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Vorbemerkung Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die energetische Sanierung sowie die bauliche Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes der Firma Netto in Hattersheim.
Das Gebäude wird im Nord-Westen erweitert. Hierzu wird die bestehende Fassade entfernt und eine neue Fassade in einem Abstand von ca. 9 m zu den bisherigen Umfassungswänden errichtet. Das bestehende Satteldach wird zurückgebaut und durch ein neues Pultdach ersetzt. Hierfür wird die bestehende Bodenplatte erweitert. Das neue Dachtragwerk wird mit Leimholzbindern errichtet und bis über die erweiterte Bodenplatte verlängert.
Im Rahmen der geplanten energetischen Sanierung wird das Gebäude auf den KfW Effizienzhaus-Standard 40 EE gebracht. Zur Realisierung dieses Standards wird die bestehende Gasheizung zurückgebaut und durch moderne Wärmepumpen ersetzt, um eine Betriebsweise des Gebäudes ohne fossile Brennstoffe zu ermöglichen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Außenputzarbeiten.
Insbesondere ist hierzu auf eine staub- und abfallarme Baustelle zu achten sowie der Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle ist einzuhalten. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsaspekte die in den folgenden Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen beschrieben sind. Anfallende Baustoff- und Verpackungsabfälle sind entsprechend den geltenden Vorschriften getrennt zu sammeln und einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Weitere Informationen sind dazu in den besonderen Vertragsbediengungen zu finden.
Vorbemerkung
Allgemeine Vertragsbedingungen Für die allgemeinen Vertragsbedingungen gilt die VOB / B in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Bei den im Angebot vom Auftragnehmer ausgewiesenen Preisen handelt es sich um
Einheitspreise gemäß § 2 Abs. 2 VOB/B; gerne kann jedoch in Absprache mit dem Auftraggeber ein Pauschalvertrag vereinbart werden.
Abweichend von der VOB/B wird die Gewährleistung auf 5 Jahre nach dem BGB vereinbart.
Für die allgemeine technische Vertragsbedingungen gilt die VOB/C in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Die Außenputzarbeiten sollen ab dem 23.11.26 beginnen, siehe Bauzeitplan.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen 1 Art und Umfang der Leistung
Der Unternehmer hat vor Abgabe des Angebotes die gesamten Unterlagen zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten, Bedenken und Gegenvorschläge der Auftraggeberin spätestens bis zur Vergabeverhandlung bekannt zu geben.
Mangelnde Unterrichtung über die örtlichen Gegebenheiten oder den Leistungsumfang, Unkenntnis der Sachlage oder irrige Auffassung berechtigen den Unternehmer nicht, eine zusätzliche Vergütung zu fordern. Durch seine Unterschrift auf dem Kostenanschlag erklärt er, dass er sich über die Lage und Beschaffenheit der Grundstücke, der Bauteile, der Zufahrtswege, die Bodenbeschaffenheit, die Grundwasserverhältnisse, die sonstigen örtlichen Gegebenheiten, über Art und Umfang der Leistungen und Abrechnung, über alle Schwierigkeiten aus zeitlichen und örtlichen Umständen unterrichtet hat.
2 Preisermittlungen
2.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung
(Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
3 Ausführungsunterlagen
3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die von der Auftraggeberin als zur
Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
4 Änderung des Angebotes
4.1 Die Leistungsverzeichnisse sind sorgfältig auszufüllen und vom Unternehmer bzw. dessen
Vertretungsberechtigten rechtsverbindlich zu unterschreiben. Das Angebot ist für die
Auftraggeberin unverbindlich und kostenlos.
4.2 Geänderte, grob fehlerhafte oder unvollständig ausgefüllte Angebote berechtigen die
Auftraggeberin zum Ausschluss des Anbieters von der Auftragserteilung.
4.3 Falsche Preisermittlung oder sonstige Irrtümer, die das Angebot günstiger erscheinen lassen,
befreien den Unternehmer nicht von seiner Bindung, sofern der Gesamtpreis angemessen ist.
