Erdarbeiten
Energie-Logistikzentrale Uni Nürnberg
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ERGÄNZUNG DER ANGEBOTSANFORDERUNG ERGÄNZUNG DER ANGEBOTSANFORDERUNG In diesem Leistungsverzeichnis verwendete Einheiten: cm    Zentimeter cm2   Quadratzentimeter d     Tag h     Stunde Jr    Jahr kg    Kilogramm km    Kilometer km2   Quadratkilometer kwh   Kilowattstunde l     Liter m     Meter m2    Quadratmeter m3    Kubikmeter Mt    Monat psch  Pauschal St    Stück t     Tonne Wo    Wochen md    m x Tag mMt   m x Monat mWo   m x Woche m2d   m2 X Tag m2Mt  m2 x Monat m2Wo  m2 x Woche m3d   m3 x Tag m3Mt  m3 x Monat m3Wo  m3 X Woche Sth   Stück x Stunde std   Stück x Tag StMt  Stück x Monat StWo  Stück x Woche St/M  Stück pro Monat St/J  Stück pro Jahr ENDE der Ergänzung der Angebotsanforderung
ERGÄNZUNG DER ANGEBOTSANFORDERUNG
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN siehe Formblatt 214.H - Besondere Vertragsbedingungen - 11.2 Beginn der Leistung Beginn der Leistung im Sinne des Formblattes 214.H, Nr. 1 ist die Aufnahme der ausgeschriebenen Leistungen. Hierzu zählen auch Aufmaße, Planungen (z.B. Werkstatt- und Montagezeichnungen) und Ermittlungen bzw. Vorarbeiten. Diese sind auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. 11.3 Nachtragsangebote (§ 2) Alle Nachtragsangebote sind einschließlich der notwendigen begründenden Unterlagen (Kalkulationen, Aufmaße, etc.) 1-fach beim Auftraggeber rechtsgültig und zugleich 1-fach beim Ingenieurbüro zur inhaltlichen Prüfung über die vorgegebene Austauschplattform einzureichen. 11.4 Werbung der Firma / Bautafel (§ 4 Abs. 1, Formblatt 214H Punkt 8) Auf der Baustelle wird Firmenwerbung nicht zugestimmt. Dies betrifft auch Gerüste, Container und Schutzvorrichtungen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des AG. Auf der bauseitigen Bautafel kann der Auftragnehmer auf eigene Kosten Zusatzschilder in der vorgesehenen Form anbringen lassen. 11.5 Besichtigung von Baustellen (§ 4 Abs. 1) Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 11.6 Übernachtungsverbot (§ 4 Abs. 1) Auf der gesamten Baustelle besteht striktes Übernachtungsverbot. 11.7 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B: 11.7.1 Anschlußmöglichkeiten für Strom stehen auf der Baustelle zur Verfügung. siehe "Angaben zur Baulogistik" In den zentralen BE-Flächen werden kostenfreie Stromanschlussmöglichkeiten zum Anschluss an Aufenthalts- und Bürocontainer zur Verfügung gestellt. Hierfür werden Containerverteiler auf den BE-Flächen aufgestellt, in denen 32A CEE Anschlüsse zur Verfügung stehen. Die Anschlussarbeiten inkl. Anschlusskabel erfolgen durch den AN. 11.7.2 Die Kosten des Verbrauchs für Strom und Wasser übernimmt der AG. 11.7.3 Notwendige Arbeitsplätze werden von der Bauleitung der Einzelbaumaßnahme zugewiesen. Da die zur Verfügung stehende Fläche begrenzt ist, ist der tatsächliche Bedarf durch den AN unmittelbar nach Beauftragung zu benennen. 11.7.4 Notwendige Lagerplätze werden von der Bauleitung zugewiesen. Da die zur Verfügung stehende Fläche begrenzt ist, ist der tatsächliche Bedarf durch den AN unmittelbar nach Beauftragung zu benennen. 11.7.5 Lagercontainer müssen durch den AN bei Bedarf auf dem Baufeld auf Kosten des AN gestellt, unterhalten und geräumt werden. In den Einzelbaufeldern können seitens AN ausschließlich Materialcontainer, jedoch in beschränkter Anzahl, gestellt werden. 11.7.6 Aufenthaltscontainer müssen durch den AN bei Bedarf auf dem Baufeld auf Kosten des AN gestellt, unterhalten und geräumt werden, incl. dafür notwendige Treppen und Laufstege und 50 m freie Kabellänge für den Anschluss der Container an den bauseits vorhandenen Verteiler. Aufgrund der Platzverhältnisse ist eine Stellung als 2-geschossige Anlage als Büro- und Tagesunterkunft erforderlich. Ein Aufentaltscontainer auf der zentralen BE-Fläche Süd-Ost ist für die gemeinschaftliche Nutzung der Einzelbaufelder Energiezentrale, Logistikzentrum und Wärmespeicher vorgesehen. 11.7.7 Sanitäts- und Sanitäranlagen Dem AN werden in den zentralen BE-Flächen Sanitätscontainer, sowie Sanitär- und Duschcontainer in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden in den Einzelbaufeldern Sanitärcontainer zur kostenfreien Nutzung angeboten. Das Betreiben von zusätzlichen Toiletten und Waschbecken über die zur Verfügung gestellten Anlagen in den Sanitär-/Waschcontainern hinaus in den Containeranlagen des AN ist untersagt. 11.8 Nachunternehmereinsatz (§ 4 Abs. 8) Für die Leistungen, auf die der Betrieb des AN eingerichtet ist, besteht zunächst nach § 4 Abs. 8 VOB/B die Selbstausführungspflicht. Ausgenommen hiervon sind diejenige Nachunternehmer, die bereits vor Auftragsvergabe namentlich für konkrete Teilleistungen benannt wurden. Jeglicher Nachunternehmerwechsel ist vor Aufnahme der Tätigkeiten auf der Baustelle durch den Auftraggeber genehmigen zu lassen. Dabei gilt jede Abweichung zu den zur Vergabe genannten Nachunternehmern als Wechsel. Für die Genehmigung sind die kompletten Eignungsnachweise nach Formblatt 124, sowie die Eigenerklärung oder ein Nachweis der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) für jeden einzelnen Nachunternehmer so rechtzeitig vorzulegen, dass eine ordnungsgemäße Prüfung der Unterlagen durch den Auftraggeber während der üblichen Geschäftszeiten möglich ist. Einem Wechsel des Nachunternehmers wird grundsätzlich nur zugestimmt, wenn ein triftiger Grund für einen Wechsel des Nachunternehmers vorliegt. Ein solcher wird unterstellt, wenn eine Kündigung des bisherigen Nachunternehmers durch den Hauptunternehmer nach § 8 VOB/B gerechtfertigt ist. Die Verträge mit Nachunternehmern sind nach VOB/B zu schließen. Verstöße gegen diese Vertragsklausel berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund und führen ggf. zum Verlust der Präqualifikation. Der Vergabe von Leistungen aus dem Vertrag an Nach-Nachunternehmer wird grundsätzlich nicht zugestimmt. 11.9 Rechnungen (§ 14) Alle Rechnungen sind 1-fach beim Auftraggeber rechtsgültig einzureichen. Zugleich sind diese einschließlich der notwendigen begründenden Unterlagen (Aufmaße, Abrechnungszeichnung, etc.) in die webbasierte Austauschplattform zur inhaltlichen Prüfung hochzuladen. Beim Upload sind die Adressaten (z.B. AG, Projektsteuerer, FBT) darüber zu informieren, dass neue Dokumente hochgeladen wurden. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, oder Schlussrechnungen zu bezeichnen. Die Rechnungen sind kumulierend und fortlaufend aufzustellen. 11.10 Anordnung von Stundenlohnarbeiten (§ 15) Die Stundenlohnzettel sind wöchentlich einzureichen. 11.11 Bauleiter Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte deutschsprechende Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. 11.12 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten deutschsprechenden Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden wöchentlich statt. 11.13 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. 11.14 Übergabe von Ausführungszeichnungen Die Ausführungszeichnungen werden in digitaler Form über die Austauschplattform zur Verfügung gestellt. 11.15 Grundlage für Zeichnungen und Unterlagen - Vorgaben des Auftraggebers - Der Auftraggeber stellt als Grundlage für die vom Auftragnehmer zu erstellenden Planunterlagen folgende Unterlagen in digitaler Form (.pdf, .dwg) zur Verfügung: - Baulogistikhandbuch - 1 Stück Übersichtsplan Baustraße, gepl. Trassen und bauzeitl.   Entwässerung - 6 Stück Baustelleneinrichtungspläne, nach Bauphase - 1 Stück Baugrubenplan - 1 Stück Fundamentplan Logistikzentrum - 1 Stück Abdichtungsplan Logistikzentrum - 1 Stück Rigolenplan Lüftungsschacht Energiezentrale - 1 Stück Fundamentplan Energiezentrale - 1 Stück Abdichtungsplan Energiezentrale - 11 Stück Grundrisse und Dachaufsichten, M 1:100 - 22 Stück Grundrisse und Dachaufsichten, M 1:50 - 2 Stück Schnitte - 2 Stück Ansichten - 11 Stück Fassadendetails - 9 Stück Dachaufbau- und Dachdetails - 4 Stück Treppenhausdetails - 6 Stück Fußbodendetails - 4 Stück Bodenübersichtspläne 11.16 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Formerfordernisse - Der Auftragnehmer hat die Zeichnungen und Unterlagen normgerecht herzustellen. Die Zeichnungen sind in einem DIN A - Format zu fertigen. Das größte zulässige Format ist DIN A 0. Der Planstempel des Auftraggebers ist nach dessen Anweisung anzuwenden. Die Regelungen zu Dateinamenskonvention und Dateistruktur sind im Projekthandbuch beschrieben und sind einzuhalten. Die vorgegebene Struktur der Bestandsdatenablage auf der Austauschplattform ist einzuhalten. 