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Allgemeine Hinweise zum Bauvorhaben Allgemeine Hinweise zum Bauvorhaben
1. Bauvorhaben
Die Stadt Ruhland führt folgende Baumaßnahme durch:
Abbruch einer alten Sport- und Schwimmhalle, die Neuerrichtung einer Mehrzweckhalle einschließlich der Überformung und Wiederherstellung der unmittelbar betroffenen Freianlagen.
Die Leistung dieses Loses betrifft :
die Rohbauarbeiten für den massiven Neubauteil der Mehrfeldsporthalle (ohne Holzbau) mit
Baustelleneinrichtung mit Vermessung, Baukran, befestigte BE-Fläche/ Baustraße Baustellensicherung Baufeldfreimachung Erdarbeiten der Baugrube, Gründungspolster Erd- u. Tiefbauarbeiten für Verlegung von Schmutz- und Regenwasserleitungen Leitungsverlegung von Schmutz- und Regenwasser, Grundleitungen, Rigoleneinbau Rohbauarbeiten als massiver Stahlbetonbau Perimeterdämmung Mauerwerksarbeiten Dränage (optional) Blitzschutzleistungen Anfüllungen am Bauwerk
1.1 Lage
Geografisch befindet sich der Hallenstandort im Ruhlander Randbereich, nahe des Autobahn A13 Rastplatz Ruhlander Heide Ost. Der Standort wird im Westen und Osten von Wohnbebauung (Mischgebiet) eingerahmt, südlich der Liegenschaft befindet sich der Sportplatz Ruhland.
Hinweis Zufahrtsbeschränkung
Es gilt eine Zufahrtbeschränkung für LKW über 40 Tonnen für Brücke aus Richtung Hartwigstraße (5t max. Radlast)
Hauptzufahrt:
Das Baufeld wird über die Ortrander Straße im Süden der Liegenschaft als Hauptzufahrt laut BE-Plan erschlossen. Die asphaltierte Straße hat eine Breite von ca. 5,50 m.
Nebenzugang (spätere 2.Einfahrt):
Im Nordosten der Liegenschaft wird eine zweite Zugangsmöglichkeit (im Baustellenbetrieb keine Einfahrt) von der abbiegenden Stichstraße unter gleichen Namen (Ortrander Straße) eingerichtet. Die asphaltierte Straße hat nur eine Breite von ca. 3,00m.
Bei beiden Anliegerstraßen handelt sich jeweils um untergeordnete Straßen, welche jedoch ständig freizuhalten sind. Der Neubaukörper wird in Teilen auf dem Baufeld errichtet auf dem auch die abgebrochene Bestandssporthalle stand.
1.2 Zuwegung, Ver- und Entsorgung
Die Baustellen-Hauptzufahrt erfolgt über die südliche Ortrander Straße an der Grundstücksgrenze zum westlichen Nachbarn.
In diesem Bereich liegen auch die Medien-Anschlüssen, die vorerst für die Baustellenversorgung hergerichtet werden.
1.3 Medien, Erschließung
Das Grundstück ist erschlossen, bestehende Leitungen auf dem Grundstück werden mit dem Abbruch des Bestandsgebäudes abgeklemmt, zurückgebaut, verschlossen und für den Neubau wieder aktiviert.
Für den Baustrom wird anfangs der Bestandsanschluss genutzt. Nach Einrichtung eines Neuanschlusses wird der Baustrom auf diesen umgebunden/ aufgeschalten.
2. Baustellensicherheit
Für die Baustelle werden besondere Sicherheitsmaßnahmen gefordert:
2.1 Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt von der südlich gelegenen Ortrander Straße 6, welche direkt am Baufeld liegt. Im Bauzaun wird ein 6m breites Tor vorgesehen.
Mit dem BL001 Baustelleneinrichtung werden im Überfahrtsbereich von öffentliche Medienleitungen parallel zur Straße Stahlplatten verlegt. Bei Überfahrten in den Baustellenbereich mit Schwerlastverkehr sind aber zusätzlich entsprechenden Lastverteilungen auszubilden.
2.2 Der Baustellenbereich wird mit dem Baulos BL 01 BE zu den benachbarten Grundstücken (ohne Einfriedung) hin umzäunt, Tore und Zufahrten sind während und außerhalb der Arbeitszeit verschlossen zu halten. Unbefugten Personen ist der Zutritt zum Gelände zu verwehren.
Die sonstigen Grundstückseinfriedungen verbleiben vorerst und sind nicht zu beschädigen.
3. Baustelleneinrichtung
3.1 Durch das Baulos 01 BE erfolgt der Aufbau der Allgem. Baustelleneinrichtung für die geplanten Neubauarbeiten. Es werden stationären WC-Container-Anlagen aufgebaut und vorgehalten.
Für die Baustelleneinrichtung wird in einem ersten Schritt bauseits eine Tragschicht/ Baustraße im Container und Zufahrtsbereich ausgeführt, welche mit dem Rohbau (Tiefbau/ Erdbau) in das Baufeld erweitert wird.
3.2 Stellplätze für PKW und LKW stehen im Bereich der allgemeinen BE nicht zur Verfügung. Es stehen nur die öffentlichen Parkmöglichkeiten lt. BE-Plan in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
3.3. Evtl. verkehrssichernde Maßnahmen, sofern sie nicht die allgemeine Baustelleneinrichtung betreffen, sind vom AN zu beantragen, auszuführen und werden, wenn nicht gesondert ausgeschrieben nicht vergütet. Ein Antrag zur Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes ist rechtzeitig von AN zu stellen. Etwaige erforderliche Vollmachten vom AG sind rechtzeitig einzuholen.
