Erd-, Gerüst- und Rohbauarbeiten
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Allgemeine Vorbemerkung der Leistungsbeschreibung 1. Bauvorhaben: Bei dem Projekt handelt es sich um den Neubau "Kita-Seniorentreff-Wohnungen" in der Liebigstraße in Ratingen. Das Gebäude ist teilunterkellert und der rechteckige Grundriss im Erdgeschoß hat Längenabmessungen von ca. 45 m x 20 m. Darüber befinden sich ein Erdgeschoss und drei Obergeschosse, die mit einem Gründach mit extensiver Dachbegrünung abgeschlossen werden. Das neu zu erstellende Gebäude befindet sich im Bereich einer bestehenden Parkanlage an der Liebigstraße in Ratingen. Vor den Erd- und Rohbauarbeiten sind Abbrucharbeiten, Rodungs- sowie Rückbauarbeiten im Gelände notwendig. Dazu zählen Bäume, Sträucher, gepflasterte Wege als auch eine asphaltierte Fläche. Der Baumbestand außerhalb der späteren Gebäudefläche ist zu schützen und zu erhalten. Die EG-Fußbodenhöhe 0,00 (OKFF EG) liegt bei 40,94 mNHN. Die geplanten Aushubebenen liegen für den unterkellerten Bereich bei -3,92 - 37,02 mNHN, für den nichtunterkellerten Bereich bei 1,33 - 39,61 mNHN. Das derzeit als Parkanlage genutzte Grundstück ist mit gemessenen Höhen zwischen 40.90 und 41,05 mNHN fast eben. Nach den Ergebnissen der Baugrunduntersuchung werden die Gründungssohlen im unterkellerten Bereich in sandigen Böden liegen. Hier wurde eine 10 cm starke Schicht aus gebrochenem Material angeordnet. Im nichtunterkellerten Bereich wurde ein Bodenaustausch angeordnet in einer Mächtigkeit von 50 cm. Der Einbau von RC-Materialist der vorhandenen Wasserschutzzone untersagt. Die Bauweise ist massiv. Es wird durchgehend in einem Abschnitt gearbeitet. Um eine einfachere Zuordnung zu ermöglichen, sind z.B. Beton- oder Mauerwerksarbeiten den einzelnen Bauteilen zugeordnet. Im Zuge der Rohbauarbeiten sind zu  erbringen: Baustelleneinrichtung mit Herstellung einer Baustellenzufahrt Erdarbeiten für Fundamente Entwässerungskanalarbeiten: Grundleitungen unter der Bodenplatte. Entwässerungskanäle außerhalb der Bodenplatte Gerüstarbeiten für die eigenen Arbeiten sind Nebenleistung nach VOB. Gründung des Neubaus Die Gründungssohle liegt laut Bodengutachten oberhalb des Grundwassers. Wegen aufstauendem Sickerwasser gemäß Bodengutachten wird die Gründung als WU-Beton nach WU-Richtlinie hergestellt. Eine Überwachung für ÜK 2 ist gemäß Position einzukalkulieren. Die Außenwände sind einschalig aus Stahlbeton (im KG als WU-Beton, bei BT-1 als "Weiße Wanne"), sie erhalten bauseits ein Wärmedämmverbundsystem, z.T. mit Klinkerriemchen. Die UG-Sohlplatte als auch die UG-Aussenwände werden zusätzlich mit einer Frischbetonfolie geschützt. Die Flachdächer sind massiv. Die Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser müssen durch den AN erstellt werden 2. Leistungen:   Erd-/ Kanal-/Rohbau-/ Gerüstbauarbeiten Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) werden Bestandteile des Vertrags. 3. Die Leistung umfasst: VOB/C DIN 18 300 Erdarbeiten VOB/C DIN 18 306 Entwässerungskanalarbeiten VOB/C DIN 18 330 Mauerarbeiten VOB/C DIN 18 331 Betonarbeiten VOB/C DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten VOB/C DIN 18 451 Gerüstarbeiten 4. Baustelle Liebigstraße in Ratingen Zufahrt zur Baustelle: über befestigte Flächen im Bestand Erweiterung durch neu herzustellende Schotterflächen (gemäß LV-Positionen), siehe auch Baustelleneinrichtungsplan. Es wird bauseitig kein Kran gestellt (Aufstellung ist Sache des AN, siehe auch Baustelleneinrichtung). Art und Anzahl der Kräne obliegt der Planung und den Möglichkeiten des AN, der Baustelleneinrichtungsplan stellt hier nur eine mögliche, beispielhafte Variante dar. Das Verbringen der Werkzeuge und Materialien zum Einbauort ist durch den Bieter mit