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Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
für die energetische Dachsanierung mit neuen Gauben
1. Vertragsgrundlagen
Die folgenden Vertragsunterlagen sind Bestandteil des Vertrages in nachstehender Rangfolge:
Das Angebot des Auftragnehmers (sofern angenommen)
Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
Technische Vorbemerkungen
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB/B), in der jeweils gültigen Fassung
Ggf. besondere Vertragsbedingungen oder Besondere Technische Vertragsbedingungen (BTV)
2. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vollständigen, mängelfreien Ausführung aller im Leistungsverzeichnis und den technischen Unterlagen beschriebenen Arbeiten. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
3. Ausführungsfristen
Die Ausführung hat zum vereinbarten Termin zu beginnen und innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist abzuschließen.
Verzögerungen durch Witterung, höhere Gewalt oder vom Auftraggeber verursachte Umstände sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Vertragsstrafen bei Terminüberschreitung können vereinbart werden (siehe Ziffer 9).
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt gemäß Einheitspreisangebot auf Grundlage der tatsächlich ausgeführten Leistungen.
Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden (§ 16 VOB/B).
Die Schlussrechnung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Abnahme einzureichen.
Die Zahlungsfrist beträgt 21 Kalendertage nach Rechnungseingang und Prüfung.
5. Abnahme
Nach Fertigstellung hat der Auftragnehmer die Abnahme der Leistung schriftlich anzumelden.
Die Abnahme erfolgt durch schriftliches Protokoll. Verdeckte Mängel bleiben vom Abnahmevermerk unberührt.
Teilabnahmen sind nur bei in sich abgeschlossenen Bauabschnitten möglich und müssen vertraglich vereinbart sein.
6. Mängelansprüche
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme gemäß § 13 Abs. 4 VOB/B.
Während der Gewährleistungszeit auftretende Mängel sind vom Auftragnehmer auf eigene Kosten unverzüglich zu beheben.
Bei nicht fristgerechter Mangelbeseitigung ist der Auftraggeber berechtigt, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers durch Dritte beseitigen zu lassen.
7. Sicherheitsleistungen
Sofern vertraglich vereinbart, hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft (z. B. in Höhe von 5 % der Auftragssumme) sowie ggf. eine Mängelansprüchebürgschaft zu stellen.
Die Bürgschaften sind auf erstes Anfordern zahlbar, in deutscher Sprache und von einem in der EU zugelassenen Kreditinstitut.
8. Haftung und Versicherung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch mangelhafte Leistung oder schuldhaftes Verhalten entstehen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden in angemessenem Umfang abdeckt.
9. Vertragsstrafe
Wird der vereinbarte Fertigstellungstermin schuldhaft überschritten, kann eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag, maximal jedoch 5 % der Auftragssumme geltend gemacht werden.
Die Geltendmachung der Vertragsstrafe bleibt auch bei vorbehaltloser Abnahme vorbehalten, wenn sie spätestens mit der Schlusszahlung geltend gemacht wird.
10. Sonstige Regelungen
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Leistungen ohne Zustimmung an Nachunternehmer zu vergeben.
Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere bei wiederholtem Leistungsverzug oder schwerwiegenden Mängeln.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Ort der Baustelle.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers, sofern der Auftragnehmer Kaufmann ist.
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Weitere Vertragsbedingungen 1. Allgemeines
Die in diesem Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen sind vollständig auszuführen. Es wird erwartet, dass sich der Bieter vor Abgabe seines Angebotes über die örtlichen Gegebenheiten, die Ausführungsbedingungen sowie den vollständigen Leistungsumfang informiert.
2. Technische Regelwerke
Die Ausführung sämtlicher Leistungen hat nach den anerkannten Regeln der Technik, den gültigen DIN-Normen, den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie den einschlägigen Richtlinien und Herstellervorschriften zu erfolgen.
3. Nebenleistungen
Nebenleistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen Herstellung der ausgeschriebenen Arbeiten erforderlich sind, gelten auch dann als Vertragsbestandteil, wenn sie nicht ausdrücklich im LV genannt sind. Dies gilt insbesondere auch für alle Anschlüsse, sowie RAL-Anschlüssen an allen Fenstern. Außerdem ist die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren.
4. Koordinierung / Schnittstellen
Die Abstimmung mit anderen Gewerken hat eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Unterbrechungsfreie Arbeitsabläufe sind sicherzustellen.
5. Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Ohne schriftliche oder mündliche Anweisung werden sie nicht anerkannt und vergütet. (Siehe Merkblatt Stundenlohnarbeiten.)
