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Bill of Quantities
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Unit price EUR
Net total EUR
11 ESTRICHARBEITEN
11
ESTRICHARBEITEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ESTRICHARBEITEN
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 4102
Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise
DIN 52270 Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen - Begriffe, Lieferformen, Lieferarten
DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1264-4
Fußboden-Heizung - Systeme und Komponenten - Teil 4:
Installation
DIN EN 12620 Gesteinskörnungen für Beton
DIN EN 13318 Estrichmörtel und Estriche - Begriffe
DIN EN 13454-2 Calciumsulfat-Binder, Calciumsulfat-Compositbinder und
Calciumsulfat-Werkmörtel für Estriche - Teil 2:
Prüfverfahren
DIN EN 13813 Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche - Estrichmörtel und Estrichmassen - Eigenschaften und Anforderungen
AGI A 12 Teil 1 Industrieestriche - Ergänzungen zu DIN 18560 - Zementestrich, zementgebundener Hartstoffestrich
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V.
(AGI)
AGI A 12 Teil 2-1 Industrieestriche - Ergänzungen zu DIN 18560 - Konventioneller Anhydritestrich
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V.
(AGI)
AGI A 12 Teil 3 Industrieestriche - Ergänzungen zu DIN 18560 - Gussasphaltestrich
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V.
(AGI)
AGI A 12 Teil 4
Industrieestriche - Industrieböden: Planung und
Ausführung von Industrieestrichen;
Reaktionsharzgebundene Estriche
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V.
(AGI)
AGI A 80 Imprägnierung, Versiegelung, Beschichtung, Reaktionsharzestrich
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V.
(AGI)
BEB-Hinweisblatt Vorbereitende Maßnahmen zur Verlegung von Oberbodenbelägen auf Zement- und Calciumsulfatheizestrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt
Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 1: Fugen in
Industrieestrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt
Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 2: Fugen in
Estrichen und Heizestrichen auf Trenn- und Dämmschichten nach DIN 18560 Teil 2+4
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Untergründe für Industrieestriche - Anforderungen, Prüfung und Vorbehandlung
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden - Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Höher belastbare Calciumsulfatestriche im Gewerbebau
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Fertigteilestriche auf Calciumsulfat- und Zementbasis
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Bewertung der Optik von Magnesiaestrichen mit sichtbarer, direkt genutzter Oberfläche
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Hinweise zur Verlegung von dicken Zement-Verbundestrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Hinweise zur Auswahl von Zementen für die Estrichherstellung im Wohnungs- und Verwaltungsbau
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Hinweise für Estriche im Freien, Zement-Estriche auf Balkonen und Terrassen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Betonböden für Hallenflächen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Bauklimatische Voraussetzungen zur Trocknung von Estrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Verlegung von MW-Trittschalldämmplatten nach DIN EN
13162
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Verlegung von EPS-Trittschalldämmplatten nach DIN EN
13163
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen, Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster. Beheizte und Unbeheizte Fußbodenkonstruktionen.
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Hinweise für die Verlegung von Zementestrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Hinweise für die Verlegung von Estrichen in der kalten Jahreszeit
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Arbeitsanweisung CM-Messung
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Ablaufprotokoll für die Herstellung beheizter Fußbodenkonstruktionen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Protokoll zum Belegreifheizen des Estrichs
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Risse in zementgebundenen Industrieböden
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Rohre, Kabel und Kabelkanäle auf Rohdecken. Hinweise für Estrichleger und Planer, Teil Estrichtechnik
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Hinweise zur Planung, Verlegung und Beurteilung sowie Oberflächenvorbereitung von Calciumsulfatestrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Ausgleichschichten aus Leichtmörtel (Leichtausgleichmörtel)
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt Hinweise zur beschleunigten Trocknung von Calciumsulfatestrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
Merkblatt Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen Bundesverband Flächenheizungen e.V. in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB
BVF Fachinformation Flächenheizung Sammlung der BVF-Richtlinien, Herausgeber Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
Merkblatt Nr. 1 Calciumsulfat-Fließestriche in Feuchträumen
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und
andere
Merkblatt Nr. 2 Trocknung von Calciumsulfat-Fließestrichen
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und
andere
Merkblatt Nr. 3 Calciumsulfat-Fließestriche auf Fußbodenheizung
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und
andere
Merkblatt Nr. 4 Beurteilung und Behandlung der Oberflächen von Calciumsulfat-Fließestrichen
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und
andere
Merkblatt Nr. 5 Fugen in Calciumsulfat-Fließestrichen
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und
andere
Merkblatt Nr. 6 Farbige Fließestriche
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und
andere
RAL-RG 818 Güteschutz Estriche - Gütesicherung
VdS 2021 Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur Schadenverhütung
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über öffentliche Verkehrswege.
