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BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG
1. Allgemeine Beschreibung der Bauleistung
1.1 Allgemeines
Die Stadt Bad Münstereifel beabsichtigt in dem Baugebiet "Mühlenberg" in der Ortslage Bad Münstereifel - Houverath den Vorstufenausbau im "Pastoratsacker" auf einer Länge von ca. 80m durchzuführen.
Zusätzlich zu den Straßenbauarbeiten ist die SW- / NW-Kanalisation sowie die Wasserleitung und die Gräben für Versorger herzustellen.
Die Andienung der Baustelle erfolgt von der Straße "Zur Sahrtalsicht" aus.
Die Trassierung der Straßen erfolgt entsprechend den Vorgaben aus dem Bebauungsplan.
Die Ausbauabschnitte Straßenbau sind aus den Zeichnungen zu entnehmen.
Die Verkehrsfläche erhält seitliche bituminöse Anrampungen, denen das anfallende Niederschlagswasser über ausreichendes Straßenquergefälle zugeleitet wird. Über Straßenabläufe und Anschlussleitungen wird das Wasser in die Kanalisation abgeleitet.
Der Vorstufenausbau Straßenbau gliedert sich wie folgt:
- Tragdeckschicht 0/16 mm 0,06 m
- Bitum. Tragschicht 0/22 mm 0,08 m
- Frostschutzschicht 0,42 m
- Oberbaustärke 0,56 m
Die vorhandene Straßenbeleuchtung ist nicht ausreichend/vollständig und muss daher im Zuge der Straßenbaumaßnahme zum Teil neu hergestellt werden.
Die Entwässerung des Baugebiets erfolgt im Trennsystem. Im Rahmen des Vorstufenausbaus sollen die SW- und NW-Sammler PP-DN 200-300 im „Pastoratsacker" auf eine Länge von ca. 70,00 m neu hergestellt werden.
Die Sohltiefen der Sammler liegen zwischen 2,20 und 2,75 unter OK Straßenniveau.
Die Schachtbauwerke DN 1.000 bestehen aus Betonfertigteilen.
Die Gräben für Versorgungsträger (Strom, Telekom, Straßenbeleuchtung) sind ebenfalls vor Einbau der Frostschutzschicht herzustellen. Die Leitungsverlegung erfolgt dann jeweils durch den Versorger. Die Koordination dieser Leistungen und Arbeiten obliegt dem AN. Stillstand- und Wartezeiten oder sonstige Behinderungen werden nicht gesondert vergütet.
1.2 Ausgeführte Untersuchungen
keine
1.3 Bereits ausgeführte Leistungen im Auftrag des AG bzw der Anwohner
keine
1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
keine
2. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
2.1 Lage der Baustelle
Bad Münstereifel, Houverath
Das Baugebiet "Mühlenberg" liegt im südlichen Teil der Ortslage Houverath. Das Baugebiet befindet sich noch im Vorstufenausbau.
2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrwege
L 497 und "Zur Sahrtalsicht"
Über die Straße "Zur Sahrtalsicht" kann die Baustelle mit Transporter und LKW angefahren werden. Die Straße befindet sich noch im Vorstufenausbau.
2.3 Zugänge, Zufahrten
wie vor
2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Wasser kann im Baustellenbereich zur Verfügung gestellt werden. Die Wasserentnahme erfolgt über Unterflurhydranten. Eine Entnahmeeinrichtung mit Wasserzähler ist erforderlich und wird gegen Kaution vom AG gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamer Zählerablesung mit dem AG. Der Wasserverbrauch ist auf die notwendige Erfordernis einzuschränken. Die Hydranten liegen innerhalb der Straße "Zur Sahrtalsicht" in einer Entfernung bis zu 20 Meter zum Baustellenanfangsbereich.
Anschlüsse zum Kanal für die Baustelleneinrichtung können nicht zur Verfügung gestellt werden.
Strom kann nicht zur Verfügung gestellt werden und muss daher über Aggregate vor Ort erzeugt werden. Es bleibt dem AN aber überlassen, sich auf seine Kosten Anschlussmöglichkeiten an das örtliche Stromnetz bei dem Versorgungsunternehmen (e-regio) zu beschaffen.
2.5 Lager- und Arbeitsplätze sowie Wegebenutzung
Lager- und Abstellflächen werden nur im Bereich des Baufeldes zur Verfügung gestellt.
Die Baustellensicherung hat nach der aktuellen Fassung der RSA sowie der ZTV-SA zu erfolgen.
Für alle vom AN benutzten Straßen, Wege und Flächen, die nicht in der Baulast des AG sind, hat der AN deren ordnungsgemäßen Zustand bei der Rückgabe durch Erklärungen der Baulastträger oder Eigentümer vor der Abnahme oder Teilabnahme dem AG nachzuweisen. Für Straßen die durch die Bauarbeiten beeinträchtigt werden können, ist vom Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten ein Zustandsprotokoll in Form einer vereinfachten Beweissicherung aufzustellen. Eine Beweissicherung durch eine Foto- oder Videodokumentation wird als ausreichend erachtet.