11.17 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat auf Basis des vom AG vorgelegten Bauablaufplanes einen Baufristenplan für seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben. Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Übergabe des Bauablaufplanes, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 1 Fertigungen über die Austauschplattform zu übergeben. 11.18 Abnahme Eine förmliche Abnahme der Leistung wird verlangt. 11.19 Nutzung der Austauschplattform Es steht eine Austauschplattform zur Verfügung, welche über das Internet zugänglich ist. Die Anwendung dieses für den AN kostenfreien Systems zur Übergabe von Unterlagen ist bindend. Der AG bietet kostenfreie Schulungen an. Der AN erhält nach Angabe der verantwortlichen Projektleitung einen Zugang zur Austauschplattform. Die Beiträge des AN sind unter Einhaltung der projektspezifischen Dateinamenskonvention in der Austauschplattform einzustellen. Der oder die Empfänger sind zu benachrichtigen. ENDE der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG 1. Allgemeine Beschreibung zum Ausführungsareal Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Erlangen/ Nürnberg (StBa Erlangen-Nürnberg) plant für die TU Nürnberg die Bebauung des ehemaligen Geländes der Bahn zwischen der Münchener Straße, der Brunecker Straße, der Dr.-Luise-Herzberg-Straße und der nördlichen zukünftigen Parkanlagen. Lage: Das Areal ist Teil des neu geplanten Stadtteils Lichtenreuth, in 90461 Nürnberg. Das Areal liegt in einem Sondergebiet Universität, in Nachbarschaft zu einem Wohngebiet WA (östl. Brunecker Straße) und einem Mischgebiet, ausgewiesen für wohn- und gewerbliche Nutzung. 2. Baugrundstück Auf dem Baugebiet finden zeitgleich 5 Baumaßnahme mit 9 Gebäuden statt. Das Gelände der Logistik- und Energiezentrale umfasst ca. 7104 m² und befindet sich im östlichen Bereich des Campusgeländes der UTN. Das Gelände der Universität wurde im Zuge der TBM 2.1 vollständig umzäunt. Die verkehrstechnischen Anbindungen des gesamten Gebietes erfolgen wechselweise über 2 Zufahrten (siehe Baulogistik). 3. Städtebau Das geplante Logistikzentrum, inklusive Leitwarte und Werkstätte sowie die Energiezentrale, wird innerhalb des UTN-Campus in der Mitte Ost errichtet. Das Grundstück grenzt im Osten an das neu geplante grüne Biotop, gefolgt von der stark befahrenen Münchener Straße. Im Nordosten befindet sich die zentrale Einfahrt. Hier werden auch Anlieferungen erfolgen, und es wird ein Betriebshof mit den entsprechenden Entsorgungscontainern eingerichtet. Die westliche Grenze des Grundstücks wird durch den Straßenverkehr bestimmt, während im Süden die geplanten Gebäude des nächsten Bauabschnitts des Campus liegen. 4. Bauabschnitte Der Bau des Logistikzentrums erfolgt in zwei Bauabschnitten. Im ersten Abschnitt wird ein Teil des Grundstücks bebaut. Im zweiten Abschnitt, der nicht Teil dieser Bauleistung ist, ist die Erweiterung des Logistikzentrums und der zweite Wärmespeicher vorgesehen. 5. Funktionskonzept Logistikzentrum: Das Gebäude umfasst Büroräume, Lagerflächen, Entsorgungsräume und Umkleiden, Leitwarte und Werkstätten sowie Personalräume wie Teeküche, Besprechungsraum und Umkleiden. Energiezentrale: Die Energiezentrale besteht aus zwei Funktionsbereichen mit unterschiedlichen Geschosshöhen: Der Elektrobereich ist dreigeschossig, während der HKLS-Bereich zweigeschossig ist. 6. Brandschutz Logistikzentrum: Das Logistikzentrum fällt nach Art. 3 und 12 BayBO in die Gebäudeklasse 3. Energiezentrale: Nach Art. 3 und 12 BayBO handelt es sich bei der Energiezentrale um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5. 7. Funktionsbereich Im Logistikzentrum erfolgt eine vertikale Funktionstrennung, bei der die Bereiche nach Ebenen gegliedert sind. Das EG (+0,00 Logistikzentrum=323,70 m üNN) ist für Anlieferung, Lager und Werkstätten vorgesehen, alle mit Außenzugängen. Die Anlieferung erfolgt über den Betriebshof direkt zum Zentrallager, wobei große LKWs und kleinere Fahrzeuge getrennte Zufahrten nutzen. Ein breiter Flur verbindet die Nord- und Südseite des Gebäudes, ohne das Lager zu durchqueren. An der Betriebshoffassade liegen Entsorgungsräume und die Poststelle, an der Westseite das Chemikalienlager mit Ausgabebüro und Haupteingang. Die Werkstätten befinden sich an der Südfassade. Das OG Logistikzentrum wird ringförmig erschlossen und enthält innenliegende Räume wie Umkleiden, Toiletten und Archiv. An der Nordseite sind Büros, Besprechungsräume, das Trinkwasserlabor und die Leitwarte angeordnet, während die Südseite die Lüftungszentrale und Elektrowerkstatt aufnimmt. Die Heizzentrale liegt an der Westfassade zur Energiezentrale hin. Die Energiezentrale ist horizontal gegliedert: Der Elektrobereich EG (+0,00 Energiezentrale=323,90 m üNN) erstreckt sich über die Achsen A bis D und ist um 1,50 Meter abgesenkt, mit Trafo- und NEA-Räumen, Dokumentationsraum und Toilette. Der HKLS-Bereich liegt zwischen den Achsen D und N und enthält Wärmepumpen, die durch Stahlbetonwände abgetrennt sind, sowie den Löschwasserspeicher. Im 1.OG und 2.OG befinden sich Batterieräume, Sicherheitsbeleuchtung, IT-Knoten und Kaminschächte. Der Providerraum im 1.OG ist durch Zugangskontrolle gesichert, und eine Übergabestelle für Provider ist im Erdgeschoss an der Westfassade vorgesehen. Die Zwischenebene wird als Gitterrostebene mit Stahlträger ausgeführt und ist über Treppenhaus, Aufzug und Wendeltreppen erreichbar. 8. Konstruktion Sämtliche Bauteile aus Stahlbeton sollen, solange es die statischen Erfordernisse zulassen, aus Recyclingbeton erstellt werden. 8.1 Baukonstruktion Das Logistikzentrum und die Energiezentrale sind als Massivbau in Stahlbetonbauweise (Ausnahme: Einhausung Parkplatz sowie Rohrbrücke in Stahlbauweise) vorgesehen. Die Decken Logistikzentrum liegen in beiden Geschossen im Inneren auf Unterzügen (Ausnahme: Treppenkernbereich). Die Unterzüge wiederum liegen im Inneren auf Stützen und an ihren Rändern auf den Außenwänden. Im Hallenbereich Energiezentrale liegen die Decken auf weit gespannten Unterzügen, welche wiederum auf Stahlbetonstützen aufliegen. Das Tragwerk des Hallenbereichs orientiert sich maßgeblich an den definierten Quer- und Längsachsen. In den Schnittpunkten der Achsen liegen die aussteifenden Stützen. Entlang der Querachsen befinden sich die Unterzüge, welche die Decken tragen. Die Stahlbeton-Rippendecke über EG, die Stahlträger-Decke über EG, als auch die Stahlbeton-Rippendecke über Z1 (Dach) spannen die Konstruktion in Längsrichtung. 8.2 Dachflächen Für die beiden Gebäuden wird das Flachdach mit Voranstrich und Bitumenbahn versehen. Eine Gefälledämmschicht aus PUR wird eingebaut, gefolgt von einer zweilagigen Dachabdichtung. Zum Schutz wird eine Bautenschutzmatte verwendet. Das Dach erhält eine extensive Begrünung, die die Installation einer Photovoltaikanlage ermöglicht. TGA-Anlagen werden auf Dach aufgestellt und Stahlbühnen mit Unterkonstruktion werden zur Wartung vorgesehen. Im Außenbereich der Geräte wird ein Plattenbelag für die Zuwegung installiert, die restlichen Flächen werden bekiest. Der Attikahochzug wird abgedichtet und gedämmt. Attikaabläufe und Notabläufe/Attikaspeier sorgen für eine ordnungsgemäße Entwässerung. Regenfallrohre und Standrohre für den Grundleitungsanschluss werden ebenfalls eingebaut. 8.3 Fassaden Die Bekleidung von Stb-Außenwand umfasst verschiedene Schichten und Materialien. Zunächst wird eine Perimeterdämmung mit einer Abdichtung und einer Noppenbahn für die erdberührten Außenwände angebracht. Eine Wärmedämmung wird für die hinterlüftete Fassade aus Mineralwolle verwendet. Die Fläche wird dann mit einer hinterlüfteten Metallfassade in unterschiedlichen Farben verkleidet und darauf werden die Lamellen befestigt. Die Westfassade der beiden Gebäude und Südfassade der Energiezentrale werden begrünt. Eine Rankhilfe wird für die Fassadenbegrünung vorgesehen, auf die der wilde Wein entlang wächst. 