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1 FERTIGFENSTERELEMENTE
1
FERTIGFENSTERELEMENTE
Vorbemerkungen zu Fertigfensterelemente
VORBEMERKUNGEN
Der Angebotsabgabe, der Vergabe und der Ausführung der
Arbeiten liegen zugrunde:
a) Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von
Bauleistungen- VOB Teil A -
DIN 1960 - Neueste Fassung.
b) Die Allgemeinen Bestimmungen für die Ausführung
von Bauleistungen VOB Teil B -
DIN 1961 - Neueste Fassung .
c) Die Technischen Vorschriften der VOB Teil C,
Neueste Fassung.
d) Die Arbeits- und Detailpläne .
e) Die entsprechenden Schal- und Konstruktionspläne
des Statikers (soweit erforderlich).
f) Die Leistungsbeschreibung einschließlich der
Allgemeinen Vorbemerkungen, der
Besonderen Vertragsbedingungen und der
Technischen Vorbemerkungen, die alle anders
lautenden Vorschriften der VOB und der DIN-
Vorschriften außer Kraftv setzen.
Gewährleistung nach VOB, jedoch Verlängerung auf 5
Jahre und 5 Monate.
g) Die örtlichen Angaben der Bauleitung.
h) Das Angebot des Unternehmers.
i) Bauvertrag.
j) Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes
und zur Verhütung von Unfällen
(Unfallverhütungs-Vorschriften der
Bauberufsgenossenschaften), die allen anderen
Vorschriften vorangehen.
II. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die
Arbeiten in Losen zu vergeben oder
einzelne Positionen nicht ausführen zu lassen,
zu ändern oder anderweitig zu vergeben.
Hierdurch ändern sich die Einzelpreise des
Angebotes nicht. Für die im LVZ genannten
Massen wird keine Garantie übernommen.
2) Der Bieter darf die Texte des LVZ, der
Allgemeinen Vorbemerkungen, der Besonderen
Vertragsbedingungen und der technischen
Vorbemerkungen weder ändern noch
Zusätze oder Streichungen vornehmen.
Änderungsvorschläge sind schriftlich einzureichen,
besonders wenn der Unternehmer gegen die von
Architekt und Bauleitung geforderte
Ausführung Bedenken anmelden will (VOB, DIN
1961, § 4, Ziffer 3).
3) Der Bieter hat die örtlichen Begebenheiten, wie
Lage der Baustelle, Zufahrtswege,
Grundstücksbeschaffenheit usw., in seinem
Angebot zu berücksichtigen. Er hat sich
außerdem über alle Einzelheiten des
Leistungsverzeichnisses (LVZ) völlige Klarheit zu
verschaffen. Spätere Anfechtungen wegen Irrtums
sind ausgeschlossen.
4) Zahlungs- und Lieferungsbedingungen des Bieters
gelten nur, wenn sie den Texten des
LVZ, den Allgemeinen Vorbemerkungen, den
Besonderen Vertragsbedingungen und
den Technischen Vorbemerkungen nicht
widersprechen und ausdrücklich schriftlich
anerkannt werden.
5) Die Preise des Angebotes sind Festpreise und
gelten für fix und fertige Arbeiten in
meistermäßiger Ausführung. Sie enthalten alle
Lohn- und Materialkosten frei Verwendungs-
stelle sowie Beifuhr-, Vorbereitungs-,
Reinigungs- und sonstige Nebenkosten.
6) Werden Arbeiten notwendig, die im LVZ nicht
vorgesehen sind, ist vor Beginn der Arbeiten
ein detailliertes Nachtragsangebot einzureichen,
dessen Einzelpreise sich im Rahmen des
Hauptangebotes halten müssen.
7) Materialpreiserhöhungen werden grundsätzlich
nicht vergütet.
8) Die Schlußabrechnung erfolgt aufgrund eines
gemeinsam von Bauleitung und Unternehmer
genommenen Aufmaßes. Die Meßurkunde wird vom
Unternehmer in 2-facher Fertigung
kostenlos aufgestellt. Auf Verlangen der
Bauleitung sind Aufmaßskizzen beizufügen. Liegt
die Meßurkunde 4 Wochen nach dem Aufmaß noch
nicht vor, ist die Bauleitung berechtigt,
die Meßurkunde auf Kosten des Unternehmers
anfertigen zu lassen.
9) Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger
Genehmigung durch die Bauleitung
ausgeführt werden. Vorher ist zu prüfen, ob
statt dessen ein Akkordpreis vereinbart werden
kann.
Stundenlohn-Rapporte sollen der Bauleitung
innerhalb 3 Arbeitstagen zur Unterschrift
eingereicht werden.
Rapporte über Arbeiten, die länger als 1 Woche
zurückliegen, werden nicht mehr anerkannt.
