Dachdeckungsarbeiten
Errichtung Nettomarkt
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Baustellenlogistik Materialanlieferungen sind nur möglich, wenn diese am Vortag mit der Bauleitung abgestimmt werden. Parkplätze für Klein-/Mannschaftstranporter stehen nur in geringem Umfang zur Verfügung. Ein Anspruch des AN auf Parkplätze innerhalb der Baustelle besteht nicht. Lagerplätze stehen nur in äußerst geringem Umfang zur Verfügung. Baumaterialien sind daher in geringen Mengen als Tagesmengen anzuliefern.
Baustellenlogistik
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB 01 Einheitspreise Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung der Gesamtmaßnahme. Eine Veränderung der Vergütung aufgrund von Lohnerhöhungen, Stoffpreisveränderungen o.ä. erfolgt nicht. Nebenangebote zu abweichenden Konstruktionsverfahren sind zulässig. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit und fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot gesondert beizufügen. ZVB 02 Baustrom/-wasser Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn gestellt. Die Umlage beträgt jeweils 0,3 % der Bruttoabrechnungsumme. ZVB 03 Bauwesenversicherung Vom Bauherrn wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die Umlage beträgt 0,45 % der Bruttoabrechnungssumme. ZVB 04 Gewährleistung Die Gewährleistung erfolgt gem. VOB. mit einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach Abnahme der Bauleistung. ZVB 05 Reinigung der Baustelle Die Reinigung der Arbeitsstellen ist "täglich" durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Kommt der AN der Aufforderung zur Baustellenreinigung durch die Bauleitung nicht nach, so wird der Auftraggeber diese Arbeiten durch einen anderen Unternehmer ausführen lassen und die anfallenden Kosten von der Schlussrechnung des und/oder der betreffenden Unternehmer in Abzug bringen. Zufahrtsstraßen (Straßenreinigung) sind bei verschuldeter Verschmutzung unmittelbar mit Naßkehr- und Saugvorrichtungen zu reinigen. ZVB 06 Sicherheit auf der Baustelle Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß § 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1/ bisherige VBG 1) mit den weiteren Auftragnehmern abzustimmen, um eine gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung Dritter zu vermeiden. Bei der Ausführung aller Leistungen sind die Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) genauestens einzuhalten. ZVB 07 Ausführungsvorschriften Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachliche Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Technische Bedenken oder etwaige Änderungsvorschläge sind auf einer besonderen Anlage auszuführen und dem Angebot beizufügen. Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner Leistungen zu achten. Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, sind dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen. Materialien, Geräte, Werkzeuge etc. können nur auf Risiko des Auftragnehmers innerhalb des Baugrundstückes gelagert werden. Für Schäden, gleich welcher Art, übernimmt der Auftraggeber keinerlei Haftung. Die für die Abwicklung des Auftrages erforderlichen Geräte und Maschinen müssen den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm vom 09.09.1965 (BGB   1214) und des Immissionsschutzgesetzes vom 28.07.1966 (GVB 211) entsprechen. ZVB 08 Stoffe und Bauteile Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des AG übergehen, müssen ungebraucht sein. ZVB 09 Abbruch/Demontagen Zum Leistungsumfang von Abbrucharbeiten oder Demontagen gehört zu jeder Position, auch wenn dies nicht explizit im Positionstext erwähnt ist, - die gesamte, rückstandsfreie Demontage des                 Objektes, einschl. sämtlicher                 Befestigungsmittel, die Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile (dauerelastische Fugen, Vermörtelungen, o.