To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Objekt- und Maßnahmenbeschreibung Objekt- und Maßnahmenbeschreibung
Die Grundstücke (Flurstücke 444, 451, 471, 472, 482) befinden sich in der Heidelerchenallee in 14641 Wustermark-Elstal und haben eine Gesamtfläche von ca. 9.883 qm.
Die Mehrfamilienhäuser werden unterkellert, mit Tiefgarage, als klimafreundlicher Neubau mit Qualitätssiegel nachhaltige Gebäude, in massiver Bauweise mit einem Flachdach gebaut. Die Gebäude erhalten jeweils vier oberirdische Geschosse (3 Regelgeschosse und Staffelgeschoss) und eine eingeschossige Unterkellerung. Die Raumhöhe in den Aufenthaltsräumen beträgt mindestens 2,50 m und in den restlichen Räumen mindestens 2,30 m.
Die Erdgeschosse umfassen die zentralen Eingangsbereiche der Gebäude, von dem aus die vertikale Erschließung mittels Aufzug oder über die Treppenhäuser erfolgt. In den weiteren Bereichen der Erdgeschosse und den Obergeschossen sind Wohnungen in Größen zwischen 2-4 Zimmern angeordnet. In den Untergeschossen werden Tiefgaragen ausgebildet, zusätzlich sind dort Haustechnikräume und Mieterkeller untergebracht.
Die Wohnungen verfügen je nach Größe über einen Flur, ein Schlafzimmer, ein Badezimmer sowie einen kombinierten Wohn- und Essbereich. Abhängig von der Wohnungsgröße kann die Anzahl der Zimmer variieren. Jede Wohnung erhält einen Zugang zu einem Balkon bzw. einer Terrasse. Darüber hinaus wird ein Abstellraum zentral und/- oder dezentral errichtet.
a) Angaben zum Vorhaben
Adresse:
Heidelerchenallee 16, 18, 20, 27, 29, 31 14641 Wustermark-Elstal
b) Gebäudedaten:
Gebäudeteile: 6 Gebäude (sh. Lageplan)
Anzahl der Geschosse: 5 (UG, EG - 3.OG)
Geschoßhöhe: 3,43 m (UG), 3,00 - 3,10 m (EG - 2.OG), 3,15 m (3.OG)
Gebäudehöhe: ca. 12,70-12,90 m (o.i.) bzw. ca. 4,00-4,20 m (u.i.)
Wohneinheit: 130 Stk
Gewerbeeinheit: -
c) Erschließung und Baustelleneinrichtung:
Auf dem Grundstück kann in begrenztem Maß Raum für die Materiallagerung und Personalunterkunft zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten für Personal- und Materialunterkunft zu sorgen, wenn nicht anders vereinbart. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Für die Baustelleneinrichtung stehen in geringem Maß Flächen auf dem Grundstück des AG zur Verfügung. Diese sind rechtzeitig vor Baubeginn zu besprechen.
Für die Nutzung von öffentlichen Flächen (verkehrsrechtliche Anordnung) hat der AN die notwendigen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden zu beantragen und für die entsprechenden Absperr- und Sicherungsmaßnahmen zu sorgen. Die Kosten für die Nutzung des Straßenlandes bzw. Gehweges trägt der Auftragnehmer, wenn nicht anders vereinbart.
Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit dem AG vor Beginn der Arbeiten bzw. Baustelleneinrichtung, protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. Erfolgt das nicht, gehen alle Leistungen zur ordnungsgemäßen Herstellung des Ursprungszustandes zu Lasten des AN.
Zu- und Ausfahrt:
Die Baustellenzu- und ausfahrt erfolgt über die Heidelerchenallee.
Baumedien:
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zuleitungen zu den Verbrauchsstellen, hat eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen.
Ein Sanitärcontainer wird vom AG aufgestellt und vorgehalten.
Baustelleneinrichtungsplan:
Die Baustelleneinrichtung ist auf der Grundlage des vom AN zu erstellenden Baustelleneinrichtungsplanes mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen, das gilt gleichermaßen für die Materialanlieferungen, Materiallagerplätze u.a. Baustellenbewegungen.
Objekt- und Maßnahmenbeschreibung
Vortext Allgemein Vortext Allgemein
1. VOB/B Regelung:
Die angebotenen Arbeiten sind gem. den Allgemeinen Bestimmungen sowie den Technischen Ausführungsbestimmungen der VOB, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren.
