Blitzschutz
Düsseldorf Kernsanierung eines Bürogebäudes
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-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gewerk: KG 400 Bauwerk -Technische Anlagen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Projekt: MRW, Sanierung Bürogebäude Merowingerstr. 111-113 40225 Düsseldorf --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bauherr:  Heinrich-Heine-Universität Universitätsstr. 1 40225 Düsseldorf --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Architekt: Pischke Architekten Neuer Weyerstraßerweg 7 50969 Köln --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Fachplanung:  Heiming GmbH Energie- und Gebäudetechnik Niederlassung Ratingen Am Brüll 17 40878 Ratingen Tel.: +49 2102 3072-300 Fax: +49 221 16797-100 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebotssumme - netto - Euro ................................. Mehrwertsteuer 19% Euro ................................. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebotssumme - brutto - Euro .................................( ungeprüft ) Nachlass / Skonto in % ................... %   /    ................... % --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Unterschrift und Stempel (Bieter) ___________________________________________________________________________________ Angebotssumme - netto - Euro ................................. Mehrwertsteuer 19% Euro ................................. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebotssumme - brutto - Euro .................................( geprüft ) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Unterschrift und Stempel (Prüfer)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
04 KG 446 Blitzschutz
04
KG 446 Blitzschutz
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Blitzschutz und Erdungsanlagen KG 446 Unterlagen für den Auftragnehmer Dem Auftragnehmer werden zur Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne sowie zur Prüfung und Verifizierung der Berechnung von Trennungsabstand und Windlasten und abschließenden Dimensionierung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - Werkpläne des Architekten als EDV/CAD-Dateien - Lageplan - Ausführungszeichnungen des Ingenieurs als EDV/CAD-   Dateien - die Baugenehmigung - das Brandschutzkonzept Auf der Grundlage der vorgenannten Unterlagen und der Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Montageunterlagen einschließlich Überprüfung und ggfs. Anpassungen der Berechnungen zu erstellen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist zur Koordination seiner Leistungen (Montageplanung und Montage) mit den übrigen am Bau beteiligten Gewerken verpflichtet. Der Auftragnehmer hat die Ausführungszeichnungen und die Berechnungen des Ingenieurs zu prüfen und die Prüfungsergebnisse mit dem Ingenieur abzustimmen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich mit den beteiligten anderen Gewerken wie Fassadenbau, PV-Anlage, Dachdecker etc. abzustimmen und koordinieren. Die Abstimmungsergebnisse hat der Auftragnehmer für die Erstellung der Montageunterlagen einschließlich Berechnungen zu berücksichtigen. Für die Erstellung der Montageunterlagen hat der Auftragnehmer ferner zugrunde zu legen: 1. die letztgültige Gebäudeausführung; 2. die letztgültigen Werkpläne der Architekten für zeichnerische      Darstellung der technischen Anlagen und Anlagenteile; 3. die Abstimmung der Anlagenteile aufeinander hinsichtlich der     Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit; 4. die letztgültigen Maschinenaufstellungspläne des Bauherrn,        soweit vorhanden Vom Auftragnehmer zu erstellende Montageunterlagen Die zu erstellenden Unterlagen müssen das Projekt kennzeichnen, sind zu nummerieren und vom Ausführungsingenieur zu unterzeichnen. Sie müssen den vereinbarten Verteilerschlüssel ausweisen. Geänderte Unterlagen sind kenntlich zu machen und mit Index zu versehen. Bei Planungsänderungen ist die Plannummer beizubehalten. Nichtgenehmigte Montageunterlagen haben für die Ausführung keine Gültigkeit. Das Genehmigungsverfahren für die Abstimmung mit dem Auftragnehmer legt die Bauüberwachung fest. Können die Montageunterlagen wegen schwerwiegender Fehler, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht freigegeben werden, und müssen deshalb wiederholt vom Auftraggeber bzw. dessen Fachingenieuren geprüft werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten vom Auftragnehmer zu tragen. Die Montageunterlagen sind grundsätzlich auf CAD zu bearbeiten und zu produzieren. Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung unaufgefordert zu übergeben: Montagepläne Grundrisspläne Maßstab 1:50 mit Eintragung aller Installationskomponenten, z.B. Ableitung, Fangleitung, Fangstange, Trenn- und Dehnstellen etc. Werkstatt- und Detailpläne Trennungsabstandsberechnung Windlastberechnung Die Montageunterlagen sind wie folgt zu übergeben: - als Prüfexemplare 2-fach als CAD-Plot/EDV-Ausdruck;   ein Exemplar erhält der AN geprüft mit Eintragungen zurück,   diese Eintragungen sind bei der Erstellung der endgültigen   und zur Genehmigung einzureichenden Montageunterlagen   zu berücksichtigen - als Genehmigungsexemplare 4-fach als CAD-Plot/EDV-   Ausdruck;    1 x für Auftraggeber    1 x für Bauüberwachung    1 x für Architekten    1 x für Auftragnehmer Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung 2fach auf Anforderung zu übergeben: Beschilderungsplan mit Schilderliste, aus dem hervorgeht, welche Schilder wo und mit welchem Text angebracht werden; (Abstimmung mit den anderen Gewerken ist notwendig, damit weitgehendst Fabrikatsgleichheit gewährleistet ist). Sonstige vom Auftragnehmer zu erstellende und unaufgefordert vorzulegende Unterlagen: Prüf- bzw. Zulassungsbescheinigungen, bei Anlagen und Anlagenteilen, die einer Zulassung oder Prüfung unterliegen; Genehmigungs- und Prüfungsanträge bei Anlagen und Anlagenteilen, die für Ausführung, Betrieb und Gebrauch einem behördlich vorgeschriebenen Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen; Anträge mit sämtlichen Unterlagen und Zeichnungen, in vorgeschriebener Form und Ausfertigung, sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und bei den zuständigen Instanzen einzureichen. Information und Inhalt der Montageunterlagen Montage- und Detailzeichnungen Alle Anlagenteile sind soweit möglich maßstäblich darzustellen und mit Bezugsmaßen zum Baukörper zu bemaßen. Es sind nur deutsche Bezeichnungen zu verwenden. In den Zeichnungen sind nur genormte Symbole zu verwenden. In die Zeichnungen sind alle zum Leistungsumfang des AN gehörenden Komponenten einzutragen. Zentralen sind entsprechend dem vereinbarten Schlüssel zu bezeichnen bzw. zu nummerieren. Herstellung und Montage Die Montage erfolgt nur nach von der Bauleitung genehmigten Montageunterlagen. Die Folgen einer evtl. Nichtbeachtung wird der Auftragnehmer allein vertreten. Zum Schutz der gefährdeten Anlagenteile auf der Baustelle ist vom Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage anzubringen, die erst unmittelbar vor Inbetriebnahme vom Auftragnehmer abzunehmen und von der Baustelle zu entfernen ist. Offene Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen zu verschließen. Vorkehrungen gegen das Eindringen von Fremdteilen (Schmutz, Wasser etc.) sind zu treffen. Die Anlagen sind gegen mögliche Unfallgefahren zu sichern. Vor der Inbetriebnahme sind durch den Auftragnehmer die notwendigen Prüfungen nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die Prüfergebnisse sind vom Auftragnehmer Protokolle anzufertigen. Zum Anbringen von Befestigungen sind nur bauaufsichtsamtlich zugelassene Dübel zu verwenden. Schussbolzen sind nicht zulässig. Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. In solchen Fällen sind ggf. Aufhängklammern vorzusehen. Für die Ausführung der Anlage und die Lieferung des Materials gelten alle zutreffenden Vorschriften und Normen jeweils in der neuesten Fassung, u.a.: - VDE-Bestimmungen - Techn. Anschlussbedingungen des örtl. VNB - DIN-Normen - EN-Normen - MLAR - Sondervorschriften der Bauaufsichtsbehörde - Sondervorschriften der Feuerschutzpolizei - Unfallverhütungsvorschriften Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Bevor der Auftragnehmer Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen. Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen. Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren. Das Erstellen von Schlitzen an Mauerwerk darf nur mit Mauerfräsen vorgenommen werden. Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung der Bauwerke auszuführen. Es ist darauf zu achten, dass Schornsteine und Luftschächte nicht beschädigt werden, gegebenenfalls ist ein anderer Leitungsweg zu wählen. Brandschutzbedingungen Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmer müssen den Forderungen zuständigen Brandschutzbehörde, dem Verband der Sachversicherer und der DIN 4102 entsprechen. Die zum Brandschutz erforderlichen Einbauten sind als solche eindeutig zu kennzeichnen; Hinweisschilder müssen auf den Einbauort hinweisen. Funktionsprüfung Der Auftragnehmer hat vor Erklärung seiner Abnahmebereitschaft die Anlage auf Betriebsfähigkeit zu prüfen. Vor Inbetriebnahme hat der Auftragnehmer alle nach DIN VDE / EN  vorgeschriebenen Prüfungen durchzuführen und durch Protokolle zu belegen, insbesondere: - Erdungswiderstand/ Erdungsdrahtwiderstand: Messung des Widerstands zwischen Erdungspfosten/ Erdungsleiter und Erdreich - Schleifenwiderstand: Bestimmung des Widerstands der Erdungsleiter-Schleife (Erdungsstrang) und der Verbindungspunkte zum Netz- bzw. Blitzschutzpotentialausgleich. - Blitzschutz-Erderprüfung: Messung der Erdungsanlage gemäß DIN EN 62305 (Schutzpotenzial, Erdungswiderstand, Verbindung der Erder). - Isolationswiderstand der Blitzschutzsystem-Komponenten: Widerstand zwischen Blitzschutzleiter, Fangeinrichtungen und Erdung, sofern metallische Bauteile isolierte Segmente aufweisen. - Kontakt- und Verbindungsmessungen: Messung der Widerstände an Verbindungsstellen (Schraubverbindungen, Verpressungen) zur Sicherstellung geringer Kontaktwiderstände. Sämtliche Messungen, die für Funktionsprüfungen notwendig sind, sind Nebenleistungen des Auftragnehmers. Solche Messungen berechtigen keinen Anspruch auf Sondervergütung und gelten nicht als Funktionsmessungen für den gesonderten Nachweis der Leistung bzw. Leistungswerte. Funktionsmessung Als Sondernachweis von bestimmten Leistungen kann der Auftraggeber die Vornahme einer Funktionsmessung als zusätzliche Leistung zur Abnahmeprüfung verlangen. In diesem Fall erfolgt die Vergütung nach den gesondert im LV vorgesehenen Positionen. Über Art, Ort und Durchführung der Funktionsmessung sind die Festlegungen gemäß LV maßgebend. Für die Durchführung von Funktionsmessungen gelten folgende Bedingungen: Die dafür erforderlichen Messgeräte mit Prüfzeugnissen, Kennlinien, Eichkurven etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen. Über die zu verwendenden Messgeräte und die anzuwendende Meßmethode entscheidet im Zweifelsfall der Auftraggeber. Über die Messergebnisse ist ein Protokoll anzufertigen. Der Auftraggeber kann Funktionsmessungen auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchführen. Ferner kann der Leistungsnachweis auch noch nach erfolgter Abnahme - innerhalb der Gewährleistungszeit - verlangt werden, wenn die Zustands- oder Störgrößen zum Zeitpunkt der Abnahme nicht vorhanden waren. Eine geforderte Leistung gilt als erbracht, wenn die Funktionsmessung keine Minderleistung ausweist oder die gemessene Mehrleistung keine Störung der Gesamtfunktion ergibt. Der Auftragnehmer wird sämtliche Maßnahmen und Arbeiten vorbereiten und durchführen, die für den Nachweis der zugesicherten Leistung notwendig sind. Können sich beide Vertragspartner evtl. über die durchzuführenden Messungen nicht einigen, hat der Auftraggeber das