ä.) sowie                 die Verankerungen - das besenreine Verlassen des Raumes und des Transportweges - die Beseitigung/ Entsorgung des angefallenen Materials, - sofern erforderlich, die Sicherung des Ortes gem. UVV  (Anbringen einer Absturzsicherung,                 Abdecken von Deckenöffnungen, usw.), - bei Neumontagen die Beseitigung der v.g.                 Sicherungen und der Transport aus dem Gebäude, - bei Wandabbrüchen gehört zum Leistungsumfang der                 Abbruch von Putzoberflächen, Fliesen,                 Installationen, wie Kabel oder Leitungen, Türen einschl. Zargen usw. innerhalb der abzubrechenden Wandfläche, einschl. sämtlicher Einbauten Sämtliche v.g. Leistungen sind Bestandteil des Einheitspreises und werden nicht gesondert vergütet! ZVB 10 Arbeitsablauf/Aufmaß/Abrechnung Abrechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen ist die VOB in der jeweils gültigen Fassung. Das Leistungsverzeichnis beschreibt Einzelpositionen einer Gesamtanlage. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen oder nachstehend in den Anlagen dargestellten Marken- oder Firmenbezeichnungen gelten als Qualitätsbeispiele. Alternativvorschläge sind zulässig, jedoch gesondert aufzuführen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke sind gegen Verschmutzung mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Abklebung/Abdeckungen) zu schützen. Wird dieses vom Auftragnehmer unterlassen, gehen alle erforderlichen Reinigungsarbeiten bzw. erforderlichen Nacharbeiten zu Lasten des AN. Die Anlieferung und der Transport der Materialien auf dem Grundstück und im Gebäude ist Sache des AN und in den Einheitspreisen enthalten. Anlieferungszeiten sind mit der Bauleitung abzusprechen. Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung durch den Bauherrn ist vom AN eine umfassende Werkstattplanung beim Architekten 3-fach vorzulegen. Mit der Fertigung und der Aufarbeitung der Bauteile darf erst nach erfolgter Freigabe begonnen werden. Das Anfertigen der erforderlichen Aufmaße und Abrechnungszeichnungen nach Plänen des Architekten einschließlich der Freigabe durch die örtliche Planung ist Sache des Auftragnehmers. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Das verbindliche örtliche Aufmaß einschließlich der Zeichnungsmaße der Detailskizzen des Architekten, sowie die Abstimmung bei Zeichnungsunstimmigkeiten mit der örtlichen Bauleitung auf die Gegebenheiten der Baustelle, obliegen dem Auftragnehmer und berechtigen nicht zu Mehrkosten. ZVB 11 Unterhaltung und Sauberhaltung Die Baustelle ist jederzeit in einem aufgeräumten Zustand zu halten und zu verlassen. ZVB 12 Aufenthalts- und Lagerräume Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden.
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen
ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen ZTV 01 DIN-Vorschriften Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen. Für die Planung, Ausführung und Abrechnung werden die für dieses Gewerk maßgeblichen Normen: -DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten, -DIN 18339 Klempnerarbeiten, -DIN 18334 Zimmerarbeiten Es gelten ferner die DIN-Vorschriften 456 sowie die Eindeckungsrichtlinien des deutschen Dachdeckerhandwerkes. Für die Auftragsabwicklung, Planung, Ausführung und Abrechnung gelten: VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) Unfallverhütungsvorschriften jeweils in Ihrer aktuellen Fassung zugrunde gelegt. ZTV 02 Qualitäten Sofern in der Leistungsbeschreibung auf Fabrikate oder Hersteller verwiesen wird, sind diese wie aufgeführt anzubieten. Alternativ hierzu können als gesonderte Angebote gleichwertige Produkte anderer Hersteller angeboten werden. In jedem Fall ist jedoch das Hauptangebot mit den aufgeführten Materialien anzubieten. ZTV 03 Befestigungen Sämtliche, für die Befestigung der zu liefernden und einzubauenden Bauteile erforderlichen Verankerungen, Verschraubungen, Klebemassen o.