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Allgemeines / Informationen
Generelle Vereinbarung
Nebenangebote werden nur in Verbindung mit dem
Hauptangebot zugelassen.
Stoffgleitklauseln werden nicht vereinbart.
Geschuldet wird jeweils ein abnahmefähiges Gewerk, wie
in den Plänen abgebildet, inkl. aller
Nebenleistungen.
Ggf. in der Ausschreibung nicht aufgeführte, aber zur
Fertigstellung des Gewerks relevante Positionen sind
bis spätestens zur Abgabe des Angebots schriftlich
anzuzeigen und selbstständig mitzukalkulieren.
Angebots- und Vertragsbedingung
Angebot, Vergabe und Ausführung unterliegen den
folgenden Bedingungen:
das Angebotsschreiben
die Leistungsbeschreibung inkl. aller Vorbemerkungen
die VOB/B und C
die Bauordnung Nordrhein-Westfalen, Fassung 2018
die DIN-Vorschriften und technischen Vorbemerkungen
Richtlinien der beratenden Ingenieure wie TÜV
Richtlinien der Berufsgenossenschaften
Alle im Anhang befindlichen Unterlagen
aRdT
Stellen die o.g. DIN-Normen keine ausreichende
Qualitätssicherung für auszuführende Arbeiten dar,
kommen für die entsprechenden Leistungen die
anerkannten Regeln der Technik zum Einsatz.
Aktuelle Richtlinien und Verarbeitungshinweise des
Herstellers müssen erfüllt werden, wenn diese über den
Anforderungen der jeweiligen DIN-Norm liegen.
Alle nicht aufgeführten DIN-Normen sind trotzdem als
Stand der Technik verbindlich und unbedingt
einzuhalten.
Angebotsabgabe und Vergabe
Die unentgeltliche Angebotsabgabe erfolgt für den
Bauherrn/AG ohne Verbindlichkeiten.
Bei der Vergabe ist der Bauherr nicht an das
kostengünstigste Angebot gebunden.
Bei Abgabe ist das vollständig ausgefüllte LV, sowie,
falls benötigt, die Zulassung zur Ausführung der
angebotenen Arbeiten vorzulegen.
Parallel laufende Arbeiten
Parallel zu dem AN sind im Baubereich auch andere
Gewerke tätig. Mit Behinderungen ist daher zu rechnen.
Diese hat der AN in seinem Angebot zu berücksichtigen.
Alle Auftragnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeiten
rechtzeitig entsprechend zu koordinieren und
abzustimmen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt
nicht.
Die ausschließliche Weisungsbefugnis des AG und seinen
Vertretern bleibt hiervon unberührt.
Bauablauf
Im Anhang dieses Leistungsverzeichnisses befindet sich
ein grober Bauzeitenplan. Dieses gibt die Dauer
eines Gewerkes wochenweise an. Die darin verbuchten
Zeiten sind als bindend anzusehen.
Mit der Abgabe des Angebots erklärt sich der AN mit
den angebenen Zeiten einverstanden.
Der Baubeginn für das gesamte Gebäude ist dem
Deckblatt zu entnehmen. Der Baubeginn des eigenen
Gewerks ist gemäß des Bauzeitenplans selbst zu
ermitteln.
Festlegung
Die angebotenen Einheitspreise der aufgeführten
Leistungen verstehen sich für eine komplette Lieferung
und
Montage, Anschluss und Inbetriebnahme der betreffenden
Leistung und zwar auch dann, wenn dies in den
einzelnen Positionen nicht ausdrücklich vermerkt ist.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe von den örtlichen
Verhältnissen, insbesondere von der Lage und
Beschaffenheit der Baustelle und der Zufahrtswege, zu
überzeugen. Er hat anhand der Planungsunterlagen
und des örtlichen Befundes das Angebot bezüglich der
errechneten Massen und des Wortlautes auf
Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige
Bedenken sind umgehend, spätestens bei Abgabe des
Angebotes, schriftlich anzuzeigen. Mit Abgabe des
Angebotes erklärt der AN, dass er die Leistung
vollständig
und funktionsgerecht im vorgegebenen Zeitrahmen
erbringen kann.
