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C. Baubeschreibung C. BAUBESCHREIBUNG 1. Allgemeines Das Bauvorhaben Yorckstr. 19-23 / Münsterstraße 169 besteht aus einem Gebäudeensemble aus verschiedenen 5-6 geschossigen Gebäuderiegeln, die um das großflächig ausgeführte Erdgeschoss herumgruppiert sind (Hauptgebäude). Ein weiterer 6-geschossiger Gebäuderiegel (Nebengebäude) im Bereich der Yorckstraße ist vom Erdgeschoss abgesetzt und bildet den Abschluss des Gesamtgebäudekomplexes zur anschließenden Wohnbebauung. Zwischen Hauptgebäude und Nebengebäude ist eine Zufahrt zum Grundstück ausgebildet. Die Zufahrt wird durch einen 4-geschossigen Gebäuderiegel überbrückt und verbindet Hauptgebäude und Nebengebäude. Haupt- und Nebengebäude sind durch eine 1-geschossige Tiefgarage verbunden und komplett unterbaut. Der gesamte Gebäudekomplex wurde in den 90`er Jahren errichtet. Ziel des Bauvorhabens ist eine komplette Revitalisierung des gesamten Gebäudekomplexes um das Gebäude in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen und die freiwerdenden Flächen wieder der Vermarktung zuzuführen. 2.1 Nutzungen Geschosse, Geschossbezeichnungen - Die Hauptflächen wurden in 2021 leergezogen und wurden ehemals als Büro genutzt. Weiterhin gibt es im Bereich Münsterstraße Ecke Yorckstraße im EG und in Teilflächen des 1.OG eine Nutzung als Fitnesscenter. Die Flächen des Mieters Fit X (Fitnesscenter) bleiben auch während der Revitalisierungsphase in Nutzung. - Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage untergebracht, welche im Rahmen der Baumaßnahme bearbeitet wird und in Teilflächen für das Fitnesscenter in Nutzung bleibt. Gesamtfläche BGF ca. 41.600 m² Geschoßflächen, die im Rahmen der Baumaßnahme umgebaut werden: Geschossfläche UG BGF: ca. 11.800 m² Geschossfläche EG BGF: ca.   7.500 m² Geschossfläche 1.OG BGF: ca.   4.900 m² Geschossfläche 2.OG BGF: ca.   5.500 m² Geschossfläche 3.OG BGF: ca.   5.500 m² Geschossfläche 4.OG BGF: ca.   3.600 m² Geschossfläche 5.OG BGF: ca.   2.800 m² Geschossfläche 6.OG BGF: ca.   2.000 m² Geschosshöhen: Geschosshöhe UG ca. 3,80 m Geschosshöhe EG ca. 3,25 m Geschosshöhe 1.OG ca. 3,25 m Geschosshöhe 2.OG ca. 3,25 m Geschosshöhe 3.OG ca. 3,25 m Geschosshöhe 4.OG ca. 3,25 m Geschosshöhe 5.OG ca. 3,25 m Geschosshöhe 6.OG ca. 3,25 m Gebäudehöhe ü. OK Gelände ca. 24,50 m Während der Baumaßnahme bleibt das Fitnessstudio des Mieters Fit X im Erdgeschoss und 1.Obergeschoss weiterhin in Nutzung. 2.2 Deckenbelastungen Die Decken sind für eine Belastung von 500 kg/m2 ausgelegt. Die Hallenflächen im Erdgeschoss sind für eine höhere Belastung von teilweise bis zu 1.500 kg/m2 ausgelegt. Sollten im EG höhere Belastungen für den AN notwendig sein, ist dies im Einzelnen abzuklären. Der AN hat hierauf dann in seinem Angebot hinzuweisen. 3. Baubeschreibung 3.1 Bestand Konstruktion: Das gesamte Bauwerk wurde in konventioneller Bauart errichtet. Tragende Bauteile aus Stahlbeton und Mauerwerk. Decken aus Stahlbeton, aufliegend auf den Außenwänden und Unterzügen. Tiefgarage Bodenplatte, Wände und Decken der Tiefgarage aus Stahlbeton. Alle oberirdischen Bauteile stehen auf der Tiefgarage. Nicht überbaute Flächen der Tiefgarage sind genutzt und überfahrbar. In Teilbereichen ist die Decke der Tiefgarage begrünt. Befahrbare Flächen der Tiefgarage sind für den Lastfall Feuerwehr ausgelegt. Im Einzelnen sind die zulässigen Belastungen dem Plan DYS-Belastung-Decken_221024 zu entnehmen. Diese sind bei der Angebotsermittlung zu berücksichtigen. Sollten für den AN zusätzliche Lastabtragungen notwendig werden, ist hierauf bei Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen. Gebäuderiegel Die Außenwände der Gebäuderiegel sind aus Stahlbeton mit teilweise ausfachendem Mauerwerk erstellt. Jeder Gebäuderiegel verfügt über einen, zwei oder teilweise drei Kerne, in denen Treppenhäuser, Sanitärräume, Schächte und technische Nebenräume untergebracht sind. Die Kerne unterteilen die Gebäuderiegel in ca. 400 m2 große Mieteinheiten. Im Riegelinneren ist parallel zur Längsaußenwand eine Stützenreihe aus Stahlbeton ausgebildet. Die Decken der Gebäuderiegel bestehen aus Stahlbeton. Fassade: Geschlossene Fassadenflächen sind mit vorgehängten Naturwerksteinplatten mit ca. 4 cm Luftschicht und ca. 6 cm Wärmedämmung ausgebildet. Die Fenster sind als Aluminiumfensterelemente ausgebildet. Auch großflächige Verglasungen sind durch gekoppelte Fensterelemente ausgebildet. Die Fenster haben einen außenliegenden Sonnenschutz aus Screenbehängen. Treppenhäuser, Foyers: Bodenbeläge aus Betonwerkstein. Geländer und Bodenbeläge der Treppenhäuser bleiben erhalten. und sind entsprechend zu schützen. Innenausbau Böden Die Bodenaufbauten bestehen aus Estrichkonstruktionen als Verbundestriche. Die Beläge bestehen aus Teppich. In Nass- bzw. Sanitärbereichen und den Treppenhäusern bestehen die Beläge aus Fliesen oder Betonwerkstein. Die Beläge der Treppenhäuser bleiben erhalten, alle anderen Bodenbeläge werden bis OK Estrich rückgebaut. Innenausbau Wände Die nichttragenden Innenwände sind vorwiegend in Trockenbauweise erstellt. In den Geschossen der Tiefgarage bestehen die nichttragenden Innenwände aus Mauerwerk. Wände aus Trockenbau werden vollständig rückgebaut. Innenausbau Decke Die Decken sind abgehängt und größtenteils als Bandrasterdecken oder Rasterdecken mit Mineralfaserplatten ausgebildet. Teilflächen sind als Gipskartondecken ausgebildet. Abhangdecken werden vom AN Abbruch rückgebaut. Dach: Das Dach ist als Mansarddach ausgebildet. Die Mansarddachflächen sind im Ausbauraster durch Gaubenkonstruktionen gegliedert. Sämtliche Bereiche der Mansarde sind mit Zinkbekleidungen ausgeführt. Der obere Abschluss der Mansarddachflächen ist als Flachdach ausgebildet. Die nichtüberbauten Dachflächen des Erdgeschosses sind größtenteils begrünt, Grünpflanzen werden vor Beginn der Maßnahme gerodet. Die Flachdächer werden erneuert. 3.2 Nach Sanierung Nutzung: Nach der Sanierung werden die Flächen in den oberen Geschossen als Büroflächen und Seminarräume genutzt. Im EG entstehen große Versammlungsräume und ein bistroartiger Bereich. Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität wird durch Abbruch von Deckenbereichen ein neuer Innenhof geschaffen. Weiterhin sind ein Kindergarten, ein Bereich für ein noch nicht definiertes Gewerbe, Lagerflächen und weitere Seminarräume der VHS geplant. Konstruktion: Die tragenden Konstruktionen bleiben größtenteils unverändert. Eingriffe finden hauptsächlich im UG, EG und 1.OG statt. Weiterhin werden in massiven Bauteilen neue Durchbrüche für die neu geplanten TGA Konstruktionen notwendig. EG Zur Schaffung der Versammlungsräume im EG werden tragende Stützen entfernt. Hierfür sind Stahlkonstruktionen zur Abfangung einzubringen. Weiterhin wird im EG in Teilbereichen ein zusätzliches Zwischengeschoss aus Stahlbeton eingebracht. EG-1.OG Im BTC / Z und BTF / Z wird die Erschließungssituation durch Abbruch und Einbau neuer Treppen und Decken aus Stahlbeton geändert. Weiterhin wird ein bestehender Aufzug und eine Wendeltreppe abgebrochen. DG Zum Einbringen neuer Lüftungsgeräte auf dem Dach wird die tragende Konstruktion aus Stahlbeton durch zusätzliche lastverteilende Stahlkonstruktionen auf dem Dach und dem darunterliegenden Geschoss eingebracht. Fassade: Die bestehenden Fenster aus Aluminium bleiben in großen Teilen erhalten. Alle Fensterkonstruktionen werden gewartet, Dichtungen ausgetauscht und gereinigt, teilweise werden die Gläser ausgetauscht. Alle Eingänge werden demontiert und erneuert. Der außenliegende Sonnenschutz wird gereinigt und bei Bedarf ausgetauscht. Die Sonnenschutzanlagen werden vom Handbetrieb auf elektrische Bedienung umgerüstet. Der innenliegende Blendschutz wird vollständig zurückgebaut. Die Fassadenflächen aus Naturwerkstein werden gereinigt, in schadhaften Bereichen wird der Naturstein ausgetauscht. Innenausbau Böden Die bestehenden Estrichflächen werden, solange es der Schallschutz zulässt, erhalten. In Teilbereichen wird der Estrich entfernt und durch höherwertigere Konstruktionen ersetzt. Es werden im gesamten Gebäude, ausgenommen in den Treppenhäusern, neue Bodenbeläge eingebracht. Innenausbau Wände Die massiven Bestandswände bleiben größtenteils erhalten. Der Innenputz wird auf Grund der Schadstoffthematik größtenteils entfernt. Neue Wände hauptsächlich als Leichtbaukonstruktionen als Metallständerwände. In Teilbereichen werden neue Massivwände aus Mauerwerk eingebracht. Innenausbau Decke Ein Großteil der Flächen erhält keine Abhangdecken und wird als "offene Konstruktion" ausgebildet. Teilweise mit partiellen Deckenbekleidungen aus Akustikplatten (Holzwolleleichtbauplatten HWL) oder / und Metallrasterdecken aus Streckmetall. Ansonsten wird die alte Stahlbetondecke von Abhangkonstruktionen befreit und sichtbar belassen. Dach Der Dachaufbau der Flachdächer wird vollständig rückgebaut und erneuert. TGA: Die TGA der Büroflächen wird erneuert und auf einen zeitgemäßen Stand gebracht. Die sich im Gebäude befindlichen Trafos bleiben erhalten. Sanitär: Die bestehenden oberirdischen Sanitärinstallationen werden vollständig rückgebaut und im Anschluss erneuert. Lüftung: Die bestehende raumlufttechnische Installation wird vollständig rückgebaut. Hauptstränge werden erneuert und für einen neuen Anschluss hergerichtet. Heizung: Die Heizung-/Kälte-Installation wird vollständig rückgebaut. Es wird ein neues Heizungssystem mittels Heizkörper erstellt. Das Gebäude wird über Fernwärme beheizt. Optional werden in den Bauteilen A und E neue Umluftkühlungen geplant. Elektro: Die bestehende Elektro-Installation wird vollständig rückgebaut und erneuert. Brandmeldeanlage: Derzeit ist in den vermieteten Flächen Fit X eine Brandmeldeanlage installiert. Die restlichen Flächen des Gebäude haben derzeit keine Brandmeldeanlage werden aber zukünftig mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Aufzüge: Die bestehenden Aufzüge werden rückgebaut und erneuert. Während des Bauablaufes werden die Bestandsaufzüge noch so lange wie möglich als Bauafzug weiter genutzt. Ein Rückbau soll möglichst spät beginnen. Kantinenfläche EG Die Kantinenfläche im EG wird vollständig rückgebaut. - Ende der Baubeschreibung-
C. Baubeschreibung
