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Bill of Quantities
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 Allgemeines
01
Allgemeines
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB 01 Einheitspreise
Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise bis zur
Fertigstellung der Gesamtmaßnahme. Eine Veränderung
der Vergütung aufgrund von Lohnerhöhungen,
Stoffpreisveränderungen o.ä. erfolgt nicht.
Nebenangebote zu gleichwertigen Systemherstellern der Pfosten-Riegel-Konstruktion sind zulässig, sofern die Systemtreue und die technische Gleichwertigkeit mit den ausgeschriebenen Profil- und Beschlagssystemen auf Verlangen nachgewiesen werden.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit und
fachgerechte Ausführung und Eignung für den
vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen.
Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder
Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung
dem Angebot gesondert beizufügen.
ZVB 02 Baustrom/-wasser
Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn
gestellt. Die Umlage beträgt jeweils 0,3 % der
Bruttoabrechnungsumme.
ZVB 03 Bauwesenversicherung
Vom Bauherrn wird eine Bauwesenversicherung
abgeschlossen. Die Umlage beträgt 0,3 % der
Bruttoabrechnungssumme.
ZVB 04 Gewährleistung
Die Mängelansprüche und die Mängelhaftung des NU richten sich nach den
Bestimmungen der VOB/B, jedoch verjähren die Mängelansprüche des AG
gegen den NU in Abänderung von § 13 Nr. 4 VOB/B grundsätzlich in 5 Jah-
ren und sechs Monaten. Bestehen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch die
Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus Leistungen des NU, so ver-
längert sich die Frist für Mängelansprüche für die NU- Leistung bis zu die-
sem Zeitpunkt, höchstens jedoch um 12 Monate.
ZVB 05 Reinigung der Baustelle
Die Reinigung der Arbeitsstellen ist "täglich"
durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Kommt der AN der Aufforderung zur
Baustellenreinigung durch die Bauleitung nicht
nach, so wird der Auftraggeber
diese Arbeiten durch einen anderen Unternehmer
ausführen lassen und die anfallenden Kosten von der
Schlussrechnung des und/oder der betreffenden
Unternehmer in Abzug bringen.
Zufahrtsstraßen (Straßenreinigung) sind bei
verschuldeter Verschmutzung unmittelbar mit Naßkehr- und
Saugvorrichtungen zu reinigen.
ZVB 06 Sicherheit auf der Baustelle
Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der
einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen
Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat
die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen,
für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die
Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten.
Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle
zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß
§ 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine
Vorschriften" (BGV A 1/ bisherige VBG 1) mit den
weiteren Auftragnehmern abzustimmen, um eine
gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der
betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung
Dritter zu vermeiden.
Bei der Ausführung aller Leistungen sind die
Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften)
genauestens einzuhalten.
ZVB 07 Ausführungsvorschriften
Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen
Positionen auf Vollständigkeit, fachliche
Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen.
Technische Bedenken oder etwaige Änderungsvorschläge
sind auf einer besonderen Anlage auszuführen und dem
Angebot beizufügen.
Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse
hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner
Leistungen zu achten. Bedenken gegen die vorgesehene
Art der Ausführung, sind dem Auftraggeber vor
Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen.
Materialien, Geräte, Werkzeuge etc. können nur auf
Risiko des Auftragnehmers innerhalb des
Baugrundstückes gelagert werden. Für Schäden, gleich
welcher Art, übernimmt der Auftraggeber keinerlei
Haftung. Die für die Abwicklung des Auftrages
erforderlichen Geräte und Maschinen müssen
den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz gegen
Baulärm vom 09.09.1965 (BGB 1214) und des
Immissionsschutzgesetzes vom 28.07.1966 (GVB 211)
entsprechen.
ZVB 08 Stoffe und Bauteile
Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des AG
übergehen, müssen ungebraucht sein.
