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Allgemeine Baubeschreibung ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
1. Grundstück
Das Grundstück Lindenberger Straße 12, 13156 Berlin, befindet sich im Pankower Ortsteil Niederschönhausen im Norden des Schlossparks Schönhausen. Das heterogene unmittelbare bauliche Umfeld besteht aus Ein- und Zweifamilienhäusern aus den 20-/ 30er Jahren, 4-5 geschossige Zeilenbauten mit Geschosswohnungsbau, weiteren Schul- und Vorschuleinrichtungen im Süden sowie großflächige Gewerbenutzungen im Westen und Norden des Grundstücks.
Das Grundstück hat eine Größe von 9.949 m² und wird im Liegenschaftskataster unter folgender Bezeichnung geführt:
Flurstück 265, Flur 149, Gemarkung Pankow, Bezirk Pankow, Grundbuch-Blatt 2403N.
Im Süden, Westen und Nord-Osten grenzen Wohnbaugrundstücke an das Grundstück, im Norden bildet die Blankenburger Straße, im Osten die Lindenberger Straße die Grenze des Grundstücks.
An der Lindenberger Straße befindet sich die Zufahrt zum Grundstück.
Zwischen den bestehenden Gebäuden Schule und Sporthalle liegt in Verlängerung der Rolandstraße eine öffentliche Durchwegung, die erhalten werden soll; entlang der Durchwegung bestehen Leitungsrechte.
Das Grundstück ist überwiegend eben; die Geländeoberkante beträgt im Bestand ca. 44,68 - 45,04 m NHN.
Im Bereich der geplanten Erweiterung finden sich unter max. 1,80m mächtigen Auffüllungen (humos durchsetzte Sande mit geringen Bauschuttanteilen) mitteldicht bis dicht gelagerte Mittel- und Feinsande.
Der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW) beträgt 43,9 m NHN; die zum Zeitpunkt der Baugrunduntersuchung Mitte 2019 angetroffenen Grundwasserstände betrugen 41,16 bis 41,81 m NHN.
2. Bestehende Bebauung
Auf dem Grundstück befindet sich ein zu Beginn der 1970er Jahren errichtetes Schulgebäude sowie südlich der verlängerten Rolandstraße eine zeitgleich errichtete Sporthalle.
Bei dem Schulgebäude mit einer Bruttogrundfläche von ca. 760 m2 auf insgesamt 5 Ebenen handelt es sich um einen Typenschulbau in Stahlbeton-Skelettbauweise im Konstruktionssystem "SK Berlin". Der ca. 66 m lange und ca. 10,30 breite Hauptbaukörper besteht aus insgesamt 17 Achsen im Abstand von 3,60m bzw. 4,80m. Die Geschosshöhe beträgt 3,30m.
Die Schule wurde im Februar 2019 leer gezogen.
Bei der Sporthalle handelt es sich ebenfalls um einen Typenbau (VT-Falte). In den Jahren 1999/2000 erfolgte eine Grundsanierung.
Die Sporthalle bleibt während der Rohbauarbeiten am Schulgebäude in Betrieb und wird erst während der Ausbaubauphase des Schulgebäudes für Sanierungsarbeiten geschlossen.
3. Geplante Maßnahmen
Das bestehende Schulgebäude wird bis auf das Tragwerk des Rohbaus zurückgebaut; der Vorbau an der Süd-Ost-Seite des Gebäuderigels, der ein Treppenhaus sowie sanitäre Anlagen aufnimmt, wird komplett über alle fünf Etagen zurückgebaut. An die Stelle des Vorbaus trítt ein ebenfalls 5-geschossiger Anbau, der Flächen des Allgemeinen Unterrichts in den Obergeschossen und Flächen für Mensa/ Mehrzweck im EG/ 1.OG aufnimmt.
BGF Bestand: 3.450 m2
BGF Erweiterung: 2.460 m2
BRI Bestand: 12.230 m2
BRI Erweiterung: 9.580 m2
Bestand und Erweiterung je fünf Vollgeschosse:
Das derzeitige Souterrain des Bestandes wird freigestellt und zum vollwertigen Erdgeschoß aufgewertet, der Anbau nimmt die Ebenen des Bestands auf.
Geschosshöhe je 3,30 m
Gebäudehöhe ca. 17,00 m über Gelände
Die Außenhülle der Sporthalle wird durch eine vorgehängte hinterlüftete Fassade und einen neuen Dachaufbau energetisch ertüchtigt; im Gebäudeinneren werden die Oberflächen der Halle einschließlich Prallwand erneuert; die Umkleidebereiche im Obergeschoss erhalten eine mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung.
BGF Sprthalle: 1.000 m2
BRI Sporthalle: 5.500 m2
Die Außenanlagen werden auf dem gesamten Grundstück neu angelegt; die Erschließung, drei behindertengerechte Stellplätze sowie eine Feuerwehrstellfläche werden an der Lindenberger Staße angelegt; die öffentliche Durchwegung bleibt erhalten.