ä. sowie die hierfür erf. Bohrungen sind in den Einheitspreis der entspr. Positionen einzukalkulieren. Bei den Befestigungen sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Verankerungen zu verwenden. Diese sind vor Einbau mit dem Tragwerksplaner abzustimmen. Die Verankerung der Bauteile ist so auszuführen, dass Bewegungen des Baukörpers und die der Bauteile aufgenommen werden können. Sämtliche Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. ZTV 04 Transport der Materialien Die Arbeiten sind entsprechend den Bauteilen bis zu einer Gesamt-Höhe von ca. 13,00 m über OK Gelände auszuführen. Innerhalb und ausserhalb des Gebäudes stehen keine Hebezeuge bauseitig zur Verfügung. Alle hierfür erf. Mittel hat der AN zu beschaffen. Die Vergütung erfolgt über die Einheitspreise. Vorhandene Aufzüge können nicht als Materialtransportmittel benutzt werden!!! Für die Kalkulation des Angebotes ist zwingend eine Baustellenbesichtigung erforderlich, bei der die örtlichen Verhältnisse (Zufahrt, Kranaufstellung usw.) in Augenschein genommen werden. Nachforderungen aufgrund der beengten Verhältnisse werden nicht anerkannt!! ZTV 05 Ebenheit/Toleranzen Für sämtliche Bauteile werden gem. DIN 18 202 „Toleranzen im Hochbau“ erhöhte Anforderungen vereinbart. Dies gilt für Längsmaße, Lote und Horizontalflächen als Unter- und Oberseiten. Dies gilt für sämtliche Bauteile, auch und insbesondere für die im Ausbau zu verkleidenden Bauteile ZTV 06 Zulassung, Prüfzeugnisse, etc. Alle ausgeführten Konstruktionen müssen den geltenden Gesetzen, Vorschriften, Technischen Regeln etc. genügen und über eine Zulassung verfügen. Dieses ist durch den AN sicherzustellen, bzw. ggf. zu erwirken. Prüfzeugnisse, Zulassungen, Gebrauchsanweisungen etc. sind nach Aufforderung umgehend vorzulegen. Zur Schlussabnahme sind unaufgefordert alle Unterlagen zu verwendeten Systemen, Materialien, Konstruktionen gesammelt und geordnet als Dokumentation der Bauleitung zu übergeben. Die nachfolgenden Leistungen sind im Hauptauftrag inkludiert und müssen in den Einzelpositionen berücksichtigt werden: - Provisorische Entwässerung mittels Fallrohrschlauch - Erstellen und Liefern der für die Abdichtungsarbeiten    erforderlichen Gefällepläne sowie Detail- und    Ausführungszeichnungen.
ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
01 Hauptdach
01
Hauptdach
01.__.0010 Dampfsperre Elastomerbitumen Kaltselbstklebebahn als Dampfsperrbahn nach DIN EN 13 970, mit Schweißnaht. Liefern und gem. Herstellervorgaben auf den Untergrund lose verlegen und fachgerecht nach DIN EN 1991 verdeckt mechanisch befestigen. Längsnaht- und Kopfstoß- überdeckung mind. 8cm breit, unter Verwendung einer Andrückrolle fachgerecht thermisch verschweißen. Ein 45°-Eckschnitt ist an der mittleren Lage im Bereich des T-Stoßes auszuführen. Im Bereich von An- und Abschlüssen sowie Dachdurchdringungen ist die Bahn luftdicht anzuschließen. Stöße versetzt anordnen. Die Leistung ist mit allen zusätzlichen Anschlüsen und kleinstarbeiten anzubieten.
01.__.0010
Dampfsperre
1,558.00
01.__.0020 Wärmedämmung PIR Polyurethan-Hartschaumplatten, nach DIN EN 13165, für genutzte und nicht genutzte Dachflächen. Liefern, auf den Untergrund lose verlegen und mit 6 Befestiger pro Dämmplatte, Anordnung nach Herstellervorgabe, mechanisch befestigen. Platten versetzt anordnen und dicht stoßen. Plattendicke: 240 mm W/(mK): 032
01.__.0020
Wärmedämmung PIR
1,558.00
01.__.0030 FPO-Dachbahn FPO-Kunststoffdachbahn, Mindestdicke 1,8mm, (flexible Polyolefine) als einlagige Abdichtung nach DIN EN 13956, auf Basis hochwertigster Polypropylenlegierungen (PP), mit hochbelastbarer Trägereinlage universell anwendbar. Leistungs- und Funktionsanforderungen: liefern und auf den Untergrund lose verlegen. Die Naht- und Stoßbereiche sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu überlappen, vorzubereiten und mit Heißluft homogen und kapillarfrei zu verschweißen. In die Leistung ist das hochführen der Abdichtung an aufgehnde Bauteile / Dachdurchdringungen sowie alle Innen- und aussenecken und sonstige kleinstteile mit einzukalkulieren.