8.4 Kamine In der Energiezentrale sind 3 St. Kamine für Notstromaggregate vorgesehen. 9. Bauphysik Logistikzentrum: Das Logistikzentrum wird nach dem Standard Passivhaus Classic gebaut. Dieser Standard stellt sicher, dass die Gebäudehülle eine hohe Energieeffizienz aufweist. Die Wahl des Passivhaus-Standards ist gerechtfertigt, da das Logistikzentrum verschiedene Nutzungen beherbergt, darunter auch normal beheizte Flächen. Zusätzlich werden die Anforderungen gemäß GEG 2024 sowie des Ministerratsbeschlusses vom 9. August 2011 erfüllt. Energiezentrale: Die Energiezentrale ist ein rein technisches Betriebsgebäude ohne Arbeitsräume. Eine Umsetzung gemäß dem Standard Passivhaus Classic ist seitens des StMB und StBA nicht gewünscht. Daher wurde festgelegt, dass die Anforderungen des Ministerratsbeschlusses vom 9. August 2011 für alle Bereiche eingehalten werden sollen. Zusätzlich werden die Anforderungen gemäß GEG 2024 erfüllt. 10. Elektroinstallationen 10.1 Allgemeine Beschreibung zur Leistung dieser Leistungsbeschreibung: Elektroeinlegearbeiten sowie Ring- und Fundamenterder für Energie- und Logistikzentrale Die Folgenden arbeiten sind beinhalten: - den Ringerder und Potentialausgleich der Gebäude. Diese werden in   Erde, Wänden und Decke   der Gebäude im Rohbau verlegt. In den Fertigteilstützen und Decken   sind bereits während der   Herstellung Einlegearbeiten für den Funktionspotentialausgleich des   Gebäudes herzustellen. - Leerrohre und Gerätedosen in Wänden und Decken  für eine spätere   Elektronstallation. - Gebäudeeinführungen zum Einbetonieren während des Rohbaus - Rohbauarbeiten für die Aufzugsanlagen 11. Angaben zur Ausführung 11.1 Allgemeines: Folgende Teilleistungen sind im Gewerk Rohbauarbeiten beinhaltet: - Baustelleneinrichtung - Vermessungsarbeiten - Wasserhaltung - Erdarbeiten - Witterungsschutzmaßnahmen - Beton- und Stahlbetonarbeiten - Stahlbetonfertigteile - Bewehrung, Einbauteile - Schalungsarbeiten - Kernbohrarbeiten - Mauerwerksarbeiten - Abdichtung, Dämmung - Dokumentation - Entwässerungskanal- und Löschwasserarbeiten - Elektroarbeiten 11.2 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten Während der Ausführung des Gewerkes Rohbauarbeiten werden zeitgleich folgende Leistungen ausgeführt: - Elektro- und Haustechnik - Gerüstbauarbeiten - Dachabdichtungsarbeiten ENDE der Baubeschreibung
BAUBESCHREIBUNG
ANGABEN ZUR BAULOGISTIK ANGABEN ZUR BAULOGISTIK UND DER BAULOGISTIK DER EINZELNEN BAUFELDER Allgemein Zur Organisation der übergeordneten Bauabwicklung wird ein AN Baulogistik (LOG) durch den AG eingesetzt. Dieser regelt und überwacht auf Grundlage der im Logistikhandbuch und in den BE-Bauphasenplänen enthaltenen Logistikplanung v.a. folgende Arbeiten auf der Baustelle: Die Regelung der Zugangskontrolle an Kontrollpunkten des Gesamtgeländes UTN. Die Steuerung der Lieferlogistik durch ein Online-Avisierungssystem auf das Gesamtgelände des UTN. Die Übernahme von Leistungen im Winterdienst. Der LOG überwacht während der Arbeitszeiten den Zugang zum Gesamtgelände UTN. Die Zugänglichkeit zu den Einzelbaufeldern innerhalb des Gesamtgeländes wird in die Einzelbaumaßnahmen geregelt. Die Vorgaben der übergeordneten Baulogistik sind aufgrund der räumlich beengten Rahmenbedingungen vor Ort zu berücksichtigen. Genaue Absprachen sind in den wöchentlichen Baustellenbesprechungen mit ausreichendem Vorlauf mit der Objektüberwachung der Einzelmaßnahmen vorzunehmen. Das Logistikhandbuch regelt die Abwicklung innerhalb des Baufelds der UTN bis zu den Anlieferungen der Einzelbaufelder und trifft u.a. folgende Festlegungen: Regelarbeitszeiten Die Regelarbeitszeiten/ Öffnungszeiten auf der Baustelle sind wie folgt festgelegt: Während der Sommerzeit (Zeitraum MESZ) von Montag - Freitag 6:00 bis 20:00 Uhr Während der Winterzeit (Zeitraum MESZ) von Montag - Freitag 6:00 bis 18:00 Uhr Tätigkeiten außerhalb der Regelarbeitszeiten sind möglich. Während der Sommer- und Winterzeit, an Samstagen von 7:00 - 14:00 Uhr Während der Winterzeit von Montag - Freitag von 18:00 - 20:00 Uhr Während der Sommerzeit von Montag - Freitag von 20:00 - 22:00 Uhr. Die Tätigkeiten außerhalb der Regelarbeitszeit müssen jedoch mit mindestens 1 Woche Vorlauf unter Vorlage einer Freigabeanfrage durch den AN beim LOG angekündigt werden. Außerhalb der Regelarbeitszeiten dürfen nur Arbeitsgruppen von mindesten 2 Mann auf der Baustelle tätig werden. Hierzu ist gesondert die Baustellenordnung zu beachten. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind nicht möglich. Teilbaumaßnahmen Die Errichtung des neuen Unicampus wurde in verschiedene Teilbaumaßnahmen gegliedert. TBM 2.1                     Baufeldfreimachung mit                                   Kampfmittelberäumung TBM 2.2                     Flächenumgriff mit baulogistischen und                                   infrastrukturellen Maßnahmen                                   (Ver- und Entsorgung) sowie die                                   umfängliche Freianlagenplanung. Zeitgleiche Errichtung von 9 Gebäuden in 5 Baumaßnahmen GGB 1:                       HSS (Humanities & Social Scienes)                                   Kopfgebäude (KOPF) GGB 2:                       CSE (Computer Sciene & Engineering)                                   ME (Mechatronic Engineering) GGB 3:                       QE (Quantum Engineering) E3:                             Parkhaus E4:                             Energiezentrale (EZ) mit Wärmespeicher (WSP)                                   Logistikzentrum (LZ) Zufahrten Die Hauptzufahrt und -ausfahrt und der Zugang zum Gesamtgelände UTN erfolgt - vom Nordosten über die Münchener Straße   (gegenüber Alfred-Hensel-Weges) Im Bedarfsfall und nach baulogistischen Abhängigkeiten kann vom LOG, eine weitere Zufahrt und Zugang zum Gesamtgelände UTN ermöglicht werden - vom Süden über die Dr.-Luise-Herzberg-Straße Diese ist in der Regel geschlossen. Über diese Zufahrten zum Gesamtgelände UTN und den internen Erschließungsstraße erfolgen die Zufahrten zu den Einzelbaufeldern der Baustellen, sowie zur Baumaßnahme des Studierendenwerkes. Grundsätzlich ist bei allen Zu- und Ausfahrten besondere Vorsicht geboten, da hier zum zusätzlichem Gegenverkehr aus der Baustelle in den Ein- und Ausfahrten Fahrrad- und Fußgängerwege gekreuzt werden. Bei der Zu-/ und Ausfahrt Münchener Straße wird sogar der überregionale Radweg gekreuzt! Winterdienst Im Gesamtgelände UTN wird seitens des LOG der Winterdienst ausgeführt, um die Nutzung der Straßen und Weiterführung der Anlieferungen auch in den Wintermonaten zu gewährleisten. Ebenso erfolgt der Winterdienst seitens des LOG auf den zentralen BE - Flächen. Auf den Flächen der Einzelbaufelder erfolgt seitens des LOG kein Winterdienst. Auf dem Baufeld: Der Winterdienst für Logistikzentrum und Energiezentrale ist Leistungsbestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Anlieferung Die Anlieferungen werden über ein Avisierungssystem bzw. just-in-sequence abgewickelt. Die Transporte werden durch den LOG koordiniert. Er weist den Transporten ein verbindliches Zeitfenster und die Route zu den Baufeldern zu. Die Zuweisung der genauen Entladestelle in den Einzelbaumaßnahmen erfolgt durch die OÜ. Die Einrichtung des Logistiksystems mit Time-Slots zur Koordination des Baustellenverkehrs und die Steuerung der Material- und Transportlogistik sowie die Anlieferungsverkehrssteuerung durch den LOG beginnt mit dem Beginn der Ausbauarbeiten in den jeweiligen Einzelbaufeldern und ist im LOG-Handbuch geregelt. Die Transportanmeldung erfolgt über ein Online-Buchungssystem. Eine direkte Anfahrt auf die Baustelle ist ausdrücklich untersagt. Baustellenfahrzeuge, die ohne Einhaltung eines festgelegten Anmeldeverfahrens die Baustelle anfahren, erhalten keinen Zugang und werden strikt abgewiesen. Die Anlieferung erfolgt folgendermaßen 1. Anmeldung der Lieferung mit mind. 3 AT Vorlauf. 