6. Entsorgung
Anfallender Bauschutt, Reststoffe und Verpackungen sind vom Auftragnehmer fachgerecht zu trennen, zu entsorgen oder nach den gesetzlichen Vorgaben einem Recycling zuzuführen.
7. Schutzmaßnahmen
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Personen, Bauteilen und Nachbargebäuden zu treffen. Beschädigungen sind unverzüglich zu melden und auf eigene Kosten zu beheben.
8. Abrechnung
Abgerechnet werden nur tatsächlich erbrachte, von der Bauleitung bestätigte Leistungen gemäß den festgelegten Aufmaßen.
9. Besondere Hinweise
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Baustelle nach Abschluss der Arbeiten sauber und besenrein hinterlassen wird.
Weitere Vertragsbedingungen
Projektbeschreibung und Zufahrtsbeschreibung Energetische Dachsanierung eines Wohngebäudes mit Rückbau und Einbau neuer Dachbauteile
Im Rahmen dieses Projektes wird das bestehende Dach eines Wohngebäudes energetisch saniert. Die Arbeiten umfassen den Rückbau der alten Dachdeckung inkl. Dämmung, Lattung, Dachflächenfenster und Gauben sowie die fachgerechte Entsorgung der Materialien. Im Anschluss erfolgt der Neuaufbau mit einer hochwertigen Aufsparrendämmung, neuer Dachdeckung, Dachflächenfenstern, Schneefangsystemen, Dachentwässerung sowie brandschutzgerechten Anschlüssen an angrenzende Bauteile. Besondere Einbauten sind u. a. der Einbau einer Flachdachgaube, einer Wangentreppe (doppelt gewendelt) und neuer Rollladenkästen mit Panzer. Die Ausführung hat unter Berücksichtigung aller aktuellen Normen, der geltenden Energieeinsparverordnung (GEG) sowie der örtlichen Brandschutzvorgaben zu erfolgen. Die Baustelle muss während der gesamten Bauzeit sauber und verkehrssicher gehalten werden. Alle anfallenden Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen.
Baustelle Fischerberg 18, 90765 Fürth
Die Baustelle befindet sich im Stadtgebiet von Fürth, im Ortsteil Stadeln.
Anfahrt über die A73, Ausfahrt 37 „Fürth-Ronhof“, weiter auf der Seeackerstraße Richtung Westen.
Nach ca. 1 km rechts in die Erlanger Straße einbiegen, welche im Verlauf in die Stadelner Straße übergeht.
Am Fischerberg, hinter Gaststätte Kalb links abbiegen und beim alten Feuerwehrhaus auf den Platz fahren.
Das Grundstück liegt auf der linken Seite, direkt am Ende der Straße.
Die Stellfläche für Baufahrzeuge auf und um das Grundstück sind begrenzt und müssen in der Angebotslegung berücksichtigt werden.
LKW-Anlieferung bis max. 12 t möglich ist bis zum Vorplatz am Feuerwehrhaus möglich.
Bitte auf die Zufahrt zu Nachbargrundstücken achten.
Falls verkehrsrechtliche Anordnungen notwendig werden, sind diese in den Angebotspreis einzukalkulieren
Projektbeschreibung und Zufahrtsbeschreibung
Merkblatt Stundenlohnarbeiten 1. Grundsatz
Stundenlohnarbeiten sind grundsätzlich nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich von der Bauleitung angeordnet werden.
2. Anordnung
Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten darf ausschließlich nach schriftlicher oder mündlicher Anweisung der zuständigen Bauleitung erfolgen.
3. Nachweisführung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, täglich Stundenlohnzettel zu führen, die von der Bauleitung gegengezeichnet werden müssen. Ohne Gegenzeichnung gilt die Stundenlohnarbeit als nicht anerkannt.
4. Vergütung
Stundenlohnarbeiten, die ohne vorherige Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden, werden nicht vergütet.
5. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der anerkannten Stundenlohnzettel gemäß den vertraglich vereinbarten Stundenlohnsätzen.
Unterschrift und Datum
_________________________________________________
Merkblatt Stundenlohnarbeiten
Technische Vorbemerkungen Allgemeines:
Die Ausführung sämtlicher Arbeiten erfolgt gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den geltenden DIN-Normen, den technischen Richtlinien der Fachverbände sowie den Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Alle Arbeiten sind fachgerecht, dauerhaft und unter Berücksichtigung bauphysikalischer Anforderungen (Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz) auszuführen.
