Elektroinstallation
EDEKA Baden Baden Elektroinstallation
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Unit price EUR
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Projektadresse EDEKA Scheckin-Center Gewerbepark Cite 76532 Baden Baden
Projektadresse
Objektbeschreibung Umbau der gesamten Kälteanlage. Markt ist während des Umbaus geöffnet.
Objektbeschreibung
Termine Anlieferung Schaltschrank: 09.09.25 Eigentlicher Beginn der Klemmarbeiten: ab KW 37 möglich Fertigstellung der Arbeiten: KW 44
Termine
Beschreibung des Lieferumfanges Ihre Angebotspreise enthalten folgende Positionen: Arbeitszeit für die gesamten Klemm- und Montagearbeiten laut Ausschreibung und Kabelzugliste. Arbeitszeit für die Verlegung der werkseitig installierten Verbundverkabelung. Gesamtes Material für den Kabeltrassenbau der werkseitig installierten Verbundverkabelung. Alle Kabel sind bereits an der Verbundanlage werkseitig montiert und einseitig angeklemmt, die Kabel für die Marktinstallation sind vom bauseitigen Elektriker bis 50cm vor dem Gerät endverlegt. Die Kabel am Verbund werden nur verlängert, wenn die Werksverkabelung zu kurz ist. (Optionale Mehrleistung falls erforderlich) Einsatz von den benötigten Werkzeugen und ggf. Leitern. Baustelleneinrichtung und Baustellenräumung. Nicht in Ihrem Angebotspreis enthalten sind: Eventuell benötigtes Montagematerialien für die Klemmarbeiten an den Verbrauchern (Trassenbau für Verbundverkabelung außen vor). Die Verkabelung ist bauseits bis 50cm vor dem Gerät ausgeführt. Verbundverkabelung incl. der Anschluss an den Verbundgeräten. Material-, Müll- und ggf. Personalcontainer. Baustrom (wird vom Kunden zur Verfügung gestellt). Mehrleistungen die nicht im Liefer- und Leistungsumfang enthalten sind, werden nur akzeptiert, wenn sie im Vorfeld angekündigt wurden und innerhalb einer Woche mit der Unterschrift vom Kunden oder Carrier Bauleiter über einen Carrier Leistungsnachweis bei der Firma Carrier eingereicht werden. Parkgebühren, wenn keine kostenlosen Parkplätze vorhanden sind. Bußgelder für Falschparken werden nicht akzeptiert. Grundsätzliches: Eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung muss erstellt werden. Bitte beachten Sie das alle Arbeiten nur unter den erforderlichen Arbeitssicherheitschutzmaßnahm en und mit Ihrer persönlichen Schutzausrüstung durchgeführt werden dürfen. Bitte beachten Sie grundsätzlich das deutsche Arbeitszeitgesetz. Die Verbunde und Schaltschränke werden vom Spediteur bzw. der Transportfirma eingebracht und an dem im Plan genannten Standort platziert. Mehrleistungen dafür werden ohne triftiger Begründung nicht bezahlt. Grundsätzlich Ordnung halten und Baustelle besenrein hinterlassen. Mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter ist auf der Baustelle einzusetzen. Rechnungsstellung: Die Abrechnung erfolgt zu denen mit Ihnen verhandelten Festpreise für die ausgeschriebenen Positionen. Abschlagzahlungen sind anteilig der bereits ausgeführten Arbeiten jederzeit möglich. Mehrleistungen können nur abgerechnet werden, wenn diese mit dem Carrier Bauleiter vorher besprochen wurde und auf einem Carrier Baustellenleistungsnachweis dokumentiert, sowie vom Kunden oder Carrier Bauleiter unterschrieben werden. Mehr- bzw. Mindermengen werden zu Ihrem Einzelpreis nachberechnet. Zahlungsziele und Vereinbarungen laut Carrier Rahmenvertrag.
Beschreibung des Lieferumfanges
01 Ausführende Positionen
01
Ausführende Positionen
01.__.0010 Lieferung und Montage Kabelwannen zwischen Verbundanlage und Verbundschaltschrank Für die Verbundanlage sind ca. 80 Kabel zum in der Nähe aufgestellten Schaltschrank zu verlegen. Für diese werkseitige Verkabelung ist eine Kabelwanne mit Deckel (500mm breit) zu montieren. Fühlerkabel und Datenleitungen sind mit einem Trennsteg von den restlichen Kabeln separat im Kabelkanal zu montieren. Länge der Kabelwanne im Schnitt ca. 5 Meter. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Wannenbreite und Länge.
01.__.0010
Lieferung und Montage Kabelwannen zwischen Verbundanlage und Verbundschaltschrank
1.00
m
01.__.0020 Montieren und auflegen der Verbundverkabelung im Verbundschaltschrank Für die Verbundanlage sind ca. 80 beschriftete Kabel im Verbundschaltschrank einzuführen, abzulängen, abzuisolieren und aufzulegen. An der Verbundanlage sind alle Kabel bereits aufgelegt. Nicht benötigte Drähte sind auf leere Klemmen, ggf. Lüsterklemmen in Verteilerdosen, aufzulegen. Die Abdeckungen im Schaltschrank sind nach der Kabeleinführung zu schließen. Abgeschnittene Kabelreste oder Isoliermäntel sind nach den Arbeiten zu entfernen. Die Klemmenbezeichnung zu der Kabelbezeichnung ist in einem Kabelplan aufgezeigt. Die Verbundanlagen werden ab Werk mit einer 10m langen Verkabelung angeliefert. Diese muss in einer vom Anbieter gelieferten und montierten Kabelwanne zum Verbundschaltschrank geführt und dort aufgelegt werden.
01.__.0020
Montieren und auflegen der Verbundverkabelung im Verbundschaltschrank
1.00
psch
01.__.0021 Erdung Rohrtrasse Der bauseits verlegte Erdungsdraht muss an den Rohrleitungen angeschlossen werden. Erdungsschellen für die Rohre erforderlich und im Preis berücksichtigen.
01.__.0021
Erdung Rohrtrasse
2.00
Stk
01.__.0030 Zusammenbau der Schaltschränke Die 4 Schaltschrankbauteile sind vor Ort zusammenzubauen, die beschrifteten Steckverbindungen zusammen zu stecken. Material wird hierfür in der Regel nicht benötigt.