Recht, mit den Messungen eine neutrale Institution zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer. Abnahmen Förmliche Abnahmen Muss die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte förmliche Abnahme wegen schwerwiegender Mängel, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten, die dem Auftraggeber bzw. dessen Fachingenieuren entstehen, vom Auftragnehmer zu tragen. Zustandsfeststellungen/Sichtprüfungen Der Auftragnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, zwingend vorab technische Abnahmen gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B gemeinsam mit der Bauleitung des AG durchzuführen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bauleitung des Auftraggebers zeitgerecht (mindestens 24 Stunden vorab) über die entsprechende Leistungsstände zu informieren, damit die Technischen Abnahmen organisiert und ohne Störung des Bauablaufs durchgeführt werden können. Soll der Auftragnehmer diese Mitwirkungs- und Hinweispflicht nicht erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, für Teilleistungen, die nachträglich nicht mehr prüfbar sind, die Abnahme zu verweigern. Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit nachträglich notwendigen Prüfungsfeststellungen entstehen, werden dem Auftragnehmer weiter belastet. Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, ein gemeinsames Aufmaß mit der Bauleitung des Auftragnehmer durchgeführt werden muss. Für Leistungen die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) eine gemeinsame Feststellung der Leistungen von sich aus zu beantragen (§14 Abs. 2 VOB/B). Behördliche Abnahmeprüfungen Der Auftragnehmer sichert zu, bei Anlagen und Anlagenteilen, die gemäß den Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien einem Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen, das Verfahren termingerecht zu beantragen und einzuleiten. Dies gilt für die Genehmigung, Abnahmeprüfung sowie den Nachweis der Einhaltung der Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien für Ausführung, Betrieb und Gebrauch solcher Anlagen und Anlagenteile durch: - Erlaubnis-, Zulassungs- und Aufsichtsbehörden; - Technische Überwachungsorganisationen (TÜV) u.ä.; - örtliche zuständige Dienststellen für Ver- und Entsorgung, Verband der Schadenversicherer (VdS), u. a. Die Einleitung des jeweils vorgeschriebenen Verfahrens erfolgt durch die vom Auftragnehmer zu erstellenden Genehmigungs- und Prüfanträge. Die Gebühren für die vorgeschriebenen Genehmigungen und Abnahmeprüfungen trägt der Auftraggeber. Der AN hat Fachpersonal für die Begleitung der Sachverständigenprüfungen beizustellen. Diese müssen befähigt sein, die Abzunehmenden Anlagelagenteile in Betrieb zu nehmen, um dessen Funktion zu testen. Bei Wiederholungsabnahmen, die durch den AN verursacht werden, gehen die zusätzlichen Kosten einschließlich Folgekosten zu Lasten des Auftragnehmers. Bestands- und Revisionsunterlagen Alle beschriebenen Montageunterlagen sind zu Revisionsunterlagen fortzuschreiben. Die Erstellung der Revisionsunterlagen ist im LV als Position abgefragt. Die Unterlagen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme. Bedienungs- und Wartungsanweisung Der nachfolgende Inhalt der Bedienungs- und Wartungsanweisungen dient als Leitfaden und ist dem Umfang und der technischer Ausstattung des Projektes anzupassen. Die Dokumentation beinhaltet sämtliche Unterlagen, die der Gebäudebetreiber für die Sicherstellung eines sicheren und wirtschaftlichen Betriebes aller Anlagen benötigt, er wird ggf. durch den AG bestimmt. Die Dokumentation ist 3-fach mit übersichtlicher Gliederung und Inhaltsverzeichnis in Ordner geheftet der Bauleitung zu übergeben. Inhalt: Anlagenbeschreibung Anlagencharakteristik mit Ortsbestimmung; Garantiewerte; Betriebsdaten; Installationsdaten; Spezialmerkmale. Wartungsanweisungen Vorgeschriebene behördliche Kontrolle und Überwachungen in Art und Zeitfolge erläutert. Der jeweilige Wartungsumfang ist