Fliesenarbeiten
Erkrath, Neanderstraße 51+53
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Angaben zum Bauvorhaben Standort Neanderstr. 51 u. 53, 40699 Erkrath Das Baugrundstück befindet sich im Stadtteil Alt-Erkrath und wird durch die Straße "Neanderstraße" im Norden, die Alte Papierfabrik im Süden, die Villa Bernsau im Westen sowie die Düssel im Osten begrenzt. Das Mehrfamilienhaus besteht aus 37 Mietwohneinheiten und einer Tiefgarage und gliedert sich in 3 untereinander verbundene Gebäudeteile: „Turm“: Ostseite mit 6 Vollgeschossen„Längsbau“: Mittelteil mit 4 VG [auch als „Riegel (Mitteltrakt)“ bezeichnet]„Querbau“: Westseite mit 3 VG [auch als „Querriegel (Seitentrakt)“ bezeichnet] Die Geschosse (OKFF EG +53,00 m NHN) Untergeschoss (u.a. geschlossene Mittelgarage mit 31 SP, Keller-, Müll- und Technikräume)Erdgeschoss (10 Wohneinheiten) • 1. Obergeschoss (9 WE) • 2. Obergeschoss (9 WE) • 3. Obergeschoss (7 WE) • 4. Obergeschoss (1 WE) • 5. Obergeschoss (1 WE) werden mit 2 Treppenhäusern (Turm und Querbau) sowie Erschließungsgängen (im Längsbau) erschlossen. Die Außenwände der Kellerräume bzw. Erdgeschosswände, die Bodenplatte und die Aufzugsunterfahrten werden als weisse Wanne ausgebildet, Bemessungswasserstand 52,50 m NHN. Die einzelnen Geschosse erhalten Deckenplatten aus Ortbeton bzw. Halbfertigteilen (Filigranplatten). Aussen- und Innenwände werden tragend ausgebildet aus Mauerwerk und Stahlbeton. Die Anforderungen für den Schallschutz der Neubauten ist gemäß Schallschutznachweis umzusetzen. Nachfolgende Beschreibungen sind in die Preise einzukalkulieren
Angaben zum Bauvorhaben
Vorbemerkungen Bauseits wird kein Hebezeug gestellt. Die Andienung der Baustelle erfolgt ausschließlich von der Südseite innerhalb der BE (Alte Papierfabrik, gemäß BE-Plan: 250317_WA2_BE_DIN A3). Horizontale transportwege von ca. 60m sowie vertikale Transprotweg vom UG bis 5.OG (ca. 25m, kein Baufzug) sind einzukalkulieren. Die Bedingungen der Ergänzende Vertragsbedingungen WA2_EVB_Stand 03.2025 sind zu berücksichtigen. Der bauseits zur Verfügung gestellte Baustromanschluß beinhaltet keine Notstromversorgung. Die Oberflächen der Wände, Decken, Treppen und ähnlicher Bereiche sind während de Ausführung frei von Verschmutzungen zu halten. Baustellenbesprechungen finden regelmäßig wöchentlich nach Vereinbarung statt, i.d.R. weniger als eine Stunde und wird als Nebenleistung aufgeführt. Der AN hat zu den Besprechungen die Fachbauleitung (oder fachlich qualifizierter Facharbeiter) zu entsenden. Bauwasser wird zentral im Bereich der Tiefgargenzufahrt zur Verfügung gestellt. Die Baustromversorgung erfolgt über Kleinverteilter (230V:5 St, 400V :1 x 16A St, 1 x 32A  St) jeweils vor den BT 1 und 2 im EG
Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Nachfolgend beschriebene Leistungen sind Nebenleistungen, die nicht gesondert vergütet werden und in die Einheitspreise miteinzukalkulieren sind: Grundlage der Ausführung der Fliesen- und Plattenarbeiten    ist die Ausführungsplanung des Architekten (gemäß Dokumentenanlage COSUNO) Vor Beginn der Arbeiten sind mit dem AG die Meterrisse und    Höhenkoten zu kontrollieren und abzustimmen und vor der  Verlegung des Oberbodens muss die Belegreife mittels CM-Messung gemessen und protokolliert werden Enthält das Leistungsverzeichnis keine Angaben, ist darauf     zu achten, dass aus Gründen des Schallschutzes Fugen zu    den Wandflächen und Türschwellen nicht hart verfugt sind    bzw. für dauerelastische Verfugung sauber gereinigt werden.    Die schalldämmende Trennung zwischen Wand- bzw.    