3.4 Es ist zwingend darauf zu achten, dass keine Beschädigungen an der Ortrander Straße erfolgen. Die Bauüberwachung wird gemeinsam mit dem AN den Zustand der Straße vor Beginn der Arbeiten dokumentieren.
3.5 Auf der Baustelle wird wöchentlich eine Bauberatung durchgeführt. Die Teilnahme durch den Fachbauleiter des AN muss auf Abruf gewährleistet werden (Abruffrist 1 Woche). Das Protokoll der Beratung wird an die Beteiligten versandt. Es finden Baustellenbegehungen durch die Bauüberwachung statt.
3.6 Der Baustrom- und Bauwasseranschluss wird bauseits errichtet. Weitere Anschlussplätze (Unterverteilung) für Baustrom sind durch den AN in ausreichender Größe und Anzahl selbst herzustellen. Baustromverteiler des AN sind mit dem Schriftzug der Firma zu kennzeichnen.
Für die Baustellenversorgung werden Baustromverteiler bis 32A/ 22kVA und für den Kran bis 80A / 69 kVA bereitgestellt. Benötigt der AN darüber hinausgehende elektrische Leistung z.B. beim Einsatz des Turmdrehkranes, so ist das in den Titel 01.02. Baukran einzukalkulieren.
4. Besondere Baustellensituation
Das Baufeld grenzt unmittelbar an ein Mischgebiet mit Wohnbebauung. Bei allen Bauarbeiten sind die Staub- und Lärmbelästigungen einzudämmen (gute Nachbarschaft mit den Anwohnern).
4.1 Zulässige Bauzeiten / Baulärm
Der Baustellenbetrieb findet nach den Regelungen der Stadt Bischofswerda zwischen 7.00 und 20.00 Uhr statt. Einzuhalten sind die Vorschriften zum Schutz vor Baulärm und Luftverunreinigung der Stadt.
Generell sind folgende Schallimmissionswerte nicht zu überschreiten: tags 55dB, nachts 40 dB
Kurzzeitige Pegelspitzen (lärmintensive Arbeiten) dürfen tags 75 dB nicht überschreiten.
Lärmintensive Arbeiten sind in der Zeit:
Montag bis Samstag
von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie
von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr nicht zulässig.
Die Arbeitswoche umfasst 6 Werktage, von Montag bis Samstag. Arbeiten außerhalb dieser Zeit sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.
5. Qualifikation
Ein deutschsprachiger verantwortlicher Bauführer, der mit den hiesigen Genehmigungsverfahren vertraut ist, muss während der Arbeiten ständig anwesend sein. Sämtlicher Schriftverkehr ist in deutscher Sprache abzuhandeln.
Allgemeine Hinweise zum Bauvorhaben
Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung
Grundsätzliche Anforderungen
Errichtung einer Mehrzweckhalle als Drei-Feld-Sporthalle, mit der Nutzung als Sportstätte, Veranstaltungsort und teilweise als Gemeindezentrum. Eine Regelnutzung für den Schulsport, Vereinssport, Sportkurse und Schulungen ohne Zuschauer sowie eine regelmäßige Sportnutzungen mit bis zu 500 Zuschauern an den Wochenenden ist geplant. Das Gebäude ist vollständig barrierefrei geplant. Die Mehrzweckhalle unterliegt nicht der Schulbaurichtlinie. Es handelt sich um eine Versammlungsstätte nach VStättVO.
Die Mehrzweckhalle soll außerdem für Sportveranstaltungen und Kulturveranstaltungen mit Zuschauern bis maximal 1.000 Besuchern genutzt werden. Das Gebäude stellt aufgrund seiner Art und Nutzung einen Sonderbau im Sinne des § 51 BbgBO dar und wird entsprechend § 2 (3) Bbg BO in die Gebäudeklasse 3 eingeordnet.
Alle räumlichen Belange und technischen Gebäudeanlagen erfüllen die nutzungsbedingten Rahmenbedingungen hinsichtlich Personenzahl und die Anforderungen des Sporthallenbaus an eine Dreifeldhalle nach DIN 18032.
Entwurfskonzept
Der Neubau der Mehrzweckhalle ist als zweigeschossiger, ebenerdiger und nicht unterkellerter Solitär geplant. Die Dreifeld- Sporthalle sowie der Umkleide- Technik- und Tribünenbereich bildet den Hauptkörper mit einer Gebäudehöhe von 10,55m. Der Eingangsbereich mit Foyer, Cateringbereich und dem Mehrzweckraum sowie die Geräteräume im Süden bzw. Westen sind in der Kubatur untergeordnet und haben eine Gebäudehöhe von 5.00m. Die Grundrissabmessungen betragen ca. 57m x 46m.
Städtebaulich greift die Vorderkante des Gebäudes die Bauflucht der Nachbarbebauung im Westen und Osten auf.
Das Haupthallendach ist als Holz-Flachdach über dem Spielfeld und als Stahlbetondach mit höheren Nutzlasten über dem Technikbereich teilweise mit Photovoltaikanlagen und Aufständerungsmöglichkeiten für Technikaufbauten geplant. Auf den niedrigeren Flachdachflächen aus Stahlbeton werden Lastreserven für eine spätere Dachbegrünung eingeplant. Die Belichtung der Halle erfolgt über Fenster im oberen Bereich blendfrei über die Westfassade.