einzukalkulieren. Lagerplätze für Material sind in den Baustellen- einrichtungsflächen oder gesondert ausgewiesen begrenzt vorhanden. Hier kann auch be- und entladen werden. Der Baustellenbereich wird durch einen Bauzaun eingefasst (ges. Position) Die Wege für An-/Abtransport sind mit einzukalkulieren. Weitere Rasenflächen dürfen sonst nicht befahren oder als Lagerbereich genutzt werden. Baustrom-Bauwasseranschluss: nicht vorhanden und ist durch den AN zu erstellen Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einem Ressourcen schonenden Umgang für Strom und Wasser. 5. Ausführungsfristen / Bauabschnitte Die Rohbauarbeiten wird ohne Unterbrechung ausgeführt. Die Ausführung ist nach verbindlichen Fristen zu beginnen, zu fördern und zu vollenden. Die Fristen sind zwingend einzuhalten. Mit Fertigstellung sind alle Flächen besenrein zu übergeben, alle Flächen sind frei von Schutt- ablagerungen o.ä. zu hinterlassen, auch während der Bauzeit. Die Arbeiten sind mit den anderen Gewerken vor Ort (Tiefbau, Baustelleneinrichtung, Fenster, WDVS, Dachdecker, etc.) ggf. abzustimmen. Folgende Termine werden zur Ausführung vereinbart: Beginn:   KW 29 2026 Fertigstellung; KW 17 2027 6. Vermessung Vermessungsleistungen sind Sache des AN und unterliegen seiner Haftung, dabei hat der Auftragnehmer die vom Auftraggeber angegebenen Meterrisskote und Achsmaße in Eigenverantwortung zu übertragen. 7. Ausführungsunterlagen Werkzeichnungen des AN sind dem Architekten zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Mit Korrekturen versehene und freigegebene Pläne sind zu berichtigen und erneut zur Freigabe vorzulegen. Ansonsten erfolgt die Freigabe innerhalb einer Woche. Die Montageplanung und die Planung aller Baubehelfsmaßnahmen ist Sache des AN. Es sind folgende Werkzeichnungen durch den AN zu erstellen: Freigabezeichnungen für Fertigteile Zeichnungen (Bewehrung etc.) für Elementbauweise/Filigrandecken, falls ausgeführt 8. Baustellen-WC Baustellen-WC mit Waschplatz bzw. Sanitärcontainer sind durch den AN aufzustellen. Diese werden vergütet. 9. Abfallentsorgung: Abfälle und Bauschutt, die durch die Arbeiten des Auftragnehmers anfallen, sind von diesem unverzüglich auf eigene Kosten fachgerecht zu entsorgen. 10. Besondere Hinweise Die Baustelle liegt innerhalb eines Wohngebietes. Hierauf ist während des Arbeiten Rücksicht zu nehmen. Insbesondere gilt dies für vermeidbare Lärm- und Schmutz- belästigungen. Die Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag. Samstage gelten im Regelfall als Ruhetage zum Schutz der Anwohner. Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass keine Anwohner u.a. Personen durch die Baumaßnahmen gefährdet werden. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass die Abgrenzung der Baustelle mittels Bauzaun immer ordnungsgemäß geschlossen ist dass Fahrzeuge nur im durch Bauzaun gesicherten Bereich abgestellt und nur dort be- oder entladen werden. Bei Rangierfahrten ist auf Fußgänger zu achten (!). dass Gerät und Material nur im durch Bauzaun gesicherten Bereich zwischengelagert werden. dass durch das Überschwenken mittels Kran keine Gefährdung von Personen gegeben ist dass keine Teile vom Gerüst herabfallen können 11. Unterrichtung über die örtlichen Verhältnisse Das Bauvorhaben in der Liebigstraße befindet sich seitlich eines Wendehammers. Dieses ist bei LKW-Transporten zu berücksichtigen. Mit der Abgabe des Angebotes versichert der Bieter, dass er sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut gemacht hat (Baustellenbesichtigung) und die Besonderheiten bei seiner Kalkulation berücksichtigt hat. Es ist ein Bautagebuch zu führen. 12. Vorbemerkungen in Titeln und Fabrikatsangaben Die Vorbemerkungen in den einzelnen Titeln sind zu beachten. Sie ergänzen z.T. die hier bereits angesprochenen Themenbereiche (deutlich). Abgefragte Fabrikate oder Produkte sind vom Bieter anzugeben. Fehlende Angaben können zum Ausschluss führen. Alle zur vollständigen, funktionsfähigen Herstellung der Leistung erforderlichen Nebenleistungen gemäß DIN 18299 sowie den zugehörigen ATV sind mit den Einheitspreisen abgegolten
