Heizung, Sanitär
Dreifachsporthalle Erkner
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Projektbeschreibung Dreifachturnhalle Erkner KG 410-ABWASSER-, WASSER-, GASANLAGEN Ver- und Entsorgungsleitungen sind in frostfreien Bereichen zu führen. Sollten Leitungen dennoch zwingend durch frostgefährdete Bereiche geführt werden müssen, sind diese mit selbst geregelten Heizbändern auszurüsten. Abwasseranlagen Das Schmutzwasser ist ordnungsgemäß unter Berücksichtigung der hygienischen und technischen Standards abzuführen und in die öffentliche Kanalisation einzuleiten. Die Vorgaben der Schmutzwasserbeseitigungsatzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (Anlage B 3.7) sind einzuhalten. Die Angaben zu anliegenden Entsorgungsanschlüsse und gemäß Ziffer 11.1.2 sind zu berücksichtigen. Die Schmutzwasserableitung soll über ein entsprechend DIN 1986 und DIN EN 12056 dimensioniertes Schmutzwasserrohrnetz erfolgen. Das Grundleitungsnetz ist so zu strukturieren, dass abschnittsweise Dichtheitsprüfungen vorgenommen werden können. Nicht baukörperbezogene Grundleitungen dürfen nicht unter der Gebäudesohle verlegt werden. Im gesamten Leitungsnetz sind Revisions- und Kontrollschächte vorzusehen. Revisionsklappen sind abschließbar auszuführen. Hebeanlagen sind möglichst zu vermeiden. Der Einbau ist nur für eine Entwässerung unter der Rückstauebene zulässig. Falls erforderlich, sind Schmutzwasserhebeanlagen mit einer guten Revisionsfähigkeit zu installieren. Bodenabläufe sind nach Erfordernis, unter Einhaltung der geltenden Vorschriften anzuordnen. Darüber hinaus sind Bodenabläufe gemäß Anlage B 2 vorzusehen. Bodeneinläufe sind so auszuführen, dass keine Geruchsbelästigung auftritt. Die Bodeneinläufe sind mit verschraubten Edelstahl- Gitterrost auszustatten. Materialien Bei der Wahl der Rohrleitungsmaterialien sind der Schall- und Brandschutz zu berücksichtigen. Um einen ausreichenden Schallschutz zu gewährleisten, sind die Befestigungen und Rohrkonsolen mit geeignetem Gummiband auszulegen. Niederschlagswasser Der Umgang mit Niederschlagswasser erfolgt gemäß Ziffer 11.1.2 und Ziffer 11.2.5. Wasseranlagen Allgemeines Wasserversorgunginstallation müssen unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen des Gesundheitsschutzes (insbesondere der geltenden Trinkwasserordnung) sowie des aktuellen Standard der Normung und Richtlinien installiert und betrieben werden. Die Angaben zum anliegenden Versorgungsanschluss gemäß KG 200 sind zu berücksichtigen. Trinkwassernetz Zur Dimensionierung des Trinkwassernetzes ist der beschriebene Bedarf der Vergabeunterlagen zu berücksichtigen. Für die Trinkwasserversorgung ist ein geeignetes Konzept zu entwickeln, dass die Versorgung, Prüfung sowie das Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten des Gebäudes beziehungsweise einzelner Abschnitte ermöglicht. Im Leitungsnetz sind ausreichend Revisions- und Kontrollschächte vorzusehen. Zur Sicherstellung der regelmäßigen Untersuchungspflicht auf Legionellen gemäß der Trinkwasserverordnung sind geeignete Probeentnahmestellen anzuordnen. Das Trinkwassernetz ist mit automatischen Spülvorrichtungen an den Leitungsenden auszuführen. Diese automatischen Spülvorrichtungen sind geschützt vor dem Zugriff der Schüler und Vereinsnutzer auszuführen. Nach dem ausreichend zu dimensionierenden Hausanschluss für