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Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat GLEICHWERTIGKEIT
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat
Planunterlagen PLANUNTERLAGEN
Dem AN werden vor Auftragserteilung Unterlagen zur Kalkulation unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Die dem AN nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind der Anlagenliste Werkvertrag zu entnehmen.
Alle Unterlagen werden digital als PDF oder in vergleichbaren Formaten übergeben, Übertragung per Mail oder über einen vom AG zur Verfügung gestellten Datenraum.
Hinweis:
Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe und des Leistungsbeginns ist die Ausführungsplanung nicht vollends abgeschlossen. Es kann daher zur Übermittlung fortgeschriebener Pläne ("neuer Index") kommen, wobei geänderte Bereiche "mit roten Wolken" markiert sind. Dieser fortlaufende Planungsfortschritt und der damit verbundene regelmäßige Austausch von Planungsunterlagen ist einzukalkulieren.
Die Pläne werden eigeninitiativ vom Planer übergeben, ansonsten gilt der jeweils letzte übergebene Planungsstand.
Der AN hat seine Leistungen ausschließlich auf dem jeweils aktuellsten Stand der übergebenen Planung zu erbringen.
Soweit für die jeweilige Bauleistung erforderlich ist es ausreichend, wenn die dazugehörigen Planungsunterlagen bis eine Kalenderwoche vor der vorgesehenen Ausführung (gem. dem zwischen der Objektüberwachung und dem AN abzustimmenden Bauzeitenplan) dem AN übergeben werden. Soweit in besonderen Fällen, z.B. aufgrund von Lieferzeiten, längere Vorlaufzeiten benötigt werden, ist eine ausdrückliche Anforderung des AN zumindest in Textform (Mail) erforderlich. Die Bewehrungspläne werden baubegleitend gemäß Bauzeitenplan erstellt und geliefert.
Die vom AN zu erstellenden Unterlagen, als Montageunterlagen, z.B. für Fertigteile o.ä., werden nach abgestimmten Terminplänen dem AG zur Genehmigung digital zur Verfügung gestellt, als PDF oder in vergleichbaren Dateiformaten..
Das digitale Gebäudemodell kann zum gegenseitigen Austausch zur Verfügung gestellt werden.
Planunterlagen
Hinweise zu VOB/B und VOB/C VOB/B (keine Anwendung)
VOB/C
Die Privilegierung der VOB/B gilt nur, wenn sie unverändert Grundlage des Vertrages wird. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Mehrere Regelungen der VOB/B sind verändert bzw. ausgeschlossen. Für diese Fälle hat der BGH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die einzelnen Regelungen der VOB/B nur noch Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, die Privilegierung der VOB/B insgesamt aber entfällt. Es wird an dieser Stelle auf den Werkvertrag des Bauherrn in der aktuell gültigen Fassung verwiesen.
Hinweise zu VOB/B und VOB/C
BGB §650c (2): Urkalkulation BGB §650c (2): URKALKULATION
Im Falle der Notwendigkeit der Anwendung von BGB §650 C Vergütungsanpassung bei Anordnungen soll nach Abs. 2 auf die Urkalkulation zurückgegriffen werden. Im Auftragsfalle ist die Urkalkulation daher dem AG spätestens 2 Kalenderwochen nach Übergabe des durch den AG unterschriebenen Auftrages im verschlossenen Umschlag zu übergeben.
BGB §650c (2): Urkalkulation
Vollständigkeit VOLLSTÄNDIGKEIT
Die vorliegende Leistungsbeschreibung und deren Anlagen wurde nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Erstellung erarbeitet, wissend, dass die Planung seitens der Architekten und Fachplaner zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abgeschlossen ist. Dadurch kann es, auch wenn es vermieden werden soll, zu einem Zeitpunkt nach Auftragsvergabe noch zu Leistungsänderungen kommen. Zur Abgrenzung des Leistungsumfangs zur Auftragsvergabe bzw. im Falle von späteren Leistungsänderungen soll vereinbart werden:
Leistungen des ausgeschriebenen Gewerks, die aus diesem LV und den damit übergeben Unterlagen und Plänen ersichtlich oder erkennbar waren, sind Teil des hier zu kalkulierenden Angebotes des AN und werden Teil des geschuldeten Leistungsumfangs des ANs. Der AG geht davon aus, dass die zu kalkulierenden Leistungen im Leistungsverzeichnis die notwendigen und aus den beigelegten Unterlagen ersichtlichen Leistungen des Gewerks vollständig beschreiben.