Allgemeine Vorbemerkung der Leistungsbeschreibung
Hinweistext
Hinweistext
Hinweistext Alle folgenden Positionen dieses LV verstehen sich, auch wenn es nicht explizit erwähnt ist, einschl. Lieferung und Verlegung / Montage der Materialien
Hinweistext
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung allgemein
01.01
Baustelleneinrichtung allgemein
01.02 Verteilerschränke
01.02
Verteilerschränke
01.03 Baubeleuchtung
01.03
Baubeleuchtung
01.04 Kabel und Leitungen
01.04
Kabel und Leitungen
01.05 Besondere Arbeiten
01.05
Besondere Arbeiten
01.06 Leerrohrverkabelung Ortbeton
01.06
Leerrohrverkabelung Ortbeton
01.07 Anschluss Sanitärcontainer und Bauwagen
01.07
Anschluss Sanitärcontainer und Bauwagen
01.08 Baumschutz
01.08
Baumschutz
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
Hinweistext Die Baugrundverhältnisse gemäß Baugrundgutachten sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen; daraus resultierende übliche Maßnahmen gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten
Hinweistext
02.01 Vorbereitende Arbeiten, Abräumen
02.01
Vorbereitende Arbeiten, Abräumen
02.02 Rodungen
02.02
Rodungen
02.03 Oberbodenarbeiten
02.03
Oberbodenarbeiten
02.04 Baugrubenaushub
02.04
Baugrubenaushub
02.05 Tragschichten
02.05
Tragschichten
02.06 Brunnenfundamente
02.06
Brunnenfundamente
03 Kanalarbeiten
03
Kanalarbeiten
03.01 Rohrgrabenaushub
03.01
Rohrgrabenaushub
03.02 Schachtgrubenaushub
03.02
Schachtgrubenaushub
03.03 Entwässerung - Rohrleitungen und Zubehör
03.03
Entwässerung - Rohrleitungen und Zubehör
03.04 Entwässerung - Schächte und Zubehör
03.04
Entwässerung - Schächte und Zubehör
03.05 Entwässerung - Rückhaltung und Zubehör
03.05
Entwässerung - Rückhaltung und Zubehör
03.06 Entwässerung - Hebeanlage und Zubehör
03.06
Entwässerung - Hebeanlage und Zubehör
03.07 Entwässerung - Fettabscheider und Zubehör
03.07
Entwässerung - Fettabscheider und Zubehör
03.08 Revisionsunterlagen und Sonstiges
03.08
Revisionsunterlagen und Sonstiges
04 Betonarbeiten
04
Betonarbeiten
Hinweistext Um die erdberührten Räume dauerhaft trocken zu halten, ist eine durchgehende Abdichtungsebene bei den Bodenplatten und den erdberührten Außenwänden notwendig. Geplant wird eine "weiße Wanne" gemäß der DAfStb-Richtlinie für wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) in der Ausgabe von Dezember 2017. Diese Abdichtungsebene besteht aus einer wasserundurchlässigen Stahlbetonkonstruktion, die aus Stahlbetonbodenplatten und allen erdberührten Außenwänden besteht, auch bekannt als WU-Betonbauteile. Neben den Angaben der DIN EN 1992-1-1 sind folgende Regelwerke zusätzlich zu berücksichtigen: · Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb-RiLi) „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" vom Dezember 2017 · Heft 555 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton „Erläuterungen zur DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" von 2006 · Heft 525 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, „Erläuterungen zur DIN 1045-1" überarbeitete Ausgabe von 2010 · DIN EN 206-1 / 1045-1-3 und 1045-1000 · DIN 18197:2018-01 „Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern" · Merkblatt des Deutschen Beton- und Bautechnik Vereins e.V. (DBV) „Frischbetonverbundsysteme" September 2023 · Deutscher Beton- und Bautechnik Vereins e.V. (DBV) "Heft 54: „Grundlegende Erläuterungen zum DBVMerkblatt „Frischbetonverbundsysteme" vom