4.4 Bei Pauschal- oder Einheitspreisverträgen hat der Unternehmer während der ganzen Laufzeit des
Vertrages keinen Anspruch auf Vergütung seiner höheren Aufwendungen, die ihm durch
Lohnerhöhungen auf Grund allgemein verbindlicher Tarifverträge oder freiwilliger Vereinbarungen
entstehen. In anderen Fällen hat der Unternehmer nur dann einen Anspruch auf Vergütung seiner
höheren Aufwendungen, wenn diese auf Grund von Lohnerhöhungen entstehen, frühestens jedoch
drei Monate nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausführungszeit und nur für die Zukunft.
4.5 Baustoffpreiserhöhungen werden in keinem Fall vergütet. Die abgegebenen Pauschal- und
Einheitspreise enthalten grundsätzlich auch die Lieferung aller erforderlichen Materialien, die zur
Vollbringung der Leistung erforderlich sind.
4.6 Werkzeug-, Kilometer- und Trenngelder, Entschädigungen für Regen-, Krankheits-, gesetzliche
Feiertage und Urlaubstage werden nicht besonders vergütet.
5 Zusatz- und Nachtragsaufträge
5.1 Zusatz- und Nachtragsaufträge müssen von der Auftraggeberin schriftlich erteilt und innerhalb von
3 Tagen schriftlich vom Unternehmer angenommen werden.
5.2 Mündlich vereinbarte Abweichungen vom Auftragsschreiben sind schriftlich zu bestätigen. Für Zusatz- und Nachtragsaufträge gelten die Bedingungen des Hauptvertrages.
6 Nachunternehmer (andere Unternehmen)
6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig,
leistungs- fähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die
gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie
Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür
vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben.
6.3 Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem
Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben;
die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend.
7 Ausführung der Leistung
7.1 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere
Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
7.2 Der Unternehmer hat unter voller eigener Verantwortung die Baustelle zu sichern und die
gesetzlichen und berufs-genossenschaftlichen Bestimmungen sowie die Vorschriften der
Bauaufsichtsbehörde und der Brandversicherung (Feuerversicherung) zu erfüllen. Er verpflichtet
sich, die Auftraggeberin von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Verletzung
dieser Verpflichtung ergeben. Die Auftraggeberin trifft im Verhältnis zum Unternehmer keine eigene
Sicherungspflicht.
7.3 Der Unternehmer hat ohne besondere Vergütungen dafür zu sorgen, dass seinen Arbeitskräften
ein Unterkunftsraum zur Verfügung steht, der den geltenden Rechtsvorschriften entspricht.
7.4 Der Unternehmer hat die von ihm verursachten Verunreinigungen und Schuttmassen der Baustelle
sofort zu beseitigen. Bei einer Ersatzvornahme trägt er deren Kosten.
8. Mitteilung von Bauunfällen
8.1 Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
10 Abrechnung Zahlungen
10.1 Die prüfungsfähige Abrechnung ist mit allem Zubehör spätestens 4 Wochen nach Fertigstellung der
Leistung einzureichen. Sie muss die prüfungsfähigen Vordersätze mit genauer
Leistungsbeschreibung enthalten. Zum Zubehör rechnen auch die beizufügenden
Abrechnungszeichnungen. Das Aufmaß ist durch Raumbezeichnung zu ergänzen.
10.2 Zahlungen werden von der Auftraggeberin nach einem festgelegten Zahlungsplan geleistet.
Zahlungen auf Teilrechnungen gelten als Abschlagszahlungen auf die Auftragssumme und werden
in Höhe von 90 % der erbrachten Leistungen in abgerundeten Beträgen vorgenommen. Anträge
auf Abschlagszahlungen müssen mit einer prüfungsfähigen Aufstellung der geleisteten Arbeiten bei
der Auftraggeberin eingereicht werden. Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn sich der Betrag
der Abschlagsrechnung auf mindestens 10 vom Hundert der Netto-Auftragssumme beläuft.