detailliert in Abhängigkeit des Wartungszeitraumes nach Art einer sogenannten Inspektionstabelle aufzulisten. Leistungsliste über Messungen Tabellarische Aufstellung aller Messungen. Protokolle über alle durchgeführten Messungen. Prüfzeugnisse/Abnahmebescheinigungen Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Werksatteste. Bemusterung Auf Anforderung müssen Anlagenteile vor der Herstellung und Montage zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden. Diese Anlagenteile werden vom Auftraggeber bestimmt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben. Die Anforderung kann Wiederholungen und Varianten bis zur endgültigen Entscheidung beinhalten. Die Anlagenteile verbleiben im Besitz des Auftragnehmers. Die Muster verbleiben im Besitz des Auftragnehmers. Termine zur Abstimmung der Unterlagen Für die nach Anforderung eingereichten Unterlagen sowie für die unaufgefordert eingereichten Unterlagen steht der Bauüberwachung eine angemessene Bearbeitungszeit von mind. 3 Wochen zur Verfügung. Die für die Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen Unterlagen sind der Bauleitung 4 Wochen vor dem Fertigstellungstermin zur Überprüfung und Weiterleitung zu übergeben. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie die Revisionsunterlagen sind vom Auftragnehmer 2 Wochen vor der Abnahme der Bauleitung zu übergeben. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind mit Einheitspreisen abgegolten: Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen für das eigene Personal; Anfertigen und Liefern aller beschriebenen Montageunterlagen. CAD/EDV-Bearbeitung aller Planungsleistungen sowie Produktion aller Planungsunterlagen; Prüfen der Schlitz-, Durchbruchs- und Leerrohrpläne; Teilnahme eines Bau-/Projektleiters des AN an Baubesprechungen; Nachprüfung der Qualität von Medien, die zum Betrieb der vom Auftragnehmer erstellten Leistung notwendig sind; Funktionsprüfungen; Bemusterung von Anlagenteilen; Reinigung der Anlage vor der Abnahme; Mitwirken bei der Abnahme und Abnahmeprüfungen des Auftraggebers; EDV/CAD-Schnittstellen Als Ausstauschformat für CAD-Dokumente ist das dwg- oder dxf- format vorgeschrieben. Unterstützt wird der DXF/DWG-Datenaustausch bis Autocad-Version 2018.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Generelle Vorbemerkungen / Spezifikationen Ergänzend zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ZTV sind nachfolgende Punkte bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Leistungsumfang Dieser allgemeine Teil enthält Hinweise und Forderungen zum Leistungsumfang. Der Inhalt dient als Kalkulationsgrundlage und ist Unterlieferanten ebenfalls zur Kenntnis zu geben. Im Text der Leistungsbeschreibung wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke, wie liefern, verlegen, herstellen, montieren, einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw. überwiegend verzichtet, diese Punkte sind jedoch bei der Kalkulation grundsätzlich zu berücksichtigen. Sollten nur Einzelleistungen, wie z.B. nur Lieferung oder Montage verlangt werden, so ist dies im Text ausdrücklich vermerkt. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, fachgerechte und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung einschl. aller notwendigen, auch der nicht besonders erwähnten Nebenleistungen. Alle im LV aufgeführten Geräte und Bauteile, wie Melder, Lautspreche, Sensoren, Aktoren, Zentralen usw., verstehen sich einschl. Anschluß aller Leitungen und Kabel. Hier sind die Anschlüsse nicht gesondert ausgeschrieben. Alle Geräte sind mit geeigneten Mitteln mit der  Meldernummer/Identifikationsnummer  gleichlautend mit den Plänen zu beschriften. Das können Resopalschilder oder auch Bezeichnungstreifen in geeigneter Schriftgröße sein. Der Anteil der Montage- und Beschriftungsarbeiten hinsichtlich des Anschlusses ist in den Einheitspreisen der jeweiligen Geräte einzurechnen. Für gleiche Bauteile ist zur günstigeren Lagerhaltung nur ein