Gerüstbauarbeiten
EFH Willich
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Generelle Vereinbarung Nebenangebote werden nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen. Stoffgleitklauseln werden nicht vereinbart. Geschuldet wird jeweils ein abnahmefähiges Gewerk, wie in den Plänen abgebildet, inkl. aller Nebenleistungen. Ggf. in der Ausschreibung nicht aufgeführte, aber zur Fertigstellung des Gewerks relevante Positionen sind bis spätestens zur Abgabe des Angebots schriftlich anzuzeigen und selbstständig mitzukalkulieren. Angebots- und Vertragsbedingung Angebot, Vergabe und Ausführung unterliegen den folgenden Bedingungen: das Angebotsschreiben die Leistungsbeschreibung inkl. aller Vorbemerkungen die VOB/B und C die Bauordnung Nordrhein-Westfalen, Fassung 2018 die DIN-Vorschriften und technischen Vorbemerkungen Richtlinien der beratenden Ingenieure wie TÜV Richtlinien der Berufsgenossenschaften Alle im Anhang befindlichen Unterlagen aRdT Stellen die o.g. DIN-Normen keine ausreichende Qualitätssicherung für auszuführende Arbeiten dar, kommen für die entsprechenden Leistungen die anerkannten Regeln der Technik zum Einsatz. Aktuelle Richtlinien und Verarbeitungshinweise des Herstellers müssen erfüllt werden, wenn diese über den Anforderungen der jeweiligen DIN-Norm liegen. Alle nicht aufgeführten DIN-Normen sind trotzdem als Stand der Technik verbindlich und unbedingt einzuhalten. Angebotsabgabe und Vergabe Die unentgeltliche Angebotsabgabe erfolgt für den Bauherrn/AG ohne Verbindlichkeiten. Bei der Vergabe ist der Bauherr nicht an das kostengünstigste Angebot gebunden. Bei Abgabe ist das vollständig ausgefüllte LV, sowie, falls benötigt, die Zulassung zur Ausführung der angebotenen Arbeiten vorzulegen. Parallel laufende Arbeiten Parallel zu dem AN sind im Baubereich auch andere Gewerke tätig. Mit Behinderungen ist daher zu rechnen. Diese hat der AN in seinem Angebot zu berücksichtigen. Alle Auftragnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeiten rechtzeitig entsprechend zu koordinieren und abzustimmen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Die ausschließliche Weisungsbefugnis des AG und seinen Vertretern bleibt hiervon unberührt. Bauablauf Im Anhang dieses Leistungsverzeichnisses befindet sich ein grober Bauzeitenplan. Dieses gibt die Dauer eines Gewerkes wochenweise an. Die darin verbuchten Zeiten sind als bindend anzusehen. Mit der Abgabe des Angebots erklärt sich der AN mit den angebenen Zeiten einverstanden. Der Baubeginn für das gesamte Gebäude ist dem Deckblatt zu entnehmen. Der Baubeginn des eigenen Gewerks ist gemäß des Bauzeitenplans selbst zu ermitteln. Festlegung Die angebotenen Einheitspreise der aufgeführten Leistungen verstehen sich für eine komplette Lieferung und Montage, Anschluss und Inbetriebnahme der betreffenden Leistung und zwar auch dann, wenn dies in den einzelnen Positionen nicht ausdrücklich vermerkt ist. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe von den örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle und der Zufahrtswege, zu überzeugen. Er hat anhand der Planungsunterlagen und des örtlichen Befundes das Angebot bezüglich der errechneten Massen und des Wortlautes auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Bedenken sind umgehend, spätestens bei Abgabe des Angebotes, schriftlich anzuzeigen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der AN, dass er die Leistung vollständig und funktionsgerecht im vorgegebenen Zeitrahmen erbringen kann. In den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen sind insbesondere einzukalkulieren: alle erforderlichen Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich aller Kosten für die Bauleitung sowie Zuschläge, die dem AN durch Aufmaß und Abnahme entstehenden Kosten Kosten für alle erforderlichen Dichtungs-, Klemm-, Befestigungs-, Isolierungs-, Schweiß- und Verbindungsmaterialien sowie Kleinteile frei Baustelle Kosten für sonstige Nebenarbeiten, die im direkten Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Position stehen, auch wenn diese nicht separat in den Leistungstexten beschrieben sind Kosten für Schutzmaßnahmen von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen Kosten für das Einholen aller erforderlicher Schachterlaubnisscheine Kosten für die Inbetriebnahme einzelner Teile sowie für eventuelle Messprotokolle Kosten aller technischer Unterlagen Kosten für die Erarbeitung und Vervielfältigung der ggf. erforderlichen Werks- und Montageplanungen Die vom AG übermittelten Unterlagen können dem Kapitel "Ausführungsunterlagen" entnommen werden. Der AN übernimmt im Auftragsfall für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen die Stellung eines Fachbauleiters für eigene und seine Subunternehmerleistungen eigenverantwortlich ohne gesonderte Vergütung. Der Fachbauleiter muss nach Auftragserteilung namentlich benannt werden. Eine Teilnahme des Fachbauleiters