Sofern der AN im Zuge seiner Kalkulation dennoch auf Unstimmigkeiten und/oder Lücken stößt, so unterliegt er zur Angebotsabgabe einer besonderen Prüf- und Hinweispflicht. Ziel ist es, die Leistungen des ausgeschriebenen Gewerks mit diesem Leistungsverzeichnis vollumfassend zu beauftragen. Dem ist bei der Kalkulation des AN Rechnung zu tragen.
Bei allen beschriebenen Leistungen ist der funktionale Werkerfolg maßgeblich. In einzelnen Positionen ist vornehmlich eine funktionale Beschreibung des Werkziels vorgenommen, um die Leistung als Gesamtaufgabe mit besonderen Voraussetzungen oder Schwierigkeit zu beschreiben.
Sofern Leistungen nicht beschrieben sind, sich aber aus dem Gesamt-Kontext als üblich und erforderlich ergeben, so sind diese in die Hauptpositionen einzukalkulieren. Beispiel:
Im Titel Abdichtungsarbeiten sind die Abdichtungen der Kellerwände und der Kellerdecke als Positionen beschrieben, nicht jedoch einzelne Übergänge, Anschlüsse, Eckausbildungen, etc. Die Positionen sind in diesen (eindeutigen) Fällen so zu verstehen, dass selbstverständlich der Werkerfolg, hier: die geschlossene Abdichtungseinheit, herzustellen ist. Die erforderlichen Zulagen sind diesbezüglich in die beschriebenen Hauptpositionen einzukalkulieren.
Vollständigkeit
Ausführungsterminplan AUSFÜHRUNGSTERMINPLAN
Diesem Leistungsverzeichnis liegt ein Rahmenterminplan bei. Dieser entspricht nicht den Anforderungen eines Ausführungsterminplanes.
Ein geeigneter Ausführungsterminplan mit Eintragung der gewerkespezifischen Leistungen dieses LVs wird dem AN bis 4 Wochen vor Ausführung zur Verfügung gestellt.
Ausführungsterminplan
Rahmenterminplan RAHMENTERMINPLAN
Für die Kalkulation der Einrichtung, Vorhaltung und des Unterhalts der nachfolgenden Baustelleneinrichtung kann der AN von den Angaben im aktuell gültigen Rahmenterminplan ausgehen, sofern die Parteien auf Basis des Bauzeitenplans des AN nicht anderweitiges vereinbaren.
Rahmenterminplan
Baustellen-Jour-Fixe BAUSTELLEN-JOUR-FIXE
Seitens der Objektüberwachung findet in 2-wöchigem Rhythmus ein Baustellen-Jour-Fixe mit Vertretern der am Projekt beteiligten Unternehmen statt. Die Teilnahme, auf Einladung durch die Objektüberwachung, ist verbindlich durch den Projektleiter des AN bzw. seinen Vertreter vor Ort sicherzustellen und einzukalkulieren.
Baustellen-Jour-Fixe
Dokumentation, Abnahme, Mängelbeseitigung DOKUMENTATION, ABNAHME, MÄNGELBESEITIGUNG
Dokumentation
Die Vorlage einer geprüften und für vollständig (ohne wesentliche Mängel) erklärten Firmen-Dokumentation ist Voraussetzung für die Abnahme und die Schlussrechnung.
Die Dokumentation in Form, Umfang, Struktur und Inhalt ist bis spätestens 4 Wochen vor Abnahmetermin abschließend mit der Bauleitung zu klären. Die Dokumentation soll je 2x in Papierform im sortierten Ordner und je 1x digital in üblichen Dateiformaten (MS Office, MS Projekt, PDF, JPEG, usw.) übergeben werden. Übergabe und Austausch der digitalen Ausgabe in Form von USB-Sticks.