ZVB 10 Arbeitsablauf/Aufmaß/Abrechnung
Abrechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen ist
die VOB in der jeweils gültigen Fassung.
Das Leistungsverzeichnis beschreibt Einzelpositionen
einer Gesamtanlage. Die in der Leistungsbeschreibung
angegebenen oder nachstehend in den Anlagen
dargestellten Marken- oder Firmenbezeichnungen gelten
als Qualitätsbeispiele. Alternativvorschläge zu gleichwertigen Systemherstellern für die Pfosten-Riegel-Konstruktion sind zulässig, sofern die technische Gleichwertigkeit auf Verlangen nachgewiesen wird.
Alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke sind
gegen Verschmutzung mit geeigneten Maßnahmen (z.B.
Abklebung/Abdeckungen) zu schützen. Wird dieses vom
Auftragnehmer unterlassen, gehen alle erforderlichen
Reinigungsarbeiten bzw. erforderlichen Nacharbeiten zu
Lasten des AN.
Die Anlieferung und der Transport der Materialien auf
dem Grundstück und im Gebäude ist Sache des AN und in
den Einheitspreisen enthalten.
Anlieferungszeiten sind mit der Bauleitung
abzusprechen.
Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung durch
den Bauherrn ist vom AN eine umfassende
Werkstattplanung beim Architekten 3-fach vorzulegen.
Mit der Fertigung und der Aufarbeitung der Bauteile
darf erst nach erfolgter Freigabe begonnen werden.
Das Anfertigen der erforderlichen Aufmaße und
Abrechnungszeichnungen nach Plänen des Architekten
einschließlich der Freigabe durch die örtliche Planung
ist Sache des Auftragnehmers. Die Kosten sind in die
Einheitspreise einzurechnen. Das verbindliche örtliche
Aufmaß einschließlich der Zeichnungsmaße der
Detailskizzen des Architekten, sowie die Abstimmung
bei Zeichnungsunstimmigkeiten mit der örtlichen
Bauleitung auf die Gegebenheiten der Baustelle,
obliegen dem Auftragnehmer und berechtigen nicht zu
Mehrkosten.
ZVB 11 Aufenthalts- und Lagerräume
Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber
nicht zur Verfügung gestellt werden.
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Pfosten-Riegel-Konstruktionen)
ZTV 01 Geltende DIN-Vorschriften und Normen
Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen. Für die Planung, Ausführung und Abrechnung der Pfosten-Riegel-Konstruktionen gelten insbesondere:
- DIN EN 13830Vorhangfassaden – Produktnorm (primäre Produktnorm für Pfosten-Riegel-Fassaden)
- DIN 18360VOB/C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Metallbauarbeiten
- DIN EN 14351-1Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften (für integrierte Tür- und Fensterelemente)
- DIN 18202Toleranzen im Hochbau – Bauwerke
- TRLV GlasTechnische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungssystemen
- TRAVTechnische Regeln für absturzsichernde Verglasungen
- Vorgaben der jeweiligen Systemhersteller (z.B. Schüco, Heroal oder gleichwertig) sowie die Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik e.V. (ift Rosenheim).
ZTV 02 Systemtreue und Komponenten
Für die Pfosten-Riegel-Fassaden und Aluminium-Außentüren sind aufeinander abgestimmte Profil- und Beschlagssysteme (z.B. Schüco, Heroal oder gleichwertig) zu verwenden. Automatische Schiebetüren und elektrische Antriebe müssen einbaufertig geliefert und durch qualifiziertes Fachpersonal in Betrieb genommen werden. Systemtreue und Zulassungen sind auf Verlangen nachzuweisen.
