Fliesen
Errichtung einer Kindertagesstätte Blühwiese
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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1. Allgemeines 1.1 Baufeld, Zugang Die Zuwegung zum Baugrundstück erfolgt von der Straße Sandfohrt. Zeitweise wird, im Laufe des späteren Straßenausbaus in der Straße Sandfort, die Zufahrt zur Baustelle über die Straße Bergkoppel gewährleistet. Gemäß §2 Satz 3 der Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) ist keine Überprüfung auf kampfmittelverdächtige Gegenstände erforderlich, da Kölln-Reisik nicht in der Liste der Gemeinden mit bekannten Bombenabwürfen aufgeführt ist. Zufallsfunde von Munition sind jedoch nicht gänzlich auszuschließen. Übernachten auf dem Gelände ist verboten. Auf dem Gelände ist die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Es dürfen nur die Zugangsstraßen und die von der Bauleitung zugewiesenen Baustellenflächen betreten werden. Auf der Baustelle ist kein Fremdverkehr zu erwarten. Die im Baustelleneinrichtungsplan (wird mit Auftragserteilung übergeben) festgeschriebenen Nutzungsbereiche sind einzuhalten. Alle weiteren Flächen sind Freihalteflächen und dürfen nicht belegt werden. Baustellenzufahrtswege sind grundsätzlich als Rettungswege freizuhalten. Der AN hat eigenverantwortlich für abgeschlossene Lagerungsmöglichkeiten zu sorgen. Alle hierfür notwendigen Leistungen sind in die Einheitspreise, wie auch die gesamte Baustelleneinrichtung, einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Tagesunterkünfte werden nicht zur Verfügung gestellt. Sofern nicht in gesonderten Positionen beschrieben, sind die Baustelleneinrichtung sowie sämtliche An- und Abfahrten in die Einheitspreise einzurechnen. 1.2 Sicherheit auf der Baustelle Für die Baumaßnahme wird vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestimmt. Den Anweisungen des SiGeKo ist Folge zu leisten. Arbeiten auf der Baustelle können erst nach einer Einweisung und Vorlage entsprechender Firmenauskunft- und Bietererklärungen begonnen werden. Der AN verpflichtet sich seinerseits, seinen Vorarbeiter und dessen Mitarbeiter, die auf der Baustelle tätig sind, in die Unfallverhütungsvorschriften einzuweisen und auf strikte Einhaltung zu achten. 1.3 Bauwasser/Baustrom Baustrom und Bauwasser werden vom AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt, d.h. die Kosten für Baustrom und Bauwasser sind nicht in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ab Anschlusspunkt / Baustromverteiler sind baustellen-geeignete (gemäß VDE), ausreichend dimensionierte Verteilereinrichtungen vorzuhalten. 1.4 Baustellen-WC Vom Auftraggeber wird ein Sanitär-Container für alle Gewerke zur Verfügung gestellt. Das Aufstellen und Betreiben erfolgt über das Gewerk Baustelleneinrichtung. 1.5 Planunterlagen Dem Unternehmer werden sämtliche Planunterlagen und Gutachten/Berechnungen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Für die Vervielfältigung und Verteilung auf der Baustelle ist der AN selbst verantwortlich. 1.6 Dokumentation Für alle Geräte, betriebstechnischen Systeme, Einbauteile und Einrichtungsgegenstände sind die erforderlichen Vorschriften für die spätere Bedienung und Wartung in deutscher Sprache zu übergeben. Zusätzlich ist vom Auftragnehmer eine Auflistung der Einbauteile, Materialien, Farben usw. mit nachfolgenden Angaben zu erstellen: - Gewerk - Fabrikat - Fabrikat-Nr. - Name des Herstellers mit Adressenangaben - Bestell-Nr. - Bezugsquelle - sämtliche geforderten Gütenachweise / Zulassungsbescheide - alle Brandschutzzulassungen, wenn erforderlich - alle erforderlichen Zustimmungen - technische Abnahmen, Genehmigungen, Prüfzeugnisse - Bedienungs- und Pflegeanleitungen - alle vertraglichen Nachweise Die Auflistung ist detailliert und übersichtlich zu erstellen. Sie ist in DIN A4-Aktenordnern (2-fache Ausführung) und digital (1-fach) zu übergeben. Sie dient als Grundlage für die Ersatzteilbeschaffung bzw. Wartungsarbeiten. 