Spätestens 4 Wochen vor Abnahmetermin ist der Entwurf der Dokumentation (vollständig, eventuell noch kleinere, gekennzeichnete Lücken) der Bauleitung zur Prüfung zu übergeben. Die Bauleitung wird hierzu eine Prüfung vornehmen und eine Prüfliste mit Mängeln und ergänzenden Anforderungen bis spätestens 3 Wochen vor Abnahme zurückgeben. Die ergänzte und vollständige Dokumentation ist zur Kontrollbegehung der Bauleitung abschließend übergeben. Die Parteien können sich im Zuge Entwurf/Prüfung auf einen Terminplan für die Nachlieferung einzelner Dokumentationsteile verständigen. Für diese Nachlieferung wird ein adäquater Rechnungseinbehalt vereinbart, der dem Umfang entspricht, wie wenn eine Dritte Partei entsprechend einer Ersatzvornahme die fehlenden Dokumentationsteile erstellen müsste. Diese Einbehalte werden Zug um Zug gegen termingerechte Übergabe der vereinbarten Nachlieferungen aufgelöst.
Abnahme
Eine fiktive oder konkludente Abnahme wird ausgeschlossen. Es soll in jedem Falle eine gemeinsame Abnahme mit Abnahmeprotokoll erfolgen. Hierzu wird folgender Terminplan vereinbart:
Die Anmeldung der Abnahme muss bis spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin in Textform beim AG und bei der Bauleitung erfolgen. Voraussetzung ist,
- dass die Dokumentation abgestimmt ist (siehe oben);
- dass die behördlichen Abnahmen terminlich vereinbart sind und spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin abgeschlossen sein werden;
- dass in einvernehmlicher Abstimmung mit der Bauleitung bis Abschluss der Technischen Abnahmebegehungen keine offenen Restleistungen mehr vorhanden sein werden (Mängel ausgenommen);
Die Technischen Zustandsfeststellungen zur Vorbereitung der Abnahme erfolgen im Zeitraum von spätestens 6 Wochen bis spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin in Abstimmung und gemeinsam mit der Bauleitung. Die Technischen Zustandsfeststellungen erfolgen Abschnittsweise, soweit einzelne Bereiche ohne Restleistungen (Mängel ausgenommen) fertig gestellt sind. Der Abschluss der Technischen Zustandsbegehungen ist Voraussetzung dafür, dass 3 Wochen später die eigentliche Abnahme mit dem Bauherrn stattfinden kann. Bei einer Verspätung der Technischen Zustandsfeststellungen (z.B. weil einzelne Abschnitte noch nicht restleistungsfrei sind) verschiebt sich die eigentliche, formale Abnahme entsprechend so, dass der Abstand von 3 Wochen erhalten bleibt.
In den Technischen Zustandsfeststellungen wird seitens der Bauleitung Protokoll über die vorgefundenen Mängel geführt. Das Protokoll wird von allen teilnehmenden Parteien, mindestens jedoch dem AN und der Bauleitung mit Unterschrift auf Richtigkeit bestätigt. Im Falle von unterschiedlichen Meinungen, ob ein Mangel vorliegt, werden die Punkte gekennzeichnet und die divergierenden Meinungen vermerkt. Unterschiedliche, protokollierte Meinungen verhindern nicht die gemeinsame Unterschrift.
Im Zeitraum zwischen der Technischen Zustandsfeststellung und der formalen Abnahme verpflichtet sich der AN, die vorgefundenen Mängel nach Möglichkeit abschließend zu beseitigen. Spätestens am Vortag zur formalen Abnahme erfolgt eine Kontrollbegehung zwischen dem AN und der Bauleitung, inwiefern die in der technischen Zustandsfeststellung vorgefundenen Mängel beseitigt wurden, bzw. inwiefern in der Zwischenzeit neue Mängel dazu gekommen sind. Das Ergebnis der Kontrollbegehung ist von allen teilnehmenden Parteien zu unterschreiben und wird Teil der formalen Abnahme. Unterschiedliche Meinungen sind wiederum entsprechend zu vermerken.
