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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
05 Bodenbelag
05
Bodenbelag
Vorbemerkungen Bodenbelagsarbeiten Vorbemerkungen Bodenbelagsarbeiten
Alle Bodenbelagsarbeiten sind gemäß DIN 18365 sowie den anerkannten Regeln der Technik und den jeweiligen Herstellervorschriften auszuführen.
Es sind ausschließlich systemgeprüfte und aufeinander abgestimmte Materialien eines Herstellers oder gleichwertig zu verwenden.
Allgemeine Anforderungen:
- Alle Untergründe sind vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich auf Eignung zu prüfen.
- Der Auftragnehmer hat Bedenken hinsichtlich der Ausführbarkeit, insbesondere bei mangelhaften oder ungeeigneten Untergründen, unverzüglich schriftlich gemäß VOB/B anzuzeigen.
- Die Untergründe müssen trocken, tragfähig, rissfrei, sauber und frei von haftungsmindernden Stoffen sein.
- Die Ausführung hat unter Einhaltung der zulässigen Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202 zu erfolgen.
Untergründe / Vorleistungen:
- Der Estrich gilt als Vorleistung des Vorgewerks.
- Untergrund- und Vorleistungsmängel, die über das übliche Maß hinausgehen (z. B. Abweichungen von DIN 18202, Risse, unzureichende Ebenheit oder mangelhafte Vorleistungen), sind nicht Bestandteil der Leistung.
- In solchen Fällen ist vor Ausführung eine Klärung mit der Bauleitung herbeizuführen.
Untergrundvorbereitung:
- Die Untergründe sind entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Bodenbelags materialspezifisch vorzubereiten.
- Unebenheiten, Poren und Fehlstellen sind im üblichen, gewerketypischen Umfang fachgerecht auszugleichen.
- Erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen wie Schleifen, Reinigen und Grundieren sind Bestandteil der Leistung.
- Spachtel- und Ausgleichsarbeiten sind nur im üblichen, gewerketypischen Umfang Bestandteil der Leistung.
- Weitergehende Ausgleichsmaßnahmen, die über den üblichen Umfang hinausgehen, sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben sind.
Ebenheit:
- Die Ebenheit des Untergrundes ist entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Bodenbelags gemäß DIN 18202 herzustellen.
- Der Untergrund ist so zu beschaffen, dass die Verlegung ohne zusätzliche Maßnahmen möglich ist, sofern nichts anderes vorgesehen ist.
Feuchtigkeit / Belegreife:
- Die Belegreife des Estrichs ist vor Beginn der Arbeiten durch geeignete Messverfahren (z. B. CM-Messung) sicherzustellen.
- Die zulässigen Restfeuchtewerte sind gemäß den anerkannten Regeln der Technik sowie den Herstellervorgaben einzuhalten.
- Die Ausführung darf nur bei geeigneten klimatischen Bedingungen erfolgen.
- Bauklimatische Voraussetzungen sind durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen.
Fugen:
- Bewegungs- und Randfugen des Untergrundes sind in den Belag zu übernehmen.
- Fugen sind fachgerecht auszubilden und ggf. mit geeigneten Profilen zu versehen.
Verlegung:
- Die Verlegung erfolgt gemäß den Herstellervorschriften und den anerkannten Regeln der Technik.
- Klebstoffe, Spachtelmassen und sonstige Materialien sind systemgerecht einzusetzen.
- Beläge sind spannungsfrei, blasenfrei und hohlraumfrei zu verlegen.
- Die Haftung zwischen Untergrund, Spachtelmasse, Klebstoff und Bodenbelag ist sicherzustellen.
- Die Verträglichkeit aller eingesetzten Systemkomponenten liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers.
- Die fertigen Beläge sind optisch einwandfrei, gleichmäßig und frei von sichtbaren Mängeln auszuführen.
Anschlüsse:
- Anschlüsse an angrenzende Bauteile wie Wände, Türen und Einbauten sind sauber, passgenau und fachgerecht auszuführen.
- Übergänge zu anderen Bodenbelägen sind höhen- und fluchtgerecht sowie unter Verwendung geeigneter Profile oder Systemlösungen herzustellen.
Sockel:
- Sockelleisten bzw. Sockelausbildungen sind, sofern vorgesehen, fachgerecht und optisch einwandfrei auszuführen.
- Anschlüsse sind sauber und funktionsgerecht herzustellen.
Schutzmaßnahmen:
- Bereits verlegte Bodenbeläge sind bis zur Abnahme vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen.
- Erforderliche Schutzmaßnahmen und Abdeckungen sind Bestandteil der Leistung.
Reinigung:
- Nach Fertigstellung sind die Flächen zu reinigen und im gebrauchsfertigen Zustand zu übergeben.
Koordination:
- Die eigenverantwortliche Koordination mit allen angrenzenden Gewerken ist Bestandteil der Leistung.
- Dies betrifft insbesondere die Abstimmung mit Estrich-, Trockenbau-, Tür- und Ausbaugewerken.
- Höhenanschlüsse, Übergänge und Bauabläufe sind eigenständig abzustimmen.
Nachweise:
- Technische Datenblätter, Systemnachweise und Prüfzeugnisse der eingesetzten Materialien sind auf Verlangen vorzulegen.
- Bei geforderten bauphysikalischen Eigenschaften (z. B. Schall-, Brand- oder Wärmeschutz) sind entsprechende Nachweise zu erbringen.
Vergütung und Leistungsumfang:
Die in diesen Vorbemerkungen beschriebenen Leistungen, Anforderungen und Nebenleistungen sind Bestandteil der jeweiligen Positionen und gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern in den Einzelpositionen nichts anderes angegeben ist.
Dies umfasst insbesondere auch alle zur vollständigen, funktionsgerechten und fachgerechten Ausführung erforderlichen Nebenarbeiten, Hilfsleistungen sowie Materialien, auch wenn diese im Einzelnen nicht gesondert beschrieben sind.
Hierzu zählen insbesondere Untergrundprüfungen, Schleifen, Reinigen, Grundieren, Spachtel- und Ausgleichsarbeiten im üblichen Umfang, Fugenübernahmen, Anpassarbeiten, Zuschnitte, Anschlüsse, Sockelausbildungen sowie sonstige systembedingte Zusatzleistungen.
Ebenfalls eingeschlossen sind alle erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, Arbeitsbühnen, Hebezeuge sowie sonstige Hilfsmittel zur Ausführung der Leistungen.
Ein gesonderter Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht.
Geltung:
Diese Vorbemerkungen gelten für alle nachfolgenden Positionen der Bodenbelagsarbeiten, auch wenn dies in den Einzelpositionen nicht gesondert aufgeführt ist.
Siehe beispielsweise: Anlage A.15.01_500 Bodenspiegel; Anlage A.03_1000_Details - Aufbauten
Vorbemerkungen Bodenbelagsarbeiten
05.01 Linoleum
05.01
Linoleum
05.02 Teppichboden
05.02
Teppichboden
05.03 Terrazzo
05.03
Terrazzo
05.04 Sauberlaufzone
05.04
Sauberlaufzone
05.05 Sockellausbildung
05.05
Sockellausbildung
05.06 Belagsübergänge
05.06
Belagsübergänge