4. Zu- und Abfahrten
Für die Dauer der Baustelle werden vom Gewerk Baustelleneinrichtung bzw. Freimachen die beiden im Bestand vorhandenen Zufahrten von der Lindenberger Straße und von der Rolandstraße aus als provisorische Baustellenzufahrt ausgebaut. Im Bereich des zukünftigen Pausenhofes zur Lindenberger Straße wird eine Stellfläche für Mannschaftscontainer, Materialcotainer usw. vorbereitet, es werden im Baufeld Baustraßen für die Be- und Entladung hergestellt.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Entsprechend der Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) vom 10.Juni 1998 (BGI. I S. 1283) hat der Bauherr für diese Baumaßnahme einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Ko) beauftragt. Die vom SiGeKo erstellte Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ist Vertragsbestandteil und gilt für diese Baustelle. Sie kann auf der Baustelle eingesehen werden.
Für alle, sich aus der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ergebenden Leistungen des Unternehmers und deren Umsetzung während der gesamten Bauzeit, erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Die Kosten hierfür sind in die Angebotspreise einzurechnen!
Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen Unfallverhütungs- vorschriften erforderlichen Maßnahmen unter eigener Verantwortung auszufüllen oder zu veranlassen. Den Anordnungen des verantwortlichen Bauleiters im Sinne der LBO sowie des verantwortlichen SiGe-Ko ist auch in Bezug auf die Sicherheit auf der Baustelle Folge zu leisten. Der AN hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit einer Leistung alle erforderlichen Maßnahmen, Anordnungen und Vorleistungen zu treffen, die den Bestimmungen der UVV "Allgemeine Vorschriften" und den für Ihn sonstigen geltenden UVV- Vorschriften und den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Dies gilt insbesondere auch für die vom
AN eingesetzten Arbeitskräfte. Schutzausrüstung ist in ausreichender Anzahl auf der Baustelle vorzuhalten. Arbeitskräfte des AN, welche dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können von der Baustelle verwiesen werden.
Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder Ähnliches, die zu Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
Vor Beginn der Arbeiten hat der beauftragte Unternehmer die ausführenden Mitarbeiter über die Gefahren auf der Baustelle und im Baubereich zu unterrichten und einzuweisen. Der schriftliche Nachweis darüber ist der Bauüberwachung unaufgefordert vorzulegen.
Die Regelungen des Sicherheits- und Gesundheitsplans, der Baustellensicherheits- ordnung und der Baustellenbrandschutzordnung sind zu beachten, auf die DGUV Vorschrift 38 wird besonders hingewiesen.
2. Zufahrten, Lager- und Arbeitsflächen
Zufahrten siehe Punkt 4 der allgemeinen Baubeschreibung. Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Arbeiten die Möglichkeiten der Materialanlieferung und Lagerung zu klären. Lagerräume sind auf der Baustelle nur begrenzt vorhanden. Das Parken in der BE ist verboten.
Anfallender Bauschutt und Verschmutzungen sind während der Bauarbeiten jeweils sofort nach Beendigung des Arbeitsganges zu von der Baustelle abzutransportieren.
Sollten dem AG im Zuge der Baumaßnahme Kosten für Reinigungs- bzw. Müllbeseitigungsarbeiten entstehen, werden diese nach dem Verursacherprinzip an alle AN verteilt. Der Umlageschlüssel wird nach Beauftragung der einzelnen Gewerke bekanntgegeben.
3. Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist so vorzunehmen, dass ein reibungsloser Ablauf der Gesamtbaumaßnahme gewährleistet wird. Die Baustelleneinrichtung muss der Größenordnung des Bauvorhabens angepasst sein und eine termingerechte, fachgerechte und bauablaufoptimale Abwicklung des Bauvorhabens ermöglichen.
Das Anpassen der gesamten Baustelleneinrichtung an die Erfordernisse der einzelnen Bauabschnitte, durch Umsetzen, Ergänzen, Auf- und Abbauen sind Bestandteil der Leistung und werden nicht gesondert vergütet.
Der AG stellt keine Lagerräume im Gebäude zur Verfügung. Der AG stellt keine Mannschaftsunterkünfte, Poliercontainer o.ä. zur Verfügung. Im Rahmen der nachfolgend benannten Leistungspositionen ist jeweils der Bedarf für die eigenen Belange einzukalkulieren. Wohnunterkünfte dürfen im Rahmen der Baustelleneinrichtung nicht aufgestellt werden, Übernachtungen auf der Baustelle sind untersagt. Elektroanschlüsse für die eigene BE sind von dem vom AG zur Verfügung gestellten Anschlußpunkt aus selbst zu erbringen.
Statische Berechnungen für den Nachweis der Standsicherheit von Baustelleneinrichtungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Nutzung sowie die Zuwegung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von Auftraggeber bzw. Bauüberwachung genehmigten Umfang erfolgen. Die Baustelle ist arbeitstäglich nach Abschluß der Arbeiten verkehrssicher zu verschließen. Der AG behält sich die Einsetzung eines Sicherheitsdienstes zur Zugangsüberwachung vor.
Alle Schutzvorrichtungen wie Schutzgerüste, Schutzgeländer, Abdeckungen usw. sind nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften während der gesamten Bauzeit für die eigene Leistung ordnungsgemäß herzustellen, zu liefern, zu montieren und vorzuhalten.
