Sanierung MSR - Technik
Erneuerung GLT
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Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Teil 1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Teil 1 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - aktueller StandGrundlage für die Leistungsbeschreibung und Ausführung ist die VOB, Teil CDIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder ArtDIN 18 451 GerüstarbeitenAllgemein anerkannten Regeln der TechnikZugehörige Normen und MaterialnormenHersteller- und VerarbeitungsvorschriftenDie Unfallverhütungsvorschriften der BerufsgenossenschaftDie LBO und AVO BWDas ArbschGDie BaustellVODie ASRDie Baustellenordnung
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Teil 1
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Teil 2 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Teil 2 Passantenschutz und Sicherungsmaßnahmen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen. Diese sind Nebenleistungen und werden nicht besonders vergütet. Schutzmaßnahmen Bei den Arbeiten ist darauf zu achten, dass Konstruktionsteile angrenzender Bauteile nicht beschädigt werden. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind vorzusehen und werden nicht gesondert vergütet. Die eventuell erforderlichen Reparaturen bzw. Erneuerungsarbeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Entsorgen von Bauabfällen und Verpackungsmaterialien Der Auftragnehmer hat sämtlichen von ihm verursachten Bauschutt und sonstige Abfälle entsprechend den geltenden Vorschriften (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Landesabfallgesetz sowie Abfallwirtschaftssatzung) zu entsorgen bzw. der Wiederverwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer hat sich über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. Der Auftraggeber stellt keine Schuttmulden zur Verfügung. Verunreinigungen im Baubereich, die durch Materialan- und abtransport entstehen, sind umgehend nach Entstehung zu beseitigen. Die Abfuhr der Abfälle von der Baustelle hat regelmäßig zu erfolgen. Die Bauleitung kann wöchentliche Abfuhr verlangen. Vom Auftragnehmer nicht beseitigte Abfälle und Verunreinigungen werden auf seine Kosten bzw. anteilmäßige Kosten der Beteiligten durch Dritte entfernt. Welche Abfälle und Verunreinigungen von den Arbeiten der einzelnen Auftragnehmer stammen, entscheidet in Streitfällen die Bauleitung. Auf der Baustelle darf kein Abfall verbrannt werden. Leistungen auf Nachweis Die Stundenlohnverrechnungssätze für die jeweiligen Arbeitskräfte sind unaufgegliedert anzubieten. Anzubieten ist ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, wie z.B. Lohn- und Gehaltskosten (Tariflöhne einschl. etwaiger Lohnzulagen, Lohnzuschläge und vermögenswirksamer Leistungen), die Lohn- und Gehaltsnebenkosten (z.B. Auslösungen, Wegegelder, Wegezeitentschädigung, Fahrtkostenerstattung), die Sozialkassenbeträge, ggf. die Winterbauumlage, die Gemeinkostenanteile sowie Gewinn, jedoch ohne Umsatzsteuer. Zuschläge für etwaige Mehr-, Nacht-, Samstags- und Feiertagsarbeiten sind ggf. gesondert nachzuweisen und werden nach den maßgeblichen Tarifen gesondert vergütet. In den Verrechnungssätzen sind die Lohn- und Gehaltskosten für An- und Abfahrtszeiten einzurechnen. Sie werden nicht gesondert vergütet. In den Stundenlohnzetteln sind deshalb nur die auf der Baustelle anfallenden Stunden, nicht aber die Zeiten für An- und Abfahrt der Arbeitskräfte anzugeben. Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen, Werkzeugen oder Geräten bis zu 400,00 € Anschaffungswert (netto) sowie die Kosten für den Einsatz von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen bis zu 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, sind in die Verrechnungssätze einzurechnen. Sie werden nicht gesondert vergütet. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 2 Nr. 10 VOB/B). Die Stundenlohnzettel sind täglich der Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen. Die Verrechnung Stundenlohn erfolgt zu den im Titel "Stundenlohnarbeiten" angebotenen Verrechnungssätzen. Leistungen der Vorunternehmer Schadhafte oder mangelhaft ausgeführte Leistungen der Vorunternehmer, die eine Verteuerung der nachfolgenden Arbeiten zur Folge haben, müssen umgehend schriftlich der Bauleitung mitgeteilt werden. Ansonsten werden Nachforderungen nicht vergütet. Vor Beginn der Arbeiten ist der Untergrund und die Unterkonstruktion sorgfältig auf die Tragfähigkeit zu prüfen. Bedenken sind dem Auftraggeber unverzüglich (schriftlich) bekanntzugeben. Planunterlagen Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe durch Besichtigungen der Baustelle ein genaues Bild über Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen zu verschaffen. Unklarheiten sind mit dem Auftraggeber vor Angebotsabgabe zu klären. Falls einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses bzw. den Plänen aus technischen oder sachlichen Gründen unvollständig, unzweckmäßig oder nicht durchführbar sind, hat der Auftragnehmer die Bauleitung unter Beweisführung darauf aufmerksam zu machen. Alle Maße hat der Auftragnehmer selbst am Bau zu nehmen. Unstimmigkeiten sind mit der Bauleitung rechtzeitig zu klären.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Teil 2
Planeinsicht Planeinsicht Den Bietern wird empfohlen, vor Angebotsabgabe die Baustelle aufzusuchen, um sich über die Details der Ausführung zu informieren. Der Auftragnehmer kann sich später nicht darauf berufen, dass ihm der Schwierigkeitsgrad oder die geforderte Qualität der auszuführenden Arbeiten nicht bekannt waren.
