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01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
Die Dachform ergibt sich aus den Plänen laut Kapitel 1 Plan Nr. 3. Grundsätzlich kommen flach geneigte Pultdächer (im Folgenden Flachdach) zur Ausführung. Sofern im Ausnahmefall auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorgaben andere Dachformen zur Ausführung kommen, ist die Ausführung mit dem AG abzustimmen.
Bei der Wahl der Materialien von tragenden Dachbauteilen sind die statischen Belange und die Belange des Brandschutzkonzeptes sowie notwendige Regelaussparungen zur Medienversorgung zu beachten.
Das Dach muss in jedem Fall die Anforderungen an eine „harte Bedachung“ erfüllen.
Ziel der Dachabdichtung ist ein dauerhaft wasserdichtes und hinterlaufsicheres Gewerk. Hierzu gelten die a. a. R. d. T. und aktuell gültigen DIN Normen als bautechnische Grundlage. Abdichtungsmaterialien sind bei erhöhter Materialgüte nach K2 weichmacherfrei auf Basis flexibler Polyolefine, mit einer Nenndicke von 1,8 mm, Oberfläche lichtgrau, bei bewährten Dachbahnen und einer entsprechend auf 15 Jahren versicherten Material- u. Dichtigkeitsgarantie vorzusehen sowie lagesicher mit homogener Nahtverbindung durch
geschultes Fachpersonal aufzubringen.
Die Dachflächen sind als nicht genutzt und zu Wartungszwecken begehbar vorgesehen, zur sofortigen oder späteren Belegung mit haustechnischen Anlagen und Photovoltaik-Anlagen (PV) geeignet auszustatten.
Die Dämmung der Dachebene ergibt sich aus dem GEG-Nachweis zum Gebäude. Die Dämmstoffart ergibt sich auch aus dem Brandschutzkonzept und der Dachbelegung. Für die Dämmung ist eine geruchsneutrale Mineralwolle DAA dm ab 70 kPa zu verwenden.
Die Dampfsperren/-bremsen sind so auszubilden, dass diese an angrenzende Bauteile fest und dauerhaft verklebt sind. Damit der Bauablauf zügig gewährt werden kann, ist die Dampfsperre in Absprache mit dem AG vorrangig unter Berücksichtigung von behördlichen Forderungen bzw. Gutachten als Behelfsabdichtung mit APP-Bitumendachbahnen 4 mm dick wasserdicht vorzuziehen und anzuschließen, sowie bis zur weiteren Belegung vorzuhalten.
Verkleidungsbaustoffe von Attikaverkleidungen sind aus dauerhaft witterungsbeständigen Materialien herzustellen.
Um die Verschmutzung der Fassadenflächen zu minimieren, ist die Attikakonstruktion mit funktionierenden Tropfkanten und mit ausreichendem Abstand zum Gebäude zu versehen. Die Flachdächer sind mit konstruktivem Gefälle zu den Flachdach-Abläufen auszubilden. Das Gefälle soll i. d. R. mindestens 2 % betragen. Bei der Ausführung der Dachabläufe sind die Detailausführungen so zu planen, dass die Einlaufstelle am jeweils tiefst gelegenen Punkt liegt. Notüberläufe sind gem. DIN EN 12056-3 auszubilden.
Sämtliche Anschlüsse sind fachgerecht und systemkonform auszubilden. Vor- und Anschlussgewerke sind darauf abzustimmen und vor Ausführung fachkundig zu prüfen. Verblechungen sind aus beschichteten und korrosionsgeschützten Blechen, Oberfläche RAL 7016, herzustellen.
Bei der Verlegung sind Wärmebrücken durch Verlegen von Profilfüllern (Positiv- und Negativseite des Trapezprofiles) zu vermeiden. Die Profilfüller-Dämmstoffe sind raum- und außenseitig zu verkleiden.