Abschlagszahlungen werden grundsätzlich nur auf fertiggestellte Arbeiten geleistet. Restzahlung
erfolgt nach Prüfung der Schlussabrechnung und Abnahmeprotokoll. Die Auftraggeberin ist
berechtigt, von der Schlusszahlung 5 % der Nettorechnungssumme als Sicherheit für die Zeit der
Gewährleistungsfrist (5 Jahre) einzubehalten. Anstelle der Barhinterlegung ist die Bürgschaft einer
deutschen Bank oder Sparkasse zugelassen; die Bürgschaft muss von einer solventen Bank
übernommen werden. Die Bank darf sich nicht das Recht der Hinterlegung vorbehalten. Die
Urkunde über die Bürgschaft muss von der Auftraggeberin nach Ablauf der Gewährleistung
zurückgegeben werden.
10.3 Alle Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Richtigkeit der eingereichten Rechnungen. Die
Auftraggeberin kann Abschlagszahlungen auf angelieferte, aber noch nicht eingebaute Stoffe und
Bauteile davon abhängig machen, dass neben der Übereignung eine Sicherheit geleistet wird
11 Preisnachlässe
11.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener
Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen,
auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für
die vertragliche Leistung zu bilden sind.
11.2 Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter
Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
12 Stundenlohnarbeiten
12.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher
Ausfertigung einzureichen. Diese müssen folgende Angaben beinhalten:
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-,Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen
Erschwernissen und die Gerätekenngrößen
12.2 Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften
erhält der Auftragnehmer.
13 Vertragsverletzungen
13.1 Verstößt der Unternehmer gegen eine der Vertragsbestimmungen, so ist die Auftraggeberin nach
fruchtlosem Ermahnen des Unternehmers unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen
berechtigt, die Arbeit auf Kosten und Gefahr des Unternehmers selbst auszuführen oder ausführen
zu lassen. Daneben ist der Unternehmer für alle Schäden haftbar, die aus der Vertragsverletzung
entstehen.
13.2. Bei mangelhafter und nicht fristgerechter Erfüllung des Auftrages haftet der Unternehmer für den
Schaden, der dadurch eintritt, dass aus diesem Anlass Verzögerungen oder Mehrkosten bei
anderen Gewerken entstehen, Mietausfälle oder Bereitstellungszinsen gezahlt werden müssen.
Dies gilt auch bei eigenmächtigen Abweichungen vom Auftragsschreiben und den dazugehörigen
Unterlagen
14 Zustandekommen des Vertrages
14.1 Der Vertrag kommt durch Abschluss eines gesonderten Bauvertrags zustande. Die Annahme ist spätestens innerhalb einer Frist von vier Wochen zu erklären. Die Frist
beginnt mit dem letzten Tag der Frist zur Abgabe des Angebotes.
14.2 Zusatz- und Nachtragsaufträge bedürfen der schriftlichen Beauftragung durch die Auftraggeberin. Der Unternehmer hat diese innerhalb von drei Kalendertagen ab Zugang der schriftlichen Beauftragung schriftlich anzunehmen.
14.3 Mündlich vereinbarte Abweichungen vom Auftragsschreiben sind schriftlich zu bestätigen. Für Zusatz- und Nachtragsaufträge gelten die Bedingungen des Hauptvertrages.
14.4 Sollte es sich bei den Zusatz- und Nachtragsaufträgen um Stundenlohnarbeiten handeln, sind in
den täglich vorzulegenden Tagelohnzetteln die mit diesen Arbeiten Beschäftigten namentlich
aufzuführen.
