05 Natursteinarbeiten
Vorbemerkungen 1. Im folgenden wird der Auftragnehmer als "AN" benannt, der Auftraggeber als "AG".
2. Umbaugegenstand ist die Verkaufsfläche im EG von Breuninger Düsseldorf, Königsallee 2
3. Die Einholung von behördlichen Genehmigungen, soweit sie zur Durchführung der Baumaßnahme erforderlich sind, sind einzukalkulieren. Hierunter fallen auch Sondergenehmigungen für verlängerte Arbeitszeiten oder Sonn-und Feiertage für die Handwerker des AN.
4. Terminierung: Baubeginn und Übergabe gemäß Abstimmung mit dem Architekten.
5. Örtliche Bauvorschriften sind einzuhalten. Grundlage aller Gewerke ist die VOB, Teil B sowie die ATV aller hier enthaltenen Gewerke VOB/Teil C.
6. Eine förmliche Abnahme im Beisein der Bauherrschaft/Vertreter und der Oberbauleitung wird vorgeschrieben. Der Gefahrenübergang von AN an den AG erfolgt komplett mit dem Abnahmevorgang, nicht in einzelnen Gewerken früher. Auf den erforderlichen Schutz der Leistung des AN wird daher besonders hingewiesen, um am Ende eine einwandfreie Leistung abnehmen zu können.
7. Der AN muß für die gesamte Bauzeit einen eigenen Fachbauleiter benennen, welcher täglich anwesend ist. Durch den AG ist hahn & hahn, als Oberbauleiter beauftragt. Diese wird mind. 1 Tag die Woche vor Ort sein, und ist an den übrigen Tagen durch den Fachbauleiter des AN täglich genauestens über den Stand der Baustelle, die anwesende Mannschaft, Besonderheiten telefonisch oder per Mail zu unterrichten.
8. Erkennt der AN, daß einzelne Leistungen sich ändern oder hinzukommen, so ist vor Ausführung die Bauherrschaft schriftlich, zumindest per Mail hierüber in Form eines Nachtrages in Kenntnis zu setzen, andernfalls erfolgt keine Anerkennung.
9. Sollten Arbeiten ausserhalb der Verkaufszeiten erforderlich werden, so ist dies gesondert bei Breuninger zu beantragen.
05.01 Baustelleneinrichtung
05.02 Naturstein- und Fliesenarbeiten
Naturstein- und Fliesenarbeiten
05.03 Stundenlohnarbeiten