Fliesenarbeiten
Elisabeth-Christinen-Schule
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Allgemeine Baubeschreibung ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG 1. Grundstück Das Grundstück Lindenberger Straße 12, 13156 Berlin, befindet sich im Pankower Ortsteil Niederschönhausen im Norden des Schlossparks Schönhausen. Das heterogene unmittelbare bauliche Umfeld besteht aus Ein- und Zweifamilienhäusern aus den 20-/ 30er Jahren, 4-5 geschossige Zeilenbauten mit Geschosswohnungsbau, weiteren Schul- und Vorschuleinrichtungen im Süden sowie großflächige Gewerbenutzungen im Westen und Norden des Grundstücks. Das Grundstück hat eine Größe von 9.949 m² und wird im Liegenschaftskataster unter folgender Bezeichnung geführt: Flurstück 265, Flur 149, Gemarkung Pankow, Bezirk Pankow, Grundbuch-Blatt 2403N. Im Süden, Westen und Nord-Osten grenzen Wohnbaugrundstücke an das Grundstück, im Norden bildet die Blankenburger Straße, im Osten die Lindenberger Straße die Grenze des Grundstücks. An der Lindenberger Straße befindet sich die Zufahrt zum Grundstück. Zwischen den bestehenden Gebäuden Schule und Sporthalle liegt in Verlängerung der Rolandstraße eine öffentliche Durchwegung, die erhalten werden soll; entlang der Durchwegung bestehen Leitungsrechte. Das Grundstück ist überwiegend eben; die Geländeoberkante beträgt im Bestand ca. 44,68 - 45,04 m NHN. Im Bereich der geplanten Erweiterung finden sich unter max. 1,80m mächtigen Auffüllungen (humos durchsetzte Sande mit geringen Bauschuttanteilen) mitteldicht bis dicht gelagerte Mittel- und Feinsande. Der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW) beträgt 43,9 m NHN; die zum Zeitpunkt der Baugrunduntersuchung Mitte 2019 angetroffenen Grundwasserstände betrugen 41,16 bis 41,81 m NHN. 2. Bestehende Bebauung Auf dem Grundstück befindet sich ein zu Beginn der 1970er Jahren errichtetes Schulgebäude sowie südlich der verlängerten Rolandstraße eine zeitgleich errichtete Sporthalle. Bei dem Schulgebäude mit einer Bruttogrundfläche von ca. 760 m2 auf insgesamt 5 Ebenen handelt es sich um einen Typenschulbau in Stahlbeton-Skelettbauweise im Konstruktionssystem "SK Berlin". Der ca. 66 m lange und ca. 10,30 breite Hauptbaukörper besteht aus insgesamt 17 Achsen im Abstand von 3,60m bzw. 4,80m. Die Geschosshöhe beträgt 3,30m. Die Schule wurde im Februar 2019 leer gezogen. Bei der Sporthalle handelt es sich ebenfalls um einen Typenbau (VT-Falte). In den Jahren 1999/2000 erfolgte eine Grundsanierung. Die Sporthalle bleibt während der Rohbauarbeiten am Schulgebäude in Betrieb und wird erst während der Ausbaubauphase des Schulgebäudes für Sanierungsarbeiten geschlossen. 3. Geplante Maßnahmen Das bestehende Schulgebäude wird bis auf das Tragwerk des Rohbaus zurückgebaut; der Vorbau an der Süd-Ost-Seite des Gebäuderigels, der ein Treppenhaus sowie sanitäre Anlagen aufnimmt, wird komplett über alle fünf Etagen zurückgebaut. An die Stelle des Vorbaus trítt ein ebenfalls 5-geschossiger Anbau, der Flächen des Allgemeinen Unterrichts in den Obergeschossen und Flächen für Mensa/ Mehrzweck im EG/ 1.OG aufnimmt. BGF Bestand: 3.450 m2 BGF Erweiterung: 2.460 m2 BRI Bestand: 12.230 m2 BRI Erweiterung: 9.580 m2 Bestand und Erweiterung je fünf Vollgeschosse: Das derzeitige Souterrain des Bestandes wird freigestellt und zum vollwertigen Erdgeschoß aufgewertet, der Anbau nimmt die Ebenen des Bestands auf. Geschosshöhe je 3,30 m Gebäudehöhe ca. 17,00 m über Gelände Die Außenhülle der Sporthalle wird durch eine vorgehängte hinterlüftete Fassade und einen neuen Dachaufbau energetisch ertüchtigt; im Gebäudeinneren werden die Oberflächen der Halle einschließlich Prallwand erneuert; die Umkleidebereiche im Obergeschoss erhalten eine mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung. BGF Sprthalle: 1.000 m2 BRI Sporthalle: 5.500 m2 Die Außenanlagen werden auf dem gesamten Grundstück neu angelegt; die Erschließung, drei behindertengerechte Stellplätze sowie eine Feuerwehrstellfläche werden an der Lindenberger Staße angelegt; die öffentliche Durchwegung bleibt erhalten. 4. Zu- und Abfahrten Für die Dauer der Baustelle werden vom Gewerk Baustelleneinrichtung bzw. Freimachen die beiden im Bestand vorhandenen Zufahrten von der Lindenberger Straße und von der Rolandstraße aus als provisorische Baustellenzufahrt ausgebaut. Im Bereich des zukünftigen Pausenhofes zur Lindenberger Straße wird eine Stellfläche für Mannschaftscontainer, Materialcotainer usw. vorbereitet, es werden im Baufeld Baustraßen für die Be- und Entladung hergestellt. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1. Sicherheits- und Gesundheitsschutz Entsprechend der Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) vom 10.Juni 1998 (BGI. I S. 1283) hat der Bauherr für diese Baumaßnahme einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Ko) beauftragt. Die vom SiGeKo erstellte Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ist Vertragsbestandteil und gilt für diese Baustelle. Sie kann auf der Baustelle eingesehen werden. Für alle, sich aus der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ergebenden Leistungen des Unternehmers und deren Umsetzung während der gesamten Bauzeit, erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die Kosten hierfür sind in die Angebotspreise einzurechnen! Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen Unfallverhütungs- vorschriften erforderlichen Maßnahmen unter eigener Verantwortung auszufüllen oder zu veranlassen. Den Anordnungen des verantwortlichen Bauleiters im Sinne der LBO sowie des verantwortlichen SiGe-Ko ist auch in Bezug auf die Sicherheit auf der Baustelle Folge zu leisten. Der AN hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit einer Leistung alle erforderlichen Maßnahmen, Anordnungen und Vorleistungen zu treffen, die den Bestimmungen der UVV "Allgemeine Vorschriften" und den für Ihn sonstigen geltenden UVV- Vorschriften und den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Dies gilt insbesondere auch für die vom AN eingesetzten Arbeitskräfte. Schutzausrüstung ist in ausreichender Anzahl auf der Baustelle vorzuhalten. Arbeitskräfte des AN, welche dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können von der Baustelle verwiesen werden. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder Ähnliches, die zu Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Vor Beginn der Arbeiten hat der beauftragte Unternehmer die ausführenden Mitarbeiter über die Gefahren auf der Baustelle und im Baubereich zu unterrichten und einzuweisen. Der schriftliche Nachweis darüber ist der Bauüberwachung unaufgefordert vorzulegen. Die Regelungen des Sicherheits- und Gesundheitsplans, der Baustellensicherheits- ordnung und der Baustellenbrandschutzordnung sind zu beachten, auf die DGUV Vorschrift 38 wird besonders hingewiesen. 2. Zufahrten, Lager- und Arbeitsflächen Zufahrten siehe Punkt 4 der allgemeinen Baubeschreibung. Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Arbeiten die Möglichkeiten der Materialanlieferung und Lagerung zu klären. Lagerräume sind auf der Baustelle nur begrenzt vorhanden. Das Parken in der BE ist verboten. Anfallender Bauschutt und Verschmutzungen sind während der Bauarbeiten jeweils sofort nach Beendigung des Arbeitsganges zu von der Baustelle abzutransportieren. Sollten dem AG im Zuge der Baumaßnahme Kosten für Reinigungs- bzw. Müllbeseitigungsarbeiten entstehen, werden diese nach dem Verursacherprinzip an alle AN verteilt. Der Umlageschlüssel wird nach Beauftragung der einzelnen Gewerke bekanntgegeben. 3. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung ist so vorzunehmen, dass ein reibungsloser Ablauf der Gesamtbaumaßnahme gewährleistet wird. Die Baustelleneinrichtung muss der Größenordnung des Bauvorhabens angepasst sein und eine termingerechte, fachgerechte und bauablaufoptimale Abwicklung des Bauvorhabens ermöglichen. Das Anpassen der gesamten Baustelleneinrichtung an die Erfordernisse der einzelnen Bauabschnitte, durch Umsetzen, Ergänzen, Auf- und Abbauen sind Bestandteil der Leistung und werden nicht gesondert vergütet. Der AG stellt keine Lagerräume im Gebäude zur Verfügung. Der AG stellt keine Mannschaftsunterkünfte, Poliercontainer o.ä. zur Verfügung. Im Rahmen der nachfolgend benannten Leistungspositionen ist jeweils der Bedarf für die eigenen Belange einzukalkulieren. Wohnunterkünfte dürfen im Rahmen der Baustelleneinrichtung nicht aufgestellt werden, Übernachtungen auf der Baustelle sind untersagt. Elektroanschlüsse für die eigene BE sind von dem vom AG zur Verfügung gestellten Anschlußpunkt aus selbst zu erbringen. Statische Berechnungen für den Nachweis der Standsicherheit von Baustelleneinrichtungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen und werden nicht gesondert vergütet. Die Nutzung sowie die Zuwegung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von Auftraggeber bzw. Bauüberwachung genehmigten Umfang erfolgen. Die Baustelle ist arbeitstäglich nach Abschluß der Arbeiten verkehrssicher zu verschließen. Der AG behält sich die Einsetzung eines Sicherheitsdienstes zur Zugangsüberwachung vor. Alle Schutzvorrichtungen wie Schutzgerüste, Schutzgeländer, Abdeckungen usw. sind nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften während der gesamten Bauzeit für die eigene Leistung ordnungsgemäß herzustellen, zu liefern, zu montieren und vorzuhalten. Verunreinigungen von Verkehrsflächen und Schäden an Gehweg- und Fahrbahnbefestigungen, verursacht durch am Bau beteiligte Firmen, sind durch die Verursacher auf eigene Kosten sofort und laufend zu beseitigen. Container- und Lagerplätze werden grundsätzlich durch die Bauleitung zugewiesen (Flächen sind begrenzt); eine Lagerung im öffentlichen Raum und außerhalb der Baustelleneinrichtung vorgesehenen Flächen ist nicht erlaubt bzw. liegt in der Verantwortung des AN (Genehmigungen, Anträge, Gebühren und dergl.). Die Baustelle ist in der gesamten Bauzeit in einem aufgeräumten Zustand zu halten. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. 4. Planunterlagen Grundlage der Ausschreibung ist die Ausführungsplanung des AG. Der AG stellt dem AN diese Unterlagen in zur Ausführung freigegebener Fassung rechtzeitig vor Ausführung der jeweiligen Leistungsteile zur Verfügung (1x Papier und 1x PDF-Datei). 5. Dokumentation der Bautätigkeit für die Sanierung und Erweiterung der Elisabeth-Christinen-Schule, für die folgend beschriebenen Leistungen: - Abnahme und Zustandsfeststellungen (als Kopie) - Fachunternehmererklärung, Fachbauleitererklärung - Bautagesberichte im Original - Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen - Protokolle über durchgeführte Prüfungen / Nachweise im Original - Übereinstimmungserklärung - Werkstatt- und Montageplanung (sofern gefordert) Unterlagen in Form von: Kopien, Handskizzen, in maßstäblichen Zeichnungen, alle je 3-fach in Papier, digitale Unterlagen 2-fach auf CD in PDF oder TIF mit min. 200 DPI, Am Ende der Bauzeit: Zusammenstellung aller Revisionsunterlagen und o.a. Unterlagen, mit Inhaltsverzeichnis, Übergabe an den AG spätestens 10 (Werk-)Tage vor der Schlußabnahme. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. 6. Schädliche Umwelteinwirkungen (Lärm, Erschütterungen und Staub) sind entsprechend dem Stand der Technik zu vermeiden bzw. auf ein Mindestmaß zu beschränken (§22 Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG). Folgende Lärmimmissionswerte sind im Umfeld der Baustelle einzuhalten: tags: 07:00 bis 20:00 Uhr 55 dB(A) nachts: 20:00 bis 07:00 Uhr 40 dB(A) Der Immissionswert gilt im Nachtzeitraum als überschritten, wenn eine oder mehrere Geräuschspitzen den Wert um mehr als 20 dB(A) überschreiten. Lärm erzeugende Bauarbeiten dürfen nachts (20:00 bis 07:00 Uhr) nicht durchgeführt werden. 7. Terminplan Es wird vom AG über die Ecktermine zur Ausschreibung hinaus spätestens zur Anlaufberatung ein Bauablaufplan übergeben. Der Ausführungszeitraum ist entsprechend den Ausschreibungsunterlagen zu kalkulieren. Vor Ausführungsbeginn hat der beauftragte Unternehmer einen darauf aufbauenden genauen Feinablaufplan für die eigene Leistung in 2-facher Ausfertigung vorzulegen und durch den AG und die BÜ genehmigen zu lassen. 8. Vermessung Durch den AG werden folgende Vermessungsleistungen ausgeführt: - ein Höhenpunkt außerhalb des Baufeldes - Absteckung der Hauptachsen Alle weiteren Vermessungsleistungen zur Erfüllung der nachfolgend beschriebenen Leistung sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 9. Bautagesberichte Vom AN ist werktäglich ein Bautagebuch zu führen, das Bautagebuch ist wöchentlich der örtlichen Bauüberwachung zur Unterschrift vorzulegen und eine Kopie zur Dokumentation zu übergeben. 10. Es werden in der Regel wöchentliche Baubesprechungen zur Koordinierung der am Bau befindlichen Gewerke durchgeführt. Der AN ist während der Ausführung seiner Leistung zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. Bei Nichtteilnahme an den Baubesprechungen, trotz Erfordernis und Aufforderung durch die Objektüberwachung kann eine Aufwandsentschädigung für erhöhten Koordinierungsaufwand von 50,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer je Baubesprechung als Einbehalt geltend gemacht werden. 11. Technologisch bedingte Unterbrechungen der Arbeiten und absehbare witterungsbedingte Erschwernisse berechtigen nicht zu Nachforderungen. 12. Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten. 13. Tagelohnarbeiten Zusätzliche im Leistungsverzeichnis nicht erfasste Arbeiten, sowie Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Architekten auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Stundenrapporte sind täglich der Bauleitung vorzulegen. Verzögern sich die Bauarbeiten oder kommt es zu Unterbrechungen, die der Bauherr nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer für das Vorhalten von Geräten sowie die Baustelle betreffenden Löhne und Gehälter keine Vergütung erhalten. 14. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Vorleistungen anderer Unternehmer, die sein Gewerk tangieren, auf Eignung zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung umgehend zu informieren, andernfalls übernimmt er die Haftung für hierdurch evtl. entstehende Schäden. 15. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn einen bevollmächtigten Vertreter und Fachbauleiter für die Baustelle zu benennen. Er ist verpflichtet, die Baustelle mit geeignetem fachlichem Personal zu besetzen. Der Auftraggeber kann ihm nicht geeignet erscheinende Personen ablehnen und deren Ersatz schnellstens verlangen. REGELUNG ZU VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN Allgemein: Der Auftragnehmer ist für die eigene Baustelleneinrichtung selbst verantwortlich, der entstehende Aufwand ist in die Leistungspositionen einzukalkulieren. Der Auftraggeber wird im Rahmen der Baustelleneinrichtungsplanung Flächen zur Aufstellung von Mannschaftscontainern, Materialcontainern usw. ausweisen und entsprechend vorbereiten. Der jeweilige Bedarf an Stellplätzen ist jeweils kurzfristig nach Auftragserteilung mit der Objektüberwachung des Bauherren abzustimmen. Baustrom und -wasser: Der AG stellt Bauwasser- und Baustromverteiler, an Punkten gemäß BE-Plan zur Verfügung. Als Baustromversorgung wird ein Anschlußwert von 150 kW vorgehalten. Die Anschlussleistung am Kranverteilerschrank betragen 87 kVA. Vom AN sind alle weiteren erforderlichen Anschlüsse zu veranlassen, zu verlegen, zu unterhalten und rückzubauen. Baubeleuchtung: Es werden vom AG nach geschossweiser Fertigstellung der Rohbauarbeiten die Hauptwege, Flure und Treppenhäuser provisorisch beleuchtet. Alle darüber hinausgehenden Beleuchtungen von Arbeitsplätzen, Lagerplätzen usw. sind durch den AN selbst ohne zusätzlichen Vergütungsanspruch vorzunehmen. Telefonanschlüsse und sonstige Anschlüsse für die Baubelange sind vom Auftragnehmer selbst auf seine Kosten zu veranlassen und zu betreiben. Der Rückbau liegt gleichfalls im Verantwortungsbereich des AN. Bereitstellung von Sanitärräumen: Durch den Auftraggeber bzw. durch das Gewerk Baustelleneinrichtung werden in einer provisorischen Containeranlage für alle Beteiligten Sanitärräume kostenfrei zur Verfügung gestellt und unterhalten. Dies ist bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Die angebotenen Arbeiten sind gem. den Allgemeinen Bestimmungen sowie den Technischen Ausführungsbestimmungen der VOB, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren. Alle Leistungen sind einschl. dem erforderlichen Material anzubieten, es sei denn es ist im Ausschreibungstext besonders erwähnt, dass das Material beigestellt wird. Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Für die Baustellensicherung während der Dauer seiner Arbeiten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und den Auflagen, auch durch sein Personal, ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN. Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind unverzüglich zu säubern und Instand zu setzen. Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu beseitigen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, jederzeit einen technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes zur Beratung einzuschalten. Etwaige durch die Überprüfung und Beratung auftretende Kosten für notwendige Um- und Abänderungen sowie die Ergänzung der Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des AN. Bereits fertig gestellte Leistungen Dritter, wie Installationen, Beschichtungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteile, Treppen, Beläge etc. sind vom Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Für den Transport und die Lagerung auf der Baustelle sind die notwendigen Flächen, wie u.a. Transport-und Verkehrswege, sowie die Lagerplätze vom AN vorzuhalten und nach Beendigung der Arbeiten ordnungsgemäß wieder zu übergeben. Der AG ist von jeglichen Forderungen Dritter freizustellen. Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten. Zusätzliche im Leistungsverzeichnis nicht erfasste Arbeiten, sowie Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Architekten auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Stundenrapporte sind täglich der Bauleitung vorzulegen. Verzögern sich die Bauarbeiten oder kommt es zu Unterbrechungen, die der Bauherr nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer für das Vorhalten von Geräten sowie die Baustelle betreffenden Löhne und Gehälter keine Vergütung erhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Vorleistungen anderer Unternehmer, die sein Gewerk tangieren, auf Eignung zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung umgehend zu informieren, andernfalls übernimmt er die Haftung für hierdurch evtl. entstehende Schäden. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn einen bevollmächtigten Vertreter und Fachbauleiter für die Baustelle zu benennen. Er ist verpflichtet, die Baustelle mit geeignetem fachlichem Personal zu besetzen. Der Auftraggeber kann ihm nicht geeignet erscheinende Personen ablehnen und deren Ersatz schnellstens verlangen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer trägt während der Bauzeit für die auszuführenden Arbeiten sowie die Einhaltung der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften die volle Verantwortung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen ANGABEN ZU STOFFEN UND BAUTEILEN Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Erdgeschoss FLIESENARBEITEN Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind vom Verursacher zu beseitigen. Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden. Abdichtungen in Feuchträumen, auch häuslichen Bädern, sind unter und hinter Wannen und Duschwannen nahtlos durchzuführen. Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken. Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verlegten Beläge, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben. Der Auftragnehmer hat die verlegten Beläge bis zur Abnahme gegen Beschädigung und Verschmutzung durch Abdecken mit Folie, Abdeckpapier oder dergleichen zu schützen. Für den Bereich der Wassereinwirkungsklasse W3-I ist die Dokumentation der Nassschichtdickenkontrolle dem Auftraggeber zuübergeben. Stellt der Auftragnehmer fest, dass vorhandene Bauteile, die den Anschluss an den Potentialausgleich erfordern und dieser noch nicht erfolgt ist, hat er die Bauleitung rechtzeitig zu informieren, wenn der Anschluss nach der Fertigstellung der Fliesen- und Plattenarbeiten nicht mehr problemlos erfolgen kann. Vor Beginn der Arbeiten sind die Verlegerichtung, der Einsatz von Schmuckelementen u. dgl. mit Bauleitung und Auftraggeber festzulegen. Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich, ist eine Abstimmung vorzunehmen. Bei Außenbekleidungen sowie bei Bekleidungen in Nassräumen sind Hohlräume im Ansatzmörtelbett zu vermeiden. Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel. Fugen Für Feuchträume sind die besonderen Anforderungen an den Belag auch für den Fugenmörtel zu berücksichtigen. In der Regel sind hierbei flexiblere Mörtel einzusetzen. Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Bodenbeläge Der Auftragnehmer ist angehalten, vor dem Verlegen von Belägen die Belegreife festzustellen. Bei Zementestrich darf ein Feuchtigkeitsgehalt von 2 CM-% bzw. 1,8 CM-% bei beheizten Estrichen, bei Calciumsulfatestrich von 0,5 CM-% nicht überschritten werden. Scheinfugen und Risse im Estrich sind kraftschlüssig mit Kunstharz vor dem Verlegen der Beläge zu schließen. Fußbodeneinläufe erhalten im Anschlussbereich zusätzlich ein leichtes Gefälle. Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Es darf keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag entstehen; eine elastische Verfugung ist hier erforderlich. Hierauf ist insbesondere bei Stufenbelägen zu achten. Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist der Nachweis für den jeweiligen Anwendungsfall vor Ausführungsbeginn zu erbringen. Die Dickbettverlegung von Bodenplatten ist erst nach ausreichender Erhärtung des Verlegemörtels zu verfugen. Ist eine Imprägnierung vorgesehen (z.B. bei Cotto-Platten), ist erst nach der Imprägnierung (gemäß Herstellervorschrift) zu verfugen. Wandbekleidungen Bei Fliesen ohne Randglasur sind an allen sichtbaren Kanten Kantenprofile einzubauen, die farblich auf die Fliesen abgestimmt sein müssen. Der Fliesenschnitt ist in Abhängigkeit vom Rastermaß auf die Lage sanitärer Einrichtungen, Befestigungen, Armaturen, Schalter, Steckdosen u. ä. mit der Bauleitung abzustimmen. Sofern Dosen oder Kästen für Installationen nur lose oder geheftet angebracht sind, sind sie bei der Verlegung der Platten endgültig zu fixieren. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen Einrichtungsgegenstände Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen.
Technische Vorbemerkungen
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__.0010 Untergrund reinigen, grober Schmutz Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gips-, Mörtel-, Farbreste oder Öl.
01.__.0010
Untergrund reinigen, grober Schmutz
65.00
0.00
01.__.0020 Randstreifen überstehend, entfernen Überstand und Entsorgung von Randstreifen anderer Gewerke an Wänden und Estrichbegrenzungen nach dem Verlegen und Verfugen des Bodenbelages entfernen.