Türzarge und schwimmendem Estrich muss auch nach    Verlegung der Wand- und Bodenbeläge voll wirksam    bleiben. Abschneiden und entsorgen des Überstandes von Randstreifen anderer Unternehmer ist in der Leistung Fliesen einzukalkulieren. Auf formale Gestaltung, Übereinstimmung bzw. Aufeinanderabstimmung der Fliesenschnitte von Wand- und Bodenbelägen wird größter Wert gelegt. Abstimmungen mit dem AG vor Ausführung sind zwingenderforderlich. Bei Ausführung der Wandbeläge ist auf Fliesenschnitt hinsichtlich der Lage sanitärer Einrichtungsgegenstände zu Armaturen zu achten. Dies gilt insbesondere für Installationsblöcke.Die Verlegung ist mit dem AG abzustimmen Sämtliche Belagsflächen sind nach Fertigstellung durch    Abschwammen mit sauberem Wasser, ggf. unter    Verwendung von Zementschleierentferner zu reinigen.   Hierbei sind salzsäurefreie Mittel gem. Herstellerangaben zu    verwenden. Alle senkrechten und waagerechten Innenecken und die    Anschlüsse an Rohre, Zargen, Einrichtungsgegenstände,    sowie an sämtliche andersstoffliche Anschlüsse sind    dauerelastisch zu schließen. Während der Arbeiten ist darauf zu achten, dass alle     Abflüsse bis zur Abnahme dauerhaft geschlossen werden. Es kommen ausschließlich Fliesen 1.Wahl zur Anwendung. Die Flieseneinteilung ist so vorzunehmen, dass bezogen auf die Einzelflächen, die an den Wandrändern verbleibene Fliese nicht kleiner als eine halbe ist. Daher sind Fliesenwände entweder mit der Fuge oder mit    Fliesenmitte, bezogen auf die Fliesenmitte, anzulegen.       Der Höhenausgleich erfolgt am Boden. Hohlkehlsockel sind einschließlich der Innen- und Aussenecken auszubilden. Das Herstellen von Löchern in Wand- und Bodenbelägen       für Lichtschalter, Rohrdurchführungen, einschl.      erforderlichem Eindichten (auch im Bereich der      abgedichteten Wände), in verschiedenen Abmessungen       ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Aussparungen und Ausarbeitungen von Installationslöchern, Einläufen, Lichtschaltern, Steckdosen etc. sind auf Fugenkreuz oder Plattenmitte anzulegen. Die äußeren Maße von Einbauteilen, Klappen,Rahmen etc. müssen im gesamten Fliesenraster aufgehen. Die Räume sind rechtwinklig und im Fugenschnitt gem.      beigefügter Detailplanung zufliesen. Schutz der Beläge bis zur Übergabe. Bei Vorhandensein von Bodenabläufen sind die Fliesen mit     Gefälle zu diesen auszubilden. Wasserpfützen dürfen nicht      stehen bleiben. Bodenfliesen sind grundsätzlich höhengleich mit der angrendzenden Boden auszuführen. In allen Bereichen in denen Wand- und Bodenfliesen      zusammenstoßen, greift der Bodenbelag unter den      Wandbelag. Die Fugenhöhe muss mindestens 6 mm      betragen. Alle Versiegelungsfugen werden ausreichend mit Primer      vorbehandelt. Versiegelungsfungen werden sauber      beschnitten Abschließbare Materiallager und Tagesunterkünfte sind bei      Bedarf kostenfrei durch den AN zu stellen und zu      unterhalten. Für die Oberflächenebenheit der Fliesenbeläge gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 (Wände) bzw. Zeile 4 (Böden) DIN 18202 (erhöhte Anforderungen). Die tatsächliche Ausführung der Fliesenarbeiten erfolgt       nach Festlegung und Bemusterung
Technische Vorbemerkungen
01 Abdichtungen, Vorleistungen
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Abdichtungen, Vorleistungen
01.01 Abdichtungen, Vorleistungen
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Abdichtungen, Vorleistungen
02 Fliesenarbeiten
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Fliesenarbeiten
02.01 Fliesenarbeiten Wohnungen
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Fliesenarbeiten Wohnungen
02.02 Fliesenarbeiten Treppenhäuser/Schleusen/Flure
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Fliesenarbeiten Treppenhäuser/Schleusen/Flure
03 Zusätzliche Positionen
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Zusätzliche Positionen
03.01 sonstige Leistungen
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sonstige Leistungen
03.02 Stundenlohnverrechnungssätze
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Stundenlohnverrechnungssätze