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Net total EUR
Vorbemerkungen Kennwerte
Grundstücksfläche: 6.492,45 m
Grundfläche: 1.931,04 m2
Geschossfläche: 8.020,47 m2 (oberirdisch)
Wohnfläche: 5.680,48 m2
Brutto-Grundfläche: 12.852,54 m2 (inkl. Tiefgarage)
Bruttorauminhalt: 39.585,28 m3 (inkl. Tiefgarage)
Ein- und Ausfahrt: Greisslbräustraße Ost, Rampe befindet sich in Haus D
Gebäude: 4 Wohngebäude mit der Bezeichnung Haus A, B, C und D (D1+D2) mit 105 WE
Nutzung: Haus A+B=Wohnen; Haus C+D=betreutes Wohnen; Haus C, EZ=Gemeinschaftsräume
Erschließung: Haus A, B, C je 1x Treppenhaus; Haus D 2x Treppenhäuser (D1+D2)
Geschossigkeit: (Vollgeschosse) EU (TG), E0, E1, E2, E3 = Haus A; E4 Haus B + C + D2; E5 Haus D2 EZ (Zwischenebene) Haus C = kein Vollgeschoss
Dachkonstruktion: Flachdach mit Retention und extensiver Dachbegrünung
Dachkonstruktion TG: Flachdach (abgestuft angeordnet) mit Retention + Erdreich
Fassade: Wärmedämmverbundsystem + Teilflächen Putzauftrag Besenstrich
Fenster: Kunststoff Konstruktionen
Balkone: Teilweise gegenüber der Fassade eingerückte Fertigteilkonstruktion + Betonplatten
Eingangsportal: Wände und Decke Fertigteilbauweise
Gründung Bohrpfähle und Balken (nach statischer Erfordernis)
Bodenplatten: WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis)
Außenwände TG WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis)
Dach TG: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Außenwände Haus: Mauerwerk, teilweise Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Trag. Wände innen: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Wohnungstrennwand: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Decken: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Treppenraumwände: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Treppen: Fertigteilbauweise (nach statischer Erfordernis)
Nichttragende Wände: Trockenbauweise
TG-Rampe: Oberbelag Abdichtung + 2-schichtigem Gussasphalt
TG-Oberfläche: OS-Beschichtungen
Baustelleneinrichtung: Platz für BE nur sehr begrenzt auf dem Grundstück vorhanden
Baustelle Zu-Abfahrt: voraussichtlich Zufahrt über Greisslbräustraße Nord, Abfahrt über Rotkreuzstraße
Vorbemerkungen
Allgemeine und Technische Vorbemerkungen Bauablauf
Die Gebäude werden zeitlich versetzt erstellt. Daraus ergeben sich für die Herstellung der Leistung mehrere zeitlich versetzte Ausführungsabschnitte. Ein erneutes Einrichten der Baustelle, sowie wiederholtes an- und abfahren ist in der Angebotslegung zu berücksichtigen.
Zufahrtssituation
Die Zufahrt zur Baustelle führt über Greisslbräustr. Auch auf dem Baufeld selbst, sind keine Parkmöglichkeiten vorhanden. In Vorbereitung auf die Baumaßnahme ist dies zu berücksichtigen. Lagerflächen Auf der Baustelle selbst stehen keine ausgewiesenen Lagerflächen zur Verfügung. Absprachen für eine kurzzeitige Lagerfläche kann mit der örtlichen Bauleitung vorgenommen werden. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass Lagerflächen grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden können.
Andienung der Baustelle
Die Andienung der Baustelle erfolgt über die Greisslbräustr. Aufgrund der Bausituation ist es notwendig, alle Bauteile und Materialien auf dem Baufeld zu vertragen. Falls die Möglichkeit einer Zufahrt auf die Baustelle kurzfristig gegeben ist oder eine Krannutzung möglich ist, kann dies mit der örtlichen Bauleitung abgestimmt werden, wovon ist in der Angebotslegung jedoch nicht auszugehen.
Nutzung Kran
Auf der Baustelle wird durch den AN Rohbau ein Kran zum Einsatz kommen. Der Kran wird durch den AN Rohbau betrieben. Der AN Gerüstbau kann auf eigene Initiative, eine Krananlastung mit dem AN Rohbau vereinbaren. Mögliche Kosten, die durch den Kranansatz entstehen, sowie auf direktem Weg zwischen AN Rohbau und AN Gerüstbau geklärt. Der AN Gerüstbau hat keinen Anspruch auf Nutzung des Krans. Für Schäden, die durch die Krananlastung entstehen, übernimmt der AG keine Verantwortung.