2. Freigabe der Anlieferung durch den LOG. 3. Zusätzliche tel. Anmeldung mind. 30 min vor Erreichen des Areals bei der Logistikzentrale 4. Anfahrt der Baustelle möglich. Serientransporte gesonderte Verfahren Zutrittskontrolle Der Zutritt zur Baustelle ist nur mit gültigen Baustellenausweisen zulässig. Diese werden durch den AN-Baulogistik vergeben. Die Ausweise sind rechtzeitig unter Vorlage der notwendigen Unterlagen zu beantragen. Nicht angemeldete Personen erhalten keinen Baustellenausweis und somit keinen Zutritt zur Baustelle. Der Baustellenausweis ist zurückzugeben. Bei Verlust betragen die Kosten je Ausweis 30,00 Euro, die in der Schlussrechnung zum Abzug gebracht werden. Webcam UTN Auf der Baustelle werden in angemessener Höhe Kameras installiert. Diese Webcams nehmen Einzelbilder auf, die in Echtzeit an den Nutzer des Areals und der Gebäude, die Technische Universität Nürnberg übermittelt, gespeichert und zum Zwecke der Darstellung des Baufortschritts mittels Video auf deren Internetseite veröffentlicht werden. Die Einstellungen der Kameras sind so gewählt, dass keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Im Bereich des Bauzaunes werden, die auf dem Baufeld befindlichen Personen auf die Videoaufzeichnung durch entsprechende Schilder hingewiesen. Mit Abgabe des Angebotes erteilt der Auftragnehmer sein Einverständnis für die o.g. Videoaufnahmen und willigt in die damit einhergehende Speicherung und Veröffentlichung der Aufnahmen für den angegebenen Zweck ein. Er informiert zusätzlich zu den bauseitigen Hinweisschildern am Bauzaun seine Mitarbeiter über diese Aufnahmen und ist dafür verantwortlich, dass sich nur Mitarbeiter auf der Baustelle befinden, die freiwillig der Aufnahme zugestimmt haben und in die damit einhergehende Speicherung und Veröffentlichung der Aufnahmen für den angegebenen Zweck eingewilligt haben. Dies gilt auch für etwaige Nachunternehmer sowie deren eingesetzte Mitarbeiter. Kameraüberwachung Außerhalb der Bauzeiten werden die Zufahrten zum Gesamtgelände UTN an der Münchener Straße als auch an der Dr.-Luise-Herzberg-Straße sind videoüberwacht. Ebenso erfolgt die Überwachung der Zentralen Baustelleneinrichtungsfelder „Grüne Mitte“,“ Südost“ und „QE“. Je nach Bedarf erfolgt noch eine Videoüberwachung der Einzelbaufelder. Eine vollflächige Kameraüberwachung kann nicht gewährleistet werden. Die aufgezeichneten Bilder werden 72 Stunden gespeichert und dann gelöscht und sind nur für einen eingeschränkten Personenkreis zugänglich (z.B. Wachpersonal, Bauleitung, Bauherr, Polizei). Baustellenbeleuchtung Eine Grundbeleuchtung der zentralen Erschließungswege, außerhalb der Baufelder der Teilbaumaßnahmen, sowie der zentralen BE-Flächen und des Parkplatzes, erfolgt durch den AG. Auf dem Baufeld: Die Beleuchtung innerhalb der Baufelder der Teilbaumaßnahmen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Teilbaumaßnahmen. Die Baubeleuchtung auf dem Baufeld ist Bestandteil des AN-Baustrom. Baustrom In den Einzelbaufeldern wird für jedes zu erstellende Gebäude seitens des AG ein Baustrom-Gruppenverteiler zur kostenfreien Nutzung durch alle AN zur Stromabnahme zur Verfügung gestellt. Ab den Gruppenverteilern ist jede TBM eigenverantwortlich für die Baustromversorgung der Baumaßnahme zuständig. Die Gruppenverteiler befinden sich auf der nordwestlichen Seite des Baufeldes im Außenbereich und stellen die Leistungsgrenze zwischen den Bereichen E2 und E4 dar. Der Abstand zwischen den Gruppenverteilern und den jeweiligen Arbeitsplätzen beträgt bis zu 50 m. Bauwasser Für jedes Einzelbaufeld wird seitens des AG ein Bauwasseranschluss außerhalb der Gebäude zur kostenfreien Nutzung durch alle AN zur Verfügung gestellt. Das Bauwassernetz unterliegt der Trinkwasserverordnung (TWVo). Der Unternehmer hat für einen hygienischen Anschluss gemäß den gültigen Anforderungen zu sorgen. Auf dem Baufeld: Bauwasseranschluss: Es wird ein Bauwasseranschluss innerhalb des Übergabeschachts bereitgestellt. Im Nordwesten und Südwesten des Baufeldes sind bauseits zwei Übergabeschächte vorhanden, die für die Anschlüsse an das Trinkwassernetz genutzt werden können. Bauabwasser: Der Bauabwasseranschluss erfolgt innerhalb des Übergabeschachts SW. Im Nordwesten des Baufeldes wird der Übergabeschacht bauseits vorgehalten und steht für die Bauabwasseranschlüsse zur Verfügung. Entsorgung Abfÿlle Aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle, z.B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) ist entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z.B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und der Wiederverwertung zuzuführen. (Nebenleistung nach Nr. 4.1.11 DIN 18 299). Ab Beginn Rohbauarbeiten werden innerhalb der jeweiligen Einzelbaufelder die Einrichtung des Wertstoffhofes mit zentraler Entsorgung seitens des AG vorgesehen. Während dieses Zeitraums erfolgt die sortenreine Befüllung der Wertstoff-/ Abfallcontainer eigenverantwortlich durch den AN. Für nicht sortenrein sortierte Wertstoff-/ Abfallcontainer müssen vom AN die Entsorgungskosten vollumfänglich übernommen werden. Die sortenreinen Fraktionen umfassen hierbei: Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik (Bauschutt) 170107 Bau- und Abbruchholz 170201, Metallschrott gemischt 170405, Pappe, Papier, Karton 150101, Mischfolie, sauber und bunt 150102, Gipsabfälle 170802, Kunststoffe, 170203, Styrodur (XPS) 170603, Mineralwolle verpackt in Säcken 170604 Mit Beginn der Ausbauarbeiten ist die Nutzung der Container Montag - Freitag, ca. 3 Stunden, zu den jeweils den Einzelbaustellen zugewiesenen Zeiten möglich. Der LOG organisiert die gesamte Entsorgungslogistik der Einzelbaufelder ab der Annahme der Wertstoffe/ Abfälle und überwacht den Einwurf in die richtigen Wertstoffcontainer. Sondermüll / gefährliche Abfälle sowie Siedlungsabfälle (Restmüll) werden am Werkstoffhof nicht angenommen und sind durch den Verursacher selbsttätig auf Kosten des AN zu entsorgen. Im Entsorgungskonzept nicht enthalten sind Entsorgungskosten für irreguläre Abfälle aus nachträglichen Änderungsmaßnahmen, Umbauten, Schlechtleistungen und Abbrucharbeiten. Ebenso Abfälle aus größeren Bauhilfsmaßnahmen und Bauhilfskonstruktion. Diese sind durch den AN auf eigene Kosten und in eigener Verantwortlichkeit zu entsorgen. Datenanschlüsse Eine Bereitstellung von Datenanschlüssen für die AN erfolgt seitens des AG nicht. Für die Container des AN steht ausschließlich Strom zur Verfügung. Zu- und Abwasser sowie Telefon- und Internetanschluss werden nicht gestellt. Alkohol-/Drogenkonsum, Rauchverbot Der Konsum von alkoholischen Getränken, sowie von Drogen jeder Art ist auf der Baustelle grundsätzlich untersagt. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Arbeiten unter Alkohol- / Drogeneinfluss auf der Baustelle ebenfalls strengstens untersagt ist. Das Sicherheitskonzept beinhaltet weiterhin das absolute Rauchverbot, auf den Baustellen und in den zu erstellenden Gebäuden. Speisen und Pausen Das Verzehren von Speisen ist auf den Baustellen/in den Gebäuden untersagt. Die Pausen sind in den Sozialcontainern zu verbringen, das Verzehren von Speisen ist dort gestattet. ENDE der Angaben zur Baulogistik
ANGABEN ZUR BAULOGISTIK