01.__.0030
Zusammenbau der Schaltschränke
4.00
Schaltschränke
01.__.0040 Interne Verkabelung der Zuleitung bei TT Netzen Bei Anlagen mit TT-Netz muss die Zuleitung in den vorhandenen Schaltschränken durchverbunden werden. Genaue Querschnitte sind am ersten Tag der Arbeiten zu ermitteln. Diese Verkabelung wird vom Anbieter geliefert und montiert. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.
01.__.0040
Interne Verkabelung der Zuleitung bei TT Netzen
0.00
Stk
01.__.0050 Anklemmen Kühlmöbelposition Die bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzuglisteauf oder unter dem Möbel zum E-Zubehör geführt, dort gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Ebenso ist der Ringbus aufzulegen. Positionen: CI 20 - CI 71 Es wird kein Material benötigt.
01.__.0050
Anklemmen Kühlmöbelposition
51.00
Position
01.__.0055 Montage E-Zubehör unter oder auf dem Möbel Das E-Zubehör muss unter dem Möbel oder auf dem Möbel montiert/angeschraubt  werden. Es wird kein Material benötigt. Über die Steckerverbindungen sind das Pilotmöbel und ggf. das Anreihmöbel (13 Stück) zu verbinden/stecken. Eine Einweisung dafür ist grundsätzlich möglich bzw. gegeben.
01.__.0055
Montage E-Zubehör unter oder auf dem Möbel
51.00
Stk
01.__.0060 Anklemmen NK Kühlraum ohne Rohrbegleitheizung Die bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzuglistebei allen Bauteilen bzw. Geräten gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Position CI 1 - CI 13 Es wird kein Material benötigt.
01.__.0060
Anklemmen NK Kühlraum ohne Rohrbegleitheizung
13.00
Positionen
01.__.0070 Anklemmen TK Kühlraum mit Rohrbegleitheizung Die bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzuglistebei allen Bauteilen bzw. Geräten gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Das Ablaufrohr muss mit einer Erdungsschelle geerdet werden. Position CI 14 - CI 16 Es wird von der Erdungsschelle abgesehen kein Material benötigt.
01.__.0070
Anklemmen TK Kühlraum mit Rohrbegleitheizung
3.00
Positionen
01.__.0080 Montage Türkontaktschalter an Kühlraumtüre Montage des Türkontaktschalters an der Kühlraumtüre. Die bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzugliste bei allen Bauteilen bzw. Geräten gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Es wird von Schrauben abgesehen kein Material benötigt.
01.__.0080
Montage Türkontaktschalter an Kühlraumtüre
16.00
Stück
01.__.0090 Montage und anklemmen Fühler Temperaturregistrierung Kühlräume Die Fühlergehäuse müssen an die Kühlraumwand montiert werden. Die bauseits verlegten LIYCY Datenkabel müssen laut Kabelzuglistebei allen Fühlern gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Es wird von Schrauben und Dübel abgesehen kein Material benötigt.
01.__.0090
Montage und anklemmen Fühler Temperaturregistrierung Kühlräume
6.00
Fühler
01.__.0095 Montage und anklemmen Marktfühler und Feuchtefühler Die Fühlergehäuse müssen in der Ladenfläche an die Wand montiert werden. Die bauseits verlegten LIYCY Datenkabel müssen laut Kabelzuglistebei allen Fühlern gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Es wird von Schrauben und Dübel abgesehen kein Material benötigt.
01.__.0095
Montage und anklemmen Marktfühler und Feuchtefühler
2.00
Stk
01.__.0100 Montage und Anschluss CO² Warnmelder und Blitzleuchten Der Co² Warnmelder und die beiden Blitzleuchten müssen an die Wand geschraubt werden. Der Sensor bekommt außerdem einen Rammschutz, der ebenfalls über den Sensor an die Wand geschraubt werden muss. Die bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzugliste bei allen Bauteilen bzw. Geräten gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Es wird von Schrauben und Dübeln abgesehen kein Material benötigt. Montage Gaswarngerät an der Wand (30cm über Fußboden). Montage 1xSignalleuchte außerhalb des Kühlraumes. Montage Rammschutzbügel über Gaswarngerät. 2x
01.__.0100
Montage und Anschluss CO² Warnmelder und Blitzleuchten
17.00
Stück
01.__.0105 Montage zusätzliches Signalgerät für Gaswarner Montage 1xSignalleuchte innerhalb des Kühlraums. Die bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzugliste bei allen Bauteilen bzw. Geräten gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Es wird von Schrauben und Dübeln abgesehen kein Material benötigt.
01.__.0105
Montage zusätzliches Signalgerät für Gaswarner
0.00
Stück
01.__.0115 Anklemmen Gaskühler Die 4 bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzugliste bei allen Bauteilen bzw. Geräten gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Es wird von Schrauben abgesehen kein Material benötigt.
01.__.0115
Anklemmen Gaskühler
1.00
Stück
01.__.0120 Anklemmen Pumpen / Gaskühler Absaugung Die bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzugliste bei allen Bauteilen bzw. Geräten gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Es wird von Schrauben abgesehen kein Material benötigt.
01.__.0120
Anklemmen Pumpen / Gaskühler Absaugung
0.00
Stück
01.__.0130 Montage Warntableau Marktleiterbüro Montage des AL 300 Warntableau an der Wand im Marktleiterbüro. Die bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzuglistebei allen Bauteilen bzw. Geräten gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Es wird von Schrauben und Dübel abgesehen kein Material benötigt.
01.__.0130
Montage Warntableau Marktleiterbüro
1.00
Stück
01.__.0140 Montage und Anklemmen Warnschaltschrank Montage Warnschaltschrank. Die 5 bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzugliste bei allen Bauteilen bzw. Geräten gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Es wird kein Material benötigt.
01.__.0140
Montage und Anklemmen Warnschaltschrank
1.00
Stk
01.__.0150 Anklemmen Be- und Entlüftung Montage Belüftungsschaltschrank. Die 5 bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzuglistebei allen Bauteilen bzw. Geräten gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Es wird kein Material benötigt.