14.5 Der Unternehmer erklärt mit der Angebotsabgabe, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur
Zahlung von Steuern und von Beiträgen für die Sozialversicherung nachkommt und dass er
ausreichend haftpflichtversichert ist (vgl. hierzu auch Ziffer 20). Eine wissentlich falsche Erklärung
berechtigt die Auftraggeberin vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des entstandenen Schadens
zu fordern. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Unternehmer nicht zu.
14.6 Der Unternehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin auf deren jederzeitige Anforderung eine
Bescheinigung über die Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48b Abs. 1 Satz 1
EStG vorzulegen. Die Freistellungs-bescheinigung ist zwingend vor Vertragsabschluss der
Auftraggeberin vorzulegen. Soweit dies nach den Verfahrensregelungen der Finanzbehörden
möglich ist, muss die Freistellungsbescheinigung projektbezogen (d.h. bezogen auf den
gegenständlichen Vertrag) und im Original vorgelegt werden.
14.7 Sollte die Freistellungsbescheinigung nur in Kopie vorgelegt werden, ist die Auftraggeberin
berechtigt, von allen nach dem 31. Dezember 2001 zu erbringenden Gegenleistungen
(Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen, Teilzahlungen, Schlusszahlungen etc.) den gesetzlichen
Abzug (z.Zt. 15 %) solange einzubehalten, bis ihr eine wirksame Freistellung zweifelsfrei
nachgewiesen ist.
15 Haftpflichtversicherung
15.1 Die Betriebshaftpflichtversicherung muss primär Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden abdecken, die Dritten durch den Baustellenbetrieb entstehen.
Dazu gehören Personenschäden, Sachschäden, Vermögensfolgeschäden, Umweltschäden, Subunternehmer-Klausel: Schäden, die von beauftragten Subunternehmen verursacht wurden, für die das Bauunternehmen haftet
15.2 Der Unternehmer ist verpflichtet, sich gegen das Risiko des Auftretens von Schäden aus Mängeln während der Bauzeit und Gewährleistungsfällen ausreichend zu versichern. Der Abschluss dieser Versicherung ist der Auftraggeberin vor Vergabe durch schriftliche Bestätigung der Versicherung nachzuweisen.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.001 Baustelleneinrichtung Erforderliche Baustelleneinrichtung für die
Durchführung aller nachstehend
beschriebenen Leistungen erforderlichen
Werkzeuge, Maschinen, Lager- und
Arbeitsplätze, die erforderlichen Aufzüge und
Hebezeuge aufzustellen bzw. einzurichten,
über die vorgesehene Ausführungszeit
vorzuhalten und nach Fertigstellung der
Arbeiten bzw. auf Anweisung der Bauleitung
wieder zu räumen.
01.001
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
02 Vorbereitungen
02
Vorbereitungen
02.001 Musterfläche Außenputz und Sockel Zusammenhängende Musterfläche mindestens 5 m² mit vollständigem Systemaufbau, Anschlussprofil, weißem Oberputz Körnung 2 mm im Farbton entsprechend RAL 9016 und angrenzendem grauem Sockel entsprechend RAL 7042. Struktur, Glanz, Farbwirkung und handwerkliche Ausführung bemustern. Nach Freigabe als Referenz bis zur Abnahme erhalten.
Die einzelnen Arbeitsschritte erfolgen nach der
Vorgabedes LV`s, sowie der Vorgaben aus dem
Qualitätssicherungsheft, diese sind zu protokollieren,
im Bautagebuch mit der Protokollnummer festzuhalten,
sowie durch die BL/ AG und BL/AN im Handbuch zu
unterzeichnen und unverzüglich dem AG zuzusenden.
Nach Abschluß aller Arbeitsschritte und
Fertigstellungder Gesamtbaumaßnahme ist mit dem
Bauleiter des AG ein Abschlußprotokoll zu erstellen, in
dem der Auftragnehmer durch rechtsverbindliche
Unterschrift bescheinigt, daß die kompletten
WDVS-Arbeiten, des im Betreff genannten Bauvorhabens,
der Gewährleistungskontrollfläche entspricht.