das Trinkwasser sind Rückschlagventile mit DVGW-Prüfzeichen, rückspülbare Filter mit Rückspülautomaten und Druckminderer sowie Entleerungshahn vorzusehen. Jeder Steigestrang ist für sich etagenweise absperrbar und entleerbar auszuführen. Für die Sporthalle soll ein zentraler Hauptwasserzähler vorgesehen werden. Darüber hinaus ist der Wasserverbrauch für die Außenanlagen separat zu erfassen. Warmwasserbereitung Das Konzept zur Warmwasserbereitung obliegt dem Auftragnehmer. Es ist zu berücksichtigen, dass die Warmwasserbereitung wirtschaftlich sinnvoll erfolgen soll und ein der Nutzung angemessene System vorgesehen wird. Für die Bemessung der Anlagen ist davon auszugehen, dass 50% der in der Sporthalle vorzusehenden Duschen gleichzeitig alle 2 Stunden für 10 Minuten genutzt werden. Für Räume mit geringen Warmwasserbedarf kann die Warmwasserbereitung wahlweise zentral oder mittels elektrischer Warmwasserbereiter (als Kleindurchlauferhitzer) vorgesehen werden. Zapfstellen, die über Warmwasser verfügen sollen, sind in folgenden Räumen vorzusehen: -Duschen und Waschbecken in den Umkleiden und WC-Anlagen -Barrierefreie WC -Putzmittelräume -Umkleide Lehrer/-innen -Regie-/ Sanitätsraum Sanitärobjekte Die Ausführung aller Sanitärobjekte ist in weißer Standardausführung aus entsprechender Sanitärkeramik zum Beispiel Porzellan oder Mineralguss vorzusehen. Es sind handelsübliche Fabrikate zu verwenden. Alle Armaturen sind in verchromter und geräuscharmer Messingausführung, Klasse I, auszuführen. Wandhängende Klosettbecken, Urinale, Handwaschbecken und Waschtische sind mit Schallschutz-Set aus hochwertigem Naturkautschuk auszustatten, Klosettbecken und Urinale sind in Vorwandmontage auszuführen. Alle Wandanschlussfugen von Sanitärobjekten, sowie alle Rohranschlüsse an Fliesen sind mit dauerelastischem Sanitär-Silikon abzudichten. Für alle Objekte und deren Zubehör ist eine Fliesenkreuzinstallation vorzusehen. Alle Objekte sind vollständig wasser- und schmutzwasserseitig anzuschließen; gegebenenfalls sind notwendige Stromanschlüsse vorzusehen. Die jeweilige Anzahl der benötigten Einrichtungsgegenstände muss vom Auftragnehmer, sofern nicht vorgegeben, anhand der nutzungsbedingten Vorgaben bestimmt werden. Die im folgenden beschriebenen Sanitär Erstattungen sind gemäß den Vorgaben im Raum Datenblatt (Anlage B 2) vorzusehen und optisch und farblich aufeinander abzustimmen: - Handwaschbecken -Sanitärkeramik mit Zu- und Ablauf -Größe mindestens 50 cm x 36 cm -standardmäßig Selbstschluss-Einhebelarmatur mit einstellbarer Laufzeit (beziehungsweise Einhebelmischarmatur bei Warmwasseranschluss) -je Handwaschbecken: Spiegel (50 cm x 40 cm) mit verdeckter Befestigung, eingefliest beziehungsweise eingeputzt -je Handwaschbecken einen nachfüllbarer Schaumseifen-Spender, ein Papierhandtuchspender, ein ausleerbarer wandhängender Papierkorb je Raum mit Handwaschbecken - Waschtisch -Sanitärkeramik mit Zu- und Ablauf -Größe mindestens 60 cm x 45 cm -standardmäßig Selbstschluss-Einhebelarmatur mit einstellbarer Laufzeit (beziehungsweise Einhebelmischarmatur bei Warmwasseranschluss) -schwenkbare Einhebelmischarmatur, geeignet für barrierefreie WC-Anlage -je Waschtisch: Spiegel (60 cm x 40 cm) mit verdeckter Befestigung, eingefliest beziehungsweise eingeputzt -je Waschtisch ein nachfüllbarer Schaumseifen-Spender, ein