Das Gebäude ist in seiner Haupttragstruktur als Massivbau geplant, dabei wird i.d.R. Stahlbeton verwendet, der im flacheren Gebäudebereich auf der Süd- und Westseite mit Mauerwerksanteil ergänzt wird. Das Gebäude erhält eine Fassade aus einem Wärmedämmverbundsystem mit Außenputz.
Das Haupthallendach wird als Holzdachkonstruktion mit einer Brettsperrholz-Kastenelementdecke auf Brettsperrholzbindern, Wärmedämmung und Folienabdichtung geschlossen.
Die Entrauchung der Halle und der der Treppenhäuser erfolgt über Dachoberlichtkuppeln.
KG 200 Vorbereitende Maßnahmen
Zu den vorbereitenden Maßnahmen der Errichtung der neuen Mehrzweckhalle gehört der Abbruch und die Entsorgung der bestehenden alten Sporthalle mit angegliedertem Schwimmbad sowie der Abbruch der Garagen einschließlich aller Fundamente sowie der Abbruch und die Entsorgung der Wege-Versiegelung in den Außenanlagen. Das Grundstück ist derzeit vollständig erschlossen, wobei die Medienhausanschlüsse ab dem Übergabepunkt in der öffentlichen Verkehrsfläche neu errichtet werden.
KG 300 Bauwerk / Baukonstruktionen
KG 310 Baugrube
Der Baugrund ist ausreichend tragfähig. Es wird auf das Baugrundgutachten von BIUG verwiesen.
Der Grundwasserspiegel befindet sich unterhalb der Gründungssohle (ca. 95.54mNHN). Eine offene Wasserhaltung wird aber vorgesehen.
Zunächst erfolgen die Baustellensicherung sowie der Baugrubenaushub und dessen Abtransport.
KG 320 Gründung
Es wird mit einer 25cm starken Bodenplatte C30/37, XC2, WF auf 25cm hohen Streifenfundamenten auf einer tragfähigen 12cm dicken XPS-Dämmung geplant. Unter der XPS-Dämmung wird eine frostsichere Kiesfilterschicht aus F1-Material bis zur Baugrubensohle hergestellt. Die Abdichtungsqualität orientiert sich an die Anforderungen aus dem Baugrundgutachten. Die Flankendämmung wird dabei auf die notwendigen 5m Streifen von der Außenwand aus reduziert. Die Fahrstuhlunterfahrt reicht ca. 1,10m tiefer als die Bodenplatte. Tiefgründungen sind nicht erforderlich.
Als Bodenbeläge sind geplant:
Drei-Feld-Sporthalle mit klassischem nachhaltigen elastischem Holzschwingboden mit Fußbodenheizung; Oberbelag aus Linoleumbelag als homogener Belag mit erforderlichen Spielfeldmarkierungen; Nutzungsbelastung bis 5,0 kN/m²; zur Nutzung für gummiert bereifte Rollwagen/ Hubbühnen und Sportgeräte für Schulnutzung; das Einbringen hoher Punktbelastung bedarf stets der Nutzung von Lastverteilplatten; für das Durchführen von Kulturveranstaltungen wird das Ausbringen eines Fehlbodens (Schutzbodens) empfohlen um die Lebensdauer des Sportbodens zu verlängern.
Lager, Flure und Nebenräume sowie der feste Tribünenbereich erhalt Linoleumbelag.
Technikräume erhalten eine Epoxidharzbeschichtung. Umkleide- und Duschbereiche werden mit Fliesen- oder Feinsteinzeug-Belägen im Dünnbettmörtel und mit Abdichtung hergestellt. Empfangsbereiche erhalten Sauberlaufzonen als Einlegematte.
KG 330 Außenwände
Die tragenden Außenwände der 3-Feld-Sporthalle werden in 30cm Stahlbeton und die der Geräteräume in Kalksandstein errichten. Im Eingangsfoyer und im Mehrzweckraum kommen Rundstützen unter den weitreichenden Unterzügen zur Ausführung.
Grundkonzept für die Fassadengestaltung ist die differenzierte Ablesbarkeit des Hauptbaukörpers der großen Halle und der untergeordnete Gebäudeteil mit den Geräteräumen, dem Mehrzweckraum und des Eingangsfoyers. Dabei erfährt der Haupteingang ein besonderes Augenmerk auf eine einladende Außenwirkung und eine klare Ablesbarkeit als Zugang.
Der hohe Hauptbaukörper erhält eine helle Putzfassade in verschiedenen Körnungen mit vertikal abgezogenen Kammputz. Der untergeordnete Nebenbaukörper erhält eine dunklere Putzfassade als Kammputz oder Besenstrich. Insgesamt hat die Mehrzweckhalle eher einen monolithischen Charakter. Die Fassadendämmung des WDVS besteht aus expandiertem Polystyrol mit Mineralwollbrandsperren im Sockel mit Perimeterdämmung.
Als Oberflächenbeläge auf der Rauminnenseite sind vorgesehen:
Sporthalle mit umlaufender Prallwandbekleidung Holz, Lamelle vlieshinterlegt, Türen und Tore zu Lagerbereichen mit Prallwandbekleidung belegt. Alle Sprossenwände und Sportgeräte sind in die Prallwand integriert und verkleidet. Oberhalb der Prallwand werden Schallabsorber aus nichtbrennbaren HWL-Platten angeordnet.