Verunreinigungen von Verkehrsflächen und Schäden an Gehweg- und Fahrbahnbefestigungen, verursacht durch am Bau beteiligte Firmen, sind durch die Verursacher auf eigene Kosten sofort und laufend zu beseitigen.
Container- und Lagerplätze werden grundsätzlich durch die Bauleitung zugewiesen (Flächen sind begrenzt); eine Lagerung im öffentlichen Raum und außerhalb der Baustelleneinrichtung vorgesehenen Flächen ist nicht erlaubt bzw. liegt in der Verantwortung des AN (Genehmigungen, Anträge, Gebühren und dergl.).
Die Baustelle ist in der gesamten Bauzeit in einem aufgeräumten Zustand zu halten.
Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
4. Planunterlagen
Grundlage der Ausschreibung ist die Ausführungsplanung des AG. Der AG stellt dem AN diese Unterlagen in zur Ausführung freigegebener Fassung rechtzeitig vor Ausführung der jeweiligen Leistungsteile zur Verfügung (1x Papier und 1x PDF-Datei).
5. Dokumentation der Bautätigkeit für die Sanierung und Erweiterung der Elisabeth-Christinen-Schule, für die folgend beschriebenen Leistungen:
- Abnahme und Zustandsfeststellungen (als Kopie)
- Fachunternehmererklärung, Fachbauleitererklärung
- Bautagesberichte im Original
- Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen
- Protokolle über durchgeführte Prüfungen / Nachweise im Original
- Übereinstimmungserklärung
- Werkstatt- und Montageplanung (sofern gefordert)
Unterlagen in Form von:
Kopien, Handskizzen, in maßstäblichen Zeichnungen, alle je 3-fach in Papier, digitale Unterlagen 2-fach auf CD in PDF oder TIF mit min. 200 DPI,
Am Ende der Bauzeit: Zusammenstellung aller Revisionsunterlagen und o.a. Unterlagen, mit Inhaltsverzeichnis, Übergabe an den AG spätestens 10 (Werk-)Tage vor der Schlußabnahme. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
6. Schädliche Umwelteinwirkungen (Lärm, Erschütterungen und Staub) sind entsprechend dem Stand der Technik zu vermeiden bzw. auf ein Mindestmaß zu beschränken (§22 Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG).
Folgende Lärmimmissionswerte sind im Umfeld der Baustelle einzuhalten:
tags: 07:00 bis 20:00 Uhr 55 dB(A)
nachts: 20:00 bis 07:00 Uhr 40 dB(A)
Der Immissionswert gilt im Nachtzeitraum als überschritten, wenn eine oder mehrere Geräuschspitzen den Wert um mehr als 20 dB(A) überschreiten. Lärm erzeugende Bauarbeiten dürfen nachts (20:00 bis 07:00 Uhr) nicht durchgeführt werden.
7. Terminplan
Es wird vom AG über die Ecktermine zur Ausschreibung hinaus spätestens zur Anlaufberatung ein Bauablaufplan übergeben. Der Ausführungszeitraum ist entsprechend den Ausschreibungsunterlagen zu kalkulieren. Vor Ausführungsbeginn hat der beauftragte Unternehmer einen darauf aufbauenden genauen Feinablaufplan für die eigene Leistung in 2-facher Ausfertigung vorzulegen und durch den AG und die BÜ genehmigen zu lassen.
8. Vermessung
Durch den AG werden folgende Vermessungsleistungen ausgeführt:
- ein Höhenpunkt außerhalb des Baufeldes
- Absteckung der Hauptachsen
Alle weiteren Vermessungsleistungen zur Erfüllung der nachfolgend beschriebenen Leistung sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
9. Bautagesberichte
Vom AN ist werktäglich ein Bautagebuch zu führen, das Bautagebuch ist wöchentlich der örtlichen Bauüberwachung zur Unterschrift vorzulegen und eine Kopie zur Dokumentation zu übergeben.
10. Es werden in der Regel wöchentliche Baubesprechungen zur Koordinierung der am Bau befindlichen Gewerke durchgeführt. Der AN ist während der Ausführung seiner Leistung zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. Bei Nichtteilnahme an den Baubesprechungen, trotz Erfordernis und Aufforderung durch die Objektüberwachung kann eine Aufwandsentschädigung für erhöhten Koordinierungsaufwand von 50,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer je Baubesprechung als Einbehalt geltend gemacht werden.
11. Technologisch bedingte Unterbrechungen der Arbeiten und absehbare witterungsbedingte Erschwernisse berechtigen nicht zu Nachforderungen.
12. Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten.
13. Tagelohnarbeiten
Zusätzliche im Leistungsverzeichnis nicht erfasste Arbeiten, sowie Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Architekten auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Stundenrapporte sind täglich der Bauleitung vorzulegen. Verzögern sich die Bauarbeiten oder kommt es zu Unterbrechungen, die der Bauherr nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer für das Vorhalten von Geräten sowie die Baustelle betreffenden Löhne und Gehälter keine Vergütung erhalten.
14. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Vorleistungen anderer Unternehmer, die sein Gewerk tangieren, auf Eignung zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung umgehend zu informieren, andernfalls übernimmt er die Haftung für hierdurch evtl. entstehende Schäden.
15. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn einen bevollmächtigten Vertreter und Fachbauleiter für die Baustelle zu benennen. Er ist verpflichtet, die Baustelle mit geeignetem fachlichem Personal zu besetzen. Der Auftraggeber kann ihm nicht geeignet erscheinende Personen ablehnen und deren Ersatz schnellstens verlangen.
REGELUNG ZU VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN
Allgemein:
Der Auftragnehmer ist für die eigene Baustelleneinrichtung selbst verantwortlich, der entstehende Aufwand ist in die Leistungspositionen einzukalkulieren. Der Auftraggeber wird im Rahmen der Baustelleneinrichtungsplanung Flächen zur Aufstellung von Mannschaftscontainern, Materialcontainern usw. ausweisen und entsprechend vorbereiten. Der jeweilige Bedarf an Stellplätzen ist jeweils kurzfristig nach Auftragserteilung mit der Objektüberwachung des Bauherren abzustimmen.
Baustrom und -wasser:
Der AG stellt Bauwasser- und Baustromverteiler, an Punkten gemäß BE-Plan zur Verfügung. Als Baustromversorgung wird ein Anschlußwert von 150 kW vorgehalten. Die Anschlussleistung am Kranverteilerschrank betragen 87 kVA. Vom AN sind alle weiteren erforderlichen Anschlüsse zu veranlassen, zu verlegen, zu unterhalten und rückzubauen.
Baubeleuchtung:
Es werden vom AG nach geschossweiser Fertigstellung der Rohbauarbeiten die Hauptwege, Flure und Treppenhäuser provisorisch beleuchtet. Alle darüber hinausgehenden Beleuchtungen von Arbeitsplätzen, Lagerplätzen usw. sind durch den AN selbst ohne zusätzlichen Vergütungsanspruch vorzunehmen.
Telefonanschlüsse und sonstige Anschlüsse für die Baubelange sind vom Auftragnehmer selbst auf seine Kosten zu veranlassen und zu betreiben. Der Rückbau liegt gleichfalls im Verantwortungsbereich des AN.
Bereitstellung von Sanitärräumen:
Durch den Auftraggeber bzw. durch das Gewerk Baustelleneinrichtung werden in einer provisorischen Containeranlage für alle Beteiligten Sanitärräume kostenfrei zur Verfügung gestellt und unterhalten.
Dies ist bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Die angebotenen Arbeiten sind gem. den Allgemeinen Bestimmungen sowie den Technischen Ausführungsbestimmungen der VOB, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren. Alle Leistungen sind einschl. dem erforderlichen Material anzubieten, es sei denn es ist im Ausschreibungstext besonders erwähnt, dass das Material beigestellt wird. Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Für die Baustellensicherung während der Dauer seiner Arbeiten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und den Auflagen, auch durch sein Personal, ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN. Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind unverzüglich zu säubern und Instand zu setzen. Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu beseitigen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, jederzeit einen technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes zur Beratung einzuschalten. Etwaige durch die Überprüfung und Beratung auftretende Kosten für notwendige Um- und Abänderungen sowie die Ergänzung der Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des AN.
Bereits fertig gestellte Leistungen Dritter, wie Installationen, Beschichtungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteile, Treppen, Beläge etc. sind vom Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
Für den Transport und die Lagerung auf der Baustelle sind die notwendigen Flächen, wie u.a. Transport-und Verkehrswege, sowie die Lagerplätze vom AN vorzuhalten und nach Beendigung der Arbeiten ordnungsgemäß wieder zu übergeben.
Der AG ist von jeglichen Forderungen Dritter freizustellen.
Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten.
Zusätzliche im Leistungsverzeichnis nicht erfasste Arbeiten, sowie Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Architekten auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Stundenrapporte sind täglich der Bauleitung vorzulegen. Verzögern sich die Bauarbeiten oder kommt es zu Unterbrechungen, die der Bauherr nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer für das Vorhalten von Geräten sowie die Baustelle betreffenden Löhne und Gehälter keine Vergütung erhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Vorleistungen anderer Unternehmer, die sein Gewerk tangieren, auf Eignung zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung umgehend zu informieren, andernfalls übernimmt er die Haftung für hierdurch evtl. entstehende Schäden. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn einen bevollmächtigten Vertreter und Fachbauleiter für die Baustelle zu benennen. Er ist verpflichtet, die Baustelle mit geeignetem fachlichem Personal zu besetzen. Der Auftraggeber kann ihm nicht geeignet erscheinende Personen ablehnen und deren Ersatz schnellstens verlangen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer trägt während der Bauzeit für die auszuführenden Arbeiten sowie die Einhaltung der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften die volle Verantwortung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen ANGABEN ZU STOFFEN UND BAUTEILEN
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten.
Als ölbeständig ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.
ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: EG-1.OG
MALERRBEITEN
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verlegten Beläge, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben.
Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig.
Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen.
Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig auszuführen.
Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftragnehmer nicht übernehmen will, hat er entweder zu entsorgen oder in seinen Besitz zu übernehmen. Nicht lagerfähiges Restmaterial sowie Verpackungen, Behälter, Abdeckmaterial und dergleichen hat der Auftragnehmer ebenfalls zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden.
Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altanstriche gelten als Sonderabfall und sind entsprechend zu entsorgen.
Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht dagegen spricht und in der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Technik vorgeschrieben wird.
Vorhandene, ausbaubare Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern und dergleichen sowie demontierbare Beschläge sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei zu entfernen und anschließend an ihren ursprünglichen Stellen wieder einzubauen. Nicht ausbaubare Dichtungen und nicht demontierbare Beschläge sind abzukleben. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten.
Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen u. dgl. sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei abzunehmen, rückseitig zu kennzeichnen, sicher zu lagern und nach Beendigung der Arbeiten wieder einzubauen. Können einzelne Bauteile nicht vom Auftragnehmer ausgebaut werden, ist die Bauleitung zu informieren, damit diese entweder den Ausbau und späteren Einbau durch den entsprechenden Fachunternehmer ausführen lässt oder alternativ der Abklebung statt eines Ausbaus zustimmt.
Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich entsprechend DIN 2403 und DIN 2404 zu kennzeichnen.
Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen.
Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern im entsprechenden Farbton auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben.
Brandschutzbeschichtungen
Brandschutzbeschichtungen sind entsprechend dem Zulassungsbescheid auszuführen. Die Beschichtungsstoffe hat der Auftragnehmer mit dem Angebot dem Auftraggeber anzugeben, wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht vorgeschrieben sind. Die vorschriftsmäßige Herstellung der Brandschutzbeschichtung ist schriftlich zu bestätigen.
Brandschutzbeschichtungen für Stahlkonstruktionen müssen immer mit einem bauaufsichtlich zugelassenen Anstrichsystem desselben Herstellers ausgeführt werden und alle erforderlichen Komponenten umfassen. Bei nicht verzinktem, korrosionsgefährdetem Stahl schließt das auch die Korrosionsschutzbeschichtung ein.
Bei der Beschichtung von Stahlprofilen ist in der Ausschreibung das Verhältnis von Umfang zur Querschnittsfläche (U/A-Verhältnis) angegeben. Es ist Sache des Auftragnehmers, die dafür erforderliche Schichtdicke gemäß Herstellervorschrift oder Zulassung zu ermitteln.
Der Auftragnehmer hat an der beschichteten Konstruktion Hinweise mit:
Zulassungsnummer und Aussteller
Ausführungsdatum
Name und Anschrift der Firma des Auftragnehmers
Anzahl der Schichten
Gesamtdicke der Trockenschicht
Art der Schlussbeschichtung
Datum der nächsten Prüfung
Warnungshinweis vor Aufbringen artfremder Beschichtungen
anzubringen.
Der Ort oder, wenn mehrere Hinweise erforderlich sind, die Orte der Anbringung sind mit dem Auftraggeber und der Bauleitung abzustimmen.
Technische Vorbemerkungen
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__.0010 Untergrund, reinigen trocken, Wände Untergrund von feiner, grober und loser Verschmutzung als Vorbereitung für die Malerarbeiten trocken reinigen.
Untergrund: Gipsplatten/Gipsputz/Rohbeton
Baueil: Wand
01.__.0010
Untergrund, reinigen trocken, Wände
236.00
m²
0.00
01.__.0020 Untergrund, reinigen trocken, Decken Deckenuntersichten von feiner, grober und loser Verschmutzung als Vorbereitung für die Malerarbeiten trocken reinigen.
Untergrund:Trockenbaudecke/Rohbetondecke
Raumhöhe:bis 3,10 m
01.__.0020
Untergrund, reinigen trocken, Decken
270.00
m²
0.00
01.__.0030 Putz ausbessern, Teilflächen Innenputzflächen als Teilflächen zur Aufnahme einer Beschichtung ausbessern. Das Angleichen und ev. anschleifen der Oberfläche ist mit einzukalkulieren.
Flächenanteil:bis ca. 30%
Qualitätsstufe:Q3
Bauteil:Wand
Putz:Gipsputz
01.__.0030
Putz ausbessern, Teilflächen
50.00
m²
0.00
01.__.0040 Putz, Risse, starr schließen Risse, ohne Rissbreitenänderung, in Putzoberflächen v-förmig aufweiten und mit Spachtelmasse schließen. Oberfläche an den vorhandenen Putz anpassen.
Bauteil : Wand
01.__.0040
Putz, Risse, starr schließen
50.00
m
0.00
01.__.0050 Fläche überspannen, Malergewebe Überspannen rissegefährdeter Flächen sowie Kanten, Ecken etc., mit Gewebe, inkl. Vorbehandlung und Spachtelung.
Bauteil: Wände, Decken
Angeb. Fabrikat :
01.__.0050
Fläche überspannen, Malergewebe
50.00
m²
0.00
02 Beschichtung Wand/ Decke
02
Beschichtung Wand/ Decke
02.__.0010 Grundierung, Putz, Tiefengrund, Innenwand Grundbeschichtung auf stark saugende Flächen im Innenbereich.