Papierhandtuchspender, ein ausleerbarer wandhängender Papierkorb je Raum mit Waschtisch - WC -Wandhängendes Tiefspül WC aus Sanitärkeramik -Unterputz Spülkasten mit 2 Mengen System (maximal 4,5 Liter/6 Liter Wasserverbrauch je Spülvorgang); Drückerplatte aus Edelstahl -WC Sitz aus Vollkunststoff mit Deckel; durchgehendes Edelstahlscharnier -WC Papierrollenhalter -WC Bürste; Halterung wandhängend -je WC ein ausreissfester Kleiderhaken -Hygienebeutel System und Hygiene Abfallbehälter je Damen, Unisex oder divers-WC, vandalismussicher befestigt - Barrierefreies WC -Wandhängendes Tiefspül WC aus Sanitärkeramik -Unterputz Spülkasten mit 2 Mengen System (maximal 4,5 Liter/6 Liter Wasserverbrauch je Spülvorgang) -WC Sitz aus Vollkunststoff mit Deckel; durchgehendes Edelstahlscharnier, Rückenlehne -beidseitig vom WC klappbare Stützgriffe mit Spülbetätigung und Tiolettenpapierhalter -Notrufsystem - Dusche -Sammelduschen (Duschplatz mind. 90 cm x 90 cm); bodengleich -Aufputz-Duschpaneel in Edelstahl mit Selbstschuss-Einhebelarmatur mit einstellbarer Laufzeit und integrierter Ablage für Pflegeartikel - barrierefreie Dusche -Duschplatz mind. 150 cm x 150 cm); bodengleiche befahrbare Dusche -Aufputz-Duschpaneel in Edelstahl; Rückflussverhinderer; Schmutzfangsieb -Selbstschuss-Einhebelarmatur mit einstellbarer Laufzeit von 5-45 Sekunden und Spar Stopp-Funktion, Temperaturbegrenzung, Brauseduschkopf mit Wandbefestigung -Klappsitz und Stützklappgriff -Armaturen zum Bedienen im Sitzen - Dusche Umkleide Lehrer-/-innen -Duschplatz mind. 90 cm x 90 cm -Aufputz-Duschpaneel in Edelstahl mit Selbstschuss-Einhebelarmatur mit einstellbarer Laufzeit und integrierter Ablage für Pflegeartikel -Geeignete Vorrichtung als Spritzschutz - Urinal -wandhängende wassersparende Einzel Urinalanlage mit Annäherungsautomatik (Sanitärkeramik ein Liter); mit verdeckten Anschlüssen -Handwasch-, Ausguss-Kombination -Handwasch Ausgussbecken aus emailliertem Blech, Klapprost aus Edelstahl für unteres Becken, Schlammfang -Einhebelmischarmatur mit schwenkbarem Auslauf Zapfhahn -Zapf ½“, Kaltwasser mit Schlauchanschluss Gegebenenfalls sind zusätzlich erforderliche Sanitärobjekte gemäß den Vorgaben des Raumdatenblattes (Anlage B 2) betriebsfertig zu installieren und mit den notwendigen Armaturen auszustatten. KG 420 WÄRMEVERSORGUNGSANLAGEN Das Wärme Versorgungssystem muss robust und flexibel sein um die Nutzung des Gebäudes ohne den Verlust der Energieeffizienz zu erreichen. Die Angaben zur anliegenden Versorgungsanschlüssen gemäß Kostengruppe 200 sind zu berücksichtigen Wärmeerzeugungsanlagen Allgemeines Es ist eine vollständige Wärmeversorgungsanlagen einschließlich aller sicherheitsrelevanten Bauteile für die Sporthalle aufzubauen. Die Auslegung der Wärmeerzeugungsanlage hat anhand einer Berechnung der Norm Heizlast zu erfolgen. Es wird beabsichtigt den Sporthallenbau analog zum Hortgebäude auch an das bestehende Fernwärmenetz des Versorgers TEWE Energieversorgungsgesellschaft mbh anzuschließen. Informationen über den Verlauf der Fernwärmeleitung können in der Anlage 5.4 entnommen werden. Als Wärmeträger dient Heizwasser mit einer Vorlauftemperatur bis höchstens 80 °C bei einer Rücklauftemperatur von 60 °C jeweils gemessen an der Übergabestelle. Die Vorlauftemperatur wird gleitend und entsprechend den metrologischen Bedingungen