Im Rahmen der anzubietenden Leistungen sind enthalten :
die Herstellung des gesamten beschriebenen Werkes einschließlich aller Neben- (Geräteeinsatz etc.) und gegebenenfalls erforderlichen Planungsleistungen (Werkplanungen) als abgeschlossenes Leistungspaket fix und fertig nach den Regeln der Technik, die erforderlichen Materialien einschließlich deren Beschaffung. Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Zusätzliche Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Bauleiter auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung.
Bautagebrichte sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.
2. SiGeKo:
An der Baustelle wird ein SIGE-Plan ausgelegt. Für die Baustellensicherung während der Dauer seiner Arbeiten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und den Auflagen im SIGE-Plan, auch durch sein Personal, ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN. Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind täglich und unverzüglich zu säubern und instand zu setzen. Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu beseitigen.
Ein Sicherheitskoordinator wird auf der Baustelle eingesetzt. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, jederzeit einen technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes zur Beratung einzuschalten. Etwaige durch die Überprüfung und Beratung auftretende Kosten für notwendige Um- und Abänderungen sowie die Ergänzung der Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des AN.
Das Trockenhalten der Baustelle durch besondere Schutzmaßnahmen gegen Grund- und Tagwasser werden Vertragsbestandteil. Während der gesamten Bauzeit ist für eine ausreichende Baustellenbeleuchtung zu sorgen. Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten.
3. Abrechnung und Vergütung:
Folgende Angaben sind mit Rechnungslegung unbedingt erforderlich:
a) Vollständiger Name und Anschrift des AN
b) Rechnungsnummer und Rechnungsdatum des AN
c) Rechnungsbezeichnung, wie Zwischen-, Teilschlußoder Schlussrechnung
d) Vollständige postalische Anschrift des Bauvorhabens bzw. der Wohnanlage oder des Gebäudes
e) Angabe des Gewerkes
f) Vollständige Auftrags,- und Projektsnummer
g) Steuernummer
h) Leistungszeitraum
Alle Zwischenrechnungen einschließlich der Schlussrechnung sind kumulativ aufzustellen. Hierbei sind zwar vereinbarte Nachlässe, nicht aber Sicherheitseinbehalte, Skonto usw. abzuziehen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistungen erforderlichen Unterlagen, wie Aufmassberechnungen je Wohnung u.a., sind jeder Rechnung beizufügen.
Die Rechnungen sind ausschließlich per e-mail an Auftraggeber zu stellen:
rechnung@maxar-ag.com
Die Schlussrechnung ist im Langtext einschließlich dem kompletten Aufmaß und aller Nachweise im Original an Auftraggeber zu stellen.
Die Abrechnung notwendige Leistungsstandsfeststellung ist für Rechnungslegung gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen.
4. Umlagekosten:
Gemäß AGB vom AG
5. Sonstiges:
1xWoche finden Baubesprechungen vor Ort statt, die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters ist verpflichtend.
Vertreter des AN:
Der AN benennt einen uneingeschränkt vertretungsberechtigten Fachbauleiter. Der vertretungsberechtigte Fachbauleiter hat an den wöchentlichen Bausitzungen teilzunehmen und ein Bautagebuch zu führen. Die Tagesberichte sind wöchentlich der Bauleitung zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Außerdem wird die Leistung des AN durch einen namentlich zu benennenden Polier, der täglich auf der Baustelle anwesend ist, geleitet und überwacht. Den Anordnungen der örtlichen Bauleitung des AG ist Folge zu leisten.
6. Termine:
Gemäß Bauzeitenplan zum VOB-Vertrag
7. Dokumentation:
Die erbrachte Leistung ist zu dokumentieren. Hierfür werden je nach Gewerk die folgenden Unterlagen erforderlich:
- Fachunternehmererklärung
- Bautagesberichte
- Gewährsbescheinigung
- Nachweis über verwendete Materialien (Datenblätter, Lieferscheine etc.)
