionsschacht (Hausanschlussschacht) nach DIN 4034-1, aktuelle Fassung,  aus Betonfertigteilen, D= 1,00 m, Gesamttiefe im Lichten ca. 2,00 m, Schachtsohle mit gefliester Betonberme und offener Gerinneausbildung aus Steinzeughalbschale, Gerinne mit  DN 150, Schacht bestehend aus: Schachtunterteil wie vor beschrieben, Schachtringe aus Betonfertigteilen mit Steckmuffe GS und Gleitlippendichtung gem DIN 4060 Sicherheitssteigbügel, mind. 3 Stück je Meter mit Polyethylenumhüllung gem. DIN V 19555, Form A Schachtkonus, exzentrisch, 1000/625, 1 Stück verschiebesicherer Schachtausgleichsring Schachtabdeckung aus Beton/Guss nach DIN EN 124 Belastungsklasse B 125 (12,5 to) Kompletten Schacht liefern und fachgerecht einbauen, einschl. Bodenaushub,  Baugrubenverbau, Abfuhr des überschüssigen Bodens, Verfüllung der Arbeitsräume und Anschluss der Entwässerungsleitungen in fachgerechter Arbeit einschl. Wasserdichtheitsprüfung gem DIN EN 1610
3.02
Revisionsschacht, 2,00 m
2.00
Stck
3.03 Revisionsschacht, 2,00 m Revisionsschacht (Hausanschlussschacht) nach DIN 4034-1, aktuelle Fassung,  aus Betonfertigteilen, D= 1,00 m, Gesamttiefe im Lichten ca. 2,00 m, Schachtsohle mit gefliester Betonberme und offener Gerinneausbildung aus Steinzeughalbschale, Gerinne mit  DN 250, Schacht bestehend aus: Schachtunterteil wie vor beschrieben, Schachtringe aus Betonfertigteilen mit Steckmuffe GS und Gleitlippendichtung gem DIN 4060 Sicherheitssteigbügel, mind. 3 Stück je Meter mit Polyethylenumhüllung gem. DIN V 19555, Form A Schachtkonus, exzentrisch, 1000/625, 1 Stück verschiebesicherer Schachtausgleichsring Schachtabdeckung aus Beton/Guss nach DIN EN 124 Belastungsklasse B 125 (12,5 to) Kompletten Schacht liefern und fachgerecht einbauen, einschl. Bodenaushub,  Baugrubenverbau, Abfuhr des überschüssigen Bodens, Verfüllung der Arbeitsräume und Anschluss der Entwässerungsleitungen in fachgerechter Arbeit einschl. Wasserdichtheitsprüfung gem DIN EN 1610
3.03
Revisionsschacht, 2,00 m
1.00
Stck
3.04 Mehr- oder Mindertiefe Mehr- oder Minderpreis je angefangene 10 cm Mehr- oder Mindertiefe des Revisionsschacht der Vorposition.
3.04
Mehr- oder Mindertiefe
18.00
Stck
3.05 Entwässerungsgraben, T = 2.00 Entwässerungsgraben, i.M. 1.51 - 2.00 m tief,  ausheben und nach Verlegen der Leitung wieder verfüllen (Siehe Techn. Vorbemerkungen), in fertiger Arbeit, einschl. aller Nebenleistungen.
3.05
Entwässerungsgraben, T = 2.00
55.00
m
3.06 Entwässerungsgraben, T = 1,50 Entwässerungsgraben, i.M. 1,26 - 1,50 m tief,  ausheben und nach Verlegen der Leitung wieder verfüllen (Siehe Techn. Vorbemerkungen), in fertiger Arbeit, einschl. aller Nebenleistungen.
3.06
Entwässerungsgraben, T = 1,50
35.00
m
3.07 Entwässerungsgraben, T = 1,25 Entwässerungsgraben, i.M. 1,01 - 1.25 m tief,  ausheben und nach Verlegen der Leitung wieder verfüllen (Siehe Techn. Vorbemerkungen), in fertiger Arbeit, einschl. aller Nebenleistungen.
3.07
Entwässerungsgraben, T = 1,25
50.00
m
3.08 Entwässerungsgraben, T = 1.00 Entwässerungsgraben, bis. ca. 1,00 m tief,  ausheben und nach Verlegen der Leitung wieder verfüllen (Siehe Techn. Vorbemerkungen), in fertiger Arbeit, einschl. aller Nebenleistungen.