01.__.0020
Randstreifen überstehend, entfernen
25.00
m
0.00
01.__.0030 Untergrund, feinspachtel, bis 5 mm, Wandfliesen Untergrundausgleich für die Verlegung von Wandfliesen im Dünnbettverfahren durch Auftrag einer Feinspachtelmasse. Dicke: bis 5,0 mm Angeb. Fabrikat :
01.__.0030
Untergrund, feinspachtel, bis 5 mm, Wandfliesen
50.00
0.00
01.__.0040 Untergrund feinspachteln, bis 5 mm, Bodenfliesen Zementestrich für Bodenfliesen im Dünnbett ausgleichen und spachteln. Dicke:ca. 5 mm Angeb. Fabrikat:
01.__.0040
Untergrund feinspachteln, bis 5 mm, Bodenfliesen
15.00
0.00
01.__.0050 Voranstrich, Epoxidharz 2-K, Wandfläche Untergrund vollflächig mit einem Voranstrich auf Epoxidharzbasis, für die Aufnahme einer Flächenabdichtung grundieren. Untergrund:Putz, Beton/ GK- Wände Restfeuchte:< 5% Material:2-K Epoxidharz Bauteil:Wand Angeb. Fabrikat :
01.__.0050
Voranstrich, Epoxidharz 2-K, Wandfläche
50.00
0.00
01.__.0060 Voranstrich, Epoxidharz 2-K, Bodenfläche Untergrund vollflächig mit einem Voranstrich auf Epoxidharzbasis, für die Aufnahme einer Flächenabdichtung grundieren. Untergrund:Zementestrich Restfeuchte:< 5% Material:2-K Epoxidharz Bauteil:Boden Abstreumittel:Quarzsand Angeb. Fabrikat :
01.__.0060
Voranstrich, Epoxidharz 2-K, Bodenfläche
15.00
0.00
01.__.0070 Verbundabdichtung (AIV-F), W3-I, Reakitonsharz (RM), 2-komponentig, Wand Grundierte Wandflächen mit einer Reaktionsharzabdichtung auf Polyurethanbasis, 2-komponentig, im zweimaligen Auftrag durch Spachteln oder Rollen beschichten. Material:RM (Reaktionsharz), 2-komponentig Trockenschichtdicke:mind. 1,0 mm Wassereinwirkungsklasse:W3-I Rissklasse:R1-I Bauteil:Innenwand, Nassraum Angeb. Fabrikat :
01.__.0070
Verbundabdichtung (AIV-F), W3-I, Reakitonsharz (RM), 2-komponentig, Wand
50.00
0.00
01.__.0080 Verbundabdichtung (AIV-F), W3-I, Reaktionsharz (RM), 2-komponentig, Boden Grundierte Bodenflächen mit einer Reaktionsharzabdichtung auf Polyurethanbasis, 2-komponentig, im zweimaligen Auftrag durch Spachteln oder Rollen beschichten. Material:RM (Reaktionsharz), 2-komponentig Trockenschichtdicke:mind. 1,0 mm Wassereinwirkungsklasse:W3-I Rissklasse:R1-I Bauteil:Boden, Nassraum Angeb. Fabrikat :
01.__.0080
Verbundabdichtung (AIV-F), W3-I, Reaktionsharz (RM), 2-komponentig, Boden
13.00
0.00
01.__.0090 Verbundabdichtung (AIV-F), W2-I, Reaktionsharz (RM), 2-komponentig, Boden mit Gefälle Verbundabdichtung von Bodenflächen mit lösemittelfreier, 2-komponentiger Flächenabdichtung mit Reaktionsharz, für hohe Beanspruchung. Abdichtung:Epoxidharz (RM), 2-komponentig Wassereinwirkungsklasse:W2-I Rissklasse:R1-I Bauteil:Bodenflächen mit Gefälle Einbauort:Nassraum Angeb. Fabrikat :
01.__.0090
Verbundabdichtung (AIV-F), W2-I, Reaktionsharz (RM), 2-komponentig, Boden mit Gefälle
2.00
0.00
01.__.0100 Dichtband Wand/Boden, W3-I, mineralische Dichtungsschlämme (CM) Sehr emissionsarmes Abdichtband in die erste Auftragsschicht der Abdichtung einlegen und mit der zweiten Auftragsschicht überdecken. Der Bereich der freien Dehnzone ist zu erhalten und sollte von Abdichtmaterial ausgespart werden. Wassereinwirkungsklasse: W3-I Abdichtung: mineralische Dichtungsschlämme (CM) Einbauort: Wand/Boden Angeb. Fabrikat :
01.__.0100
Dichtband Wand/Boden, W3-I, mineralische Dichtungsschlämme (CM)
25.00
m
0.00
01.__.0110 Mehrpreis, Dickbett, Wandfliesen Dickbett anstelle von Dünnbett bei Wandbekleidung aus Fliesen. als Mehrpreis. Mörtelbettdicke: ca. 15 mm
01.__.0110
Mehrpreis, Dickbett, Wandfliesen
50.00
0.00
02 Fliesenbeläge
02
Fliesenbeläge