- bauaufsichtliche Zulassungen verwendeter Produkte/Materialien
- Übereinstimmungserklärungen jeweils einzeln zu den bauaufsichtlichen Zulassungen
- Entsorgungsnachweise
- Prüfprotokolle
- Messprotokolle
- alle Unterlagen sind 1 fach in Papierform und 1 x
- auf CD bzw. Datenstick zu übergeben
8. Abnahmen:
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
Vortext Allgemein
Besondere Bedingungen zur Nachhaltigkeit und Schadstoffvermeidung (QNG) Besondere Bedingungen zur Nachhaltigkeit und Schadstoffvermeidung (QNG)
1. Grundsatz:
Das Bauvorhaben wird nach den Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert. Alle auszuführenden Leistungen und einzubauenden Materialien des Gewerks Technische Ausrüstung müssen den Anforderungen des QNG-Anhangdokuments 3.1.3 ("Vermeidung von Schadstoffen in Baumaterialien") in der bei Kanzleischluss gültigen Fassung entsprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Stoffe zu verwenden, die die geforderte Qualitätsstufe (QS 3 oder höher) lückenlos einhalten.
2. Freigabeverfahren und Dokumentation
Vor Materialbestellung und Baustelleneinlieferung ist vom Auftragnehmer für jedes Produkt eine schriftliche Freigabe des QNG-Auditors/der Bauleitung einzuholen. Hierzu sind unaufgefordert geeignete Nachweise (Herstellererklärungen, Sicherheitsdatenblätter, EPDs, Umweltzeichen) vorzulegen. Einbauten ohne vorherige Freigabe erfolgen auf eigenes Risiko des Auftragnehmers; bei Nichteinhaltung der QNG-Kriterien ist der Rückbau auf Kosten des Auftragnehmers durchzuführen.
3. Stoffliche Anforderungen (TGA)
Hilfs- und Werkstoffe: Klebstoffe, Reinigungsmittel für Kunststoffrohre, Gewindedichtungen und elastische Fugendichtstoffe müssen lösemittel- und weichmacherfrei sein und die VOC-Grenzwerte unterschreiten. Dämmstoffe: Rohr- und Kanaldämmungen müssen frei von halogenierten Treibmitteln sowie Flammschutzmitteln (wie HBCD) sein. Kabel/Leitungen: Es sind halogenfreie Sicherheitskabel und Leitungen nachzuweisen, wo dies technisch möglich und gefordert ist.
Besondere Bedingungen zur Nachhaltigkeit und Schadstoffvermeidung (QNG)
Ausführungsunterlagen Ausführungsunterlagen
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber auf Anforderung Kopien der bisher angestellten Berechnungen des Fachingenieurs zur Auslegung und Bemessung der technischen Anlagen, soweit diese nicht schon in den bereit gestellten Unterlagen enthalten sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm überlassenen Berechnungsunterlagen komplett zu überprüfen, nachzurechnen und zu ggf. ergänzen. Für die Durchführung der Berechnungen sind die in den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Bemessungsgrundlagen entsprechend dem Planungsstand zum Zeitpunkt der Anlagenausführung zu aktualisieren. Die zur Berechnung der Anlagen erforderlichen, abgesicherten Daten und Vorgaben hinsichtlich Wärme- Kälte- und Schallschutz, Architektur, Bauphysik, Tragwerksplanung, Raumbelastungsarten und -Größen, Betriebsweisen und Nutzungsvarianten etc. sind rechtzeitig bei den dafür jeweils zuständigen Planungsbeteiligten vom Auftragnehmer eigenständig und schriftlich anzufordern. Alle Berechnungsergebnisse sind in die technische und kaufmännische Bearbeitung der Anlagen und in die konstruktiven Arbeiten zur Montageplanung zu übernehmen.
a) Der Bieter ist verpflichtet, sämtliche, ihm übergebenen Unterlagen, Zeichnungen und Berechnungen ohne besondere Vergütung mit größter Sorgfalt nachzuprüfen und Abweichungen bzw. festgestellte Mängel unverzüglich vor Beginn der Arbeit der Bauleitung schriftlich mitzuteilen.
b) Ohne die Einwilligung der Bauleitung ist der Bieter nicht berechtigt, Abänderungen an Zeichnungen, Anschlägen, Berechnungen oder in der Ausführung vorzunehmen.
c) Der Bieter ist dafür verantwortlich, daß die ihm bei dem Aus-schreibungsverfahren bekannt gewordenen Planungsunterlagen nebst den Projektdaten nicht an Dritte gelangen.