01.__.0030
FPO-Dachbahn
1,558.00
01.__.0040 Randfixierung zur Aufnahme horizontaler Kräfte Randfixierung einschließlich Lieferung und Montage aller erforderlichen Materialien: - Befestigungsschiene mit geeigneten Befestigungsmitteln gemäß Verlegeanleitung    im unmittelbaren Eckbereich fachgerecht befestigen. - Schienenstöße werden mit ca. 5 mm Abstand verlegt und mit Dachbahnstreifen abgedeckt. - Rundschnur hinter der Befestigungsschiene als   Auszugsicherung fachgerecht homogen aufschweißen. Untergrund: Holz
01.__.0040
Randfixierung zur Aufnahme horizontaler Kräfte
132.00
m
01.__.0050 Dachrand Traufe, gedämmt mit Überstand Detail wie nachfolgend beschrieben ausführen, ein- schließlich Lieferung und Montieren aller erforderlichen Materialien: - Dämmplatte PIR als Zuschnitt auf die horizontale Fläche im Abschlussbereich verlegen. - Holzwerkstoffplatte zur Anwendung im Außenbereich nach DIN EN 13986, als Zuschnittplatte, eingebaut ca. 1 cm unter Oberkante Flächendämmung, auf der vorgenannten Dämmplatte verlegen und windsogsicher nach DIN EN 1991-1-4 mechanisch durch die Dämmung befestigen. - Zuschnitt aus dem Material der Dampfsperre bis Oberkante Holzwerkstoffplatte führen und vollflächig aufschweißen / aufkleben. - Verbundblech, passend zur Dachabdichtung, als Trauf- profil, 2-fach gekantet und angereift, mit unter- legtem Dichtband fachgerecht windsogsicher nach DIN EN 1991-1-4 montieren. Untere Rückkantung in das Vorstoßblech einhängen. - Verbundblechstöße mit Deckband, Breite 120 mm, aus trägerlosem Material, passend zur Dachabdichtung, gemäß Herstellervorgaben überschweißen. - Abdichtungsbahn aus der Fläche im Abschlussbereich bis max. 1 cm vor Außenkante Traufprofil führen und mit ausreichender Überdeckung homogen verschweißen.
01.__.0050
Dachrand Traufe, gedämmt mit Überstand
46.50
m
01.__.0060 Dachrandabschluss, gedämmt Dachrandabschlussprofil Detail wie nachfolgend beschrieben ausführen, ein- schließlich Lieferung und Montieren aller erforderlichen Materialien: - Dämmplatte PIR als Zuschnitt auf die horizontale Fläche im Abschlussbereich verlegen. - Holzbohle aus KVH, ggf. mehrlagig, mit zugelassenen Befestigungsmitteln windsogsicher nach DIN EN 1991-1-4 durch die Dämmung befestigen. - Holzwerkstoffplatte zur Anwendung im Außenbereich nach DIN EN 13986, als Zuschnitt einseitig gefast, auf der vorgenannten Holzbohle mit Überstand nach außen verlegen und windsogsicher nach DIN EN 1991-1-4 mechanisch befestigen. - Zuschnittstreifen aus dem Material der Dampfsperre bis Oberkante Wärmedämmung führen und vollflächig aufschweißen / aufkleben. - Abdichtungsbahn aus der Fläche im Anschlussbereich ca. 5 cm hochführen und Randfixierung gem. Vorposition ausführen. - Montage des Dachrandabschlussprofils - Abdichtungsbahn der Vorposition als Zuschnitt hoch- und weiter auf das Dachrandabschlussprofil führen, den Zuschnitt in der Kehle durchgehend heften und im unteren Bereich auf die Flächenabdichtung mit ausreichender Überdeckung homogen verschweißen.