SCHADSTOFFARMES BAUEN QN 3 SCHADSTOFFARMES BAUEN QN 3 1. Güte der Baumaterialien Zur Umsetzung der Ziele des schadstoffarmen Bauens sind nur umweltverträgliche und gesundheitlich unbedenkliche Baustoffe zu verwenden. Baustoffe, deren Verwendung bei diesem Projekt unzulässig sind, bzw. deren Menge oder mögliche Freisetzung minimiert und beschränkt wird, sind in den Texten des Leistungsverzeichnisses benannt. 2. Dokumentation der Baustoffe vor Arbeitsbeginn Zur Realisierung der Anforderungen des schadstoffarmen Bauens hat der Auftragnehmer (AN) die Dokumentation der Baustoffe vor Arbeitsbeginn wie folgt beschrieben zu benennen und in seinem Angebot mit einzurechnen. Anforderungen zu den einzelnen Produkten (wie Giscods oder Schadstoffgrenzen) sind in den jeweiligen Positionen benannt. Dabei ist folgender Ablauf zu befolgen: Der AN muss in dem, nach Auftragserteilung übergebenen, Formular „Deklarationsliste“, die vom AG abgefragten Produkte benennen und entsprechende Produktunterlagen vorlegen, welche die Übereinstimmung mit den Materialanforderungen nachweisen. Ausreichende Nachweise sind z.B. Technische Merkblätter in Verbindung mit aktuellen Sicherheitsdatenblättern, soweit diese Aussagen über die in den Materialanforderungen genannten Stoffe und Substanzen enthalten. In der Deklarationsliste sind die im Anforderungskatalog enthaltenen Bauprodukten ab einer flächigen Anwendung von 10 m² einzutragen, ebenso stückweise ausgeschriebene relevante Bauprodukte. Punktuell oder linienförmig eingesetzte relevante Bauprodukte sind ohne Mengennachweise in die Deklarationsliste aufzunehmen. Der AN muss Formular und Unterlagen spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Einbau dem AG zur Prüfung übergeben. Gewerkeübergreifende Anforderungen: - Die Bauprodukte und technischen Anlagen sind vor dem   Einbau zu dokumentieren. - Für bestimmte Produktgruppen werden in den LV-Positionen   besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC lt. REACH-   Verordnung) > 0,1 Gewichtsprozent über einschlägige   Produktkennzeichnungen (GISCODE-Kennzeichnung,   Umweltzeichen "Blauer Engel" etc.) ganz ausgeschlossen. - Falls für eine Produktgruppe kein genereller Ausschluss von   SVHC gilt, so sind Bauprodukte mit SVHC > 0,1   Gewichtsprozent vom AN generell zu deklarieren mittels   Sicherheitsdatenblättern, Leistungserklärungen oder   Herstellerauskunft. - Falls ein Bauprodukt Biozide enthält, sind die eingesetzten   Wirkstoffe und ihre Konzentration vom AN gemäß   Biozid-Verordnung zu deklarieren. Zur Qualitätskontrolle wird der Auftraggeber nach Abschluss der Baumaßnahme in den Innenräumen eine Messung der Immissionskonzentrationen an flüchtigen organischen Stoffen (VOC) und Formaldehyd durchführen. (siehe auch Raumlufthygiene) ENDE Schadstoffarmes Bauen QN 3
SCHADSTOFFARMES BAUEN QN 3
TECHNISCHE ANGABEN GESAMTLEISTUNG ROHBAUARBEITEN TECHNISCHE ANGABEN GESAMTLEISTUNG ROHBAUARBEITEN Bei der Kalkulation der Einheitspreise ist Folgendes zu beachten und zu berücksichtigen: 1. Allgemeine Anforderungen an die Abwicklung 1.1 Baudurchführung Die Baudurchführung erfolgt in Abstimmung mit der Objektüberwachung unter Maßgaben des Gesamtbauablaufes in den Bauteilen in mehreren Teilleistungen. 1.2 Maße und Maßaufnahmen Im LV angegebene Maße sind Richtmaße und stellen die Grundlage für das Angebot dar. Die in den Positionen angegebenen Einbauhöhen beziehen sich auf das lokale Höhensystem. Logistikzentrum: + 0,00 = 323,70 m über NN Energiezentrale: + 0,00 = 323,90 m über NN 2. Vor der Abnahme hat der AN nachstehende allgemeine Leistungen zu erfüllen: 2.1 Gegen Vergütung gemäß gesonderter LV-Positionen: Gesamtdokumentation aller ausgeführten Leistungen 1-fach, digital (über Austauschplattform) und 2-fach in Papier an AG wie folgt: Für den kompletten Leistungsumfang des Auftragnehmers mit den Bedienungsunterlagen und Bedienungsvorschriften für Betrieb, Unterhaltung und Wartung aller technischen Anlagen und sonstiger wartungsbedürftiger Gebäudeteile(Bedienungsanweisungen, Wartungsanweisungen, Pflegeanweisungen, Reinigungsanweisungen, Wartungsvertragsvorschläge, Funktionsbeschreibung, Ersatzteillisten usw.) - Fotodokumentation:   Der Baufortschritt ist alle 7 Tage durch Baustellenfotos zu   dokumentieren. Diese Dokumentation ist in digitaler Form der   Auftraggeber-Objektüberwachung vorzulegen. - Excel Tabelle:   Zur Ergänzung der bauseitigen BIM Modelle ist seitens des AN   eine vom AG zur Verfügung gestellte Excel Tabelle auszufüllen mit   u.a. den Informationen zu Produkt, Typ, Hersteller,   Herstellernummer, Wartungsintervallen, max. insgesamt 10 unterschiedliche Parameter pro Einbauteil. - Dokumentation und Anzeigen von Abweichungen des   gebauten Zustandes zur Planung - Liefer- und Herkunftsnachweise aller eingesetzten Materialien   und Stoffe - Produktdokumentation der eingesetzten Materialien nebst   zugehörigen Sicherheitsdatenblättern - durchführungsrelevante Genehmigungen des AN, z. B. von   Versorgungsträgern, Behörden etc. - Überwachungsprotokolle Ü2 - Übereinstimmungserklärungen, Zulassungen - Verwertungs- bzw. Entsorgungsdokumentation - Fachunternehmererklärung(en), Fachbauleitererklärung(en) - Druckdichtheitsnachweise Medien - Dokumentation Kamerabefahrungen - Messprotokolle, z. B. Erdungsanlagen - Nachweise Lastplattenversuche, Verdichtungsnachweise u. ä. - Fotodokumentation von Leerrohreinlegearbeiten vor dem   Betonieren - Wartungs- und Revisionsunterlagen - Bestandsunterlagen/Revisionspläne materiell/digital als   pdf und dwg - alle Entsorgungsnachweise - Sonstiges nach Erfordernis Die Unterlagen sind vom Verantwortlichen des AN in deren Gesamtheit gegenzuzeichnen. Die Gesamtdokumentation ist mindestens 14 Werktage vor Abnahme der Gesamtleistung des Gewerkes Rohbauarbeiten dem AG zur Prüfung zu übergeben. Die Übergabe der Gesamtdokumentation ist Abnahmevoraussetzung. 2.2 Ohne besondere Vergütung Einstellen aller Unterlagen / Pläne gemäß 3.1 auf die Auschtauschplattform. 3. Vermessung Die Vermessungsarbeiten im Rahmen des Neubaus der Technischen Universität Nürnberg müssen den folgenden technischen und fachlichen Richtlinien entsprechen Alle Vermessungen sind im ÿbergeordneten Bezugssystem DHDN GK12den (EPSG: 31468) sowie im Höhensystem DHHN2016 (Status 170) durchzufÿhren. Die Vermessungsdaten sind im vereinbarten Zeitraum, datei- und layerkonform, gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zu übergeben. Die zulässigen Datenformate für die Weitergabe sind: georeferenzierte Vermessungspläne im 3D-DWG/DXF-Format, Pläne im PDF-Format sowie Kanaldaten im ISYBAU-XML si-Format. Alle weiteren Spezifikas werden im Rahmen des Einweisungsgesprächs benannt. 4. Kräne Die bislang geplanten Standorte der zur Ausführung der Rohbauarbeiten notwendigen Kräne sind im BE-Plan enthalten. Die Fundamentierung für die zur Ausführung kommenden Kräne sind vom AN zu erstellen und nach Abschluss der Arbeiten zurückzubauen. Sie sind auf das Gewicht des gewählten Kranes abzustimmen. Die Hinweise in den gewerkespezifischen Vorbemerkungen sind zu beachten. 5. Vorabmaßnahme Als Vorabmaßnahme wurden Erdarbeiten, unabhängig von den Leistungen zur Erstellung der Neubaus, ausgeführt. Weitergehende Erdarbeiten sind Bestandteil diese LVs. ENDE der Technischen Angaben Gesamtleistung Rohbauarbeiten
TECHNISCHE ANGABEN GESAMTLEISTUNG ROHBAUARBEITEN
TECHNISCHE ANGABEN TEILLEISTUNG ERDARBEITEN TECHNISCHE ANGABEN TEILLEISTUNG ERDARBEITEN Bei der Kalkulation der Einheitspreise ist Folgendes zu beachten und zu berücksichtigen: 1. Allgemeine Angaben Der Schutz der Baugruben vor Beschädigungen, Einsturz ist vom AN einzurechnen und ist mit den Leistungen und einschlägigen Positionen abgegolten. Die Ausführung der unterschiedlichen Baugrubenböschungen wird nicht gesondert vergütet und ist daher in den Aushubpositionen einzurechnen. Einbauteile/Fremdmaterial wie Hindernis aus Beton, einzelnen Steinen, Mauerresten, Bauwerks- und Bauschuttresten, Holz in den Aushubmassen sind zu trennen und zu entsorgen. Alle Verschmutzungen auf Straßen und Wegen im Baubereich bzw. im öffentlichen Verkehrsraum sind vom AN arbeitstäglich zu reinigen, je nach Verschmutzungsgrad bei Bedarf auch mehrfach. Es kommen nur erschütterungsarme Methoden nach Wahl des AN zur Ausführung, Sprengen ist konzeptionell nicht zugelassen bzw. umsetzbar. Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken usw. für Gebäude oder Straßen- und Wegeführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den Auftragnehmer räumlich zu sichern. Wird durch unsachgemäße Behandlung, Verschiebung oder Verlust solcher Punkte eine Neuvermessung notwendig, geht diese zu Lasten des Auftragnehmers. Gütenachweise für die erreichte Verdichtung sind vom AN baubegleitend vorzulegen. Weiter sind mit den Einheitspreisen abgegolten: Erschwernisse durch wasserhaltigen Aushub die durch Witterung/ Jahreszeit bedingt sind. 2. Prüfung Lage von Leitungen, Kabeln und dgl. Das Baufeld ist leitungsfrei. 