Sanitär- und Nassbereiche werden mit Fliesen mit integrierten Spiegeln und Nassabdichtung hergestellt. Stahlbetonwände werden in Ortbetonbauweise in Sichtbetonqualitäten bis SB2 erstellt und erhalten einen staubbindenden Anstrich.
Gemauerte Geräteraumwände werden als Sichtmauerwerk hergestellt.
Außenfenster, Außentüren
Außentüren und Außenfenster bestehen aus einer Aluminiumrahmenkonstruktion mit VSG-Isolierverglasung, Profilbreiten und -tiefen werden nach statischem Erfordernis dimensioniert.
Alle Beschläge werden mit Edelstahl nach Erfordernis Knauf/ Drücker ausgeführt. Flucht- und Rettungswegtüren sind mit Panikbeschlägen nach DIN EN 176 ausgestattet 1125 ausgestattet. Öffenbare Fenster erhalten Dreh- Kippbeschläge und Fensterbänke werden in Aluminium realisisert.
Ein außenliegender Sonnenschutz an den Fenstern wird aufgrund der Süd-West-Ausrichtung bauphysikalisch im Mehrzweckraum und im Flex-Office/Hausmeisterraum erforderlich.
Alle Verglasungen mit Süd- und Westausrichtung erhalten zudem eine Sonnenschutzverglasung.
Die oberen Fest-Verglasungen der Sporthalle im Westen erhalten einen innenliegenden Blendschutz.
Im Nordwesten der Sporthalle ist ein großer Hubbühnenzugang vorgesehen.
Die Oberlichter in den Umkleiden werden satiniert ausgeführt.
Alle Außenfensterbänke werden in Alu, Innenfensterbänke in Naturstein oder Holzwerkstoff hergestellt.
KG 340 Innenwände/ Vertikale Baukonstruktion, innen
Die Innenwände werden gemäß statischem Erfordernis in Stahlbeton 25 bzw. 30cm, bis SB2 hergestellt. Leichte Trennwände werden in KS-Mauerwerk oder als Leichtbauwände mit zweilagiger Gipskartonbekleidung in verschiedenen Stärken vorgesehen. Installationsvorwände werden in Gipskarton geplant. Die Absturzsicherungen der festen Tribüne werden als Ganzglasgeländer hergestellt. Im Bereich der mobilen Tribünen (-stufen) werden herausnehmbare Glaselemente vorgesehen. Die Absturzsicherung vom Oberrang und den Rollstuhlplätzen zur festen Tribüne werden mittels Flachstahlgeländer realisiert.
Zwischen Teeküche und Eingangsfoyer wird ein Faltschiebemöbel auf einer Brüstung vorgesehen.
An der Innenwand im Mehrzweckraum werden an einer Längsseite Holztafeln mit Lochung zur Akustikverbesserung angebracht.
Das Treppengeländer wird innen mit einem umlaufenden beschichteten Glattblech mit einer Stärke von 10mm und einer Höhe von 1,10m und Edelstahlhandlauf hergestellt. Ein zweiter Handlauf erfolgt wandseitig.
Innenwandöffnungen
Alle Innentüren erhalten dauerhafte und funktionsgerechte Stahlumfassungszargen mit Holztürblättern, in Nassbereichen feuchtraumgeeignet mit Kunststoffkern. Die Prallwandinnentür zur 3-Feld-Sporthalle und das Innenfenster im Lehrerraum/ 1.Hilfe-Raum werden als Aluminiumkonstruktion mit bündiger ballwurfsicherer Prallscheibe zum Sporthallenraum hergestellt.
Zu den Gerätelagerräumen werden ballwurfsichere Geräteraumschwingtore mit flächenelastischer Prallwandfunktion und Hintersturzbeschlag vorgesehen.
Beschichtungen der Innentüren werden farblich nach Wahl des Architekten hergestellt. Es wird auf das separate Farb- und Materialkonzept verwiesen. Alle Innentüren erhalten Beschläge aus Edelstahl nach Erfordernis Knauf/ Drücker, PZ vorgerüstet, WC-Türen mit WC-Schauscheibe. In den Besucher-WC-Anlagen werden WC-Trennwandsysteme eingebaut. Oberkante der WC-Trennwände passend zum Sturz der Innentüren, Unterschnitt mit Stützfüßen ca. 15cm.
KG 350 Decken/ Horizontale Baukonstruktion
Die Treppenläufe werden als Betonfertigteile in Sichtbetonqualität hergestellt. Die Treppenpodeste werden in Ortbetonbauweise angefertigt. Die Treppenauflager erfolgen dabei schallentkoppelt. Das Treppenhaus 1 erhält zusätzlich einen separaten Dachaufstieg über eine innenliegende Wartungstreppe. Die Treppenan- und -austritte erhalten einen Bodenhaptikstreifen für Sehbehinderte.
Die Decken sind in verschiedene (Qualitäts-) Bereiche unterteilt.
Die 3-Feld-Sporthalle erhält eine unterseitig sichtbare Akustikverkleidung aus Holzlamellen in Sichtoberfläche Fichte ästig, die Teil der Dachbrettschichtholzkonstruktion ist. Sanitärräume erhalten eine helle Rasterdecke. Die öffentlich zugänglichen Flure, der Empfang und der Mehrzweckraum erhalten eine schwarze, offene Gitterraster-Metalabhangdecke mit darüberliegender Installationsebene und HWL-Platten in schwarz. Geräte- Technik- und Nebenräume werden ohne Abhangdecken ausgeführt.