02.__.0010 Wandfliesen, Feinsteinzeug, weiß, 15/15 cm m Wandbekleidung aus Feinsteinzeug, im Dünnbettverfahren, mit einem hydraulisch erhärtenden, flexiblen Dünnbettmörtel verlegen. Verfugung mit mineralischem Fugenmörtel. Verlegeregeln sind gemäß Vortext zu beachten. Material: Feinsteinzeug Nennmaß: 15/15 cm Stärke: 0,50 cm Fabrikat: Villeroy & Boch PN 00 o. glw. Oberfläche: eben Farbton: weiß Glasur: matt glasiert Höhe Wandbelag: ca. 2,135 m (türhoch) Farbton Fuge: gemäß Bemusterung Bauteil: Innenwand Einbauort: EG, Raumnr. B001a, B001 Angeb. Fabrikat : Angeb. Serie :
02.__.0010
Wandfliesen, Feinsteinzeug, weiß, 15/15 cm m
50.00
0.00
02.__.0020 Zulage Wandfliesen Innen- und Außenecken Zulage für Wandfliesen Innen- und Außenecken liefern und verlegen, passend zu den beschriebenen Wandfliesen. Angeb. Fabrikat:
02.__.0020
Zulage Wandfliesen Innen- und Außenecken
33.00
m
0.00
02.__.0030 Bodenfliesen, Feinsteinzeug, hellgrau mit Einsprengseln, 15/15 cm Bodenbelag aus keramischem Feinsteinzeug, mit bewerteter Rutschsicherheit liefern und auf verlegefertigem Zementestrich, im Dünnbettverfahren verlegen. Verlegeregeln sind gemäß Vortext zu beachten. Material: Feinsteinzeug Nennmaß: 15/15 cm Stärke: 0,50 cm Fabrikat: Villeroy & Boch PN 82 o. glw. Farbton: hellgrau, hellgrau Platingrau RAL 7036 Muster: weiß, grau, schwarzen kleinen Einsprengseln Glasur: unglasiert (UGL) Rutschhemmung: R10B Verlegeart: gemäß Detailplanung Verlegung: hydraulisch erhärtender Dünnbettmörtel Farbton Fuge: gemäß Bemusterung Einbauort: EG, Raumnr. B001a, B001 Angeb. Fabrikat : Angeb. Serie :
02.__.0030
Bodenfliesen, Feinsteinzeug, hellgrau mit Einsprengseln, 15/15 cm
13.50
0.00
02.__.0040 Bodenfliesen wie vor, jedoch 10x10 in Duschen Bodenfliesen wie vor, jedoch 10x10 in Duschen Fabrikat: Villeroy & Boch PN 82 o. glw. Einbauort: EG, Raumnr. B001a Angeb. Fabrikat : Angeb. Serie :
02.__.0040
Bodenfliesen wie vor, jedoch 10x10 in Duschen
1.50
0.00
02.__.0050 Zulage Bodenfliesen an Bodeneinlauf anarbeiten Zulage für Bodenfliesen an bauseitig gesetzten Bodenablauf, anarbeiten, inkl. Ausbildung eines Gefälles, aller Schneidarbeiten sowie der elastischen Verfugung im Anschlussbereich.
02.__.0050
Zulage Bodenfliesen an Bodeneinlauf anarbeiten
2.00
0.00
02.__.0060 Hohlkehlsockel, Feinsteinzeug, 5/10 cm, liegender Sockel Hohlkehlsockelfliesen, im Dünnbettverfahren, mit einem hydraulisch erhärtenden, flexiblen Dünnbettmörtel verlegt. Verlegeregeln sind gemäß Vortext zu beachten. Material:Feinsteinzeug Nennmaß :5/10 cm Farbton:entsprechend den Bodenfliesen Glasur:unglasiert (UGL) Farbton Fuge:entsprechend den Bodenfliesen Bauteil:liegender Sockel Angeb. Fabrikat : Angeb. Serie :
02.__.0060
Hohlkehlsockel, Feinsteinzeug, 5/10 cm, liegender Sockel
25.00
m
0.00
02.__.0070 Zulage Kehlsockel Innen- und Außenecken Zulage für Kehlsockel Innen- und Außenecken liefern und verlegen, passend zu den beschriebenen Kehlsockelfliesen. Angeb. Fabrikat:
02.__.0070
Zulage Kehlsockel Innen- und Außenecken
14.00
St
0.00
02.__.0080 Einfliesen Fensterbänke im Gefälle 2% 1. OG Fensterbänke aus Feinsteinzeug, im Dünnbettverfahren, mit einem hydraulisch erhärtenden, flexiblen Dünnbettmörtel verlegen. Verfugung mit mineralischem Fugenmörtel. Material: Feinsteinzeug Nennmaß: 15/15 cm Stärke: 0,50 cm Fabrikat: Villeroy & Boch PN 00 o. glw. Oberfläche: im Gefälle 2 % Fensterbank B=: ca. 36 cm Farbton: weiß Glasur: matt glasiert Farbton Fuge: gemäß Bemusterung Bauteil: Fensterbänke Einbauort: 1. OG Angeb. Fabrikat : Angeb. Serie :
02.__.0080
Einfliesen Fensterbänke im Gefälle 2% 1. OG
20.00
m
0.00