In den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen
Positionen sind insbesondere einzukalkulieren:
alle erforderlichen Lohn- und Lohnnebenkosten
einschließlich aller Kosten für die Bauleitung sowie
Zuschläge,
die dem AN durch Aufmaß und Abnahme entstehenden Kosten
Kosten für alle erforderlichen Dichtungs-, Klemm-,
Befestigungs-, Isolierungs-, Schweiß- und
Verbindungsmaterialien sowie Kleinteile frei Baustelle
Kosten für sonstige Nebenarbeiten, die im direkten
Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Position
stehen, auch wenn diese nicht separat in den
Leistungstexten beschrieben sind
Kosten für Schutzmaßnahmen von Bauteilen und
Einrichtungsgegenständen
Kosten für das Einholen aller erforderlicher
Schachterlaubnisscheine
Kosten für die Inbetriebnahme einzelner Teile sowie
für eventuelle Messprotokolle
Kosten aller technischer Unterlagen
Kosten für die Erarbeitung und Vervielfältigung der
ggf. erforderlichen Werks- und Montageplanungen
Die vom AG übermittelten Unterlagen können dem Kapitel
"Ausführungsunterlagen" entnommen werden.
Der AN übernimmt im Auftragsfall für die Zeit seiner
Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm
übertragenen Leistungen die Stellung eines
Fachbauleiters für eigene und seine
Subunternehmerleistungen
eigenverantwortlich ohne gesonderte Vergütung. Der
Fachbauleiter muss nach Auftragserteilung namentlich
benannt werden. Eine Teilnahme des Fachbauleiters an
den stattfindenden Baustellenbesprechungen ist
erforderlich und wird nicht gesondert vergütet. (s.u.
"Baubesprechungen / Baustellenbesetzung")
Ausführungsunterlagen
Die Bauausführung darf nur nach Plänen erfolgen, die
zur Bauausführung freigegeben sind. Alle mit dieser
Anfrage übergebenen Unterlagen sind noch nicht
freigegeben. Sie haben den Status "Vorabzug" und dürfen
für die Ausführung nicht verwendet werden.
Der AG stellt eine vollständige und freigegebene
Ausführungsplanung inkl. allen relevanten Grundrissen,
Deckenspiegeln, Ansichten und Schnitten, sowie allen
notwendigen Leitdetails. Ggf. benötigte Montage- und
Werkplanungen, die für das Erbringen des Gewerks
notwendig sind, sind vom AN selbstständig zu erarbeiten
und vor Ausführungsbeginn dem AG vorzulegen.
Baubesprechungen / Baustellenbesetzung
Baubesprechungen finden wöchentlich, bei Bedarf oder
auf Verlangen des Auftraggebers auch öfter statt.
Der Bieter verpflichtet sich, einen verantwortlichen
Mitarbeiter (Bauleiter) und dessen Vertreter
schriftlich zu
benennen, der ihn hinsichtlich aller technischen und
kaufmännischen Fragen in den Baubesprechungen
vertritt.
Der Bauleiter ist bevollmächtigt alle Erklärungen des
AG entgegenzunehmen und für den AN Erklärungen
abzugeben. Er ist verpflichtet an den
Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Die
Vertretungsberechtigung
ist schriftlich nachzuweisen. Der verantwortliche
Bauleiter bzw. sein Vertreter haben während der
normalen
Arbeitszeit ständig auf der Baustelle anwesend zu
sein. Außerhalb der normalen Arbeitszeit muss er
fernmündlich erreichbar sein. Der Auftraggeber ist
berechtigt einen Austausch von einzelnen Mitgliedern
der
technischen Aufsicht zu verlangen, wenn hierfür ein
wichtiger Grund vorliegt. Der AN versichert, dass beide
Vertreter der deutschen Sprache mächtig und in der
Lage sind, mit den weiteren vom AN auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitern zu kommunizieren.
Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung erfolgt auf unmittelbar an
das Gebäudeteil angrenzenden Flächen. Entsprechende
Befestigungsmaßnahmen sind vorgesehen. Die Baustelle
ist allseitig durch einen Bauzaun eingefasst. Auf
den beigefügten Lageplanauszug mit Zufahrt zur
Baustelle und Abgrenzung der Baustelle zu angrenzenden
Grundstücken und zum öffentlichen Straßenraum wird
ausdrücklich hingewiesen.
