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13 TROCKENBAUARBEITEN
13
TROCKENBAUARBEITEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TROCKENBAUARBEITEN
Mitgeltende Normen und Regeln:
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 1052 Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken - Allgemeine Bemessungsregeln und Bemessungsregeln für den Hochbau
DIN 4102
Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN
4172
DIN 18168-1 Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken - Teil
1: Anforderungen für die Ausführung
DIN EN 13170 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation
VDI 3755 Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken
VDI 3762 Schalldämmung von Doppel- und Hohlraumböden
AGI A 20 Doppelbodensysteme - Anforderungen, Ausführungsgrundsätze
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
BG Bau Fachinfo Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
IVD-Merkblatt Nr. 16:
Anschlussfugen im Trockenbau, Herausgeber:
Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt Nr. 1
Baustellenbedingungen, Herausgeber: Bundesverband der
Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 2 Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten,
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.,
Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 3 Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse,
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.,
Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 5 Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau,
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.,
Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 6 Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw.
-bekleidung, Herausgeber: Bundesverband der
Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
RAL-GZ 531 Trockenbau - Gütesicherung
Richtlinie Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825 Doppelböden,
Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V.
Richtlinie Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13213 Hohlböden,
Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V.
VdS 2097-01
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 1,
Prüfung und Anerkennung von Baustoffen, Bauteilen und
Bauarten, Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2097-02
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 2,
Nichtbrennbare Baustoffe; Baustoffe für
Brandschutzmaßnahmen, Herausgeber: VdS
Schadenverhütung, Köln
VdS 2097-03
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 3;
Konstruktive Bauteile
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2097-04
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 4;
Feuerschutzabschlüsse, sonstige Brandschutztüren und
ergänzende Sonderbauteile, Herausgeber: VdS
Schadenverhütung, Köln
VdS 2097-06
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 6;
Kabel- und Rohrschottungen
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2097-07
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 7,
Lüftungsleitungen und Absperrvorrichtungen gegen
Brandübertragung, Herausgeber: VdS Schadenverhütung,
Köln
VdS 2097-08
Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 8;
Installationskanäle, Kabelanlagen mit Funktionserhalt
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Projektsteuerung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Projektsteuerung zu übergeben.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen.
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen.
Angaben zur Ausführung
1. Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Bieter mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Bieter hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Projektsteuerung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Projektsteuerung erforderlich.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Bieter überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Bieters zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Bieters zählen, ist mit der Projektsteuerung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Projektsteuerung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen.
Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden.
2. Dämmungen
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
3. Trockenbauoberflächen
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in der Qualitätsstufe Q 2 nach Merkblatt Nr.2 Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten auszuführen.
Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202.
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen
vorgesehen: Malervlies und Anstrich.
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen
vorgesehen: Trockenbau mit Malervlies und Anstrich bzw. Gipsmaschinenputz mit Anstrich
4. Böden
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Bodenflächen
vorgesehen: Fliesen oder Parkett.
Sonstige Angaben
Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Bieter verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Bieter entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Die Bauweise des Wandsystems muss so ausgelegt sein, dass
- Baubewegungen von +/-10 mm ohne Rissbildungen und
sonstige bleibende Schäden aufgenommen werden und die Standfestigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
- Lageabweichungen der angrenzenden Bauteile von +/- 20
mm jeweils als Montage-Toleranzbereich für Boden-, Wand- und Deckenanschluss zur Verfügung stehen, ohne dass Wandteile am Bau verändert werden müssen.
Dies alles wird gefordert, ohne die bauphysikalischen Eigenschaften abzuändern.
Montagewände sind aus Metallständerwerk gemäß zugelassenem System zu erstellen. Die DIN 18 183 "Montagewände aus GK-Platten, Ausführung von Metallständerwänden" ist zu berücksichtigen. Die Wände sind in der Regel auf OK Rohbetondecke aufzusetzen und bis UK Betondecke oder Unterzug zu führen. Die zu erwartenden Bewegungen sowie die Schalldämmung ist an den Eckanschlüssen mit fachgerechten Dichtungen/Anschlüssen sicherzustellen. Bei Wandanschlüssen ist die durchlaufende Bekleidung mit Trennfuge auszubilden.
Die Gipskartonplatten sind mit Bauschrauben ohne vorzubohren mit den gerändelten C-Ständern zu verschrauben.
Die Verlegeweise und der Profilabstand sind nach DIN
18181 auszuführen. Die Fugen sind nach Vorschrift des
Gipskartonplattenherstellers fachgerecht zu verspachteln und abzuschleifen. Die Wand ist Q2 gemäß IGG Merkblatt 2 tapezierfähig nach DIN 18183 EN 520 auszuführen.
Der Zwischenraum der Ständer ist gemäß Prüfungszeugnis mit Dämmstoff auszufüllen. Ein nachträgliches Absacken der Isolation ist zu vermeiden.