3. Homogenbereiche Boden Homogenbereich Gebäude Logistikzentrale Der Homogenbereich B1 umfasst die Auffüllungen und anthropogenen Ablagerungen. Er besteht aus locker bis mitteldicht, bereichsweise dicht gelagerten, hauptsächlich nichtbindigen, bzw. schwach bindigen, schwach kiesigen Sanden und Bauschuttresten und weist Mächtigkeiten von rund 4,20 m auf. gemäß Geotechnischer Bericht, Objekt Logistikzentrum/Leitwarte, Punkt 6 Homogenbereiche und Kennwerte, Unterpunkt 6.2 Homogenbereiche. Homogenbereich Gebäude Energiezentrale Der Homogenbereich B1 umfasst die Auffüllungen und anthropogenen Ablagerungen. Er besteht aus locker bis mitteldicht, bereichsweise dicht gelagerten, hauptsächlich nichtbindigen, bzw. schwach bindigen, schwach kiesigen Sanden und Bauschuttresten. Er weist Schichtdicken von rund 4,20 m bis 5,95 m auf. Homogenbereich X1: Der Homogenbereich X1 fasst den Verwitterungshorizont bzw. den zerbohrten anstehenden, sehr mürben bis mürben Sandstein mit Mächtigkeiten bis zu max. ca. 3,00 m zusammen. Trennflächengefüge ist in diesem Homogenbereich nicht erkennbar. Die Mächtigkeit des Homogenbe-reich X1 beträgt ca. 2,00 – 3,00 m. gemäß Geotechnischer Bericht, Objekt Energiezentrale, Punkt 6 Homogenbereiche und Kennwerte, Unterpunkt 6.2 Homogenbereiche. 4. Vorgehensweise bei Erdaushub und Bodenbeprobung Im Zuge der Kampfmittelbeseitigung wurde eine Erdschicht von ca. 1,50 m Dicke beräumt und anschließend als ca. 1,00 m dicke Schutzschicht aus dem beräumten und sondierten Boden wieder aufgebracht. Das Erdreich ist aufzuladen und zur auf dem Areal befindlichen Zwischenlagerfläch zu transportieren. Die Entfernung zwischen Aushubbereich und Zwischenlagerfläche beträgt maximal ca. 200 m. Eine Beprobung und eine Entsorgung des Erdreichs erfolgt durch den AN nicht. 5. Vorgehensweise Sohlabnahme Baugrube Im Zuge der Erdarbeiten ist eine Sohlabnahme durch den vom AG beauftragten Bodengutachter durchzuführen. Die Baugrubensohle ist in einem wasserfreien und gut einsehbaren Zustand bereitzustellen. Der vom AG beauftragte Sachverständige bzw. Gutachter sowie die Objektüberwachung und der AG sind seitens des AN mit einem zeitlichen Vorlauf von 5 Arbeitstagen über die anstehenden Sohlabnahme zu informieren. 6. Nachweis der Verdichtungsqualität Der Nachweis der Verdichtungsqualität des Baugrundes, auf dem das nachfolgende Gewerk Rohbauarbeiten mit seinen Leistungen aufbaut, ist vom AN mittels entsprechender Lastplattenversuche zu führen, zu protokollieren und anschließend der Objektüberwachung vorzulegen. Die Abrechnung dieser Verdichtungsnachweise erfolgt über eine gesonderte Position. 7. Hinweis auf bereits erfolgte Kampfmittelsondiereung Es liegt eine kampfmitteltechnische Stellungnahme vor. Im Vorfeld des Ausführungsbeginns der Erdarbeiten wurde eine Kampfmittelsondierung im Erdbereich der herzustellenden Baugrube durchgeführt. Somit ist eine entsprechende Kampfmittelfreigabe für den ausgewiesenen Baubereich erteilt worden. ENDE der Technischen Angaben Teilleistung Erdarbeiten
TECHNISCHE ANGABEN TEILLEISTUNG ERDARBEITEN
TECHNISCHE ANGABEN ELT TECHNISCHE ANGABEN ELT Bei der Kalkulation der Einheitspreise ist Folgendes zu beachten und zu berücksichtigen: 1) Vor der Abnahme hat der AN nachstehende allgemeine Leistungen zu erfüllen: 1.1) Ohne besondere Vergütung:        > Inbetriebnahme und Probebetrieb der Anlage.        > Einregulierung aller Anlagenteile und Funktionsprüfung           der Steuerungen.        > Leistungsmessung der Anlagen        > Einweisung des Bedienungspersonals        > Übergabe folgender Unterlagen an den AG (1-fach):          -  Mängelfreie Abnahme-, Prüf- und             Genehmigungsunterlagen             einschließlich der Protokolle über  durchgeführte             Messungen.          -  Bedienungs-, Betriebs- und Wartungsanweisungen             einschließlich             Hinweis zum Eingriff im Störungsfall.          -  Anlage- und Funktionsbeschreibung der             gesamten Anlage als auch Einzelaggregate             bzw. komplexer Bauteile mit             Übersichtsplänen, techn. Datenblättern und Schemen.          -  Listen über vorzuhaltende Ersatzteile und spezielle             Hilfsmittel sowie deren Bezugsquellen. 1.2) Gegen Vergütung gemäß gesonderter LV-Positionen: Die Form und Inhalt der Bestandsdokumentationen müssen dem Lastenheft Bestandsdokumentationen der UTN entsprechen. Die digitalen Bestandsdokumentationen müssen in die vorgebene Struktur auf der Austauschplattform abgelegt werden. Bestandsdokumentationen in Papier müssen in DIN A4 Ordnern übergeben werden. Keine lose Blatt Sammlung, gebundene oder geheftete Unterlagen. Der Ordnerrücken ist eindeutig, wie folgt zu beschriften. Bauvorhaben, Name der ausführenden Firma, Gewerk, Anlagenbezeichnung, Ordnerkennung (z.B.1 von 3), Monat/Jahr Die Struktur der Ausführungspläne muss beibehalten werden, insbesondere die Layerstruktur, externe Referenzen, Zeichnungseinheit, Einfügepunkt und die Dateinamenskonvention Struktur/Inhaltsverzeichnis und Inhalt der Bestandsdokumentation pro Register: 1. Bestandsdokumentation (sämtliche Pläne in Farbe mit Legende, Plankopf und Index) dwg und pfd Format a. Grundrisse                   mit Lage des Fundamenterders / Ringerder                   mit Anschlussfahnen (Position, Anzahl)                   mit Verlauf der Leerrohre                   mit Lage von Schalter-, Abzweig- und Gerätedosen                   mit Höhenangaben b. Deatails c. Schnitte 2. Materialangaben (z. B. V4A, Bandstahl, Rundstahl) 3. Zulassungen/Datenblätter/Herstllerunterlagen 4. Mess- bzw. Prüfprotokoll a. Durchgängigkeit des Erdungssystems b. Foto-Dokumentation vor dem Betonieren / Verfüllen (Fotograpfien der Gesamt- Edungsanlage sowie Detailaufnahmen der wichtigsten Verbindungen wie.z.B Verbindung Ringerder zu Fundamenterder 5. Abnahmeprotokolle 6. Mängelbeseitiging 7. ifc Modelle gemäß AIA 1.3) Ohne besondere Vergütung:       -  Einstellen aller Unterlagen / Pläne gemäß 1.1) und 1.2)          auf die Austauschplattform 2) Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Abnahme schriftlich zu bestätigen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaft DGUV Vorschrift 4 beschaffen sind. Ende der Technischen Angaben ELT
TECHNISCHE ANGABEN ELT
HINWEISE DER TRAGWERKSPLANUNG ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS HINWEISE DER TRAGWERKSPLANUNG ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS 1Hinweise zu den Unterlagen der Tragwerksplanung Der Auftragnehmer (AN) erhält die baufreien Schal- und Bewehrungspläne für das Tragwerk des StahlbetonRohbaus, Werkpläne der tragenden Stahlbeton-Fertigteile, sowie die Werk- und Montagepläne des Tragwerks der Stahlbauten. Zusätzlich wird die geprüfte Genehmigungsstatik mit Positionsplänen und Nutzlastplänen bereitgestellt. Die Positionspläne gelten nur in Zusammenhang mit der Genehmigungsstatik. Die Genehmigungsstatik ist vom AN zu beachten und in die Ausführung mit einzubeziehen. Der AN erhält für die Erstellung des Stahlbeton-Rohbaus Schalpläne (keine Rohbaupläne). Die Schalpläne beschreiben pro Geschoss die einzuschalenden Stahlbetonbauteile, die Teil des Tragwerks sind. Der AN hat für seine Arbeitsvorbereitung und Ausführung zusätzlich die architektonischen Werkpläne und die Pläne weiterer Fachplaner eigenverantwortlich zu berücksichtigen. 2Hinweise zu Beton- und Stahlbetonbauteilen 2.1Arbeitsfugen Arbeitsfugen, die aus statisch-konstruktiver Sicht notwendig sind, werden von der Tragwerksplanung in den Schal- und Bewehrungsplänen angegeben. Alle weiteren Arbeitsfugen liegen in der Verantwortung des AN und müssen von diesem gemäß der bautechnischen Randbedingungen geplant und mit der Tragwerksplanung und Bauleitung abgestimmt werden. Arbeitsfugen sind als verzahnte Fugen vorzubereiten. Querschnittssprünge in Bauteilen sind bei der Planung der AF stets zu beachten. Arbeitsfugen dürfen nicht durch Durchstanzpunkte verlaufen. 2.2Betontechnologie Sämtliche Ortbetonbauteile des Tragwerks sind mit Betonen einer mittleren Festigkeitsentwicklung ( r = 0,3 bis 0,5; Festigkeitsentwicklung von Beton r = f_cm,2d / f_cm,28d ) geplant. Im folgenden Kapitel ist eine Liste der bauteilbezogenen Festigkeitsklassen, Expositionsklassen, Betondeckung und zulässige Rissweiten. Diese Angaben sind bei der Betonrezeptur, der Herstellung und der Nachbehandlung der Beton- und Stahlbetonbauteile in Zusammenhang mit dem r-Wert (Festigkeitsentwicklung) vom AN stets zu beachten und umzusetzen. 