To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB 01 Einheitspreise
Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise bis zur
Fertigstellung der Gesamtmaßnahme. Eine Veränderung
der Vergütung aufgrund von Lohnerhöhungen,
Stoffpreisveränderungen o.ä. erfolgt nicht.
Nebenangebote zu abweichenden Konstruktionsverfahren
sind zulässig.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit und
fachgerechte Ausführung und Eignung für den
vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen.
Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder
Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung
dem Angebot gesondert beizufügen.
ZVB 02 Baustrom/-wasser
Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn
gestellt. Die Umlage beträgt jeweils 0,3 % der
Bruttoabrechnungsumme.
ZVB 03 Bauwesenversicherung
Vom Bauherrn wird eine Bauwesenversicherung
abgeschlossen. Die Umlage beträgt 0,45 % der
Bruttoabrechnungssumme.
ZVB 04 Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt gem. VOB. mit einer
Gewährleistungsfrist von fünf Jahren und sechs Monaten nach Abnahme der
Bauleistung.
ZVB 05 Reinigung der Baustelle
Die Reinigung der Arbeitsstellen ist "täglich"
durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Kommt der AN der Aufforderung zur
Baustellenreinigung durch die Bauleitung nicht
nach, so wird der Auftraggeber
diese Arbeiten durch einen anderen Unternehmer
ausführen lassen und die anfallenden Kosten von der
Schlussrechnung des und/oder der betreffenden
Unternehmer in Abzug bringen.
Zufahrtsstraßen (Straßenreinigung) sind bei
verschuldeter Verschmutzung unmittelbar mit Nasskehren und
Saugvorrichtungen zu reinigen.
ZVB 06 Sicherheit auf der Baustelle
Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der
einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen
Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat
die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen,
für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die
Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten.
Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle
zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß
§ 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine
Vorschriften" (BGV A 1/ bisherige VBG 1) mit den
weiteren Auftragnehmern abzustimmen, um eine
gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der
betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung
Dritter zu vermeiden.
Bei der Ausführung aller Leistungen sind die
Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften)
genauestens einzuhalten.
ZVB 07 Ausführungsvorschriften
Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen
Positionen auf Vollständigkeit, fachliche
Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen.
Technische Bedenken oder etwaige Änderungsvorschläge
sind auf einer besonderen Anlage auszuführen und dem
Angebot beizufügen.
Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse
hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner
Leistungen zu achten. Bedenken gegen die vorgesehene
Art der Ausführung, sind dem Auftraggeber vor
Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen.
Materialien, Geräte, Werkzeuge etc. können nur auf
Risiko des Auftragnehmers innerhalb des
Baugrundstückes gelagert werden. Für Schäden, gleich
welcher Art, übernimmt der Auftraggeber keinerlei
Haftung. Die für die Abwicklung des Auftrages
erforderlichen Geräte und Maschinen müssen
den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz gegen
Baulärm vom 09.09.1965 (BGB 1214) und des
Immissionsschutzgesetzes vom 28.07.1966 (GVB 211)
entsprechen.
ZVB 08 Stoffe und Bauteile
Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des AG
übergehen, müssen ungebraucht sein.
ZVB 09 Abbruch/Demontagen
Zum Leistungsumfang von Abbrucharbeiten oder
Demontagen gehört zu jeder Position, auch wenn dies
nicht explizit im Positionstext erwähnt ist,
- die gesamte, rückstandsfreie Demontage des
Objektes, einschl. sämtlicher
Befestigungsmittel, die
Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile
Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile
(dauerelastische Fugen, Vermörtelungen, o.ä.) sowie
die Verankerungen
- das besenreine Verlassen des Raumes und des
Transportweges
- die Beseitigung/ Entsorgung des angefallenen
Materials,
- sofern erforderlich, die Sicherung des Ortes gem.
UVV (Anbringen einer Absturzsicherung,
Abdecken von Deckenöffnungen, usw.),
- bei Neumontagen die Beseitigung der v. g.