September 2023 · Merkblatt des Deutschen Beton- und Bautechnik Vereins e.V. (DBV) „Hochwertig genutzte Untergeschosse Bauphysik und Raumklima" vom Januar 2009 · Merkblatt des Deutschen Beton- und Bautechnik Vereins e.V. (DBV) „Beschichtete Fugenblechsysteme" vom März 2023 · Merkblatt des Deutschen Beton- und Bautechnik Vereins e.V. (DBV) „Abstandhalter" vom November 2019 · Merkblatt des Deutschen Beton- und Bautechnik Vereins e.V. (DBV) „Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton- und Spannbetonbau" vom Mai 2016 · Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb-RiLi) „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungsrichtlinie)" 2001 · Technische Regel (TR) Instandhaltung DIBt 05/2020 Für die Betonkonstruktion sind vor allem die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit der Konstruktion gem. DIN EN 1992-1-1, Stand 2011-01 und die damit verbundene Einstufung in Expositionsklassen zu beachten. Für Übergänge von Flächenabdichtungen (z.B. Sockelabdichtung) an wasserundurchlässige Stahlbetonbauteile sind die Vorgaben der Normenreihe der Bauwerksabdichtung aus 2017 zu beachten. · DIN 18195 „Abdichtung von Bauwerken Begriffe · DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen" Nutzungsklasse Die Nutzung aller Bereiche in den erdberührten Bauteilen erfolgt hochwertig und wird nach DAfStb-Richtlinie für wasserundurchlässige Bauwerke der Nutzungsklasse A ( NKL-A ) zugeordnet. Feuchtestellen auf der luftseitigen Bauteiloberfläche als Folge von Wasserdurchtritt sind bei Nutzungsklasse A nicht zulässig. Betongüten und Expositionsklasse Die Mindestanforderungen an die Betongüte durch die Gebrauchstauglichkeit „Wasserundurchlässigkeit der Betonbauteile“ sind wie folgt: · Gründungsbauteile UG h = 50 cm C 25/30 XC2, XA1, XF1, WA Beton mit mittlerer Festigkeitsentwicklung r < 0,50 Ansatz wirksame Betonzugfestigkeit fct,eff = 75% x fctm w/z-Wert > 0,55 und < 0,60 (Bei Bestellungen C25/30 mit w/z £ 0,55 erhält man einen Beton C30/37 Þ mehr Bewehrung erforderlich) Mindestbetondeckung unten cnom = 35 mm · Gründungsbauteil EG h = 40 cm mit h = 50 cm Bodenplattenverdickung C 30/37 XC2, XF1, WA Beton mit mittlerer Festigkeitsentwicklung r < 0,50 Ansatz wirksame Betonzugfestigkeit fct,eff = 75% x fctm w/z-Wert £ 0,55 Mindestbetondeckung unten cnom = 35 mm · Umfassungswände UG h = 25 cm und h = 30 cm C 30/37 XC2, XA1, XF1, WF Beton mit mittlerer Festigkeitsentwicklung r < 0,50 Ansatz wirksame Betonzugfestigkeit fct,eff = 65% x fctm w/z-Wert £ 0,55 Mindestbetondeckung cnom = 35 mm
Hinweistext
04.01 Schalung und Beton
04.01
Schalung und Beton
04.02 Fertigteiltreppen
04.02
Fertigteiltreppen
04.03 Bewehrung
04.03
Bewehrung
04.04 Abdichtung, Dämmung, Trennlagen
04.04
Abdichtung, Dämmung, Trennlagen
04.05 Sonstige Leistungen
04.05
Sonstige Leistungen
04.06 Besondere Einbauteile im Beton
04.06
Besondere Einbauteile im Beton
04.07 Erdungsanlage
04.07
Erdungsanlage
05 Mauerarbeiten
05
Mauerarbeiten
Das nachfolgende Mauerwerk wird aus KS-Plansteinen im Dünnbettmörtel erstellt. Alternativ können auch großfor- matige  XL-Planelemente im Dünnbettmörtel bei gleicher Festigkeitsklasse und Rohdichte angeboten werden. Die verschiedenen Wände können unterschiedliche Anforde rungen der Bauphysik und des Brandschutzes haben, gemäß Planung (oder entsprechendem Nachweis/Gutachten). Mit dem gewählten Steinformat müssen diese Anforderungen für die betreffende Wand immer erfüllt sein. Im Regelfall  werden die Mauerwerkswände später bauseits verputzt. Besonderheit: Es gibt i.d.R. nichttragende Wände aus Mauerwerk. Zwischen tragenden und nichttragenden Wänden wird in der Abrechnung nicht unterschieden. Nichttragendes Mauerwerk ist nachträglich zu unterschließen, gilt für alle Wanddicken.