Für den Verkehr in den angrenzenden Straßen ist während der Bauzeit weitergehend die Zufahrt zu gewährleisten. Im Baufeld selbst ist kein Verkehr zu erwarten. Rettungswege sind jederzeit aufrecht zu erhalten.
2.6 Zu schützende Bereiche und Objekte
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt sind in eigener Verantwortung des AN gewissenhaft durchzuführen. Allgemein gültige gesetzliche und behördliche Bestimmungen zum Umweltschutz sind zu beachten, auch wenn sie in den hier vorliegenden Unterlagen nicht eigens erwähnt sind. Das Baugelände befindet sich in einem bewohnten Gebiet.
Staubbelästigungen sind durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Eine besondere Vergütung wird für v.g. Leistungen nicht gewährt. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitszeiten mit dem Nutzer abgestimmt sind. Die auf dem Baugelände verbleibenden Baukörper sind unbedingt zu schützen. Bauverfahren und Bauausführung haben dies zu berücksichtigen.
Das Austreten von wassergefährdenden Stoffen ist unverzüglich der Bauleitung des überwachenden Ingenieurbüros mitzuteilen. Ort, Zeitpunkt, Art und Gegenmaßnahme sind im Bautagebuch zu protokollieren.
Eine gesonderte Vergütung für die v.g. Umweltschutzmaßnahmen erfolgt nicht.
2.7 Anlagen im Baugelände
Bestehende Versorgungsleitungen werden durch die Baumaßnahme nur durch Herstellung der Anschlussgräben berührt.
2.8 Öffentlicher Verkehr im Bereich der Baustelle
Fußgängerverkehr
3. Ausführung der Bauleistung
3.1 Vermessung, Absteckung und Abrechnung
Alle in den Ausführungsunterlagen vorgegebenen Maße und Maßketten sind durch den AN vor Ausführung in der Örtlichkeit zu kontrollieren, evtl. Abweichungen sind frühzeitig vor Ausführungsbeginn der Bauleitung schriftlich bekannt zu geben.
Der Auftragnehmer hat anhand der vom AG gestellten Ausführungspläne und nach weiteren Angaben der Bauleitung alle erforderlichen Absteckungen, Messungen usw. selbst auszuführen und ist für deren Richtigkeit zur zeichnungs- und bedingungsgemäßen Ausführung allein verantwortlich. Die etwaige Teilnahme des AG oder seines Vertreters an diesen Messungen usw. entbindet den AN nicht von seiner Verantwortung.
Für gemeinsame Messungen von AG und AN hält der AN das erforderliche Gerät und Hilfspersonal zu seinen Lasten vor. Die Koordinierung des Vermessereinsatzes, insbesondere die Terminabstimmung obliegt dem AN.
Die Abrechnungen sind getrennt für die Stadt (Straßenbau), die Stadtwerke ( Kanal und Wasserleitung) sowie für Versorger (Kabelgräben) zu stellen.
3.2 Baustoffe
Alle Baustoffe sind spätestens 14 Tage vor Anlieferung durch Technische Datenblätter, Eignungsprüfungen, bauaufsichtliche Zulassungen etc. zu belegen. Die Prüfung dieser Unterlagen erfolgt durch die Bauüberwachung des Bauherrn. Erst nach Freigabe durch diese darf die Anlieferung zur Baustelle erfolgen.
Der Einsatz von Recyclingbaustoffen ist nicht gestattet.
3.3 Prüfungen
Es sind während der Bauausführung folgende Prüfungen vorgesehen:
Erdbaustoffe / ungebundene Tragschichten
Tragfähigkeitsnachweise durch Lastplattendruckversuche statisch, dynamisch
Bituminöse Baustoffe werden durch ein Fremdlabor geprüft.
4.Ausführungsunterlagen
4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Leistungsverzeichnis und Ausführungspläne in digitaler Fassung sowie als Papierplot nach Auftragserteilung
4.2 Vom AN zu beschaffende Ausführungs- und Abrechnungsunterlagen
Organigramm der Baustelle mit Anschriften, Telefonnummern und E- Mail- Adressen von Bauleiter, Vertreter und verantwortlichem Polier / Schachtmeister. Bei Personalwechsel ist die Unterlage sofort zu aktualisieren
Bauablaufplan nach Auftragserteilung
Alle zur Baudurchführung und zur Abrechnung erforderlichen Unterlagen.
Vor Bauausführung bzw. mit Rechnungsvorlage, 2 fach
BAUBESCHREIBUNG
02 Entwässerungskanalisation
02
Entwässerungskanalisation
02.01 Erdarbeiten
02.01
Erdarbeiten
03 Versorgungsleitungen
03
Versorgungsleitungen
03.01 Erd- und Tiefbauarbeiten
03.01
Erd- und Tiefbauarbeiten