ZTV 03 Einbau, Befestigung und Abdichtung
Die Montage und Abdichtung der Pfosten-Riegel-Elemente sowie integrierter Außentüren hat nach dem aktuellen RAL-Leitfaden zur Montage und den systemspezifischen Herstellervorgaben zu erfolgen (innen dampfdichter als außen). Alle Befestigungen, Lastabtragungen und Anschlüsse an das Holztragwerk sind für die jeweilige Einbausituation statisch bemessen auszuführen; die Wärmedämm-Unterbrechung ist durchgängig sicherzustellen. Sämtliche beweglichen Teile wie Türflügel, Schließer und automatische Schiebetürantriebe sind vor der Abnahme feinzujustieren und betriebsfertig einzustellen.
ZTV 04 Transport und bauseitige Bedingungen im Holzbau
Der Neubau wird in Holzbauweise errichtet. Transport und Lagerung aller Holzelemente (z.B. Röhrenspantüren im Innenbereich) müssen zwingend trocken erfolgen. Bauteile, die Feuchtigkeitsschäden aufweisen oder deren Schutzfolien beschädigt sind, dürfen nicht montiert werden. Da keine bauseitigen Hebezeuge gestellt werden, hat der Auftragnehmer alle erforderlichen Transport- und Hebewerkzeuge (z.B. für Pfosten-Riegel-Elemente und Großverglasungen) selbst vorzuhalten und einzukalkulieren.
ZTV 05 Toleranzen und Anschlüsse
Für alle Bauteile gelten die Toleranzen nach DIN 18202. Besonderes Augenmerk ist auf die Anschlussfugen zum Holztragwerk und den angrenzenden Fassadenteilen zu legen. Der Auftragnehmer hat vor der Fertigung ein eigenständiges örtliches Aufmaß zu nehmen und Unstimmigkeiten oder Maßabweichungen sofort der Bauleitung zu melden.
ZTV 06 Nachweise und Dokumentation
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Ausführung unaufgefordert alle relevanten Nachweise vorzulegen. Hierzu gehören Leistungserklärungen und CE-Kennzeichnungen gemäß DIN EN 13830, Nachweise der Wärmedurchgangskoeffizienten (Uw/Ucw-Werte), Prüfzeugnisse für Schall- und Sonnenschutz der Verglasung (Ug-Wert, g-Wert, Rw-Wert), Einbruchschutzklassen nach EN 1627 (z.B. RC2 für relevante Zugangsbereiche) sowie Übereinstimmungszertifikate für integrierte Brandschutz- und Fluchttürelemente. Nach Fertigstellung sind Prüfprotokolle der automatischen Schiebetüranlagen gemäß ASR A1.7 sowie die entsprechenden Wartungsanleitungen zu übergeben.
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Baustellenlogistik Materialanlieferungen sind nur möglich, wenn diese am
Vortag mit der Bauleitung abgestimmt werden.
Parkplätze für Kleintransporter oder
Mannschaftstransporter stehen nicht zur Verfügung.
Ein Anspruch des AN auf Parkplätze innerhalb der
Baustelle besteht nicht.
Lagerplätze stehen nur in äußerst geringen Maß zur
Verfügung. Baumaterialien sind in geringen Mengen als
Tagesmengen anzuliefern.