Fabrikat zu verwenden. Haben Geräte gleiche Funktionen und gleiche Nenndaten, so ist das gleiche Fabrikat und der gleiche Typ vorzusehen. Allgemeine Angaben Die nachfolgenden Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Gültigkeit und Anwendbarkeit der zitierten Normen. Das Gebäude ist auf Grund seiner Nutzung gemäß der DIN EN 62305-2 / VDS 2010, in die Blitzschutzklasse III (LPS III) eingestuft worden. Für den Blitzschutz erfolgt die Umsetzung der DIN EN 62305 Teil 1-3 (DIN VDE 0185-305 Teil 1-3), mit dem Blitzkugel- und Maschenverfahren. Die Blitzschutzanlage ist mit Fangeinrichtungen in entsprechender Dimensionierung und Höhe zu errichten. Die Positionierung und Höhe der Fangspitzen und –Stangen erfolgte nach dem Blitzkugelverfahren. Die einzuhaltenden Trennungsabstände wurden berechnet und sind vom AN rechnerisch zu überprüfen und bei der Errichtung des Blitzschutzsystems zu beachten. In DIN EN 62305-3, wird „eine geeignet ausgelegte Fangeinrichtung“ beschrieben. Diese Aussage spezifiziert nicht nur die Materialien und Materialstärken, sondern auch die Beachtung der zu erwartenden Windlast. Diese ist auf den Ausführungsunterlagen angegeben und ist für den Standort zu überprüfen und zu verifizieren. Die Ableitungen werden an der Außenwand des Gebäudes bis zum Trennstellenkasten geführt. Die Trennstellen befinden sich ca. 50cm oberhalb des Bodens. Die Fang-/Ableitungen sollen nach Möglichkeit ungeschnitten und auf kürzestem Weg mit der Erdungsanlage verbunden werden. Eine Trennstelle sollte an jedem Anschluss der Ableitung an die Erdungsanlage angeschlossen werden. Blankes Aluminium darf nicht direkt auf, im und unter Putz (Mörtel), in Beton, hinter WDVS und im Erdreich verlegt werden. Bei den Verbindungen von Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlage ist auf die Materialverträglichkeit der verwendeten Werkstoffe zu achten. Materialspezifische Leiterlängen von 10 m (Aluminium) sind im oberirdischen Bereich mit Dehnungsstücken zu versehen (temperaturbedingte Längenänderung). Sämtliche dachüberragenden Auf- und Einbauten sind in das Blitzschutzkonzept mit einzubeziehen. (Blitzkugelverfahren) An den äußeren Blitzschutz sind insbesondere anzuschließen: - Attika Bleche - Leitern - Absturzsicherung Verbindungen in Blitzschutzsystemen sind nur mit Klemmen gestattet, welche je nach Belastung am Einsatzort über die „H“ bzw. „N“ Prüfung nach DIN EN 62561-1 verfügen. Schutzmaßnahmen Alle Installationen werden ausschließlich gemäß VDE 0100 ausgeführt. Zum Schutz gegen gefährliche Körperströme wird entsprechend VDE 0100 Teil 410 der "Schutz bei indirektem Berühren durch Abschaltung mit einer Überstromschutzeinrichtung", mit der Netzform TN-S nach VDE 0100 Teil 300, angewandt, d.h. Schutz- und Neutralleiter werden grundsätzlich getrennt verlegt. Lagerung von Material Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Akustische Bedingungen Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der behördlichen Auflagen entsprechen. Es gelten u.a. VDI-Richtlinien 2058, Beurteilung und Abwehr von Arbeitslärm, DIN 4109, Schallschutz im Hochbau. Fabrikatsabfrage Im Leistungsverzeichnis In der Allgemeinen Beschreibung zu Titeln oder in den einzelnen Positionen sind teilweise eingesetzte Fabrikate und Typen abgefragt. Diese sind vollständig vom Bieter auszufüllen. Wird vom Bieter kein Hersteller und Fabrikat angegeben so gilt das als Leitfabrikat angegebene Produkt als angeboten und vereinbart. Wartung und Inspektion Mit der VOB-Abnahme der Leistung ist ein Angebot zur Wartung und Inspektion der installierten Blitzschutzanlage über die Vertragsvorlage aus dem Modul 810 für die Gewährleistungszeit zu erstellen und einzureichen.
Generelle Vorbemerkungen / Spezifikationen