Das nachfolgende Mauerwerk wird aus KS-Plansteinen im
Abrechnungsregeln Abrechnungsregelung für Öffnungen: a) Öffnungen bis 2,50 m² Einzelgröße werden übermessen. Die Ausbildung der Öffnungen wie z.B. die Leibungen ist im Einheitspreis enthalten.und wird nicht gesondert vergütet. Die Türstürze hingegen werden in einer separaten Position vergütet. b) Öffnungen über 2,50 m² werden abgezogen. Die Ausbildung der Leibungen wird hierbei vergütet. Aussparrungen Unter 0,1 m²: Diese werden über das Bauteil „übermessen“ (also nicht abgezogen) und werden nicht  separat vergütet werden
Abrechnungsregeln
05.__.0010 Kimmschicht 11,5 Herstellen einer waagerechten Ausgleichsschicht (Kimmschicht) nach DIN 18330 als Besondere Leistung. MW-Dicke 11,5 cm Ausführung: Einmessen der lichten Raumhöhen und Wandachsen. Versetzen der ersten Steinschicht (Kimmsteine oder Standardsteine) in ein vollsattes Mörtelbett der Mörtelgruppe III (Dicke ca. 1-3 cm). Anforderung: Die Oberkante muss absolut plan und waagerecht fluchten (Toleranzen nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3), um die nachfolgende Dünnbettfuge zu ermöglichen. Inklusive: Ggf. erforderliche Höhenanpassung durch Schneiden der Steine, um das vertikale Rastermaß der Folgeschichten einzuhalten.
05.__.0010
Kimmschicht 11,5
243.00
m
05.__.0020 Kimmschicht 17,5 Herstellen einer waagerechten Ausgleichsschicht (Kimmschicht) nach DIN 18330 als Besondere Leistung. MW-Dicke 17,5 cm Ausführung: Einmessen der lichten Raumhöhen und Wandachsen. Versetzen der ersten Steinschicht (Kimmsteine oder Standardsteine) in ein vollsattes Mörtelbett der Mörtelgruppe III (Dicke ca. 1-3 cm). Anforderung: Die Oberkante muss absolut plan und waagerecht fluchten (Toleranzen nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3), um die nachfolgende Dünnbettfuge zu ermöglichen. Inklusive: Ggf. erforderliche Höhenanpassung durch Schneiden der Steine, um das vertikale Rastermaß der Folgeschichten einzuhalten.
05.__.0020
Kimmschicht 17,5
242.00
m
05.__.0030 Kimmschicht 24 Herstellen einer waagerechten Ausgleichsschicht (Kimmschicht) nach DIN 18330 als Besondere Leistung. MW-Dicke 24 cm Ausführung: Einmessen der lichten Raumhöhen und Wandachsen. Versetzen der ersten Steinschicht (Kimmsteine oder Standardsteine) in ein vollsattes Mörtelbett der Mörtelgruppe III (Dicke ca. 1-3 cm). Anforderung: Die Oberkante muss absolut plan und waagerecht fluchten (Toleranzen nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3), um die nachfolgende Dünnbettfuge zu ermöglichen. Inklusive: Ggf. erforderliche Höhenanpassung durch Schneiden der Steine, um das vertikale Rastermaß der Folgeschichten einzuhalten.
05.__.0030
Kimmschicht 24
191.00
m
05.__.0040 Mauerwerkswände 11,5 Liefern und Erstellen von nichttragendem/tragendem Innenmauerwerk aus Kalksand-Plansteinen (KS-P oder KS-R P) nach DIN EN 771-2. Wanddicke: 11,5 cm. Format: Regelformat (z.B. 4 DF), Steinhöhe 248 mm. Festigkeitsklasse: SFK 12 (oder nach Statik). Rohdichteklasse: RDK 1,8. Verarbeitung: Lagerfugen im Dünnbettverfahren (ca. 2 mm) mit systemkonformem Mörtel. Stoßfugen knirsch verlegt (Nut-Feder-System). Anschlüsse: Stumpf gestoßen an aufgehende Bauteile Einschließlich aller erforderlichen Pass- und Ergänzungssteine sowie der Vorhaltung und des Einsatzes notwendiger Versetzgeräte (Minikran) sofern dieser notwendig ist.