Ausführungsunterlagen
Ausführung Ausführung
a) Für die konstruktiv und sachgemäß richtige Ausführung trägt der Auftragnehmer die Verantwortung. Im Zweifel ist der Planer zu befragen.
b) Sofort nach Auftragserteilung sind mit der Bauleitung die genauen Termine, der Arbeitsablauf und der Umfang festzulegen und schriftlich zu bestätigen.
c) Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Einwilligung und ausdrücklicher Auftragserteilung durch den Bauherren oder seines Beauftragten (z.B. Architekten/Bauleitung) ausgeführt werden. Stundenlohnzettel sind zur Anerkennung durch Unterschrift dem Auftraggeber vorzulegen.
d) Entsteht durch Anweisung von seiten der Bauleitung, nach Meinung des Auftragnehmers eine Nichterfüllung seiner Garantieverpflichtung, ist zur Entscheidung der Auftraggeber hinzu zu nehmen. Mündliche Einwände entbinden den Auftragnehmer nicht von seinen Verpflichtungen.
e) Alle zur ununterbrochenen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Stoffe hat der Ausführende rechtzeitig frei der Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur ordnungs- und termingemäßen Herstellung der fertigen Arbeiten notwendig sind.
f) Entstehende Mehrkosten jeder Art, durch das Ausführen oder Einbauen von nicht flucht-, lot- oder waagerecht ausgeführten Einbauten, die auch Dritte mit betreffen, gehen zu Lasten des ausführenden Unternehmens.
g) Der Auftragnehmer hat auf Wunsch des Auftraggebers/Bauherrn, Proben aller von ihm zur Verwendung vorgesehenen Materialien vorzulegen.
h) Hat der Auftragnehmer Bedenken gem. VOB Teil B 4 Ziffer 3, auch wegen sonstiger Vorbedingungen und Begleitumstände seiner Art, so muß er die in Frage kommenden Arbeiten unbeschadet sofort und so lange einstellen, bis eine Einigung über die Weiterführung unter Verantwortung des Auftragnehmers erzielt wird. Bei Nichteinhaltung haftet der Auftragnehmer für seine Lieferung bzw. Beschäftigten.
i) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV zu ändern, zu kürzen bzw. nicht ausführen zu lassen. Der Vergütungsanspruch regelt sich nach VOB.
Ausführung
Umfang des Angebotes Umfang des Angebotes
Vom Bieter ist die komplette funktionstüchtige Anlage entsprechend dem Stand der Technik zu kalkulieren, zu liefern und zu montieren.
Dabei ist der gesamte Leistungsumfang zu berücksichtigen welcher in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführt ist.
Alle in den allgemeinen technischen Vorbemerkungen und Baubeschreibungen geforderten Leistungen und Nebenleistungen sind mit der Abgabe des Angebospreises abgegolten. Alle Nebenleistungen und besonderen Leistungen, die zur Erfüllung der geforderten Leistungen erforderlich sind, müssen mit einkalkuliert werden. Dies gilt auch für Leistungen, die in den Beschreibungsunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt werden, jedoch zur einwandfreien und funktionsfähigen Ausführung notwendig sind. Der Bieter ist verpflichtet, sich von sämtlichen preisbildenden Faktoren in Kenntnis zu setzen und diese im Angebot vollständig zu berücksichtigen. Eine eigenverantwortliche Überprüfung und Koordination zwischen Ausschreibungs- und Zeichnungsunterlagen obliegt dem Bieter.
Umfang des Angebotes
Angaben des Bieters Angaben des Bieters
Vom Bieter sind sämtliche in der Leistungsbeschreibung und den zugehörenden Angebotsunterlagen verlangten Angaben hinsichtlich Hersteller und Typenbezeichungen , Leistungsdaten, Abmessungen, Gewichte etc. lückenlos einzutragen oder anders geartet anzugeben.
Fabrikate und Typenbezeichnungen:
Bei Angabe von Lieferfirmen und Fabrikatsbezeichnungen
für Materialien oder Bauteile sind bei dem Zusatz :
Hersteller : '....................'
Typ : '....................'
Bieterergänzungen anzugeben und die angebotenen Fabrikatsbezeichnungen einzutragen. Das Fabrikat ist auch dann einzutragen, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt diese Angabe, ist das Angebot unvollständig.