an den stattfindenden Baustellenbesprechungen ist erforderlich und wird nicht gesondert vergütet. (s.u. "Baubesprechungen / Baustellenbesetzung") Ausführungsunterlagen Die Bauausführung darf nur nach Plänen erfolgen, die zur Bauausführung freigegeben sind. Alle mit dieser Anfrage übergebenen Unterlagen sind noch nicht freigegeben. Sie haben den Status "Vorabzug" und dürfen für die Ausführung nicht verwendet werden. Der AG stellt eine vollständige und freigegebene Ausführungsplanung inkl. allen relevanten Grundrissen, Deckenspiegeln, Ansichten und Schnitten, sowie allen notwendigen Leitdetails. Ggf. benötigte Montage- und Werkplanungen, die für das Erbringen des Gewerks notwendig sind, sind vom AN selbstständig zu erarbeiten und vor Ausführungsbeginn dem AG vorzulegen. Baubesprechungen / Baustellenbesetzung Baubesprechungen finden wöchentlich, bei Bedarf oder auf Verlangen des Auftraggebers auch öfter statt. Der Bieter verpflichtet sich, einen verantwortlichen Mitarbeiter (Bauleiter) und dessen Vertreter schriftlich zu benennen, der ihn hinsichtlich aller technischen und kaufmännischen Fragen in den Baubesprechungen vertritt. Der Bauleiter ist bevollmächtigt alle Erklärungen des AG entgegenzunehmen und für den AN Erklärungen abzugeben. Er ist verpflichtet an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Die Vertretungsberechtigung ist schriftlich nachzuweisen. Der verantwortliche Bauleiter bzw. sein Vertreter haben während der normalen Arbeitszeit ständig auf der Baustelle anwesend zu sein. Außerhalb der normalen Arbeitszeit muss er fernmündlich erreichbar sein. Der Auftraggeber ist berechtigt einen Austausch von einzelnen Mitgliedern der technischen Aufsicht zu verlangen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Der AN versichert, dass beide Vertreter der deutschen Sprache mächtig und in der Lage sind, mit den weiteren vom AN auf der Baustelle beschäftigten Arbeitern zu kommunizieren. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung erfolgt auf unmittelbar an das Gebäudeteil angrenzenden Flächen. Entsprechende Befestigungsmaßnahmen sind vorgesehen. Die Baustelle ist allseitig durch einen Bauzaun eingefasst. Auf den beigefügten Lageplanauszug mit Zufahrt zur Baustelle und Abgrenzung der Baustelle zu angrenzenden Grundstücken und zum öffentlichen Straßenraum wird ausdrücklich hingewiesen. Vor Beginn der Bauausführung erstellt der Bieter einen eigenen Baustelleneinrichtungsplan und stimmt diesen einvernehmlich mit dem Auftraggeber ab. Die entsprechenden Rahmenbedingungen sind dem Übersichtsplan des Auftraggebers zu entnehmen und ggf. im Leistungsverzeichnis näher erläutert. Personalunterkünfte gem. Arbeitsstättenverordnung, sowie entsprechende WC Anlagen sind bauseitig vorhanden. Ebenso sind Bauwasser- und Baustromanschlüsse an einer zentralen Stelle auf dem Grundstück vorhanden. Die Verteilung auf dem Grundstück obliegt dem Auftragnehmer. Arbeitsgerüste Arbeitsbühnen und Hilfsmittel für eine Arbeitsausführung bis 3,50 m Geschosshöhe sind vorzuhalten und mit in den EP einzukalkulieren. Ordnung auf der Baustelle Lagermaterialien sind nur innerhalb des zur Verfügung gestellten Bereiches zu lagern. Der Bereich ist mit einem Baustellenzaun zu sichern. Der Auftraggeber oder dessen Beauftragte können den Bieter unter Benennung einer Frist zur Sicherung und zur Ordnung anhalten. Befolgt der Bieter bzw. dessen Nachunternehmer die dahingehende Frist nicht, kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Bieters selbst räumen lassen, wenn auch eine Nachfrist erfolglos verstrichen ist. In Ergänzung der DIN- Vorschrift gilt: Auf- und Abbau, Umsetzung, Bieter- und Abtransport von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie die Vorhaltung gemäß Nr. 4.1.1 DIN 18 330 ist mit dem Vertragspreis abgegolten. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial etc. ist vom Bieter kostenlos zu entsorgen. Die Vorschriften zur Entsorgung von Müll sind zu beachten. Werden Container durch den AG bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem Bieter vereinbart wird. Das Einfüllen von Abfällen in Arbeitsräume ist untersagt. Lagerung von Baumaterial Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung des Bauleiters / Architekten ausgeführt werden. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkosten, Auslösung usw. sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten; Zuschläge für Nacht- , Sonn- und Feiertagsarbeit sind jedoch nicht eingerechnet. Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Er gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen Datum, Arbeitszeit, Name, Ausbildungsstand wie Meister, Maurer, Monteur, Beschreibung der Arbeiten enthalten und sind der Fachbauleitung arbeitstäglich zur Prüfung vorzulegen. Der Auftragnehmer darf für Stundenlohnarbeiten keine höher qualifizierten Arbeitskräfte in Rechnung stellen, als dies für die Art der Arbeiten erforderlich ist.