Vor Beginn der Bauausführung erstellt der Bieter einen
eigenen Baustelleneinrichtungsplan und stimmt
diesen einvernehmlich mit dem Auftraggeber ab. Die
entsprechenden Rahmenbedingungen sind dem
Übersichtsplan des Auftraggebers zu entnehmen und ggf.
im Leistungsverzeichnis näher erläutert.
Personalunterkünfte gem. Arbeitsstättenverordnung,
sowie entsprechende WC Anlagen sind bauseitig
vorhanden. Ebenso sind Bauwasser- und
Baustromanschlüsse an einer zentralen Stelle auf dem
Grundstück
vorhanden. Die Verteilung auf dem Grundstück obliegt
dem Auftragnehmer.
Arbeitsgerüste
Arbeitsbühnen und Hilfsmittel für eine
Arbeitsausführung bis 3,50 m Geschosshöhe sind
vorzuhalten und mit
in den EP einzukalkulieren.
Ordnung auf der Baustelle
Lagermaterialien sind nur innerhalb des zur Verfügung
gestellten Bereiches zu lagern.
Der Bereich ist mit einem Baustellenzaun zu sichern.
Der Auftraggeber oder dessen Beauftragte können den
Bieter unter Benennung einer Frist zur Sicherung und
zur Ordnung anhalten.
Befolgt der Bieter bzw. dessen Nachunternehmer die
dahingehende Frist nicht, kann der Auftraggeber die
Baustelle auf Kosten des Bieters selbst räumen lassen,
wenn auch eine Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
In Ergänzung der DIN- Vorschrift gilt:
Auf- und Abbau, Umsetzung, Bieter- und Abtransport von
Arbeits- und Schutzgerüsten sowie die Vorhaltung
gemäß Nr. 4.1.1 DIN 18 330 ist mit dem Vertragspreis
abgegolten.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,
Verpackungsmaterial etc. ist vom Bieter kostenlos zu
entsorgen.
Die Vorschriften zur Entsorgung von Müll sind zu
beachten. Werden Container durch den AG bereitgestellt,
erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit
dem Bieter vereinbart wird. Das Einfüllen von Abfällen
in Arbeitsräume ist untersagt.
Lagerung von Baumaterial
Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung
des Bauleiters / Architekten ausgeführt werden.
Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein
Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält,
insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen
für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge,
vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkosten, Auslösung
usw. sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten;
Zuschläge für Nacht- , Sonn- und Feiertagsarbeit sind
jedoch nicht eingerechnet.
Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der
preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Er gilt
unabhängig
von der Anzahl der abgerechneten Stunden.
Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen Datum,
Arbeitszeit, Name, Ausbildungsstand wie Meister,
Maurer, Monteur, Beschreibung der Arbeiten enthalten
und sind der Fachbauleitung arbeitstäglich zur
Prüfung vorzulegen.
Der Auftragnehmer darf für Stundenlohnarbeiten keine
höher qualifizierten Arbeitskräfte in Rechnung stellen,
als dies für die Art der Arbeiten erforderlich ist.
Generelle Vereinbarung
Lage und Baugrundstück
Bei dem Projekt handelt es sich um den Neubau eines
Einfamilienhauses in Willich. Das hier betrachtete
Baufeld befindet sich in gut erreichbarer Lage südlich
der Kempener Str., an der Kreuzung Anna-Rütten-Weg
und Frienendorfweg.
Die Erschließung ist über öffentliche Straßen
ausreichend sichergestellt. Inwiefern die Breite der
Straße für
alle benötigten Baufahrzeuge ausreicht, ist vom AN
selbstständig im Rahmen einer Ortsbegehung zu prüfen.
Die Anlieferungen sind entsprechend zu koordinieren.
Das Grundstück ist ca. 636 m² groß.
Objektbeschreibung
Auf dem Grundstück ensteht ein nichtunterkellertes
Einfamilienhaus mit Garage.