3.08
Entwässerungsgraben, T = 1.00
30.00
m
3.09 Entwässerungsgraben, T = 1,25 m Entwässerungsgraben,  i.M. 1,00 - 1.25 m tief, ausheben und nach Verlegen der Leitung wieder verfüllen (Siehe Techn. Vorbemerkungen), in fertiger Arbeit, einschl. aller Nebenleistungen. Diese Position bezieht sich auf Entwässerungsgräben innerhalb des Gebäudes ausgeführt  in der vorhandenen Schottertragschicht.
3.09
Entwässerungsgraben, T = 1,25 m
22.00
m
3.10 Erdaushub Handschachtung, seitl. lagern, wieder einbauen Erdaushub in Handschachtung, in Anschlussbereichen an vorh. Versorgungsleitungen, Grundleistungen, Gebäudeaußenwände und Schächte, im Zusammenhang mit der Erstellung der vorstehenden Kanalgräben und der Erstellung Streifenfundamente Boden der Bodenklasse 2-4 in Handarbeit lösen und seitlich lagern, nach Durchführung der entsprechenden Arbeiten (ggf. unter Zuhilfenahme des Minibaggers) wieder einbauen
3.10
Erdaushub Handschachtung, seitl. lagern, wieder einbauen
20.00
m3
3.11 Entwässerungsleitungen NW 260 mm Abwasserrohre DN 260 aus mineralgefülltem Polypropylen (PP), entsprechend DIN EN 14758-1 und in Anlehnung an die DIN EN 1852-1 gefertigt mit vormontiertem Lippendichtring liefern und höhen- und fluchtgerecht in vorhandenen Gräben vorschriftsmäßig im Sandbett verlegen. Im Preis enthalten ist die Lieferung sämtlicher Materialien, einschl. Sandbett sowie das Herstellen von Anschlüssen an die Schächte.
3.11
Entwässerungsleitungen NW 260 mm
55.00
m
3.12 Entwässerungsleitungen NW 210 mm Abwasserrohre DN 210 aus mineralgefülltem Polypropylen (PP), entsprechend DIN EN 14758-1 und in Anlehnung an die DIN EN 1852-1 gefertigt mit vormontiertem Lippendichtring liefern und höhen- und fluchtgerecht in vorhandenen Gräben vorschriftsmäßig im Sandbett verlegen. Im Preis enthalten ist die Lieferung sämtlicher Materialien, einschl. Sandbett sowie das Herstellen von Anschlüssen an die Schächte.
3.12
Entwässerungsleitungen NW 210 mm
13.00
m
3.13 Entwässerungsleitungen NW 160 mm Abwasserrohre DN 160 aus mineralgefülltem Polypropylen (PP), entsprechend DIN EN 14758-1 und in Anlehnung an die DIN EN 1852-1 gefertigt mit vormontiertem Lippendichtring liefern und höhen- und fluchtgerecht in vorhandenen Gräben  vorschriftsmäßig im Sandbett verlegen. Im Preis enthalten ist die Lieferung sämtlicher Materialien, einschl. Sandbett sowie das Herstellen von Anschlüssen an die Schächte.
3.13
Entwässerungsleitungen NW 160 mm
72.00
m
3.14 Entwässerungsleitungen NW 135 mm Abwasserkanal  DN 135 Abwasserrohre aus mineralgefülltem Polypropylen (PP), entsprechend DIN EN 14758-1 und in Anlehnung an die DIN EN 1852-1 gefertigt mit vormontiertem Lippendichtring liefern und höhen- und fluchtgerecht in vorhandenen Gräben  vorschriftsmäßig im Sandbett verlegen. Im Preis enthalten ist die Lieferung sämtlicher Materialien, einschl. Sandbett sowie das Herstellen von Anschlüssen an die Schächte.
