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Description
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Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Projektadresse EDEKA
Scheckin-Center
Gewerbepark Cite
76532 Baden Baden
Projektadresse
Objektbeschreibung Umbau der gesamten
Kälteanlage.
Markt ist während des Umbaus
geöffnet.
Objektbeschreibung
Termine Anlieferung Schaltschrank:
09.09.25
Eigentlicher Beginn der
Klemmarbeiten: ab KW 37
möglich
Fertigstellung der Arbeiten:
KW 44
Termine
Beschreibung des Lieferumfanges Ihre Angebotspreise enthalten
folgende Positionen:
Arbeitszeit für die gesamten
Klemm- und Montagearbeiten
laut Ausschreibung und
Kabelzugliste.
Arbeitszeit für die Verlegung
der werkseitig installierten
Verbundverkabelung.
Gesamtes Material für den
Kabeltrassenbau der
werkseitig installierten
Verbundverkabelung.
Alle Kabel sind bereits an
der Verbundanlage werkseitig
montiert und einseitig
angeklemmt, die Kabel für die
Marktinstallation sind vom
bauseitigen Elektriker bis
50cm vor dem Gerät endverlegt.
Die Kabel am Verbund werden
nur verlängert, wenn die
Werksverkabelung zu kurz ist.
(Optionale Mehrleistung falls
erforderlich)
Einsatz von den benötigten
Werkzeugen und ggf. Leitern.
Baustelleneinrichtung und
Baustellenräumung.
Nicht in Ihrem Angebotspreis
enthalten sind:
Eventuell benötigtes
Montagematerialien für die
Klemmarbeiten an den
Verbrauchern (Trassenbau für
Verbundverkabelung außen vor).
Die Verkabelung ist bauseits
bis 50cm vor dem Gerät
ausgeführt.
Verbundverkabelung incl. der
Anschluss an den
Verbundgeräten.
Material-, Müll- und ggf.
Personalcontainer.
Baustrom (wird vom Kunden zur
Verfügung gestellt).
Mehrleistungen die nicht
im Liefer- und
Leistungsumfang enthalten
sind, werden nur akzeptiert,
wenn sie im Vorfeld
angekündigt wurden und
innerhalb einer Woche mit der
Unterschrift vom Kunden oder
Carrier Bauleiter über einen
Carrier Leistungsnachweis bei
der Firma Carrier eingereicht
werden.
Parkgebühren, wenn keine
kostenlosen Parkplätze
vorhanden sind.
Bußgelder für Falschparken
werden nicht akzeptiert.
Grundsätzliches:
Eine arbeitsplatzbezogene
Gefährdungsbeurteilung muss
erstellt werden.
Bitte beachten Sie das alle
Arbeiten nur unter den
erforderlichen
Arbeitssicherheitschutzmaßnahm
en und mit Ihrer persönlichen
Schutzausrüstung durchgeführt
werden dürfen.
Bitte beachten Sie
grundsätzlich das deutsche
Arbeitszeitgesetz.
Die Verbunde und
Schaltschränke werden vom
Spediteur bzw. der
Transportfirma eingebracht
und an dem im Plan genannten
Standort platziert.
Mehrleistungen dafür werden
ohne triftiger Begründung
nicht bezahlt.
Grundsätzlich Ordnung halten
und Baustelle besenrein
hinterlassen.
Mindestens ein
deutschsprachiger Mitarbeiter
ist auf der Baustelle
einzusetzen.
Rechnungsstellung:
Die Abrechnung erfolgt zu
denen mit Ihnen verhandelten
Festpreise für die
ausgeschriebenen Positionen.
Abschlagzahlungen sind
anteilig der bereits
ausgeführten Arbeiten
jederzeit möglich.
Mehrleistungen können nur
abgerechnet werden, wenn
diese mit dem Carrier
Bauleiter vorher besprochen
wurde und auf einem Carrier
Baustellenleistungsnachweis
dokumentiert, sowie vom
Kunden oder Carrier Bauleiter
unterschrieben werden.
Mehr- bzw. Mindermengen
werden zu Ihrem Einzelpreis
nachberechnet.
Zahlungsziele und
Vereinbarungen laut Carrier
Rahmenvertrag.
Beschreibung des Lieferumfanges
01 Ausführende Positionen
01
Ausführende Positionen
01.__.0010 Lieferung und Montage Kabelwannen zwischen Verbundanlage und Verbundschaltschrank Für die Verbundanlage sind ca. 80 Kabel zum in der Nähe aufgestellten Schaltschrank zu verlegen. Für diese werkseitige Verkabelung ist eine Kabelwanne mit Deckel (500mm breit) zu montieren.
Fühlerkabel und Datenleitungen sind mit einem Trennsteg von den restlichen Kabeln separat im Kabelkanal zu montieren.
Länge der Kabelwanne im Schnitt ca. 5 Meter.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Wannenbreite und Länge.
01.__.0010
Lieferung und Montage Kabelwannen zwischen Verbundanlage und Verbundschaltschrank
1.00
m
01.__.0020 Montieren und auflegen der Verbundverkabelung im Verbundschaltschrank Für die Verbundanlage sind
ca. 80 beschriftete Kabel im
Verbundschaltschrank
einzuführen, abzulängen,
abzuisolieren und aufzulegen.
An der Verbundanlage sind
alle Kabel bereits aufgelegt.
Nicht benötigte Drähte sind
auf leere Klemmen, ggf.
Lüsterklemmen in
Verteilerdosen, aufzulegen.
Die Abdeckungen im
Schaltschrank sind nach der
Kabeleinführung zu schließen.
Abgeschnittene Kabelreste
oder Isoliermäntel sind nach
den Arbeiten zu entfernen.
Die Klemmenbezeichnung zu der
Kabelbezeichnung ist in einem
Kabelplan aufgezeigt.
Die Verbundanlagen werden ab
Werk mit einer 10m langen
Verkabelung angeliefert.
Diese muss in einer vom
Anbieter gelieferten und
montierten Kabelwanne zum
Verbundschaltschrank geführt
und dort aufgelegt werden.
01.__.0020
Montieren und auflegen der Verbundverkabelung im Verbundschaltschrank
1.00
psch
01.__.0021 Erdung Rohrtrasse Der bauseits verlegte Erdungsdraht muss an den Rohrleitungen angeschlossen werden.
Erdungsschellen für die Rohre erforderlich und im Preis berücksichtigen.
01.__.0021
Erdung Rohrtrasse
2.00
Stk
01.__.0030 Zusammenbau der Schaltschränke Die 4 Schaltschrankbauteile sind vor Ort zusammenzubauen, die beschrifteten Steckverbindungen zusammen zu stecken.
Material wird hierfür in der Regel nicht benötigt.
01.__.0030
Zusammenbau der Schaltschränke
4.00
Schaltschränke
01.__.0040 Interne Verkabelung der Zuleitung bei TT Netzen Bei Anlagen mit TT-Netz muss die Zuleitung in den vorhandenen Schaltschränken durchverbunden werden. Genaue Querschnitte sind am ersten Tag der Arbeiten zu ermitteln.
Diese Verkabelung wird vom Anbieter geliefert und montiert.
Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.
01.__.0040
Interne Verkabelung der Zuleitung bei TT Netzen
0.00
Stk
01.__.0050 Anklemmen Kühlmöbelposition Die bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzuglisteauf oder unter dem Möbel zum E-Zubehör geführt, dort gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Ebenso ist der Ringbus aufzulegen.
Positionen: CI 20 - CI 71
Es wird kein Material benötigt.
