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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
1 11 Innenputzarbeiten
1
11 Innenputzarbeiten
Leistungsverzeichnis
Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienhauses
mit Doppelgarage
in 95473 Creußen-Neuenreuth, Neuenreuth 17
Bauherr: Familie Maisel
Sonnenhang 2
95473 Creußen-Neuenreuth
Leistungsbereich: 11 Innenputzarbeiten
Abgabe: an: RK NEXT Architekten
Hohereuth 11 - 95448 Bayreuth
Tel. 0921 / 99007070 - Fax. 0921 99007078
bis: 22.08.2026 12.00 Uhr
Ausführungstermin: nach Vereinbarung
21.09.2026 bis 09.10.2026
Ausführungszeitraum gemäß Terminplan
anbietende Firma:
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Firmenstempel + rechtsverb. Unterschrift
ungeprüft geprüft
Angebotssumme netto
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zzgl. 19 % Mwst.
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Angebotssumme brutto
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Prüfvermerke:
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Leistungsverzeichnis
BIETERERKLÄRUNG:
Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass
er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses
einschließlich aller Arbeitsbeschreibungen, sowie die
Anlagen zum LV anhand der aufgeführten Positionen als
verbindlich anerkennt.
er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der
Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege
überzeugt, bzw. unterrichtet hat.
über die Art der Ausführung sämtlicher im LV
aufgeführten Positionen Klarheit besteht.
er auf Anordnung noch vor Auftragsvergabe die
entsprechenden Erklärungen über steuerliche
Unbedenklichkeiten und über Sozialabgabeleistungen
beibringt.
er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und eine
Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutze der auf
Bauten beschäftigten Personen und der ausgeführten
Arbeiten abgeschlossen hat.
er alle Pläne beim Architekten eingesehen hat, bzw.
dies technisch nicht für notwendig hält. Alle Maße sind
vor Ausführung der einzelnen Arbeiten sorgfältig zu
überprüfen. Evtl. auftretende Maßdifferenzen sind der
Bauleitung sofort zu melden. Der Unternehmer ist
verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes Bedenken
gegen die geplante Ausführung sofort zu melden, auch
dann wenn diese nicht gerechtfertigt sind.
die Schlussabnahme gemeinsam durchzuführen ist.
die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten mit
einem Arbeitskräfteeinsatz von ..... Vorarbeitern,
....... Facharbeitern, ....... Helfern und .......
Lehrlingen ausgeführt werden, für die Ausführung nicht
mehr als ....... Kalenderwochen für Vorbereitungszeit
im Betrieb (einschl. Anfertigen aller evtl.
erforderlichen Werkzeichnungen), sowie nicht mehr als
....... Kalenderwochen für die Montage bzw. Fertigung
auf der Baustelle benötigt werden.
bei Auftragserteilung die Arbeiten unter Vertrag,
dreifach vom Architekten ausgestellt, ausführt werden.
Berufsgenossenschaft/Mitgliedsnummer
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Ort/Datum
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Anschrift
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Stempel und Unterschrift
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BIETERERKLÄRUNG:
10.1 siehe EVM 214.H - Besondere Vertragsbedingungen -
10.2 Besichtigung von Baustellen
Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der
vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
10.3 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B
10.3.1 Anschlussmöglichkeiten werden von der
Baumeisterfirma erstellt. Der Verbrauch wird
entsprechend bei allen Firmen zum Abzug gebracht. Siehe
dazu Aufstellung unter "AHZL"
10.3.3 Notwendige Lager- und Arbeitsplätze sind auf dem
Grundstück nur in begrenzter Form vorhanden und werden
von der Bauleitung angewiesen
10.4 Bauleiter
Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich
qualifizierte und deutschsprachige Aufsichtsperson des
Auftragnehmers
anwesend sein.
10.5 Anordnung von Stundenlohnarbeiten
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis
vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach
schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen.
Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen
wird bei der Anordnung festgelegt. Die
Stundenlohnzettel sind entgegen ZVB/E Nr. 18
wöchentlich einzureichen.
10.6 Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen,
die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen
bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die
Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.
10.7 Nachabnahmen
Sind aufgrund von unzureichenden Mängelbeseitigungen
weitere Nachabnahmen erforderlich, so werden die dabei
entstehenden Kosten dem Auftragnehmer angelastet.
10.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den
SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine
Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der
SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung
bereitzuhalten. Falls der AN fremdsprachige Mitarbeiter
einsetzt, hat er für die Übersetzung der nach UVV
geforderten Hinweise und Beschilderungen zu sorgen.
10.9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, sofern die
Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen.