Untergrund:Kalkzementputz/Gipsputz, stark saugend
Material:Tiefengrund, transparent
Wirkung:verfestigend
Bauteil:Innenwand
Angeb. Fabrikat :
02.__.0010
Grundierung, Putz, Tiefengrund, Innenwand
200.00
m²
0.00
02.__.0020 Grundierung, Putz, Tiefengrund, Leibung/Sturz, t= bis 0,25m Grundbeschichtung auf stark saugende Flächen im Innenbereich.
Untergrund:Gipsputz/ Kalkzementputz, stark saugend
Material:Tiefengrund, transparent
Wirkung:verfestigend
Tiefe:bis 0,25 m
Bauteil:Leibung, Sturz
Angeb. Fabrikat :
02.__.0020
Grundierung, Putz, Tiefengrund, Leibung/Sturz, t= bis 0,25m
37.00
m
0.00
02.__.0030 Grundierung, Putz, Tiefengrund, Leibung/Sturz, t= bis 1,10m Grundbeschichtung auf stark saugende Flächen im Innenbereich.
Untergrund:Kalkzementputz, stark saugend
Material:Tiefengrund, transparent
Wirkung:verfestigend
Tiefe:bis 1,10 m
Bauteil:Leibung, Sturz
Einbauort: Eingang Sporthalle
Detail: DT 109,10
Angeb. Fabrikat :
02.__.0030
Grundierung, Putz, Tiefengrund, Leibung/Sturz, t= bis 1,10m
8.00
m
0.00
02.__.0040 Grundierung, GK, Tiefengrund, Innenwand Grundbeschichtung als Vorbehandlung von Gipsplatten
im Innenbereich.
Untergrund:Gipsplatten, saugend
Material:Tiefengrund, transparent
Wirkung:verfestigend
Bauteil:Wände
Angeb. Fabrikat :
02.__.0040
Grundierung, GK, Tiefengrund, Innenwand
36.00
m²
0.00
02.__.0050 Grundierung, GK, Tiefengrund, Decken, Unterzug Grundbeschichtung als Vorbehandlung von Gipsplatten im Innenbereich.
Untergrund:Gipsplatten, saugend
Material:Tiefengrund, transparent
Wirkung:verfestigend
Bauteil:Decken, Unterzugverkleidung
Angeb. Fabrikat :
02.__.0050
Grundierung, GK, Tiefengrund, Decken, Unterzug
270.00
m²
0.00
02.__.0060 Beschichtung, Dispersion, Putz/GK, Klasse 1, Innenwand Erstbeschichtung auf Putzflächen und Gipsplatten im Innenbereich mit Kunststoff-Dispersion, bestehend aus einer Grund- und Schlussbeschichtung.
Wände in hoch belasteten Räumen Flure/Garderobe/Treppenhäuser
Untergrund:glatte Putzflächen, Gipskarton
Deckvermögen:Klasse 1, deckend
Glanz:seidenmatt
Nassabriebbeständigkeit :Klasse 1
Farbton:weiß, RAL 9016
Bauteil:Innenwand
Angeb. Fabrikat :
02.__.0060
Beschichtung, Dispersion, Putz/GK, Klasse 1, Innenwand
236.00
m²
0.00
02.__.0070 Beschichtung, Dispersion, Putz, Klasse 2, Leibung/Sturz, t= 0,25m Erstbeschichtung auf Leibungsflächen im Innenbereich mit Kunststoff-Dispersion, bestehend aus einer Grund- und Schlussbeschichtung.
Untergrund:glatte Putzflächen
Deckvermögen:Klasse 1, deckend
Glanz:seidenmatt
Nassabriebbeständigkeit:Klasse 2
Farbton:weiß, RAL 9016
Bauteil:Leibung, Sturz
Bauteildicke:bis 0,25 m
Angeb. Fabrikat :
02.__.0070
Beschichtung, Dispersion, Putz, Klasse 2, Leibung/Sturz, t= 0,25m
37.00
m
0.00
02.__.0080 Beschichtung, Dispersion, Putz, Klasse 2, Leibung/Sturz, t= 1,10m Erstbeschichtung auf Leibungsflächen im Innenbereich mit Kunststoff-Dispersion, bestehend aus einer Grund- und Schlussbeschichtung.
Untergrund:glatte Putzflächen
Deckvermögen:Klasse 1, deckend
Glanz:seidenmatt
Nassabriebbeständigkeit:Klasse 2
Farbton:weiß, RAL 9016
Bauteil:Leibung, Sturz
Bauteildicke:bis 1,10 m
Einbauort: Eingang Sporthalle
Detail: DT 109,10
Angeb. Fabrikat :
02.__.0080
Beschichtung, Dispersion, Putz, Klasse 2, Leibung/Sturz, t= 1,10m
8.00
m
0.00
02.__.0090 Beschichtung, Dispersion, GK, Klasse 2, Decken, Unterzug Erstbeschichtung auf Gipsplatten im Innenbereich mit Kunststoff-Dispersion, bestehend aus einer Grund- und Schlussbeschichtung.