Sicherungen
und der Transport aus dem Gebäude,
- bei Wandabbrüchen gehört zum Leistungsumfang der
Abbruch von Putzoberflächen, Fliesen,
Installationen,
wie Kabel oder Leitungen, Türen einschl. Zargen usw.
innerhalb der abzubrechenden Wandfläche, einschl.
sämtlicher Einbauten
Sämtliche v. g. Leistungen sind Bestandteil des
Einheitspreises und werden nicht gesondert vergütet!
ZVB 10 Arbeitsablauf/Aufmaß/Abrechnung
Abrechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen ist
die VOB in der jeweils gültigen Fassung.
Das Leistungsverzeichnis beschreibt Einzelpositionen
einer Gesamtanlage. Die in der Leistungsbeschreibung
angegebenen oder nachstehend in den Anlagen
dargestellten Marken- oder Firmenbezeichnungen gelten
als Qualitätsbeispiele. Alternativvorschläge sind
zulässig, jedoch gesondert aufzuführen. Der Nachweis
der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke sind
gegen Verschmutzung mit geeigneten Maßnahmen (z.B.
Abklebung/Abdeckungen) zu schützen. Wird dieses vom
Auftragnehmer unterlassen, gehen alle erforderlichen
Reinigungsarbeiten bzw. erforderlichen Nacharbeiten zu
Lasten des AN.
Die Anlieferung und der Transport der Materialien auf
dem Grundstück und im Gebäude ist Sache des AN und in
den Einheitspreisen enthalten.
Anlieferungszeiten sind mit der Bauleitung
abzusprechen.
Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung durch
den Bauherrn ist vom AN eine umfassende
Werkstattplanung beim Architekten 3-fach vorzulegen.
Mit der Fertigung und der Aufarbeitung der Bauteile
darf erst nach erfolgter Freigabe begonnen werden.
Das Anfertigen der erforderlichen Aufmaße und
Abrechnungszeichnungen nach Plänen des Architekten
einschließlich der Freigabe durch die örtliche Planung
ist Sache des Auftragnehmers. Die Kosten sind in die
Einheitspreise einzurechnen. Das verbindliche örtliche
Aufmaß einschließlich der Zeichnungsmaße der
Detailskizzen des Architekten, sowie die Abstimmung
bei Zeichnungsunstimmigkeiten mit der örtlichen
Bauleitung auf die Gegebenheiten der Baustelle,
obliegen dem Auftragnehmer und berechtigen nicht zu
Mehrkosten.
ZVB 11 Aufenthalts- und Lagerräume
Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber
nicht zur Verfügung gestellt werden.
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen
Baustellenlogistik Materialanlieferungen sind nur möglich, wenn diese am
Vortag mit der Bauleitung abgestimmt werden.
Parkplätze Kleintransporter oder
Mannschaftstransporter stehen nicht zur Verfügung.
Ein Anspruch des AN auf Parkplätze innerhalb der
Baustelle besteht nicht.
Lagerplätze stehen nur in äußerst geringem Maß zur
Verfügung. Baumaterialien sind in geringen Mengen als
Tagesmengen anzuliefern.
Baustellenlogistik
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Elektroarbeiten) ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Elektroarbeiten)
ZTV 01 Geltende DIN-Vorschriften und Normen
Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. VDE-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen. Für die Planung, Ausführung und Abrechnung gelten insbesondere:
- DIN 18382VOB/C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV
- DIN VDE 0100-ReiheErrichten von Niederspannungsanlagen
- DIN 18014Fundamenterder - Planung, Ausführung und Dokumentation
- DIN EN 62305 (VDE 0185-305)Blitzschutz
- DIN EN 50173-ReiheInformationstechnik - Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen
- Die Richtlinien und Vorgaben des zuständigen Verteilnetzbetreibers (VNB) sowie die TAB (Technische Anschlussbedingungen).
ZTV 02 Systemtreue und Komponenten
Für die Haupt- und Unterverteilungen sind aufeinander abgestimmte Systeme (z. B. Fabrikat Mangelberger gemäß Mieter-Vorgabe) zu verwenden. Die Beleuchtungskörper (insb. Philips-Systeme für den Verkaufsraum und die Nebenräume) sind hersteller- und systemkonform zu installieren. Alle Komponenten der Wandlermessung und Zähleranlagen müssen den aktuellen Vorgaben des VNB entsprechen und mit diesem abgestimmt sein.