01.__.0050
Anklemmen Kühlmöbelposition
51.00
Position
01.__.0055 Montage E-Zubehör unter oder auf dem Möbel Das E-Zubehör muss unter dem Möbel oder auf dem Möbel montiert/angeschraubt werden.
Es wird kein Material benötigt.
Über die Steckerverbindungen sind das Pilotmöbel und ggf. das Anreihmöbel (13 Stück) zu verbinden/stecken.
Eine Einweisung dafür ist grundsätzlich möglich bzw. gegeben.
01.__.0055
Montage E-Zubehör unter oder auf dem Möbel
51.00
Stk
01.__.0060 Anklemmen NK Kühlraum ohne Rohrbegleitheizung Die bauseits verlegten Kabel
müssen laut Kabelzuglistebei
allen Bauteilen bzw. Geräten
gekürzt, eingeführt und
aufgelegt werden. Am anderen
Ende müssen die Kabel von
unten im Maschinenraum in die
Schaltschränke eingeführt und
dort aufgelegt werden.
Position CI 1 - CI 13
Es wird kein Material
benötigt.
01.__.0060
Anklemmen NK Kühlraum ohne Rohrbegleitheizung
13.00
Positionen
01.__.0070 Anklemmen TK Kühlraum mit Rohrbegleitheizung Die bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzuglistebei allen Bauteilen bzw. Geräten gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden.
Das Ablaufrohr muss mit einer Erdungsschelle geerdet werden.
Position CI 14 - CI 16
Es wird von der Erdungsschelle abgesehen kein Material benötigt.
01.__.0070
Anklemmen TK Kühlraum mit Rohrbegleitheizung
3.00
Positionen
01.__.0080 Montage Türkontaktschalter an Kühlraumtüre Montage des
Türkontaktschalters an der
Kühlraumtüre.
Die bauseits verlegten Kabel
müssen laut Kabelzugliste bei
allen Bauteilen bzw. Geräten
gekürzt, eingeführt und
aufgelegt werden. Am anderen
Ende müssen die Kabel von
unten im Maschinenraum in die
Schaltschränke eingeführt und
dort aufgelegt werden.
Es wird von Schrauben
abgesehen kein Material
benötigt.
01.__.0080
Montage Türkontaktschalter an Kühlraumtüre
16.00
Stück
01.__.0090 Montage und anklemmen Fühler Temperaturregistrierung Kühlräume Die Fühlergehäuse müssen an die Kühlraumwand montiert werden.
Die bauseits verlegten LIYCY Datenkabel müssen laut Kabelzuglistebei allen Fühlern gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden.
Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Es wird von Schrauben und Dübel abgesehen kein Material benötigt.
01.__.0090
Montage und anklemmen Fühler Temperaturregistrierung Kühlräume
6.00
Fühler
01.__.0095 Montage und anklemmen Marktfühler und Feuchtefühler Die Fühlergehäuse müssen in der Ladenfläche an die Wand montiert werden. Die bauseits verlegten LIYCY Datenkabel müssen laut Kabelzuglistebei allen Fühlern gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden.
Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Es wird von Schrauben und Dübel abgesehen kein Material benötigt.
01.__.0095
Montage und anklemmen Marktfühler und Feuchtefühler
2.00
Stk
01.__.0100 Montage und Anschluss CO² Warnmelder und Blitzleuchten Der Co² Warnmelder und die
beiden Blitzleuchten müssen
an die Wand geschraubt
werden. Der Sensor bekommt
außerdem einen Rammschutz,
der ebenfalls über den Sensor
an die Wand geschraubt werden
muss.
Die bauseits verlegten Kabel
müssen laut Kabelzugliste bei
allen Bauteilen bzw. Geräten
gekürzt, eingeführt und
aufgelegt werden. Am anderen
Ende müssen die Kabel von
unten im Maschinenraum in die
Schaltschränke eingeführt und
dort aufgelegt werden.
Es wird von Schrauben und
Dübeln abgesehen kein
Material benötigt.
Montage Gaswarngerät an der
Wand (30cm über Fußboden).
Montage 1xSignalleuchte
außerhalb des Kühlraumes.
Montage Rammschutzbügel über
Gaswarngerät.
2x
01.__.0100
Montage und Anschluss CO² Warnmelder und Blitzleuchten
17.00
Stück
01.__.0105 Montage zusätzliches Signalgerät für Gaswarner Montage 1xSignalleuchte innerhalb des Kühlraums.
Die bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzugliste bei allen Bauteilen bzw. Geräten gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden.
Es wird von Schrauben und Dübeln abgesehen kein Material benötigt.
01.__.0105
Montage zusätzliches Signalgerät für Gaswarner
–
0.00
Stück
01.__.0115 Anklemmen Gaskühler Die 4 bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzugliste bei allen Bauteilen bzw. Geräten gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden.
Es wird von Schrauben abgesehen kein Material benötigt.
01.__.0115
Anklemmen Gaskühler
1.00
Stück
01.__.0120 Anklemmen Pumpen / Gaskühler Absaugung Die bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzugliste bei allen Bauteilen bzw. Geräten gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Es wird von Schrauben abgesehen kein Material benötigt.
01.__.0120
Anklemmen Pumpen / Gaskühler Absaugung
–
0.00
Stück
01.__.0130 Montage Warntableau Marktleiterbüro Montage des AL 300
Warntableau an der Wand im
Marktleiterbüro.
Die bauseits verlegten Kabel
müssen laut Kabelzuglistebei
allen Bauteilen bzw. Geräten
gekürzt, eingeführt und
aufgelegt werden. Am anderen
Ende müssen die Kabel von
unten im Maschinenraum in die
Schaltschränke eingeführt und
dort aufgelegt werden. Es
wird von Schrauben und Dübel
abgesehen kein Material
benötigt.
01.__.0130
Montage Warntableau Marktleiterbüro
1.00
Stück
01.__.0140 Montage und Anklemmen Warnschaltschrank Montage Warnschaltschrank.
Die 5 bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzugliste bei allen Bauteilen bzw. Geräten gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Es wird kein Material benötigt.
01.__.0140
Montage und Anklemmen Warnschaltschrank
1.00
Stk
01.__.0150 Anklemmen Be- und Entlüftung Montage Belüftungsschaltschrank.
Die 5 bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzuglistebei allen Bauteilen bzw. Geräten gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Es wird kein Material benötigt.
01.__.0150
Anklemmen Be- und Entlüftung
1.00
Stk
01.__.0160 Montage Notausschalter Montage Notausschalter an der Wand außerhalb des Maschinenraumes.
Die bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzuglistebei allen Bauteilen bzw. Geräten gekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden. Es wird von Schrauben und Dübel abgesehen kein Material benötigt.
01.__.0160
Montage Notausschalter
2.00
Stk
01.__.0170 Anklemmen Eisbereiter Die bauseits verlegten Kabel müssen laut Kabelzuglistegekürzt, eingeführt und aufgelegt werden. Am anderen Ende müssen die Kabel von unten im Maschinenraum in die Schaltschränke eingeführt und dort aufgelegt werden.
01.__.0170
Anklemmen Eisbereiter
1.00
Stk
Allgemeine Geschäftsbedingungen ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN
VERKAUF VON PRODUKTEN UND
VERKAUFSBEZOGENEN LEISTUNGEN
Carrier Kältetechnik
Deutschland GmbH
Sürther Hauptstraße 173,
50999 Köln
Registergericht Köln HRB 56371
I. DEFINITIONEN
Diese Allgemeinen Bedingungen
für den Verkauf und für
verkaufsbezogene Services,
sofern Services
vom Käufer bestellt wurden
(„AGB“), gelten
ausschließlich für
Unternehmer im Sinne des
Bürgerlichen
Gesetzbuches.
