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allgemeine Hinweise zur Baustelle Die Energiezentrale im Brainergypark Jülich soll mit Hilfe von Großwärmepumpen, die Luft
als Energiequellen nutzen, und nachhaltige Wärme und Kälte erzeugen. Die Wärme- und
Kältebereitstellung an die entstehenden Gebäude im Brainergy Park erfolgt mittels
Nahwärmenetz und hieran angeschlossene dezentrale Wärmestationen.
Das Grundstück der Energiezentrale befindet sich nördlich im Brainergypark Jülich am
Wendehammer der Straße „an der deutschen Welle“. Das Grundstück hat eine Größe
von ca. 7652 m² und eine Geländehöhe von ca. 106,06m üNN.
Der Neubau unterteilt sich in eine Halle und in einen 3-geschossigen Baukörper. Im EG gibt
es die Niederspannung mit Unterverteilung, Lager, Telekommunikation, Hauswirtschaftsraum
mit Heizung, und dem Zugang zum Bürobereich im 1. Und 2. Obergeschoss mit 14
Arbeitsplätzen, Besprechungsraum, Teeküche, Loggien und Sanitäreinrichtungen.
Der Neubau mit einer Länge von ca. 26 m und einer Breite von ca. 22,5 m. Die Halle wird
insgesamt ca. 7,10 m hoch (OK Attika). Das Bürogebäude hat eine Gesamthöhe von 10,30m
(OK Attika). Der Gebäudekomplex fällt in die Gebäudeklasse 3, da die Nutzungseinheiten
insgesamt mehr als 400 m² aufweisen. Die Geschosshöhe beträgt ca. 3,20 m und die Räume
haben eine lichte Höhe von 2,80 m.
Im Baukörper sind 4 unterschiedlichen Nutzungen vorhanden: Halle, Büro, Lager und
Niederspannung.
Die Halle hat eine Fläche von ca. 300m² und hat somit den größten Raum des Gebäudes.
GEBÄUDEDATEN
Flächen, Volumen, Geschosshöhen, Höhenlage üNN
- BGF nach DIN 277 (Umbauter Raum) 1.073 m²
- BRI nach DIN 277 4.740 m³
- Nutzfläche (Büros, Besprechung, Teeküche, Sanitärräume, Drucker) 896 m²
- Außenabmessung 246 m x 22,5 m
- Geschosshöhe 3,20 m
- Lichte Raumhöhe 2,80 m
- Höhenlage OKFF 106,00m üNN
allgemeine Hinweise zur Baustelle
02 Trapezblecharbeiten
02
Trapezblecharbeiten
allgemeine Vorschriften 01. Für das Leistungsverzeichnis sind alle zur Zeit maßgebenden und gültigen Normen
und Richtlinien verbindlich.
02. Vom AG werden folgende Unterlagen gestellt:
Entwurf, teilweise statische Berechnungen und Architektenpläne
03. Vom AN sind folgende Unterlagen anzufertigen:
Werkstatt- und Montagepläne, gesonderte Fertigungszeichnungen, Element- und
Übersichtszeichnungen, Ausführungsunterlagen, Detailplanung und
Detailzeichnungen.
Vor Fertigungsbeginn hat der Auftragnehmer spätestens 3 Wochen nach
Auftragserteilung diese Pläne in 2-facher Papierausfertigung oder digital (pdf-Format)
dem Planungsbüro vorzulegen, um die Einhaltung der architektonischen Vorgaben
kontrollieren und das Zusammenwirken mit anderen Gewerken koordinieren zu
können. Eine explizite Freigabe der Pläne durch den Planer und Bauleiter erfolgt
nicht.
Der AN zeichnet für die Richtigkeit verantwortlich.
Der AN hat eigenverantwortlich den stat. Nachweis für alle angebotenen, gewählten
und zu montierenden Trapezblechprofile, Kantteile und Auswechselungen zu führen.
Der AN hat eigenverantwortlich alle Anschlüsse, Verbindungen, Regeldetailpunkte,
geregelten Konstruktionsmassnahmen usw. nach statischen Gesichtspunkten,
DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien,
Verordnungen, Gesetze, festzulegen, nachzuweisen, in die Pläne einzuarbeiten und
auszuführen, ausser sie werden speziell vom Statiker, Architekten, Ausschreiber,
Bauleiter vorgegeben.
Für die Richtigkeit der Maße, Höhenpunkte und Verbindungen bleibt der AN allein
verantwortlich.
Die anfallenden Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet.
Die in der Ausschreibung vorgegeben Blechstärken für Kantteile und Profilbleche sind
Mindestanforderungen, die vom AN mind. einzuhalten sind.
Der AN hat jedoch selbstständig den stat. Nachweis über die Blechstärke zu führen.
Sollten sich dadurch erhöhte Blechstärken ergeben, sind die anfallenden Mehrkosten
vor Angebotsabgabe in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht
nachträglich gesondert vergütet.
04. Die Preise enthalten die Lieferung aller Materialien frei Baustelle, einschl. Montage
entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik als fertige Leistung.
05. Die ausgeschriebenen Leistungen sind als komplett fertige Leistung zu kalkulieren,
einschl. aller An,- Zu- und Passschnitte, Befestigungs- und Verbindungsmittel,
Dichtungsbänder, Dichtungsmaterialien sowie Kleineisenzeug wie z.B. Verstärkungs-
/Montageplatten bei Stahlprofilen. Falls nicht anders erwähnt, sind die sichtbaren
Befestigungsmittel in Fassadenfarbe auszuführen.
06. Anfallender Verschnitt im Bereich von Anschnitten, sowie Blechüberlappungen im
Bereich von z.B. Biegesteifen Stößen usw., werden nicht gesondert vergütet und sind
in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.
07. Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe eingehend von der Lage und
Beschaffenheit der Baustelle zu überzeugen und etwaige Unklarheiten durch
Rücksprache mit der Bauleitung zu beseitigen.
Nachträgliche Einwendungen, die mit Unkenntnis der Baustelle begründet werden,
bleiben unberücksichtigt.
08. Sämtliche Vermessungsarbeiten für die Bauausführungen müssen vom
Auftragnehmer ohne besondere Vergütung durchgeführt werden. Anschlußpunkte und
Höhenpunkte werden auf der Baustelle von der örtlichen Bauleitung angegeben.
09. Alle erf. Sicherungsmassnahmen, Schutzgerüste, Arbeitsgerüste, Hubbühnen, Krane
usw., zur Ausführung und Erbringung des eigenen Leistungsumfanges, sind Leistung
des AN.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Gleiches gilt für die Gewährleistung und Einhaltung der Arbeitssicherheit und des
Arbeitsschutzes.
10. Bei Abweichungen von den ausgeschriebenen Produkten hat der Auftragnehmer auf
Wunsch des Auftraggebers kurzfristig und unentgeltlich Produktmuster zur Verfügung
zustellen und dem Auftraggeber zuzusenden.
allgemeine Vorschriften
02.01 Allgemein und Sicherheitstechnische Einr
02.01
Allgemein und Sicherheitstechnische Einr
02.02 Dachtrapezbleche
02.02
Dachtrapezbleche
02.03 Fassadenblecharbeiten
02.03
Fassadenblecharbeiten
02.04 Lichtband
02.04
Lichtband
02.05 Stundenlohnarbeiten und Sonstiges
02.05
Stundenlohnarbeiten und Sonstiges