Aufsichtspersonal, wie Poliere, Vorarbeiter
usw., darf nur auf ausdrückliches Verlangen der
Bauleitung zu Stundenlohnarbeiten herangezogen
werden.
Stundenlohnarbeiten, die auf Veranlassung oder
durch Verschulden anderer Firmen erforderlich
werden, sind auf besonderen Rechnungen in 3-
facher Fertigung innerhalb einer Woche zur
Abrechnung einzureichen.
10) Der Auftragnehmer bestätigt, in einer
Berufshaftpflichtversicherung gegen Haftung aus
Ansprüchen nachVOB DIN 1961 und BGB versichert
zu sein.
11) Der Auftragnehmer darf nicht direkt mit der
Bauherrschaft verhandeln; alle Verhandlungen
laufen über den Auftraggeber bzw. die
Bauleitung.
12) Nebenarbeiten werden nur Vertragsbestandteil, wenn
sie schriftlich niedergelegt und von
beiden Vertragspartnern durch Unterschrift
anerkannt werden.
13) Vor Beginn der Arbeiten sind die Einzelheiten mit
der Bauleitung an Ort und Stelle zu
besprechen. Dabei ist die Bauleitung auf
vorgefundene Mängel an den vorangegangenen
Leistungen, die die Arbeiten erschweren oder
unmöglich machen, hinzuweisen.
Nachträgliche Einwendungen wegen mangelhafter
Vorarbeiten werden nicht anerkannt.
14) Erforderliche Gerüste, Nottreppen usw. werden
nicht besonders vergütet. Vorhandene
Gerüste können auf eigene Gefahr kurzfristig
kostenlos mitbenützt werden. Müssen
vorhandene Gerüste längere Zeit benützt werden,
die sonst vom Eigentümer bereits
abgebaut worden wären, oder sind neue Gerüste zu
errichten, ist dem Eigentümer des
Gerüstes eine Leihgebühr zu bezahlen.
Die diesbezügliche Rechnung des Eigentümers wird
von der Bauleitung geprüft und dem
Benützer zur Zahlung übergeben.
15) Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich,
den aus der Bautätigkeit seiner Firma
herrührenden Bauschutt laufend ohne Kosten für
den Auftraggeber zu beseitigen und
abzutransportieren. Kommt er dieser
Verpflichtung nicht nach, kann die Bauleitung
den Schutt auf Kosten des Unternehmers
beseitigen lassen.
16) Die ggf. erforderliche Reinigung der öffentlichen
Zufahrtswege bzw. die Beseitigung von
Hindernissen, die durch irgendwelche den Bau
betreffenden Tätigkeiten der ausführenden
Firma beschmutzt werden, hat die Firma
unaufgefordert unverzüglich ohne Kosten für
den Auftarggeber auszuführen. Der Auftraggeber
haftet keinesfalls für Unfälle, die auf
verunreinigte Straßen und Wege oder auf
Hindernisse wie Nägel, Splitter, verlorene Bauteile
oder dergleichen zurückzuführen sind.
17) Wenn möglich, wird für die Lagerung von
Materialien und Werkzeugen bauseits ein Raum
zur Verfügung gestellt. Das Verschließen der
Öffnungen und die Sicherung des Raumes
sind Sache des Auftragnehmers.
18) Der Auftragnehmer ist allein für die Sicherung der
Baustelle gemäß den Unfallverhütungs-
Vorschriften verantwortlich und haftet für alle
von ihm verschuldeten Schäden, die dem
Auftraggeber oder Dritten entstehen. Der
Auftragnehmer hat sich zu überzeugen, daß das
Hinweisschild "Betreten der Baustelle verboten"
und "Eltern haften für ihre Kinder"
vorhanden ist.
19) Die aufgestellten Gerüste haben den Vorschriften
der Berufsgenossenschaft unbedingt zu
entsprechen. Der Unternehmer haftet in jedem
Fall für die Sicherheit seiner Gerüste, auch
wenn diese von anderen Handwerkern mitbenützt
werden.
20) Für die Sicherheitsleistung gilt § 17 VOB Teil B.
Ein Einbehalt von 5 % der Brutto-Rechnungssumme
kann durch Hinterlegung einer
unbedingten, unwiderruflichen und eine auf die
Gewährleistungsdauer befristeten, selbst-
schuldnerischen Bankbürgschaft eines als Zoll-
und Steuerbürgen zugelassenen Kredit-
institutes abgelöst werden. Die Kosten der
Bürgschaft gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
21) Vertragsstrafe:
Der Bieter hat sich, falls die vertraglich
vereinbarte Ausführungsfrist überschritten wird, einer
im Bauvertrag festgelegten Vertragstrafe zu
unterwerfen, die für jeden Arbeitstag der
Verspätung mit 0,50% der Netto-Auftragssumme pro
Werktag berechnet wird.