Untergrund: Gipskarton
Deckvermögen: Klasse 1, deckend
Glanz: seidenmatt
Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2
Farbton: weiß, RAL 9016
Bauteil: Decken, Unterzugverkleidung
Angeb. Fabrikat:
02.__.0090
Beschichtung, Dispersion, GK, Klasse 2, Decken, Unterzug
270.00
m²
0.00
02.__.0100 Beschichtung, Dispersion, GK- Decke, gelocht Erstbeschichtung an gelochter GK-Akustikdecke, Typ: gerade Quadratlochung 12/25 Q,
Hinterlegt mit schwarzem Akustikvlies, es ist darauf zu achten, dass die Lochung und der Vlies nicht mit Farbe verschlossen wird.
Im Innenbereich mit Kunststoff-Dispersion, bestehend aus
einer Grund- und Schlussbeschichtung.
Untergrund: Gipskarton, gelocht
Deckvermögen: Klasse 1, deckend
Glanz: seidenmatt
Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2
Farbton: weiß, RAL 9016
Bauteil: Decken
Angeb. Fabrikat:
02.__.0100
Beschichtung, Dispersion, GK- Decke, gelocht
20.00
m²
0.00
02.__.0110 Fugendichtung innen, Acryl, bis 10 mm Elasto-plastische Verfugung der Anschlüsse mit Dichtstoff auf Acryldispersionsbasis (überstreichbar), im Innenbereich, inkl. reinigen, abkleben und grundieren. Fugen anschließend glätten.
Fugenbreite:bis 10 mm
Angeb. Fabrikat :
02.__.0110
Fugendichtung innen, Acryl, bis 10 mm
250.00
m
0.00
02.__.0120 Fugendichtung innen, Acryl, bis 15 mm Elasto-plastische Verfugung der Anschlüsse mit Dichtstoff auf Acryldispersionsbasis (überstreichbar), im Innenbereich, inkl. reinigen, abkleben und grundieren. Fugen anschließend glätten.
Fugenbreite:bis 15 mm
Angeb. Fabrikat :
02.__.0120
Fugendichtung innen, Acryl, bis 15 mm
150.00
m
0.00
03 Beschichtung Innentüren/ Geländer
03
Beschichtung Innentüren/ Geländer
03.__.0010 Beschichtung Türblatt mit Zarge, Bestand, erneuern, 810/2135
mm, MW 120 Kunstharzbeschichtung auf Stahltürblatt und Zarge wie folgt erneuern:
- alte Beschichtung aufrauen, blätternde Teile entfernen
- Zwischenbeschichtung
- Schlussbeschichtung
Farbton Türblatt: verkehrsgelb RAL 1023
Farbton Stahlzarge: DB 703
Deckvermögen: deckend
Öffnungsflügel: 1-flüglig
Maulweite: ca. 120 mm
Größe: ca. 810/2135 mm
Angeb. Fabrikat :
03.__.0010
Beschichtung Türblatt mit Zarge, Bestand, erneuern, 810/2135
mm, MW 120
1.00
St
0.00
03.__.0020 Beschichtung Türblatt mit Zarge, Bestand, erneuern, 810/2135
mm, MW 150 Kunstharzbeschichtung auf Stahltürblatt und Zarge wie folgt erneuern:
- alte Beschichtung aufrauen, blätternde Teile entfernen
- Zwischenbeschichtung
- Schlussbeschichtung
Farbton Türblatt: verkehrsgelb RAL 1023
Farbton Stahlzarge: DB 703
Deckvermögen: deckend
Öffnungsflügel: 1-flüglig
Maulweite: ca. 150 mm
Größe: ca. 810/2135 mm
Angeb. Fabrikat :
03.__.0020
Beschichtung Türblatt mit Zarge, Bestand, erneuern, 810/2135
mm, MW 150
2.00
St
0.00
03.__.0030 Beschichtung Türblatt mit Zarge, Bestand, erneuern, 830/2135
mm, MW 140 Kunstharzbeschichtung auf Stahltürblatt und Zarge wie folgt erneuern:
- alte Beschichtung aufrauen, blätternde Teile entfernen
- Zwischenbeschichtung
- Schlussbeschichtung
Farbton Türblatt: verkehrsgelb RAL 1023
Farbton Stahlzarge: DB 703
Deckvermögen: deckend
Öffnungsflügel: 1-flüglig
Maulweite: ca. 140 mm
Größe: ca. 830/2135 mm
Angeb. Fabrikat :
03.__.0030
Beschichtung Türblatt mit Zarge, Bestand, erneuern, 830/2135
mm, MW 140
4.00
St
0.00
03.__.0040 Beschichtung Türblatt mit Zarge, Bestand, erneuern, 880/2135
mm, MW 120 Kunstharzbeschichtung auf Stahltürblatt und Zarge wie folgt erneuern:
- alte Beschichtung aufrauen, blätternde Teile entfernen
- Zwischenbeschichtung
- Schlussbeschichtung
Farbton Türblatt: verkehrsgelb RAL 1023
Farbton Stahlzarge: DB 703
Deckvermögen: deckend
Öffnungsflügel: 1-flüglig
Maulweite: ca. 120 mm
Größe: ca. 880/2135 mm
Angeb. Fabrikat :
03.__.0040
