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Allgemeine Vorbemerkungen 1. Projektbeschreibung
Das Bürogebäude in der Mainzer Landstraße 199-207 in 60326 Frankfurt am Main wurde ca. im jahr 2001 errichtet. Im Frühjahr des Jahres 2025 wurden unzulässige Bewegungen in Form von schwankender Fugenbreiten an der Bauabschnittsfuge zwischen dem 3.BA und 4.BA festgestellt.
Bild 1: Grundriss der Liegenschaft "Mainzer Landstraße 199-207"
Die Lasten des später hergestellten 4. Bauabschnitt werden über Querkraftdorne (Typ: Schöck SLD Q 60) im Fugenbereich unmittelbar in die angrenzende Wandscheibe des vorangegangenen Abschnitts eingeleitet.
Im Jahr 2025 wurden folgende Fugenbreiten gemessen, die teilweise über den maximal zulässigen lagen.
Tabelle 1: Messwerte Fugenbreite
Die Sanierung sieht die Installation von Stahlkonsolen als sekundäres Tragsystem vor. Diese dienen als redundante Sicherungsmaßnahme für den Fall eines Versagens der vorhandenen Querkraftdorne.
Bild 2: Auszug aus Statik - Stahlkonsole als redundante Sicherung
Pfosten-Riegel-Konstruktion
Die Gebäudefuge zwischen dem 3.BA und 4.BA hätte zwingend auch in der Pfosten-Riegel-Fassade berücksichtigt werden müssen, was nur bedingt umgesetzt wurde.
Bild 3: Ansicht Bauabschnittsfuge Fassade 3.BA und 4.BA
Beide Ankerpunkte der Schwertausbildungen rechts und links von der Gebäudefuge weisen deutliche Bohrlochaufweitungen, verdrehte Dübelanker, oder gar fehlende Verschraubungen auf.
Vor allem die horizontale Aufweitung der Löcher im Stahlwinkel lässt auf einen massive Lochlaibungskräfte schließen.
Für beide Anschlüsse wurde ein eigenes Sanierungskonzept erarbeitet, die in den folgenden Positionen beschrieben sind.
2. Baustelleneinrichtung und Logistik
Zugang und Zufahrt
Der Zutritt zur Baustelle ist über die Mainzer Landstraße/Adam Riese Straße möglich.
Bild 4: Zufahrtsmöglichkeiten Tiefgarage und Rückseite
Arbeitszeit
Die Kernarbeitszeit ist zwischen 7:00 und 22:00 Uhr
Lärmintensive Arbeiten sind per Aushang anzukündigen
Materialanlieferung
Materialien sind über die Adam-Riese-Straße (Rückseite des Gebäudes) anzuliefern. Parken ist hier nur während der Anlieferung und des Ausladens gestattet.
Parken
Parkplätze stehen in der Umgebung im öffentlichen Bereich zur Verfügung, ggf. auch in der Tiefgarage - nach Abstimmung mit der örtlichen Objektleitung (Vinci).
Strom/Wasser/Abfall
Stromversorgung: 230 Volt Anschlüsse sind auf allen Geschossebenen vorhanden. Kann unentgeltlich genutzt werden.
Wasserversorgung: Wasserentnahmestellen sind auf allen Geschossebenen vorhanden. Kann unentgeltlich genutzt werden.
Abfallentsorgung: Anfallende Materialien/Abbruchmaterial geht in den Besitz des AN über. Entsorgungskosten sind per Nachweis zu dokumentieren.
3. Ausführung der Arbeiten
Allgemeine Anforderungen
Alle Arbeiten sind fachgerecht, nach Stand der Technik und unter der Berücksichtigung der Arbeitssicherheit (z.B. DSGVO Vorschriften) auszuführen.
Qualitätssicherung
Alle angelieferten Materialien sind auf Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen zu prüfen.
4. Dokumentation und Abrechnung
Dokumentation
Bauprotokolle: Tägliche Aufzeichnungen über Fortschritt, Störungen und Abweichungen.
Prüfnachweise wie z. B. Zulassungen, Prüfzeugnisse, Fachbauleitererklärungen etc.
Fotodokumentation: Hinweise, z. B. vor/nach kritischen Arbeitsschritten, bei Mängeln etc.
Rechnungsstellung
Alle Leistungen sind aufzumessen und in einem detaillierten Aufmaß zu dokumentieren.
Rechnungen sind kumuliert aufzustellen und mit den entsprechenden Nachweisen (z. B. Lieferscheine, Prüfprotokolle) zu versehen.
Vor der finalen Schlussrechnung ist eine Vorabzugsversion zu erstellen, bei der Bauüberwachung einzureichen und abzustimmen.
Erst nach Freigabe der Vorabzugsversion darf die finale Schlussrechnung erstellt werden.
Die finale Schlussrechnung muss fehlerfrei sein und alle geforderten Unterlagen enthalten, um eine zeitnahe Prüfung und Freigabe zu ermöglichen.
Allgemeine Vorbemerkungen
ZTV - Zusätzliche technische Vorbemerkungen Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus folgenden Normen/Merkblätter in ihrer aktuellen Fassung:
DIN-Normen
Vertrags- und Ausführungsnorm
DIN 18299 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18336 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Stahlbauarbetien
DIN EN 1992-4 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken Definitionen, Anforderungen, Qualitätsüberwachung und Beurteilung der Konformität
DIN EN 1090-2 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken
DIN EN 1993-1-8 Eurocode 3 - Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-8: Anschlüsse
DIN EN 13830 Vorhangfassaden - Produktnorm
ETA-21/0878 Zulassung ETA-21/0878 (Hilti HST4-R)
Merkblätter / Richtlinien / tech. Regeln
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
RiLi SIB Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (DAfStb)
ZTV - Zusätzliche technische Vorbemerkungen
01 Baustelleneinrichtung / Fachbauleitung
01
Baustelleneinrichtung / Fachbauleitung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Fachbauleitung
01.02
Fachbauleitung
02 Innenraum 4. OG bis 6. OG
02
Innenraum 4. OG bis 6. OG
Hinweistext Zur Montage der Stahlkonsolen sind Vorleistungen an den Deckenkonstruktionen erforderlich, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten.
6.OG: Öffnung Abhangdecke (Trockenbau)
4. und 5. OG: Rückbau Akustikelemente
Hinweistext
02.01 vorbereitende Maßnahmen
02.01
vorbereitende Maßnahmen
02.02 Stahlkonsolen als sekundäres Tragsystem
02.02
Stahlkonsolen als sekundäres Tragsystem
03 Außenfassade 6. OG
03
Außenfassade 6. OG
Hinweis - Konstruktionsprinzip Das Konstruktionsprinzip der Bestandsfassade
Hinweis - Konstruktionsprinzip
03.01 Linke Pfostenverankerung
03.01
Linke Pfostenverankerung
03.02 Rechte Pfostenverankerung
03.02
Rechte Pfostenverankerung