Ausführung der Arbeiten
Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung der allgemeinen „UVV Bauarbeiten“. Die Vorgaben der BG Bau sind zu beachten. Die Herstellung von Arbeitsgerüsten erfolgt nach DIN EN 12811-1. Die Herstellung von Fassadengerüst erfolgt nach DIN EN 12810-1. Von der Standsicherheit der Gerüste ist seitens des AN arbeitstäglich eine Kontrolle durchzuführen. Wurde das Gerüst verändert, ist dieses wieder standsicher herzustellen. Der Aufwand ist in der Angebotsleistung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Werden Gerüstumbauten auf Grund des Bauablaufs notwendig, werden diese durch die örtliche Bauleitung abgerufen. Der AN verpflichtet sich mit diesem Angebot die Umbauarbeiten innerhalb von 24 Stunden durchzuführen. Wird der Abruf außerhalb der allgemeinen Arbeitszeiten getätigt, so kann die Ausführung am darauffolgenden Arbeitstag durchgeführt werden. Die örtliche Bauleitung ist jedoch angehalten, den Abruf von Gerüstumbauten mit einem Vorlauf zu tätigen.
Arbeitsschutz & SiGeKo
AG-seitig wird ein Sicherheitskoordinator für Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Baustelle bestellt. Der AN hat 2 Wochen vor Leistungsaufnahme von sich aus Kontakt mit diesem aufzunehmen, um einen Termin auf der Baustelle zu vereinbaren. Mit ihm ist die Arbeitsvorbereitung des AN abzustimmen.
Die Hinweise des SiGe-Koordinators und die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheits-Schutzplanes sind der gem. der Baustellenverordnung zu berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wird besonders hingewiesen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom bestellten SiGe-Koordinator erarbeitet. Die Arbeit des SiGe-Koordinators entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen! Z.B. Beachtung und Einhaltung von:
Arbeitsschutzgesetz
PSA-Benutzungsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung
Lastenhandhabungsverordnung
Arbeitsstättenverordnung
sämtliche Unfallverhütungsvorschriften.
Der AN ist verpflichtet, sein Personal den jeweiligen Gefährdungen entsprechend, mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten. Alle am Bau Beschäftigten müssen diese Schutzausrüstung tragen. Für die Durchsetzung ist der direkte Vorgesetzte der AN zuständig.
Der SiGe-Plan und die Baustellenverordnung werden dem AN im Rahmen einer Sicherheitsbegehung weitergegeben. Der SiGe- Koordinator führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel umgehend abgestellt werden können.
Eingesetztes Gerüst durch AN
Der AN verpflichtet sich mit Abgabe des Angebots, dass zur Herstellung der Gerüste nur nach geprüftem Regelwerk der BG Bau zugelassenes Material eingesetzt wird. „Die Gerüste müssen eine Zulassung zur Prüfung befähigter Personen“ (BG BAU C366) erfolgen.
Erschwernisse
Auf dem südwestlichen Baugrundstück befindet sich ein Baumbestand, mit Schutzauflage. Die konstruktiven Schutzmaßnahmen werden durch den AN Rohbau ausgeführt. Darüber hinaus ist durch alle am Bau Beteiligten bei jeglichem Materialtransport darauf zu achten, dass die Bäume nicht beschädigt werden. Evtl. notwendige Zusatzaufwendungen sind entsprechend in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Rohbautoleranzen
Für die Rohbautoleranzen gelten soweit gesondert beschrieben
die aktuelle DIN 18 202
die Ebenheitstoleranzen, Tab. 3a (Zeile 1, 2, 3, 5 & 6)
die Winkeltoleranzen Tab. 2
Für die nachfolgenden Bereiche bzw. Bauteile gelten die erhöhten Anforderungen an die Toleranzen nach DIN 18202, Tab. 3a (Zeile 4 &7):
Aufzugsschacht
Treppenhauswände und Podeste
Alle Deckenflächen (unterseitig, und oberseitig bei bodengleichen Duschen)
Fassadenwände (teilw. mit Rundungen)
Wohnungstrennwände im Bereich von Bädern/Duschen
Einlegearbeiten bei Eingießkörpern für Leuchten und Deckenbrennstellen
Der AN hat in jedem Geschoss und Bauteil vor dem Aufbetonieren der nächsten Stahlbetondecke durch Maßkontrolle die zulässigen Toleranzen zu kontrollieren und darüber ein Protokoll zu führen und der Bauüberwachung zu übergeben.
