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Unit price EUR
Net total EUR
09 Systemtrennwände
09
Systemtrennwände
Hinweistext Vorbemerkungen Systemtrennwände
Alle Arbeiten für Systemtrennwände sind gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den jeweiligen Herstellervorschriften sowie allen notwendigen Normen in ihrer jeweils gültigen Fassung auszuführen.
Die Ausführung erfolgt als vollständige Systemkonstruktion unter Verwendung aufeinander abgestimmter Systemkomponenten eines Herstellers oder gleichwertig.
Allgemeine Anforderungen:
- Sämtliche Maße sind vor Ausführung am Bau eigenverantwortlich zu überprüfen.
- Abweichungen sind unverzüglich vor Beginn der Arbeiten gemäß VOB/B anzuzeigen.
- Die Konstruktionen sind lot- und fluchtgerecht sowie maßgenau herzustellen und einzubauen.
- Die Ausführung hat unter Einhaltung der zulässigen Toleranzen gemäß DIN 18202 zu erfolgen.
-Anforderungen an Schallschutz, Brandschutz und Absturzsicherung sind durch Prüfzeugnisse zu belegen
Untergründe / Vorleistungen:
- Die Eignung der Anschlussflächen sowie der Befestigungsuntergründe ist vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich zu prüfen.
- Der Auftragnehmer hat Bedenken hinsichtlich der Ausführbarkeit unverzüglich schriftlich gemäß VOB/B anzuzeigen.
- Untergrund- und Vorleistungsmängel, die über das übliche Maß hinausgehen (z. B. Maßabweichungen, unzureichende Ebenheit gemäß DIN 18202 oder ungeeignete Anschlussbereiche), sind nicht Bestandteil der Leistung.
- In solchen Fällen ist vor Ausführung eine Klärung mit der Bauleitung herbeizuführen.
Systemkonstruktion:
- Es sind ausschließlich systemgebundene und geprüfte Konstruktionen zu verwenden.
- Alle Systembestandteile (Profile, Verglasungen, Paneele, Türen, Beschläge) müssen aufeinander abgestimmt sein.
- Eigenmächtiges Kombinieren von Systemkomponenten unterschiedlicher Hersteller ist unzulässig.
- Türen sind Bestandteil der Systemkonstruktion und entsprechend integriert auszuführen.
- Die Verträglichkeit aller eingesetzten Systemkomponenten ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
Einbausituation / Passgenauigkeit:
- Die Einbausituation muss die Anforderungen für passgenaue Systemkonstruktionen erfüllen.
- Anpass- und Ausgleichsarbeiten sind im üblichen, gewerketypischen Umfang Bestandteil der Leistung.
- Weitergehende konstruktive Anpassungen aufgrund von Bauungenauigkeiten sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben sind.
Montage:
- Die Montage erfolgt fachgerecht, passgenau und dauerhaft standsicher unter Berücksichtigung der statischen Anforderungen.
- Befestigungsmittel und Verankerungen sind entsprechend den vorhandenen Untergründen und den zu erwartenden Lasten auszulegen.
- Die Konstruktionen sind spannungsfrei einzubauen.
- Die Funktionsfähigkeit sämtlicher Bauteile ist sicherzustellen.
Anschlüsse:
- Anschlüsse an Boden, Decke und angrenzende Bauteile sind fachgerecht, dauerhaft funktionsfähig und entsprechend den Anforderungen auszuführen.
- Bewegliche Anschlüsse sind bei zu erwartenden Bauteilbewegungen entsprechend auszubilden.
- Fugenausbildungen sind systemgerecht auszuführen.
- Anschlüsse sind entsprechend den bauphysikalischen Anforderungen luftdicht und, sofern gefordert, rauchdicht auszuführen.
Bewegungsaufnahme:
- Die Systemtrennwände sind so auszubilden, dass Differenzverformungen aus dem Bauwerk (u.a. Holzbau) aufgenommen werden können.
- Deckenanschlüsse sind gleitend auszuführen.
- Die Dimensionierung der Bewegungsaufnahme erfolgt gemäß statischen und planerischen Vorgaben.
Holzbauanschlüsse:
- Anschlüsse an Holzbauteile (z. B. Tragwerke aus Holz) sind unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen auszuführen.