Werden vom Bieter andere Fabrikate bzw. Typen als die in der Funktional- bzw. Leistungsbeschreibung vorgesehen angeboten, so müssen auch diese in allen wesentlichen Teilen, Konstruktions- und Qualitätsmerkmalen sowie den technischen Daten der Ausführungs- und Leistungsbeschreibung entsprechen und die bestellte Funktion erfüllen. Ist dies aus Gründen der Bauart, eines herstellerspezifischen Standards o. ä. bei vom Bieter gewählten Fabrikaten nur durch Mehrinstallationen möglich, sind diese in die Einheits- und Gesamtpreise des betreffenden Anlagenteils einzukalkulieren.
Angaben des Bieters
Fabrikatsänderungen und Nebenangeboteol;}{\f Fabrikatsänderungen und Nebenangebote
Nebenangebote sind grundsätzlich zugelassen. Die in der Folge aufgeführten Fabrikate stellen demnach eine Richtqualität dar. Werden Alternativen gegenüber den in der Baubeschreibung vorgegebenen Fabrikaten angeboten so sind diese bei Angebotsabgabe mit dem Bauherrn, dem Architekten und dem Planungsbüro Haustechnik abzusprechen, zu genehmigen und schriftlich bestätigen zu lassen. Der Bauherr behält sich vor die Gleichwertigkeit zu beurteilen. Der Bauherr behält es sich vor, bei evtl. Fabrikatswechseln Minderkosten in Anrechnung zu bringen. Die Mehr - und Minderkosten orientieren sich in Relation an den gültigen Bruttopreislisten der Hersteller.
Fabrikatsänderungen und Nebenangeboteol;}{\f
Revisionszeichnungen und -unterlagen Revisionszeichnungen und -unterlagen
Allgemein:
Bestands- und Revisionsunterlagen müssen dem endgültigen Ausführungsstand der Baumaßnahme entsprechen. Die Bezeichnungen von Räumen, Raum-nummern, Geräten, technischen Anlagen und Anlagenteilen müssen in allen Plänen und Beschreibungen aller Gewerke gleichlautend sein und mit den örtlich verwendeten Bezeichnungen übereinstimmen. In allen Zeichnungen sind einheitliche Sinnbilder und Klartextbenennungen nach DIN, VDI, DVGW, VDE und der Fernmeldeordnung zu verwenden.
Die Revisionszeichnungen sind VOB-gerecht zu erstellen. Sie müssen den letztgültigen, tatsächlich installierten Stand der technischen Anlagen wiedergeben. Die Revisionszeichnungen bestehen im einzelnen aus:
- Grundrisszeichnungen
- Maßstab je nach Größe der Baubestands- bzw. Architektenzeichnungen, mit
maßstäblich eingetragenen Installationen und Einrichtungen, der Vermassung
und Dimensionierung der technischen Anlagen und Angaben der technischen
Daten wichtiger Anlagenteile.
- Schnittzeichnungen - Maßstab je nach Bezug und Größe der
Grundrisszeichnungen, mit maßstäblich eingetragenen Installationen und
Einrichtungen.
- Detailzeichnungen - als Konstruktions- Aufbau- und Ansichtspläne wesentlicher
Anlagenkomponenten mit Vermassung und allen technischen Daten.
- Anlagenschemata - als Gesamtübersicht, Aufbau- Funktions- Fließ- und
Wirkschema, beinhaltend alle wesentlichen Funktionsteile der dargestellten
Anlage mit sämtlichen technischen Daten, der Dimensionierung und der
Wirkungsweise.
- Schalt- und Regelpläne - mit Angabe der Nenn- und Ist-Strömung und mit
Angabe der Sollwertbereiche von Reglern und Fühlern sowie mit sämtlichen
einregulierten Ist-Werten.
Spätestens 3 Wochen vor Abnahme ist der Bauleitung 1 Satz
Revisionszeichnungen als Vorabzug zur Überprüfung und Freigabe vorzulegen.
Diese überprüften Zeichnungen erhält der Auftragnehmer mit Sichtvermerk
wieder zurück. Änderungswünsche des AG sind in die endgültigen Pläne zu
übernehmen. Soweit keine anders lautenden Bestimmungen oder
Anforderungen des Auftraggebers beiliegen, sind die endgültigen
Revisionszeichnungen spätestens am Tage der Schlussabnahme in der in den
ZTV angegebenen Art und Anzahl dem Auftraggeber auszuhändigen.