KG 360 Dach
Für das Hallentragwerk werden Brettschichtholzbinder mit Brettsperrholz- Kastenelementendecken ausgeführt. Das Dach des Funktionstraktes wird als Stahlbetondach ausgeführt, um hier den höheren Gewichtsanforderungen von Technikaufbauten / PV Rechnung zu tragen. Das Hauptdach behält sich Lastreserven vor, um eine spätere komplette Auslegung mit PV sicherzustellen.
Im Nebendach sind Lastreserven für eine spätere Ausbildung als Gründach (extensive Dachbegrünung) berücksichtigt.
Alle Dächer erhalten eine Gefälledämmung mit einer FPO-Abdichtung (harte Bedachung).
Im Hallendach sind vier elektronische Dunkelklappen als RWA (NRWG) zur Entrauchung vorgesehen. Diese können auch zu Lüftungszwecken genutzt werden. Ein Wind- und Wetterwächter überwacht das Schließen im Bedarfsfall.
Die Dachhaupt- und Notentwässerung des Hauptdaches erfolgt über eine Druckentwässerung. Die Einlaufpunkte im Hauptdach werden über Feuchtesensoren überwacht. Das Nebendach erhält eine Freispiegelentwässerung mit in der Dämmebene liegenden Fallrohren. Das anfallende Regenwasser wird über Sickerboxrigolen in den Untergrund versickert.
Über der Lüftungszentrale im 1. Obergeschoss wird ein abnehmbares Lichtband vorgesehen, dass einen späteren Austausch der RLT-Anlage über Dach zulässt.
Die Absturzsicherung des Nebendaches erfolgt über Sekuranten, beim Hauptdach über ein an der Attika angebrachtes Absturzgeländer. Das Schutzsystem des Nebendachs wird vom jeweiligen Wartungspartner selbst bereitgestellt.
KG 380 Baukonstruktive Einbauten
Die östliche Prallwand erhält zwei mobile Tribünen mit insgesamt ca. 312 Sitzplätzen. Die feste Tribüne erhält Sitzstufenabdeckungen (Sitzbank) aus beschichtetem MDF mit abgerundeten Kanten.
Der Gastrobereich erhält eine einfache Teeküche als Einbaumöbel. In den Umkleiden werden Waschtische aus Mineralwerkstoff mit integrierten Papierabwurf vorgesehen.
Die drei Sporthallenfelder werden durch doppelschalige motorisierteTrennvorhänge getrennt .Sowohl hinter den Toren als auch zur Tribünenseite werden Ballfangnetzte angebracht.
Zur festinstallierten Grundausstattung der Umkleiden gehören Sitzbänke und Kleiderhaken.
Zur festen Einrichtung gehören außerdem:
2x Basketballkorbanlagen starre Ausführung, höhenverstellbar an Westseite
2x Basketballkorbanlagen ausklappbar von der Decke an der Ostseite
2x Basketballkorbanlagen seitlich ausklappbar von der Decke an der Süd- und Nordseite
8x Mehrzwecktore mit Bodenverankerung
Sowie weitere Geräte entsprechend der beiliegenden Anlage Sportgeräte
KG 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion
Baustelleneinrichtung
Zur Baustelleneinrichtung gehört die gebäudebezogene Baustelleneinrichtung einschließlich der Abgrenzung des Baufeldes. Beginnend mit den Abbrucharbeiten der alten Sporthalle wird die Baustellenzufahrt über die bestehende Zufahrt eingerichtet. Die Baustellenbegrenzung erfolgt mittels Bauzauns, teilweise mit Sichtschutzbekleidung. Vor Bauausführung erfolgt die Zustandsfeststellung. Verbleibende Bäume im Einwirkungsbereich der Bauarbeiten erhalten einen Baumschutz aus Holzlattung bzw. werden von der BE-Fläche mittels Bauzaun abgetrennt. Wurzelbereiche der verbleibenden Bäume sind nicht schwer zu belasten.
Die Baustromversorgung wird mittels Verteilerschränken für die Bauzeit sichergestellt. An der Grundstücksgrenze ist ein Baustromanschlusskasten mit Messeinrichtung geplant. Hiervon können weitere Baustromverteiler im Baufeld sowie eine Baubeleuchtung angeschlossen werden.
Die Bauwasserversorgung erfolgt als Abzweig aus dem bestehenden Trinkwassernetz.
Bau-/ Sanitärcontainer sind in Abstimmung mit den anderen Bauabschnitten zu positionieren und zu entwässern.
Gerüste
Umlaufend ist ein Fassadengerüst mit Dachfang geplant. Im Innenbereich Innengerüste für Maler- und Installationsarbeiten kalkuliert.
Allgemeine Baubeschreibung
Anlagen zum LV ANLAGEN ZUM LV
Folgende Pläne, Gutachten und sonstige Anlagen werden als pdf zum LV mitgeliefert. Die beiliegenden Planunterlagen sollen dem AN einen Überblick über das Bauvorhaben verschaffen. Sie werden nicht zur Vertragsgrundlage. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um freigegebene Ausführungspläne.Verbindlich ist die textliche Beschreibung im Leistungsverzeichnis.