1.7 Baustellenbesprechungen / Bautagebuch Der AG führt Baustellenbesprechungen durch, zu der der AN einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden hat. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, das während der Ausführung seiner Leistung immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. 1.8 Befahrung Grünflächen Bei der Befahrung von unbefestigten Grünflächen sind Fahrspuren vom AN zu beseitigen und die Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Auf den Schutz der vorhandenen Bäume ist besonders zu achten. Durch Unachtsamkeit entstandene Baumschäden gehen zu Lasten des AN. 1.9 Schutzmaßnahmen Schutzgebiet und Schutzzeiten, Schutzmaßnahmen: Die erforderliche Baustelle ist so zu errichten und zu betreiben, dass von dieser ausgehende Emissionen nicht zu unzumutbaren Belästigungen der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit führen. Beim Betrieb der Baustelle sind die Immisionsrichtwerte der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - vom 19.08.1970 (BundesanzeigerNr.160) einzuhalten. Für allgemeine Schutz - und Sicherungsmaßnahmen erfolgt hiermit der Hinweis auf die DIN 18299. Alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Geräte müssen den gültigen Lärmschutzbestimmungen entsprechen. 1.10 Lärm Die Arbeiten sind während der üblichen Arbeitszeit Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 18:00 Uhr durchzuführen. Arbeiten außerhalb dieser Arbeitszeiten sind wenigstens 48 Stunden vorher mit der Bauleitung abzustimmen und erst nach Freigabe durch diese auszuführen. Die Baustelle ist für die Durchführung so einzurichten, dass die durch Bautätigkeit etc. verursachten Geräuschimmissionen den Richtwert bei Tage von 60 dB (A), gemessen und bewertet nach der allg. Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (VVBaulärmG), nicht überschreiten (gemessen 0,5 m vor geöffneten Fenstern des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109). 1.11 Weitere Hinweise Baustelleneinrichtung, Gerüste, Leitern etc. und Gerätevorhaltekosten und Fahrzeuge sind in die Einheitspreise einzurechnen, wenn hierfür keine separaten Positionen ausgewiesen sind. Maßangaben sind am Bau zu prüfen. Der Bieter hat geforderte Angaben (u.a. zu Produkten und Systemen) im Leistungsverzeichnis zu ergänzen. Es sind jeweils nur systemabhängige Produkte eines Herstellers anzubieten. Für die Güte der Stoffe und Bauteile und für die Ausführung der Leistungen gelten die jeweiligen am Tage der Submission in Kraft befindlichen DIN-Normen und anerkannte Regeln der Technik. Es gelten alle zurzeit gültigen, maßgeblichen DIN-Vorschriften. Das Leistungsverzeichnis ist keine Bestellliste. Die Lieferung ist nach freigegebener Ausführungsplanung und nach Abstimmung mit der Bauüberwachung vorzunehmen. Kran und andere Hebewerkzeuge, Personen-Sicherungen, etc. zum Materialtransport und für die Montage sind einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die ausgeschreibenen Positionen beinhalten immer das Liefern und Einbauen des Materials, es sei denn, es wird audrücklich auf eine andere Vorgehensweise hingewiesen. Ende der Allgemeinen Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Fliesenarbeiten
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Fliesenarbeiten
02.01 Bodenfliesen
02.01
Bodenfliesen
02.02 Wandfliesen
02.02
Wandfliesen
03 Sonstiges
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Sonstiges
03.01 Revisionsunterlagen
03.01
Revisionsunterlagen
03.02 Stundenlohnarbeiten
03.02
Stundenlohnarbeiten

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