D. Hinweise SiGeKo D. Hinweise zur Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination Aufgestellt: SGK - M/C Wohlrab GbR Betreuung durch einen Sicherheitskoordinator Wir weisen darauf hin, dass die gesamte Baumaßnahme und hier die LV bezogenen Arbeiten durch einen RAB - geprüften Sicherheitskoordinator begleitet wird. Die Vorgabe wird hier durch die Baustellenverordnung definiert. Die sicherheitsbezogene Betreuung und die sich angliedernde Dokumentation der einzelnen Begehungen wird als Rechtsgrundlage gesehen. Alle vor Ort oder im Zuge der Dokumentation dargestellten sicherheitsrelevanten Punkte sind fachbezogen umzusetzen. Nachfolgende Punkte sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. Vorzuhaltende Unterlagen Auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes, sind auf der Baustelle folgend aufgeführte Unterlagen bzw. Angaben zur jederzeitigen Einsicht vor zu halten: Gefährdungsbeurteilung der beauftragten Arbeiten Rückbau bzw. Abbruchkonzept, Betriebsinterne Unterweisungsdokumentationen an die eingesetzten Personen hinsichtlich der Situation auf der Baustelle sowie in die wie vor benannten Unterlagen: Zertifizierungsnachweise gem. TRGS - Vorgabe für den kontaminierten Rückbau. Im Einzelnen unter LOS 2 Schadstoffsanierung Befähigungsnachweis der Maschinisten. Ersthelfernachweise ( 1Ersthelfer / 10 Personen ) Der Ersthelfernachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein. Entsorgungsnachweise für die Entsorgung der kontaminierten Materialien auf eine hierfür zugelassene Deponie. Benennung einer gegenüber dem eingesetzten Personal weisungsbefugte Person. Die zu benennende Person, muss sich während der Arbeitsausführungen auf der Baustelle befinden und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Arbeitsausführungen Die Arbeitsausführungen sind gem. den geltenden Vorgaben durchzuführen. Grundlegende Vorgaben bilden hier: Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstättenverordnung TRGS 519 Asbest TRGS 521 KMF TRGS 524 PCB TRGS 551 PAK DGUV 38 Vorschrift Bauarbeiten DGUV - Regel 101 - 603 (Abbruch und Rückbau) Abwehr von Gefährdungen Die Arbeitsausführungen sind so auszuführen, dass Gefährdungen sowohl für das sich auf der Baustelle eingesetzte Personal, wie auch für baustellenunabhängige Bereiche vermieden werden. Die Schutzmaßnahmen sind gem. der Gefährdungsbeurteilung und der geltenden Vorgaben zu treffen. Die Einhaltung der Umsetzung ist von einer betriebsinternen und gegenüber dem eingesetzten Personal weisungsbefugten Person zu kontrollieren. Verwendung von Leitern Es wird darauf verwiesen, dass gem. TRBS 2121 Teil 2 die Verwendung von Leitern als dauerhafter Verkehrsweg nicht statthaft ist. Gleichfalls ist die Verwendung von Leitern als Standplatz nur für kurzfristige Arbeiten - hier unter Verwendung von Tritten im Leitergang statthaft. Abbrucharbeiten Bei der Durchführung der Abbruch- und Rückbauarbeiten, sind die Gefahrenbereiche sowohl während der Arbeitszeit wie auch nach der täglichen Arbeitszeit lückenlos zu sichern. Vorhandene Sicherungen, sind dem aktuellen Arbeitsstand vor weiterer Arbeitsausführung anzupassen. Der Rückbau hat unter Berücksichtigung aller statischen Vorgaben zu erfolgen. Arbeitsbereiche sind immer so zu gestalten, dass diese von einem gesicherten Standplatz durchgeführt werden. Spannungs- und Medienfreischaltung Vor Rückbau von Kabeln oder Leitungen aller Art, ist die Spannungsfreigabe bzw. die Freigabe der Stilllegung einzufordern.
D. Hinweise SiGeKo
E. DGNB Hinweise und -Anforderungen E. DGNB-Hinweise und -Anforderungen Das Gebäude soll nach den Anforderungen der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) nach dem MIX-Nutzungsprofil "Sanierung Bildungs- und Büro-/Verwaltungsbau" in der DGNB Version Neubau 2021 zertifiziert werden. Zum Schutz der Umwelt und der Sicherstellung einer hohen Innenraumluftqualität dürfen nur emissionsarme und gesundheitsverträgliche Baustoffe und -produkte verwendet werden. Daher sind die Materialanforderungen der DGNB der höchsten Qualitätsstufe 4 ( siehe Anhang 1 ) verbindlich einzuhalten. Sollen Produkte zum Einsatz kommen, die von den in der vorliegenden Ausschreibung genannten Produkten abweichen, ist die Gleichwertigkeit durch den AN nachzuweisen. Die Verwendung bedarf einer Freigabe durch den zuständigen DGNB Auditor und den AG vor Bestellung der Produkte. Alternativen zu den Ausführungsvorgaben sind möglich, wenn diese keine negativen Auswirkungen auf die DGNB-Bewertung und das übrige Bau-Soll haben. Nachfolgende Anforderungen und Hinweise zum nachhaltigen Bauen sind Vertragsbestandteil und sind ohne gesonderte Aufforderung nachzuweisen. Aufwendungen, die zur Erfüllung der DGNB-Anforderungen notwendig sind, werden nicht separat vergütet. Grundbedingung zur Vergabe: Erfüllung der DGNB-Anforderungen Ein zentraler Aspekt für die Auswahl der Baustoffe und -produkte ist ihre Eignung für die Zertifizierungen des Gebäudes nach den entsprechenden Kriterien der DGNB-Siegels ( siehe u. a. Anhang 1 ). Der Einbau zertifizierungsrelevanter Baustoffe und Bauprodukte darf ausschließlich nach schriftlicher Freigabe durch den zuständigen DGNB Auditor sowie die Bau- und Projektleitung erfolgen. Die geforderten Unterlagen sind vollumfänglich spätestens zwei Wochen nach Beauftragung der Bau- und Projektleitung zu übergeben. Im Rahmen der DGNB-Zertifizierung wird eine detaillierte Dokumentation der Bestandteile und Inhaltstoffe der angebotenen Produkte gefordert. Berücksichtigt werden derzeit u. a. nachfolgende Stoffgruppen (als Produkte oder als Bestandteil von Rezepturen): Halogenierte und teilhalogenierte Treibmittel Schwermetalle Stoffe, die unter die Biozid-Richtlinie fallen Gefahrstoffe gemäß CLP-Verordnung (1272/2008/EG) Organische Lösemittel und Weichmacher Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC nach REACH (1907/2006/EG)): krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (CMR) persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) ähnlich besorgniserregend (z. B. endokrine Disruptoren) Grundsätzlich dürfen nur Materialien, Baustoffe und Bauteile eingesetzt werden, deren Einbau und Verwendung nach dem neuesten Stand der Technik nicht als gesundheits- und/oder umweltgefährdend einzustufen sind. Das heißt es dürfen auch keine Baustoffe verwendet werden, bei denen eine unzulässige chemische oder biologische Beeinträchtigung des Grundwassers erfolgen könnte. Darüber hinaus sind die im Folgenden beschriebenen Anforderungen zu erfüllen: DGNB-Nachweisunterlagen und Dokumente zu Baumaterialien und Bauteilen Der AN muss bei seiner Angebotsabgabe eine Produktauswahl mit möglichst geringen Risiken für die lokale Umwelt berücksichtigen. Ziel ist die Vermeidung von Umweltgefährdungen durch Inhaltsstoffe, welche bei Einbau, Nutzung, Reparatur und Entsorgung der Produkte entstehen. Insbesondere sind Risiken für das Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft zu minimieren durch eine DGNB-konforme Verwendung SVHC-freier Produkte Verwendung lösemittelfreier Farben, Beschichtungen, Kleber, Primer bei den Gewerken des Innenausbaus Verwendung lösemittelarmer Beschichtungssysteme auf PU-, Epoxidharz- oder Bitumenbasis Verwendung schwermetallfreier Lacke Verwendung von Kunstschaumdämm- und -dichtstoffen, die nur mit HFCKW-/FCKW-freien Treibmitteln geschäumt sind und die HCBD-frei sind In Anhang 1 sind alle Anforderungen der einzuhaltenden DGNB-Qualitätsstufe 4 beschrieben. Falls der Bieter für einzelne Produkte die Einhaltung der Anforderungen nicht eindeutig erkennen kann, empfehlen wir: für diese Produkte bereits mit dem Angebot technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter als prüffähige Nachweise vorzulegen und sich vom Hersteller die Erfüllung der vorgeschriebenen bauökologischen Standards mithilfe einer rechtsverbindlichen und unterzeichneten Herstellererklärung bestätigen zu lassen bzw. sich vom Hersteller geeignete Ersatzprodukte (besonders schadstoff-, emissions- und geruchsarm und niedrige/-ste GISCODE-Klasse) empfehlen zu lassen. Nach Auftragserteilung muss eine Dokumentation der geplanten Produkte vorgelegt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Einreichungsfrist für Dokumente Die Dokumente (Produktdatenblätter, technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen (EPDs), Herstellererklärungen, Zulassungen und sonstige Nachweise) für alle eingesetzten Baustoffe sind elektronisch im PDF-Format zuzusenden und spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung vorzulegen, um eine rechtzeitige Produktfreigabe für die Bestellung und den Einbau zu ermöglichen. Auf Anforderung muss eine Nachreichung fehlender Dokumente und/oder Informationen spätestens innerhalb von drei Kalendertagen erfolgen. Geschieht dies nicht, hat der AG das Recht, die Ausführung zu stoppen. Der AN hat dadurch kein Anrecht auf Behinderung, vielmehr geht ein evtl. Terminverzug und alle damit einhergehenden Konsequenzen und Kosten zu seinen Lasten Art der Dokumentation der eingesetzten Bauprodukte Aus den Produktinformationen müssen alle benötigten gesundheits- und umweltrelevanten Daten und Angaben zum Produkt und allen seinen Inhaltsstoffen sowie die Einhaltung der für das Produkt zutreffenden DGNB-Vorgaben gemäß Anhang 1 ersichtlich sein. Ist dies nicht ersichtlich, muss die Einhaltung der Vorgaben anhand einer rechtsverbindlichen Herstellererklärung nachgewiesen werden. Herstellererklärungen werden nur anerkannt, wenn diese mit dem Firmenlayout und mit der Unterschrift des Herstellers bzw. seines zuständigen Fachvertreters vorgelegt werden. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsbescheinigungen, Prüfnachweisen (z. B. CE-Kennzeichnung) sind, falls zutreffend, als aktuelle Versionen zwingend vorzulegen: technische Merkblätter und/oder Produktdatenblätter Sicherheitsdatenblätter ggf. Nachhaltigkeitsdatenblätter Umwelt-Produktdeklarationen (EPD) ggf. rechtsverbindliche Herstellererklärungen Daten und Informationen gemäß REACH-Verfahren (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) SVHC-Informationen Zulassungs- und Prüfzertifikate CMR-Stoff-Informationen (CMR = Cancerogen, Mutagen, Reproduktionstoxisch) Verarbeitungshinweise und -informationen Wartungs-, Instandhaltungs- und Pflegehinweise zu den Produkten Die Dokumente sind ggf. bei den Vorproduzenten anzufordern. Darüber hinaus sind in allen Fällen vorzulegen: Beschreibung des Aufbaus der Bauteile und des Einsatzortes Schichtenaufbau und Materialzusammensetzung der Bauteile Mengen, Massen und Stückzahlen der eingesetzten Baumaterialien und -teile Prüfung und Freigabe der Baustoffe und -produkte vor Einbau Nach Auftragserteilung und vor Einbau müssen die o. g. Dokumente und der Nachweis der Einhaltung der DGNB-Anforderungen gemäß Qualitätsstufe 4 unter Angabe des Bauprojekts per E-Mail im PDF-Format zur Produktprüfung und -freigabe an den DGNB-Auditor und AG gesendet werden. Liegen alle erforderlichen Dokumente vor, erfolgt die Prüfung und ggf. Freigabe des jeweiligen Produkts innerhalb von maximal zehn Werktagen. Der Einbau darf erst nach erfolgter Freigabe erfolgen. Weitere Hinweise zu DGNB-relevanten Bauteilen Alle angebotenen Produkte müssen den im Anhang 1 beschriebenen Anforderungen der DGNB-Qualitätsstufe 4 entsprechen. Anforderungen an werkseitig beschichtete Bauteile Die werkseitigen Beschichtungen der Bauteile dürfen keine Schwermetalle enthalten. Außerdem sind die Anforderungen im Hinblick auf den Lösemittelgehalt (VOC) zu beachten ( siehe Anhang 1 ). Alternativ muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass im Beschichtungsbetrieb die Anforderungen der 31. BImSchV eingehalten werden. Bauseitige Beschichtungen sind gesondert zu bewerten. Falls der AN die Einhaltung der Anforderungen für einzelne Produkte nicht nachweisen kann, muss er vom Hersteller eine rechtsverbindliche Herstellererklärung einholen (nur gültig im PDF-Format mit Briefkopf und Unterschrift) oder sich vom Hersteller geeignete Ersatzprodukte empfehlen lassen. Kältemittel In den technischen Anlagen ist nur der Einsatz natürlicher Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017, Tab. 4 sowie als zukunftssicher bis 2030 eingestufte Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017, Tab. 3 zulässig. Emissionsverhalten Die angebotenen Produkte des Innenausbaus müssen anwendungs- und produktbezogen unterschiedliche Normen und Grenzwerte für das Emissionsverhalten von VOC und SVOC einhalten (z. B. GIS-Codes, EMICODE EC1/EC1 PLUS). Die Einhaltung der entsprechenden Anforderungen kann auch anhand gleichwertiger Herstellererklärungen (s. o.) nachgewiesen werden. Im Auswahl-, Bemusterungs- und Bauverfahren sind stichprobenartige Untersuchungen zum Emissionsverhalten der angebotenen Produkte möglich. Der Bieter muss sich damit einverstanden erklären, nach Aufforderung Probenmaterialien zur Verfügung zu stellen. Für Produkte der Werkstoffgruppen Holz, Beton, Naturstein, Metalle, Glas und Kork (sofern konstruktiv mit dem Gebäude oder seinen Außenanlagen verbunden) der Kostengruppen (KG) 300 und KG 500 der DIN 276 gelten nachfolgende Anforderungen: Mindestanforderungen Es gilt grundsätzlich, dass nur Bauprodukte verwendet werden dürfen, deren sämtliche (100 % Masseanteil) Primär- und Sekundärrohstoffe frei von Kinder- und Zwangsarbeit gewonnen, abgebaut oder hergestellt wurden und bei denen ein/eine illegale(r) Rohstoffabbau/-herstellung ausgeschlossen werden kann. Die Erfüllung dieser Mindestanforderungen wird für Bauprodukte, deren Primärrohstoffe in Ländern der EU gewonnen und deren Sekundärrohstoffe in Ländern der EU produziert wurden, als durch die europäische Gesetzgebung ausreichend geregelt angesehen. Holz/Holzwerkstoffe: Es dürfen keine aus unkontrolliertem Abbau in tropischen, subtropischen und borealen Klimazonen gewonnenen Hölzer und Holzwerkstoffe verwendet werden. Die angebotenen Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe (z. B. Dachhölzer, Konstruktionshölzer, Türen, Parkett, Fußleisten, Verkleidungen und Vertäfelungen) müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Es sind ausschließlich Hölzer/Holzwerkstoffe zu verwenden, die nachweislich eines der nachfolgenden Label tragen: FSC 100 % zertifiziert FSC Mix zertifiziert (mindestens 70 %) PEFC zertifiziert (100 %) PEFC zertifiziert (70-100 %) Als Nachweis sind sämtliche Rechnungen und Lieferscheine vorzulegen. Aus den Lieferscheinen/Rechnungen muss die Angabe des Projekts und die FSC-/PEFC-Zertifikatsnummer hervorgehen. Außerdem sind die entsprechenden gültigen FSC-/PEFC-Zertifikate vorzulegen. Naturstein: Es sind ausschließlich Natursteine zu verwenden, die frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden und bei denen ein/eine illegale(r) Rohstoffabbau/-herstellung ausgeschlossen ist. Die Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU ist zu bevorzugen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt und aus der hervorgeht, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. Weiterhin muss die CE-Kennzeichnung vorgelegt werden. Für alle Natursteine, die in Nicht-EU-Staaten gewonnen, abgebaut oder hergestellt wurden, ist ein "WIN=WIN Fair Stone"-Zertifikat vorzulegen. Natursteine aus nicht zertifizierter Herkunft außerhalb der EU dürfen nicht verwendet werden. Beton/Erdbaustoffe/Pflanzensubstrate: Mindestens 30 % der Masse des im Hoch- und Tiefbau verwendeten Betons, der verwendeten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) muss einen erheblichen Recyclinganteil haben. Als Baustoffe mit erheblichem Recyclinganteil gelten: Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 in den maximal zulässigen Anteilen nach der jeweils gültigen Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e. V. (DAfStb). ungebundene Erdbaustoffe aus zertifizierten güteüberwachten Recyclingmaterialien, z. B. für den Einsatz als Sauberkeitsschichten unter Gründungen oder im Bereich des Wegebaus auf dem Grundstück. Pflanzsubstrate aus güteüberwachten Recyclingbaustoffen wie Ziegelsplitt für die Gebäude- und Landschaftsbegrünung. Als Nachweise müssen vorgelegt werden: Massebilanz aller verwendeten Betone, Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate nach Gewerke inklusive Angaben über den prozentualen Anteil an der Gesamtmasse des Baustoffs. Erklärung des AN über den normgerechten Einsatz von Recyclingbeton. Prüfzeugnisse für die mineralischen Recyclingmaterialien, die durch anerkannte Prüfstellen (Fremdüberwachung) erstellt wurden. Diese dürfen bei Auslieferung des Recyclingmaterials nicht älter als sechs Monate sein. Lieferscheine. Ggf. Herstellererklärungen. Dämmstoffe: Geschäumte Dämmstoffe (z. B. XPS, EPS, PIR, PU, PE, Kautschuk) müssen ohne halogenierte oder teilhalogenierte Treibmittel hergestellt sein (Dokumentation über Datenblätter oder Herstellererklärung). Zusätzlich müssen seit dem 15.08.2015 Kunstschaum-Dämmstoffe aus PS/XPS, PUR, PIR, Resol-Platten HCBD-frei hergestellt sein. Außerdem muss der Gehalt an TCEP = 0,1 % betragen. Dies muss gesondert durch eine Herstellererklärung nachgewiesen werden. Technisch-funktionale Alternativen Ist aus technischen oder funktionalen Gründen (d. h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllt), eine der im Anhang 1 genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Die Abweichung von den Anforderungen muss unter Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert, mit der Zertifizierungsstelle abgestimmt und begründet werden. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen fallen nicht unter die Ausnahmeregelung. Verpflichtungserklärung Mit dem Angebot muss folgende Verpflichtungserklärung für den Fall einer Beauftragung unterschrieben vorgelegt werden: Ich/wir verpflichten mich/uns, im Falle einer Beauftragung dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche innerhalb der Produktkette (d. h. Herstellung und Zwischenhandel bis zu mir/uns als Anbieter) verfügbaren gesundheits- und umweltrelevanten Daten und Informationen (inklusive der physikalisch-chemischen Charakteristika) zum Produkt und allen seine Inhaltsstoffen während Lieferung und Verwendung/Anwendung des Produktes dem Auftraggeber vor der Lieferung zugestellt werden. Ich/wir verpflichten mich/uns weiterhin, im Falle einer Beauftragung auf Anforderung Produktproben für die Untersuchung des Emissionsverhaltens zur Verfügung zu stellen. Ich/wir verpflichten mich/uns außerdem, im Falle einer Beauftragung dafür Sorge zu tragen, dass diese Informationen auf dem letzten verfügbaren Stand gehalten werden und etwaige Änderungen in der Produktzusammensetzung umgehend dem Auftraggeber bekannt gemacht werden. Ich/wir verpflichten mich/uns darüber hinaus, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass diese eine gleichlautende Erklärung mir/uns gegenüber abgeben. ___________________________________________________ (Datum, Unterschrift und Stempel des Bieters zur vorstehenden Verpflichtungserklärung)
E. DGNB Hinweise und -Anforderungen
F. DGNB Baustelle/Bauprozess - Ausw. auf die lokale Umwelt F. DGNB-Kriterium SOC1.2 Innenraumluftqualität Im Rahmen der DGNB-Zertifizierung gelten verbindliche Grenzwerte für die Innenraumluftqualität. Zur Abnahme des Bauwerks werden gezielte Prüfungen und Messungen im Auftrag des Bauherrn durchgeführt, um die Einhaltung dieser Schadstoff- und Komfortkriterien sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass er durch die konsequente Umsetzung der Anforderungen an seine Baumaterialien seinen Beitrag dazu leistet. In den vier Wochen nach Fertigstellung der Räume werden stichprobenartige Raumluftmessungen durchgeführt, bei welchen folgende Werte im Raum nicht überschritten werden dürfen: TVOC [µg/m³] Formaldehyd [µg/m³] = 500 = 30 Der Auftragnehmer hat nur die freigegebenen Baumaterialien einzusetzen und fachgerecht zu verarbeiten, die auf die Einhaltung der Werte abzielen. Sollten die festgelegten Konzentrationen für chemische Stoffe bei der Abnahme/Nutzungsbeginn nicht eingehalten werden, weil der Auftragnehmer ungeeignete Baumaterialien verwendet hat, dann ist dieser wesentliche Mangel vom Auftragnehmer zu vertreten. Baustelle/Bauprozess - Auswirkungen auf die lokale Umwelt Der Bauherrenschaft ist es wichtig, die Auswirkungen auf die lokale Umwelt möglichst gering zu halten. Daher müssen Maßnahmen zur Reduktion von Abfall, Lärm, Staub und gegen negative Einflüsse auf Boden und Grundwasser auf der Baustelle umgesetzt, regelmäßig kontrolliert und dokumentiert werden. Im Rahmen der angestrebten Zertifizierung gelten die im Konzept des Bauökologen formulierten Ziele und Maßnahmen, die den Bauausführenden zusätzlich im Rahmen einer Schulung vermittelt werden. Unabhängig von den Vorgaben des Konzepts und der Schulung sind die nachfolgend erläuterten Anforderungen an die Baustelle und Bauprozesse (DGNB-Kriterium PRO2.1) nachweislich einzuhalten. Der AN hat eine Mitwirkungspflicht bei der Dokumentierung der Einhaltung der in diesem Dokument genannten Anforderungen im Rahmen der DGNB-Zertifizierung. Ziel Ziel ist es, die negativen Auswirkungen der Baustelle und des Bauprozesses auf die Umwelt, in Form von Abfall, Lärm- und Staubbelastungen sowie Luft- und Bodenkontaminierungen zu minimieren und gleichzeitig die Gesundheit aller am Projekt Beteiligten sowie der Nachbarschaft zu schützen. Allgemeine Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit Die angebotenen Baustelleneinrichtungen (Zugänge, Absperrungen, Lagerflächen, Parkbereiche, Sanitär- und Sozialräume, Abfallbereiche etc.) sind für den jeweiligen Anwendungsfall sachgerecht zu nutzen. Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet. Alle Bereiche sind grundsätzlich ordentlich, sauber und schmutzfrei zu halten. Auf die Vermeidung von Stolperfallen ist zu achten. Baustellenhinweise und Markierungen sind zu berücksichtigen und dürfen ohne einen entsprechenden Ersatz nicht versperrt oder verdeckt werden. Die Teilnahme an Unterweisungen und Trainings zu z. B. Arbeitsschutz, Sicherheit und Baustellenordnung ist obligatorisch Besucher müssen die vorgegebenen Schutzausrüstungen tragen. Über alle Unfälle und Beinaheunfälle ist Bericht zu erstatten. Im Sinne einer guten Nachbarschaft sind Lärmschutzzeiten unbedingt zu beachten und unnötige Lärm- und Lichtemissionen zu vermeiden. Negative Auswirkungen durch die Beleuchtung können z. B. durch eine gezielte Ausrichtung und die Nutzung energiesparender und umweltschonender Leuchtmittel reduziert werden. Bei der Nutzung lokaler Einrichtungen (Gastronomie, Einzelhandel etc.) ist darauf zu achten, diese nicht zu verschmutzen. Grundsätzlich sind energieeffiziente und wassersparende Verfahren durchzuführen und effizientes Equipment zu verwenden. Geräte sind bei Nichtnutzung abzuschalten. Nach Auftragserteilung sind dem Auftraggeber alle verwendeten Baumaschinen und deren Emissionsklassen/-stufen sowie Energieeffizienzklassen (EEK) gemäß Bewertungsskala des Europäischen Energielabels nachvollziehbar in schriftlicher Form anzugeben. Abfallvermeidung Der AN Baulogistik kontrolliert die Materialtrennung und die korrekte Benutzung der Sammelstellen. Die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind zu erfüllen. Sämtliche Verpackungen sind durch die Firmen in den bereitgestellten Container zu entsorgen. Restmaterialien müssen sortenrein in den dafür vorgesehenen Sammelcontainer entsorgt werden. Die Trennung der Abfälle hat in folgende Fraktionen zu erfolgen: Stein- und Betonschutt Dämmstoffabfälle Folien- und Kunststoffabfälle Holzabfälle Stahl- und Metallabfälle Papier und Pappe Gipsprodukte Glas gemischte Baustellenabfälle Problemabfälle (z. B. asbesthaltige Abfälle) Hausmüll Die Sammelcontainer sind für die zu trennenden Fraktionen beschriftet. Alle Etagen sind nach Arbeitsende von Müll und Verpackungsmaterialien zu befreien. Anlieferungen sollen nach Möglichkeit ohne bzw. mit recyceltem Verpackungsmaterial angeliefert werden. Sofern die Entsorgung der Baustellenabfälle in diesem Bauvorhaben zentral durch einen Baulogistik-Dienstleister bzw. ein Entsorgungsunternehmen stattfindet, ist der im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche vorgesehene Abfallentsorgungsplatz zu nutzen. Die Auftragnehmer sind aufgefordert, die Bauabfälle, Reststoffe und Verpackungsmaterialien gemäß den Anweisungen des ggf. beauftragten Dienstleisters und der örtlichen Bauleitung zu entsorgen. Sofern von dem jeweiligen Hersteller angeboten wird, Rest- oder Abfallstoffe zurückzunehmen, ist dieses Angebot im Sinne einer bestmöglichen Abfallvermeidung wahrzunehmen. Abfallstoffe, die Schadstoffe enthalten sind mit besonderer Sorgfalt zu behandeln und durch die AN fachgerecht und ggf. nach Anweisung des Abfalllogistikers zu entsorgen. Der AN hat dafür zu sorgen, dass die Baustoffe und Bauteile in umweltfreundlicher Verpackung mit möglichst geringem Verpackungsanteil (z. B. Großgebinde, Siloware oder recycelbare Verpackung) angeliefert werden. Verpackungslose Anlieferung, Mehrwegverpackungen und Verpackungsmaterial aus Papier, Pappe und Polypropylenfolie werden bevorzugt. Dem AG sind darüber unaufgefordert entsprechende Angaben vorzulegen. Lärmvermeidung Nach Auftragserteilung sind dem Auftraggeber alle verwendeten Baumaschinen und deren Geräuschemissionen (Geräuschemissionsangabe entsprechend DIN EN ISO 4871, sogenannte Zweizahl-Angabe) nachvollziehbar in schriftlicher Form anzugeben. Die behördlichen Lärmschutzauflagen sind zu befolgen. Es ist das durch die örtliche Bauleitung vorgegeben Konzept zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Baulärm zu befolgen. Benannte Maßnahmen wie z. B. der Einsatz lärmarmer Maschinen gemäß RAL-UZ53 oder Arbeitstechniken sowie die Planung von lärmintensiven Arbeiten sind zu berücksichtigen, umzusetzen und nachzuweisen. Ziel ist es den durch die Bauprozesse verursachte Lärm nachweislich und dauerhaft unterhalb des Grundgeräuschpegels der Umgebung oder den in den Ausschreibungs- und Angebotsunterlagen formulierten Anforderungen zu halten. Die Einhaltung der Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetze inkl. der zugehörigen Verordnungen und Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm werden kontrolliert (u. a. Prüfung des Einsatzes lärmarmer Baumaschinen, Einhaltung von Schutzzeiten) und dokumentiert. Es sind möglichst lärmarme Baumaschinen auf der Baustelle einzusetzen. Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie möglich vom Immissionsort entfernt aufzustellen und zu betreiben. Soweit der Arbeitsablauf es zulässt, sind geräuschvolle Baumaschinen in vorhandenen oder dafür hergestellten geschlossenen Räumen zu betreiben. Säge- und Schneidarbeiten sind an den extra gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen. Vor 8.00 Uhr und nach 18.00 Uhr sind weder Stemm- noch Sägearbeiten zugelassen. Staubvermeidung Nach Auftragserteilung sind dem Auftraggeber alle verwendeten Baumaschinen und deren Emissionsklassen/-stufen nachvollziehbar in schriftlicher Form anzugeben. Staubentwicklung ist durch zusätzliche Maßnahmen zu vermeiden, wie z. B. Befeuchten von Fahrflächen etc. Es sind nur Säge-, Schneid- und Schleifgeräte mit einer geeigneten Staubabsaugung auf der Baustelle zugelassen. Bei Säge- und Schleifarbeiten ist Staub an der Entstehungsstelle sofort abzusaugen. Säge-, Schleif- und Schneidarbeiten sind an den extra gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen. Die Staubabsaugungen sind gem. Herstellervorgaben zu warten und zu reinigen. Das Ausschütteln von Staubfangvorrichtungen aus dem Fenster ist verboten. Nach Möglichkeit sind Staub entwickelnde Arbeiten räumlich durch Folientüren o. ä. zu begrenzen. Bei der Verarbeitung von Holz auf der Baustelle, bei der atembarer Holzstaub entsteht, ist eine Absaugung erforderlich. Beim Sägen und Schleifen von Buchen- oder Eichenholz auf der Baustelle darf grundsätzlich kein atembarer Holzstaub freiwerden. Umwelt- und Naturschutz, Bodenschutz Der Bodenschutz ist im Hinblick auf Verunreinigungen durch Öle, Kraftstoffe, Chemikalien, Farben und weitere Belastungen einzuhalten. Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Behälter, die umweltgefährdende Stoffe enthalten, sind mit entsprechenden Auffangwannen zu versehen. Es ist zu verhindern, dass wassergefährdende Stoffe in den Untergrund gelangen. Das Betanken, Reparieren, Abschmieren und längere Parken von Baumaschinen und Fahrzeugen auf dem unbefestigten Grundstück ohne zusätzliche Sicherungs- und Auffangmaßnahmen ist untersagt. Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch und während des Betriebes täglich durch eine Verantwortliche oder einen Verantwortlichen auf Dichtigkeit hinsichtlich Schmier- und Treibstoffverlusten zu prüfen. Erforderlichenfalls sind zusätzliche Maßnahmen zum Auffangen von Schmier- und Treibstoffen zu treffen. Es dürfen nur Geräte und Werkzeuge zum Einsatz kommen, die zuvor nicht im Bereich kontaminierter Standorte verwendet wurden. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn ein Nachweis vorliegt, dass die zum Einsatz vorgesehenen Geräte und Werkzeuge einer Grundreinigung unterzogen wurden und frei von jeglichen Schadstoffen (z. B. Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe) sind. Die Bodenflächen von während der Bauphase eingerichteten Werkstätten und Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen wasserundurchlässig befestigt werden. Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist auf das zur Baudurchführung notwendige Maß zu beschränken. Fahrzeuge sind auf wasserundurchlässiger und - wenn möglich - an das Kanalnetz angeschlossener Fläche abzustellen. Eine Fahrzeugwäsche ist nur auf dazu ausdrücklich zugelassenen Flächen oder in zugelassenen Anlagen erlaubt. Toilettenanlagen dürfen nur außerhalb der Baugruben aufgestellt werden. Mit der Entsorgung der dichten Sammelbehälter ist ein zugelassenes Unternehmen zu beauftragen. Der Standort der Toilettenanlage ist in größtmöglicher Entfernung zur Baumaßnahme/Baugrube und zu vorhandenen Gewässern zu wählen. Unter stationären Verbrennungsmotoren und Aggregaten sind Ölwannen aufzustellen. Öl- oder Abfallauffangvorrichtungen sind zu überdachen. Geräte zur Aufnahme und zum Auffangen von ausgelaufenem Öl oder Treibstoff, sowie ölaufsaugende Stoffe (Ölbindemittel) sind auf der Baustelle ständig in ausreichender Menge bereit zu halten. Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder eines Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung an die Bauleitung erfolgen. Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung werden eine Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Test), ggf. eine Thermografiemessung sowie ggf. Akustik- und Schallschutzmessungen durchgeführt. Spätestens vier Wochen nach Fertigstellung wird eine Innenraumlauft-Messung durch einen qualifizierten Bauökologen durchgeführt. Es sind alle verwendeten Materialien und Hilfsstoffe aufzulisten und mit Produktunterlagen zu dokumentieren. Die Einhaltung der Anforderungen an den Bauprozess und die Baustelle werden regelmäßig durch die Bauleitung kontrolliert und dokumentiert. Die vorbeschriebenen Maßnahmen sind entsprechend soweit den AN betreffend eigenständig zu berücksichtigen. Kommt der AN entsprechenden schriftlichen Hinweisen und Aufforderungen des AG, des AN Baulogistik, der örtlichen Bauleitung oder der örtlichen Fachbauleitungen zum Einhalt der vorgenannten Punkte nicht nach, so hat der AG das Recht ohne weitere Aufforderung Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Die Kosten für die Ersatzmaßnahmen gehen zu Lasten des AN. Ein schriftlicher Hinweis per E-Mail oder im Rahmen des Baustellenprotokolls mit Terminsetzung ist soweit der AN nicht schriftlich widerspricht ausreichend.