Anlagenbeschreibung Erdungs- und Blitzschutzanlagen Anlagenbeschreibung Erdungs- und Blitzschutzanlagen 1.1 Planungsgrundlagen 1.2 Erdungsanlage 1.3 Blitzschutzanlage 1.4 Schnittstellen Diese Erläuterungsbeschreibung dient nur der groben Darstellung des geplanten und beschreibt nicht allumfassend die geplanten und auszuführenden Maßnahmen. Sie dient als Leitfaden und ist dem ausführenden Techniker der Baustelle ebenfalls zur Information zur Verfügung zu stellen. 1.1 Planungsgrundlagen Grundlage für die Planung der Erdungs- und Blitzschutztechnischen Anlagen sind insbesondere die - DIN 18014 - DIN EN 62305 / VDE 0185 305 Teil 1 bis 3 Blitzschutzanlagen - DIN VDE 0100 T540 Errichten von Niederspannungsanlagen - Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Erdungs- anlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter Bei der Planung und Umsetzung sind insbesondere auch die Baugenehmigung, das letztgültige Brandschutzkonzept so wie alle relevanten Bauverordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, allgemein anerkannte Regeln der Technik (DIN/VDE-Normen) sowie die technischen Anschlussbedingungen des Energieversorgers jeweils in der letztgültigen Fassung zu beachten. Hierzu zählen insbesondere: - Bauordnung NRW - SBauVO NRW - Leitungsanlagenrichtlinie MLAR NRW 2020 - Brandschutzkonzept - Alle zutreffenden VDE-Bestimmungen und DIN-Normen Die errichtete Anlage soll im Zuge der Übergabe an den Kunden durch einen Prüfsachverständigen nach PrüfVO geprüft werden, auch wenn diese für den Betreiber nicht verpflichtend ist 1.2 Erdungsanlage Das Gesamtgebäude besteht aus zwei Gebäudeteilen unterschiedlichen Baujahr's. Der rechte Gebäudeteil mit HN 111 ist Baujahr 1975, der linke Gebäudeteil einschließlich Tiefgarage in Stahlbetonskelettbauweise ist Baujahr 1982. Beide Gebäudeteile haben ein Flachdach. Die HN111 ein Betondach, die HN113 erhält ein neues Trapezblechdach. Die gesamte Dachfläche erhält eine extensive Begrünung mit Kiesstreifen und eine PV-Anlage. Umlaufend wird eine fest stehende Absturzsicherung als Geländer vorgesehen. Die Ausführung der Erdungsanlage ist unbekannt, da keine Bestandspläne dazu vorliegen. Es gibt eine Anschlussfahne der Erdungsanlage im Bereich des alten Niederspannungshausanschlusses HN111 sowie beim ehemaligen Mittelspannungsanschluss der HN113. Diese beiden Anschlussfahnen werden auch weiterhin für die Anbindung an die Erdungsanlage verwendet. Da die ausgeführte Anlage im weiteren unklar ist, das Gebäude auf dem Grundstück aufgrund der nahezu vollständigen Bebauung mit Keller und Tiefgarage und unmittelbarer Angrenzung an öffentliche Bereiche oder Nachbargrundstücke nicht mit einer Ringerdungsanlage und erdfühligkeit erstellt werden kann, wird eine neue Erdungsanlage Typ A mit Tiefenerdern aufgebaut. Für die Erstellung der Tiefenerder werden Kernbohrungen in die Bodenplatte erstellt und die bis zu 9m langen Tiefenerder eingeschlagen. Die neuen Tiefenerder werden untereinander verbunden. Diese Verbindung wird im Bereich des Sockels der Fassade im Erdgeschoss durchgeführt. Wenn möglich, sind die Tiefenerder im Bereich der Bodenplatte oder/und der angrenzenden Betonwand an die Armierung anzuschließen. Weiterhin sind im Aussenbereich hinter dem Gebäude oberhalb der Tiefgaragendecke einige Poller- und Mastleuchten sowie Ladesäulen der Elektromobilität vorgesehen. Diese werden ebenfalls mittels V4A Runddraht und V4A Anschlusswinkeln über die Schrauben der Flanschplatte der Einbauten leitend verbunden und an die Erdungsanlage angebunden. 1.3. Blitzschutzanlage Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage der Blitzschutzklasse III in Anlehnung an die DIN EN 62305-3 Beiblatt 6:2022-06. Wo die Tiefenerder in der Tiefgarage oder Keller eingeschlagen werden und sich Personen aufhalten können, werden hochspannungsfeste Leitungen als Berührungsschutz verwendet, welche nur am Fuß- und Kopfpunkt über eine kurze Distanz offen sind, um an die Leitungen anzubinden. Im Bereich der Verbindung Tiefenerder zu hochspannungsfester Leistung ist ein V4A Runddraht geplant, im Bereich Verbindung Kopfpunkt mit Anbindung an den Trennstellenkasten im Sockel der Fassade