10.10 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen
- Vorgaben des Auftraggebers -
Der Auftraggeber stellt als Grundlage für die vom
Auftragnehmer zu erstellenden Planunterlagen Grundriss-
und Schnittpläne in digitaler Form als pdf-Datei zur
Verfügung.
10.11 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen
Leistungen des Auftragnehmers:
Der Auftragnehmer hat innerhalb von 10 Werktagen nach
Auftragserteilung folgende Unterlagen zu erstellen
- Pläne und Detailzeichnungen nach Vorgabe AG
10.12 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen
- Formerfordernisse -
Der Auftragnehmer hat die Zeichnungen und Unterlagen
normgerecht herzustellen. Die Zeichnungen sind in einem
DIN A - Format zu fertigen. Das größte zulässige
Format ist DIN A 0. Der Planstempel des Auftraggebers
ist nach dessen Anweisung anzuwenden.
Bautagebuch:
Es ist ein Bautagebuch zu führen und der örtlichen
Bauleitung unaufgefordert wöchentlich zu übergeben.
Details siehe unter "Technische Angaben".
- Baudokumentation -
Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine Dokumentation
abzugeben. Die Unterlagen sind in dreifacher Ausführung
in deutscher Sprache, in Papierform einzureichen.
Folgende Einzelunterlagen
müssen Bestandteil sein
- Standsicherheitsnachweis sofern erstellt
- Detail- und Anschlusszeichnungen
- Bauaufsichtliche Zulassungen
- Produktdatenblätter der eingesetzten Baustoffe
- Reinigungs-, und Pflegeanleitungen der Hersteller
- Fachunternehmer-Erklärung
Übergabeunterlagen, Betriebsunterlagen technische
Anlagen:
Der AN hat bis spätestens 30 Kalendertage vor der
Abnahme je ein Entwurfsexemplar und nach Abschluss der
Abnahme die Bedienungs- und Wartungsanweisungen in
deutscher Sprache in schriftlicher Form dem AG 3-fach
zu übergeben. Der Inhalt der Unterlagen ist den
entsprechenden gewerkespezifischen DIN-Normen gem.
VOB/C zu entnehmen
Insbesondere wird auf folgende, für den Betrieb der
technischen Einrichtungen erforderliche Unterlagen
hingewiesen:
- Anlagen und Funktionsbeschreibungen, Prüfprotokolle
- Prüfbücher mit dem Ergebnis der vor der
Inbetriebnahme durchgeführten Prüfungen
- Betriebsanweisungen, Bedienungs- und
Instandhaltungsanleitungen der Anlagenhersteller
- Liste der Anlagen die einer Überwachungspflicht auf
Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften unterliegen,
einschließlich der vorgesehenen Prüftermine
- Auflistung der technischen Anlagen
- Fristenpläne für Wartungs- und
Instandhaltungsarbeiten
- Aufbau (Plan) der Anlage mit Darstellung der Rohre,
Ventile und Steuereinrichtungen
- vollständige Kabelverlauf- und Steuerpläne
10.13 Baufristenplan
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine
vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen
die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und
überwacht werden kann. Die Festlegungen des
Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder
terminlichen Koordinierung mit den übrigen
Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei
Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen
Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan
durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben.
Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach
Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich
jeweils in 3 Fertigungen zu übergeben.
10.14 Unterkünfte
Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für
die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich
die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.
10.15 Subunternehmer
Sub- bzw. Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu
benennen und nur nach vorheriger Abstimmung und
Genehmigung mit dem AG zulässig.
10.16 Gewährleistung:
Über die Dauer der Gewährleistungszeit hat der
Auftragnehmer eine Bankbürgschaft, einer in Deutschland
ansässigen Bank, unbegrenzter Laufzeit, über 5% der
Auftragssumme zu erbringen. Sparbuchvarianten,
Versicherungsbürgschaften, etc. sind vor
Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber gesondert
schriftlich zu vereinbaren. Ansonsten kann der
Einbehalt nicht ausbezahlt werden. Einbehalte bei
geringen Auftragssummen sind gesondert vereinbar.
10.17 Bauwesensversicherung
Für diese Baumaßnahme wird von der Bauherrschaft eine
Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Zur Deckung der
Beiträge werden dem jeweiligen Auftragnehmer 0,35 % der
Schlussabrechnungssumme mit einer Selbstbeteiligung von
250,00 € pro Schadensfall in Abzug gebracht.
10.18 Baustellenreinigung
Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial, etc. sind umgehend zu
beräumen. Die Entsorgung von nicht beräumten Material
wird dem AN in Rechnung gestellt.