01.__.0150
Anklemmen Be- und Entlüftung
1.00
Stk
01.__.0160 Montage Notausschalter Montage Notausschalter an der Wand außerhalb des Maschinenraumes. Die bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzuglistebei allen Bauteilen bzw. Geräten gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Es wird von Schrauben und Dübel abgesehen kein Material benötigt.
01.__.0160
Montage Notausschalter
2.00
Stk
01.__.0170 Anklemmen Eisbereiter Die bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzuglistegekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden.
01.__.0170
Anklemmen Eisbereiter
1.00
Stk
Allgemeine Geschäftsbedingungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON PRODUKTEN UND VERKAUFSBEZOGENEN LEISTUNGEN Carrier Kältetechnik Deutschland GmbH Sürther Hauptstraße 173, 50999 Köln Registergericht Köln HRB 56371 I. DEFINITIONEN Diese Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und für verkaufsbezogene Services, sofern Services vom Käufer bestellt wurden („AGB“), gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesen AGB: bezieht sich „Käufer“ auf jede Person, die im Rahmen ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelt und daher als Unternehmer gilt, mit der der Verkäufer einen Vertrag über einen Kauf- und/oder Service eingeht. bezieht sich „Vertrag“ oder „Vereinbarung“ auf eine vom Verkäufer bestätigte Bestellung. bezieht sich „Produkte“ auf alle Produkte, einschließlich Kühlmöbel, Ausrüstungsgegenständen oder andere Komponenten für eine Kühlanlage, wie dies im Vertrag näher beschrieben. bezieht sich „Bestellung“ oder „Auftrag“ auf das Dokument, das die Geschäftsbedingungen wie Preis, Menge und Produkt enthält. bezieht sich „Verkauf“ auf den Verkauf von Produkten. bezieht sich „Verkäufer“ auf Carrier Kältetechnik Deutschland GmbH, Sürther Hauptstraße 173, 50999 Köln bezieht sich „Service“ je nach Vertragsinhalte auf Transport- oder Installationsdienste oder Leistungen maximal bis zur Inbetriebnahme der Produkte, die vom Verkäufer an den Käufer verkauft werden. II. ANWENDBARKEIT Alle Verkäufe und verkaufsbezogenen Services des Verkäufers an den Käufer unterliegen diesen AGB. Der Käufer bezahlt den Verkäufer gemäß den Preisen und Zahlungsbedingungen, die in einer entsprechenden Auftragsannahme durch den Verkäufer bestätigt werden. Diese AGB machen alle Verkaufs- und Servicebedingungen, die zuvor vom Verkäufer oder einem Rechtsvorgänger herausgegeben und verteilt worden sind, sei es durch Fusion, Übertragung oder anderweitig, ungültig und ersetzen sie. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder weitere vom Käufer vorgeschlagene Bedingungen, die diese AGB ergänzen oder ihnen widersprechen, finden keine Anwendung. Die Bedingungen dieser AGB stellen die vollständige und ausschließliche Erklärung der allgemeinen Vertragsbedingungen zwischen den Parteien dar, und die Bestimmungen dieser AGB können durch schriftliche Urkunde, die von den bevollmächtigten Vertretern beider Parteien oder durch einseitige Änderung dieser AGB durch den Verkäufer modifiziert, annulliert, geändert, ersetzt oder aufgehoben werden. Der Verkäufer informiert den Käufer über die durchgeführten Änderungen dieser AGB und über den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen der AGB innerhalb von 30 Tagen. Nach einer solchen Mitteilung kann der Käufer den Vertrag kündigen, bevor eine Änderung dieser AGB wirksam wird. III. BESTELLUNGEN 2 von 10 1. Die Verkäufe und Services der Produkte basieren auf Bestellungen. Die Bestellung muss dem Verkäufer in einer zwischen den Parteien vereinbarten Form und Inhalt übermittelt werden, um als offizieller Auftrag qualifiziert zu werden. Bei Verkäufen müssen die folgenden Daten unbedingt in einen Auftrag gedruckt werden: (i) das Wort „Auftrag“ oder „Bestellung“, (ii) Name und Adresse des Käufers, (iii) Umsatzsteuer-Identifikationsnu mmer des Käufers (EULänder) und/oder Firmenregistrierungsnummer (Nicht-EU-Länder), (iv) Bezeichnung des bestellten Produkts, (v) bestellte Menge, (vi) vereinbarte Lieferbedingungen, falls andere als EXW (Incoterms 2020), (vii) erforderliche Lieferadresse, falls eine solche notwendig ist, (viii) Name und Adresse des Verkäufers. 2. Mit Aufgeben der Bestellung erkennt der Käufer an, dass der Verkäufer die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt hat, um die Eignung der Produkte zu beurteilen und alle Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um die Ursachen und Auswirkungen einer Fehlfunktion der Produkte oder eines schlecht erbrachten Service zu begrenzen. 3. Bestellungen werden erst verbindlich, wenn sie vom Verkäufer bestätigt werden. Auftragsbestätigungen werden dem Käufer innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Bestellung zugestellt. Die Anfrage des Käufers gilt erst dann als Bestellung, wenn es eine Übereinkunft über alle kommerziellen und technischen Spezifikationen in Bezug auf die Anfrage gibt und die fabrikseitige Lösung vom Verkäufer gegenüber dem Käufer bestätigt worden ist. IV. ÄNDERUNG UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGS UND ABLEHNUNG DER BESTELLUNG 1. Zusätzlich den anderen Rechten behält sich der Verkäufer das Recht vor, ohne weitere Kosten oder Haftung gegenüber dem Käufer vom Vertrag oder Teilen davon zurückzutreten, wenn der Käufer gegen eine der Bestimmungen dieser AGB oder Bestimmungen eines Vertrags verstößt. Der Verkäufer kann die Lieferung/Übergabe von Produkten ohne Gegenleistung zurückhalten, wenn der Käufer zahlungsunfähig wird oder Gegenstand eines Insolvenz- oder Konkursverfahrens ist, bis der Käufer die Zahlung in voller Höhe geleistet hat. In solch einem Fall behält sich der Verkäufer ferner das Recht vor, von jedem Vertrag oder Teilen davon zurückzutreten. Wird ein solcher Widerruf geltend gemacht, werden alle angemessenen Kosten erstattet, die dem Käufer bis zum Zeitpunkt des Widerrufs entstanden sind, sofern der Käufer einen Anspruch darauf geltend machen kann. 2. Der Käufer kann nach der Bestätigung durch den Verkäufer fordern, den Vertrag zu ändern oder zu modifizieren, unter der Bedingung, dass der Käufer dem Verkäufer eine zusätzliche Vergütung für den Änderungsauftrag zahlt. Der Änderungsauftragsprozess umfasst: Jegliche zusätzliche Arbeit, die vom Käufer verlangt wird, erfolgt vorbehaltlich eines Änderungsauftragsangebots des Verkäufers. Der Käufer muss den Änderungsauftrag bestätigen und eine entsprechende Bestellung senden, um die Ausführung der zusätzlichen Arbeiten verlangen zu können. Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer ohne eine Bestellung des Käufers nicht mit der Ausführung eines Änderungsauftrags beginnt und der Verkäufer keiner Haftung unterliegt. Für den Verkäufer wird eine Gebühr von 3 % des Auftragsbetrags fällig, falls der Käufer (i) zusätzliche Dokumente, die nicht in der ursprünglichen Bestellung angefordert wurden, (ii) eine Änderung der angeforderten Dokumente nach Auftragsbestätigung oder (iii) eine Änderung in der Spezifikation des Produktes verlangt. Ein solches Änderungsverlangen muss dem Verkäufer spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Liefertermin zugehen. Nach diesem Datum ist der Käufer nicht berechtigt, Änderungen an oder Ergänzungen zu der Bestellung zu verlangen. 3. Mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Lieferdatum hat der Käufer die Möglichkeit, die Bestellung nach Bestätigung durch den Verkäufer unter der Bedingung zu kündigen, dass er dem Verkäufer eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Nettokaufpreises der Bestellung zahlt 3 von 10 und die die vorherige Zustimmung des Verkäufers vom Käufer eingeholt wurde. Nach diesem Datum oder soweit die Produkte bereits produziert wurden, kann der Käufer immer noch die Bestellung stornieren, muss aber eine Vergütung in Höhe des gesamten Nettokaufpreises der Bestellung zahlen. Die Zahlung der Entschädigung berührt nicht das Recht des Verkäufers auf Schadensersatz, insbesondere für die unvermeidbaren Kosten für einen bereits veranlassten Versand oder Einbau. 4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jede Änderung eines Auftrags abzulehnen, die als unsicher, technisch verfehlt oder als Verstoß gegen geltende Vorschriften, Normen, die bewährte Praxis des Verkäufers, Qualitätsstandards oder als unvereinbar mit den Konstruktions- oder Fertigungsmöglichkeiten des Verkäufers angesehen wird. V. LIEFERUNG/ANNAHME 1. Der Verkäufer wird alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, damit das Produkt innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Frist versandbereit ist. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, handelt es sich bei den angegebenen Versanddaten um Schätzungen, und der Verkäufer garantiert kein bestimmtes Datum für den Versand oder die Lieferung der Waren. Der Verkäufer gilt weder als in Verzug, noch haftet der Verkäufer für Verluste, Schäden oder Strafen, die durch eine verspätete Leistung verursacht werden, noch für Leistungsabweichungen aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung der Waren oder in der Ausführung einer anderen Leistung, die vom Verkäufer im Rahmen dieser Bestellung zu erbringen ist, soweit sie sich der angemessenen Kontrolle des Verkäufers entzieht und nicht durch Verschulden oder Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde. Zu den Gründen für Verzögerungen zählen unter anderem Lieferverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe, Feuer, Überschwemmungen, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Vandalismus, Sabotage, Invasion, Aufruhr, nationaler Notstand, Piraterie, Entführung, terroristische Akte, Embargos oder Handelsbeschränkungen, extreme Wetter- oder Verkehrsbedingungen, vorübergehende Sperrungen von Straßen, Pandemien, Epidemien, Gesetze, Vorschriften, Anordnungen oder andere Erlasse einer Regierung oder Regierungsbehörde. Im Falle einer solchen Verzögerung werden die Lieferungen wieder aufgenommen, sobald die Verzögerung nicht mehr besteht. 2. Sofern nicht anders vereinbart, muss der Käufer alle bestellten Produkte innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung des Käufers gemäß Incoterms 2020 auf eigene Kosten abholen. Nach Ablauf dieser zwei Wochen hat der Verkäufer das Recht, bis zur Abholung eine Lagergebühr von netto 5,00 Euro/Tag/Produkt zu erheben. 3. Wenn die Parteien vereinbart haben, dass die Lieferung der Produkte an ihren endgültigen Aufstellort im Rahmen des Auftrags enthalten ist, muss der Käufer eine ausreichende Fläche zum Bedienen eines Gabelstaplers und einen angemessen ebenen und belastbaren Weg von der vorgesehenen Lkw-Entladeposition zum endgültigen Aufstellort bereitstellen. Im Zweifelsfall ist der Käufer verpflichtet, alle erforderlichen Genehmigungen (wie etwa für die Baustatik) einzuholen, damit die Produkte eingebracht und installiert und die Anlage in Betrieb genommen werden kann. Der Käufer hat auch dafür zu sorgen, dass die Öffnungen und Durchwege ausreichend groß sind, um den Transport vom Lkw zum vorgesehenen endgültigen Aufstellort mit einem Gabelstapler zu ermöglichen. Der Verkäufer ist berechtigt, alle Kosten, die durch nicht ausreichende Bedingungen am Standort verursacht werden, d. h. Wartezeit und zusätzliche Ausrüstung und Änderungen am Standort, in Rechnung zu stellen. Wenn der Verkäufer dadurch weiteren Kosten ausgesetzt ist, die nicht in den Umfang der Bestellung enthalten sind, inklusive Logistik-, Lager-, Verwaltungs-, Verzögerungs- und Standortkosten, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer diese Kosten in Rechnung zu stellen. 4 von 10 4. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Installation der Produkte am endgültigen Aufstellort Teil des Vertrages ist, erfolgt die Abnahme dieser Leistung spätestens eine Woche nach der Mitteilung der Fertigstellung durch den Verkäufer an den Käufer. Die noch ausstehende Fertigstellung der Konstruktion eines Dritten steht der Abnahme der Leistungen des Verkäufers nicht entgegen, es sei denn, diese Konstruktion eines Dritten ist erforderlich, um den Betrieb der vom Verkäufer gelieferten Produkte zu simulieren. Etwaige Transportschäden oder Beschädigungen der Produktoberfläche sind dem Verkäufer jedoch vom Käufer unverzüglich zu melden. VI. GEFAHRÜBERGANG 1. Sofern nicht anders vereinbart, geht das Risiko, d. h. Diebstahl, Verlust oder Verschlechterung der Produkte, ab Werk auf den Käufer über, wenn der Verkäufer den Käufer benachrichtigt, die Produkte im Werk des Verkäufers abzuholen. 