Der AG behält sich vor auf seine Kosten ein Gutachterbüro mit der sachkundig baubegleitenden Qualitätskontrolle der Planung und Ausführung der Dachkonstruktion zu beauftragen. Das Gutachterbüro wird auch die Abnahme des Daches begleiten. Sofern ein Gutachterbüro durch den AG beauftragt wurde, teilt der AG dies dem AN mit. Durch den AN werden dann die Planunterlagen für den Dachaufbau, die Dachabdichtung, die Attikaausbildung und die Sicherheitsvorrichtungen auf dem Dach an das Gutachterbüro vor Ausführungsbeginn übergeben. Hierzu sind 2 Ortstermine zur laufenden Ausführung und 1 Ortstermin zur Fertigstellung vorgesehen. Sofern die Leistung wesentliche Ausführungsmängel aufweist, gehen weitere Kontrollen und Maßnahmen zu Lasten des AN.
Notwendige Dachöffnungen für Belichtung oder Wärme- und Rauchabzug sind gem. der sich ergebenden Vorschriften anzuordnen und auszubilden. Alle diesbezüglichen Öffnungen erhalten Vergitterungen als Schutz gegen Absturz bzw. Einbruch. Dachkuppel-Öffnungen sind im GEG-Nachweis zu berücksichtigen.
Für Dachdurchdringungen wie z. B. Strangentlüftungen, Dunstabzug, Kabel, u. ä. sind systemgebundene Komponenten der jeweiligen Hersteller einzusetzen. Die Anzahl, Lage und ggf. Ausführungsart ist mit dem AG abzustimmen (s. auch Leitdetail 11.11). Die Dachdurchdringungen für die Leitungen der Gewerbekälteanlage, die durch den
Betreiber beauftragt wird (Ausführung niederschlagswassergeschützt gemäß Leitdetail 11.12), werden ebenso durch den AN geliefert und eingebaut.
Dachentwässerungssysteme sind nach DIN 1986 Teil 100 und DIN EN 12056 Teil 3 auszubilden. Es dürfen nur Dachabläufe verwendet werden, die der Anforderung der DIN EN 1253-1 entsprechen. Das Regenwasser ist vorrangig im Außenbereich zu entwässern. Außenliegende Regenfallrohre sind in Verkehrsbereichen gegen Anfahren durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu sichern. Erdberührte Leitungsbereiche sind UV- und korrosionsbeständig sowie beständig gegen Salze und Humussäure auszuführen (z. B. Gussrohre). Die Anordnung der Regenfallrohre ist nach dem Fassadenplan in Abstimmung mit dem AG auszurichten.
Die Dacheinläufe werden als wärmegedämmte Flachdacheinläufe hergestellt.
Bei einer eventuell notwendigen innenliegenden Dachentwässerung sind die Leitungen aus schallgedämmtem Kunststoffrohr, verzinktem Stahlrohr oder in muffenlosem Gussrohr (SML) auszuführen. Das Entwässerungssystem ist vollständig diffusionsdicht und nach Vorgabe AG mit PE-Folie zu dämmen. Die Bemessung erfolgt nach DIN 1986. Im stoßgefährdeten Bereich ist die Dämmung mit einem verzinktem Blechmantel zu schützen (H bis 2,0 m). An den Grundleitungsübergängen sind generell Revisionsöffnungen vorzusehen. Der Ausführung und Bemessung wird die DIN 1986-100 und DIN EN 752 sowie die KOSTRA-DWD Regenspenden zugrunde gelegt. Eine Notentwässerung nach DIN 1986 ist zu berücksichtigen.
Die Dachform ergibt sich aus den Plänen laut Kapitel 1 Plan Nr. 3. Grundsätzlich kommen flach geneigte Pultdächer (im Folgenden Flachdach) zur Ausführung. Sofern im Ausnahmefall auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorgaben andere Dachformen zur Ausführung kommen, ist die Ausführung mit dem AG abzustimmen.
01.01 Dachabdichtung
01.01
Dachabdichtung
01.02 Klempnerarbeiten
01.02
Klempnerarbeiten