3.14
Entwässerungsleitungen NW 135 mm
70.00
m
3.15 Entwässerungsleitungen NW 110 mm Abwasserrohre DN 110 aus mineralgefülltem Polypropylen (PP), entsprechend DIN EN 14758-1 und in Anlehnung an die DIN EN 1852-1 gefertigt mit vormontiertem Lippendichtring liefern und höhen- und fluchtgerecht in vorhandenen Gräben vorschriftsmäßig im Sandbett verlegen. Im Preis enthalten ist die Lieferung sämtlicher Materialien, einschl. Sandbett sowie das Herstellen von Anschlüssen an die Schächte.
3.15
Entwässerungsleitungen NW 110 mm
100.00
m
3.16 Reduzierstücke NW 260 mm Reduzierstücke NW 260/210 mm liefern und fachgerecht, als Zulage zu den Rohrleitungen verlegen, einschl. aller Nebenleistungen.
3.16
Reduzierstücke NW 260 mm
1.00
Stck
3.17 Reduzierstücke NW 210 mm Reduzierstücke NW 210/160 mm liefern und fachgerecht, als Zulage zu den Rohrleitungen verlegen, einschl. aller Nebenleistungen.
3.17
Reduzierstücke NW 210 mm
1.00
Stck
3.18 Reduzierstücke NW 160 mm Reduzierstücke NW 160/135 bzw 110 mm liefern und fachgerecht, als Zulage zu den Rohrleitungen verlegen, einschl. aller Nebenleistungen.
3.18
Reduzierstücke NW 160 mm
1.00
Stck
3.19 Reduzierstücke NW 135 mm Reduzierstücke NW 135/110 mm liefern und fachgerecht, als Zulage zu den Rohrleitungen verlegen, einschl. aller Nebenleistungen.
3.19
Reduzierstücke NW 135 mm
4.00
Stck
3.20 Abzweige NW 260 mm Abzweige NW 260 mm,  Anschlußweiten 110 - 160 mm, liefern und fachgerecht, als Zulage zu den Rohrleitungspositionen einbauen, einschl. aller Nebenleistungen.
3.20
Abzweige NW 260 mm
3.00
Stck
3.21 Abzweige NW 210 mm Abzweige NW 210 mm,  Anschlußweiten 110 - 160 mm, liefern und fachgerecht, als Zulage zu den Rohrleitungspositionen einbauen, einschl. aller Nebenleistungen.
3.21
Abzweige NW 210 mm
1.00
Stck
3.22 Abzweige NW 160 mm Abzweige NW 160 mm,  Anschlußweiten 110 - 160 mm, liefern und fachgerecht, als Zulage zu den Rohrleitungspositionen einbauen, einschl. aller Nebenleistungen.
3.22
Abzweige NW 160 mm
2.00
Stck
3.23 Abzweige NW 135 mm Abzweige NW 135 mm,  Anschlußweiten 110 - 135 mm, liefern und fachgerecht, als Zulage zu den Rohrleitungspositionen einbauen, einschl. aller Nebenleistungen.
3.23
Abzweige NW 135 mm
7.00
Stck
3.24 Abzweige NW 110 mm Abzweige NW 110 mm, liefern und fachgerecht, als Zulage zu den Rohrleitungspositionen einbauen, einschl. aller Nebenleistungen.
3.24
Abzweige NW 110 mm
3.00
Stck
3.25 Bögen, NW 260 mm Bögen, alle Winkel,  NW  260 mm, liefern und fachgerecht, als Zulage zu den Rohrleitungspositionen einbauen, einschl. aller Nebenleistungen.
3.25
Bögen, NW 260 mm
3.00
Stck
3.26 Bögen, NW 210 mm Bögen, alle Winkel,  NW  210mm, liefern und fachgerecht, als Zulage zu den Rohrleitungspositionen einbauen, einschl. aller Nebenleistungen.
3.26
Bögen, NW 210 mm
2.00
Stck
3.27 Bögen, NW 160 mm Bögen, alle Winkel,  NW  160mm, liefern und fachgerecht, als Zulage zu den Rohrleitungspositionen einbauen, einschl. aller Nebenleistungen.
3.27
Bögen, NW 160 mm
3.00
Stck
3.28 Bögen, NW 135 mm Bögen, alle Winkel,  NW  135 mm, liefern und fachgerecht, als Zulage zu den Rohrleitungspositionen einbauen, einschl. aller Nebenleistungen.