01.__.0060
Dachrandabschluss, gedämmt Dachrandabschlussprofil
132.00
m
01.__.0070 Überfahrbares Seilsystem, Unterkonstruktion Holzschalung Ständig nutzbare Flachdachabsturzsicherung zur Befestigung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz als Anschlageinrichtung im Rückhalte- bzw. Auffangsystem mit beweglichen Anschlagpunkten in Aus- stattungsklasse B (BG-Bau, DGUV 201-056) nach DIN 4426 und DIN EN 795. Leistungs- und Funktionsanforderungen: - überfahrbare Ausführung (Ab- und wieder Anschnallen an den Stützen nicht notwendig) - Edelstahlseil, Durchmesser: 8 mm - Seilvorspannung: 50-120 kg - Stützenabstand bis 15 m - Untergrund Holzschalung mind. 24mm Liefern und gemäß Herstellervorgaben fachgerecht montieren. Stützen mit Formteil, passend zur Dach- abdichtung, fachgerecht eindichten. Die Montage ist gemäß DGUV zu dokumentieren. Abdichtungsmaterial: FPO, wie Dachabdichtung Stützenhöhe: nach Ausführungsplanung und Absprache mit Bauleitung Inkl. Werkplanung
01.__.0070
Überfahrbares Seilsystem, Unterkonstruktion Holzschalung
73.00
m
02 RWA
02
RWA
02.__.0010 Kombi-Lichtkuppel als Rauchabzug Lichtkuppel Rauchableitung aus Basiselement, Oberelement und passendem Bohlenkranz mit Durchsturzsicherung liefern und fachgerecht einbauen inkl. Kappleistenset für Linienbefestigung sowie aller notweniger Befestigungsmittel und inkl. anarbeiten bzw. einbinden aller notwendigen Abdichtungslagen der Vorpositionen. Dämmung: ca. 200mm Größe: Dachausschnitt 120 x 120cm Motor: Elektro-Spindelmotor (24 V). Öffnungswinkel: ca. 85° Material: PVC Höhe 30cm Oberelement 3-schalig: Wärmedurchgangskoeffizient: U=1,6* Schalldämmung: Rw = 22 dB Ausführung: opal, acryl Höhe: ca. 25-30 cm, nach Abstimmung Lüftungsquerschnitt: freien Querschnitt von mindestens 1,5 m², nach Angaben BSK inkl. Liefern der Steuerzentrale, 2 Bedienstellen, Lüftungstaster, Rauchmelder und Wind- und Regensensor. Angebotenes Fabrikat: _________________________
02.__.0010
Kombi-Lichtkuppel als Rauchabzug
4.00
Stk.
03 Dachbegrünung
03
Dachbegrünung
03.__.0010 Dachfläche reinigen Lose Verunreinigungen entfernen. Anfallendes Material vom Dach schaffen und fachgerecht entsorgen.
03.__.0010
Dachfläche reinigen
1,558.00
03.__.0020 Kiesfangleiste Kiesfangleiste mit Teleskopfunktion, Innenleiste als Stoßverbinder einsetzbar. liefern und nach Ausführungsplanung und Absprache mit Bauleitung verlegen. Mit einem Zuschnittstreifen aus dem gleichen Material der Flächenabdichtung der Vorposition, durch thermisch homogenes Aufschweißen fixieren. Anzahl der Montagestreifen je Kiesfangleiste: mind. 2 Stück
03.__.0020
Kiesfangleiste
73.00
m
03.__.0030 Kiesstreifen in Anschlussbereichen Kiesstreifen in Anschlussbereichen Kies gemäß Vorgaben FLL-Dachbegrünungsrichtlinie zur Schaffung vegetationsfreier Abstandsflächen liefern und in allen Anschlussbereichen (Dachrand, Wand, Dach- entwässerung, Lichtkuppel, sonstige Durchdringungen) in loser Schüttung aufbringen und gleichmäßig verteilen. Schichtdicke: 6 cm Streifenbreite: 50 cm
03.__.0030
Kiesstreifen in Anschlussbereichen
73.00
m
03.__.0040 Schutz-, Drän- und Filterelement Schutz-, Drän- und Filterschicht für Dachbegrünung aus Polypropylen-Dränkern, beidseitig vlieskaschiert. liefern und auf dem Untergrund stumpf gestoßen lose verlegen. Längsnaht oben und unten mit den überlappenden Vliesstreifen schließen. inkl. aller zuschnittarbeiten
03.__.0040
Schutz-, Drän- und Filterelement
1,558.00
03.__.0050 Vegetationstragschicht Extensiv-Substrat Mehrschichtig Vegetationstragschicht Extensiv-Substrat Mehrschichtig Extensiv-Substrat Mehrschichtig Mineralisches Schüttstoffgemisch aus natürlichen Rohstoffen nach regionaler Verfügbarkeit, mit geringen Anteilen organischer Substanz, für mehrschichtige Extensivbegrünungen, nach FLL-Dachbegrünungsrichtlinie geprüft. Vegetationstechnische Eigenschaften: - maximale Wasserkapazität (WK): ca. 45 Vol.-% - Luftgehalt bei maximaler Wasserkapazität: ca. 17 Vol.-% - Gesamtporenvolumen: ca. 65 Vol.-% - Wasserdurchlässigkeit mod. Kf: ca. 20 mm/min - pH-Wert: ca. 7,5 - Salzgehalt: ca. 1 g/l - Gehalt an organischer Substanz: ca. 48 g/l - Volumengewicht verdichtet: ca. 800 kg/cbm (trocken) - ca. 1270 kg/cbm (wassergesättigt) liefern, in loser Schüttung aufbringen und gleichmäßig verteilen. Schichtdicke: 10 cm
03.__.0050
Vegetationstragschicht Extensiv-Substrat Mehrschichtig
1,558.00
03.__.0060 Vegetation Sedum S Sedumsprossen Vegetation Sedum S Sedumsprossen Sprossenmischung aus mindestens 5 verschiedenen Sedum- Arten/Sorten für Extensivbegrünungen. Leistungs- und Funktionsanforderungen: - Verbrauchsmenge: ca. 80 g/qm, sofern schnellere Flächendeckung gewünscht wird, Sprossenmenge erhöhen liefern und fachgerecht ausbringen.