F. DGNB Baustelle/Bauprozess - Ausw. auf die lokale Umwelt
G. Allgemeine Vorbemerkungen G. Allgemeine Vorbemerkungen 1. Allgemeines - Angaben zur Baustelle 1.0 Geplante Maßnahmen Nachfolgende Maßnahmen sind u. a. geplant: - Überarbeitung der Grundrisse - Erneuerung der Oberflächen der einzelnen Büroflächen - Schaffung von Versammlungsräumen - Schaffung neuer Grundflächen durch Einziehen von neuen Decken. - Anpassung des Technischen Ausbaustandards an den   heutigen Ausbaustandard. - Überarbeitung, Sanierung der WC Kerne - Umgestaltung der Außenbereiche und Innenhöfe - Dachflächen werden erneuert. (energetische Sanierung) - Die Dachgärten im 1.OG werden erneuert. - Die Fassadenflächen werden weitestgehend nicht angetastet. Die Bekleidungen werden instandgesetzt und in kleineren Teilflächen erneuert. - Die Eingangssituationen werden umgestaltet. - Der Sonnenschutz wird überarbeitet, bestehende Fenster gewartet, instandgesetzt. 1.1 Besichtigung des späteren Baustellengeländes Der Bieter hat vor Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung des Baugeländes und der Umgebung vorzunehmen. Kontaktaufnahme zur Terminierung der Ortsbesichtigung über E-Mail Yorcks@wp2architekten.de Terminanfrage mit Kontaktdaten zur Terminvereinbarung und 2 Terminvorschlägen. 1.2 Lage der Baustelle / Zufahrt Der Bürokomplex Yorckstraße liegt in Düsseldorf in Derendorf, dem Stadtbezirk 1, direkt neben der neu erstellten Hochschule Düsseldorf. Der Standort liegt in unmittelbarer Nähe zum "Mörsenbroicher Ei" der nördlichen Stadteinfahrt von Düsseldorf und ist über die die Autobahnen A44 und A52 gut zu erreichen. Die Entfernung zum Flughafen beträgt ca. 4 km. Bus- und Straßenbahn- und S-Bahnlinien liegen in unmittelbarer Nähe am Bauvorhaben. Der Hauptbahnhof sowie das Stadtzentrum sind in kurzer Zeit erreichbar. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Yorckstraße, welche über die Münsterstraße angefahren werden kann. Die Flächen vor dem Gebäude und um das Hauptgebäude herum sind größtenteils befahrbar. Es ist darauf zu achten, dass die Feuerwehr- und Rettungswege auch während der Bauzeit freigehalten werden. 1.3 Einschränkung innerhalb der Baumaßnahme Die Baustelle ist nur über definierte Zugänge zu begehen. Diese werden in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung festgelegt. Die begehbaren Dachflächen im 1.OG dürfen nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auf festzulegenden Bereichen genutzt werden. In der zu bearbeitenden Fläche gibt es im Bereich der Münsterstraße noch eine Teilfläche, die an ein Fitnessstudio vermietet ist. Die vermietete Fläche ist von der Baumaßnahme räumlich getrennt. Zur vermieteten Fläche gibt es direkte Zugänge von außen. Die Zugänge sind zu erhalten. 1.3.1 Firmenwerbung Firmenwerbungen des AN sind nur in Abstimmung mit dem AG gestattet. 1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Das Baugelände und die Arbeitsbereiche werden in bestimmten Bereichen durch einen Bauzaun gesichert. Transportmöglichkeiten wie Aufzüge etc. der Bestandsgebäude dürfen genutzt werden. Zu nutzende Treppenhäuser sind vor Beginn der Ausführung festzulegen und werden entsprechend bauseitig geschützt. Die Beläge der Treppenhäuser werden nicht erneuert. Alle anderen Treppenhäuser dürfen zum Materialtransport nicht genutzt werden. Sämtlicher Baustellenverkehr, Zulieferung und Abfuhr, sind grundsätzlich nur innerhalb der dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Vor Ausführung werden diese Flächen gemeinsam festgelegt. Feuerwehrzufahrten, Fluchtwege auf dem Gelände, die Zufahrt Tiefgarage sowie die Zugänge Nutzer Fit-X sind freizuhalten. Werden Flächen durch den AN beschädigt, gehen die Wiederherstellungskosten zu Lasten des AN bzw. Verursachers. Das Parken von Firmen- und Privatfahrzeugen innerhalb des Baustellengeländes ist nur im begrenzten Umfang und in Abstimmung mit dem AN Baulogistik gestattet. Werden Flächen zum Parken von Firmenfahrzeugen festgelegt, darf nur auf den gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche werden entsprechende Lagerflächen begrenzt zur Verfügung gestellt. Lagerflächen sind nur in den mit dem AN Baulogistik abgestimmten und zugewiesenen Bereichen zu benutzen. Werden Materialien o. ä. ohne Abstimmung mit dem AN Baulogistik gelagert und nach mündlicher Aufforderung zum Räumen nicht geräumt, hat der AN Baulogistik das Recht die Flächen auf Kosten und zu Lasten des AN freizuräumen. Bei der Nutzung der Außenflächen ist nachfolgendes zu berücksichtigen: - Die Pflasterflächen werden nicht erneuert und sind bei Nutzung entsprechend zu schützen. Der Schutz der Flächen z. B. unter Abfallcontainern ist eine Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. - Die komplette befestigte Außenfläche liegt über der Tiefgarage. Die zulässige Belastung der Fläche ist im Abbruchkonzept unter Belastung Deckenplatten Außenbereich dargestellt. Sollte der AN bei der Durchführung seiner Arbeiten eine höhere Belastung der Deckenflächen benötigen, so sind die Flächen entsprechend durchzustützen. Die Durchstützung hat in Abstimmung mit dem vom AG beauftragten Statiker stattzufinden. Weiterhin hat hier eine Abstimmung mit dem AG unter Berücksichtigung der weiteren Nutzung von Teilbereichen der Tiefgarage zu erfolgen. Sollte dieser Punkt für den AG von Belang sein, sollte dies im Anschreiben vermerkt werden. 1.5 Zur Benutzung / Mitbenutzung überlassene Flächen       - BE Flächen Flächen zur Lagerung, zur Stellung von Geräten und Maschinen und für das Lagern von Materialien werden auf dem Baugrundstück zur Verfügung gestellt. Da die Platzverhältnisse begrenzt sind, sind alle Auftragnehmer aufgefordert, Geräteeinsatz, Materiallagerung etc. den Verhältnissen angepasst und flächenoptimiert zu planen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wegen der begrenzten Flächen ein Umsetzen der Materiallagerplätze durch die Auftragnehmer vorgenommen werden muss, wenn es der Bauablauf erforderlich macht. Dieses Umsetzen kann mehrfach erforderlich werden. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind nach einmaliger Aufforderung durch die örtliche Bauleitung bzw. den AN Baulogistik vorzunehmen. Kommt der AN der Aufforderung nicht kurzfristig nach, hat die Bauleitung / der AN Baulogistik das Recht, die Materialien durch einen anderen AN auf Kosten des Verursachers durchführen zu lassen. Sollten Flächen zur Lagerung oder zum Abstellen außerhalb des Grundstückes in Anspruch genommen werden, hat der jeweilige Inanspruchnehmer die erforderlichen Anträge zu stellen und die behördlichen und privatrechtlichen Genehmigungen einzuholen. Alle damit verbundenen Kosten und Gebühren trägt der Inanspruchnehmer. Der AG übernimmt keine Haftung für den Diebstahl von gelagerten Materialien und Werkzeugen bzw. Beschädigung derselben durch Dritte. Das gilt auch für abgestellte Baustellen- und sonstige Fahrzeuge. Die BE-Flächen sind kontinuierlich durch alle Auftragnehmer sauber und aufgeräumt zu halten. Verschmutzungen der BE- und angrenzenden Flächen sind unverzüglich auf Kosten des AN zu beseitigen. Das "Wohnen" bzw. die Unterbringung von Mitarbeitern des AN im Gebäude und auf dem Grundstück des AG ist untersagt. 1.5.1 BE - Personal-, Material-, Bürocontainer Wegen der beengten Platzverhältnissen plant der AG, die BE-Container durch einen Auftragnehmer Baustelleneinrichtung aufstellen zu lassen. Das schließt auch die Vor- und Unterhaltung einschl. Reinigung ein. Jeder Auftragnehmer hat die Möglichkeit, nach seinen Erfordernissen und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften, Personal- und Materialcontainer anzumieten. (Angabe in Anlage H) Mit Auftragsvergabe hat jeder AN dem AG mitzuteilen, welche Anzahl von Baustellencontainern er für die Erfüllung seiner vertraglichen Leistung benötigt. Jedoch ist unter Berücksichtigung der eingeschränkten Platzverhältnisse die Anzahl der Container unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auf ein Minimum zu begrenzen. Eigene Container im BE-Bereich dürfen grundsätzlich nicht aufgestellt werden. Ausnahme: Material-Kleincontainer im unmittelbaren Baubereich des jeweiligen Gewerkes, wobei die Abstimmung mit dem AG bzw. dessen Bauleitung vorab erfolgen muss. Kostenbeteiligung: Für die Überlassung und die Miete der Baustellencontainer / Räumlichkeiten trägt jeder AN die anfallenden Kosten. Auflistung der Kosten unter Ziffer 4 " Zusammenstellung der Umlagen" Hinweis: Jeder Bieter hat unter "H. Allgemeine Abfragen" mit Angebotsabgabe anzugeben, wieviel Baustellencontainer er benötigt. 