1. Geotechnischer Bericht vom 25.07.2025
2. Statikpläne: ohne
3. Kalkulationspläne Architekt M1:50/ 1:500
5_AR_LP_E0_0508_V_05_20260609_Baustelleneinrichtung für Neubau
5_AR_GR_BG_0800_V_01_20260721_Baugrube
5_AR_GR_FU_0900_V_00_20260721_Fundamente
5_AR_GR_E0_1000_V_03_20260727_Grundriss EG
5_AR_GR_E1_1100_V_02_20260727_Grundriss OG
5_AR_GR_DA_1200_V_00_20260727_Grundriss D A
5_AR_SC_AB_2000_V_00_20260721_Schnitt AA+BB
5_AR_SC_EF_2002_V_00_20260721_Schnitt EE+FF
5_AR_AN_ON_3001_V_00_20260721_Ansichten Ost und Nord
5_AR_AN_ON_3003_V_00_20260721_Ansichten WDVS Ost und Nord
5_AR_AN_WS_3000_V_00_20260721_Ansichten West und Süd
5_AR_AN_WS_3002_V_00_20260721_Ansichten WDVS West und Süd
3_AR_DE_00_8000_V_01_20260721_Regelaufbauten
4. Kalkulationspläne Landschaftsarchitekt
BL051-U1.1-Abflusstabellen-20-05-26
BL051-U1.2-Überflutungsnachweis-20-05-26
BL051-U1-Erschließungsplan-Index A-20-05-26
BL051-U2.1-Schnitte Box-Rigolen-Anlage-20-05-26
BL051-U2.2-Schachtliste-Index A-20-05-26
BL051-U2.3-Absteckkoordinaten-Index A-20-05-26
BL051-U2-Entwässerungsplan-Index A-20-05-26
Anlagen zum LV
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Hinweistext BAUSTELLENEINRICHTUNG
1. Im separaten Los 001 Baustelleneinrichtung erfolgt die Allgemeine Baustelleneinrichtung (siehe oben)
Die für die eigene Baustelleneinrichtung zur Verfügung stehenden Flächen sind beiliegendem Übersichtsplan zu entnehmen.Vor Baubeginn ist eine Begehung mit dem AG und der Bauüberwachung zur Festlegung der Ausführung der BE unbedingt erforderlich.
2. Die Verkehrssicherheit während der Baumaßnahme muss durch den AN gewährleistet sein. Der AN beräumt eigenverantwortlich Wege, Baustellenzufahrt von Schnee.
3. Das Einrichten, Vorhalten der eigenen Baustelleneinrichtung über die gesamte Bauzeit sowie Räumen der Baustelle und Wiederherstellen des Geländes inkl. beseitigen von Verunreinigungen obliegt dem AN.
4. Zum Material- und Gerätetransport darf der AN nur die angegebene südliche Einfahrt, von der "Ortrander-Straße" aus benutzen. Es gilt eine Schrittgeschwindigkeit von 5km/h!
Die Einfahrt und alle durch die Leistungen des AN betroffenen öffentlichen und privaten Flächen sind bei Verschmutzung unverzüglich zu reinigen. Falls erforderlich muss die Straßen- und Gehwegreinigung mehrmals täglich durchgeführt werden.
5. Der AN stellt die erforderliche Technik nach seiner Wahl. Der Einsatz sämtlicher Hebe- und Förderzeuge ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ein Standort für die Errichtung eines Kranes ist im BE-Plan gekennzeichnet.
6. Auf der Baustelle wird wöchentlich eine Bauberatung durchgeführt. Die Teilnahme durch den Fachbauleiter des AN muss gewährleistet werden. Das Protokoll der Beratung wird an die Beteiligten versandt. Es finden Baustellenbegehungen durch die Bauüberwachung statt.
7. Anschlussplätze (Unterverteilung) für Baustrom sind durch den AN in ausreichender Größe und Anzahl herzustellen. Bauseits wird ein Haupt- und optiponal 1-2 Stück Bereichsverteiler zur Verfügung gestellt. Baustromverteiler des AN sind mit dem Schriftzug der Firma zu kennzeichnen.
Ein Bauwasser-Anschlussplatz wird durch den AG (siehe BE-Plan) eingerichtet.
8. Sämtliche Baustellenabfälle sind vorschriftsmäßig zu lagern und fachgerecht zu entsorgen. Der AN gewährleistet für die gesamte Dauer der Bauzeit seinen anfallenden Schutt regelmäßig auf eigene Kosten zu beseitigen. Entsorgungsnachweise sind mit dem Bautagebuch der Bauüberwachung zu übergeben.
Hinweistext
01.05 Tragschicht Baustellenverkehrsflächen
01.05
Tragschicht Baustellenverkehrsflächen
02 Baugrube und Erdarbeiten
02
Baugrube und Erdarbeiten
ZTV - ERDARBEITEN ZTV - ERDARBEITEN
ALLGEMEINE HINWEISE
siehe ALLGEMEINE BAUANGABEN
GELTUNGSBEREICH / AUSFÜHRUNGSGRUNDLAGE
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische
Ausführung unter anderen aus:
DIN 18300 - Erdarbeiten
DIN 18303 - Verbauarbeiten
DIN 4124 - Baugruben und Gräben
inkl. VOB/C.
Weiter ist zu beachten:
DIN 18920:- Vegetationstechnik; Schutz von Bäumen,
Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
Diese ZTV gelten für sämtliche im LV enthaltenen Erdarbeiten, auch für Verbauarbeiten und Entwässerungskanal- und Blitzschutzarbeiten ausgeschriebenen Aushub- und Verfüllarbeiten.