Erdgeschoss/Ebene00 entweder ebenfalls mit V4A Runddraht oder mit Kabel NYY-J 1x50mm². Insgesamt sind 6 Ableitungen vorgesehen. Welche in einem unmittelbaren Abstand von im Durchschnitt 15m angeordnet sind. Das aufgehende Gebäude hat einen Umfang von ca. 87m Die erdnahe Verbindung der Tiefenerder findet wir zuvor beschrieben im Bereich der Fassade Sockel Ebene00/Ergeschoss statt. Diese Verbindung wird vor den Trennstellenkästen - von der Erdungsanlage ausgesehen - durchgeführt. Die Trennstellenkästen werden in die Vorhangfassade aus Kunststoffplatten mit hinterliegender Dämmung und Alu-Tragkonstruktion integriert. Von den Trennstellenkästen aus gehen die Ableitungen mittels Abstandschellen innerhalb der Fassadenkonstruktion auf der Rohwand Richtung Dach und gehen oberhalb der Attika- aufkantung unter der Attikabdeckung auf die Dachfläche. Es werden zwischen der Ebene02 und Ebene03 sowie im Bereich Ebene05 und Attika Potenzialebenen eingebracht, welche die 6 Ableiter miteinander verbinden. Diese Verbindungsleitungen werden insbesondere dazu verwendet, die Fassadenkonstruktion bauseits regelmäßig anzubinden, so dass eine durchgängig verbundene und vermaschte Fassadenunterkonstruktion aufgebaut wird. Dies in Anlehnung an das VFF Merkblatt Potentialausgleich und Blitzschutz von Vorhangfassaden FA.01. Auf dem Dach werden die Ableitungen unmittelbar an das umlaufende Geländer als Absturzsicherung angebunden. An Stoßstellen des Geländers werden diese blitzstromtragfähig und dehnbar überbrückt. Weiterhin wird die Attikaabdeckung regelmäßig an diese angeschlossen, da sie kaum Abstand zur Absturzsicherung hat. Zum Schutz der PV-Anlage sowie zur Verhinderung von Direkteinschlag in die Absturzsicherung werden an den Gebäudekanten Fangstangen aufgebaut. Nach dem Blitzkugelverfahren werden Schutzbereiche gebildet.Zusätzlich werden außen an der Attikabdeckung Fangspritzen montiert, um das ca. 2mm starke und pulverbeschichtete Attikablech aus Aluminium vor direktem Blitzeinschlag zu schützen. Die Unterkonstruktion der PV-Anlage wird nicht an den Blitzschutz angebunden, da diese ausreichend Abstand zu leitenden Teilen der an die Blitzschutzanlage angeschlossenen Bauteile hat. Alle sonstigen leitenden Teile werden die Blitzschutzanlage angebunden, sollte der Trennungsabstand zu klein sein. 1.4 Schnittstellen Zwischen dem AN Blitzschutz und den AN-Schnittstellengewerke sind folgende Schnittstellen geplant. Es handelt sich hierbei um eine grobe Aufstellung der Schnittstellen. Feinere Abstimmungen werden in der Bauphase getroffen. AN Blitzschutz = AN dieses LV AN Elektrotechnik = AN für Stark. und Schwachstromanlagen AN Fassade = AN für die Vorhangfassade AN Dachdecker = AN für die Dachdeckerarbeiten AN Hochbau = AN für Hochbau Allgemein je nach Vergabe - Potenzialausgleichschiene AN Blitzschutz: Lieferung der Anschlussfahnen zur Anbindung der Potenzialausgleichschienen AN-Elektrotechnik: Anschluss des inneren Blitzschutzpotenzialausgleichs und Aufbau der inneren Potenzialausgleichs - Fassadenkonstruktion AN Blitzschutz: Lieferung der Ab- und Verbindungsleitungen zur Anbindung der Fassadenunterkontsruktion. Abstimmung mit Fassadenlieferant zu Lage Ab- und Verbinungsleitungen sowie zur Öffnung Trennstellenkasten AN Fassade: Anbindung der Fassadenunterkontstruktion in Anlehnung VFF FA.01 an die Verbindungs-/Ableitungen. Lieferung Öffnung in Fassade für Trennstellenkasten - Metallene Dachaufbauten AN Hochbau/Dachdecker Lieferung und Montage von metallenen Konstruktionen wie Geländer, Attikaabdeckungen, Steigleiter, Einlaufgullies etc. AN Blitzschutz: Anbindung der Dachaufbauten mittels Klemmen/Schrauben und Anbindung an die Blitzschutzanlage, wenn diese nicht im Schutzbereich liegen oder der Trennungsabstand nicht eingehalten werden kann. Falls nicht leitend verbunden, herstellen der Überbrückungsverbindung.
Anlagenbeschreibung Erdungs- und Blitzschutzanlagen
04.01 Elektrische Anlagen
04.01
Elektrische Anlagen