Die gesamte Vertragsstrafe ist auf einen
Höchstbetrag von 10 % der Netto-Abrechnungssumme
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer begrenzt.
22) Strom und Wasser
Für Baustrom und Bauwasser werden dem
Auftragnehmer 5/1000 der Auftragssumme
abgezogen.
23) Bauwesenversicherung
Der Bauherr beabsichtigt eine
Bauwesenversicherung abzuschließen. Die Prämie wird
anteilsmäßig auf die Unternehmer umgelegt. Die
Prämie beträgt 5/1000 der jeweiligen
Auftragssumme.
24) Unerlaubt angebrachte Werbetafeln
Das Anbringen von Werbetafeln ist generell nicht
gestattet.
Werden ohne Erlaubnis der Firrma DREHER BAU
trotzdem Werbetafeln angebracht, wird
dem entsprechenden Auftragnehmer, für das
Entfernen und Entsorgen der Tafeln, hierfür
eine Strafgebühr, in Höhe von EUR 100.-, an
seiner Rechnung in Abzug gebracht.
Gelesen und anerkannt:
.................................... .................
.....................................................
Ort, Datum Firmenstempel und
rechtsgültige Unterschrift
Vorbemerkungen zu Fertigfensterelemente
Besondere Vorbemerkungen für Kunststofffenster
BESONDERE VORBEMERKUNGEN
Glaserarbeiten
Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und
Verarbeitung aller notwendigen
Materialien einschl. Transport, Montage,
Transporteinrichtung und der Kosten für: Löhne,
Geräte, Arbeits- und Schutzgerüste, Vorbehandlung,
Verglasung, diebstahlsichere
Lagerung, Verschnitt und Mehraufwendungen bei zeitlich
getrennten Arbeitsgängen.
Ausführung und Güterbestimmung:
a) DIN 18 361 Verglasungsarbeiten,
b) Verarbeitungs- und Montagerichtlinien der
Zulieferfirmen,
c) DIN-Vorschriften 1249, 1725, 1745, 1748, 4113,
7863, 18 201, 68, 602, 4108 Wärmeschutz,
4109 Schallschutz,
d) VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern".
Werkstoffe
1. Kunststoffe
Hart PVC
Die verwendete hochschlagzähe Formmasse muß in den
kennzeichnenden Eigenschaften die Mindestwerte einer
Formmasse nach DIN 7748, EDPL, 082-35-28 besitzen (z.B.
HOSTALIT Z).
PMMA (Acryl) nur bei koextrudierten Profilen.
Die verwendete PMMA-Formmasse muß mindestens einer
Formmasse PMMA 100-73
nach DIN 7745 entsprechen. Die Schichtdicke muß
mindestens 0,4 mm betragen.
2. Metallteile
Aluminium
Für die Anforderungen an Aluminium gilt - DIN 1748 bei
Strangpressfolien - DIN 1745 bei
Blechen und Bändern.
Stahl
Alle Stahlteile, die nach dem Einbau nicht mehr
zugänglich sind, sind zu verzinken. Bauteile
aus Stahl sind an Flächen, die nach dem Einbau
zugänglich bleiben, entsprechend DIN 18360
gegen Korrosion zu schützen.
Zusammenbau unterschiedlicher Metalle.
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muß
sichergestellt sein, daß keine Kontaktkorrosion und
keine anderen ungünstigen Beeinflussungen auftreten.
Dichtprofile
Für Dichtungen, die der Außenbewitterung ausgesetzt
sind, dürfen nur APTK (EPDM) - Dichtprofile eingesetzt
werden, die der DIN 7863 bzw. der "NAAM-Standard-
Spezifikation" entsprechen. Für andere nichtzellige
Elastomer-Dichtungen und andere Werkstoffe ist die
Eignung nachzuweisen.
Alle Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen
(z.B. Rahmenprofile und den Anstrichen) verträglich
sein.
Dichtstoffe
Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem
Verwendungszweck entsprechen (DIN 18361 und DIN 18540).
Sie dürfen nach DIN 52452 keine aggressiven
Bestandteile beinhalten und müssen mit den angrenzenden
Stoffen (z.B. Rahmenprofile und den Anstrichen)
verträglich sein. Dichtstoffe müssen alterungs- und
witterungsbeständig sein.
Bauabdichtungsfolien
Bauabdichtungsfolien müssen in ihrer Eigenschaft dem
Verwendungszweck und der DIN 18195 entsprechen. Sie
dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und
müssen mit den angrenzenden Baustoffen (z.B. Aluminium
und den Anstrichen) verträglich sein.
Dichtfolien müssen alterungsbeständig und - soweit sie
direkten Witterungs- einflüssen ausgesetzt sind - gegen
diese beständig sein.