1.5.2 BE - Sanitärcontainer, Wasch- und WC-Einrichtungen Wegen der beengten Platzverhältnisse plant der AG, die Wasch- und WC-Container durch den Auftragnehmer Baustelleneinrichtung aufstellen zu lassen. Das schließt auch die Vor- und Unterhaltung einschl. Reinigung ein. Für die Nutzung der Sanitäranlagen beteiligt sich jeder AN angemessen an den Kosten. Auflistung der Kosten unter Ziffer 4 " Zusammenstellung der Umlagen" 1.5.3 Transporteinrichtungen, Transportwege Dem AN werden vom AG die "großen" Bestandsaufzüge zur Verfügung gestellt. Die Tragkraft der zur Verfügung gestellten Aufzüge beträgt 1.000 kg. Der AN muss davon ausgehen, dass Aufzüge im Rahmen der Nutzung als Bauaufzug ausfallen. Diese werden durch den AG wieder instandgesetzt. Ein Ausfall von Aufzügen berechtigt den AN nicht, zusätzliche Kosten geltend zu machen, solange andere Aufzüge auf der Ebene erreichbar sind. Nachfolgende Transportmöglichkeiten stehen zur Verfügung: - definierte Aufzugseinrichtungen (Traglast 1000 Kg) - Die Treppenhäuser sind zu schützen, es dürfen Treppenhäuser nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung genutzt werden. Sollte der AN mit den vorgegebenen Transporteinrichtungen nicht zurecht kommen, ist dies in einem Anschreiben bei Angebotsabgabe anzugeben. Ansonsten geht der AG davon aus, dass, wenn im LV nichts anders angegeben ist, alle weiteren notwendigen Transporteinrichtungen in die Einheitspreise einkalkuliert sind. 1.6 Baustrom / Bauwasser / Anschlüsse Der AG plant, an das Stromnetz angeschlossene Baustromverteiler durch einen Auftragnehmer BE aufstellen zu lassen. Das schließt auch die Vor- und Unterhaltung einschl. Wartung und Anschluss ein. Baustromverteiler sind vorgesehen im Außenbereich: - Baustromverteiler im Bereich der BE-Container - Baustromverteiler in noch festzulegenden Arbeitsbereichen im Gebäude: - je Bauteil und Geschoss Baustromverteiler   insgesamt ca. 3-4 Verteiler pro Geschoss Das Weiterleiten von den Anschlussstellen (Verteilerschränken) bis zu den Verwendungsstellen ist Leistung eines jeden Auftragnehmers. Die Kosten für den Verbrauch trägt nach VOB/B §4 (4) Nr. 3 der Auftragnehmer, bei mehreren Auftragnehmern tragen diese die Kosten anteilig. Die Verbrauchskosten werden über einen pauschalen Umlageabzug abgerechnet. Auflistung der Kosten unter Ziffer 4 " Zusammenstellung der Umlagen" 1.6.2 Bauwasser Der AG plant an das Wassernetz im Außenbereich angeschlossene Bauwasseranschlüsse durch einen Auftragnehmer BE aufstellen zu lassen. Das schließt auch die Vor- und Unterhaltung einschl. Wartung und Anschluss ein. Bauwasseranschlüsse sind vorgesehen: im Außenbereich im Bereich der Hauptzugänge des Gebäudes.: - Bauwasseranschluss im Bereich der Sanitärcontainer - Bauwasseranschlüsse im Bereich der Hauptzugänge zum Gebäude. - Im Gebäude, keine. Das Weiterleiten von den Bauwasser-Zapfstellen bis zu den Verwendungsstellen ist Leistung eines jeden Auftragnehmers. Die Kosten für den Verbrauch trägt nach VOB/B Nr.§4 (4) Nr. 3 der Auftragnehmer, bei mehreren Auftragnehmern tragen sie die Kosten anteilig. Die Verbrauchskosten werden über einen pauschalen Umlageabzug abgerechnet Auflistung der Kosten unter Ziffer 4 " Zusammenstellung der Umlagen" 1.7 Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten - Vorlaufend beginnen Schadstoff und Abbrucharbeiten im Gebäude und werden parallel zu den weiteren Arbeiten weitergeführt. - Die Dachgärten 1.OG werden über der Abdichtung vorab rückgebaut. - RLT Geräte auf dem Dach werden beginnend vorlaufend und später patrallel zu den weiteren Gewerken demontiert. - Abbrucharbeiten nicht statischer Bauteile, wie z. B. nichttragende Wandkonstruktionen, Türen, Bodenbeläge, Abhangdecken, etc. 1.8 frei 1.9 Projektleiter / Bauleiter Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen deutschsprachigen verantwortlichen Projektleiter schriftlich zu benennen. Ebenfalls ist dessen Vertreter sowie bei Ablösung dessen Nachfolger zu benennen. 1.10 Baustellensprache Die Baustellensprache ist Deutsch. Projektleiter, Bauleiter und Vorarbeiter müssen Deutsch verstehen und sprechen. Die sich im Baustellenbereich befindlichen Mitarbeiter sind pro Einsatzbereich immer von einem deutschsprachigen Mitarbeiter zu begleiten, damit die von der Objektüberwachung gegebenen Anweisungen verstanden werden und umgesetzt werden können, insbesondere wenn Gefahr im Verzug ist. 1.11 Baubesprechungen Regelmäßig finden Baubesprechungen statt. Der AN oder ein geeigneter Vertreter, hier Projektleiter oder Bauleiter hat an den Baubesprechungen teilzunehmen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Kommt der AN der einmaligen Aufforderung nicht nach oder fehlt unendschuldigt, werden die erhöhten Koordinierungskosten dem AN in Rechnung gestellt. Hierfür wird eine Vergütungspauschale von netto 50,00 EUR einbehalten. 1.11.1 LEAN Construction Im Rahmen der Baustelle wird ein LEAN Management in digitalisierter Form durchgeführt.Hierfür wird der AG das Programm LCM Digital nutzen. Im Rahmen der wöchentlichen Baubesprechung wird der jeweilige Leistungsstand über das Programm geprüft. Die Teilnahme und das Durchgehend der entsprechenden Punkte ist vertragliche Leistung und wird nicht gesondert vergütet. 1.12 Bautagebuch Der AN ist verpflichtet, Bautagebuch zu führen. Das Bautagebuch kann auf der vom AG zur Verfügung gestellten Projektplattform PAVE genutzt werden. Alternativ kann der AN das Bautagebuch schriftlich erstellen  und eine Kopie mindestens einmal in der Woche entsprechend auf dem Projektserver PAVE hochladen. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, wie z.B.  Arbeitszeiten, Anzahl der Arbeitskräfte, untergliedert nach Lohngruppen, erbrachte Leistungen, evtl. Änderungen gegenüber dem Vertrag, zusätzliche Leistungen, Wetterdaten und sonstige besondere Vorkommnisse. 1.13 Hausrecht Der Auftraggeber und die Bauleitung des AG üben auf der Baustelle das alleinige Hausrecht aus. 1.14 Projektserver Der AG hat für das Projekt einen eigenen Projektserver eingerichtet. Projektraum PAVE Der Austausch von Unterlagen soll über den Projektraum erfolgen. Dem AN wird ein entsprechender Zugang eingerichtet. Diese Leistung ist eine Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. 1.15 Unterlagen Grundsätzlich soll der Austausch von Unterlagen über einen eingerichteten Projektserver laufen. Der AN ist verpflichtet, die ihm bei Auftragsübergabe übergebenen Unterlagen zu prüfen bzw. auf dem Projektserver zu sichten. Fehlen dem Auftragnehmer zur Ausführung seiner Vertragsleistungen erforderliche Unterlagen, Angaben oder sind sonstige Voraussetzungen zur vertragsgerechten Leistungserbringung nicht gegeben, ist er verpflichtet, dies 14 Tage nach Erhalt/Sichtung der Unterlagen schriftlich beim AG anzuzeigen bzw. schriftlich zu bestätigen, dass ihm alle Unterlagen zur Vertragserfüllung vorliegen. Werden fehlende Unterlagen nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt, kann der AN sich nicht auf Behinderung in der Durchführung seiner Leistungen berufen. 1.16 Übergabe der Unterlagen AG an AN Übergabe aller Unterlagen an den AN im Datenformat pdf. Alle Ausdrucke, Pläne, Vervielfältigungen o. ä. muss jeder Auftragnehmer eigenverantwortlich vornehmen. Alle anfallenden Kosten trägt der AN. Auch dann, wenn durch Indexfortschreibung Pläne oder Unterlagen aktualisiert werden und neu verteilt werden. Alle Unterlagen liegen auf einem eigens für das Projekt eingerichteten Projektserver. Dem AN wird ein entsprechender Zugang eingerichtet. Der AN wird sich hier die Planaktualisierungen oder neu eingestellte Pläne, soweit für ihn notwendig, herunterladen. 1.17 Übergabe Unterlagen AN an AG Übergabe aller Unterlagen an den AG durch entsprechendes Einstellen der Unterlagen auf dem Projektserver PAVE in Dateiformat PDF. Der AN hat die für seine Leistungen erforderlichen Pläne, Berechnungen, Proben, Bemusterungsvorschläge etc. dem AG so rechtzeitig und unaufgefordert zur Freigabe vorzulegen, dass die Vertragsfristen eingehalten werden können. Dokumente zur Freigabe sind auf den Projektserver PAVE zum "Workflow" hochzuladen. Hier werden die Unterlagen durch den AG weiter geprüft und erhalten eine entsprechende Freigabe. Der AN hat vor der Ausführung der Leistung über die wesentlich verwendeten Baustoffe Datenblätter, Eignungsnachweise, Prüfzeugnisse und Zulassungen vorzulegen und nach Abschluss der Baumaßnahme als vollständige Dokumentation für den AG auf dem Projektserver PAVE gem. Vorgabe AG abzulegen. 1.18 Dokumentation Mit Abschluss der Baumaßnahme und vor Abnahme seiner Leistungen hat jeder Auftragnehmer die vollständige Dokumentation seiner vertraglich erbrachten Leistung dem AG zu übergeben. Ausgenommen hiervon sind nur Unterlagen, die zwangsläufig erst nach der Abnahme erstellt werden können. Für zur Abnahme die restlichen, weil noch nicht erstellten, Unterlagen sind jedenfalls mit der Schlussrechnung einzureichen. Die Unterlagen sind einzureichen: - 1-fach im Datenformat pdf; Zeichnungen, die der AN erzeugt hat, zusätzlich im dwg- bzw. dxf.-Format. Zur Dokumentation und als Voraussetzung für die entsprechende Abrechnung gehören insbesondere die vollständige Übergabe der Entsorgungsnachweise, unterteilt nach Entsorgungsart, Entsorgungsmaterial und Datum und die entsprechenden Nachweise der fachgerechten Entsorgung der Schadstoffe. Bis zur Übergabe der vollständigen Dokumentation ist der AG berechtigt, einen Einbehalt in Höhe von 1% der Nettoauftragssumme vorzunehmen. Der Werkvertrag befindet sich derzeit noch in juristischer Ausarbeitung, Festlegungen im endgültigen Werkvertrag gelten als höherwertig. 1.18 Nachträge Das Ausarbeiten von Nachträgen und Angeboten erfolgt für den AG kostenlos. 2. Ausführung - Angaben zur Ausführung Der AG hat einen Baulogistiker beauftragt. Der AN hat sich bei bestimmten Arbeiten mit dem Baulogistiker abzusprechen, dies sind u. a.: - Abfallentsorgung - Transportlogistik - Flächenlogistik Die Abstimmungen mit dem Baulogistiker sind eine vertragliche Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Dies ist bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. 2.1 Normen / Richtlinien Die Ausführung erfolgt nach den gültigen Normen und Richtlinien unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und Baukunst. Es gilt die VOB/C in gültiger Fassung als vereinbart. 