Sofern sich in den Technischen Zustandsfeststellungen bzw. im Zeitraum der Mängelbeseitigung abzeichnet, dass zu Mängeln in einer relevanten Größenordnung bzw. zu wesentlichen Mängeln unterschiedliche Meinungen vorliegen, verpflichten sich die Parteien, sich dazu dem Ergebnis einer dritten, sachkundigen Meinung zu unterwerfen, z.B. dem TÜV, einem Sachverständigen für Baumängel oder entsprechend. Die Beauftragung der dritten Partei, sowie die Entscheidung, ob eine solche relevante Mängel-Größenordnung vorliegt, liegt beim AG. Die Kosten der dritten Partei werden im Nachgang prozentual zum Ergebnis der Prüfung der dritten Partei aufgeteilt.
Die in der Kontrollbegehung festgestellten, noch offenen oder neu erfassten Mängel werden von der Bauleitung preislich bewertet nach
- Aufwand (Arbeitszeit und Material) zu Beseitigung des Mangels
- Druckzuschlag Faktor 2
- Zuschlag von 20% auf das Ergebnis als Mehraufwand der Bauleitung
Die errechnete Summe kann von der Schlussrechnung einbehalten werden und wird Zug um Zug gegen die Erledigung der Mängelpunkte freigegeben.
Die formale Abnahme findet abschließend zwischen AN und AG statt. Das Ergebnis der vorgeschriebenen Schritte wird Teil der formalen Abnahme. Die formale Abnahme richtet sich nach der Fertigstellung des hier beauftragten Gewerks, nicht nach der Gesamtfertigstellung des Projektes. Gewährleistungsansprüche richten sich nach dem Tag der formalen Abnahme.
Dokumentation, Abnahme, Mängelbeseitigung
Rechnungsstellung RECHNUNGSSTELLUNG
Abschlagsrechnungen können im Abstand von je mind. 4 Wochen gestellt werden.
Voraussetzung für alle AR ist ein gemeinsames Aufmaß, das jeweils spätestens zum Tag der Rechnungsstellung in von der Bauleitung geprüfter und bestätigter Form vorliegen muss. Im Falle gemeinsamer Aufmaßbegehungen gilt der Tag der Begehung. Im Übrigen gelten die im Werkvertrag festgelegten Regelungen.
Rechnungsstellung
Sonstige Vorbemerkungen SONSTIGE VORBEMERKUNGEN
Der Vertragsvorschlag ist dem LV beigelegt. Dieser soll im Zuge der Auftragsverhandlungen zwischen beiden Seiten abschließend finalisiert werden.Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Kostenerstattung gewährt. Mit Abgabe des Angebotes muss der Bieter oder die Bietergemeinschaft eine Freistellungsbescheinigung nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe (EStG § 48b Abs. 1 Satz 1) vorlegen. Das Angebot muss alle Preise und geforderten Erklärungen enthalten und mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein.
Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zulässig und müssen auf besondere Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Gleichwertigkeit mit dem Hauptangebot ist nachzuweisen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so hat er unverzüglich vor Angebotsabgabe den Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebots.Die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist im Falle der Beauftragung nachzuweisen.Bietergemeinschaften müssen ein Verzeichnis der einzelnen Bieter mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine rechtskräftige Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung beifügen.Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen und den sonstigen preisbildenden Verhältnissen für sein Angebot zu überzeugen. Stellt der Bieter in den Verdingungsunterlagen Unklarheiten fest, welche nach seiner Auffassung die Preisermittlung beeinflussen, so hat er vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.Der Auftraggeber kann bei Auftragserteilung die Hinterlegung der gesamten Kalkulation in einem verschlossenen Umschlag in seinen Räumen verlangen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet vor, während und nach Durchführung des Vertrages alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihm anlässlich der Vertragserfüllung bekannt werden, gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Eine entsprechende Verpflichtung wird er seinen zur Durchführung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern oder dritten Erfüllungsgehilfen auferlegen.Abweichende Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien wie auch die Wahl des Gerichtsstandes bestimmen sich nach deutschem Recht.
Gerichtsstand ist der Erfüllungsort der Bauleistung. Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist gemäß gültigem Satz vom Bieter dem Angebot abschließend beizufügen.