05.__.0040
Mauerwerkswände 11,5
716.00
05.__.0050 Mauerwerkswände 17,5 Liefern und Erstellen von tragendem Außen-/Innenmauerwerk aus Kalksand-Plansteinen (KS-P oder KS-R P) nach DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN 20000-402. Format: Regelformat (z.B. 4 DF bis 12 DF), Steinhöhe 248 mm für 25,0 cm Schichtmaß. Wanddicke: 17,5 cm. Druckfestigkeitsklasse: SFK 12 (oder 20, je nach Statik). Rohdichteklasse: RDK 1,8 (oder 2,0 für erhöhten Schallschutz). Verarbeitung: Lagerfugen im Dünnbettverfahren (Fugendicke ca. 2 mm) mit systemkonformem Dünnbettmörtel, deckelnd aufgetragen. Stoßfugen knirsch verlegt mit Nut-Feder-System (unvermörtelt). Abrechnung: Nach VOB/C DIN 18330 (Übermessungsregeln beachten). Einschließlich aller erforderlichen Pass- und Ergänzungssteine sowie der Vorhaltung und des Einsatzes notwendiger Versetzgeräte (Minikran) sofern dieser notwendig ist.
05.__.0050
Mauerwerkswände 17,5
787.00
05.__.0060 Mauerwerkswände 24 Liefern und Erstellen von tragendem Mauerwerk aus Kalksand-Plansteinen (KS-P oder KS-R P) nach DIN EN 771-2. Wanddicke: 24,0 cm. Format: Regelformat (z.B. 6 DF oder 10 DF), Steinhöhe 248 mm. Festigkeitsklasse: SFK 20 (oder nach Statik). Rohdichteklasse: RDK 2,0. Verarbeitung: Dünnbettverfahren, Lagerfugen deckelnd vermörtelt. Abrechnung: Nach VOB/C DIN 18330 (Übermessungsregeln beachten). Hinweis: Das Vorhalten erforderlicher Hebezeuge (Minikran) bei Stein-Einzelgewichten > 25 kg ist in den EP einzukalkulieren. Einschließlich aller erforderlichen Pass- und Ergänzungssteine sowie der Vorhaltung und des Einsatzes notwendiger Versetzgeräte (Minikran) sofern dieser notwendig ist.
05.__.0060
Mauerwerkswände 24
580.00
05.__.0070 Stumpfstossanschlüsse MW an Beton Zulage für Anschluss von nicht tragenden oder tragenden Querwänden an Längswände im stumpfen Stoß (statt Verband). d= 11,5-24 cm Ausführung: Einlegen von geeigneten Flachstahlankern aus nichtrostendem Stahl (z.B. Werkstoff-Nr. 1.4301) in die Dünnbettfuge. Anzahl: Nach statischer Erfordernis bzw. Herstellervorgabe (i.d.R. alle 2 Schichten). Ankerschienen in Betonbauteilen, für MW-Anschlüsse wurden im Beton-LV unter Sonstige Leistungen ausgeschrieben Anschluss Mauerwerk an Beton
05.__.0070
Stumpfstossanschlüsse MW an Beton
495.00
m
05.__.0080 Stumpfstossanschlüsse MW an MW Zulage für Anschluss von nicht tragenden oder tragenden Querwänden an Längswände im stumpfen Stoß (statt Verband). d= 11,5-24 cm Ausführung: Einlegen von geeigneten Flachstahlankern aus nichtrostendem Stahl (z.B. Werkstoff-Nr. 1.4301) in die Dünnbettfuge. Anzahl: Nach statischer Erfordernis bzw. Herstellervorgabe (i.d.R. alle 2 Schichten). Anschluss Mauerwerk an Mauerwerk
05.__.0080
Stumpfstossanschlüsse MW an MW
245.00
m
05.__.0090 Betonflachstürze 11,5 Liefern und fachgerechtes Einsetzen von KS-Flachstürzen oder KS-Fertigteil-Stürzen. Einbau: Inklusive Mörtelbett an den Auflagerpunkten. Auflagerlänge: Mind. 11,5 cm bzw. nach statischer Vorgabe. Hinweis: Bei Flachstürzen ist die notwendige Übermauerung/Abstützung bis zur Erhärtung einzukalkulieren.