2.2 Baustelleneinrichtung Der AG hat einen AN Baulogistik beauftragt. Über den AN Baulogistik werden große Teile der BE-Einrichtung abgedeckt. Darüber hinaus gilt: Das Einrichten der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung und Räumen der Baustelle sind gem. VOB/C Nebenleistung und in die Einheitspreise mit einzurechnen, wenn nicht die Leistungen in besonderen Positionen beschrieben sind (weil von erheblicher Bedeutung für die Preisbildung nach Ziffer 0.4.1 DIN 18299). Leistung eines jeden AN sind darüber hinaus das Anlegen, Vor- und Unterhalten sowie Beseitigen der für die Durchführung seiner vertraglichen Leistungen zusätzlich erforderlichen Lager und Arbeitsplätze, Hub- und Hebewerkzeuge, Krane o. ä., die für einen rationellen und wirtschaftlichen Bauablauf erforderlich sind, um die Baustelle ausreichend zu fördern und die vertraglichen Termine einzuhalten. Die Leistungen müssen im vorgegebenen Rahmen integrierbar sein, Ausführungen in Absprache mit der örtlichen Bauleitung bzw. der Baulogistik. Bei der Einrichtung der Baustelle ist Punkt 1.4 "Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle" zu berücksichtigen. 2.3 Allgemeines Der AN hat die Bauzustände eigenverantwortlich festzulegen und die zur Herstellung erforderlichen Bauhilfsmaßnahmen in Eigenverantwortung zu entwerfen, nachzuweisen und genehmigen zu lassen. Anfallende Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. 2.3.1 Terminplan Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer auf Basis des beiliegenden Terminplanes einen detaillierten Bauzeitenplan für seine Leistungen aufzustellen und dem AG zu übergeben. Im Terminplan sind darzustellen: - Bauteil, Etage - Gewerk, Leistungsdauer Der Terminplan ist mit dem AG abzustimmen und spätestens 14 Kalendertage nach schriftlicher Auftragserteilung dem AG zu übergeben und freigeben zu lassen. Hat der AG berechtigte Korrekturen / Anmerkungen, sind diese in den Terminplan durch den AN einzuarbeiten. Der Terminplan gilt erst nach Freigabe des AG als vereinbart und wird dann Vertragsgrundlage. Unterlässt der AN die Aufstellung des Terminplanes, hat der AG das Recht einen Terminplan zu erstellen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des AN und werden diesem bei der Prüfung der Schlussrechnung abgezogen. Das Aufstellen des Terminplanes ist keine Nebenleistung sondern wird gesondert vergütet. 2.3.2 Lärmschutz - Einsatz lärmarmer Arbeitsverfahren - Verwendung lärmgeminderter Baumaschinen und -geräte - Kapselung der Lärmquelle - Abschirmung der Lärmquelle - nicht vermeidbare lärmintensive Arbeiten nur in   Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung 2.3.3 Staubschutz Der Staubschutz hat für den AG eine besondere Relevanz. Der AN hat ein besonderes Augenmerk auf den Staubschutz zu legen, insbesondere: - Einsatz bei staubintensiven Arbeiten grundsätzlich   nur mit Absaugvorrichtungen - Anwendung staubarmer Arbeitsgeräte - Kapselung der Staubquellen und Arbeitsbereiche durch   Abtrennung mit Folien, dichtes Schließen von Öffnungen, Schließen von Abschnittstüren u. ä. - direktes Verpacken von Abbruchmaterial in geeignete Behältnisse 2.3.4 Brandschutz - Arbeiten mit Feuer, Hitzeentwicklung, Funkenflug Das Arbeiten mit offenem Feuer, Arbeitsverfahren mit hoher Hitzeentwicklung, Funkenflug o. ä. sind im und am Bestandsgebäude verboten. Es ist das Barndschutzkonzept Bau, welches auch Vertragsgrundlage ist, zu beachten. Sollten im besonderen Fall Arbeiten und Arbeitsverfahren aus zwingendem Grund mit Feuer oder hoher Hitze notwendig werden, weil alternative Verfahren technisch nicht möglich sind, müssen diese in jedem Einzelfall vorher bei der örtlichen Bauleitung des AG schriftlich angemeldet und genehmigt werden. Die Arbeitsbereiche sind dann mit besonderen und geeigneten Maßnahmen zu schützen. Der AN hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass ein Feuerlöschgerät in unmittelbarer Nähe zur Verfügung steht, brennbare Gegenstände sind vor Ausführung der Arbeiten zu entfernen oder mit Brandschutzdecken entsprechend abzudecken. Weiterhin obliegt dem AN die terminliche Koordination der Anmeldung der Arbeiten. Bei Arbeiten mit Funkenflug wie z. B. Flexarbeiten, sind die umliegenden Bereiche freizuräumen und gefährdete Stellen mit Brandschutzdecken abzudecken. Ein Feuerlöschgerät ist in unmittelbarer Nähe bereitzuhalten. Ferner hat der AN eine Brandwache während und nach den Arbeiten zu stellen. Die Brandwache muss nach den Arbeiten für mind. 60 Minuten ein Monitoring des Arbeitsbereiches vornehmen. Die Brandwache ist bei Anmeldung der entsprechenden Arbeit namentlich zu benennen. Die Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise mit einzurechnen. 2.3.5 Schutz vor Absturz Der AN hat dafür zu sorgen, dass Absturzbereiche, wie z. B. Deckenöffnungen durch Geländer gesichert oder lagesichere Bohlen gegen Absturz bzw. Durchtreten gesichert werden. Bei aktuell auszuführenden Arbeiten hat der AN ein entsprechendes Gerüst zu stellen, wenn nicht anders möglich ist mit einer PSA zu arbeiten. Hier auch Punkt 2.7. Die Leistungen sind Nebenleitungen und werden nicht gesondert vergütet. Die Leistungen sind in die Angebotspreise einzurechnen. 2.3.6 Rauchen Rauchen innerhalb des Bestandsgebäudes ist verboten! 2.4 Schutz vorhandener Bauteile Im Gebäude vorhandene und verbleibende Bauteile sind während der Ausführung besonders zu schützen. Dies sind insbesondere diverse Türkonstruktionen, die verglasten Flächen in Form von Fensterkonstruktionen, teilweise Bestandsböden, die nicht erneuert werden. Das Schützen der Flächen ist gesondert im LV Abbruch ausgeschrieben und wird gesondert vergütet. Erkennt der AN, dass es Flächen gibt, die nicht ausreichend geschützt sind, ist die örtliche Bauleitung zu informieren. 2.5 Zulässige Verkehrslasten Die zulässigen Verkehrslasten der Geschossdecken sind mit 5 kN/m2 anzusetzen. Dies ist bei der Lagerung von Materialien zu berücksichtigen. Im EG können teilweise Verkehrslasten bis 15 kN/m2 aufgenommen werden. Sollte dies für den AN preisbildend sein, ist hierdrauf bei Angebotsabgabe hinzuweisen. Bauaufzüge können mit bis zu 1.000 kg beladen werden. 2.6 Gerüste Soweit nicht gesondert beschrieben und abgefragt, werden dem AN keine Gerüste für die Ausführung seiner Leistungen zur Verfügung gestellt. Dies ist bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen und mit einzurechnen. Im Außenbereich wird das Gebäude eingerüstet, das Gerüst dient auch als Absturzsicherung bei Dacharbeiten im Rahmen der Hauptarbeiten. 2.7 Persönliche Schutzmaßnahmen - Besondere Anforderungen Vorhalten der geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)! Persönliche Schutzausrüstungen sind nach den öffentlich rechtlichen Bestimmungen anzuwenden und immer dann zu tragen, wenn Unfall- oder Gesundheitsgefahren nicht ausgeschlossen werden können. 2.8 Verschmutzungen Alle durch den AN verursachten Verschmutzungen im Zuge seiner Leistungen, sowohl innerhalb der Baustelle, als auch auf den umliegenden Flächen und im öffentlichen Straßenraum sind unaufgefordert und unverzüglich zu beseitigen. Erfolgt dies trotz einmaliger Aufforderung durch die Bauleitung oder den AN Baulogistik nicht, werden die Flächen zu Lasten des AN gereinigt. Jeder AN hat seine Arbeitsbereiche arbeitstäglich zum Ende des Arbeitstages gereinigt und geordnet zu verlassen. Lose Materialien und Abfälle sind einzusammeln. Zum Ende einer Arbeitswoche und nach Fertigstellung der Arbeiten hat jeder AN seine Arbeitsbereiche besenrein zu reinigen und Restmaterialien und Abfälle zu beseitigen. Dies ist Nebenleistung eines jeden Auftragnehmer. Sollten Arbeitsbereiche nicht gereinigt sein oder Abfälle, Verschmutzungen und Restmaterialien nicht beseitigt sein, behält sich der AG, vertreten durch die örtliche Bauleitung bzw. den AN Baulogistik vor, den Zustand der Baustelle zu dokumentieren und zu Lasten der jeweiligen Verursacher die Baubereiche durch Dritte reinigen zu lassen, auch ohne weitere Mitteilung oder Aufforderung. Die anfallenden Kosten für die Baureinigung und die anfallenden Entsorgungskosten werden den Verursachern in Rechnung gestellt bzw. in Abzug gebracht. 2.9 Entsorgung Die fachgerechte Entsorgung unter Beachtung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aller bei den Arbeiten des AN anfallenden Stoffe ist Bestandteil der Leistung des AN. 3. Entfällt 4. Zusammenstellung der Umlagen 4.1 Umlagen Überlassung und Miete für Container - Materialcontainer je Stück EP 1.200 EUR   zzgl. 35 EUR/Woche Vorhaltung. - Mannschaftscontainer je Stück EP 1.350 EUR   zzgl. 50 EUR/Woche Vorhaltung und Unterhaltung   einschl. wöchentlicher Reinigung - Bürocontainer je Stück EP 1.350 EUR   zzgl. 55 EUR/Woche Vorhaltung und Unterhaltung   einschl. wöchentlicher Reinigung Die Nebenkosten für Wasser und Strom der Container sind mit den Vorhaltekosten abgegolten. Abrechnung über Schlussrechnung des AN. 4.2 WC-Einrichtungen Nutzung der Sanitäranlagen 0,2% bezogen auf die Netto-Abrechnungssumme. 4.3 Bauaufzug Für die Nutzung des Bauaufzuges 0,3% bezogen auf die Netto-Abrechnungssumme. 4.4 Baustrom Umlagen für den Baustrom  bezogen auf die Netto-Abrechnungssumme: - Baustelleneinrichtung 0,25% - Abbruch 0,25% - Rohbau 0,35% - Fassadengewerke 0,35% - Dach 0,25% - Ausbaugewerke 0,25% - Technikgewerke 0,25% - Außenanlagen 0,15% 4.5 Bauwasser Umlagen für das Bauwasser bezogen auf die Netto-Abrechnungssumme: - Baustelleneinrichtung 0,15% - Abbruch 0,15% - Rohbau 0,35% - Fassadengewerke, Dach 0,15% - Ausbau-Nassgewerke Estrich/Putz 0,35% - sonstige Ausbaugewerke 0,15% - Sanitärgewerk 0,35% - sonstige Technikgewerke 0,15% - Außenanlagen 0,35% 4.6 Entsorgung Umlage für die fachgerechte Entsorgung aller bei den Arbeiten des AN anfallenden Stoffe bezogen auf die Netto-Abrechnungssumme: 0,3% bezogen auf die Netto-Abrechnungssumme. 4.7 Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung Umlage für die Bauwesenversicherung bezogen auf die Netto-Abrechnungssumme: - Bauwesenversicherung 0,9% 5. Kalkulationsansatz Sollte es im nachfolgenden LV zu Widersprüchlichkeiten kommen, so ist immer der höhere Ansatz zu wählen. - Ende der Allgemeinen Vorbemerkungen -