Baustellenlogistik
02 Pfosten-Riegel-Konstruktionen
02
Pfosten-Riegel-Konstruktionen
Technische Mindestanforderungen – Pfosten-Riegel-Konstruktionen Technische Mindestanforderungen – Pfosten-Riegel-Konstruktionen
Die nachfolgenden Mindestanforderungen gelten für alle Pfosten-Riegel-Konstruktionen, Verglasungen und integrierten Tür- und Fensterelemente gemäß Netto-Baubeschreibung Version 01.2023 (Stand 01.2025) und sind vom Auftragnehmer vor Angebotsabgabe zu prüfen und einzuhalten:
Thermische Anforderungen (Verglasung):
Ug-Wert: max. 1,1 W/(m²·K) oder besserGesamtenergiedurchlässigkeit (g-Wert): 27 % oder besserLichtdurchlässigkeit: mindestens 50 %Lichtreflexion außen (RLa): max. 19 %Verglasungstyp: Sonnenschutzverglasung Infrastop blau 50/27 N (oder gleichwertig gemäß Hersteller Pilkington, Saint-Gobain, Guardian, Flachglas)Scheibensstärke: innen und außen mindestens 8 mm Verbundsicherheitsglas (VSG)Thermische Anforderungen (Rahmensystem/Uw):
Uw-Wert gesamt (für DGNB-Nachweis): max. 1,249 W/(m²·K) – vorzugsweise besserLuftdichtheit Gebäudehülle (Blower-Door, DIN EN 13829, Verfahren A): n₅₀ ≤ 1,0 h⁻¹ bzw. q₅₀ ≤ 2,0 m³/(h·m²) (Innenvolumen > 1.500 m³)Einbruchschutz:
Fassadenverschraubung: einbruchsicher nach Detailvorgabe NettoNotausgangstüren Haupteingang und Backshop: Einbruchschutz analog RC2 (nicht geprüft)Personalraumfenster: RC2 geprüft nach DIN V ENV 1627Schadstofffreiheit / Nachhaltigkeit (DGNB-Kriterienmatrix):
Montagekleb- und Dichtstoffe an Fassade, Fenstern, Außentüren: EMICODE EC1/EC1+ (oder EC1-R/EC1+-R), Chlorparaffine und VOC < 1 % (Kriterien Nr. 11–13)Kunststofferzeugnisse (z. B. Dichtungsprofile, Abdeckleisten): SVHC-Gehalt < 0,1 % (Kriterium Nr. 44)Profilsystem / Farbe:
Alle sichtbaren Aluminium-Profile: RAL 9007 GraualuminiumPfosten und Riegel in gleicher Bautiefe, Pfosten-Abstand ca. 1,30 m – 1,60 mUnterer Riegel auf ca. +0,13 m über OKFF (für fachgerechte Traufstreifenausbildung)Sicherungsflügel im Bereich der Pfosten-Riegel-Konstruktion: drehbar herzustellenSchiebetürantriebe:
Hersteller: GU Automatic GmbH (oder gleichwertig), mit Radarsteuerung, elektromechanischer Verriegelung, Schlüsseltaster und Zubehör gemäß HerstellerangabenKonformität mit ASR A1.7 und DIN EN 16005; Übergabe der Prüfprotokolle und Wartungsanleitungen nach AbnahmeBrandmeldezentralenanschluss: nur Haupteingang außenseitige Automatiktür (nicht Leergutannahme)
Technische Mindestanforderungen – Pfosten-Riegel-Konstruktionen
02.__.0001 Pfosten-Riegel-Konstruktion Haupteingang / Backshop Erstellen des Haupteingangs- und Backshop-Bereichs als vollverglaste Pfosten-Riegel-Konstruktion gemäß Netto-Baubeschreibung Version 01.2023 (Stand 01.2025) und Ausführungsplanung. Gesamtgröße ca. 24,4 m × 6,00 m inkl. 90°-Eckausbildung. Ausführung nach Absprache mit der Bauleitung; es gelten die Technischen Mindestanforderungen aus der vorstehenden Vorbemerkung.