Planeinsicht
Standardbeschreibung techn. Spezifikation Standardbeschreibung techn. Spezifikation Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Standardbeschreibung techn. Spezifikation
Angaben zur Ausschreibung 1.                Angaben zur Ausschreibung 1.1               Bestand Im Faktorhaus Ludwigshafen soll die Gebäudeautomation für die Heizungs- und Lüftungsanlagen erneuert werden. Die ursprünglich vorhandene Gebäudeleittechnik (GLT) wurde bereits vor mehreren Jahren zurückgebaut. Seither erfolgt der Betrieb weitgehend im Handbetrieb, wodurch Störungen nicht zentral erkannt und lediglich lokal an den Steuerschränken im Obergeschoss bzw. Untergeschoss festgestellt werden können. 1.2               Vorgehensweise bei der Sanierung Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungseinheiten im Gebäude bestehen variierende Betriebszeiten. In der Vergangenheit wurde dies durch direkten Zugriff von Mietern auf die Steuerschränke im Handbetrieb geregelt, was zu einer intransparenten und störanfälligen Betriebsweise führte. Ziel der Maßnahme ist: die Wiederherstellung einer zentralen, automatisierten Steuerung, Regelung und Überwachung der Heizungs- und Lüftungsanlagen,weiterhin sollen bisher nicht aufgeschaltete Anlagenkomponenten, wie Kälteanlagen etc., in das neue System implementiert werden,die Berücksichtigung und flexible Abbildung unterschiedlicher Betriebszeiten der Mieteinheiten in der GLT sowie die Implementierung einer Nebenbedienstelle für die Disco,die Einführung einer zentralen Störmeldefunktion zur frühzeitigen Erkennung und Meldung von Anlagenfehlern,die energetische Optimierung des Anlagenbetriebs im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Die Umsetzung erfolgt im Bestand und möglichst im laufenden Betrieb. Ausfallzeiten werden - soweit möglich - auf ein Minimum begrenzt. Die Planung erfolgte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und technischer Zielsetzungen. Es wird eine modulare, zukunftsfähige Lösung mit bedienfreundlicher Oberfläche realisiert. 1.3               Baustelleneinrichtung                    In den Arbeitsbereichen stehen Flächen zur Materiallagerung zur Verfügung. 1.4               Transportwege                    Die Montagebereiche im Dachgeschoss (6. Obergeschoss) und Kellergeschoss sind über die Treppenhäuser bzw. Personenaufzug (bis ins 5. Obergeschoss) erreichbar.                    Das Einbringen der Materialien und die Entsorgung der Altmaterialien erfolgen über die Zugangstüren.                    Als Türöffnungsmaß steht ca. 0,90 m x 2,00 m zur Verfügung. 1.5               Probebetrieb / Abnahme                    Die Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme ist vorgesehen.                    Des Weiteren ist ein sechswöchiger Probebetrieb aller Anlagenteile vor der Abnahme erforderlich.                    Der Ablauf ist wie folgt:                    -                  Einweisung / Übergabe Revisionsunterlagen                    -                  Sechswöchiger Probebetrieb                    -                  Mängelbeseitigung                    -                  Förmliche Abnahme 2.       Erstellung der Abrechnungsunterlagen 2.1            Einzelaufmaß                 Aufgestellt auf dafür vorgesehenen gedruckten handelsüblichen Aufmaß-Blättern für                 -                  Sämtliche installierten Anlagenkomponenten.                 -                  Getrennt nach der Gliederung der LV's, wie Geräte, Armaturen, Dimensionen usw.                 -                  Gleichartige Komponenten addiert, zum Übertrag in das Haupt-Aufmaß. 2.2            Haupt-Aufmaß, aufgestellt nach                 -                                                                                       Abschnitte oder Anlagen gemäß LV, fortlaufend positioniert.                 -  Angabe von Massen gemäß Addition aus dem Einzel-Aufmaß.                 -                                                                                       Identität der Massen von Aufmaß und der Schlussrechnung muß eindeutig                                                                                                         erkennbar sein, 2-fach.                 -                                                                                       Schlussrechnung 2-fach.                 -                                                                                       Tagelohnzettel als Kopie 1-fach.                 -                                                                                       Revisionszeichnungen, Grundrisse und Schnitte, welche eine Kontrolle der in                                                                                                         Rechnung gestellten Massen gewährleisten, farbig, 1-fach.
Angaben zur Ausschreibung
01 Gebäude- und Anlagenautomation
01
Gebäude- und Anlagenautomation
01.01 Feldgeräte mit Zubehör
01.01
Feldgeräte mit Zubehör
01.02 Schaltschrank mit Zubehör
01.02
Schaltschrank mit Zubehör
01.03 DDC-Hardware mit Zubehör
01.03
DDC-Hardware mit Zubehör
01.04 Dienstleistungen DDC mit Zubehör
01.04
Dienstleistungen DDC mit Zubehör
01.05 MBE Hardware mit Zubehör
01.05
MBE Hardware mit Zubehör
01.06 MBE Software mit Zubehör
01.06
MBE Software mit Zubehör
01.07 IT Sicherheit mit Zubehör
01.07
IT Sicherheit mit Zubehör
01.08 Secure Connect Portal mit Zubehör
01.08
Secure Connect Portal mit Zubehör
01.09 Monatliche Lizensen mit Zubehör
01.09
Monatliche Lizensen mit Zubehör
01.10 Dienstleitungen MBE mit Zubehör
01.10
Dienstleitungen MBE mit Zubehör
01.11 Stundenlohnarbeiten mit Zubehör
01.11
Stundenlohnarbeiten mit Zubehör
01.12 Wartungsarbeiten mit Zubehör
01.12
Wartungsarbeiten mit Zubehör
01.13 Energiemanagement mit Zubehör
01.13
Energiemanagement mit Zubehör
01.14 Installationsmaterial mit Zubehör
01.14
Installationsmaterial mit Zubehör
01.15 Besondere Leistungen mit Zubehör
01.15
Besondere Leistungen mit Zubehör