ZTV 03 Leitungsverlegung und Brandschutz
Die Kabel- und Leitungsverlegung hat fachgerecht auf den dafür vorgesehenen Kabeltrassen (z. B. im Binderschatten) oder Leerrohrsystemen zu erfolgen. Leitungsdurchführungen durch brandabschnittsbildende Wände oder Decken sind entsprechend der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) fachgerecht brandgeschützt abzuschotten. Alle Stromkreise sind eindeutig und dauerhaft zu beschriften (Sicherungszuordnungen, Stromkreisnummern).
ZTV 04 Transport, Lagerung und bauseitige Bedingungen im Holzbau
Da das Gebäude in nachhaltiger Holzbauweise errichtet wird, ist bei allen Elektroinstallationen besonders auf den vorbeugenden Brandschutz und die Einhaltung der Installationszonen zu achten. Durchdringungen von luftdichten Ebenen (z. B. Dampfsperren/-bremsen) sind luftdicht mit systemkonformen Manschetten oder Klebebändern zu verschließen. Da keine bauseitigen Hebezeuge gestellt werden, hat der Auftragnehmer erforderliche Hebezeuge für schwere Komponenten (z. B. Mastleuchten) selbst einzukalkulieren.
ZTV 05 Installationstoleranzen, Anschlusskoordination und Funktionsprüfung
Für alle Installationsgeräte gelten die Standard-Installationshöhen nach DIN 18015, sofern keine abweichenden Vorgaben des Mieters vorliegen. Der Auftragnehmer muss die Schnittstellen und Anschlüsse zu den HLK-Anlagen, der Kälteverbundanlage sowie zu den Toren und automatischen Türen vor Ausführung mit den jeweiligen Fachunternehmern koordinieren. Vor der Inbetriebnahme ist das Drehfeld an allen Kraftsteckdosen und Geräteanschlüssen zu prüfen.
ZTV 06 Nachweise, Messprotokolle und Dokumentation
Der Auftragnehmer hat vor der Abnahme alle erforderlichen Prüf- und Messprotokolle unaufgefordert und vollständig vorzulegen. Hierzu gehören:
- Prüfprotokolle der Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 bzw. DIN VDE 0105-100
- Mess- und Abnahmeprotokolle für den Fundamenterder nach DIN 18014
- Prüfprotokolle der Blitzschutzanlage nach DIN EN 62305
- Zertifizierte Messprotokolle der Datennetzwerkverkabelung Cat.6A (Dämpfungs- und Next-Messungen)
- Vollständige Revisionsunterlagen, bestehend aus Bestandsplänen, Stromlaufplänen und Datenblättern der installierten Geräte.
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Elektroarbeiten)
01 Elektroinstallationen
01
Elektroinstallationen
01.01 1. Baustelleneinrichtung, Planung & Dokumentation
01.01
1. Baustelleneinrichtung, Planung & Dokumentation
01.02 2. Hauptleitungstrassen und Zähleranlagen
01.02
2. Hauptleitungstrassen und Zähleranlagen
01.03 3. Elektroverteilungen
01.03
3. Elektroverteilungen
01.04 4. Erdung, Potentialausgleich & Blitzschutz
01.04
4. Erdung, Potentialausgleich & Blitzschutz
01.05 5. Kabeltrassen und Verlegesysteme
01.05
5. Kabeltrassen und Verlegesysteme
01.06 6. Kraft- und Geräteanschlüsse
01.06
6. Kraft- und Geräteanschlüsse
01.07 7. Installationsgeräte und Steckdosen
01.07
7. Installationsgeräte und Steckdosen
01.08 8. Innenbeleuchtung
01.08
8. Innenbeleuchtung
01.09 9. Außen- und Werbebeleuchtung
01.09
9. Außen- und Werbebeleuchtung
01.10 10. ITK- und Sicherheitsanlagen
01.10
10. ITK- und Sicherheitsanlagen