In diesen AGB:
bezieht sich „Käufer“ auf
jede Person, die im Rahmen
ihrer gewerblichen,
geschäftlichen oder
beruflichen Tätigkeit handelt
und daher als Unternehmer
gilt, mit der der Verkäufer
einen Vertrag über
einen Kauf- und/oder Service
eingeht.
bezieht sich „Vertrag“ oder
„Vereinbarung“ auf eine vom
Verkäufer bestätigte
Bestellung.
bezieht sich „Produkte“ auf
alle Produkte, einschließlich
Kühlmöbel,
Ausrüstungsgegenständen oder
andere Komponenten für eine
Kühlanlage, wie dies im
Vertrag näher beschrieben.
bezieht sich „Bestellung“
oder „Auftrag“ auf das
Dokument, das die
Geschäftsbedingungen wie
Preis,
Menge und Produkt enthält.
bezieht sich „Verkauf“ auf
den Verkauf von Produkten.
bezieht sich „Verkäufer“ auf
Carrier Kältetechnik
Deutschland GmbH, Sürther
Hauptstraße 173, 50999
Köln bezieht sich „Service“
je nach Vertragsinhalte auf
Transport- oder
Installationsdienste oder
Leistungen maximal bis zur
Inbetriebnahme der Produkte,
die vom Verkäufer an den
Käufer verkauft
werden.
II. ANWENDBARKEIT
Alle Verkäufe und
verkaufsbezogenen Services
des Verkäufers an den Käufer
unterliegen
diesen AGB. Der Käufer
bezahlt den Verkäufer gemäß
den Preisen und
Zahlungsbedingungen,
die in einer entsprechenden
Auftragsannahme durch den
Verkäufer bestätigt werden.
Diese
AGB machen alle Verkaufs- und
Servicebedingungen, die zuvor
vom Verkäufer oder einem
Rechtsvorgänger herausgegeben
und verteilt worden sind, sei
es durch Fusion, Übertragung
oder anderweitig, ungültig
und ersetzen sie. Andere
Allgemeine
Geschäftsbedingungen oder
weitere vom Käufer
vorgeschlagene Bedingungen,
die diese AGB ergänzen oder
ihnen
widersprechen, finden keine
Anwendung. Die Bedingungen
dieser AGB stellen die
vollständige
und ausschließliche Erklärung
der allgemeinen
Vertragsbedingungen zwischen
den Parteien
dar, und die Bestimmungen
dieser AGB können durch
schriftliche Urkunde, die von
den
bevollmächtigten Vertretern
beider Parteien oder durch
einseitige Änderung dieser
AGB durch
den Verkäufer modifiziert,
annulliert, geändert, ersetzt
oder aufgehoben werden. Der
Verkäufer informiert den
Käufer über die
durchgeführten Änderungen
dieser AGB und über
den Zeitpunkt des
Inkrafttretens dieser
Änderungen der AGB innerhalb
von 30 Tagen. Nach
einer solchen Mitteilung kann
der Käufer den Vertrag
kündigen, bevor eine Änderung
dieser
AGB wirksam wird.
III. BESTELLUNGEN
2 von 10
1. Die Verkäufe und Services
der Produkte basieren auf
Bestellungen. Die Bestellung
muss dem
Verkäufer in einer zwischen
den Parteien vereinbarten
Form und Inhalt übermittelt
werden,
um als offizieller Auftrag
qualifiziert zu werden. Bei
Verkäufen müssen die
folgenden Daten
unbedingt in einen Auftrag
gedruckt werden: (i) das Wort
„Auftrag“ oder „Bestellung“,
(ii)
Name und Adresse des Käufers,
(iii)
Umsatzsteuer-Identifikationsnu
mmer des Käufers (EULänder)
und/oder
Firmenregistrierungsnummer
(Nicht-EU-Länder), (iv)
Bezeichnung des
bestellten Produkts, (v)
bestellte Menge, (vi)
vereinbarte
Lieferbedingungen, falls
andere als
EXW (Incoterms 2020), (vii)
erforderliche Lieferadresse,
falls eine solche notwendig
ist, (viii)
Name und Adresse des
Verkäufers.
2. Mit Aufgeben der
Bestellung erkennt der Käufer
an, dass der Verkäufer die
notwendigen
Informationen zur Verfügung
gestellt hat, um die Eignung
der Produkte zu beurteilen
und alle
Vorsichtsmaßnahmen zu
ergreifen, um die Ursachen
und Auswirkungen einer
Fehlfunktion der
Produkte oder eines schlecht
erbrachten Service zu
begrenzen.
3. Bestellungen werden erst
verbindlich, wenn sie vom
Verkäufer bestätigt werden.
Auftragsbestätigungen werden
dem Käufer innerhalb von 5
Werktagen nach Erhalt der
Bestellung zugestellt. Die
Anfrage des Käufers gilt erst
dann als Bestellung, wenn es
eine
Übereinkunft über alle
kommerziellen und technischen
Spezifikationen in Bezug auf
die
Anfrage gibt und die
fabrikseitige Lösung vom
Verkäufer gegenüber dem
Käufer bestätigt
worden ist.
IV. ÄNDERUNG UND KÜNDIGUNG
DES VERTRAGS UND ABLEHNUNG
DER BESTELLUNG
1. Zusätzlich den anderen
Rechten behält sich der
Verkäufer das Recht vor, ohne
weitere Kosten
oder Haftung gegenüber dem
Käufer vom Vertrag oder
Teilen davon zurückzutreten,
wenn der
Käufer gegen eine der
Bestimmungen dieser AGB oder
Bestimmungen eines Vertrags
verstößt.
Der Verkäufer kann die
Lieferung/Übergabe von
Produkten ohne Gegenleistung
zurückhalten,
wenn der Käufer
zahlungsunfähig wird oder
Gegenstand eines Insolvenz-
oder
Konkursverfahrens ist, bis
der Käufer die Zahlung in
voller Höhe geleistet hat. In
solch einem
Fall behält sich der
Verkäufer ferner das Recht
vor, von jedem Vertrag oder
Teilen davon
zurückzutreten. Wird ein
solcher Widerruf geltend
gemacht, werden alle
angemessenen
Kosten erstattet, die dem
Käufer bis zum Zeitpunkt des
Widerrufs entstanden sind,
sofern der
Käufer einen Anspruch darauf
geltend machen kann.
2. Der Käufer kann nach der
Bestätigung durch den
Verkäufer fordern, den
Vertrag zu ändern
oder zu modifizieren, unter
der Bedingung, dass der
Käufer dem Verkäufer eine
zusätzliche
Vergütung für den
Änderungsauftrag zahlt. Der
Änderungsauftragsprozess
umfasst: Jegliche
zusätzliche Arbeit, die vom
Käufer verlangt wird, erfolgt
vorbehaltlich eines
Änderungsauftragsangebots des
Verkäufers. Der Käufer muss
den Änderungsauftrag
bestätigen und eine
entsprechende Bestellung
senden, um die Ausführung der
zusätzlichen
Arbeiten verlangen zu können.
Der Käufer erkennt an, dass
der Verkäufer ohne eine
Bestellung
des Käufers nicht mit der
Ausführung eines
Änderungsauftrags beginnt und
der Verkäufer
keiner Haftung unterliegt.