02.__.0090 Einfliesen Fensterbänke in Gefälle 2 % EG Fensterbänke aus Feinsteinzeug, im Dünnbettverfahren, mit einem hydraulisch erhärtenden, flexiblen Dünnbettmörtel verlegen. Verfugung mit mineralischem Fugenmörtel. Material: Feinsteinzeug Nennmaß: 15/15 cm Stärke: 0,50 cm Fabrikat: Villeroy & Boch PN 00 o. glw. Oberfläche: im Gefälle 2 % Fensterbank B=: ca. 22 cm Farbton: weiß Glasur: matt glasiert Farbton Fuge: gemäß Bemusterung Bauteil: Fensterbänke Einbauort: EG Angeb. Fabrikat : Angeb. Serie :
02.__.0090
Einfliesen Fensterbänke in Gefälle 2 % EG
3.50
m
0.00
03 Einbauten, sonstige Arbeiten
03
Einbauten, sonstige Arbeiten
03.__.0010 Eckschutzprofil, Edelstahl, gebürstet Eckprofil/-schutzprofil mit rechtwinkliger Sichtfläche und gelochten Befestigungsschenkeln für den Einbau an horizontalen oder vertikalen Kanten. Material: Edelstahl Oberfläche: gebürstet Profilhöhe: 8 mm Angeb. Fabrikat :
03.__.0010
Eckschutzprofil, Edelstahl, gebürstet
13.00
m
0.00
03.__.0020 Gefälleprofil, Edelstahl, gebürstet Gefälleprofil, zweiteilig, zur Verkleidung der seitlichen Wangen für bodengleiche Duschen liefern und fachgerecht einbauen. Material: Edelstahl, gebürstet Angeb. Fabrikat :
03.__.0020
Gefälleprofil, Edelstahl, gebürstet
3.00
m
0.00
03.__.0030 Trennschiene, Edelstahl, 30/12 mm Trennschiene am Übergang von wechselnden Bodenbelägen und Trennfugen, in verschiedenen Längen liefern und montieren. Material: Edelstahl Abmessung: 30/12 mm Angeb. Fabrikat :
03.__.0030
Trennschiene, Edelstahl, 30/12 mm
2.00
m
0.00
03.__.0040 Fugen elastisch, Silikon, 8-10 mm, horizontal und vertikal, innen Fugenverschluss in Innenräumen, an allen horizontalen und vertikalen Wandanschlüssen sowie an Türbekleidungen, einschl. Vorreinigung und Hinterfüllung der Fugen. Die Ausführung erfolgt als Dreiecksfuge. Material: Silikonacetat vernetzend Fugenbreite: 8 - 10 mm i.M. Fugenfarbe: passend zum Fliesenbelag Angeb. Fabrikat :
03.__.0040
Fugen elastisch, Silikon, 8-10 mm, horizontal und vertikal, innen
50.00
m
0.00
03.__.0050 Fugen elastisch, Acryl, 8-10 mm, horizontal und vertikal, innen Fugenverschluss in Innenräumen, an allen vertikalen und horizontalen Wandanschlüssen, einschl. Vorreinigung der Fugen. Die Ausführung erfolgt als Rechteckfuge. Je nach Anschluss kann die Verwendung eines geeigneten geschlossenzelligen Hinterfüllmaterials erforderlich sein. Material: Acryl Fugenbreite: 8 - 10 mm i.M. Fugenfarbe: passend zum Fliesenbelag Angeb. Fabrikat :
03.__.0050
Fugen elastisch, Acryl, 8-10 mm, horizontal und vertikal, innen
25.00
m
0.00
03.__.0060 Spiegel, 60/60 cm, in Fliesenfläche bündig geklebt Rahmenloser Wandspiegel für fliesenbündigen Einbau. Montage im Raster der Wandfliesen, flächenbündig geklebt. Dauerelastische Anschlussfuge in gesonderter Position. Material:Kristallspiegel Form:rechteckig Eignung:feuchtraumgeeignet Kante:poliert Abmessung Spiegel:60/60 cm Einbauort :
03.__.0060
Spiegel, 60/60 cm, in Fliesenfläche bündig geklebt
1.00
St
0.00
04 Stundensätze
04
Stundensätze
04.__.0010 Stundensatz Meister, Fliesenarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Meister
04.__.0010
Stundensatz Meister, Fliesenarbeiten
5.00
h
0.00
04.__.0020 Stundensatz Vorarbeiter, Fliesenarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Vorarbeiter
04.__.0020
Stundensatz Vorarbeiter, Fliesenarbeiten
5.00
h
0.00
04.__.0030 Stundensatz Facharbeiter, Fliesenarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter
04.__.0030
Stundensatz Facharbeiter, Fliesenarbeiten
5.00
h
0.00
04.__.0040 Stundensatz Helfer, Fliesenarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer
04.__.0040
Stundensatz Helfer, Fliesenarbeiten
5.00
h
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