Sonstige Vorbemerkungen
Schuttbeseitigung SCHUTTBESEITIGUNG
Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu den entsprechenden Entsorgungsstellen abzufahren und zu
entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Der Nachweis über den Verbleib aller zu
entsorgenden Stoffe kann gefordert werden.
Ebenso kann ein Nachweis über spezielle Zulassungen beauftragter Dritter (z. B. Transportunternehmen,
Deponiebetreiber) verlangt werden.
Schuttbeseitigung
Kennwerte KENNWERTE
Grundstücksfläche: 6.492,45 m
Grundfläche: 1.931,04 m2
Geschossfläche: 8.020,47 m2 (oberirdisch)
Wohnfläche: 5.680,48 m2
Brutto-Grundfläche: 12.852,54 m2 (inkl. Tiefgarage)
Bruttorauminhalt: 39.585,28 m3 (inkl. Tiefgarage)
Ein- und Ausfahrt: Greisslbräustraße Ost, Rampe befindet sich in Haus D
Gebäude: 4 Wohngebäude mit der Bezeichnung Haus A, B, C und D (D1+D2)
Nutzung: Haus A+B=Wohnen; Haus C+D=betreutes Wohnen; Haus C, EZ=Gemeinschaftsräume
Erschließung: Haus A, B, C je 1x Treppenhaus; Haus D 2x Treppenhäuser (D1+D2)
Geschossigkeit: (Vollgeschosse) EU (TG), E0, E1, E2, E3 = Haus A; E4 Haus B + C + D2; E5 Haus D2 EZ (Zwischenebene) Haus C = kein Vollgeschoss
Dachkonstruktion:Flachdach mit Retention und extensiver Dachbegrünung
Dachkonstruktion TG: Flachdach (abgestuft angeordnet) mit Retention + Erdreich
Fassade: Wärmedämmverbundsystem + Teilflächen Putzauftrag Besenstrich
Fenster: Holz-Aluminium Konstruktionen
Balkone: Teilweise gegenüber der Fassade eingerückte Fertigteilkonstruktion + Betonplatten
Eingangsportal: Wände und Decke Fertigteilbauweise
Gründung Bohrpfähle und Balken (nach statischer Erfordernis)
Bodenplatten: WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis)
Außenwände TG WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis)
Dach TG: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Außenwände Haus: Mauerwerk, teilweise Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Trag. Wände innen: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Wohnungstrennwand: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Decken: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Treppenraumwände: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Treppen: Fertigteilbauweise (nach statischer Erfordernis)
Nichttragende Wände: Trockenbauweise
TG-Rampe: Oberbelag Abdichtung + 2-schichtigem Gussasphalt
TG-Oberfläche: OS-Beschichtungen
Baustelleneinrichtung: Platz für BE nur sehr begrenzt auf dem Grundstück vorhanden
Baustelle Zu-Abfahrt: voraussichtlich Zufahrt über Greisslbräustraße Nord, Abfahrt über Rotkreuzstraße
Kennwerte
Leistungsverzeichnis
Leistungsverzeichnis
Projekt: 3D-Animation mit Grundstück
Projekt: 3D-Animation mit Grundstück
Projekt: 3D-Animation
Projekt: 3D-Animation
Projekt: Rendering
Projekt: Rendering
Kalkulationshinweis für Regiearbeiten KALKULATIONSHINWEIS FÜR REGIEARBEITEN
Eine Abrechnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen soll grundsätzlich als Nachtragsvereinbarung vergütet werden. Hierfür sind auf Basis der EPs dieses LVs oder bereits bestehender Nachtragsvereinbarungen, bzw. der Urkalkulation, Nachtragsangebote zu erstellen und der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Dies erfolgt nach BGB §650b (2). Eine Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten gem. BGB §650c (1) ist nicht vorgesehen und soll ausnahmsweise nur dort erfolgen, wo aus den vorliegenden Unterlagen selbst bei weiter Auslegung kein Kalkulationspreis ermittelt werden kann.
Eine Abrechnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen zur Schlussrechnung ist prinzipiell auf Basis übergebener Stundenzettel (Regiearbeiten) nicht vorgesehen, auch wenn diese der Bauleitung vorgelegt und von dieser in Kenntnisnahme unterschrieben wurden.