Für den Verkäufer wird eine
Gebühr von 3 % des
Auftragsbetrags
fällig, falls der Käufer (i)
zusätzliche Dokumente, die
nicht in der ursprünglichen
Bestellung
angefordert wurden, (ii) eine
Änderung der angeforderten
Dokumente nach
Auftragsbestätigung oder
(iii) eine Änderung in der
Spezifikation des Produktes
verlangt. Ein
solches Änderungsverlangen
muss dem Verkäufer spätestens
zwei Wochen vor dem geplanten
Liefertermin zugehen. Nach
diesem Datum ist der Käufer
nicht berechtigt, Änderungen
an oder
Ergänzungen zu der Bestellung
zu verlangen.
3. Mindestens zwei Wochen vor
dem geplanten Lieferdatum hat
der Käufer die Möglichkeit,
die
Bestellung nach Bestätigung
durch den Verkäufer unter der
Bedingung zu kündigen, dass er
dem Verkäufer eine
Entschädigung in Höhe von 50
% des Nettokaufpreises der
Bestellung zahlt
3 von 10
und die die vorherige
Zustimmung des Verkäufers vom
Käufer eingeholt wurde. Nach
diesem
Datum oder soweit die
Produkte bereits produziert
wurden, kann der Käufer immer
noch die
Bestellung stornieren, muss
aber eine Vergütung in Höhe
des gesamten Nettokaufpreises
der
Bestellung zahlen. Die
Zahlung der Entschädigung
berührt nicht das Recht des
Verkäufers auf
Schadensersatz, insbesondere
für die unvermeidbaren Kosten
für einen bereits veranlassten
Versand oder Einbau.
4. Der Verkäufer behält sich
das Recht vor, jede Änderung
eines Auftrags abzulehnen,
die als
unsicher, technisch verfehlt
oder als Verstoß gegen
geltende Vorschriften,
Normen, die
bewährte Praxis des
Verkäufers,
Qualitätsstandards oder als
unvereinbar mit den
Konstruktions- oder
Fertigungsmöglichkeiten des
Verkäufers angesehen wird.
V. LIEFERUNG/ANNAHME
1. Der Verkäufer wird alle
wirtschaftlich angemessenen
Anstrengungen unternehmen,
damit das
Produkt innerhalb der in der
Auftragsbestätigung
angegebenen Frist
versandbereit ist. Sofern
nicht ausdrücklich
schriftlich vereinbart,
handelt es sich bei den
angegebenen Versanddaten
um Schätzungen, und der
Verkäufer garantiert kein
bestimmtes Datum für den
Versand oder
die Lieferung der Waren. Der
Verkäufer gilt weder als in
Verzug, noch haftet der
Verkäufer für
Verluste, Schäden oder
Strafen, die durch eine
verspätete Leistung
verursacht werden, noch
für Leistungsabweichungen
aufgrund von Verzögerungen
bei der Lieferung der Waren
oder in
der Ausführung einer anderen
Leistung, die vom Verkäufer
im Rahmen dieser Bestellung zu
erbringen ist, soweit sie
sich der angemessenen
Kontrolle des Verkäufers
entzieht und nicht
durch Verschulden oder
Fahrlässigkeit des Verkäufers
verursacht wurde. Zu den
Gründen für
Verzögerungen zählen unter
anderem Lieferverzögerungen,
Streiks, Aussperrungen,
Arbeitskämpfe, Feuer,
Überschwemmungen, höhere
Gewalt, Krieg, Aufruhr,
Vandalismus,
Sabotage, Invasion, Aufruhr,
nationaler Notstand,
Piraterie, Entführung,
terroristische Akte,
Embargos oder
Handelsbeschränkungen,
extreme Wetter- oder
Verkehrsbedingungen,
vorübergehende Sperrungen von
Straßen, Pandemien,
Epidemien, Gesetze,
Vorschriften,
Anordnungen oder andere
Erlasse einer Regierung oder
Regierungsbehörde. Im Falle
einer
solchen Verzögerung werden
die Lieferungen wieder
aufgenommen, sobald die
Verzögerung
nicht mehr besteht.
2. Sofern nicht anders
vereinbart, muss der Käufer
alle bestellten Produkte
innerhalb von
zwei Wochen nach
Benachrichtigung des Käufers
gemäß Incoterms 2020 auf
eigene Kosten
abholen. Nach Ablauf dieser
zwei Wochen hat der Verkäufer
das Recht, bis zur Abholung
eine
Lagergebühr von netto 5,00
Euro/Tag/Produkt zu erheben.
3. Wenn die Parteien
vereinbart haben, dass die
Lieferung der Produkte an
ihren endgültigen
Aufstellort im Rahmen des
Auftrags enthalten ist, muss
der Käufer eine ausreichende
Fläche
zum Bedienen eines
Gabelstaplers und einen
angemessen ebenen und
belastbaren Weg von
der vorgesehenen
Lkw-Entladeposition zum
endgültigen Aufstellort
bereitstellen. Im
Zweifelsfall ist der Käufer
verpflichtet, alle
erforderlichen Genehmigungen
(wie etwa für die
Baustatik) einzuholen, damit
die Produkte eingebracht und
installiert und die Anlage in
Betrieb
genommen werden kann. Der
Käufer hat auch dafür zu
sorgen, dass die Öffnungen und
Durchwege ausreichend groß
sind, um den Transport vom
Lkw zum vorgesehenen
endgültigen
Aufstellort mit einem
Gabelstapler zu ermöglichen.
Der Verkäufer ist berechtigt,
alle Kosten,
die durch nicht ausreichende
Bedingungen am Standort
verursacht werden, d. h.
Wartezeit
und zusätzliche Ausrüstung
und Änderungen am Standort,
in Rechnung zu stellen. Wenn
der
Verkäufer dadurch weiteren
Kosten ausgesetzt ist, die
nicht in den Umfang der
Bestellung
enthalten sind, inklusive
Logistik-, Lager-,
Verwaltungs-, Verzögerungs-
und Standortkosten, ist
der Verkäufer berechtigt, dem
Käufer diese Kosten in
Rechnung zu stellen.
4 von 10
4. Wenn die Parteien
vereinbaren, dass die
Installation der Produkte am
endgültigen Aufstellort
Teil des Vertrages ist,
erfolgt die Abnahme dieser
Leistung spätestens eine
Woche nach der
Mitteilung der Fertigstellung
durch den Verkäufer an den
Käufer. Die noch ausstehende
Fertigstellung der
Konstruktion eines Dritten
steht der Abnahme der
Leistungen des
Verkäufers nicht entgegen, es
sei denn, diese Konstruktion
eines Dritten ist
erforderlich, um
den Betrieb der vom Verkäufer
gelieferten Produkte zu
simulieren. Etwaige
Transportschäden
oder Beschädigungen der
Produktoberfläche sind dem
Verkäufer jedoch vom Käufer
unverzüglich zu melden.
VI. GEFAHRÜBERGANG
1. Sofern nicht anders
vereinbart, geht das Risiko,
d. h. Diebstahl, Verlust oder
Verschlechterung
der Produkte, ab Werk auf den
Käufer über, wenn der
Verkäufer den Käufer
benachrichtigt,
die Produkte im Werk des
Verkäufers abzuholen.