2.3Standsicherheit von Bauteile während der Bauphase Beton- und Stahlbetonbauteile sind erst standsicher, wenn die Betonfestigkeit gem. Betongüte erreicht ist und wenn aussteifende Bauteile deren Betonfestigkeit erreicht haben. Bis zum Erreichen der vollständigen Betonfestigkeit sind Bauteile vom AN selbständig abzustützen und abzusteifen. 3Hinweise zu Stahlbeton-Fertigteilen Es werden folgende Bauteile als Fertigteile geplant: -Große Teile der Außenwände des Hallenbereichs der   Energiezentrale -Kragstützen des Hallenbereichs der Energiezentrale -Unterzüge (Einfeldträger) des Hallenbereichs der   Energiezentrale -Rippendecken des Hallenbereichs der Energiezentrale   (oberseitige Herstellung einer aussteifenden Ortbetondeckschicht) Die Montagepläne der Fertigteile werden von der Tragwerksplanung erstellt. Änderungen, die aus herstellungs-, transport- oder ausführungsbedingten Gründen auftreten, sind vom AN zu erbringen. Kommt es hierdurch zu notwendigen statischen Umbemessungen der Bauteile, sind diese vom AN zu erbringen und an die Tragwerksplanung und Prüfstatiker zur Freigabe weiterzuleiten. 3.1Bewehrung von Fertigteilen Die statisch erforderliche Bewehrung wird dem AN mit der Genehmigungsstatik und den Montageplänen der tragenden Stahlbeton-Fertigteile zur Verfügung gestellt. Die Fertigteilstützen der Energiezentrale (Hallenbereich) haben einen Bewehrungsanteil von bis zu 4,2 %, die Fertigteilunterzüge der Energiezentrale (Hallenbereich) spannen als Einfeldträger und haben einen Bewehrungsanteil von < 2,0 %. Geometrien und Elementierungen der Fertigteile sind, wie im folgenden Kapitel beschrieben, hinsichtlich der Herstellungs-, Transport- und Ausführungsmöglichkeiten des AN und des zugehörigen Fertigteilwerks zu berücksichtigen. 3.2Fertigteile und deren Elementierung Außenwände Die Elementierung der Fertigteil-Außenwände obliegt dem AN bzw. dem Fertigteilwerk und ist hinsichtlich der Transportwege und Hubleistungen vor Ort abzustimmen. Als statische Randbedingung wird von der Tragwerksplanung eine maximale Wandhöhe eines Fertigteil-Wand-Elements von 3,0m festgelegt. Hintergrund hierbei ist Tragfähigkeit der seitlichen Seilschlaufen. Die bauzeitliche Halterung der Wandelemente bis zum vollständigen Aushärten des Seilschlaufenvergusses obliegt dem AN. Die Wandelemente können erst nach vollständiger Festigkeitsentwicklung der Fußeinspannung der Fertigteilstützen und deren Köcherfundamenten eingebaut werden. Kragstützen Die Kragstützen müssen als ganzes Bauteil hergestellt, transportiert und aufgerichtet werden. Die längste Stütze ist ca. 19,0 m lang und wiegt ca. 20 Tonnen. Die bauzeitliche horizontale Halterung der Kragstützen bis zur aussteifenden Wirkung der Fußeinspannung im Köcherfundament obliegt dem AN. Die Kragstützen können erst nach vollständiger Festigkeitsentwicklung der Köcherfundamente eingesetzt werden. Unterzüge Die Fertigteil-Unterzüge werden als Einfeldträger hergestellt, transportiert und eingehoben. Sie spannen zwischen den Kragstützen und können erst nach vollständiger Festigkeitsentwicklung der Fußeinspannung der Fertigteilstützen und deren Köcherfundamenten eingebaut werden. Zur seitlichen Halterung der Unterzüge im Endzustand sind Bewehrungseisen an den Lagerpunkten vorgesehen. Als Gegenstück zu den herausstehenden Bewehrungseisen ist in den Unterzügen ein Hüllrohr einzubetonieren. Der Unterzug ist ausreichend seitlich gehalten sobald das Hüllrohr samt Bewehrungseisen ausbetoniert und vollständig ausgehärtet sind. Rippendecken (auch genannt „PI-Platten") Die Tragwerksplanung schlägt eine Elementierung in sogenannte PI-Platten-Fertigteile vor. Das Standard-Systemmaß beträgt dabei B 2,0 m. Die Lage der Rippen ist festgelegt und den Objektplänen zu entnehmen. Die Randfelder der Decken erfordern die Herstellung angepasster Fertigteile, deren Systemmaß von dem Standard-Systemmaß abweichen muss. Die Verlegung der PI-Platten muss so erfolgen, dass es nicht zu dem Fall kommen kann, dass ein Unterzug (die Pl-Platten liegen auf seitlichen Linienkonsolen der Unterzüge auf) einseitig über seine ganze Länge belastet wird. Dies bedeutet, dass die Platten in Gebäudelängsrichtung verlegt werden müssen (Entlang der Spannrichtung der Decken bzw. entlang Längs-Grundrissachsen EZ-1 bis -4). 3.3Übersicht der maßgebenden Gewicht und Dimensionen der Fertigteile - Stützen EZ:                o Gewicht: ca. 20 Tonnen                o maximale Länge: ca. 19,0 m - Unterzüge EZ                o Gewicht: ca. 20 Tonnen                o maximale Länge: ca. 10,1 m - PI-Platten EZ                o Gewicht: ca. 9 Tonnen                o maximale Abmessungen: ca. 2,0 m x 8,5m x 0,57m - Wände EZ                o Gewicht: ca. 13 Tonnen                o maximale Höhe: 3,0m; maximale Länge: 8,5m;                   Dicke: 0,2m - Treppenläufe (EZ & LZ)                o Gewicht: ca. 6 Tonnen                o maximale Länge (Diagonale): 4,8m der Spannrichtung der Decken bzw. entlang Längs-Grundrissachsen 4Nutzlasten Die zum Umfang der Tragwerksplanung gehörenden Nutzlastpläne sind vom AN für sämtliche Bauzustände zu beachten und einzuhalten. Die flächig angegebenen Nutzlasten stellen die maximale charakteristische (ohne Teilsicherheitswerte belegte) Nutzlast pro Fläche dar (1 kN/m² = 100 kg/m²). Maschinenlasten gehören gem. EC1 zu den Nutzlasten der Kategorie E. Umrechnungen von den flächigen maximalen Nutzlasten auf Linien- und/oder Punktlasten sind nicht pauschal durchführbar und deren Umrechnung ist im Zweifelsfall der der Tragwerksplanung vorzulegen und freizugeben. ENDE der Hinweise der Tragwerksplanung zum Leistungsverzeichnis
HINWEISE DER TRAGWERKSPLANUNG ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
BESCHREIBUNG DER TECHNISCHEN ANLAGEN BESCHREIBUNG DER TECHNISCHEN ANLAGEN 1. BESCHREIBUNG KANALISATION: Allgemein: In den beiden Gebäuden wird eine Entwässerungsanlage nach DIN EN 12056 und DIN 1986-110 für häusliches Schmutzwasser installiert. Übergabepunkt zum Ingenieurbau; Der Übergabepunkt der Grundleitungen zum Aussenkanal des Ingenieurbaus liegt 1,0 m außerhalb der Gebäude. Die Anschlusspunkte werden vom Ingenieurbau entsprechend gekennzeichnet. Genehmigung durch die SUN (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg): Für die Entwässerungsanlagen des Neubaus wird zum Zeitpunkt der Ausführung ein Genehmigungsbescheid mit Beiblattunterlagen vorliegen, welche vollumfänglich zu beachten und umzusetzen sind. Aus dem Genehmigungsbescheid sind insbesondere folgende Vorgaben bei der Kalkulationen zu mit einzukalkulieren: - Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen im   öffentlichen Bereich dürfen nur Unternehmen ausführen,   die von der SUN hierfür zugelassen sind. Kontaktadresse:   Stadt Nürnberg   Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)   Abt. Grundstücksentwässerung   Peuntgasse 12   90402 Nürnberg - Mindestens 3 Tage vor Beginn der Herstellung von   Entwässerungsanlagen ist der mit der Ausführung von   Kanalisationsarbeiten betraute Unternehmer sowie der Beginn   der Arbeiten schriftlich (mit gesondertem Formblatt) bei der   SUN anzuzeigen. - Anschlusskanäle sowie alle übrigen Grundleitungen auf den   Baugrundstücken dürfen nur mit vorheriger Zustimmung durch   die SUN verdeckt werden.   Zur Abnahme ist daher die SUN mindestens 24 Std. vorher zu   verständigen. Andernfalls sind die Leitungen auf Anordnung   wieder freizulegen, wobei die Kosten hierfür der    Auftragnehmer zu tragen hat. - Alle Rohrleitungen und Schächte müssen wasserdicht   hergestellt werden. Die Rohrleitungen sind nach   DIN 1986-110, DIN EN 752 und DIN EN 12056 zu verlegen   und einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen.   Der Zeitpunkt der vorgesehenen Dichtheitsprüfung ist   mindestens 24 Stunden vorher an die SUN vorher mitzuteilen.   Über die Dichtheitsprüfung wird vom bauseitigen   Prüfungsunternehmen eine Niederschrift (Formblatt) erstellt.   Diese ist auch vom Auftraggeber zu unterzeichnen.   