ANGABEN ZUM BAUGRUND
AUSZÜGE / ERGEBNISSE AUS DER BAUGRUNDERKUNDUNG
Im Zuge der Baugrunderkundung, erfolgten
RKS (Rammkernsondierungen), DPH (Schwere Rammsondierungen) sowie BS (Bohrsondierungen).
GRÜNDUNGSEMPFEHLUNG
Das geplante 2-geschossige Gebäude kann in der verdichteten grobkörnigen Auffüllung bzw. im darunter anstehenden Sand mittels Flachgründung auf einer Bodenplatte oder auf Streifenfundamenten gegründet werden.
Der Mutterboden ist abzutragen. Örtlich vorhandene Auffüllungen mit humosen Beimengungen sind mit gut verdichtbarem Material auszutauschen. Vorhandene Einzelbereiche mit Humus-, Bauschutt-Auffüllungen oder Ton-, Schlufflinsen sind mit zu entfernen.
SCHICHT 1a - AUFFÜLLUNGEN (Homogenbereich A1)
Im Bereich des Baugeländes für das Gebäude wurde als oberste Bodenschicht eine meist zwischen 0,4 m bis 1,0 m dicke Auffüllung (Schicht A1) aus schluffigem Sand angetroffen. In den Bereichen der Wege, Zufahrten und Stellflächen wurde eine ca. 0,3 m dicke Kiesschicht als Oberflächenbefestigung festgestellt.
Bodenklasse n. DIN 18300 : 3
Frostempfindlichkeits-
klasse nach ZTVE-StB : F 1 - F 2
SCHICHT 1b - MUTTERBODEN/OBERBODEN (Homogenbereich A2)
Der überwiegende Teil des Baugeländes ist mit Mutterboden bedeckt. Es handelt sich um ein humoses und durchwurzeltes Sand-Schluff-Gemisch (Mutterbodenschicht) mit lokalen Beimengungen von Humus, Bauschuttresten (Auffüllungen).
Die Mutterbodenschicht reicht in der Regel bis in Tiefen bis 0,3 m.
Bodenklasse n. DIN 18300: 1,
SCHICHT 2 - FEIN- BIS MITTELSAND (Homogenbereich B1)
Unter der Auffüllung steht überwiegend Fein- bis Mittelsand in mitteldichter Lagerung an.
Aushub der Sandschichten i.d.R. beginnend ab ca. 0,30-40 m unter OKG
Bodenklasse n. DIN 18300: 3-5
Frostempfindlichkeits-
klasse nach ZTVE-StB : F1
SCHICHT 2a - IN SAND EINGELAGERTE SCHLUFFSCHICHTEN (Homogenbereich B2)
Im Sand sind örtlich in Tiefenniveaus bei ca. 0,9 m und 2,3 m dünne Schluffschichten (15 cm bis 20 cm dick) eingelagert.
Bodenklasse n. DIN 18300: 4
Frostempfindlichkeits-
klasse nach ZTVE-StB : F1
HOMOGENBEREICHE (HGB A1,A2/B1,B2)
(lt. Baugrundgutachten/ Stellungnahme)
Durch den Baugrundgutachter werden folgende Homogenbereiche für die einzelnen Schichten
des Bodenaushubs festgelegt:
ANGABEN ZUR BAUWERKSABDICHTUNG
Das Gebäude wird auf dem vorh. Auffüllungs- und Sandboden gegründet. Für die Bodenplatte bzw. den EG-Fußboden ist aus geotechnischer Sicht eine Abdichtung ausreichend, die der Wassereinwirkungsklasse W 1.1-E nach DIN 18533-1 entspricht.
WASSERSTÄNDE:
Mit den Bohrungen wurde Grund- oder Schichtenwasser bis ca. -1,8m unter OKG angetroffen. Im Gründungsbereich des nicht unterkellerten Gebäudes sind keine Grundwassereinflüsse vorhanden. Keine Hochwassergefährdung. Der Grundwasserstand kann nach langen Niederschlagsperioden aber um ca. 0,5 m bis 0,8 m ansteigen. Für den Bauzustand wird deshalb eine temporäre Wasserhaltung vorgesehen.
AUSFÜHRUNG
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom AN an den AG ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu erwarten, so gehören - unbeachtlich der jeweiligen Vergütungsregelung (Nebenleistung, besondere Leistung) - die gewerksüblichen Maßnahmen zur Vermeidung, zu den Pflichten des Auftragnehmers, auch wenn diese nicht ausgeschrieben sind.
Öffentlicher Flächen sind durch das Gewerk Erdarbeiten generell sauber zuhalten.
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, sind mit dem Auftraggeber umgehend gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
Bei Auftreten von Grund- oder Sickerwasser auf relativ undurchlässigem Boden - oder Gesteinsschichten ist die Bauüberwachung unverzüglich zu verständigen. Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle ist zu vermeiden.
Handaushub darf nur nach besonderer Weisung der Bauüberwachung und schriftlichem Auftrag ausgeführt werden. Nicht vereinbarter Handaushub wird nicht als solcher vergütet.
Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte.
Bei feuchten Böden dieser Art darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden.
Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer verpflichtet ist gemäß DIN 18300 oder Vertrag, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau bestimmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird.
Werden die notwendigen zwischenzeitlichen Entwässerungsmaßnahmen unterlassen oder unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden Entwässerungsanlagen nicht rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar gewordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auszutauschen.