Leistungsumfang Pfosten-Riegel-Fassade:
Pfosten-Riegel-Konstruktion in RAL 9007 Graualuminium, Pfosten-Abstand ca. 1,30 m – 1,60 m, unterer Riegel auf ca. +0,13 m über OKFFVollverglasung mit VSG-Sonnenschutzverglasung Infrastop blau 50/27 N (oder gleichwertig), Ug-Wert max. 1,1 W/(m²·K), g-Wert 27 % oder besser, Lichtdurchlässigkeit 50 %, Lichtreflexion außen max. 19 %, innen und außen mind. 8 mm VSG90°-Eckausbildung nach statischer Anforderung und Detailplanung des ArchitektenSicherungsflügel drehbar (nach Baubeschreibung Abschnitt 2.3.1.9)Sonnenschutz innen:
Elektrische Innenrollos, ohne Kassette, freihängend, Antrieb Funkmotor inkl. Fernbedienung/HandschalterStoff: Soltis 92-2068, Aluminiumteile RAL 9007Bezugsquelle: Firma Faltenbacher Jalousienbau GmbH & Co. KG (oder gleichwertig)Hinweis: Rollos entfallen bei Fassadenausrichtung nach NordenHaupteingangstür als automatische Schiebetüranlage (außen):
Automatik-Schiebetürantrieb GU Automatic GmbH (oder gleichwertig), mit Radarsteuerung, elektromechanischer Verriegelung, Schlüsseltaster, Brandmeldezentralenanschluss und TürluftschleierGesamtdurchgangsbreite mind. 185 cm, Durchgangshöhe mind. 240 cm, stufenlos und anschlaglosVerglasung mit Sonnenschutzverglasung Infrastop blau 50/27 N, Ug max. 1,1 W/(m²·K), g-Wert 27 % oder besserKonformität mit ASR A1.7 und DIN EN 16005; Übergabe Prüfprotokoll und WartungsanleitungEingang Backshop als automatische Schiebetüranlage:
Automatik-Schiebetürantrieb GU Automatic GmbH (oder gleichwertig), mit Radarsteuerung, elektromechanischer Verriegelung, SchlüsseltasterGesamtdurchgangsbreite mind. 120 cm, Durchgangshöhe mind. 240 cm, stufenlos und anschlaglosVerglasung mit Sonnenschutzverglasung Infrastop blau 50/27 N, Ug max. 1,1 W/(m²·K), g-Wert 27 % oder besserKonformität mit ASR A1.7 und DIN EN 16005; Übergabe Prüfprotokoll und WartungsanleitungKonstruktions- und Ausführungsdetails sind dem Musterkatalog Netto und der Baubeschreibung (Abschnitt 2.3.1.9) zu entnehmen; verbindlich ist die freigegebene Ausführungsplanung des Architekten.
02.__.0001
Pfosten-Riegel-Konstruktion Haupteingang / Backshop
L
1.00
kpl
02.__.0002 Pfosten-Riegel-Konstruktion Fensteranlage Backshop / Leergutannahme Erstellen der Fensteranlage Backshop und Leergutannahme als vollverglaste Pfosten-Riegel-Konstruktion gemäß Netto-Baubeschreibung Version 01.2023 (Stand 01.2025), Abschnitte 4.1 ff. Gesamtgröße ca. 3,20 m × 11,80 m. Es gelten die Technischen Mindestanforderungen aus der Vorbemerkung.
Leistungsumfang Pfosten-Riegel-Fassade Backshop:
Pfosten-Riegel-Konstruktion in RAL 9007 Graualuminium, Pfosten-Abstand ca. 1,30 m – 1,60 m, unterer Riegel auf ca. +0,13 m über OKFFVollverglasung mit VSG-Sonnenschutzverglasung Infrastop blau 50/27 N (oder gleichwertig), Ug-Wert max. 1,1 W/(m²·K), g-Wert 27 % oder besser, Lichtdurchlässigkeit 50 %, Lichtreflexion außen max. 19 %, innen und außen mind. 8 mm VSGSicherungsflügel drehbar (gemäß Baubeschreibung Abschnitt 4.1)Sonnenschutz innen:
Elektrische Innenrollos, ohne Kassette, freihängend, Antrieb Funkmotor inkl. Fernbedienung/HandschalterStoff: Soltis 92-2068, Aluminiumteile RAL 9007Bezugsquelle: Firma Faltenbacher Jalousienbau GmbH & Co. KG (oder gleichwertig)Hinweis: Rollos entfallen bei Fassadenausrichtung des Backshops nach NordenSchiebetüranlage Leergutannahme (automatisch):