03.__.0060
Vegetation Sedum S Sedumsprossen
1,558.00
04 Klempnerarbeiten
04
Klempnerarbeiten
04.__.0010 Dachrandprofil 2-teilig, Aluminium eloxiert 2-teiliges Aluminium-Dachrandprofil Liefern und Montieren des 2-teiligen Dachrandprofils, Aluminium eloxiert. Aufbauhöhe nach Ausführungsplanung und Abstimmung mit der Bauleitung (RIBA o. glw.) Ansichtshöhe 15cm.
04.__.0010
Dachrandprofil 2-teilig, Aluminium eloxiert
126.00
m
04.__.0020 Rinnenhaken Rinnenhaken für halbrunde Rinne NW 250 Stahl feuerverzinkt DIN EN ISO 1461; St ≥ 4 mm, Br. 25 mm Achsabstand ≤ 70 cm; an Enden/Stößen/Winkeln ≤ 15 cm; gefällegebend
04.__.0020
Rinnenhaken
46.00
m
04.__.0030 Dachrinne halbrund Dachrinne halbrund NW 250, Titanzink blank, DIN EN 612 / DIN EN 988 d ≥ 0,80 mm; Titanzink Cu-Ti-legiert (Rheinzink, VMZinc o. glw.) Inkl. Rinnenendstücke und Rinnenverbinder mit EPDM-Dichtung;  Stöße gelötet (Weichlot bleifrei) Gefälle min. 3 mm/m; Temperaturdehnung durch Schiebemuffe berücksichtigen.
04.__.0030
Dachrinne halbrund
46.00
m
04.__.0040 Ablaufstutzen Ablaufstutzen DN 125 für halbrunde Rinne NW 250, Titanzink blank Einlötstutzen, fachgerecht eingelötet.
04.__.0040
Ablaufstutzen
6.00
Stk
04.__.0050 Fallleitungen Fallrohr rund DN 125, Titanzink blank, naturbelassen, DIN EN 612 / DIN EN 988 Außen-Ø 135 mm; d ≥ 0,65 mm; Cu-Ti-legiert (Rheinzink, VMZinc o. glw.) Steckmuffe; Montage lotrecht Länge nach Ausführungsplanung und absprache mit der Bauleitung. inkl. Rohrbögen und Fallrohrschellen zur Befestigung im WDVS
04.__.0050
Fallleitungen
34.00
m
04.__.0060 Standrohr Standrohr Stahl feuerverzinkt DN 125, l = 2,00 m, inkl. Reinigungsöffnung DIN EN 10255; Feuerverzinkung DIN EN ISO 1461 Inkl. Putzstück (Reinigungsöffnung) mit Schraubdeckel DN 125 Inkl. Übergangsstück Zn-Fallrohr → Stahlstandrohr mit EPDM Dichtring Standrohrkopf mit Einlauftrichter passend zu Fallrohr DN 125. Inkl. Anschluss an Grundleitung.
04.__.0060
Standrohr
6.00
Stk.