Die Unterlagen sind nach dem folgenden Muster vorzulegen:
- Anlagenbeschreibung
- Anlagenschemata
- Ersatzteilliste, Bauteilunterlagen
- Fabrikationsliste, Herstellerverzeichnis
- Bedienungs- und Wartungsanweisungen
- Mess- bzw. Prüfprotokolle
- Fachunternehmererklärung
- Einweisungsbestätigung
- Zulassungszertifikate
- Sachverständigenabnahme
- Revisions-, Grundriss- und Übersichtspläne, Schemen und Verteilungspläne
Revisionszeichnungen und -unterlagen
Leistungsnachweis und Einweisung Leistungsnachweis und Einweisung
Der Auftraggeber verlangt, als Nachweis für die vom Auftragnehmer erbrachten und zugesicherten Leistungen, vor der Abnahme eine komplette Funktionsprüfung und Leistungsmessung. Mit der Funktionsprüfung und der Leistungsmessung ist vom Auftragnehmer der Nachweis zu erbringen, dass alle Forderungen der vorliegenden Leistungsbeschreibung und des Vertrages erfüllt sind. Alle für die Prüfung, Messung und zum Leistungsnachweis erforderlichen Geräte nebst Prüfzeugnissen, Kennlinien, Eichkurven etc., die Hilfsmaterialien zur Messwerterfassung für Temperaturen, Drücke, Mengen etc. sowie das Personal zur Durchführung der Leistungen sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Die Art der zum Leistungsnachweis verwendeten Prüf- und Messgeräte und die angewendete Messmethode ist dem Auftragnehmer grundsätzlich freigestellt. Messgeräte müssen nachweislich geeicht sein und die Methode muss den einschlägigen Normen und Richtlinien entsprechen. Nur im Zweifelsfall entscheidet der Auftraggeber über Art und Umfang der Messungen. Sollten bei Durchführung der Funktionsprüfungen und Leistungsmessungen vor der Abnahme die maximalen Zustands- bzw. Störgrößen wie Außenluftzustand o. ä. nicht vorhanden sein, sind die Messungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens innerhalb eines Jahres zu vervollständigen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber selbst auch Leistungsmessungen ohne Information und in Abwesenheit des Auftragnehmers durchführen. Alle im Verlauf der Funktionsprüfungen und Leistungsmessungen erfassten und gemessenen Daten sind zu protokollieren, in Messberichten zusammenzufassen und dem Auftraggeber oder dessen Stellvertreter mind. 3 Wochen vor der Schlussabnahme zusammen mit den Bedienungs- und Wartungsunterlagen, bei späteren Nachweisen 2 Wochen nach erfolgter Messung zur Verfügung zu stellen. Nach erfolgreicher Beendigung der Funktionsprüfungen werden die installierten Anlagen einem mind. 24-stündigem Probebetrieb bei vollständiger Nutzung unterworfen. Der Probebetrieb findet mit dem Personal des Auftragnehmers unter seiner Aufsicht und Verantwortung statt. Der Probebetrieb muss den Nachweis der vertragsmäßigen Lieferung, Ausführung und der vollkommenen Betriebstüchtigkeit erbringen. Spätestens mit Beginn des Probebetriebes ist das Bedienungspersonal des Auftraggebers zu unterweisen.
Alle Termine für die Einweisung sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Von allen Einweisungen sind durch den Auftragnehmer Protokolle zu erstellen und den Revisionsunterlagen beizufügen. Die eingewiesenen Personen sind im Protokoll aufzuführen und Ihre Teilnahme ist mittels Unterschrift zu bestätigen.
Die Einweisung ist innerhalb von 4 KW zu wiederholen.
Leistungsnachweis und Einweisung
Bedienungs- und Wartungsunterlagen Bedienungs- und Wartungsunterlagen
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig die für den Nutzer und Anlagenbetreiber erforderlichen Betriebsbeschreibungen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen anzufertigen und mit dem Fachingenieur sowie dem Nutzer abzustimmen.
Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind in Deutscher Sprache zu verfassen - Wartungshinweise ausländischer Hersteller sind zu übersetzen - und müssen im einzelnen beinhalten:
- Inhaltsverzeichnis - mit Angabe aller Gerätehersteller und Kundendienste,
Auslieferungslager für Ersatzteile sowie Hinweise auf behördliche
Überwachungspflichten.