Schuttbeseitigung
Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu den entsprechenden Entsorgungsstellen abzufahren und zu entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Der Nachweis über den Verbleib aller zu entsorgenden Stoffe kann gefordert werden. Ebenso kann ein Nachweis über spezielle Zulassungen beauftragter Dritter (z. B. Transportunternehmen, Deponiebetreiber) verlangt werden.
Allgemeine und Technische Vorbemerkungen
01 Abschnitt: Gebäude 1-4
01
Abschnitt: Gebäude 1-4
01.__.0010 Metall-Standgerüst als Fassadengerüst, Lastklasse 3, W09 Aufstellen und Vorhalten eines längenorientierten Systemgerüstes gemäß DIN EN 12810, DIN 4420 und UVV, bestehend aus:
Unterlagsbohlen, Fußspindeln, Stellrahmen, Diagonalien etc.
Gerüstbelag, vollständig ausgelegt
ausreichend WDVS-Anker nach Wahl des Auftragnehmers (AN) gem. vom AN zu erstellendem Verankerungsplan.
Es ist zu vermeiden, dass Türöffnungen verbaut werden. Alle Türen müssen zu Öffnen sein, da diese auch als Fluchtwege dienen.
3-teiligem Seitenschutz, außen, auch auf oberstem Gerüstlage
inkl. aller erforderlicher Längsdiagonalen, dem Seitenschutz mit Zwischenholm und dem Bordbrett sowie aller Stirnseitengeländer und Leitergänge
inkl. aller Verankerungsanschlüsse
inkl. An- und Abtransport des Gerüstes
Verwendungszweck: Rohbau-, Fassaden-, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten
Lastklasse: LK3 (2kN/m²)
Breitenklasse: W09
Höhenklasse: H1
Gebäudehöhe: bis zu 10 m Traufhöhe ab OK Gelände EG
Gebäudebestand: Gerüstinnenseite VK Belag bis AK Fassade bis max. 40 cm.
Aufstellfläche: unbefestigtes Gelände auf privatem Grundstück, teils uneben, Herstellung der Aufstandflächen für Gerüst mittels Bohlen o. a., einschl. Höhenausgleich ist im EP enthalten
Befestigung / Verankerung: an Bestandsgebäuden an der Fassade und Neubauten mit Dauergerüstanker. Die Verankerungsdübel müssen bei dem Rückbau der Gerüste restlos entfernt werden und dann beim Rückbau zeitlich einzuplanen. Das Verschließen erfolgt mittels Mörtel, Dispersionsmörtel (WDVS) oder Abdeckkappen, diese müssen bauseits bereitgestellt werden, oder als Sonderleistung angeboten werden. Die Ausführung erfolgt durch den AN Gerüst.
Statik / Verankerung: Die Gerüstverankerung ist gem. der Gerüststatik des AN zu kalkulieren.
Die Grundeinsatzzeit beträgt 4 Wochen
01.__.0010
Metall-Standgerüst als Fassadengerüst, Lastklasse 3, W09
6,000.00
m²
01.__.0020 Vorhaltung Fassadengerüst LK 3, über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus (24 Wo) nach Ablauf der 4-wöchigen Grundstandzeit der Vorposition, um jeweils 1 Woche.
Vorhaltedauer: ca. 24 Wochen
01.__.0020
Vorhaltung Fassadengerüst LK 3, über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus (24 Wo)
6,000.00
m² Wo
01.__.0030 Aufbau Treppenturm H = ca. 8 m, Lauf-B 1–1,5m Aufbauen eines Treppenturms für das Fassadengerüst, inkl. aller Nebenleistungen:
HAUS 1–4, eine Grundeinsatzzeit von 4 Wochen ist einzukalkulieren; die weitere Gebrauchsüberlassung wird gesondert vergütet; der Abbau des Treppenturms ist im EP enthalten; eine Verankerung an den Gebäuden ist im EP enthalten;
Höhe bis 10m, Laufbreite über 1 bis 1,5m
01.__.0030
Aufbau Treppenturm H = ca. 8 m, Lauf-B 1–1,5m
5.00
Stk
01.__.0040 Gebrauchsüberl. Treppenturm über die Grundstandzeit von 4 Wochen (24Wo) nach Ablauf der 4-wöchigen Grundstandzeit der Vorposition, um jeweils 1 Woche.
