KGR 456 - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
Ernst-Reuter-Schule, Berlin
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01 KGR 456 - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
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KGR 456 - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
01.__.0010 Hausalarmanlage (HAA) mit Sprachalarmierung für den Brandfall/Amokfall Für den Gebäudeverbund ist eine Alarmierungsanlage vorgesehen, über die im Gefahrenfall eine Räumung eingeleitet, wird. Es müssen verschieden Alarmsignale einsetzbar sein. Die Erstellung und Fortschreibung einer Alarmierungsplanung bzw. Sprachalarmierungsplanung und Amokplanung ist durch den AN zu leisten. Grundsätzlich sind alle Flure und Räume mit A/B-Aufbaulautsprecher (mit 2 Lautsprechern) nach EN 60849/VDE 0828, in hochwertigen Gehäusen für Dröhn- und Schwingfestigkeit auszustatten. Die Signale für Amokalarm und Brandfall sowie Pausensignal müssen sich deutlich unterscheiden. Die Signalstärke muss in jedem Raum mindestens 10 dB(A) über dem normalen Störschallpegel liegen. Die Alarmierungsanlage muss bei Stromausfall über eine Sicherheitsstromversorgung betrieben werden. Die beschriebene Alarmierungsanlage ist eine Gefahrenmeldeanlage und dient der Sicherung von Leben und Sachwerten. Sie muss den derzeit gültigen Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker in Fertigung, Planung, Errichtung und Instandhaltung entsprechen. Bei der Planung der Alarmierungsanlage sind die anerkannten Regeln der Technik (DIN 14675, DIN 33404-2, DIN VDE 0833) sowie die MLAR zu berücksichtigen. Die Bauteile müssen der Produktnormreihe DIN EN 54 entsprechen. Die Anlage muss folgende Anforderungen erfüllen: Das Alarmsignal muss an der während der Betriebszeit der Schule ständig besetzten oder an einer jederzeit zugänglichen Stelle innerhalb der Schule (Alarmierungsstelle) ausgelöst werden können. Die Auslösevorrichtung muss sich an einer weitestgehend unter Aufsicht stehender Stelle dem Sekretariat und dem Hausmeister, im SAZ-Raum (Melder HAA, Melder Amok) befinden. Die Auslösung erfolgt manuell mit nicht-automatischen Meldern (Handfeuermelder) nach DIN EN 54 als Druckknopfmelder: Gehäusefarbe "blau" (RAL 5005) mit der Aufschrift "Hausalarm" sowie als Druckknopfmelder: Gehäusefarbe "nach Abstimmung mit AG" mit der Aufschrift "Amok". Des Weiteren sind Einsprechstellen mit Alarmierungstableau für die einzelnen Alarmierungsbereiche bzw. Vordefinierten Gruppenbereichen beim Sekretariat und im SAZ-Raum zu installieren. Zusätzlich erfolgt die Branddetektion entsprechend den Vorgaben des Brandschutzkonzepts des AN über automatische Melder mit der Kenngröße „Rauch“. Die Brandmeldung ist an die während der Betriebszeit regelmäßig besetzten Stelle weiterzuleiten. Die Brandmeldeanlage muss mit technischen Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen ausgeführt und betrieben werden. Feuerwehr-Laufkarten in Form und Anzahl sind nach den geltenden Bestimmungen auf Karton gedruckt und in Klarsichtfolie eingeschweißt zu erstellen. Die Alarmierung hat im gesamten Gebäude zu erfolgen und das Alarmsignal muss in jedem Raum der Schule gehört werden können. Die Alarmierungen sind in folgende Bereiche zu unterteilen und danach physisch leitungsgebunden zu errichten: • Treppenhäuser (jedes Treppenhaus bildet einen eigenen Brandabschnitt) • EG, Brandabschnitt I – Büroräume, Flure, Schulräume, Hausmeister • EG, Brandabschnitt I – WC-Räume, Lager und Technikräume, Küche • EG, Brandabschnitt I – Mensa • 1.OG, Brandabschnitt I – Büroräume, Flure, Schulräume • 1.OG, Brandabschnitt I– WC-Räume, Lager und Technikräume • 2.OG, Brandabschnitt I – Büroräume, Flure, Schulräume, Fachräume • 2.OG, Brandabschnitt I – WC-Räume, Lager und Technikräume • EG, Brandabschnitt II – Büroräume, Flure, Schulräume • EG, Brandabschnitt II – WC-Räume, Lager und Technikräume • 1.OG, Brandabschnitt II– Büroräume, Flure, Schulräume • 1.OG, Brandabschnitt II – WC-Räume, Lager und Technikräume • 2.OG, Brandabschnitt II – Büroräume, Flure, Schulräume, Fachräume • 2.OG, Brandabschnitt II – WC-Räume, Lager und Technikräume Das Betätigen von Auslösevorrichtungen (sowie die automatische Auslösung der Rauchmelder) ist durch eine geeignete Anzeigevorrichtung an einer während der Betriebszeit der Schule besetzten Stelle (Alarmierungsstelle) optisch und akustisch zu signalisieren. Als notwendiger Bestandteil der Hausalarmanlage des Gebäudes ist als deren Alarmierungseinrichtung eine Sprachalarmanlage (SAA) nach DIN VDE 0833-4 zu installieren. Als Alarmsignal zur Räumung der Schule ist ein DIN-Ton nach DIN 33404-3 zu übertragen. Die Alarmierungseinrichtung der Hausalarmanlage (Alarmierungsanlage), die für sich selbst eine Sprachalarmanlage nach DIN VDE 0833-4 ist, wird auch zur Übertragung des Pausensignals, mittels ihrer Sprechstelle als Kommunikationsmittel für den Schulbetrieb und zur Warnung der Schulgemeinschaft bei Gewalt und Notfallsituationen eingesetzt. Der Hausalarm hat Vorrang vor allen zuvor aufgeführten Nutzungsmöglichkeiten der Sprachalarmanlage einschließlich der Alarmierung in der Gewalt- und Notfallsituation „Amoktat“. Vorgesehen ist folgender Überwachungsumfang bzw. Anlagenkonfiguration: • Das Gebäude wird mit einer Hausalarmierungsanlage ausgestattet. • Alarmierung über SAA-Anlage • Alarme und Störmeldungen werden außerhalb der Betriebszeiten über ein Wählgerät mit Sprachübertragung an durch den AG zu bestimmende Rufnummern übermittelt.
01.__.0010
Hausalarmanlage (HAA) mit Sprachalarmierung für den Brandfall/Amokfall
1.00
psch
01.__.0020 Einbruchmeldeanlage (EMA) Das Gebäude ist mit einer einfachen Einbruchmeldeanlage auszustatten. Diese wird mit Fallenüberwachung und schwerpunktmäßiger Überwachung ausgeführt. Die Zentrale befindet sich im Sekretariat mit einer batteriegestützten Ersatzstromversorgung von mind. 72 Stunden und ist rechnerisch nachzuweisen. Vor der Zentrale wird ein Sichtschutz aufgestellt. Ein optisch und akustischer Signalgeber ist gut sichtbar im öffentlichen Raum außen an der Fassade anzubringen. Weiterleitungsmöglichkeiten der EMA-Meldungen sind mit einen Kombi-Wählgerät (analog, IP & GSM) zu realisieren. Eine Aufschaltung zur Polizei ist nicht vorgesehen. Der Aufschaltort wird in Abstimmung mit dem Schulträger festgelegt. Berührungslose Scharf- und Freischalteinrichtung mittels Transponder an Haupt und Nebeneingängen einschließlich 25 Transponder sind vorzusehen. Alle Außentüren einschließlich für außen zugängliche Technikräume werden auf Verschluss und Öffnung mit Magnet- und Riegelkontakt überwacht. Die Scharf- und Freischalteinrichtung ist berührungslos auszuführen (Transponderlösung). Ihre genaue Lage am Gebäude wird vom Schulträger/in festgelegt. Die Außentüren, die in Flucht- und Rettungswegen liegen und mit zentral gesteuerten Sperrelementen versehen sind, müssen mit einer Fluchttürsteuerung ausgerüstet werden. Alle Fensterräume im EG (mit Ausnahme der WC`s) erhalten einen IR-Melder. Weitere IR-Melder werden in den Eingängen der Treppenhäuser und in den Räumen im 1.OG über Vordächer, sowie zwei Melder in den Fluren im 1.OG sowie im 2.OG sind als Fallenüberwachung vorgesehen. Folgende gesonderte Sicherungsbereiche müssen zusätzlich mit Magnetkontakten in den Fenstern sowie mit Magnet- und Riegelkontakten in den Innentüren ausgerüstet werden: EG-Schulleitung, EG-Stellvertetung, EG-Sekretariat, EG-Schulpsych., EG-Archiv, beide IT-Räume im 1.OG. Ein separates Bedien- und Anzeigetableau wird im Sekretariat vorgesehen.
01.__.0020
Einbruchmeldeanlage (EMA)
1.00
psch