Die verwendeten Ständer müssen zur Führung der Elektroleitung vorgelocht sein. Dabei darf keine normale Durchstanzung verwendet werden, da die hierbei entstehenden scharfen Lochränder bei Gebäudevibrationen in die Isolationsschicht der Kabel dringen. Es ist eine Lochung mit vorgestanzten Laschen zu verwenden.
Nach einseitiger Beplankung des Ständerwerks und Einbringung der Isolation ist die Verkabelung durchzuführen, bevor die zweite Beplankung angebracht wird.
An allen Positivecken sind Alu-Eckschutzschienen vorzusehen (siehe gesonderte Leistungsposition).
Für die Montage der Türzargen ist beidseitig vom Fußboden bis zur Decke durchgehend ein Anschlussprofil mit 2 mm Wandstärke einzubauen, das gemäß Werksvorschrift mit 2 Winkeln an Fußboden und Decke zu befestigen ist.
Die Türzarge wird mit Schrauben fest mit dem Anschlussprofil verbunden oder eingeschäumt.
Wandendungen, Eckausbildungen, freistehende Wandenden und Flächen kleiner 5 m² werden nicht gesondert vergütet und müssen in den E.P. mit eingerechnet werden.
Das Entfernen des Überstandes der Randdämmstreifen für die notwendige Spachtelung der Wände ist ca.
40 mm über Estrichbelag herzustellen und mit den
Einheitspreisen der Trockenbauwände abgegolten.
Eine technische Abnahme, keine vertragliche, der Trockenputzflächen zusammen mit der Projektsteuerung ist vor Beginn der Malerarbeiten gemäß VOB zwingend erforderlich und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Datum Stempel / Unterschrift
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
NEBENLEISTUNGEN MIT EPs ABGEGOLTEN Folgende Nebenleistungen sind einzurechnen und sind mit den EPs abgegolten:
Die Installationsdurchführungen bzw. Verteiler-, Schalter- und Steckdosenaussparungen sind sauber herzustellen und sind mit den angebotenen EP abgegolten.
Die Installations- bzw. Kabeldurchführungen in Gipskarton-, Mineralfaser- und Metalldecken und -wänden sind sauber herzustellen inklusive Kantenschutz und sind mit den angebotenen EP abgegolten.
Es dürfen keine scharfen und nicht sauber entgrateten Kanten vorhanden sein. Sämtliche Bohrungen sind farblich passend zu den Decken und Wänden zu liefern.
Erforderliche T-Verbindungen und 90°-Ecken sind mit den angebotenen EP abgegolten.
Alle Wand- und Deckenanschlüsse sofern nicht anders beschrieben an andere Bauteile sind entsprechend Herstellerrichtlinien mit Trennstreifen (Trenn-Fix) herzustellen. Dies ist mit den angebotenen EP abgegolten.
An andere Baukörper angrenzende Wand- und Deckenanschlüsse sind mit dauerelastischem Dichtstoff, überstreichbar, zu versiegeln. Dies ist mit den angebotenen EP abgegolten.
Beim Einbau von Tragständern für WCs ist der Einbau von UA-Profilen mit den EP abgegolten.
Grundsätzlicher Arbeitsablauf wie folgt:
Ausführung der Trockenbauarbeiten nach erfolgten Putzarbeiten Ständerwerk, einseitig beplankt, inklusive Bodenschienen für Vorwände + Schächte Ausklinkung der Profile im Bereich der Decken-/Bodendurchbrüche Nach Montage des Ständerwerks einseitig beplankt, wird die HSLE Installation durchgeführt Nach erfolgter HSLE Installation, Schließen der Wände + Schächte Nach erfolgter Schließung der Wände + Schächte, Einbau der Fußbodenheizung und des Estrichs Spachteln + Schleifen der Wände und Schächte
Dieser Ablauf ist mit den angebotenen EPs abgegolten.
NEBENLEISTUNGEN MIT EPs ABGEGOLTEN
Hinweis Gerüststellung HINWEIS GERÜSTSTELLUNG
Raumhöhen (OKRFB bis UKRD):
Erdgeschoss: ca. 2,76 m,
1.Obergeschoss: ca. 2,76 m,
2.Obergeschoss: ca. 2,76 - 4,20 m
Eine geeignete und fachgerechte innere Gerüststellung als Wand- oder Fahrgerüst für alle Wandflächen liegt in der Verantwortung und im Ermessen des Bieters und ist in die Einheitspreise der Trockenbauarbeiten einzurechnen.
Im Preis enthalten sind Aufbau, Vorhalten und Abbau der Gerüste.
Hinweis Gerüststellung
13.01 WÄNDE
13.01
WÄNDE
13.02 VERKOFFERUNGEN UND VORSATZSCHALEN
13.02
VERKOFFERUNGEN UND VORSATZSCHALEN
13.03 DECKEN
13.03
DECKEN
13.04 EINBAUTEILE
13.04
EINBAUTEILE
13.05 SONSTIGE LEISTUNGEN
13.05
SONSTIGE LEISTUNGEN