In der Baustellenpraxis müssen aber immer wieder Leistungen dem Grunde nach beauftragt und ausgeführt werden, noch bevor die Nachtragskalkulation der Höhe nach vorliegt und/oder beauftragt werden kann. Zur Vermeidung von Wartezeiten (bis zur Beauftragung der Höhe nach) und zur Sicherung der Liquidität können solche Leistungen, die zum Zeitpunkt der nächsten Abschlagsrechnung nur dem Grunde nach beauftragt wurden, ersatzweise nach Regiestunden abgerechnet werden. Hierfür können die beiliegenden Stundensätze verwendet werden. Zeitnah (zur darauf folgenden AR), jedoch spätestens 4 Wochen vor Abgabe der Schlussrechnung, sind für alle bis dahin aufgelaufenen Stundenarbeiten die entsprechenden Kalkulationen als Nachtragsberechnungen in prüffähiger Form mit allen Nachweisen und Unterlagen vorzulegen, und der Bauleitung zwecks nachfolgender Prüfung zu erläutern.
Die tatsächliche Nachtragsvereinbarung ersetzt dann die zwischenzeitliche Abschlagsabrechung auf Stundenbasis, auch wenn sich daraus höhere oder niedrigere Summen ergeben sollten, als sich nach der Stundenabrechnung zuvor ergeben hatten. Maßgeblich bleibt die Positionskalkulation des Hauptauftrages bzw. bereits zuvor genehmigter Nachtragskalkulationen ("guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis").
Kalkulationshinweis für Regiearbeiten
Technische Anlagenbeschreibung Technische Anlagenbeschreibung
Heizungszentrale bestehend aus zwei Pelletkesseln in der Technikzentrale im Kellergeschoss.
Heizsystem, als geschlossene Pumpenwarmwasser-Zweirohr-Heizungsanlage; Warmwasserbereitung (Trinkwasser) für die Häuser A-D in Technikzentrale im Kellergeschoss, durch Warmwasserspeicher mit Speicherladesystem;
Heizungsleitungen im Kellergeschoss aus schwarzem Stahlgewinderohr;
Steigstränge und Anschlussleitungen zu Heizkörpern und Fußbodenheizungsverteilern aus Kupfer;
Fußbodenheizflächen in Wohnungen aus strahlenvernetztem Rohr innerhalb des Heizestrichs, zum Teil in der Wärmedämmung, in schnecken-/mäanderförmiger Rohrverlegung; innenliegende Räume (ohne Fenster) z. B. Flure/Dielen einschl. Abstellflächen, Abstellkammern (die Erwärmung dieser Räume erfolgt durch den Wärmegewinn der umgebenden Räume) sowie Flächen unter Duschwannen und im Plan eingetragene gestrichelte Bereiche ohne Fußbodenheizflächen;
Jeder Raum – soweit mit Fußbodenheizung – mittels eigenem Raumthermostat (kabelgebunden) regelbar; für die Fußbodenheizflächen Heizkreisverteiler im Verteiler-Wandeinbauschrank, mit Stromanschuss für die Zonenventile; zusätzlich zur Fußbodenheizung in allen Bädern Handtuchhalter-Heizkörper mit Elektro-Heizpatrone, fabrikmäßig weiß beschichtet. Thermostatkopf und Entlüftungsventil; Treppenhäuser und Trockenräume in allen Häusern beheizt, mit Gliederheizkörper, Flachheizkörper in Kellerräumen im Haus D, Thermostatventil als „Behördenmodell“;
Strangabsperr- und Strangregulierventile im Kellergeschoss in öffentlich zugänglichen Bereichen.
Wärmedämmung:
Die Heizungsleitungen in der Zentrale sowie in den Untergeschossen und der Tiefgarage erhalten Dämmungen aus Mineralfaser und Abdeckung aus PVC (Isogenopack). In stoßgefährdeten Bereichen Abdeckung mit verz. Stahlblech.
Dämmstärke entsprechend GEG-Vorgaben.
Die Dämmstärken in den Zentralen und bei Steig- u. Kellerleitungen betragen 100%.
In Bereichen der Tiefgarage erhalten die Warmwasser führenden Rohrleitungen 200% Dämmstärke.