Generelle Vereinbarung
Lage und Baugrundstück Bei dem Projekt handelt es sich um den Neubau eines Einfamilienhauses in Willich. Das hier betrachtete Baufeld befindet sich in gut erreichbarer Lage südlich der Kempener Str., an der Kreuzung Anna-Rütten-Weg und Frienendorfweg. Die Erschließung ist über öffentliche Straßen ausreichend sichergestellt. Inwiefern die Breite der Straße für alle benötigten Baufahrzeuge ausreicht, ist vom AN selbstständig im Rahmen einer Ortsbegehung zu prüfen. Die Anlieferungen sind entsprechend zu koordinieren. Das Grundstück ist ca. 636 m² groß. Objektbeschreibung Auf dem Grundstück ensteht ein nichtunterkellertes Einfamilienhaus mit Garage. Insgesamt verfügt das Gebäude über eine Nutzfläche von ungefähr 212,15m² (NRF nach WoFlV) und eine BGF von 159,14m². Das geplante Gebäude hat einen rechteckigen Grundriss mit Seitenlängen von 12,69m x 10,29m. Das Gebäde verfügt über 2 Vollgeschosse in Massivbauweise und ein unausgebautes Dachgeschoss mit Satteldach und Kapitänsgiebel. Die nicht tragenden Wände werden in Trockenbau ausgeführt. Die Fassade erhält WDVS und wird mit Klinkerriemchen gestaltet.
Lage und Baugrundstück
Ergänzende Vorbemerkungen Der Bauausführung liegen die Architektenpläne, die statische Berechnung mit den Positionsplänen, die einschlägigen EN / DIN-Vorschriften, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen sowie die VOB und die besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers mit Sicherheitsbestimmungen und zusätzlichen technischen Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde. Die Verarbeitung erfolgt nach den Verarbeitungs- bzw. Montagerichtlinien des Herstellers sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Weiterhin sind die einschlägigen Baustoff- und Herstellungsnormen zu beachten - insbesondere: Normenreihe DIN EN 1996 inkl. NA "Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten" DIN 4103-1 "Nichttragende innere Trennwände, Anforderungen und Nachweise" DIN EN 771-2 "Festlegung für Mauersteine, Teil 2: Kalksandsteine" DIN 20000-402 "Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 402: Regeln für die Verwendung von Kalksandsteinen nach DIN EN 771-2" DIN EN 998-2 "Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau - Teil 2: Mauermörtel" DIN 20000-412 "Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 412: Regeln für die Verwendung von Mauermörtel nach DIN EN 998-2" Normenreihe DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen" Normenreihe DIN 4108 "Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden" Normenreihe DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke" Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB/C DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" DIN 18330 "Mauerarbeiten" DIN 1045-2 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 2: Beton; Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1 DIN 1045-3 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 3: Bauausführung - Anwendungsregeln zu DIN EN 13670 DIN 1045-4 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 4: Ergänzende Regeln für die Herstellung und die Konformität von Fertigteilen DIN 4095 Baugrund; Dränung zum Schutz baulicher Anlagen; Planung, Bemessung und Ausführung DIN 7865 Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton DIN 18197 Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern DIN 1854 Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Beton DIN EN 206-1 Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität DIN EN 1766 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken - Prüfverfahren - Referenzbetone für Prüfungen DIN EN 1990 Grundlagen der Tragwerksplanung. DIN EN 1990/NA Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Grundlagen der Tragwerksplanung. DIN EN 1991 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke. DIN