Beschichtung Türblatt mit Zarge, Bestand, erneuern, 880/2135
mm, MW 120
1.00
St
0.00
03.__.0050 Beschichtung Türblatt mit Zarge, Bestand, erneuern, 880/2135
mm, MW 240 Kunstharzbeschichtung auf Stahltürblatt und Zarge wie folgt erneuern:
- alte Beschichtung aufrauen, blätternde Teile entfernen
- Zwischenbeschichtung
- Schlussbeschichtung
Farbton Türblatt: verkehrsgelb RAL 1023
Farbton Stahlzarge: DB 703
Deckvermögen: deckend
Öffnungsflügel: 1-flüglig
Maulweite: ca. 240 mm
Größe: ca. 880/2135 mm
Angeb. Fabrikat :
03.__.0050
Beschichtung Türblatt mit Zarge, Bestand, erneuern, 880/2135
mm, MW 240
1.00
St
0.00
03.__.0060 Beschichtung Türblatt mit Zarge, Bestand, erneuern, 1260/2135
mm, MW 240 Kunstharzbeschichtung auf Stahltürblatt und Zarge wie folgt erneuern:
- alte Beschichtung aufrauen, blätternde Teile entfernen
- Zwischenbeschichtung
- Schlussbeschichtung
Farbton Türblatt: verkehrsgelb RAL 1023
Farbton Stahlzarge: DB 703
Deckvermögen: deckend
Öffnungsflügel: 1-flüglig
Maulweite: ca. 240 mm
Größe: ca. 1260/2135 mm
Angeb. Fabrikat :
03.__.0060
Beschichtung Türblatt mit Zarge, Bestand, erneuern, 1260/2135
mm, MW 240
1.00
St
0.00
03.__.0070 Erstbeschichtung, Stahlumfassungszarge und Türblatt,
1010/2135 mm, MW 240 Erstbeschichtung auf werkseitig grundierter Stahlumfassungszarge mit Türblatt, mit Kunstharzlack, bestehend aus Zwischen- und Schlussbeschichtung.
Untergrund:werkseitig grundiert
Material:schlagfester Kunstharzlack
Glanz/Reflektionswert:seidenmatt
Farbton Türblatt:verkehrsgelb RAL 1023
Farbton Stahlzarge:DB 703
Deckvermögen:deckend
Öffnungsflügel:1-flüglig
Maulweite: 240 mm
Größe:1010/2135 mm
Bauteil:Stahlblechtür
Angeb. Fabrikat :
03.__.0070
Erstbeschichtung, Stahlumfassungszarge und Türblatt,
1010/2135 mm, MW 240
1.00
St
0.00
03.__.0080 Beschichtung, Treppengeländer,Bestand, erneuern Beschichtung, Treppengeländer,Bestand, erneuern
Vorhandenes Bestandsgeländer, bestehend aus Ober- und Untergurt,senkrechten Stäben, Vierkantrohr-Pfosten und zwei horizontalen Stäben, abschleifen und für Beschichtung vorbereiten. Beschichtung mit Kunstharzlack, auf Stahl -Treppengeländer im Innenbereich, bestehend aus Grund- und Schlussbeschichtung.
Untergrund: Stahl
Beschichtungsmaterial: Kunstharzlack
Glanzgrad: matt
Deckvermögen: deckend
Farbton: DB 703
03.__.0080
Beschichtung, Treppengeländer,Bestand, erneuern
40.00
m²
0.00
03.__.0090 Überholungsanstrich Sportgeräteunterkonstruktion Überholungsanstrich Sportgeräteunterkonstruktion
Anstrich der Stahlunterkonstruktion der Sportgeräte erneuern
Vorhandenen Anstrich abschleifen und für Beschichtung vorbereiten. Beschichtung mit Kunstharzlack, bestehend aus Grund- und Schlussbeschichtung.
Untergrund: Flachstahl ca. 3/10 cm
Beschichtungsmaterial: Kunstharzlack
Glanzgrad: matt
Deckvermögen: deckend
Farbton: DB 703
Ausführung erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung der Objektüberwachung.
03.__.0090
Überholungsanstrich Sportgeräteunterkonstruktion
40.00
lfdm
0.00
04 Stundensätze
04
Stundensätze
04.__.0010 Stundensatz Meister, Malerarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Meister
04.__.0010
Stundensatz Meister, Malerarbeiten
5.00
h
0.00
04.__.0020 Stundensatz Vorarbeiter, Malerarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Vorarbeiter
04.__.0020
Stundensatz Vorarbeiter, Malerarbeiten
5.00
h
0.00
04.__.0030 Stundensatz Fachwerker, Malerarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Fachwerker
04.__.0030
Stundensatz Fachwerker, Malerarbeiten
5.00
h
0.00
04.__.0040 Stundensatz Helfer, Malerarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
04.__.0040
Stundensatz Helfer, Malerarbeiten
5.00
h
0.00
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