02.001
Musterfläche Außenputz und Sockel
1.00
psch
02.002 Schutz- und Abdeckmaßnahmen Schützen und staubdichtes Abdecken von angrenzenden Bauteilen, wie Pfosten-Riegel-Fassade, Fenstern, Türen, Tor, Dach- und Anschlussblechen, Nachbardach usw.. Empfindliche Bauteile gegen Putzspritzer, alkalische Einwirkung und mechanische Beschädigung sichern; Abdeckungen nach Abschluss rückstandsfrei entfernen.
02.002
Schutz- und Abdeckmaßnahmen
80.00
m²
02.003 Untergrundprüfung Untergrund der neu erstellten Außenwände und bestehende mineralische Außenwandflächen systemgerecht prüfen, reinigen und vorbereiten. Lose, kreidende, trennende oder nicht tragfähige Bestandteile entfernen; Haftzug-/Dübelprüfungen, Feuchtekontrolle und Dokumentation der Untergrundbeurteilung einschließlich Freigabeempfehlung ausführen. Kleinere Untergrundschäden ausbessern. Mörtelgrate und Mörtelbatzen wegstoßen.
02.003
Untergrundprüfung
443.00
m²
02.004 Instandsetzung und Egalisierung des Untergrundes Nicht tragfähigen Altputz abschlagen, Fehlstellen und Risse fachgerecht öffnen und schließen, Unebenheiten mit systemgeeignetem mineralischem Ausgleichs-/Reparaturmörtel egalisieren und tragfähigen, lot- und fluchtgerechten Untergrund herstellen. Einschließlich Entsorgung der gelösten Stoffe; Abrechnung nach tatsächlich freigegebener Fläche.
02.004
Instandsetzung und Egalisierung des Untergrundes
30.00
m²
02.005 Bestandsputz prüfen Bestehenden Bestandsputz auf Außenwandflächen fachgerecht auf Tragfähigkeit, Haftung, Festigkeit, Rissbildung, Hohllagen und sonstige Schäden prüfen. Die Prüfung ist durch geeignete handwerkliche Verfahren, z. B. Sichtprüfung, Abklopfen und Kratz-/Wischprobe, durchzuführen.
Die Prüfung ist gemeinsam mit dem Bauleiter durchzuführen. Die Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll festgehalten und von den Beteiligten dokumentiert.
02.005
Bestandsputz prüfen
1.00
psch
02.006 Nicht tragfähigen Bestandsputz abschlagen und entfernen Nicht tragfähigen, hohl liegenden, losen oder schadhaften Bestandsputz nach erfolgter Prüfung vollständig abschlagen bzw. abstemmen und entfernen.
02.006
Nicht tragfähigen Bestandsputz abschlagen und entfernen
O
110.00
m²
03 Dämmarbeiten
03
Dämmarbeiten
03.001 Dämmung Außenbauteile d=10 cm Wärmedämmplatten aus Styrodur CS 3035, d=10 cm für späteren Verputz geeignet, WLS 035, als Außendämmung am Deckenrand, Stürzen, Unterzügen, Stützen, Ringbalken, Stahlbetonaufkantung usw.
03.001
Dämmung Außenbauteile d=10 cm
91.00
m²
03.002 Dämmung Außenbauteile d=6 cm Wärmedämmplatten aus Styrodur CS 3035, d=6 cm für späteren Verputz geeignet, WLS 035, als Außendämmung am Deckenrand, Stürzen, Unterzügen, Stützen, Ringbalken, Stahlbetonaufkantung usw.
03.002
Dämmung Außenbauteile d=6 cm
30.00
m²
03.003 Fassadendämmung d=8 cm, MiWo WLS 035, Nachbargeb. Fassadendämmung aus Mineralwolle (MiWo), WLS 035, d = 8 cm, einschließlich fachgerechter Befestigung und aller erforderlichen Nebenarbeiten, an der Außenfassade ausführen.