2. Wenn der Transport zum Leistungsumfang des Verkäufers gehört, geht dieses Verlustrisiko für die Produkte auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Produkte unabgeladen auf dem Lkw anbietet. Wenn der Transport und die Übergabe der Produkte an einem spezifizierten Ort auf der Baustelle zum Leistungsumfang des Verkäufers gehören, geht dieses Verlustrisiko für die Produkte mit dem jeweiligen Transport des Verkäufers an den spezifizierten Ort auf der Baustelle auf den Käufer über. Lehnt der Käufer die Produkte nicht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich ab, gelten sie unwiderruflich als ohne Beanstandung geprüft und erhalten. Wenn der Transport und die Installation im Leistungsumfang des Verkäufers enthalten sind, geht dieses Risiko zum frühesten der folgenden Ereignisse auf den Käufer über: (i) Abnahme durch den Käufer, (ii) wenn der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und die Produkte daher als abgenommen gilt, (iii) oder wenn der Käufer die Produkte betreibt. Der Verkäufer hat das Recht, jeden Anteil der in dieser Vereinbarung enthaltenen Produkte als Teillieferung zu versenden. 3. Der Käufer muss die Versicherung gegen Diebstahl, Verlust oder Verschlechterung der Produkte tragen, wenn Produkte auf dem Gelände des Käufers platziert und noch nicht angenommen bzw. abgenommen worden sind. 4. Der Verkäufer übernimmt weder das Eigentum noch das Risiko, d. h. für Diebstahl, Verlust oder Verschlechterung der Produkte, noch irgendeine andere Verantwortung für Produkte, die von Dritten an den Aufstellungsort geliefert werden. Wenn diese Produkte von Dritten mit den Produkten des Verkäufers verbunden werden, trägt der Verkäufer nur das Risiko, dass die Produkte des Verkäufers die Produkte von Dritten nicht beschädigen, und auch nur soweit, wie diese Produkte von Drittengemäß der Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer bereitgestellt worden sind. VII. EIGENTUMSÜBERGANG 1. Das Eigentum an den Produkten geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die vollständige Zahlung des Hauptpreises und der Nebenkosten erhalten hat, auch wenn eine Zahlungsfristverlängerung gewährt wird. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die bloße Übersendung eines Dokuments, das eine Zahlungsverpflichtung begründet, sei es ein Wechsel oder ein anderes Dokument, keine Zahlung im Sinne dieser Klausel darstellt, und dass der ursprüngliche Forderungsbetrag des Verkäufers gegenüber dem Käufer fällig bleibt, einschließlich aller damit verbundenen Sicherheiten und einschließlich des Eigentumsvorbehalts, bis der Wechsel vollständig bei der Bank des Verkäufers eingegangen ist. 2. Die vorstehenden Bestimmungen stehen dem Übergang des Risikos des Verlusts oder der Verschlechterung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte sowie von Schäden zum 5 von 10 Zeitpunkt der Lieferung gemäß Incoterms sowie von Schäden, die unter den Bedingungen gemäß Artikel VI eintreten können, nicht entgegen. 3. Pfändungen jeder Art oder sonstige Eingriffe Dritter in die Ware sowie ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen, damit der Verkäufer sich hiergegen verteidigen und seine Rechte wahren kann. 4. Der Käufer verpflichtet sich ferner, die Produkte nicht als Garantie oder Sicherheit zu verpfänden oder zu übereignen. 5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellt keinen Rücktritt vom Auftrag dar und schließt weitergehende Ansprüche des Verkäufers nicht aus. VIII. PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 1. Zahlungen erfolgen auf der Grundlage einer vom Verkäufer ausgestellten Rechnung und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Der Käufer darf die Zahlung von Rechnungen oder anderen Beträgen, die dem Verkäufer zustehen, nicht aufgrund von Aufrechnungslagen oder Gegenforderungen des Käufers zurückhalten, es sei denn sie sind unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt. 2. Wenn der Käufer dem Verkäufer einen gemäß den Zahlungsbedingungen fälligen Betrag nicht zahlt, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu zahlen. Sofern nicht anders in der Auftragsannahme angegeben, verstehen sich alle Angebotspreise ab Lager oder -Werk von Carrier, (Incoterms 2020). Das Schadensrisiko an Produkten geht mit Übergabe der Produkte auf den Käufer über. Alle Preise sind in EUR (Euro-Währung) angegeben und alle entsprechenden Zahlungen sind in EUR (Euro-Währung) zu leisten. In Ländern mit einer anderen offiziellen Währung als dem Euro können die Parteien eine andere Zahlungswährung vereinbaren. Im Falle einer Abweichung oder, wenn vom Verkäufer nicht anders spezifiziert, verstehen sich alle angegebenen Preise ohne Mehrwertsteuer. 3. Sollten sich die zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung bestehenden wirtschaftlichen und kommerziellen Bedingungen wesentlich zum Nachteil einer Partei ändern, kann die geschädigte Partei (die „Geschädigte Partei“) die jeweilige andere Partei zu Gesprächen auffordern und zu versuchen, diesen wesentlichen Nachteil mit dem Ziel zu beseitigen, das ursprüngliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu erhalten, unter der Voraussetzung , dass dieser wesentliche Nachteil (i) zum Datum des Inkrafttretens des Vertrages vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und (ii) nicht durch ausdrücklich vertragliche Bedingungen festgelegt ist. Wenn die Parteien nicht in der Lage sind, eine solche wesentliche Nachteil innerhalb eines (1) Monats ab dem Datum dieses Antrags zu beseitigen, ist die geschädigte Partei berechtigt, diese Vereinbarung mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten schriftlich zu kündigen. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird ein wesentlicher Nachteil beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf Kostensteigerung für Rohstoffe, Transport und Güter, Lieferverzögerungen, staatliche Vorschriften und andere Ereignisse, die nicht der Kontrolle der benachteiligten Partei unterliegen. 