Bauwasser
Ecklingerode, Dorfzentrum
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01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
VORBEMERKUNGEN 1. Allgemeines 1.1 Bauvorhaben Die ausgeschriebenen Leistungen betreffen die Neugestal tung des Dorfzentrums der Gemeinde Ecklingerode. Das Leistungsverzeichnis umfasst sämtliche Lieferungen und Leistungen zur vollständigen, fachgerechten und fun ktionsfähigen Ausführung der ausgeschriebenen Bauleistu ngen. 1.2 Ausführungsgrundlagen Die Leistungen sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN- und DIN-EN-Normen, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C sowie den gesetzlichen und behördlichen Vorsc hriften auszuführen. Soweit einzelne Arbeitsvorgänge in den Leistungspositio nen nicht ausdrücklich beschrieben sind, gelten die nac h den einschlägigen ATV der VOB/C zur vollständigen Lei stungserbringung erforderlichen Nebenleistungen als Bes tandteil der ausgeschriebenen Leistung. 1.3 Versorgungsträger Werden im Zuge der Bauausführung Arbeiten an bestehende n Anlagen von Energieversorgungsunternehmen, Telekommun ikationsunternehmen oder sonstigen Versorgungsträgern e rforderlich, sind diese mit dem jeweiligen Leitungsträg er abzustimmen und nach dessen technischen Vorgaben aus zuführen. 2. Ortsbesichtigung Dem Bieter wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse und den Umfang der ausgesch riebenen Leistungen zu informieren. Eine Baustellenbesichtigung kann nach vorheriger Abstim mung über die Vergabeplattform mit der Vergabestelle er folgen. Nachforderungen aufgrund unzureichender Kenntnis der ör tlichen Verhältnisse werden ausgeschlossen, soweit dies e bei einer zumutbaren Besichtigung erkennbar gewesen w ären. 3. Baugrund und Bestandsleitungen Ein Baugrundgutachten liegt nicht vor. Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Erdarbeite n die örtlich angetroffenen Bodenverhältnisse zu berück sichtigen. Werden abweichende Baugrundverhältnisse, Hindernisse od er nicht dokumentierte Leitungen angetroffen, ist der A uftraggeber unverzüglich zu informieren. Die Arbeiten i n diesem Bereich sind bis zur Entscheidung des Auftragg ebers einzustellen. 4. Nachunternehmer Der Einsatz von Nachunternehmern richtet sich nach den Vergabeunterlagen und den Bestimmungen der VOB/A. Der Auftragnehmer bleibt für sämtliche Leistungen seine r Nachunternehmer verantwortlich. 5. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführte n Leistungen. Der Auftragnehmer hat die für die Abrechnung erforderli chen Aufmaße eigenverantwortlich zu erstellen und dem A uftraggeber prüffähig vorzulegen. Verdeckte Leistungen sind vor dem Verfüllen oder Überba uen gemeinsam festzustellen. Die Vorbemerkungen sind Bestandteil des Leistungsverzei chnisses. 6. Einheitspreise Die Einheitspreise umfassen sämtliche Lieferungen, Leis tungen sowie Nebenleistungen, die zur vollständigen Her stellung der ausgeschriebenen Bauleistungen erforderlic h sind. Hierzu gehören insbesondere: · Lieferung aller Baustoffe, · Transport, · Be- und Entladung, · Zwischenlagerung, · Einbau, · Verdichtung, · Geräte- und Maschineneinsatz, · Baustellengemeinkosten, · Entsorgung nicht wiederverwendbarer Stoffe, · sämtliche Nebenleistungen nach den ATV der VOB/C. Alle Baustoffe müssen den jeweils geltenden technischen Regelwerken entsprechen. Erforderliche Eigenüberwachungen, Gütenachweise und Eig nungsnachweise sind durch den Auftragnehmer auf Verlang en vorzulegen. 7. Mit den Einheitspreisen abgegoltene Nebenleistungen Soweit keine gesonderten Positionen vorgesehen sind, ge lten insbesondere folgende Leistungen mit den Einheitsp reisen als abgegolten: · Baustelleneinrichtung einschließlich Vorhaltung und R äumung, · Lager- und Arbeitsflächen, · Baustellenzufahrten, · Schutz vorhandener baulicher Anlagen, · Schutz vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen, · Sicherung vorhandener Grenzpunkte, · Reinigung der Baustelle, · Beseitigung baubedingter Verschmutzungen, · Material-, Geräte- und Vorhaltekosten, · alle Nebenleistungen nach den ATV der VOB/C. 8. Verkehrssicherung Der Auftragnehmer hat während der gesamten Bauzeit die Verkehrssicherung innerhalb seines Arbeitsbereiches sic herzustellen. Verkehrssicherungsmaßnahmen sind entsprechend den verke hrsrechtlichen Anordnungen sowie den geltenden Vorschri ften der StVO und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) auszuführen. 9. Leistungsänderungen Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen dürfen a usschließlich nach schriftlicher Anordnung des Auftragg ebers entsprechend den §§ 1 und 2 VOB/B ausgeführt werd en. Nicht ausgeschriebene Leistungen dürfen erst nach schri ftlicher Beauftragung begonnen werden. 10. Technische Vorschriften Für die Ausführung gelten in der jeweils gültigen Fassu ng insbesondere: · VOB/B, · VOB/C, · DIN- und DIN-EN-Normen, · Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an S traßen (RSA), · ZTV A-StB, · ZTV Pflaster-StB, · ZTV Wegebau (soweit zutreffend), · TL Gestein-StB, · DVGW-Regelwerk (bei Leitungsbau), · RAL-GZ 961 (soweit zutreffend), · sowie alle weiteren für die ausgeschriebenen Leistung en einschlägigen technischen Regelwerke.
VORBEMERKUNGEN
01.005 Bauwasseranschluss Bauwasseranschluss einschließlich erforderlicher Wasser zähleinrichtung herstellen, für die Dauer der Bauzeit v orhalten und nach Abschluss der Arbeiten zurückbauen. Erforderliche Anträge beim zuständigen Versorgungsunter nehmen stellen sowie Gebühren und Nebenkosten übernehme n. Die Anlage ist ausreichend für die Versorgung der Baust elle auszulegen.
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