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: gemäß BE-Plan.
Für den Transport der Baustoffe auf der Baustelle stehen
folgende Transportmittel zur Verfügung: keine.
Angaben zur Ausführung
1. Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Bieter mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Projektsteuerung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Ergibt sich bei der Überprüfung, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können, darf erst nach vorheriger Abstimmung mit der Projektsteuerung die Leistung weiter ausgeführt werden.
Vor Ausführungsbeginn hat der Bieter mit dem Auftraggeber festzulegen, wo die Misch- und Fördereinrichtungen aufgestellt werden können, ohne andere am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu behindern.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren und dergleichen verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden.
Bei der Verwendung von Fassadenaufzügen oder sonstigen Fördereinrichtungen ist die Fassade einschließlich der Öffnungen vor Verschmutzung zu schützen. Die dazu erforderlichen Leistungen sind Bestandteil der Baustelleneinrichtung des Bieters.
Bereits fertig gestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Beschichtungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteile, Treppen, Beläge etc. sind vom Bieter gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
Für den Bodeneinstand von nach dem Estrich einzubauenden Zargen sind Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach erfolgtem Einbau der Zargen ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht zu schließen.
Aussparungen sind zu schalen.
Terrazzo-Fußböden sind mit Zement als Bindemittel und ohne Kunstharzzusätze herzustellen.
Fertig gestellte Estrichflächen sind abzusperren, das benötigte Absperrmaterial hat der Bieter zu stellen.
Zementestriche, bei denen die Gefahr des Aufschüsselns besteht, sind für einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen ab Verlegung mit einer Kunststofffolie abzudecken.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens die üblichen Belastungen des Baubetriebs ohne Schaden aufnehmen kann.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen.
Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen.
Die Prüfung der Vorleistungen gemäß der "Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlungssystemen in Neubauten" des Informationdienstes BVF (mindestens Stand Mai 2011). Die ausgefüllten Checklisten sind Bestandteil der Leistung.
2. Fugen
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten.
Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen.
Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen.
Der Bieter prüft die Anordnung von Fugen in Wohnräumen oder anderen Räumen falls diese die maximal zulässigen Quadratmeter für eine fugenlose verlegung überschreiten. Die Abstimmung muss mit der Planung der Fußbodenheizung erfolgen, damit diese hierauf abgestimmt werden kann.
3. Dämmungen
Randstreifen dürfen durch den Bieter nicht vor der Verlegung der Bodenbeläge entfernt werden.
Erkennt der Bieter Umstände, die die Schalldämmung beeinträchtigen können, hat er die Projektsteuerung darüber zu informieren.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen und dergleichen dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und gegebenenfalls gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen.
Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindlichen Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Rohrbefestigungen dürfen keinen Schall auf die Decke übertragen.
Bevor durch den Einbau des Estrichs die Dämmung verdeckt wird, muss die Leistung durch die Projektsteuerung abgenommen werden.
4. Heizestrich
Vor dem Einbringen des Estrichs ist zu prüfen, das querende Leitungen in Bewegungs- und Randfugen in Hülsen geführt sind.
Der Bieter hat der Projektsteuerung seine Freigabe zum Aufheizen unaufgefordert mitzuteilen.
Vor dem Einbringen des Estrichs ist zu prüfen, dass vom Verleger der Fußbodenheizung je 200 m² Fläche bzw. je Wohnung mindestens drei Messstellen ausgewiesen sind, an denen später problemlos ohne Gefahr der Beschädigung von Rohren die Probeentnahme zur Messung der Restfeuchte möglich ist. Fehlen solche markierten Messstellen, ist die Projektsteuerung vor Beginn der Arbeiten zu informieren.
5. Reparaturarbeiten, Sanierungsarbeiten
Verfahrensbedingte Vermischungen und Abfall von Strahlarbeiten sind vom Bieter zu beseitigen und zu entsorgen. Dabei sind Strahlmittelrückstände auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, aus Poren, Fugen und dergleichen und von den Gerüstböden zu entfernen.
Sonstige Angaben
Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Bieter verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Bieter entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
11.02 ESTRICHARBEITEN WOHNUNGEN
11.02
ESTRICHARBEITEN WOHNUNGEN
11.03 ESTRICHARBEITEN TREPPENHÄUSER
11.03
ESTRICHARBEITEN TREPPENHÄUSER
11.04 SONSTIGE ARBEITEN
11.04
SONSTIGE ARBEITEN