10.19 Einweisung
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass alle
Mitarbeiter auf der Baustelle in alle Arbeiten
eingewiesen sind und alle notwendigen Unterlagen, auch
ein Leer- LV vor Ort sind. Der Unternehmer bzw.
Fachbauleiter hat die fachgerechte Ausführung der
Arbeiten zu kontrollieren und die Abnahmefähigkeit der
Gesamtleistung vor der gemeinsamen Abnahme zu prüfen.
10.20 Vertragsstrafen § 11 VOB/B
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden
Werktag der Verspätung zu zahlen :
1. bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist
0,2% des Endbetrages der
Schlußrechnung, jedoch nicht mehr als 5% der
Schlußrechnungssumme.
2. bei Überschreitung von Einzelfristen 0,2% des
Endbetrages der Schluss-
rechnung, jedoch nicht mehr als 5 % der
Schlußrechnungssumme.
Ende Weitere besondere Vertragsbedingungen
10.1 siehe EVM 214.H - Besondere Vertragsbedingungen -
Baubeschreibung:
Bauherr: Florian Maisel
Am Bauhof 16
95445 Bayreuth
Bauort: Neuenreuth 17, 95473 Creußen-Neuenreuth
Objekt: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen
Baukörper: Wohnhaus:
EG:
bestehend aus zwei sich überlappenden Riegeln
Riegel A: 22,38m x 7,48m
Riegel B: 8,85m x 22,55m
UG: 8,61m x 8,11m
Garage 1: ca. 7,75m x 7,00m
Garage 2: 3,88m x 6,88m
Dachform: Flachdach
Höhen: Geschosshöhen von OKFF bis UK Decke
EG: ca. 2,72 m
UG: ca. 2,57 m
Baustelleneinrichtung:
Materiallagerung etc. können auf dem Grundstück vorgenommen werden.
Baubeginn: ca. 07.09.2026 (Estricharbeiten gemäß Bauzeitenplan)
Allgemein: Baugenehmigung ist eingereicht, Statik wird derzeit erstellt.
Sämtliche Positionen gelten als fix und fertige Leistungen.
Alle Stundenzettel sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen.
Nachtragsangebote müssen vor Ausführung der Leistung zur Abstimmung und
Beauftragung eingereicht werden.
Zeichnungsbeilagen:
Sind gesondert als PDF - Datei beigefügt
Sonstiges: Grundlage für nachfolgende ausgeschriebene Positionen ist die VOB neuester
Fassung mit den Teilen
A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
C: Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
Ausführungszeiten (Vertragsfristen)Beginn der Baumaßnahme (Gesamt):
Fertigstellung Rohbau: ca. Anfang September 2026
Estricharbeiten: Gemäß Bauzeitenplan nach Abstimmung mit der Bauleitung
(erwartet im Zeitraum Mitte Sept. 2026 bis Okt. 2026) Fertigstellung des
gesamten Bauvorhabens: ca. Dezember 2026 (bzw. gemäß aktuellem
Terminplan)
Baubeschreibung:
Technische Spezifikationen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
Abfallmaterial
Aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle, z. B.
Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) ist entsprechend
den rechtlichen Vorschriften (z. B. örtliche
Abfallsatzung), zu entsorgen. Wertstoffe sind
auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und
der Wiederverwertung zuzuführen. (Nebenleistung nach
Nr. 4.1.11 DIN 18 299).
Ausführungsbedingungen
Die zur Übersicht beiliegenden Pläne dienen dem
Verständnis der konstruktiven Zusammenhänge und zeigen
die besonderen erschwerenden Randbedingungen
(Gebäudehöhe, Transportweglängen, beengte Verhältnisse)
für die Durchführung der Arbeiten. Ein genaues
Studium ist für die Kalkulation der Einheitspreise
unabdingbar.
Auf dem gesamten Baustellengelände herrscht absolutes
Alkohol- und Rauchverbot. Auf die
Vermeidung von Lärmbelästigungen ist zu achten.
Musikgeräte (Radio, CD-Spieler usw.) sind auf der
Baustelle untersagt.
Es dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzt
werden.
Aufhängen von Werbetafeln und Bannern im
Baustellenbereich, z.B. an Gerüsten und Bauzäunen ist
untersagt.
Der AN kann gegen eine Gebühr von 150,00 € auf der
Bautafel genannt werden.
Sauberhaltung der Baustelle und Transportwege:
Der AN darf für den Transport und die Lagerung von
Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen
Straßen und Plätze benutzen und hat sie bei
Verschmutzung zu säubern. Die Baustelle sowie die
Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen
Zustand zu erhalten und am Ende der Arbeitsschicht
aufzuräumen.
Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat unaufgefordert Bautagesberichte
zu
führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben.
Sie
müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung
und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Das Bautagebuch ist für jeden Tag als einzelnes Blatt
zu führen und muss mind. folgende Angaben enthalten:
Ausführendes Personal, eingesetzte Maschinen,
Witterung, Tätigkeiten, Fortschritt/Ergebnisse,
Besonderheiten, etc.
Lage von Leitungen, Kabeln und dgl.
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten
über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen
u.
dgl. beim Anlagenbetreiber bzw. bei den für die Ver-
und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu
unterrichten.
Flexarbeiten und Schweißarbeiten
Flexarbeiten, Schweißarbeiten und sonstige
funkenerzeugende Arbeiten sind im/am gesamten Gebäude
grundsätzlich so gering als möglich zu halten. Sollten
derartige Arbeiten unumgänglich sein, so sind die
Schutzmaßnahmen vor Ausführung mit der Bauleitung
abzuklären und anzumelden.
Die Arbeiten sind zwingend im Freien durchzuführen.
Eventuell entstandene Beschädigungen an Fenstern o.ä.
werden dem Auftragnehmer sofort in Rechnung gestellt.
Die erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung
(z.B. Bereitstellung Feuerlöscher, etc.) ist vom AN mit
zu erbringen.
Bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten ist ein
Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten
vorzulegen.
BG sind einzuhalten. Das Haftungsrisiko bei
Zuwiderhandlung geht auf den Auftragnehmer über.
Das Vorhalten von evtl. benötigten Gerüsten für die
eigenen Leistungen ist entsprechend mit
einzukalkulieren.
Es ist während der gesamten Bauphase sicherzustellen,
dass der südlich verlaufende Bach vor Verunreinigung
und Erosion geschützt wird.
Etwaige Beschädigungen an den Böschungen sind so
schnell wie möglich auf Kosten des Verursachers zu
beseitigen.
Ende Technische Angaben
Technische Spezifikationen
Technische Bedingungen:
Für die Arbeiten sind folgende Normen und Vorschriften
in der jeweils neusten Fassung bindend:
VOB/B
VOB/C, ATV DIN 18299 bis 18459
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen
Sämtliche weitere erforderlichen DIN Vorschriften
welche für die jeweilige Baudurchführung, Baustoffe
oder Ausführungsarten bindend sind.
die geltenden Arbeitsschutzvorschriften
die geltenden Umweltschutzvorschriften
Schallschutz- und Wärmeschutzverordnung
Sämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen
gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck
entsprechende Arbeit (vgl. Satz 2), einschl. Lieferung
aller Materialien, Geräte und aller erforderlichen
Nebenleistungen.
Alle verwendeten Materialien müssen nachweislich
gesundheitlich unbedenklich sein (vgl. Satz 17). Der
Auftragnehmer hat auf Anfrage die
Unbedenklichkeitsnachweise für alle Werkstoffe
vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis haben oder
gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut
werden.
Baustrom, Bauwasser:
Für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser, während
der gesamten Bauzeit, werden die tabellarisch erfassten
Prozentsätze von der jeweiligen Schlussabrechnungssumme
abgezogen.
Baustrom und Bauwasser werden vom Rohbauunternehmer
allen anderen am Bau tätigen Firmen zur Verfügung
gestellt. Die Verbrauchskosten lt. Tabelle werden über
den Auftraggeber abgerechnet.
*Für seine Schutt- und Abfallbeseitigung während der
gesamten Bauzeit ist jeder Unternehmer selbst
verantwortlich. Die Entsorgung ist auch mit den
Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten.
Ist die Schutt-und Abfallbeseitigung nicht
gewährleistet, wird ein Unternehmen damit beauftragt
und es werden unten angegebene Prozentsätze von der
jeweiligen Schlussabrechnungssumme abgezogen oder die
Mehrkosten abgezogen.
Gewerk Baustrom +Bauwasser Bauschutt
Insgesamt
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1. Rohbau selbst (*0,50 %) selbst
2. restl. Gewerke 0,35 % (*0,50 %) 0,35%
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Kenntnis genommen.............................,
den...............................
.......................................................
................
rechtsverbindliche Unterschrift des Anbieters
Technische Bedingungen:
1.1 Vorbereitungsarbeiten
1.1
Vorbereitungsarbeiten
1.2 Wandputz
1.2
Wandputz
1.3 Stundenlohnarbeiten
1.3
Stundenlohnarbeiten