EN 1992-1-1 Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau DIN EN 1992-1-1/NA Eurocode 2: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau. DIN EN 10051 Kontinuierlich warmgewalztes Blech und Band ohne Überzug aus unlegierten und legierten Stählen Grenzabmaße und Formtoleranzen DIN EN 10088-2 Nichtrostende Stähle Teil 2: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band für allgemeine Verwendung DIN EN 12390-8 Prüfung von Festbeton Teil 8: Wassereindringtiefe unter Druck DIN EN 13670 Ausführung von Tragwerken aus Beton DIN EN 13978-1 Betonfertigteile - Betonfertiggaragen - Teil 1: Anforderungen an monolithische oder aus raumgroßen Einzelteilen bestehende Stahlbetongaragen. DIN 18205 Bedarfsplanung im Bauwesen DAfStb-Richtlinie 1) Instandsetzung von Betonbauteilen DAfStb-Richtlinie Stahlfaserbeton DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton DBV-Merkblatt 2) Hochwertige Nutzung von Untergeschossen DBV-Merkblatt 2) Betonierbarkeit von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton DBV-Merkblatt 2) Rissbildung bei Stahlbeton- und Spannbetontragwerken DBV-Merkblatt 2) Abstandhalter nach Eurocode 2 DBV-Merkblatt 2) Unterstützungen nach Eurocode 2 DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen DIN 18535 Abdichtung von Behältern und Becken
Ergänzende Vorbemerkungen
04 Gerüstbau
04
Gerüstbau
04.__. 1 Fassadengerüst als Arbeitsgerüst, LK3, W06 als Arbeitsgerüst für Fassadenarbeiten, längenorientiertes Standgerüst ohne Bekleidung, gemäß DIN EN 12811-1 und DIN EN 12810-1; Gebrauchsüberlassung bis 8 Wochen ab Volleinrüstung (Grundeinsatzzeit); Konstruktionsart nach Wahl AN, Höhe einzurüstende Fläche bis10m, Standfläche eben und normal belastbar Verwendungszweck : Fassaden und Dacharbeiten (Dachdeckerschutz in gesonderter Position) Zugang : mit Leiter (LA); Treppenturm in gesonderter Position Breitenklasse : W06, min. 60 cm Lastklasse : 3 Arbeitsablauf: Die Einrüstung erfolgt Geschossweise
04.__. 1
Fassadengerüst als Arbeitsgerüst, LK3, W06
310.00
04.__. 2 Fassadengerüst Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die 8-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus (pro m² Gerüstfläche).
04.__. 2
Fassadengerüst Gebrauchsüberlassung
O
H
1.00
Wo
04.__. 3 Konsolen für Fassadengerüst Als Zulage zu Pos.04.1 je laufendem Meter Fassadengerüst in gesamter Gerüsthöhe Konsole zur Überbrückung des Hohlraums zwischen Gerüst und Rohbau bis zu Monatge der Fassade Konsolenausleger: 30cm Grundeinsatzzeit: 8 Wochen ab Errichtung
04.__. 3
Konsolen für Fassadengerüst
54.00
m
04.__. 4 Konsole Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die 8-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus (pro m Konsole).
04.__. 4
Konsole Gebrauchsüberlassung
O
H
1.00
Wo
04.__. 5 Dachdeckerfangschutz Als Zulage zu den Pos. 04.1 : Anbringen eines Dachdeckerfangschutzes zur Absicherung des Dachs bei Dachdeckerarbeiten Abrechnung je laufendem Meter Grundeinsatzzeit: 8 Wochen ab Errichtung
04.__. 5
Dachdeckerfangschutz
35.00
m
04.__. 6 Dachdeckerfangschutz Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die 8-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus (pro m Fangschutz).
04.__. 6
Dachdeckerfangschutz Gebrauchsüberlassung
O
H
1.00
Wo
04.__. 7 Treppenturm Errichten und vorhalten eines Treppenturmes zur Erschließung der Gerüste entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über die gesamte Höhe der Gerüste. Abrechnung erfolgt je Stück Treppenturm. Grundeinsatzzeit: 8 Wochen ab Aufstellung
04.__. 7
Treppenturm
1.00
St
04.__. 8 Treppenturm Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die 8-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus (pro Stück Treppenturm).
04.__. 8
Treppenturm Gebrauchsüberlassung
O
H
1.00
Wo

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