3.28
Bögen, NW 135 mm
10.00
Stck
3.29 Bögen, NW 110 mm Bögen, alle Winkel,  NW  110mm, liefern und fachgerecht, als Zulage zu den Rohrleitungspositionen einbauen, einschl. aller Nebenleistungen.
3.29
Bögen, NW 110 mm
85.00
Stck
3.30 Verschlussdeckel Verschlussdeckel DN 100 - DN 150 liefern und als provisorischer Bauverschluss einbauen.
3.30
Verschlussdeckel
24.00
Stck
3.31 wasserdichte Rohrdurchführung DN 100 Wasserdichte Rohrdurchführung DN 100 mm - Typ DDL Mauerkragen MK-KG - oder gleichwertig, bestehend aus einer Elastomer-Dichtmanschette liefern und fachgerecht in die Bodenplatte einbauen.
3.31
wasserdichte Rohrdurchführung DN 100
6.00
Stck
3.32 wasserdichte Rohrdurchführung DN 125 Wasserdichte Rohrdurchführung DN 125 mm - Typ DDL Mauerkragen MK-KG - oder gleichwertig, bestehend aus einer Elastomer-Dichtmanschette liefern und fachgerecht in die Bodenplatte einbauen.
3.32
wasserdichte Rohrdurchführung DN 125
3.00
Stck
3.33 wasserdichte Rohrdurchführung DN 150 Wasserdichte Rohrdurchführung DN 150 mm - Typ DDL Mauerkragen MK-KG - oder gleichwertig, bestehend aus einer Elastomer-Dichtmanschette liefern und fachgerecht in die Bodenplatte einbauen.
3.33
wasserdichte Rohrdurchführung DN 150
3.00
Stck
3.34 flexibles Kunststoff-Wellrohr DN 125; Biegeradius r > 830 mm flexibles Kunststoff-Wellrohr DN 125; Biegeradius r > 830 mm liefern und einbauen als Verbindungsleitung zw. den Rohrdurchführung durch die Sohlplatte und den Grundleitung zur späteren Aufnahme der Versorgungsleitungen.
3.34
flexibles Kunststoff-Wellrohr DN 125; Biegeradius r > 830 mm
9.00
m
3.35 flexibles Kunststoff-Wellrohr DN 150; Biegeradius r > 990 mm flexibles Kunststoff-Wellrohr DN 150; Biegeradius r > 990 mm liefern und einbauen als Verbindungsleitung zw. den Rohrdurchführung durch die Sohlplatte und den Grundleitung zur späteren Aufnahme der Versorgungsleitungen.
3.35
flexibles Kunststoff-Wellrohr DN 150; Biegeradius r > 990 mm
6.00
m
3.36 Stunden eines Facharbeiters Stunden eines Facharbeiters für Unvorhergesehenes, nur auf besondere Anordnung und auf Stundennachweis.
3.36
Stunden eines Facharbeiters
5.00
h
3.37 Stunden eines Helfers Stunden eines Helfers für Unvorhergesehenes, nur auf besondere Anordnung und auf Stundennachweis.
3.37
Stunden eines Helfers
5.00
h
3.38 Zulage Anschluss bauseitig vorhandener Grundleitungen Anschluss der neuen Entwässerungsleitungen DN 160/110 an bauseitig vorhandene Grundleitungen Kunststoff DN 160, als Zulage zu den erforderlichen Entwässerungsleitungen/ Formstücken
3.38
Zulage Anschluss bauseitig vorhandener Grundleitungen
4.00
Stck
4 Beton- und Stahlbetonarbeiten
4
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Technische Vorbemerkungen:  Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten 1.0 Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe über die Lage und Beschaffenheit der Baustelle einschl. Wasser-, Kraft-, Strom- und Lichtversorgung eingehend zu informieren. Die örtlichen Gegebenheiten und Schwierigkeiten sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 2.0 In den Angebotspreisen sind folgende Leistungen enthalten: Die Schalung für alle Stahlbetonbauteile außer Fundamente und Sohlplatten. Sichtschalung wird, wenn nicht anders gefordert, gesondert vergütet. das Anlegen von Aussparungen, Wand- und Deckendurchbrüchen, sowie Wand- und Deckenschlitze, sowie das spätere Ausbetonieren dieser Öffnungen. 