2. Wenn der Transport zum
Leistungsumfang des
Verkäufers gehört, geht
dieses Verlustrisiko für
die Produkte auf den Käufer
über, sobald der Verkäufer
die Produkte unabgeladen auf
dem
Lkw anbietet. Wenn der
Transport und die Übergabe
der Produkte an einem
spezifizierten Ort
auf der Baustelle zum
Leistungsumfang des
Verkäufers gehören, geht
dieses Verlustrisiko für
die Produkte mit dem
jeweiligen Transport des
Verkäufers an den
spezifizierten Ort auf der
Baustelle auf den Käufer
über. Lehnt der Käufer die
Produkte nicht innerhalb von
5 Tagen nach
Erhalt schriftlich ab, gelten
sie unwiderruflich als ohne
Beanstandung geprüft und
erhalten.
Wenn der Transport und die
Installation im
Leistungsumfang des
Verkäufers enthalten sind,
geht dieses Risiko zum
frühesten der folgenden
Ereignisse auf den Käufer
über: (i) Abnahme
durch den Käufer, (ii) wenn
der Verkäufer dem Käufer eine
angemessene Frist zur Abnahme
gesetzt hat und die Produkte
daher als abgenommen gilt,
(iii) oder wenn der Käufer die
Produkte betreibt. Der
Verkäufer hat das Recht,
jeden Anteil der in dieser
Vereinbarung
enthaltenen Produkte als
Teillieferung zu versenden.
3. Der Käufer muss die
Versicherung gegen Diebstahl,
Verlust oder Verschlechterung
der
Produkte tragen, wenn
Produkte auf dem Gelände des
Käufers platziert und noch
nicht
angenommen bzw. abgenommen
worden sind.
4. Der Verkäufer übernimmt
weder das Eigentum noch das
Risiko, d. h. für Diebstahl,
Verlust
oder Verschlechterung der
Produkte, noch irgendeine
andere Verantwortung für
Produkte, die
von Dritten an den
Aufstellungsort geliefert
werden. Wenn diese Produkte
von Dritten mit den
Produkten des Verkäufers
verbunden werden, trägt der
Verkäufer nur das Risiko,
dass die
Produkte des Verkäufers die
Produkte von Dritten nicht
beschädigen, und auch nur
soweit,
wie diese Produkte von
Drittengemäß der Vereinbarung
zwischen Verkäufer und Käufer
bereitgestellt worden sind.
VII. EIGENTUMSÜBERGANG
1. Das Eigentum an den
Produkten geht erst dann auf
den Käufer über, wenn der
Verkäufer die
vollständige Zahlung des
Hauptpreises und der
Nebenkosten erhalten hat,
auch wenn eine
Zahlungsfristverlängerung
gewährt wird. Es wird jedoch
davon ausgegangen, dass die
bloße
Übersendung eines Dokuments,
das eine
Zahlungsverpflichtung
begründet, sei es ein Wechsel
oder ein anderes Dokument,
keine Zahlung im Sinne dieser
Klausel darstellt, und dass
der
ursprüngliche
Forderungsbetrag des
Verkäufers gegenüber dem
Käufer fällig bleibt,
einschließlich aller damit
verbundenen Sicherheiten und
einschließlich des
Eigentumsvorbehalts, bis der
Wechsel vollständig bei der
Bank des Verkäufers
eingegangen
ist.
2. Die vorstehenden
Bestimmungen stehen dem
Übergang des Risikos des
Verlusts oder der
Verschlechterung der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden
Produkte sowie von Schäden zum
5 von 10
Zeitpunkt der Lieferung gemäß
Incoterms sowie von Schäden,
die unter den Bedingungen
gemäß Artikel VI eintreten
können, nicht entgegen.
3. Pfändungen jeder Art oder
sonstige Eingriffe Dritter in
die Ware sowie ein Konkurs-
oder
Insolvenzverfahren hat der
Käufer dem Verkäufer
unverzüglich anzuzeigen,
damit der
Verkäufer sich hiergegen
verteidigen und seine Rechte
wahren kann.
4. Der Käufer verpflichtet
sich ferner, die Produkte
nicht als Garantie oder
Sicherheit zu
verpfänden oder zu übereignen.
5. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts stellt
keinen Rücktritt vom Auftrag
dar und
schließt weitergehende
Ansprüche des Verkäufers
nicht aus.
VIII. PREIS UND
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Zahlungen erfolgen auf der
Grundlage einer vom Verkäufer
ausgestellten Rechnung und
sind
innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsstellung fällig. Der
Käufer darf die Zahlung von
Rechnungen oder anderen
Beträgen, die dem Verkäufer
zustehen, nicht aufgrund von
Aufrechnungslagen oder
Gegenforderungen des Käufers
zurückhalten, es sei denn sie
sind
unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellt.
2. Wenn der Käufer dem
Verkäufer einen gemäß den
Zahlungsbedingungen fälligen
Betrag nicht
zahlt, ist der Käufer
verpflichtet, dem Verkäufer
Verzugszinsen gemäß § 288 BGB
zu zahlen.
Sofern nicht anders in der
Auftragsannahme angegeben,
verstehen sich alle
Angebotspreise
ab Lager oder -Werk von
Carrier, (Incoterms 2020).
Das Schadensrisiko an
Produkten geht mit
Übergabe der Produkte auf den
Käufer über. Alle Preise sind
in EUR (Euro-Währung)
angegeben und alle
entsprechenden Zahlungen sind
in EUR (Euro-Währung) zu
leisten. In
Ländern mit einer anderen
offiziellen Währung als dem
Euro können die Parteien eine
andere
Zahlungswährung vereinbaren.
Im Falle einer Abweichung
oder, wenn vom Verkäufer nicht
anders spezifiziert,
verstehen sich alle
angegebenen Preise ohne
Mehrwertsteuer.
3. Sollten sich die zum
Zeitpunkt dieser Vereinbarung
bestehenden wirtschaftlichen
und
kommerziellen Bedingungen
wesentlich zum Nachteil einer
Partei ändern, kann die
geschädigte Partei (die
„Geschädigte Partei“) die
jeweilige andere Partei zu
Gesprächen
auffordern und zu versuchen,
diesen wesentlichen Nachteil
mit dem Ziel zu beseitigen,
das
ursprüngliche Gleichgewicht
zwischen den Parteien zu
erhalten, unter der
Voraussetzung ,
dass dieser wesentliche
Nachteil (i) zum Datum des
Inkrafttretens des Vertrages
vernünftigerweise nicht
vorhersehbar war und (ii)
nicht durch ausdrücklich
vertragliche
Bedingungen festgelegt ist.
Wenn die Parteien nicht in
der Lage sind, eine solche
wesentliche
Nachteil innerhalb eines (1)
Monats ab dem Datum dieses
Antrags zu beseitigen, ist die
geschädigte Partei
berechtigt, diese
Vereinbarung mit einer Frist
von mindestens
drei (3) Monaten schriftlich
zu kündigen. Zur Vermeidung
von Missverständnissen wird
ein
wesentlicher Nachteil
beinhaltet, ist aber nicht
beschränkt auf
Kostensteigerung für
Rohstoffe,
Transport und Güter,
Lieferverzögerungen,
staatliche Vorschriften und
andere Ereignisse, die
nicht der Kontrolle der
benachteiligten Partei
unterliegen.
4. Bei einem Auftragswert von
> 500.000 Euro oder einem
Zeitraum zwischen Angebot und
Auslieferung/Annahme des
Auftrages gilt folgende
Abschlagszahlungsregelung: 30
% bei
Auftragserteilung, 30 % bei
Produktionsbeginn, 30 % bei
Lieferung am Standort, 10 %
bei
Lieferung oder Abnahme
(letztere, wenn die
Installation im
Leistungsumfang enthalten
ist).