Im Leistungsumfang sind sämtliche Wand- und Deckendurchführungen sowie die Brandschutzdurchführungen enthalten.
Alle Einstellwerte für Regler und Armaturen werden dokumentarisch festgehalten und in die Bestandsunterlagen eingetragen. Von den Probebetriebsläufen werden Protokolle angefertigt. Diese müssen der Bauleitung vorgelegt und von dieser abgezeichnet werden.
Eine Nachkontrolle des hydraulischen Abgleichs, der Funktionen und Einstellungsoptimierung ist nach ca. 6 Betriebswochen (Winterbetrieb) einschl. Dokumentation und Protokollierung der Systemparameter durchzuführen (ggfs. Ergänzung / Änderung der Anlagendokumentation notwendig).
Ein Wartungsvertragsangebot ist 2 Wochen nach Aufforderung der Bauleitung vorzulegen.
Die Einweisung des Bedienungspersonales erfolgt ggfs. mehrfach.
Zur Störungsbeseitigung ist eine Ansprechstelle zu nennen, die auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar ist.
Technische Anlagenbeschreibung
Hinweis zum Leistungsverzeichnis Hinweis zum Leistungsverzeichnis
Die im Angebot eingesetzten Einheitspreise beinhalten, wenn nicht anders beschrieben, alle Kosten für Lieferung, Montage, Geräte, Maschinen samt Hilfs- und Betriebsstoffen und gelten für die fertigen Leistungen, einschl. aller Nebenleistungen, Nachbehandlung und Unterhaltung der fertiggestellten Leistung bis zur Abnahme bzw. bis zur Freigabe zur Benutzung. Mit den Einheitspreisen sind alle Aufwendungen für Löhne und Gehälter samt allen Zulagen und Lohnnebenkosten, sowie Vorhalten und Unterhalten von Rüstungen, Verwahrung, Schutz- und Sicher-heitsvorrichtungen und alle sonstigen für eine sachgemäße Aus-führung erforderlichen Aufwendungen abgegolten.
Hinweis zum Leistungsverzeichnis
1 Heizungstechnische Anlagen
1
Heizungstechnische Anlagen
1. 1 Wärmeerzeugungsanlagen mit Zubehör
1. 1
Wärmeerzeugungsanlagen mit Zubehör
1. 2 Brennstofftank mit Austragssystem
1. 2
Brennstofftank mit Austragssystem
1. 3 Abgasanlagen für Wärmeerzeuger
1. 3
Abgasanlagen für Wärmeerzeuger
1. 4 Wärmeversorgungsanlagen - Betriebseinrichtungen
1. 4
Wärmeversorgungsanlagen - Betriebseinrichtungen
1. 5 Wärmeversorgungsanlagen - Absperrorgane und Zubehör
1. 5
Wärmeversorgungsanlagen - Absperrorgane und Zubehör
1. 6 Rohrleitungen aus Stahl, mittelschwer
1. 6
Rohrleitungen aus Stahl, mittelschwer
1. 7 Rohrleitungen Heizungsinstallation Kupfer
1. 7
Rohrleitungen Heizungsinstallation Kupfer
1. 8 Fußbodenheizung und Zubehör
1. 8
Fußbodenheizung und Zubehör
1. 9 Heizkörper und Zubehör
1. 9
Heizkörper und Zubehör
1.10 Wärmedämmung an betriebstechnischen Anlagen
1.10
Wärmedämmung an betriebstechnischen Anlagen
1.11 Brandschutz an betriebstechnischen Anlagen
1.11
Brandschutz an betriebstechnischen Anlagen
1.12 Funktionsmessungen, Analysen und Untersuchungen
1.12
Funktionsmessungen, Analysen und Untersuchungen
1.13 Mobile Estrichaufheizung
1.13
Mobile Estrichaufheizung
1.14 Rohrbefestigungen und Profilstahlkonstruktionen
1.14
Rohrbefestigungen und Profilstahlkonstruktionen
1.15 Sonstige Leistungen
1.15
Sonstige Leistungen
1.16 Stundenlohnarbeiten
1.16
Stundenlohnarbeiten
1.17 Wartungsarbeiten
1.17
Wartungsarbeiten