4. Bei einem Auftragswert von > 500.000 Euro oder einem Zeitraum zwischen Angebot und Auslieferung/Annahme des Auftrages gilt folgende Abschlagszahlungsregelung: 30 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Produktionsbeginn, 30 % bei Lieferung am Standort, 10 % bei Lieferung oder Abnahme (letztere, wenn die Installation im Leistungsumfang enthalten ist). Ungeachtet des Vorstehenden vereinbaren die Parteien im Falle einer unzureichenden Kreditwürdigkeit des Käufers, dass der volle Preis für die Bestellung vor der Auftragsbestätigung oder wie individuell zwischen den Parteien vereinbart, zu zahlen ist. Anschließend bestätigt der Verkäufer die Bestellung in der Regel innerhalb von maximal 5 Werktagen nach dem Datum, an dem die entsprechende Zahlung seinem Konto 6 von 10 gutgeschrieben wurde. Wenn die im Voraus bezahlte Bestellung nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dem Datum der Gutschrift der entsprechenden Zahlung auf seinem Konto bestätigt wird, gilt die Bestellung als abgelehnt. 5. Wenn die Installation im Bestellumfang enthalten ist, wird der Zugang zu elektrischem Strom und zur Wasserversorgung kostenlos und innerhalb eines Radius von 50 Metern um den endgültigen Aufstellungsort bereitgestellt. 6. Der Preis beinhaltet nicht die Abholung und Entsorgung der Produkte. Derartige Leistungen müssen vom Käufer gesondert bestellt werden. IX. GARANTIEN UND HAFTUNG DES VERKÄUFERS 1. Wenn eine Bestellung vorsieht, dass der Verkäufer für den Transport verantwortlich ist, muss der Käufer den Verkäufer über Transportschäden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach dem Ausstellungsdatum des Frachtbriefs, welcher auf der Grundlage der „Convention relative au Contrat de transport international de marchandises par route“ (CMR) ausgestellt worden ist oder dem Datum an dem Problemen bezüglich der Qualität der Produkte sichtbar geworden sind, benachrichtigen, dies je nachdem was zuerst eintritt. Unterlässt der Käufer dies, so gelten die Produkte als ohne Beanstandung angenommen. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung des Produkts am Tag des Erhalts zu bestätigen. 2. Der Umfang der Gewährleistung des Verkäufers hierunter beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz des fehlerhaften neuen Produkts durch ein ähnliches fehlerfreies Produkt oder, nach billigem Ermessen des Verkäufers, auf die Rückerstattung des Kaufpreises, wobei alle Rohstoff-, Herstellungs- und Betriebsfehler für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Lieferung abgedeckt sind, oder für den Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Installation oder Abschluss der jeweils erbrachten Services. Um die oben genannte Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können, muss der Käufer dem Verkäufer jeden Mangel oder Fehler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach seiner Entdeckung, schriftlich mitteilen. Diese Mitteilung muss einen klaren Bezug auf die entsprechende Kaufrechnung enthalten. Für Schäden, die durch eine verspätete Anzeige entstehen, haftet der Käufer. Durch den Austausch oder die Reparatur von Produkten wird die Garantiezeit der ursprünglichen Lieferung nicht verlängert. 3. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Käufer oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers Eingriffe oder Instandsetzungen am Produkt vornehmen. Nachdem der Käufereinen Mangel festgestellt hat, muss er unverzüglich (i) alle geeigneten Maßnahmen zur Minderung des Schadens ergreifen, (ii) dem Verkäufer den Mangel anzeigen und (iii) dem Verkäufer Gelegenheit geben, den Defekt zu beheben. Die mangelhaften Produkte oder Teile der Produkte müssen auf Verlangen des Verkäufers an den Verkäufer zurückgegeben werden. Soweit der Verkäufer keine Rückgabe verlangt, sind sie vom Käufer zu entsorgen. 4. Diese Gewährleistung wird vorbehaltlich einer Wartung der Produkte während des Gewährleistungszeitraums gegeben. Diese ist vom Verkäufer oder einem vom Verkäufer zugelassenen Servicepartner gemäß der Bedienungsanleitung oder der Spezifikationen im Angebot durchgeführt werden. 5. Für Schäden am Produkt haftet der Verkäufer nach dem Produkthaftungsgesetz, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei Übernahme von Garantien, vollumfänglich und unbegrenzt. Für Folgeschäden, die der Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, haftet er ebenfalls unbegrenzt. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig 7 von 10 verursachte Folgeschäden, insbesondere Vermögensschäden ist die Haftung ausgeschlossen. Garantien sind ausgeschlossen, sofern nicht individualvertraglich vom Verkäufer bestätigt. 6. Zu den Folgeschäden gehören Umsatzverlust, Verlust von erwarteten Einkünften, Kosteneinsparungen oder Gewinnen, Geschäfts- oder Rufschädigung. Die Parteien stimmen darüber ein, in zulässigem Umfang von den Bestimmungen der gesetzlichen Regelungen abzuweichen, um die vorliegenden Bestimmungen vollständig anwenden zu können. 7. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus der Übermittlung unrichtiger oder unzureichender Informationen durch den Käufer resultieren. Der Verkäufer ist unter keinen Umständen dafür verantwortlich, die Relevanz, Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Informationen zu überprüfen. Jegliche Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Kostenvoranschlägen, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder anderen vom Verkäufer herausgegebenen Dokumenten oder Informationen können vom Verkäufer geändert werden, ohne dass dies eine Haftung seitens des Verkäufers begründet. Die Parteien verpflichten sich eine einvernehmliche kommerzielle Einigung anzustreben, bevor der Käufer die Geltendmachung von Ansprüchen durch eine Rechtshandlung einleitet, um eventuelle Fehler oder Ungeeignetheit des Produkts zu beheben. 8. Mit Ausnahme der in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegten Gewährleistungen übernimmt der Verkäufer keine anderen mündlichen oder schriftlichen Garantien, insbesondere in Bezug auf ausdrückliche oder stillschweigende Zusagen der Handelsfähigkeit und der Gebrauchsfähigkeit für andere Zwecke als der im Vertrag bestimmten. X. ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN DES KÄUFERS 1. Der Käufer muss sich in jeder Hinsicht an alle Bestimmungen halten und alle angemessenen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter, Bevollmächtigten und Subunternehmer alle im „Ethikkodex“ des Konzerns des Verkäufers, der Carrier Corporation („Carrier“), festgelegten Grundsätze (der „Ethikkodex“) einhalten. Der Ethikkodex kann von Zeit zu Zeit nach alleinigem Ermessen des Verkäufers aktualisiert werden. Der Ethikkodex ist unter https://www.corporate.carrier. com/corporate-responsibility/g overnance/ethicscompliance/ verfügbar und auf Anfrage beim Verkäufer in Papierform erhältlich. Er wird hiermit durch Bezugnahme in diese AGB aufgenommen und stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser AGB dar. Darüber hinaus stimmen beide Parteien überein, keiner Person, keinem Unternehmen, keiner Regierungsbehörde oder anderen Körperschaft direkt oder indirekt etwas von Wert anzubieten oder zu geben, um diese oder dieses dazu zu bewegen, in Bezug auf offizielle Pflichten in der Weise zu handeln oder eine Handlung zu unterlassen, dass eine Partei auf unangemessene oder rechtswidrige Weise Geschäfte oder einen unangemessenen Geschäftsvorteil erlangen oder erhalten kann. 2. Der Käufer ist dafür verantwortlich, einen Aufstellort bereitzustellen, der den Sicherheitsvorschriften des Landes, in das der Kauf erfolgt und dem EH&S-Regelwerk (Umwelt, Gesundheit und Sicherheit) des Verkäufers entspricht, d. h. insbesondere sicheren Zugang zum Aufstellort und sichere Arbeitsumgebungen auf Dächern. Der Verkäufer hat das Recht, alle Arbeiten sofort einzustellen und seine zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen, wenn der Standort diesen Vorschriften nicht entspricht und/oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen. 3. Der Käufer garantiert, dass er die Produkte nicht in der Weise verkaufen, nutzen oder anderweitig übertragen wird, dass sie mit einer Nuklearanlage oder einer Anlage, die an der Herstellung oder Lagerung von nuklearen, biologischen oder chemischen Waffen beteiligt ist, in Verbindung gebracht werden. 4. Der Käufer hält den Verkäufer, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger 8 von 10 für alle Klagen oder Ansprüche, Kosten und Ausgaben für Schäden oder Verluste, einschließlich Folgeschäden oder -verluste an, Vermögen, Eigentum oder Umwelt, oder jegliche Haftung aus Verträgen oder schriftlichen Garantien des Käufers schadlos, die sich aus dem Kauf, der Verwendung, dem Verkauf oder der Installation durch den Käufer oder seine Partner ergeben. 5. Die Parteien sind sich einig, dass jeder Verstoß gegen den Ethikkodex, gegen Ausfuhrbestimmungen, Nuklear- oder Waffenbeschränkungen oder nicht beseitigte Verstöße gegen das EH&S-Regelwerk durch den Käufer dem Verkäufer das Recht gibt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. 6. Die Verpflichtungen des Käufers in diesen Bestimmungen bleiben ungeachtet der Kündigung oder des Ablaufs des Vertrags in vollem Umfang in Kraft und wirksam. XI. WARENZEICHEN UND GEISTIGES EIGENTUM 1. Der Verkäufer ist Eigentümer bzw. Lizenzinhaber aller Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Urheberrechte, Software, urheberrechtlich geschützten Informationen und sonstigen gewerblichen Schutzrechte von Carrier, die mit den Produkten verwendet werden oder mit ihnen verbunden sind (im Folgenden gemeinsam als „geistiges Eigentum“ bezeichnet). 2. Dem Käufer ist es gestattet, geistiges Eigentum nur in der vom Verkäufer festgelegten Form, Art und Weise und nur in Übereinstimmung mit diesen AGB oder schriftlichen oder gedruckten Dokumenten zu verwenden, die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung gestellt hat, und nur während der Gültigkeitsdauer dieser AGB und für die vom Verkäufer an den Käufer gemäß diesen AGB verkauften Produkte. Jegliche Nutzung des geistigen Eigentums durch den Käufer erfolgt zugunsten des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, dieses geistige Eigentum zu schützen und gegebenenfalls das gesamte geistige Eigentum an den Verkäufer zurückzugeben, wenn diese AGB enden. Der Verkäufer kann das Recht des Käufers zur Nutzung des geistigen Eigentums jederzeit widerrufen, wenn der Käufer die Anweisungen des Verkäufers zur Nutzung des geistigen Eigentums nicht befolgt. Der Widerruf kann schriftlich oder in einer anderen vereinbarten Form erfolgen. Der Käufer muss unverzüglich die Nutzung des gesamten geistigen Eigentums nach Ablauf oder Kündigung dieser AGB oder anderer separater Vereinbarungen oder Verträge einstellen. Der Käufer verpflichtet sich, alle Kosten, Ausgaben und Anwaltsgebühren zu zahlen, die dem Verkäufer entstehen, um die vom Käufer gemäß dieser Klausel übernommenen Verpflichtungen durchzusetzen. Der Käufer muss den Verkäufer unverzüglich über jede Verletzung oder mutmaßliche oder offensichtliche Verletzung von geistigem Eigentum informieren, von der der Käufer glaubt, dass sie einen wesentlichen nachteiligen Einfluss auf die Fähigkeit des Käufers hat, die Produkte zu verkaufen oder den Service gemäß den Bestimmungen dieser AGB oder anderer separater Vereinbarungen oder Verträge zu erbringen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung von Marken oder Warenzeichen oder Verhaltensweisen, die als Weitergabe der Produkte durch Dritte in Bezug auf die Produkte angesehen werden können, von denen der Käufer Kenntnis hat oder erlangen könnte. 