Ungeachtet des Vorstehenden
vereinbaren die Parteien im
Falle einer unzureichenden
Kreditwürdigkeit des Käufers,
dass der volle Preis für die
Bestellung vor der
Auftragsbestätigung oder wie
individuell zwischen den
Parteien vereinbart, zu
zahlen ist.
Anschließend bestätigt der
Verkäufer die Bestellung in
der Regel innerhalb von
maximal
5 Werktagen nach dem Datum,
an dem die entsprechende
Zahlung seinem Konto
6 von 10
gutgeschrieben wurde. Wenn
die im Voraus bezahlte
Bestellung nicht innerhalb von
10 Werktagen nach dem Datum
der Gutschrift der
entsprechenden Zahlung auf
seinem Konto
bestätigt wird, gilt die
Bestellung als abgelehnt.
5. Wenn die Installation im
Bestellumfang enthalten ist,
wird der Zugang zu
elektrischem Strom
und zur Wasserversorgung
kostenlos und innerhalb eines
Radius von 50 Metern um den
endgültigen Aufstellungsort
bereitgestellt.
6. Der Preis beinhaltet nicht
die Abholung und Entsorgung
der Produkte. Derartige
Leistungen
müssen vom Käufer gesondert
bestellt werden.
IX. GARANTIEN UND HAFTUNG DES
VERKÄUFERS
1. Wenn eine Bestellung
vorsieht, dass der Verkäufer
für den Transport
verantwortlich ist, muss
der Käufer den Verkäufer über
Transportschäden
unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb
von 5 Werktagen nach dem
Ausstellungsdatum des
Frachtbriefs, welcher auf der
Grundlage
der „Convention relative au
Contrat de transport
international de marchandises
par route“
(CMR) ausgestellt worden ist
oder dem Datum an dem
Problemen bezüglich der
Qualität der
Produkte sichtbar geworden
sind, benachrichtigen, dies
je nachdem was zuerst
eintritt.
Unterlässt der Käufer dies,
so gelten die Produkte als
ohne Beanstandung angenommen.
Der
Käufer ist verpflichtet, die
Lieferung des Produkts am Tag
des Erhalts zu bestätigen.
2. Der Umfang der
Gewährleistung des Verkäufers
hierunter beschränkt sich auf
die Reparatur
oder den Ersatz des
fehlerhaften neuen Produkts
durch ein ähnliches
fehlerfreies Produkt
oder, nach billigem Ermessen
des Verkäufers, auf die
Rückerstattung des
Kaufpreises, wobei
alle Rohstoff-, Herstellungs-
und Betriebsfehler für einen
Zeitraum von zwölf (12)
Monaten ab
Lieferung abgedeckt sind,
oder für den Zeitraum von
zwölf (12) Monaten ab
Installation oder
Abschluss der jeweils
erbrachten Services. Um die
oben genannte Gewährleistung
in Anspruch
nehmen zu können, muss der
Käufer dem Verkäufer jeden
Mangel oder Fehler
unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb
von zehn (10) Kalendertagen
nach seiner Entdeckung,
schriftlich
mitteilen. Diese Mitteilung
muss einen klaren Bezug auf
die entsprechende Kaufrechnung
enthalten. Für Schäden, die
durch eine verspätete Anzeige
entstehen, haftet der Käufer.
Durch
den Austausch oder die
Reparatur von Produkten wird
die Garantiezeit der
ursprünglichen
Lieferung nicht verlängert.
3. Die Gewährleistung
erlischt vorzeitig, wenn der
Käufer oder Dritte ohne
vorherige schriftliche
Zustimmung des Verkäufers
Eingriffe oder
Instandsetzungen am Produkt
vornehmen.
Nachdem der Käufereinen
Mangel festgestellt hat, muss
er unverzüglich (i) alle
geeigneten
Maßnahmen zur Minderung des
Schadens ergreifen, (ii) dem
Verkäufer den Mangel anzeigen
und (iii) dem Verkäufer
Gelegenheit geben, den Defekt
zu beheben. Die mangelhaften
Produkte oder Teile der
Produkte müssen auf Verlangen
des Verkäufers an den
Verkäufer
zurückgegeben werden. Soweit
der Verkäufer keine Rückgabe
verlangt, sind sie vom Käufer
zu
entsorgen.
4. Diese Gewährleistung wird
vorbehaltlich einer Wartung
der Produkte während des
Gewährleistungszeitraums
gegeben. Diese ist vom
Verkäufer oder einem vom
Verkäufer
zugelassenen Servicepartner
gemäß der Bedienungsanleitung
oder der Spezifikationen im
Angebot durchgeführt werden.
5. Für Schäden am Produkt
haftet der Verkäufer nach dem
Produkthaftungsgesetz, bei der
Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit, sowie bei
Übernahme von Garantien,
vollumfänglich und
unbegrenzt. Für Folgeschäden,
die der Verkäufer vorsätzlich
oder grob
fahrlässig verursacht, haftet
er ebenfalls unbegrenzt. Bei
schuldhafter Verletzung
wesentlicher
Vertragspflichten haftet der
Verkäufer auch bei leichter
Fahrlässigkeit, jedoch
begrenzt auf
den vertragstypischen,
vernünftigerweise
vorhersehbaren Schaden. Für
leicht fahrlässig
7 von 10
verursachte Folgeschäden,
insbesondere Vermögensschäden
ist die Haftung
ausgeschlossen.
Garantien sind
ausgeschlossen, sofern nicht
individualvertraglich vom
Verkäufer bestätigt.
6. Zu den Folgeschäden
gehören Umsatzverlust,
Verlust von erwarteten
Einkünften,
Kosteneinsparungen oder
Gewinnen, Geschäfts- oder
Rufschädigung. Die Parteien
stimmen
darüber ein, in zulässigem
Umfang von den Bestimmungen
der gesetzlichen Regelungen
abzuweichen, um die
vorliegenden Bestimmungen
vollständig anwenden zu
können.
7. Der Verkäufer haftet nicht
für Schäden, die aus der
Übermittlung unrichtiger oder
unzureichender Informationen
durch den Käufer resultieren.
Der Verkäufer ist unter keinen
Umständen dafür
verantwortlich, die Relevanz,
Angemessenheit oder
Genauigkeit dieser
Informationen zu überprüfen.
Jegliche Fehler oder
Auslassungen in
Verkaufsunterlagen,
Kostenvoranschlägen,
Angeboten, Preislisten,
Angebotsannahmen, Rechnungen
oder anderen
vom Verkäufer herausgegebenen
Dokumenten oder Informationen
können vom Verkäufer
geändert werden, ohne dass
dies eine Haftung seitens des
Verkäufers begründet. Die
Parteien
verpflichten sich eine
einvernehmliche kommerzielle
Einigung anzustreben, bevor
der Käufer
die Geltendmachung von
Ansprüchen durch eine
Rechtshandlung einleitet, um
eventuelle
Fehler oder Ungeeignetheit
des Produkts zu beheben.
8. Mit Ausnahme der in diesem
Vertrag ausdrücklich
festgelegten Gewährleistungen
übernimmt
der Verkäufer keine anderen
mündlichen oder schriftlichen
Garantien, insbesondere in
Bezug
auf ausdrückliche oder
stillschweigende Zusagen der
Handelsfähigkeit und der
Gebrauchsfähigkeit für andere
Zwecke als der im Vertrag
bestimmten.