03.003
Fassadendämmung d=8 cm, MiWo WLS 035, Nachbargeb.
95.00
m²
03.004 Zulage Schrägschnitt unter Fensterbank Zulage Schrägschnitt unter Fensterbank
Für den Schrägschnitt des Mineralwolle Dämmstoffes
unterhalb der Fensterbank.
03.004
Zulage Schrägschnitt unter Fensterbank
1.00
Stk
03.005 Zulage Sockel-/Perimeterdämmung XPS 60 mm Feuchteunempfindliche Sockel-/Perimeterdämmplatten aus XPS oder gleichwertigem zugelassenem Dämmstoff, Dicke 6 mm, einschließlich Kleben, erforderlicher Befestigung, Zuschnitt und Anschlüssen.
03.005
Zulage Sockel-/Perimeterdämmung XPS 60 mm
O
45.00
m²
04 Außenputz Fassade
04
Außenputz Fassade
04.001 Armierter Außenputz auf Untergrund Liefern und Aufbringen eines systemkompatiblen Armierungsmörtels / Leichtunterputzes auf die montierten Holzfaser-Trägerplatten. Schichtdicke ca. 5-8 mm nach Herstellervorschrift, Oberfläche planeben verziehen und für die nachfolgende Oberputzbeschichtung vorbereiten.
04.001
Armierter Außenputz auf Untergrund
230.00
m²
04.002 Vollflächige Gewebearmierung Liefern und Einbetten eines alkaliresistenten, systemgeprüften Glasfasergewebes (Armierungsgewebe) in den zuvor aufgetragenen Armierungsmörtel über die gesamte Fassadenfläche. Gewebebahnen mit mind. 10 cm Überlappung nass-in-nass im oberen Drittel der Armierungsschicht einbetten, an den Ecken von Gebäudeöffnungen (Fenster, Türen) ist eine zusätzliche Diagonalarmierung auszuführen.
04.002
Vollflächige Gewebearmierung
230.00
m²
04.003 Diagonalarmierung Diagonalarmierung an Ecken v. Öffnungen,
mineral. Armierungsmasse - Pfeil
Liefern und an Ecken von
Gebäudeöffnungen eine
Diagonalarmierung - Armierungspfeil 40
x 33 cm aus Glasfasergewebe - als
zusätzliche Verstärkung im oberen Drittel der
Unterputz/Armierungsschicht anbringen.
04.003
Diagonalarmierung
16.00
Stk
04.004 Oberputz weiß, Körnung 2 mm, RAL 9016 Systemzugehöriger, wetterbeständiger Oberputz für Außenflächen, Körnung 2 mm, gleichmäßige Reibe-/Kratzputzstruktur, Farbton entsprechend RAL 9016. Auf vorbereitete WDVS- und mineralische Unterputzflächen aufbringen; Ansätze, Farb- und Strukturunterschiede innerhalb zusammenhängender Ansichtsflächen vermeiden. Hellbezugswert und Systemverträglichkeit nach Herstellerfreigabe.
04.004
Oberputz weiß, Körnung 2 mm, RAL 9016
443.00
m²
04.005 Zulage Eingefärbter mineralischer Oberputz Zulage zu vorstehender Position für die Ausführung des mineralischen, diffusionsoffenen Renovierungs- bzw. Überarbeitungsputzes als werkseitig eingefärbten bzw. durchgefärbten Oberputz.
04.005
Zulage Eingefärbter mineralischer Oberputz
443.00
m²
04.006 Zulage Übergang Bestandsputz / neuer Außenputz Herstellen eines fachgerechten und rissminimierenden Übergangs zwischen bestehendem Außenputz des Bestandsgebäudes und dem neu herzustellenden Außenputz auf der Aufstockung.