3. Die Verpflichtungen aus diesem Absatz bleiben auch nach Beendigung des Vertrags bestehen und binden die Parteien für die Gültigkeitsdauer des geistigen Eigentumsrechts. XII. VERTRAULICHE INFORMATIONEN Der Käufer muss alle aktuellen Preislisten und Rabatttabellen, Teileverkaufs-, Service-, Reparatur- und Installationsliteratur, Materialien und Veröffentlichungen sowie alle weiteren Daten oder Informationen, die vom Verkäufer oder seinen verbundenen Unternehmen in Verbindung mit den Produkten und/oder Services bereitgestellt werden, schützen und vertraulich behandeln, insbesondere solche, die urheberrechtlich geschützt sein können oder 9 von 10 vom Verkäufer als solche angesehen werden, unabhängig davon, ob sie mündlich, visuell, schriftlich oder in anderer greifbarer Form erbracht worden sind. Geschützte Informationen umfassen ferner alle technischen Informationen, die sich in der Entwicklung befinden und vom Verkäufer noch nicht für den kommerziellen Verkauf freigegeben wurden, insbesondere schriftliche Informationen und Informationen, die der Käufer durch Beobachtung oder Arbeit mit der Entwicklungstechnologie des Verkäufers und/oder durch Beobachtung von oder Arbeiten mit Fertigungsprozessen oder -maschinen in der Fertigungs- oder technischen Entwicklungseinrichtung eines Verkäufers erhält. XIII. HÖHERE GEWALT Die Parteien haben im Falle höherer Gewalt, die die Erfüllung der ihnen obliegenden Verpflichtung verzögert, behindert oder unmöglich macht, keine Ansprüche gegen die andere Partei. In jedem Fall gilt die nachstehende, nicht umfassende Liste von Ereignissen als Fälle höherer Gewalt, die daher von der Haftung ausgeschlossen sind: Alle Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Parteien und insbesondere alle behördlichen oder gesetzlichen Maßnahmen, wie Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe oder andere abgestimmte Mitarbeiterhandlungen, Brände, Überschwemmungen, Naturereignisse, Maschinenversagen oder daraus resultierende Nichtgebrauchsfähigkeit, Explosionen, Aufruhr, Kriege oder bewaffnete Konflikte, Aufstände und Sabotage, Unruhen, Vandalismus, Invasion, Ausschreitungen, nationale Ausnahmezustände, Piraterie, Entführung, Terrorakte, Embargos oder Handelsbeschränkungen, extreme Wetter- oder Verkehrsbedingungen, vorübergehende Sperrungen von Straßen, Epidemien, Gesetzgebungen, Vorschriften, Anordnungen oder andere Handlungen einer Regierung oder Regierungsbehörde, Transportstreiks, Import- oder Exportbeschränkungen. Zu diesen Ereignissen gehören auch Verzögerungen des Verkäufers, die durch weltweiten Mangel an Rohstoffen oder Komponenten verursacht werden (nur in dem Umfang, in dem der Verkäufer wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternommen hat, um solche Verzögerungen zu verhindern, wie etwa alle notwendigen Komponenten oder Rohstoffe rechtzeitig zu bestellen und Versuche, Ersatzmaterialien zu sichern). Im Falle eines solchen Vorfalls oder eines ähnlichen Ereignisses muss die andere Partei unverzüglich darüber informiert werden. In solchen Fällen wird der Vertrag ausgesetzt und die Aussetzungsfrist auf der ursprünglich festgelegten Frist hinzugerechnet. XIV. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER INFORMATIONEN UND DATENSCHUTZ 1. Der Verkauf von Produkten erfordert die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Parteien fungieren hiermit beide als Datenverantwortliche. Beide Parteien halten sich an die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) in der jeweils geltenden Fassung hinsichtlich der im Rahmen dieser Vereinbarung erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten. Wenn der Käufer dem Verkäufer personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, garantiert der Käufer, dass er dazu rechtlich befugt ist. Die Datenschutzrichtlinie des Verkäufers für seine Kunden ist hier verfügbar: https://www.carrier.com/carrie r/en/worldwide/legal/privacy-n otice/ 2. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, Betriebsdaten (d. h. Standort-, Temperatur- und Energiedaten) der Produkte durch Fernüberwachungssysteme und vor Ort beim Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, um die Produkte und Services von Carrier zu verbessern. XV. NICHTIGKEIT Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages (ganz oder teilweise) unwirksam, rechtswidrig, unverbindlich oder nicht durchsetzbar sein, gelten die anderen Bestimmungen weiterhin und 10 von 10 die Parteien werden alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun, um eine Einigung über eine neue Bestimmung zu erzielen, die der Absicht der ungültigen, rechtswidrigen, unverbindlichen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung unter Berücksichtigung des Inhalts und Zwecks dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags möglichst nahe kommt. XVI. ANWENDBARES RECHT 1. Der Vertrag, der diese AGB einschließt, unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Streitigkeiten, die nicht durch eine außergerichtliche Einigung gelöst werden können, unterliegen dem Gerichtsstand Köln. 2. Sofern nicht anders schriftlich zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart, sind diese AGB (einschließlich aller Ergänzungen oder Änderungen daran) von der Anwendung des Übereinkommens über Verträge von Carrier über den internationalen Warenkauf ausgeschlossen. 3. Der Verkäufer unterliegt den geltenden Ausfuhrbeschränkungen und -bestimmungen, die von der Europäischen Union, der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Regierungen erlassen werden und Änderungen unterliegen können. Der Käufer wird den Verkäufer nicht veranlassen, gegen diese Gesetze zu verstoßen, und muss alle erforderlichen Konformitätserklärungen zur Einhaltung dieser Gesetze in dem Umfang geben, die vom Verkäufer zur Einhaltung dieser Ausfuhrbeschränkungen und -bestimmungen verlangt wird. Die Parteien gehen davon aus, dass der Verkäufer nicht gegen diese AGB verstößt, wenn er sich an Ausfuhrbeschränkungen oder -bestimmungen hält. Der Verkäufer kann sich weigern, Verpflichtungen aus diesen AGB zu erfüllen oder eine im Rahmen der Vereinbarung erteilte Bestellung ablehnen oder diese AGB mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder zu kündigen, wenn dies für den Verkäufer einen Verstoß gegen Gesetze oder Vorschriften darstellt, insbesondere in Bezug auf internationale Handelsvorschriften, die den Verkauf von Waren und Services an bestimmte Länder, bestimmte natürliche oder juristische Personen, die internationalen wirtschaftlichen, finanziellen oder anderen Sanktionen unterliegen. Gültig ab 1. April 2022.
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