05.__.0090
Betonflachstürze 11,5
84.00
St
05.__.0100 Betonflachstürze 17,5 Liefern und fachgerechtes Einsetzen von Betonstürzen Einbau: Inklusive Mörtelbett an den Auflagerpunkten. Auflagerlänge: Mind. 11,5 cm bzw. nach statischer Vorgabe. Hinweis: Bei Flachstürzen ist die notwendige Übermauerung/Abstützung bis zur Erhärtung einzukalkulieren.
05.__.0100
Betonflachstürze 17,5
31.00
St
05.__.0110 Tür- oder Fensteröffnung > 2,5 m² 17,5 cm ·Tür- oder Fensteröffnung im vorgenannten Mauerwerk anlegen und Leibungen senkrecht hochführen · Wandstärke: = 17,5 cm · lichte Öffnung > 2,5 m² gemessen wird die umlaufende Leibung in m, seitlich, oberhalb und ggfs. unterhalb
05.__.0110
Tür- oder Fensteröffnung > 2,5 m² 17,5 cm
45.00
m
05.__.0120 Tür- oder Fensteröffnung > 2,5 m² 24 cm ·Tür- oder Fensteröffnung im vorgenannten Mauerwerk anlegen und Leibungen senkrecht hochführen · Wandstärke: = 24 cm · lichte Öffnung > 2,5 m² gemessen wird die umlaufende Leibung in m, seitlich, oberhalb und ggfs. unterhalb
05.__.0120
Tür- oder Fensteröffnung > 2,5 m² 24 cm
61.00
m
05.__.0130 Mauersperrbahn 25 cm G 200 DD Liefern und Einbauen einer waagerechten Mauersperrbahn besandet nach DIN 18533 (W1-E) auf der Bodenplatte/Decke unter der ersten Steinschicht. Dachdichtungsbahn G 200 DD Bahnenbreite:  35 cm Die Bahn soll an beiden Seiten des MW ca. 10 cm überstehen, um die spätere bauseitige Abdichtung daran anzuschließen
05.__.0130
Mauersperrbahn 25 cm G 200 DD
52.00
m
05.__.0140 Mauersperrbahn 40 cm G 200 DD Liefern und Einbauen einer waagerechten Mauersperrbahn besandet nach DIN 18533 (W1-E) auf der Bodenplatte/Decke unter der ersten Steinschicht. Dachdichtungsbahn G 200 DD Bahnenbreite: > 35 bis 45 cm Die Bahn soll an beiden Seiten des MW ca. 10 cm überstehen, um die spätere bauseitige Abdichtung daran anzuschließen
05.__.0140
Mauersperrbahn 40 cm G 200 DD
14.00
m
05.__.0150 Bautüre Grundeinsatz ·Bautüre aus verzinktem Stahlblech zur Sicherung des Rohbaus gegen unbefugtes Betreten · mit PZ-Schloss und Drückergarnitur · Einbau in Rohbauöffnung b/h ca. 1,5/3,0 m · incl. provisorische Verkleinerung der Rohbauöffnung auf das erforderliche Türmaß mittels Holzbohlen, - brettern oder vgl. · incl. spätere Demontage und Entsorgung · Profilzylinder in separater Position · Grundeinsatzzeit: bis Fertigstellung der eigenen Arbeiten
05.__.0150
Bautüre Grundeinsatz
3.00
Stk.
05.__.0160 WD bis 500 cm² ·Öffnung in vorgenannten Mauerwerks-Wänden anlegen · Ansichtsfläche bis 500 cm² (z.B. 25/20 cm) · Wanddicke bis 24 cm
05.__.0160
WD bis 500 cm²
85.00
Stk.
05.__.0170 WD 500 - 1000 cm² ·Öffnung in vorgenannten Mauerwerks-Wänden anlegen · Ansichtsfläche > 500 bis 1000 cm² (z.B. 50/20 cm) · Wanddicke bis 24 cm
05.__.0170
WD 500 - 1000 cm²
65.00
Stk.
05.__.0180 WD vermauern 500 - 1000 cm² Wanddurchbruch nachträglich vermauern mit KS-Vollsteinen · Ansichtsfläche > 500 bis 1000 cm² (z.B. 50/20 cm) · Wanddicke bis 24 cm · incl. Anarbeiten an die Installationen
05.__.0180
WD vermauern 500 - 1000 cm²
65.00
Stk.
05.__.0190 WD 1000 - 2500 cm² ·Öffnung in vorgenannten Mauerwerks-Wänden anlegen · Ansichtsfläche > 1000 bis 2500 cm² (z.B. 50/50 cm) · Wanddicke bis 24 cm
05.__.0190
WD 1000 - 2500 cm²
32.00
Stk.