X. ZUSICHERUNGEN UND
GEWÄHRLEISTUNGEN DES KÄUFERS
1. Der Käufer muss sich in
jeder Hinsicht an alle
Bestimmungen halten und alle
angemessenen
Schritte unternehmen, um
sicherzustellen, dass seine
Mitarbeiter, Bevollmächtigten
und
Subunternehmer alle im
„Ethikkodex“ des Konzerns des
Verkäufers, der Carrier
Corporation
(„Carrier“), festgelegten
Grundsätze (der „Ethikkodex“)
einhalten. Der Ethikkodex
kann von
Zeit zu Zeit nach alleinigem
Ermessen des Verkäufers
aktualisiert werden. Der
Ethikkodex ist
unter
https://www.corporate.carrier.
com/corporate-responsibility/g
overnance/ethicscompliance/
verfügbar und auf Anfrage
beim Verkäufer in Papierform
erhältlich. Er wird
hiermit durch Bezugnahme in
diese AGB aufgenommen und
stellt einen wesentlichen
Bestandteil dieser AGB dar.
Darüber hinaus stimmen beide
Parteien überein, keiner
Person,
keinem Unternehmen, keiner
Regierungsbehörde oder
anderen Körperschaft direkt
oder
indirekt etwas von Wert
anzubieten oder zu geben, um
diese oder dieses dazu zu
bewegen, in
Bezug auf offizielle
Pflichten in der Weise zu
handeln oder eine Handlung zu
unterlassen, dass
eine Partei auf unangemessene
oder rechtswidrige Weise
Geschäfte oder einen
unangemessenen
Geschäftsvorteil erlangen
oder erhalten kann.
2. Der Käufer ist dafür
verantwortlich, einen
Aufstellort bereitzustellen,
der den
Sicherheitsvorschriften des
Landes, in das der Kauf
erfolgt und dem
EH&S-Regelwerk (Umwelt,
Gesundheit und Sicherheit)
des Verkäufers entspricht, d.
h. insbesondere sicheren
Zugang zum
Aufstellort und sichere
Arbeitsumgebungen auf
Dächern. Der Verkäufer hat
das Recht, alle
Arbeiten sofort einzustellen
und seine zusätzlichen Kosten
in Rechnung zu stellen, wenn
der
Standort diesen Vorschriften
nicht entspricht und/oder
zusätzliche
Sicherheitsmaßnahmen
getroffen werden müssen.
3. Der Käufer garantiert,
dass er die Produkte nicht in
der Weise verkaufen, nutzen
oder
anderweitig übertragen wird,
dass sie mit einer
Nuklearanlage oder einer
Anlage, die an der
Herstellung oder Lagerung von
nuklearen, biologischen oder
chemischen Waffen beteiligt
ist,
in Verbindung gebracht werden.
4. Der Käufer hält den
Verkäufer, seine verbundenen
Unternehmen und ihre
jeweiligen
Direktoren, leitenden
Angestellten, Mitarbeiter,
Rechtsnachfolger und
Abtretungsempfänger
8 von 10
für alle Klagen oder
Ansprüche, Kosten und
Ausgaben für Schäden oder
Verluste, einschließlich
Folgeschäden oder -verluste
an, Vermögen, Eigentum oder
Umwelt, oder jegliche Haftung
aus
Verträgen oder schriftlichen
Garantien des Käufers
schadlos, die sich aus dem
Kauf, der
Verwendung, dem Verkauf oder
der Installation durch den
Käufer oder seine Partner
ergeben.
5. Die Parteien sind sich
einig, dass jeder Verstoß
gegen den Ethikkodex, gegen
Ausfuhrbestimmungen, Nuklear-
oder Waffenbeschränkungen
oder nicht beseitigte Verstöße
gegen das EH&S-Regelwerk
durch den Käufer dem
Verkäufer das Recht gibt, den
Vertrag aus
wichtigem Grund fristlos zu
kündigen.
6. Die Verpflichtungen des
Käufers in diesen
Bestimmungen bleiben
ungeachtet der Kündigung
oder des Ablaufs des Vertrags
in vollem Umfang in Kraft und
wirksam.
XI. WARENZEICHEN UND
GEISTIGES EIGENTUM
1. Der Verkäufer ist
Eigentümer bzw. Lizenzinhaber
aller Warenzeichen,
Dienstleistungsmarken,
Handelsnamen, Urheberrechte,
Software, urheberrechtlich
geschützten Informationen und
sonstigen gewerblichen
Schutzrechte von Carrier, die
mit den Produkten verwendet
werden
oder mit ihnen verbunden sind
(im Folgenden gemeinsam als
„geistiges Eigentum“
bezeichnet).
2. Dem Käufer ist es
gestattet, geistiges Eigentum
nur in der vom Verkäufer
festgelegten Form,
Art und Weise und nur in
Übereinstimmung mit diesen
AGB oder schriftlichen oder
gedruckten
Dokumenten zu verwenden, die
der Verkäufer dem Käufer zur
Verfügung gestellt hat, und
nur
während der Gültigkeitsdauer
dieser AGB und für die vom
Verkäufer an den Käufer gemäß
diesen AGB verkauften
Produkte. Jegliche Nutzung
des geistigen Eigentums durch
den Käufer
erfolgt zugunsten des
Verkäufers. Der Käufer
verpflichtet sich, dieses
geistige Eigentum zu
schützen und gegebenenfalls
das gesamte geistige Eigentum
an den Verkäufer
zurückzugeben,
wenn diese AGB enden. Der
Verkäufer kann das Recht des
Käufers zur Nutzung des
geistigen
Eigentums jederzeit
widerrufen, wenn der Käufer
die Anweisungen des
Verkäufers zur
Nutzung des geistigen
Eigentums nicht befolgt. Der
Widerruf kann schriftlich
oder in einer
anderen vereinbarten Form
erfolgen. Der Käufer muss
unverzüglich die Nutzung des
gesamten
geistigen Eigentums nach
Ablauf oder Kündigung dieser
AGB oder anderer separater
Vereinbarungen oder Verträge
einstellen. Der Käufer
verpflichtet sich, alle
Kosten, Ausgaben
und Anwaltsgebühren zu
zahlen, die dem Verkäufer
entstehen, um die vom Käufer
gemäß
dieser Klausel übernommenen
Verpflichtungen
durchzusetzen. Der Käufer
muss den
Verkäufer unverzüglich über
jede Verletzung oder
mutmaßliche oder
offensichtliche
Verletzung von geistigem
Eigentum informieren, von der
der Käufer glaubt, dass sie
einen
wesentlichen nachteiligen
Einfluss auf die Fähigkeit
des Käufers hat, die Produkte
zu verkaufen
oder den Service gemäß den
Bestimmungen dieser AGB oder
anderer separater
Vereinbarungen oder Verträge
zu erbringen, einschließlich,
aber nicht beschränkt auf die
Verletzung von Marken oder
Warenzeichen oder
Verhaltensweisen, die als
Weitergabe der
Produkte durch Dritte in
Bezug auf die Produkte
angesehen werden können, von
denen der
Käufer Kenntnis hat oder
erlangen könnte.
3. Die Verpflichtungen aus
diesem Absatz bleiben auch
nach Beendigung des Vertrags
bestehen
und binden die Parteien für
die Gültigkeitsdauer des
geistigen Eigentumsrechts.