PREISINHALTE
Soweit in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen
ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Mit den Preisen sind u.a. abgegolten:
- Erschwernisse durch wasserhaltigen Aushub
- Erschwernisse, die JAHRESZEITLICH oder
witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise
gerechnet werden muss
- Beseitigen von normalen Niederschlägen
- Schutzmaßnahmen vor normalen Niederschlägen
- Umsetzen von Maschinen und Geräten im Bereich der
Baustelle, sofern vom Auftraggeber nicht zu vertreten
- Verkehrssicherung der Erdtransporte und laufende
Reinigung der benutzten öffentlichen Straßen und
Wege, soweit durch die Erdarbeiten verursacht und
soweit es sich nicht ausdrücklich um Besondere
Leistungen handelt
- Staubschutz bei Transporten
- Zwischenlagerung auf Veranlassung des Auftragnehmers
- sämtliche Eignungsnachweise der verwendeten Stoffe
oder Materialien die verbaut werden sollen
- Zu- und Abfahrten aus der Baugrube festlegen,
herstellen, vorhalten und wieder beseitigen
- Alle nicht benötigten Stromverbindungen / Steckverbindungen
sind am Arbeitstagende zu lösen und der Baustromkasten
ist ständig geschlossen zu halten. Verbräuche sind jeweils
zum Monatsletzten zu erfassen.
Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet:
Herstellen der Oberfläche von Abtrag und Auffüllung mit
folgenden maximal zulässigen Abmassen:
Rohplanum : +/- 5,0 cm
Feinplanum : +/- 2,5 cm allgemein
Mit den Preisen sind nicht abgegolten:
- Wasserhaltungsarbeiten, sofern es sich nicht um die
Beseitigung von Niederschlägen handelt
ABRECHNUNGSHINWEISE
Der Aushub der Baugrube und der zusätzlichen Vertiefungen sowie Hinterfüllung, Auffüllung und Verfüllung von Gräben werden grundsätzlich nach Zeichnung aufgemessen und abgerechnet.
Der Mengenermittlung für Aushub, Einbau und Verdichtung liegen feste Massen (Volumen nach gewachsenem oder fertig verdichtetem Boden) zugrunde, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben ist.
Für das Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet.
BESONDERE ANGABEN ZUR BAUSTELLE
Die Baustelleneinrichtung ist bis zum Räumen der Baustelle vom AN täglich sicher zu verlassen (Einbruch- und Diebstahlvermeidung).
Es ist zu berücksichtigen, dass etwaige Vermessungsarbeiten, insbesondere für Absteckung und Nachprüfung der Straßen-, Wege- und Baugrenzen, nicht behindert werden.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
Die Standorte für Baumaschinen und Geräte sind mit der Bauüberwachung des AG abzustimmen, in der Regel im Baufeld bzw. unmittelbar davor auf den gekennzeichneten Flächen (siehe BE-Plan).
Es ist zu beachten, dass folgende Genehmigungen und Absprachen nach Abstimmung mit der Bauüberwachung durch den AN eigenverantwortlich einzuholen sind:
- verkehrsrechtliche Genehmigung (wenn erforderlich)
- Schachtscheine
Erst nach Vorlage der notwendigen Genehmigung darf mit den Arbeiten begonnen werden.
Beim Fund von kontaminiertem Material ist die Bauüberwachung sofort zu benachrichtigen. Die Entsorgung erfolgt erst nach Freigabe durch die Bauüberwachung.
ZTV - ERDARBEITEN
02.01 Baufeldfreimachung
02.01
Baufeldfreimachung
02.02 Fällarbeiten
02.02
Fällarbeiten
02.03 Baugrubenherstellung
02.03
Baugrubenherstellung
02.04 Leitungsgräben
02.04
Leitungsgräben
02.05 Entwässerungskanalarbeiten
02.05
Entwässerungskanalarbeiten
02.06 Bodenplattendurchführung
02.06
Bodenplattendurchführung
02.07 Wasserhaltung
02.07
Wasserhaltung
05 Entwässerungsanlagen (BL051)
05
Entwässerungsanlagen (BL051)
05.01 Niederschlagswasserableitung
05.01
Niederschlagswasserableitung
05.02 Schmutzwasserableitung
05.02
Schmutzwasserableitung
05.03 Bauleistungen Medienanschlüsse
05.03
Bauleistungen Medienanschlüsse
07 Technische Anlagen (TW, Gas, Elt)
07
Technische Anlagen (TW, Gas, Elt)
Vorbemerkungen Gebäudeeinführung GV Vorbemerkungen Gebäudeeinführung Gas-, Trinkwasser und Elektroversorgung
Die nachstehend aufgeführten Leitungsdurchführungen sind komplett zu liefern. Die Dichtpackungen sind in Verbindung mit den Rohbauarbeiten an den gewünschten Stellen in der Schalung einzubetonieren und mittels zuverlässiger Verdichtung des Betons für einwandfreie Dichtheit zwischen Beton und Packung zu sorgen. Die erforderlichen Systemdeckel und Gummistopfen bzw. Gummimanschetten sind vorzuhalten und bei der Verlegung der Leitungen fachgerecht zu montieren, so dass zuverlässige Gas- und Wasserdichtheit zwischen Leitung, Packung und Beton entsteht. Für die Dichtheit haftet der Auftragnehmer. Die Leitungen, welche im Außenbereich enden, sind für die Bauzeit provisorisch zu verschließen.
Vorbemerkungen Gebäudeeinführung GV
07.01 Leitungsgraben
07.01
Leitungsgraben
07.02 Hauseinführung Trinkwasserversorgung
07.02
Hauseinführung Trinkwasserversorgung