3.0 Bei Stahlbetonüber- und unterzügen, Stahlbetonstützen und dergleichen in Verbindung mit Stahlbetondecken bzw. -wänden ist nur der über die Decken bzw. Wände herraustehende Querschnitt für Beton und Schalung zu berechnen. Deckengleiche Unterzüge werden nicht gesondert vergütet 4.0 Die Herstellung von deckengleichen Druckfugen bei der Ausführung von Filigrandecken wird nicht gesondert vergütet. 5.0 Die Stahlbetonarbeiten sind unter genauer Berücksichtigung der DIN 1045 bis 1048 einschl. Vorbemerkungen auszuführen. 6.0 Der Beton muss so verarbeitet werden, dass eine einheitliche, glatte und dicht geschlossenen Oberfläche auf allen Seiten gewährleistet ist. Der Beton ist nach dem Einbringen in die Schalung durch Rütteln einwandfrei zu verdichten. 7.0  Alle Stahlbetonteile sind gegen zu schnelles und zu starkes Austrocknen über einen ausreichend langen Zeitraum ständig feucht zu halten. 8.0 Der Nachweis der Betongüte nach den Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton obliegt dem Auftragnehmer. 9.0 Die Baupläne können im Büro des bauleitenden Architekten nach Terminabsprache eingesehen werden. 10.0 Für die Dauer der Bauzeit ist ein Fachbauleiter zu benennen, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Bauarbeiten gemäß § 59 der BauONW verantwortlich ist. 11.0 Nach Auftragserteilung werden keine Lohn- u. Materialpreiserhöhungen anerkannt. Sämtliche Geräte und Baumaschinen sind ohne besondere Vergütung vorzuhalten.
Technische Vorbemerkungen:  Beton- und
4.01 Bodenaushub Fundamente + Magerbetonschicht Bodenaushub für Frostschürze, Fundamente und Magerbetonschicht herstellen. Das anfallende Aushubmaterial verbleibt auf der Baustelle und ist nach Angabe zu verteilen.
4.01
Bodenaushub Fundamente + Magerbetonschicht
325.00
m3
8 Stundenlohnarbeiten
8
Stundenlohnarbeiten
8.01 Elektrohammer Elektrohammer zur Gegenverrechnung auf besondere Anordnung und auf Nachweis.
8.01
Elektrohammer
10.00
h
8.02 Kompressor Kompressor einschl. Presslufthammer  zur Gegenverrechnung auf besondere Anordnung und auf Nachweis.
8.02
Kompressor
10.00
h
8.03 Entsorgung gemischte Abfälle Entsorgung verschiedenen Materials als gemischte Abfälle, so weit nicht in anderen Leistungspositionen beschrieben und nur auf besondere Anweisung der Bauleitung. Position umfasst die Abfuhr von der Baustelle und die fachgerechte Entsorgung inkl. aller Gebühren, der Arbeitsaufwand für das Verbringen aus dem Gebäude zu den Sammelbehältern und evtl. Demontagen wird gesondert vergütet, Abrechnung gem. vorzulegender Entsorgungsnachweise
8.03
Entsorgung gemischte Abfälle
5.00
t
8.04 Entsorgung Bauschutt, mineralisch Entsorgung ausgebauter und ggf. zerteilter Bauschuttabfälle wie Beton, Ziegel-/ Kalksandstein-/ Bruchsteinmauerwerk, Mörtel, Putz, Estrich etc., so weit nicht in anderen Leistungspositionen beschrieben und nur auf besondere Anweisung der Bauleitung. Position umfasst die Abfuhr von der Baustelle und die fachgerechte Entsorgung inkl. aller Gebühren, der Arbeitsaufwand für das Verbringen aus dem Gebäude zu den Sammelbehältern und evtl. Demontagen wird gesondert vergütet, Abrechnung gem. vorzulegender Entsorgungsnachweise
8.04
Entsorgung Bauschutt, mineralisch
20.00
t
8.05 Stunden eines Facharbeiters Stunden eines Facharbeiters für Unvorhergesehenes, nur auf besondere Anordnung und auf Stundennachweis.
8.05
Stunden eines Facharbeiters
50.00
h
8.06 Stunden eines Helfers Stunden eines Helfers für Unvorhergesehenes, nur auf besondere Anordnung und auf Stundennachweis.
8.06
Stunden eines Helfers
50.00
h

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