eingestellt. Primärenergiefaktor beträgt 0,5. Siehe hierzu die Bescheinigungen in der Anlage im B 5.5. Für den Neubau der Sporthalle ist ein neuer Anschluss an das bestehende Wärmenetz des Versorgers vorzusehen. Die TEWE Energieversorgung Gesellschaft mbHh hat auf Höhe der Langstraße 6 (Hortgebäude) ein Bauwerk, in dem noch ein freier Abgang vorhanden ist. Der Übergabepunkt bis der dafür zu schaffende Anschluss im Heizungsraum (Hausanschlußraum) der neu zu errichtenden Sporthalle. Übergabestelle ist der jeweilige Absperrschieber (Vor- und Rücklauf) in der Übergabestation hinter dem Wärmetauscher (sekundärseitig) in der TEWE Anschlussanlage. Die Übergabestation gehört zu den Betriebseinrichtungen von TEWE und steht in deren alleinigem Eigentum. Die TEWE Anschlussanlage endet an der Übergabestelle, die von TEWE gekennzeichnet wird. Die technischen Anlagen sind gemäß des zum Zeitpunkt der Installation gültigen GEG beziehungsweise des gemäß Ziffer 5.2 zu gewährleisten Energiestandards zu dämmen. Darüber hinaus ist bei den Maßnahmen sicherzustellen, dass sie umliegende Räume durch Wärmestrahlung nicht schädlich beziehungsweise unzumutbar aufgeheizt werden können. Regelung der Systemtemperatur Die Heizungsanlagentemperaturparameter sind entsprechend der raumweisen Heizlast so zu wählen, dass alle Heizflächen ihre bestimmungsmäßige Wärmeleistung erreichen. Folgende Mindestraumtemperaturen sind zu gewährleisten: -Sporthalle 20 °C -Umkleideräume inklusive Lehrer Umkleiden 22 °C -Duschen 24 °C -WC Anlagen 18 °C -Foyer, Regie-/Sanitätsraum 20 °C -Technikräume, Putzmittelräume, Lagerräume 15 °C -Flure, Treppenhäuser sonstige Verkehrsflächen 15 °C -Windfang 5 °C Wärmeverteilnetze Die Wärmeverteilung ist über ein 2 Rohr System vorzusehen. Die Verteilung soll überwiegend horizontal erfolgen. Die Steigestränge (falls erforderlich) sind in Schächten geradlinig durch die Geschosse zu führen. Die horizontale Verlegung der Heizleitungen soll optisch verdeckt erfolgen. Falls Heizkörper zum Einsatz kommen, kann die Heizkörperanbindung sichtbar erfolgen. Das Schaltschema der Heizanlage ist im Heizraum nässegeschützt anzubringen, die Liefergrenzen sind darzustellen. Steigestränge (falls erforderlich) sind mit entsprechenden Strangventilen absperrbar auszustatten. Alle Pumpen oder Motorklappen müssen einen Steuer- und Betriebsmeldungskontakt besitzen. Sämtliche Installationen müssen zu Wartungszwecken bei kleinen Störfällen zugänglich sein, um die Reparatur durchführen zu können, ohne den Betrieb des Gebäudes nennenswert zu beeinträchtigen bzw. die Bausubstanz zu beschädigen. Die Lage der Heizkreisverteiler sollte nach Möglichkeit so gewählt werden, dass keine Nutzungseinschränkungen entstehen und sich die Verteiler möglichst in Räumen befinden, welche nicht (zum Beispiel durch Schüler) frei zugänglich sind (Verhinderung Vandalismus/ Manipulation). Heizkreise Sofern die Gliederung des Wärmeverteilnetzes in unterschiedlicher Heizkreise konzeptabhängig erforderlich ist, sind sinnvolle Unterverteilung zu wählen. Der Heizkreisverteiler ist mit Thermometer und Manometer auszustatten. Jeder Heizkreis ist mit Anschlüssen an Verteiler und Sammler in den erforderlichen Druckstufen, Absperr- und Regelarmaturen als Strangabsperrung, Schmutzfänger im Rücklauf, Entlüftungs- und Entleerungsvorrichtung sowie Kompensatoren zur