05.__.0200 WD vermauern 1000 - 2500 cm² ··Wanddurchbruch nachträglich vermauern mit KS-Vollsteinen · Ansichtsfläche > 1000 bis 2500 cm² (z.B. 50/50 cm) · Wanddicke bis 24 cm · incl. Anarbeiten an die Installationen
05.__.0200
WD vermauern 1000 - 2500 cm²
32.00
Stk.
05.__.0210 WD 2500 - 5000 cm² ·Öffnung in vorgenannten Mauerwerks-Wänden anlegen · Ansichtsfläche > 2500 bis 5000 cm² (z.B. 115/35 cm) · Wanddicke bis 24 cm
05.__.0210
WD 2500 - 5000 cm²
27.00
Stk.
05.__.0220 WD vermauern 2500 - 5000 cm² ··Wanddurchbruch nachträglich vermauern mit KS-Vollsteinen · Ansichtsfläche > 2500 bis 5000 cm² (z.B. 115/35 cm) · Wanddicke bis 24 cm · incl. Anarbeiten an die Installationen
05.__.0220
WD vermauern 2500 - 5000 cm²
27.00
Stk.
05.__.0230 WD 5000 - 7500 cm² ·Öffnung in vorgenannten Mauerwerks-Wänden anlegen · Ansichtsfläche > 5000 bis 7500 cm² (z.B. 175/40 cm) · Wanddicke bis 24 cm
05.__.0230
WD 5000 - 7500 cm²
5.00
Stk.
05.__.0240 WD vermauern 5000 - 7500 cm² ··Wanddurchbruch nachträglich vermauern mit KS-Vollsteinen · Ansichtsfläche > 5000 bis 7500 cm² (z.B. 175/40 cm) · Wanddicke bis 24 cm · incl. Anarbeiten an die Installationen
05.__.0240
WD vermauern 5000 - 7500 cm²
5.00
Stk.
06 Gerüstbauarbeiten
06
Gerüstbauarbeiten
Hinweistext Vorbemerkung: Gestellung und Vorhaltung des Fassadengerüsts 1. Leistungsumfang und Vergütung (Auf- und Abbau) Die Lieferung, Montage und spätere Demontage des Fassadengerüsts (Lastklasse L3 nach DIN EN 12811-1) wird als Besondere Leistung über die entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis (Einheitspreis pro m2 Ansichtsfläche) vergütet. In diesem Einheitspreis sind alle Kosten für den An- und Abtransport, das fachgerechte Aufstellen, die Verankerung sowie die Endreinigung und den Abbau enthalten. 2. Vorhaltung während der Rohbauphase (Nebenleistung) Gemäß VOB/C gehört das Vorhalten von Gerüsten für die eigenen Leistungen des Auftragnehmers (AN) zu den vertraglichen Verpflichtungen. Daher ist die Vorhaltung des Gerüsts während der gesamten Dauer der Rohbauarbeiten (Mauerwerksbau, Betonarbeiten am Skelett etc.) bis zur Abnahme der Rohbauleistung bzw. bis zum Abschluss der vertraglich geschuldeten Eigenleistung des AN mit den Einheitspreisen für Auf- und Abbau abgegolten. Eine separate Mietberechnung (Wochenmiete) für diesen Zeitraum ist ausgeschlossen. 3. Vorhaltung für Drittgewerke (Miete durch Bauherrn) Die Pflicht zur kostenfreien Vorhaltung endet mit dem Tag, an dem der Rohbauer seine Arbeiten, für die das Gerüst erforderlich ist, abgeschlossen hat. Ab diesem Zeitpunkt geht das Gerüst in die entgeltliche Vorhaltung für nachfolgende Gewerke (z. B. Dachdecker, Fensterbauer, Verputzer) über. Die Abrechnung der Vorhaltemiete beginnt erst nach schriftlicher Anzeige der Fertigstellung der Rohbauarbeiten und Freigabe durch die Bauleitung. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der im LV angebotenen Wochenpauschalen bzw. m²-Wochenpreise. 4. Pflichten während der Standzeit Auch während der entgeltlichen Vorhaltedauer für Dritte bleibt der AN für die Verkehrssicherheit und die monatlichen Prüfungen gemäß BetrSichV verantwortlich. Diese Leistungen sind in die Vorhalteposition einzupreisen.
Hinweistext
06.01 Fassadengerüste
06.01
Fassadengerüste