Die Prüfungen erfolgen bauseits und das Veranlassen und   Mitwirken wird gesondert vergütet. - Der genehmigte Entwässerungsplan   (mit Genehmigungsbescheid und Beiblatt)   muss stets auf der Baustelle vorhanden und zugänglich sein. - Eigenmächtige Abweichung von den genehmigten   Entwässerungsplänen oder Nichteinhaltung der baurechtlichen   Vorschriften und der gestellten Auflagen hat die   gebührenpflichtige Baueinstellung und nötigenfalls weitere   Zwangsmaßnahmen nach den einschlägigen Bestimmungen   zur Folge. 2. BESCHREIBUNG LÖSCHWASSR: In der Energiezentrale wird bauseits eine Löschwasserversorgung für den Campus installiert. Hierfür ist im Außenbereich eine Einspeisung nach DIN 14461 vorgesehen. Die Löschwassereinspeiseleitung wird erdverlegt in das Gebäude geführt. Der Löschwassereinspeisekasten wird auf einem Betonfundament montiert. Die Löschwasserleitung wird am einen Ende der Leitung in den Hauseinführungsschacht des Gebäudes eingeführt, während die andere Leitungsspitze vorerst horizontal im Erdreich endet. 3. BESTANDSDOKUMENTATION: Anfertigen von Bestandsunterlagen und Bestandsplänen. Anzahl Ausfertigungen: Prüfexemplare: - digitales-Prüfexemplar für den Fachplaner Fertige Exemplare: - 2-fach auf Papier für den Auftraggeber - 2-fach digital auf USB-Stick (in Ordner einsortiert) - 1-fach digital für den Auftraggeber (Austauschplattform) Die Dokumentation der Technischen Anlagen  beinhaltet u.a. nachfolgend beschriebene Leistungen: Ausführung Papierexemplare: Alle Unterlagen sind in DIN Formaten gemäß original Dokument (original Maßstabsformat, nicht verkleinert) auf Papier, Papierqualität mind. 80g/m², in Farbe auszudrucken. Sortierung gemäß Gesamt-Inhaltsverzeichnis. Äußere Form / Ordnerrücken: Es müssen Stehordner mit austauschbaren Rückenschilder verwendet werden. Die Ordner müssen wie folgt aufgebaut sein: - Logo/Wappen der UTN - Gebäudenummer - Gebäudeteil - Gebäudebezeichnung - Gewerk (hier: "Technische Anlagen Baumeister") - Ordnernummer X / Z   (beachten: Die Gesamtordnernummer bezieht sich auf die   Ordner des zugehörigen Gebäudes und nicht auf   alle Doku-Ordner der Maßnahme.   D.h., wenn der die Dokumenation eines Gebäudes aus   3 Ordnern besteht und die gesamte Maßnahme aus   20 Ordnern, ist hier für Ordnernummer 1 einzutragen:   1 / 3 - Logo Firma Die Bestandsdokumentation ist wie folgt aufzubauen und muss zwingend enthalten: Inhalt der Bestandsunterlagen: Deckblatt (in jedem Ordner) Bestehend aus folgenden Angaben - Gebäudebezeichnung - Gebäudenummer - Projektbezeichnung - Projektnummer StBA-Er - Projektnummer AN - Bauherr - Planungsbüro - Projektleiter Planungsbüro - Ausführende Firma - Projektleiter AN - Erstelldatum Die nachfolgend genannten Teile der Bestandsunterlagen sind wie folgt zu unterteilen: + entspricht: Trennung durch ein Register mit Nummer als                      Beschriftung (gemäß Inhaltverzeichnis) - entspricht: Trennung durch einen Trennstreifen mit als                      Beschriftung (gemäß Inhaltverzeichnis) Dokumentation umfassen u.a.: + Gesamtinhaltsverzeichnis: Auflistung der nachfolgend dargestellten Unterlagen mit Ordnernummer und Register-/Trennblattnummer Format auf Datenträger: .docx oder .xls und .pdf-Scan + Bescheinigungen & Erklärungen umfassend u.a.: - Fachunternehmerbescheinigung - Errichterbescheinigung - Konformitätsbescheinigungen - Bescheinigung über Einhaltung der anlagenspezifisch   zugehörigen Normen und Richtlinien   Format auf Datenträger: pdf-Scan + Anlagenbeschreibung in Prosaform Format auf Datenträger: .docx und .pdf + Prüf- und IBN-Protokolle umfassend u.a.: - Spülprotokolle - Protokolle der bauseitigen Druck- und Dichtigkeitsproben - Protokoll der bauseitigen Kamerabbefahrungen - Herstellerprotokolle über die Inbetriebnahme und Prokollierung   der Einstellwerte - Protokolle der Einstellwerte aller gelieferten Anlagenteile   (wenn nicht schon in Herstellerprotokoll enthalten) - Protokoll über die Messung der Stromaufnahmen - Einweisungsprotokoll Betriebspersonal - Protokolle Behörden- und Sachverständigenabnahmen - VOB-Abnahmeprotokoll mit Mängelprotokoll mit   Mängelfreimeldung - sonstige Protokolle   Format auf Datenträger: pdf-Scan + Herstellerunterlagen umfassend u.a.: - Nummerierte Geräteliste mit genauer Hersteller-/Typ Angabe   sowie Kontakt-/Bezugsadresse - Listen über vorzuhaltende Ersatzteile und spezielle Hilfsmittel   sowie deren Bezugsquellen - je verbautem Bauteile in getrennten Register mit   Nummerierung gemäß Geräteliste:   - Technisches Datenblatt / Herstellerprospekt   - Stromlauf- & Klemmübersichtspläne bei elektr. Bauteilen   - spezifische Kennlinien (z.B. für Pumpen mit Kennzeichnung     der Betriebspunkte   - Einbauanleitungen   - Verwendbarkeitsnachweise   - Bedienungsanweisungen   - Wartungsanweisungen   - Bauartzulassung   - Hinweise zum Eingriff im Störungsfall   - Ersatzteillisten Es ist in den Papier- und digitalen Unterlagen grundsätzlich eindeutig zu kennzeichnen, welche(r) Typ / Nennweite / Ausführung etc. im Bauvorhaben eingebaut wurde. Format auf Datenträger: .pdf oder pdf-Scan + Wartungsvertrag der Wartungsvertrag sowie die ausgeschriebenen Wartungskarten sind hier einzusortieren. Format auf Datenträger: pdf-Scan + Planverzeichnis: gemäß Vorlage vom AG Format auf Datenträger: .xlsx und .pdf + Bestandsgrundrisspläne für alle verlegten und vermessenen:    - Schmutzwassergrundleitungen    - Leerrohre    - Druckleitungen    - usw. umfassend: -  Vermessene Bestandspläne über Führung von Leitungen,    Kanälen und Trassen auf Papier -  Vermessene Bestandspläne wie vor beschrieben, jedoch    digital als CAD - file im Format *.dwg und *.pdf. -  gesonderte Bestandspläne auf Papier und als PDF-Datei,    jedoch mit eingearbeiteter Fotodokumentation,    von allen verlegten TGA-Leitungen, welche in der    Bodenplatte, der Betonvoute oder im Erdreich verlegt wurden,    zur eindeutigen Dokumentation in Bezug auf Lage sowie    Verlegung.    Die auf den Fotos verwendete Nummerierung ist in den    Plänen zu übernehmen und dort einzutragen.    Format *.dwg und *.pdf. ACHTUNG: Die Struktur der Ausführungspläne muss bei den Grundriss-, Anlagen- und Strangschemen beibehalten werden, insbesondere die Layerstruktur, externe Referenzen, Zeichnungseinheit, Einfügepunkt und die Dateinamenskonvention. Die digitale Prüfdokumentation ist mindestens 28 Werktage vor Abnahme der Gesamtleistung des Gewerkes Rohbauarbeiten dem Fachplanungsbüro zur Prüfung zu übergeben. Die fertige Dokumentation ist mindestens 14 Werktage vor Abnahme der Gesamtleistung des Gewerkes Rohbauarbeiten dem AG zur Prüfung zu übergeben. Die Übergabe der Gesamtdokumentation ist Abnahmevoraussetzung. ENDE der Beschreibung der Technischen Anlagen
BESCHREIBUNG DER TECHNISCHEN ANLAGEN
LEISTUNGSTEILE BAUSTELLENEINRICHTUNG ÜBERGEORDNET LEISTUNGSTEILE BAUSTELLENEINRICHTUNG ÜBERGEORDNET
LEISTUNGSTEILE BAUSTELLENEINRICHTUNG ÜBERGEORDNET
01 LEISTUNGSTEILE BAUSTELLENEINRICHTUNG ÜBERGEORDNET
01
LEISTUNGSTEILE BAUSTELLENEINRICHTUNG ÜBERGEORDNET
01.03 Verkehrsflächen und Transportwege
01.03
Verkehrsflächen und Transportwege
LEISTUNGSTEILE BAUSTELLENEINRICHTUNG ROHBAU FÜR LOGISTIKZENTRUM UND ENERGIEZENTRALE LEISTUNGSTEILE BAUSTELLENEINRICHTUNG ROHBAU FÜR LOGISTIKZENTRUM UND ENERGIEZENTRALE
LEISTUNGSTEILE BAUSTELLENEINRICHTUNG ROHBAU FÜR LOGISTIKZENTRUM UND ENERGIEZENTRALE
02 LEISTUNGSTEILE BAUSTELLENEINRICHTUNG IM ROHBAU FÜR LOGISTIKZENTRUM UND ENERGIEZENTRALE
02
LEISTUNGSTEILE BAUSTELLENEINRICHTUNG IM ROHBAU FÜR LOGISTIKZENTRUM UND ENERGIEZENTRALE
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
LEISTUNGSTEILE ROHBAU DES LOGISTIKZENTRUMS LEISTUNGSTEILE ROHBAU DES LOGISTIKZENTRUMS
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03 ROHBAUARBEITEN LOGISTIKZENTRUM
03
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03.02 Erdarbeiten
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LEISTUNGSTEILE ROHBAU DER ENERGIEZENTRALE LEISTUNGSTEILE ROHBAU DER ENERGIEZENTRALE
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04 ROHBAUARBEITEN ENERGIEZENTRALE
04
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04.02 Erdarbeiten
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