G. Allgemeine Vorbemerkungen
16 Grundreinigung
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Grundreinigung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Bauschlussrenigung / Grundreinigung 1.  Allgemeines Die Reinigungsarbeiten umfassen Bauzwischenreinigungen (hauptsächlich Bodenflächen) sowie die Grundreinigung als Bauschlussreinigung vor Abnahme der Ausbauleistungen. Es können auch Teilbereiche von Geschossen auf Anweisung der Bauleitung oder des AG zur Reinigung angewiesen werden. 2.  Bauteilbeschreibung 2.1 Bauteil A (1.OG - 6.OG, EG nicht Leistungsbestandteil) lichte Höhe 2,98 bis 3,40 m, Nutzung: Büro- und Besprechungsräume einschl. Sanitärbereiche - Wände, tapeziert gestrichen, teilw. System-Glastrennwände, in Sanitärbereichen teilw. gefliest - Decken: Deckenbekleidung aus Holzwoll-Mineraldämmplatten in den Besprechungsräumen, Büros Betondecke roh mit Anstrich, abgehängte GK-Decken in den Flur und Sanitärbereichen - Boden: Teppichboden, Sanitärbereiche und Treppenhäuser gefliest. 2.2 Bauteil B,C,D,F und Z (EG - 6.OG) lichte Höhe EG: 3,01 - 5,50 m lichte Höhe 1.OG - 6.OG: 2,98 - 3,88m Nutzung EG: Veranstaltungssäale, Cafeteria mit Küche, Kita, Büros und Sanitärbereiche Nutzung 1.OG - 6.OG: Büro- und Besprechungsräume einschl. Sanitärbereiche, Lehrküche und Chemieraum. - Wände, tapeziert gestrichen, teilw. System-Glastrennwände, in Sanitärbereichen teilw. gefliest - Decken: Deckenbekleidung aus Holzwoll-Mineraldämmplatten in den Besprechungsräumen, in Vertanstaltungssäalen und Cafeteria mit abgehängter Streckmetall-Rasterdecke, Büros und Flure Betondecke roh mit Anstrich, abgehängte GK-Decken in Sanitärbereichen - Boden: Elastische Beläge aus Kautschuk, Cafeteria, Sanitärbereiche, Küche und Treppenhäuser gefliest, Veranstaltungssäale und Foyer Eichenparkett. 2.3 Bauteil E (EG - 6.OG) lichte Höhe 2,98 bis 3,40 m, Nutzung: Büro- und Besprechungsräume einschl. Sanitärbereiche - Wände, tapeziert gestrichen, teilw. System-Glastrennwände, in Sanitärbereichen teilw. gefliest - Decken: Deckenbekleidung aus Holzwoll-Mineraldämmplatten in den Besprechungsräumen, Büros Betondecke roh mit Anstrich, abgehängte GK-Decken in den Flur und Sanitärbereichen - Boden: Teppichboden, Sanitärbereiche und Treppenhäuser gefliest. 2.4 Untergeschoss / Tiefgarage lichte Höhe 2,35 bis 3,5 m, Nutzung: Parkgarage, NEbenräume, Technikräume - Wände: Mauerwerk/Stahlbeton roh oder mit Anstrich - Decke: teilw. Rohbetondecke, größtenteils Holzwoll-Mineraldämmplatten - Boden: Estrich mit Epoxidharzbeschichtung 2.5 Türen / Türelemente - Innentüren als Holztüren, furniert, lackiert - Flurabschnittstüren Metallrahmentüren mit Glasfüllung - Technikbereiche mit Metalltüren - WC-Türen, Küchenbereiche (Feuchtraum), HPL beschichtet Zargen: Stahlzargen, lackiert Zargen in Küchenbereich als Edelstahlzargen 2.6 Fenster / Fassade nicht Bestandteil der Grundreinigung 2.7 Technische Installation Sanitär in den WC-Anlagen mit WC-Einheiten, Waschtisch, Urinalen, Sanitäraccesoirs, Spiegel, Handtuchspender etc. Elektroinstallation üblicher Standard. Lüftung als Sichtinstallationen in allen Bereichen, Lüftungsauslässe in Sanitärbereichen in abgehängter GK-Decke. Technikräume: Hohe Installationsdichte in den Technikbereichen, u. a. Sanitär, Heizung, Lüftung, Kälte, Elektro, MSR-Technik, freiliegende Lüftungs- und Rohrleitungsverlegung, Schaltschränke, Lüftungs- und Kälteanlagen, Kabelbühnen, etc. . 3. Ausführung Alle Reinigungsarbeiten sind unter Vermeidung von Staubentwicklung vorzunehmen. Es dürfen nur Reinigungs- und Pflegemittel verwendet werden, die für die Oberflächen der jeweiligen Bauteile geeignet sind und eine schonende Behandlung gewährleisten. Die entsprechenden Vorschriften und Pflegeanleitungen der Hersteller für diverse Beläge und Bekleidungen, Anstriche etc. sind einzuhalten. 3.1 Wandflächen Die Wände werden flächendeckend gereinigt. Die Reinigung der Wandflächen beinhaltet auch das Reinigen von Einbauteilen, wie z. B. Steckdosen,  Schalter, Wandleuchten etc. sowie Wandbeschilderung, Büroschilder, o. ä. Ebenso ist auch Bestandteil das Entfernen von Schutzfolien und Firmenaufklebern. - Tiefgarage Wände mit Anstrich entstauben - Wandoberflächen Anstrich: entstauben - Wandoberflächen Glas: Glasreinigung, streifenfrei - Fliesen abwaschen und streifenfrei abledern - Spiegel abwaschen und streifenfrei abledern - WC-Trennwände: abwaschen und streifenfrei abledern 3.2 Deckenflächen Reinigung der Gipskarton-Deckenflächen durch Entstauben, feucht abwischen der Einbauteile, z. B. technische Deckeneinbauten, Tellerventilen, abgehängte Leuchten o. ä.. Reinigung der Rasterdecken durch Entstauben. Reinigung der Holzwoll-Mineralpklatten durch Entstauben. Reinigung der Streckmetalldecken durch entstauben und nebelfeucht abledern Reinigung von Lüftungskanälen und -auslässen durch entstauben und feuchte abwischen 3.3 Bodenflächen Die Reinigung der Bodenflächen beinhaltet auch das Reinigen von Einbauteilen in Böden, wie z. B. Abschluss- und Übergangsschienen, Fugenprofile, Bodensteckdosen, Elektranten etc. Bodenelektranten etc. sind zu öffnen und trocken auszusaugen, zusätzlich abzuledern. Ebenso ist auch Bestandteil der Leistung das Reinigen der Sockelleisten an aufgehenden Bauteilen. - Teppichboden intensiv staubsaugen, hartnäckige Verschmutzungen, wie Farben, Gips- und Mörtelreste o. ä. mit Wurzelbürste händisch entfernen. - Parkettböden grob abkehren, hartnäckige Verschmutzungen, wie Farben, Gips- und Mörtelreste o. ä. mit Handpad händisch entfernen. Grundreinigung mit Einscheibenmaschine langsam kreisförmig abfahren, Schmutz und Staub mit Sauger entfernen, Oberfläche feucht abwischen, abschließend mit grüner Padscheibe abfahren. - Fliesen grob abkehren, hartnäckige Verschmutzungen, wie Farben, Gips- und Mörtelreste o. ä. mit Spachtel oder Handpad händisch entfernen, anschließend nass wischen und absaugen, auch mehrmals, wenn erforderlich, ohne Streifenbildung. - Beschichtung in Technikflächen grob abkehren, hartnäckige Verschmutzungen, wie Farben, Gips- und Mörtelreste o. ä. mit Handpad händisch entfernen, anschließend nass wischen und absaugen, auch mehrmals, wenn erforderlich, ohne Streifenbildung. - Epoxidharzbeschichtung in der Tiefgarage grob abkehren, hartnäckige Verschmutzungen, wie Farben, Gips- und Mörtelreste o. ä. mit Handpad händisch entfernen, anschließend nass wischen und absaugen, auch mehrmals, wenn erforderlich. Ablaufrinnen und Bodeneinläufe: Abdeckungen/Gitter aufnehmen, händisch reinigen, nachspülen. 3.4 Türen / Türelemente Die Reinigung von Türen beinhaltet auch das Reinigen der Beschläge und Zargen. Ebenso ist auch Bestandteil das Entfernen von Schutzfolien und Firmenaufklebern. - Holztüren: Reinigen durch nebelfeuchtes abwaschen und abledern - Alu- und Stahltüren: Reinigen durch feuchtes Abwaschen und Abledern - Zugangstüren mit Glasfüllungen: Reinigen durch feuchtes Abwaschen und Abledern, Glasflächen abklingen, Glasreinigung streifenfrei. 3.5 Technische Installation Die Reinigung der technischen Installationen beinhaltet alle Ein- und Anbauteile, Ventile, Rohrleitungen, Kanäle, Geräte etc. - Elektroinstallation: Kabelkanal, Schalter, Steckdosen   reinigen durch feuchtes Abledern, Technikschränke   (nur von außen!) durch nebenfeuchtes abwischen und streifenfrei   abledern,   Bodentanks-, elektranten öffnen und trocken aussaugen,   angependelte Deckenleuchten Schutzfolien entfernen, abwischen und   streifenfrei abledern, - Heizungsinstallation: Heizkörper reinigen durch feuchtes Abwaschen und Abledern einschl.   Rohrleitungen und Ventile,   Unterflurkonvektoren öffnen, aussaugen, abwischen einschl. Gittern, - Sanitärinstallation: Sanitärobjekte reinigen durch   Abwaschen und Abledern, einschl. der Versorgungs- und   Ablaufarmaturen Handtuchspender, Papierrollenhalter   etc. reinigen durch Abwaschen und Abledern - Lüftungs- / Kältetechnik: Sichtbare Installationen, Rohrleitungen, Ventile, Auslässe abwischen und streifenfrei abledern. 3.6 Anfallende Verunreinigungen, Abfälle Bei der Schlussreinigung anfallende Verunreinigungen, Abfälle, Restmaterialien, Verpackungsmaterial etc. sind zu sammeln und zu beseitigen. Dies ist Bestandteil der Leistung des AN und in die Einheitspreise mit einzurechnen. 3.7 Arbeitsgerüste / Leitern Alle Leitern oder Arbeitsgerüste, die zur Leistungserbringung notwendig sind, sind Bestandteil der Leistung und in die Einheitspreise mit einzurechnen. 4. Abrechnung Abrechnung der Räume über die Grundflächen der jeweiligen Nutzungsbereiche in m2. Abrechnung der Fenster/Fassade über die Fenster-/Fassadenflächen in m2. - Ende der Technischen Vorbemerkungen -
Technische Vorbemerkungen
16.02 Phantomplanung A + E + Biomarkt
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