3.Ausführung
Die Profile und das System müssen der RAL-RG 716 und
der zugrunde liegenden Systembeschreibung des
Profilherstellers entsprechen. Es dürfen nur Mehrkammer
-Systeme angeboten werden.
Profilausbildung
Blendrahmen- und Flügelrahmenprofile müssen in Richtung
des Wärmeflusses drei Kammern aufweisen. Dabei muß die
mittlere Kammer so dimensioniert sein, daß sie
ausreichende Verstärkungsprofile aufnehmen kann.
Es muß die Möglichkeit zur Profilkopplung und zur
Aufnahme von Dichtungen bestehen.
Wasserableitung
Blendrahmenentwässerung
Bei allen Fensteröffnungsarten ist das untere
Blendrahmenquerstück zu entwässern.
Die Entwässerung erfolgt grundsätzlich über die
Vorkammer nach außen und wird durch Auslauföffnungen
sichergestellt.
Die Entwässerungsanordnung ist gemäß der
Systembeschreibung durchzuführen.
Aufgrund der Garantiebedingungen der
Isolierglashersteller muß der Glasfalz bei Verglasung
mit dichtstoffreiem Falzgrund.
Öffnungen zum Feuchtigkeitsausgleich haben und mit den
Angaben der Systembeschreibung übereinstimmen.
Die Belüftungsöffnungen müssen die Mindestabmessungen
wie bei der Blendrahmenentwässerung aufweisen
(Bohrungen D= 8 mm bzw. Schlitze 20 x 4 mm.)
Verstärkung
Je nach statischen Erfordernissen sind Blend- und
Flügelrahmen mit Metallaussteifungen (Aluminium oder
Stahl) zu verstärken. Stahl ist nur mit einer 12 my
dicken Zinkauflage zugelassen.
Es gelten die in der Systembeschreibung niedergelegten
Aussteifungsrichtlinien des Systemherstellers.
Profileckverbindungen
Eckverbindungen sind im Stumpfschweißverfahren
herzustellen. Alle sichtbaren Schweißwülste
sind zu entfernen.
Die Bruchgrenze bei Belastung der Eckverbindung darf
die in der Systembeschreibung für jedes Profil
genannten Werte nicht unterschreiten. Für andere
Rahmenverbindungen ist die Eignung nachzuweisen.
Falzdichtungen
Die Falzdichtungen in der Dichtungsebene zwischen
Flügel- und Blendrahmen sind rundumlaufend in einer
Ebene einzubauen.
Die Dichtprofile müssen leicht auswechselbar und in den
Ecken dicht sein.
Die Dichtung muß (APTK bzw. EPDM) im Flügel angeordnet
sein. Sie kann ohne Unterbrechung um die Ecken geführt
werden.
Die Entwässerungsrinne muß so groß bemessen sein, daß
eine bequeme und ungehinderte Reinigungsmöglicheit
gewährleistet ist.
Angebotenes Material:
_____________________________________________
Bei Verglasung mit Glashalteleisten sind diese auf der
Innenseite des Fensters anzubringen. Die Verglasung ist
entsprechend der Tabelle zur Ermittlung der Beanspruch-
ungsgruppen zur Verglasung von Fenstern, herausgegeben
vom Institut für Fenstertechnik e.V. Rosenheim, nach
der entsprechenden Beanspruchungsgruppe auszuführen.
Glasdicken sind gemäß der Festlegung der Glashersteller
zu wählen. Angaben über Mindestglasdicken siehe
außerdem DIN 18056.
Beschläge
Beschläge je nach Erfordernis und Richtlinien des
Herstellers. Sichtbare Beschlagteile,
oberflächenvergütet (verzinkt).
Bedienungshebel als Dreh- oder Drehkippbeschläge in
Einhandbedienung. Alu naturfarben, F1 eloxiert.
Angebotenes Fabrikat:
_____________________________________________
Befestigungsmittel nicht rostend, soweit sichtbar
verchromt. Regenschutzschienen in Alu F1
eloxiert.
Aufmaß und Abrechnung.
Die Normalbeschläge (Dreh- bzw. Drehkippflügel) sind im
Einheitspreis der Fenster, die nach
Stück und Rohbaulichtmaß (Abkürzung i. L. roh)
abgerechnet werden, miteinzukalkulieren,
ebenso die Abdichtung zum Bauwerk, die zuvor
beschriebene Vorbehandlung an Türen und Fenstern, die
Verglasung je nach Erfordernis und Forderung und die
zusätzlichen Dichtungen.
Leisten und Beistöße werden nach Querschnitt und Länge
einschl. Vorbehandlung vergütet.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der
Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit d.
h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den
Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren,
auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Besondere Vorbemerkungen für Kunststofffenster
1. 1 KUNSTSTOFF-FENSTER
1. 1
KUNSTSTOFF-FENSTER
1. 2 Tagelohnarbeiten
1. 2
Tagelohnarbeiten
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