Automatik-Schiebetürantrieb GU Automatic GmbH (oder gleichwertig), mit Radarsteuerung, elektromechanischer Verriegelung, Schlüsseltaster und ZubehörGesamtdurchgangsbreite mind. 120 cm, Durchgangshöhe mind. 240 cm, stufenlos und anschlaglosVerglasung: Sonnenschutzverglasung Infrastop blau 50/27 N, Ug max. 1,1 W/(m²·K), g-Wert 27 % oder besserKonformität mit ASR A1.7 und DIN EN 16005; Übergabe Prüfprotokoll und Wartungsanleitung nach AbnahmeHinweis: Kein Brandmeldezentralenanschluss und kein Türluftschleier an der Leergutannahme (abweichend vom Haupteingang)Notausgangstür Backshop-Verkaufsraum:
Einflügelige Notausgangstür, Flügelmaß ca. 1,26 m × 2,40 mEinbruchschutz analog RC2 (nicht geprüft, gemäß Baubeschreibung Abschnitt 4.1.5)Panikbeschlag gemäß EN 1125Notausgangstür Backshop-Nebenraum mit Oberlichtfenster:
Rohbautiefe ca. 1,26 m × 3,16 m, Sturz auf +3,16 m, lichte Höhe bis ca. +3,60 m ab OKFFKippbares Oberlichtfenster über der Tür, Maß ca. 1,26 m × 0,76 mEinbruchschutz analog RC2 (nicht geprüft)Vorbereitung Eingangstür Backshop (Rohbauoffnung):
Herstellung der Rohbauöffnung für eine spätere Eingangstür (Backshop-Vorbereitung) ohne Einbau des Türelements – genaue Abmessungen und Ausführungsdetails sind mit der Bauleitung abzustimmenHinweis: Der Umfang dieser Vorbereitung (Rohbauöffnung mit oder ohne Zarge) ist vor Angebotsabgabe mit der Bauleitung zu klärenKonstruktions- und Ausführungsdetails sind dem Musterkatalog Netto und der Baubeschreibung (Abschnitte 4.1 ff.) zu entnehmen; verbindlich ist die freigegebene Ausführungsplanung des Architekten.
02.__.0002
Pfosten-Riegel-Konstruktion Fensteranlage Backshop / Leergutannahme
L
1.00
kpl
02.__.0003 Erstellung Ausführungszeichnungen Erstellung der Ausführungszeichnungen für alle Pfosten-Riegel-Konstruktionen gemäß Ausführungsplanung und in Abstimmung mit der Bauleitung.
Leistungsumfang:
Aufmaß der Rohbauöffnungen vor OrtErstellung maßstäblicher Ausführungszeichnungen und Werkstattzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details) für alle Pfosten-Riegel-Konstruktionen inkl. Schiebetüranlagen und SonnenschutzelementeDarstellung aller Anschlussdetails an das Holztragwerk sowie an angrenzende Bauteile (inkl. Abdichtung, Dampfbremsanschluss und Traufstreifenausbildung)Abstimmung der Zeichnungen mit dem Holzbauplaner / Tragwerksplaner hinsichtlich Lasteinleitung und BefestigungspunkteSpezifikation aller eingesetzten Materialien und Dichtmassen gemäß DGNB-Kriterienmatrix (EMICODE EC1/EC1+, SVHC < 0,1 %)Vorlage der Zeichnungen bei der Bauleitung zur Freigabe (erstmalige Vorlage spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung, gemäß ZVB 10)Einarbeitung von Freigabe-Kommentaren und erneute Vorlage bis zur vollständigen Freigabe – maximal 2 Freigabe-Schleifen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren; darüberhinausgehende Schleifen können gesondert vergolten werdenFertigung und Aufarbeitung der Bauteile erst nach erfolgter Freigabe durch den Architekten (gemäß ZVB 10)
02.__.0003
Erstellung Ausführungszeichnungen
1.00
psch