Insgesamt verfügt das Gebäude über eine Nutzfläche von
ungefähr 212,15m² (NRF nach WoFlV) und eine
BGF von 159,14m².
Das geplante Gebäude hat einen rechteckigen Grundriss
mit Seitenlängen von 12,69m x 10,29m.
Das Gebäde verfügt über 2 Vollgeschosse in
Massivbauweise und ein unausgebautes Dachgeschoss mit
Satteldach und Kapitänsgiebel.
Die nicht tragenden Wände werden in Trockenbau
ausgeführt. Die Fassade erhält WDVS und wird mit
Klinkerriemchen gestaltet.
Lage und Baugrundstück
Ergänzende Vorbemerkungen
Der Bauausführung liegen die Architektenpläne, die
statische Berechnung mit den Positionsplänen, die
einschlägigen EN / DIN-Vorschriften, allgemeine
bauaufsichtliche Zulassungen sowie die VOB und die
besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers mit
Sicherheitsbestimmungen und zusätzlichen
technischen Vorschriften in der jeweils aktuellen
Fassung zugrunde.
Die Verarbeitung erfolgt nach den Verarbeitungs- bzw.
Montagerichtlinien des Herstellers sowie den
allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die
Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
Weiterhin sind die einschlägigen Baustoff- und
Herstellungsnormen zu beachten - insbesondere:
Normenreihe DIN EN 1996 inkl. NA "Bemessung und
Konstruktion von Mauerwerksbauten"
DIN 4103-1 "Nichttragende innere Trennwände,
Anforderungen und Nachweise"
DIN EN 771-2 "Festlegung für Mauersteine, Teil 2:
Kalksandsteine"
DIN 20000-402 "Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken
- Teil 402: Regeln für die Verwendung von
Kalksandsteinen nach DIN EN 771-2"
DIN EN 998-2 "Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau
- Teil 2: Mauermörtel"
DIN 20000-412 "Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken
- Teil 412: Regeln für die Verwendung von
Mauermörtel nach DIN EN 998-2"
Normenreihe DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen
und Bauteilen"
Normenreihe DIN 4108 "Wärmeschutz und
Energie-Einsparung in Gebäuden"
Normenreihe DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau"
DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke"
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen VOB/C
DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder
Art"
DIN 18330 "Mauerarbeiten"
DIN 1045-2 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und
Spannbeton - Teil 2: Beton; Festlegung,
Eigenschaften, Herstellung und Konformität
Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1
DIN 1045-3 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und
Spannbeton - Teil 3: Bauausführung -
Anwendungsregeln zu DIN EN 13670
DIN 1045-4 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und
Spannbeton - Teil 4: Ergänzende Regeln für die
Herstellung und die Konformität von Fertigteilen
DIN 4095 Baugrund; Dränung zum Schutz baulicher
Anlagen; Planung, Bemessung und Ausführung
DIN 7865 Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von
Fugen in Beton
DIN 18197 Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern
DIN 1854 Fugenbänder aus thermoplastischen
Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Beton
DIN EN 206-1 Beton - Teil 1: Festlegung,
Eigenschaften, Herstellung und Konformität
DIN EN 1766 Produkte und Systeme für den Schutz und
die Instandsetzung von Betontragwerken -
Prüfverfahren - Referenzbetone für Prüfungen
DIN EN 1990 Grundlagen der Tragwerksplanung.
DIN EN 1990/NA Nationaler Anhang National festgelegte
Parameter Grundlagen der
Tragwerksplanung.
DIN EN 1991 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke
Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke.
DIN EN 1992-1-1 Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion
von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken
Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für
den Hochbau
DIN EN 1992-1-1/NA Eurocode 2: Nationaler Anhang
National festgelegte Parameter Bemessung und
Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken
Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und
Regeln für den Hochbau.
DIN EN 10051 Kontinuierlich warmgewalztes Blech und
Band ohne Überzug aus unlegierten und legierten
Stählen Grenzabmaße und Formtoleranzen
DIN EN 10088-2 Nichtrostende Stähle Teil 2:
Technische Lieferbedingungen für Blech und Band für
allgemeine Verwendung
DIN EN 12390-8 Prüfung von Festbeton Teil 8:
Wassereindringtiefe unter Druck
DIN EN 13670 Ausführung von Tragwerken aus Beton
DIN EN 13978-1 Betonfertigteile - Betonfertiggaragen -
Teil 1: Anforderungen an monolithische oder aus
raumgroßen Einzelteilen bestehende Stahlbetongaragen.