XII. VERTRAULICHE
INFORMATIONEN
Der Käufer muss alle
aktuellen Preislisten und
Rabatttabellen,
Teileverkaufs-, Service-,
Reparatur- und
Installationsliteratur,
Materialien und
Veröffentlichungen sowie alle
weiteren
Daten oder Informationen, die
vom Verkäufer oder seinen
verbundenen Unternehmen in
Verbindung mit den Produkten
und/oder Services
bereitgestellt werden,
schützen und
vertraulich behandeln,
insbesondere solche, die
urheberrechtlich geschützt
sein können oder
9 von 10
vom Verkäufer als solche
angesehen werden, unabhängig
davon, ob sie mündlich,
visuell,
schriftlich oder in anderer
greifbarer Form erbracht
worden sind. Geschützte
Informationen
umfassen ferner alle
technischen Informationen,
die sich in der Entwicklung
befinden und vom
Verkäufer noch nicht für den
kommerziellen Verkauf
freigegeben wurden,
insbesondere
schriftliche Informationen
und Informationen, die der
Käufer durch Beobachtung oder
Arbeit
mit der
Entwicklungstechnologie des
Verkäufers und/oder durch
Beobachtung von oder
Arbeiten mit
Fertigungsprozessen oder
-maschinen in der Fertigungs-
oder technischen
Entwicklungseinrichtung eines
Verkäufers erhält.
XIII. HÖHERE GEWALT
Die Parteien haben im Falle
höherer Gewalt, die die
Erfüllung der ihnen
obliegenden
Verpflichtung verzögert,
behindert oder unmöglich
macht, keine Ansprüche gegen
die andere
Partei. In jedem Fall gilt
die nachstehende, nicht
umfassende Liste von
Ereignissen als Fälle
höherer Gewalt, die daher von
der Haftung ausgeschlossen
sind: Alle Ereignisse
außerhalb der
Kontrolle der Parteien und
insbesondere alle
behördlichen oder
gesetzlichen Maßnahmen, wie
Streiks, Aussperrungen,
Arbeitskämpfe oder andere
abgestimmte
Mitarbeiterhandlungen,
Brände, Überschwemmungen,
Naturereignisse,
Maschinenversagen oder daraus
resultierende
Nichtgebrauchsfähigkeit,
Explosionen, Aufruhr, Kriege
oder bewaffnete Konflikte,
Aufstände
und Sabotage, Unruhen,
Vandalismus, Invasion,
Ausschreitungen, nationale
Ausnahmezustände, Piraterie,
Entführung, Terrorakte,
Embargos oder
Handelsbeschränkungen,
extreme Wetter- oder
Verkehrsbedingungen,
vorübergehende
Sperrungen von Straßen,
Epidemien, Gesetzgebungen,
Vorschriften, Anordnungen oder
andere Handlungen einer
Regierung oder
Regierungsbehörde,
Transportstreiks, Import- oder
Exportbeschränkungen. Zu
diesen Ereignissen gehören
auch Verzögerungen des
Verkäufers,
die durch weltweiten Mangel
an Rohstoffen oder
Komponenten verursacht werden
(nur in
dem Umfang, in dem der
Verkäufer wirtschaftlich
angemessene Anstrengungen
unternommen
hat, um solche Verzögerungen
zu verhindern, wie etwa alle
notwendigen Komponenten oder
Rohstoffe rechtzeitig zu
bestellen und Versuche,
Ersatzmaterialien zu
sichern). Im Falle eines
solchen Vorfalls oder eines
ähnlichen Ereignisses muss
die andere Partei
unverzüglich darüber
informiert werden. In solchen
Fällen wird der Vertrag
ausgesetzt und die
Aussetzungsfrist auf
der ursprünglich festgelegten
Frist hinzugerechnet.
XIV. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER
INFORMATIONEN UND DATENSCHUTZ
1. Der Verkauf von Produkten
erfordert die Erhebung und
Verarbeitung personenbezogener
Daten. Die Parteien fungieren
hiermit beide als
Datenverantwortliche. Beide
Parteien halten
sich an die Verordnung (EU)
2016/679
(Datenschutz-Grundverordnung)
in der jeweils
geltenden Fassung
hinsichtlich der im Rahmen
dieser Vereinbarung erhobenen
und
verarbeiteten
personenbezogenen Daten. Wenn
der Käufer dem Verkäufer
personenbezogene Daten zur
Verfügung stellt, garantiert
der Käufer, dass er dazu
rechtlich
befugt ist. Die
Datenschutzrichtlinie des
Verkäufers für seine Kunden
ist hier verfügbar:
https://www.carrier.com/carrie
r/en/worldwide/legal/privacy-n
otice/
2. Der Käufer ermächtigt den
Verkäufer, Betriebsdaten (d.
h. Standort-, Temperatur- und
Energiedaten) der Produkte
durch Fernüberwachungssysteme
und vor Ort beim Kunden zu
erheben, zu speichern und zu
verarbeiten, um die Produkte
und Services von Carrier zu
verbessern.
XV. NICHTIGKEIT
Sollte eine Bestimmung dieses
Vertrages (ganz oder
teilweise) unwirksam,
rechtswidrig,
unverbindlich oder nicht
durchsetzbar sein, gelten die
anderen Bestimmungen
weiterhin und
10 von 10
die Parteien werden alles im
Rahmen ihrer Möglichkeiten
tun, um eine Einigung über
eine neue
Bestimmung zu erzielen, die
der Absicht der ungültigen,
rechtswidrigen,
unverbindlichen oder
nicht durchsetzbaren
Bestimmung unter
Berücksichtigung des Inhalts
und Zwecks dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und des
Vertrags möglichst nahe kommt.
XVI. ANWENDBARES RECHT
1. Der Vertrag, der diese AGB
einschließt, unterliegt dem
Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Alle Streitigkeiten, die
nicht durch eine
außergerichtliche Einigung
gelöst werden können,
unterliegen dem Gerichtsstand
Köln.
2. Sofern nicht anders
schriftlich zwischen
Verkäufer und Käufer
vereinbart, sind diese AGB
(einschließlich aller
Ergänzungen oder Änderungen
daran) von der Anwendung des
Übereinkommens über Verträge
von Carrier über den
internationalen Warenkauf
ausgeschlossen.
3. Der Verkäufer unterliegt
den geltenden
Ausfuhrbeschränkungen und
-bestimmungen, die von
der Europäischen Union, der
Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika und
anderen
Regierungen erlassen werden
und Änderungen unterliegen
können. Der Käufer wird den
Verkäufer nicht veranlassen,
gegen diese Gesetze zu
verstoßen, und muss alle
erforderlichen
Konformitätserklärungen zur
Einhaltung dieser Gesetze in
dem Umfang geben, die vom
Verkäufer zur Einhaltung
dieser Ausfuhrbeschränkungen
und -bestimmungen verlangt
wird.
Die Parteien gehen davon aus,
dass der Verkäufer nicht
gegen diese AGB verstößt,
wenn er
sich an Ausfuhrbeschränkungen
oder -bestimmungen hält. Der
Verkäufer kann sich weigern,
Verpflichtungen aus diesen
AGB zu erfüllen oder eine im
Rahmen der Vereinbarung
erteilte
Bestellung ablehnen oder
diese AGB mit sofortiger
Wirkung auszusetzen oder zu
kündigen,
wenn dies für den Verkäufer
einen Verstoß gegen Gesetze
oder Vorschriften darstellt,
insbesondere in Bezug auf
internationale
Handelsvorschriften, die den
Verkauf von Waren und
Services an bestimmte Länder,
bestimmte natürliche oder
juristische Personen, die
internationalen
wirtschaftlichen,
finanziellen oder anderen
Sanktionen unterliegen.
Gültig ab 1. April 2022.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Your bid details
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