Vorhaltedauer: ca. 24 Wochen
01.__.0040
Gebrauchsüberl. Treppenturm über die Grundstandzeit von 4 Wochen (24Wo)
24.00
StWo
01.__.0050 Belagsverbreiterung/Konsolen, B=30cm Aufbauen Belagsverbreiterung wandseitig, eine Grundeinsatzzeit von 4 Wochen ist einzukalkulieren; die weitere Gebrauchsüberlassung wird gesondert vergütet; der Abbau ist im EP enthalten; Konsolbreite 30cm für Standgerüst, längsorientiert
01.__.0050
Belagsverbreiterung/Konsolen, B=30cm
200.00
lfm
01.__.0060 Gebrauchsüberlassung für Konsolen, über Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus (24 Wo) nach Ablauf der 4-wöchigen Grundstandzeit der Vorposition, um jeweils 1 Woche.
Vorhaltedauer: ca. 24 Wochen
01.__.0060
Gebrauchsüberlassung für Konsolen, über Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus (24 Wo)
200.00
mWo
01.__.0070 Gitterträger für Gerüstüberbrückung Balkone (bis 5m) Aufbauen Überbrückung in Gerüst, Grundeinsatzzeit wird nicht vereinbart, Abbau und Gebrauchsüberlassung werden gesondert vergütet, aus Systemgitterträgern, Spannweite bis 5m
01.__.0070
Gitterträger für Gerüstüberbrückung Balkone (bis 5m)
6.00
Stk
01.__.0080 Vorhaltung für Gitterträger nach Ablauf der 4-wöchigen Grundstandzeit der Vorposition, um jeweils 1 Woche.
Vorhaltedauer: ca. 24 Wochen
01.__.0080
Vorhaltung für Gitterträger
6.00
mWo
01.__.0090 Dachdeckerfanggerüst Gerüst ausbauen zum Fanggerüst DIN 4420-1, an Standgerüst, mit senkrechtem Seitenschutz., Breite der Fanglage 0,9m, Ausbau der obersten Gerüstlage zur Fanglage, eine Grundeinsatzzeit von 4 Wochen ist einzukalkulieren; die Gebrauchsüberlassung wird gesondert vergütet, Der Abbau ist in dieser Position enthalten.
01.__.0090
Dachdeckerfanggerüst
670.00
lfm
01.__.0100 Vorhaltung Dachdeckerfanggerüst über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus (24Wo) nach Ablauf der 4-wöchigen Grundstandzeit der Vorposition, um jeweils 1 Woche.
Vorhaltedauer: ca. 24 Wochen
01.__.0100
Vorhaltung Dachdeckerfanggerüst über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus (24Wo)
8,040.00
mWo
02 Abschnitt: Sonstiges
02
Abschnitt: Sonstiges
02.__.0010 Stundensatz Gerüstbau-Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Gerüstbau-Facharbeiter
02.__.0010
Stundensatz Gerüstbau-Facharbeiter
O
1.00
h
02.__.0020 Stundensatz Gerüstbau-Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Gerüstbau-Helfer
02.__.0020
Stundensatz Gerüstbau-Helfer
O
1.00
h
02.__.0030 Gerüstumbau inkl. An- und Abfahrt Gerüste der Vorpositionen auf Grund baulicher Notwendigkeiten und auf Anfrage der örtlichen Bauleitung umbauen. Der Umbau beinhaltet den Rückbau und wieder Neuaufbau des Gerüsts, sowie alle notwendigen Nebenleistungen.
Abgerechnet wird nach der neu aufgebauten Gerüstfläche in m².
An- und Abfahrt, sowie An- und Abtransport von benötigtem Material sind im EP einzukalkulieren.
02.__.0030
Gerüstumbau inkl. An- und Abfahrt
O
100.00
m²
02.__.0040 Ausbau Rahmen mittels Zerlegung Ausbau eines Gerüstrahmens, der nicht mehr zerstörungsfrei Rückgebaut werden kann.
02.__.0040
Ausbau Rahmen mittels Zerlegung
1.00
Stk
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