Im Übergangsbereich zwischen Bestandsputz und neuem Mauerwerk ist eine systemgerechte Armierungslage mit geeignetem Armierungsmörtel und alkalibeständigem Glasfasergewebe herzustellen. Das Armierungsgewebe ist vollflächig und spannungsfrei einzubetten und mit ausreichender Überlappung auszuführen. Die Armierung ist so auszuführen, dass der Materialwechsel zwischen Bestand und Neubau überbrückt wird.
Anschließend Herstellung des Außenputzsystems einschließlich erforderlicher Grundierung und Oberputz entsprechend dem vorgesehenen Fassadensystem und den Herstellerangaben.
04.006
Zulage Übergang Bestandsputz / neuer Außenputz
O
20.00
m²
04.007 Egalisations-/Fassadenanstrich RAL 9016 Zweifacher, systemgeeigneter, diffusionsoffener und wasserabweisender Fassadenanstrich auf dem vollständig abgebundenen Oberputz zur einheitlichen Farbwirkung im Farbton entsprechend RAL 9016. Grundierung nach Untergrund- und Herstellererfordernis, saubere begrenzte Anschlüsse und ausreichende Trocknungszeiten eingeschlossen.
04.007
Egalisations-/Fassadenanstrich RAL 9016
497.00
m²
04.008 Schließen der Verankerungslöcher Fachgerechtes Schließen der Verankerungslöcher nach
Herstellervorschrift. Wir möchten jedoch keine
Anker-"Stopfen als Finish-Oberfläche, sonder Putz.
04.008
Schließen der Verankerungslöcher
1.00
psch
05 Sockel und Spritzwasserbereich
05
Sockel und Spritzwasserbereich
05.001 Armierter Sockelputz Mechanisch belastbarer, wasserabweisender Sockelputzaufbau mit systemgeeignetem Sockel-/Armierungsmörtel und alkalibeständigem Gewebe. Vollflächig, hohlraumfrei und rissminimierend herstellen; Anschlüsse an Sockelprofile, Öffnungen und angrenzenden Oberputz dauerhaft schlagregensicher ausbilden.
05.001
Armierter Sockelputz
24.40
m²
05.002 Sockeloberputz und Beschichtung RAL 7042 Systemzugehöriger Sockeloberputz mit wetter- und spritzwasserbeständiger Schlussbeschichtung im Farbton entsprechend RAL 7042. Gleichmäßige Struktur, scharf begrenzter Farbwechsel zum weißen Außenputz und saubere Anschlüsse an Gelände- und Belagsflächen herstellen.
05.002
Sockeloberputz und Beschichtung RAL 7042
24.40
m²
05.003 Sockelabschluss- / Tropfkantenprofil Systemgerechtes Sockelabschluss-, Übergangs- beziehungsweise Tropfkantenprofil am oberen Sockelrand, lot- und fluchtgerecht mit Gewebefahne, Eck- und Stoßverbindern. Farbwechsel und Wasserführung geradlinig und dauerhaft rissfrei ausbilden.
05.003
Sockelabschluss- / Tropfkantenprofil
O
50.00
m
05.004 Abdichtungsanschluss im Sockelbereich Systemgerechter Anschluss des Sockelputzes an die vorhandene beziehungsweise bauseitige Bauwerksabdichtung im erd- und spritzwasserbeanspruchten Bereich. Einschließlich geeigneter Dichtschlämme/Schutzlage, Übergängen und Anschluss an Gelände-/Belagsoberkante; Ausführung nach freigegebenem Sockel- und Abdichtungskonzept.
05.004
Abdichtungsanschluss im Sockelbereich
O
50.00
m
06 Laibungen, Profile und Anschlüsse
06
Laibungen, Profile und Anschlüsse
06.001 Kantenschutzprofile mit Gewebe Alkalibeständige, korrosionsfreie Kantenschutzprofile mit Gewebefahnen an Gebäudeecken, Laibungen, Stürzen und sonstigen freien Putzkanten. Profile lot- und fluchtgerecht einbauen und vollständig in die Armierung einbetten.