Die Abstimmung zwischen den Gewerken (Zimmerer, Dachdecker, Spengler, Fensterbauer, Innenausbauer etc.) ist sicherzustellen.
Bestandsaufnahme und Demontage:
Vor Beginn der Arbeiten ist der Bestand sorgfältig zu prüfen und zu dokumentieren.
Rückbau der vorhandenen Dachdeckung, ggf. vorhandener Dämmstoffe, Lattung und Anschlüsse erfolgt schonend und unter Berücksichtigung von Entsorgungsvorgaben.
Schadstoffe (z. B. asbesthaltige Materialien) sind durch Fachbetriebe sachgerecht zu entfernen, sofern vorhanden.
Dachkonstruktion:
Die vorhandene Pfettenkonstruktion ist auf Tragfähigkeit und Zustand zu prüfen.
Eventuelle Schäden (z. B. Holzfäule, Insektenbefall) sind zu sanieren bzw. die betroffenen Bauteile auszutauschen.
Verstärkungen oder statische Änderungen sind nach Vorgabe eines Tragwerksplaners vorzunehmen.
Wärmeschutz / Dämmung:
Die Dämmarbeiten müssen den Anforderungen des GEG 2024 entsprechen.
Die geplante Dämmstärke und -art sind mit dem Energieberater abzustimmen.
Die luftdichte Ebene ist lückenlos herzustellen. Alle Anschlüsse, Durchdringungen und Übergänge sind gemäß DIN 4108-7 luftdicht auszuführen.
Gaubeneinbau:
Die Gauben sind gemäß statischer Berechnung zu errichten und entsprechend den genehmigten Bauunterlagen umzusetzen.
Gaubenkonstruktionen sind konstruktiv witterungsgeschützt auszubilden.
Dämmung, Dampfbremse und Luftdichtheit sind in die Gesamtstruktur zu integrieren.
Fensteranschlüsse sind wind- und schlagregendicht herzustellen.
Dacheindeckung:
Neue Dacheindeckung nach Abstimmung mit Bauherrschaft. Unterspannbahn, Konterlattung und Traglattung gemäß Systemaufbau der Dachdeckung.
Entwässerung (Dachrinnen, Fallrohre etc.) aus nichtrostenden Materialien, regelkonforme Einbindung der Gauben.
Durchdringungen (z. B. für Lüftung, Solarleitungen) sind fachgerecht einzudichten.
Innenausbau:
Dampfbremse auf der Raumseite nach Herstellervorgaben verarbeiten.
Innenbeplankung mit Gipskarton.
Fugen, Anschlüsse und Übergänge luftdicht und rissfrei ausführen.
Sicherheits- und Schutzmaßnahmen:
Während der Bauzeit sind Maßnahmen zur Absturzsicherung, zum Witterungsschutz und zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu treffen.
Baustellenzugänge und Nachbarschaft sind zu schützen (z. B. gegen herabfallendes Material).
Dokumentation und Nachweise:
Nach Fertigstellung sind folgende Unterlagen bereitzustellen:
U-Wert-Nachweis des Daches
Bestätigung über fachgerechte Ausführung durch Energieberater bzw. Fachunternehmen
Herstellerbescheinigungen und technische Datenblätter verwendeter Produkte
Technische Vorbemerkungen
01 Dachdeckerarbeiten
01
Dachdeckerarbeiten
01.01 Gerüst
01.01
Gerüst
01.02 Rückbau bestehender Dachaufbau
01.02
Rückbau bestehender Dachaufbau
01.03 Dachkonstruktion
01.03
Dachkonstruktion
01.04 Dämmung
01.04
Dämmung
01.05 Dachdeckung
01.05
Dachdeckung
01.06 Gaubeneinbau
01.06
Gaubeneinbau
01.07 Fenstereinbau
01.07
Fenstereinbau
01.08 Dachentwässerung
01.08
Dachentwässerung
01.09 Einbautreppe
01.09
Einbautreppe
01.10 Nebenarbeiten
01.10
Nebenarbeiten
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__.0010 Stundenlohn Polier Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden. Nachweise hierfür sind zur Anerkennung durch die örtliche Bauüberwachung vorzulegen.
02.__.0010
Stundenlohn Polier
2.00
h
02.__.0020 Stundenlohn Facharbeiter wie vor, jedoch Facharbeiter
02.__.0020
Stundenlohn Facharbeiter
5.00
h
02.__.0030 Stundenlohn Helfer wie vor, jedoch Helfer
02.__.0030
Stundenlohn Helfer
10.00
h
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