DIN 18205 Bedarfsplanung im Bauwesen
DAfStb-Richtlinie 1) Instandsetzung von Betonbauteilen
DAfStb-Richtlinie Stahlfaserbeton
DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus
Beton
DBV-Merkblatt 2) Hochwertige Nutzung von
Untergeschossen
DBV-Merkblatt 2) Betonierbarkeit von Bauteilen aus
Beton und Stahlbeton
DBV-Merkblatt 2) Rissbildung bei Stahlbeton- und
Spannbetontragwerken
DBV-Merkblatt 2) Abstandhalter nach Eurocode 2
DBV-Merkblatt 2) Unterstützungen nach Eurocode 2
DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen,
Loggien und Laubengängen
DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen
aus Beton
DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen
DIN 18535 Abdichtung von Behältern und Becken
Ergänzende Vorbemerkungen
04 Gerüstbau
04
Gerüstbau
04.__. 1 Fassadengerüst als Arbeitsgerüst, LK3, W06 als Arbeitsgerüst für Fassadenarbeiten,
längenorientiertes
Standgerüst ohne Bekleidung, gemäß DIN EN 12811-1 und
DIN
EN 12810-1; Gebrauchsüberlassung bis 8 Wochen ab
Volleinrüstung (Grundeinsatzzeit);
Konstruktionsart nach Wahl AN,
Höhe einzurüstende Fläche bis10m,
Standfläche eben und normal belastbar
Verwendungszweck : Fassaden und Dacharbeiten
(Dachdeckerschutz in gesonderter Position)
Zugang : mit Leiter (LA); Treppenturm in gesonderter
Position
Breitenklasse : W06, min. 60 cm
Lastklasse : 3
Arbeitsablauf: Die Einrüstung erfolgt Geschossweise
04.__. 1
Fassadengerüst als Arbeitsgerüst, LK3, W06
310.00
m²
04.__. 2 Fassadengerüst Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die
8-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus (pro m² Gerüstfläche).
04.__. 2
Fassadengerüst Gebrauchsüberlassung
O
H
1.00
Wo
04.__. 3 Konsolen für Fassadengerüst Als Zulage zu Pos.04.1 je laufendem Meter
Fassadengerüst in
gesamter Gerüsthöhe
Konsole zur Überbrückung des Hohlraums zwischen Gerüst
und
Rohbau bis zu Monatge der Fassade
Konsolenausleger: 30cm
Grundeinsatzzeit: 8 Wochen ab Errichtung
04.__. 3
Konsolen für Fassadengerüst
54.00
m
04.__. 4 Konsole Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die
8-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus (pro m Konsole).
04.__. 4
Konsole Gebrauchsüberlassung
O
H
1.00
Wo
04.__. 5 Dachdeckerfangschutz Als Zulage zu den Pos. 04.1 :
Anbringen eines Dachdeckerfangschutzes zur Absicherung
des
Dachs bei Dachdeckerarbeiten
Abrechnung je laufendem Meter
Grundeinsatzzeit: 8 Wochen ab Errichtung
04.__. 5
Dachdeckerfangschutz
35.00
m
04.__. 6 Dachdeckerfangschutz Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die
8-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus (pro m Fangschutz).
04.__. 6
Dachdeckerfangschutz Gebrauchsüberlassung
O
H
1.00
Wo
04.__. 7 Treppenturm Errichten und vorhalten eines Treppenturmes zur
Erschließung
der Gerüste entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
über die
gesamte Höhe der Gerüste.
Abrechnung erfolgt je Stück Treppenturm.
Grundeinsatzzeit: 8 Wochen ab Aufstellung
04.__. 7
Treppenturm
1.00
St
04.__. 8 Treppenturm Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die
8-wöchige
Grundeinsatzzeit hinaus (pro Stück Treppenturm).
04.__. 8
Treppenturm Gebrauchsüberlassung
O
H
1.00
Wo
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