06.001
Kantenschutzprofile mit Gewebe
90.00
m
06.002 Laibungsputz bis 25 cm Breite PutzLaibungen an Fenstern, Außentüren und Toren bis 25 cm Abwicklung, einschließlich Dämmkeilen beziehungsweise Laibungsdämmplatten, Armierung, Oberputz, Beschichtung und lot-/fluchtgerechter Ausbildung. Öffnungsmaße und erforderliche lichte Breiten erhalten.
06.002
Laibungsputz bis 25 cm Breite
30.00
m
06.003 Anputzprofile Fenster / Türen / Tor Schlagregensichere, bewegungsaufnehmende Anputz- und Dichtprofile an Fenster-, Tür- und Torrahmen mit Schutzlippe/-lasche, Gewebefahne und dauerhaft sauberem Anschluss. Anschlussfugen entsprechend Bewegungsaufnahme und Systemzulassung ausbilden; Rahmenentwässerung freihalten.
06.003
Anputzprofile Fenster / Türen / Tor
30.00
m
06.004 Anschlüsse an PR-Fassade, HPL und Dachrand Putzseitige Anschlüsse an Pfosten-Riegel-Fassaden, HPL-Bekleidungen, Dachrand-/Attikableche und sonstige Metallbauteile mit geeigneten Trenn-, Abschluss- und Tropfkantenprofilen. Unterschiedliche Bauteilbewegungen aufnehmen; Hinterläufigkeit, Zwang und starre Putzbrücken vermeiden. Blech- und Fassadenabdichtungen selbst sind nicht enthalten.
06.004
Anschlüsse an PR-Fassade, HPL und Dachrand
40.00
m
06.005 Diagonalarmierung an Öffnungsecken Zusätzliche diagonale Gewebearmierung an den Ecken von Fenster-, Tür-, Tor- und sonstigen Fassadenöffnungen, Mindestabmessung systemgerecht, vollständig und faltenfrei in den Armierungsmörtel einbetten.
06.005
Diagonalarmierung an Öffnungsecken
20.00
St
06.006 Bewegungs- und Gebäudetrennfugen Vorhandene beziehungsweise planerisch erforderliche Bewegungs- und Gebäudetrennfugen mit systemgeeigneten Fugenprofilen durchgängig in WDVS und Putz übernehmen. Schlagregensichere, wartbare Ausbildung mit Eck-, Kreuz- und Anschlussstücken.
06.006
Bewegungs- und Gebäudetrennfugen
O
20.00
m
06.007 Kleinflächen, Pfeiler und Untersichten Außenputz-/WDVS-Ausführung an Kleinflächen, schmalen Pfeilern, Stürzen und Untersichten mit Einzelflächen bis 0,50 m² beziehungsweise Arbeitsbreiten unter 50 cm. Ausführung entsprechend angrenzendem System einschließlich Zuschnitt, Armierung, Oberputz und Beschichtung.
06.007
Kleinflächen, Pfeiler und Untersichten
O
10.00
m²
07 Stundenlohnarbeiten auf besondere Anordnung
07
Stundenlohnarbeiten auf besondere Anordnung
07.001 Vorarbeiter/Polier Polier Stundenlohnarbeiten eines Vorarbeiters oder Poliers für Koordination, Aufmaß und besondere Anordnung. Stunden täglich bestätigen lassen.
07.001
Vorarbeiter/Polier
O
1.00
h
07.002 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Facharbeiter Stundenlohnarbeiten einschließlich üblichem Kleinwerkzeug. Nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung; Stunden täglich bestätigen lassen.
07.002
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
O
1.00
h
07.003 Stundenlohnarbeiter Helfer Helfer Stundenlohnarbeiten einschließlich üblichem Kleinwerkzeug. Nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung; Stunden täglich bestätigen lassen.
07.003
Stundenlohnarbeiter Helfer
O
1.00
h