- Anlagenbeschreibung - mit Angabe der wichtigen Installationsdaten, aller
Spezialmerkmale, Sicherheitseinrichtungen, Nebengeräte, Betriebswerte und
Betriebsunterbrechungen sowie Funktionsbeschreibung.
- Beschreibung der Schalt- und Regelanlage - einschl. der Schalt- und
Regelpläne, Beschreibung der Anzeige-, Steuer- und Regelgeräte. Die
Bezeichnungen der Geräte müssen mit den Angaben des Schaltschrankes
identisch sein. Die Montageorte aller Schalt- und Regelgeräte außerhalb des
Schaltschrankes müssen eindeutig beschrieben sein.
- Wartungsanweisungen - mit Fehlersuchtabellen, Erläuterungen von
Störmeldungen, Wartungsumfang mit Angabe der Wartungszeiträume,
Betätigung der Bedienungsorgane, Gebrauch von Spezialwerkzeugen sowie
Angaben über Schmier- und Dichtungssysteme, Eigenschaften für Öle und
sonstige Betriebsmittel.
- Mess- und Prüfprotokolle - mit Angaben der Messorte und Messmethode,
tabellarischer Auflistung aller Mess- und Prüfergebnisse sowie Angaben über die
an allen Geräten und justierten Anlagenteilen vorgenommenen
Grundeinstellungen.
- Berechnungsunterlagen und Datenblätter - mit Angaben und Dokumentation
aller vom Auftragnehmer zur Bemessung, Dimensionierung und Auslegung der
technischen Anlagen durchgeführten Einzelberechnungen, tabellarischen
Auflistungen und Zusammenstellungen.
Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind spätestens drei Wochen vor der Abnahme der Bauleitung als Vorabzug zur Überprüfung und Freigabe vorzulegen. Die überprüften Unterlagen erhält der Auftragnehmer mit Sichtvermerk zurück. Änderungswünsche und Ergänzungsforderungen der Bauleitung sind in die endgültige Fassung zu übernehmen. Soweit keine anders lautenden Bestimmungen oder Anforderungen des Auftraggebers beiliegen, sind die endgültigen Bedienungs- und Wartungsanweisungen spätestens am Tage der Schlussabnahme in der in den ZTV angegebenen Art und Anzahl dem Auftraggeber auszuhändigen.
Bedienungs- und Wartungsunterlagen
1 KG 440 Starkstromanlagen
1
KG 440 Starkstromanlagen
1.01 KG 443 Zähleranlagen und Haupverteilung
1.01
KG 443 Zähleranlagen und Haupverteilung
1.02 KG 443 Unterverteilungen
1.02
KG 443 Unterverteilungen
1.03 KG 444 Kabelverlegesysteme
1.03
KG 444 Kabelverlegesysteme
1.04 KG 444 Kabel und Leitungen
1.04
KG 444 Kabel und Leitungen
1.05 KG 444 Rohrbegleitheizung
1.05
KG 444 Rohrbegleitheizung
1.06 KG 444 Installationsgeräte
1.06
KG 444 Installationsgeräte
1.07 KG 444 Anschlüsse für Fremdgewerke
1.07
KG 444 Anschlüsse für Fremdgewerke
1.08 KG 445 Beleuchtungsanlagen Allgemein
1.08
KG 445 Beleuchtungsanlagen Allgemein
1.09 KG 445 Sicherheitsbeleuchtung
1.09
KG 445 Sicherheitsbeleuchtung
1.10 KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1.10
KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1.11 KG 449 Sonstige Leistungen
1.11
KG 449 Sonstige Leistungen
2 KG 450 Fernmelde und Informationstechnische Anlagen
2
KG 450 Fernmelde und Informationstechnische Anlagen
2.01 KG 454 Türsprechanlagen
2.01
KG 454 Türsprechanlagen
2.02 KG 456 Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA)
2.02
KG 456 Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA)
2.03 KG 456 Rauchwarnmelder
2.03
KG 456 Rauchwarnmelder
2.04 KG 456 Brandmeldeanlagen (42 WE)
2.04
KG 456 Brandmeldeanlagen (42 WE)
2.05 KG 457 Datenübertragungsnetze / Vorbereitung
2.05
KG 457 Datenübertragungsnetze / Vorbereitung
2.06 KG 459 Fernmeldeanlagen Sonstiges
2.06
KG 459 Fernmeldeanlagen Sonstiges