- Die Ausbildung erfolgt luftdicht und funktionsgerecht entsprechend der Ausführungsplanung.
Schallschutz:
- Schallschutzanforderungen sind gemäß Planung einzuhalten.
- Anschlüsse sind schalltechnisch entkoppelt auszuführen, sofern erforderlich.
- Flankenübertragungen sind durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.
Glas- und Füllelemente:
- Verglasungen sind gemäß den einschlägigen Normen (z. B. DIN 18008) auszuführen.
- Gläser sind frei von Beschädigungen, sauber und spannungsfrei einzubauen.
- Sicherheitsanforderungen (z. B. ESG/VSG) sind einzuhalten.
Oberflächen:
- Sichtflächen sind einheitlich, sauber und frei von sichtbaren Mängeln auszuführen.
- Die fertigen Oberflächen und Fugen sind optisch einwandfrei, gleichmäßig und ohne sichtbare Unregelmäßigkeiten herzustellen.
Türen und Einbauteile:
- Systemtüren, Beschläge und Zubehörteile sind funktionsfähig, dauerhaft und einstellbar auszuführen.
- Türen und bewegliche Bauteile sind nach der Montage einzustellen und funktionsfähig zu übergeben.
- Türanschlüsse sind fachgerecht und passgenau auszuführen.
-Türbeschläge, Schlösser, Ausstattung etc. sind in einem System mit den Innentüren aus Holz auszuführen
Fugen:
- Fugen sind entsprechend den technischen Anforderungen und den zu erwartenden Bewegungen auszubilden.
- Sichtfugen sind gleichmäßig und optisch einwandfrei auszuführen.
Schutzmaßnahmen:
- Bauteile sind während Transport, Lagerung und Montage vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen.
- Bereits montierte Elemente sind bis zur Abnahme zu schützen.
- Erforderliche Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der Leistung.
Reinigung:
- Nach Fertigstellung sind die Flächen zu reinigen und im gebrauchsfertigen Zustand zu übergeben.
Koordination:
- Die eigenverantwortliche Koordination mit allen angrenzenden Gewerken ist Bestandteil der Leistung.
- Dies betrifft insbesondere die Abstimmung mit Trockenbau-, Bodenbelags-, Elektro-, TGA- und Ausbaugewerken.
- Einbauten, Installationen und Leitungsführungen sind eigenständig zu berücksichtigen und abzustimmen.
Ausführungsbedingungen:
- Die Montage darf nur unter geeigneten klimatischen Bedingungen erfolgen.
- Bauklimatische Einflüsse auf Materialien und Einbausituation sind zu berücksichtigen.
Nachweise:
- Technische Datenblätter, Systemnachweise und Prüfzeugnisse der eingesetzten Materialien sind auf Verlangen vorzulegen.
- Bei geforderten bauphysikalischen Eigenschaften (z. B. Schall-, Brand- oder Rauchschutz) sind entsprechende Nachweise zu erbringen.
Vergütung und Leistungsumfang:
Die in diesen Vorbemerkungen beschriebenen Leistungen, Anforderungen und Nebenleistungen sind Bestandteil der jeweiligen Positionen und gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern in den Einzelpositionen nichts anderes angegeben ist.
Dies umfasst insbesondere auch alle zur vollständigen, funktionsgerechten und fachgerechten Ausführung erforderlichen Nebenarbeiten, Hilfsleistungen sowie Materialien, auch wenn diese im Einzelnen nicht gesondert beschrieben sind.
Hierzu zählen insbesondere Aufmaß, Anpassarbeiten im üblichen Umfang, Untergrundausgleich im üblichen Rahmen, Befestigungsmittel, Dichtungen, Fugen, Beschläge, Zuschnitte, Einregulieren von Bauteilen sowie sonstige systembedingte Zusatzleistungen.
Ebenfalls eingeschlossen sind alle erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, Arbeitsbühnen, Hebezeuge sowie sonstige Hilfsmittel.
Ein gesonderter Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht.
Geltung:
Diese Vorbemerkungen gelten für alle nachfolgenden Positionen der Systemtrennwände, auch wenn dies in den Einzelpositionen nicht gesondert aufgeführt ist.
Siehe beispielsweise: Anlage A.11_2300_Details - Systemtrennwände;
Hinweistext
09.01 Systemtrennwände
09.01
Systemtrennwände