Verhinderung von Körperschallübertragung auszustatten. Alle verwendeten Pumpen sind als Hocheffizienzpumpe mit Rückschlagklappe vor der Pumpe vorzusehen. Sämtliche Armaturen und die Heizkreisverteiler selbst erhalten eine dem geforderten energetischen Standard entsprechende Wärmedämmung. Raumheizflächen Bei der Anordnung der Raum Heizflächen in den jeweiligen Räumen ist bei dauerndem Aufenthalt von Personen die thermische Behaglichkeit zu berücksichtigen. Die Heizflächen müssen den geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen für öffentliche Gebäude entsprechen. Sollten in Bereichen mit Schmutzbelastung, zum Beispiel der WC-Anlagen, statische Heizung geplant werden, so sind Heizkörper mit allseitig glatter Oberfläche vorzusehen. Für die Sporthalle wird der Einsatz von Deckenstrahlplatten empfohlen. Der Strahlungsanteil der eingesetzten Platte muss dabei über 75% liegen. Soweit in der Leistungsbeschreibung oder im Raum Datenblatt keine Vorgaben getroffen werden, obliegt die Wahl der Heizflächen dem Auftragnehmer. Regelung der Raumtemperatur Eine Einzelraumregelung ist vorgeschrieben. Die Regelung der Raumtemperatur erfolgt im Einzelraumsystem durch Fühler mit Sollwertversteller und elektrisch angesteuerten Regelventilen. Dafür ist in jedem Raum mindestens ein Temperaturfühler vorzusehen. Die Ventile und der Fühler sind vandalismussicher zu installieren. Alle Raumtemperaturregler sind nach oben und unten begrenzbar (Min-/Max-Begrenzung) auszuführen. KG 430 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN Lüftungsanlagen Gemäß Ziffer 7.6 ist in allen Räumen durch eine geeignete Belüftung sicherzustellen, dass die Luftqualität durchweg gut bleibt und ein ausreichender Luftwechsel stattfindet. Es muss insbesondere eine ausreichende Regulierung der Luftfeuchtigkeit in der Sporthalle und in den Duschräumen sowie eine ausreichende Sauerstoffversorgung der Sporthalle sichergestellt werden. Der Hallenbereich sowie die WC-Anlagen, Duschen und Umkleideräumen müssen zur Sicherung der Luftqualität mit einer mechanischen Be- und Entlüftung ausgestattet werden Für weitere innenliegende Räume ist eine mechanische Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn mit Feuchtigkeit oder Geruchsbildung auszugehen oder dies gesetzliche Vorschriften gefordert ist. Mechanische Be- und Entlüftung Die DIN EN 16798 ist bei der Auslegung der RLT-Anlage zu berücksichtigen entsprechende Vorgaben sind einzuhalten. Die Be- und Entlüftungsanlage ist zusätzlich mit einem Feuchtefühler vorzusehen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Luft sich bei hoher Luftfeuchtigkeit einschaltet, auch wenn der CO -Wert noch unbedenklich ist. Zur Gewährleistung der ausreichenden Mindest-Luftwechselraten sind konzeptabhängig zentrale oder dezentrale Be- und Entlüftungsanlagen vorzusehen. Abluftauslässe sind über Dach zu führen. Die von außen (im Freien) angesaugte Zuluft oder die von außen einströmende Luft muss gefiltert und vorgewärmt eingeblasen werden. Für Be und Entlüftungsanlagen ist grundsätzlich eine Wärmerückgewinnungsanlage mit einem Wirkungsgrad entsprechend dem zu gewährleistenden Energiestandard des Gebäudes vorzusehen. Die Regelung der Be- und Entlüftungsanlagen soll bedarfsabhängig über die Gebäudeautomation erfolgen. Durch den Einsatz lufttechnischer Anlagen darf keine unzumutbare Belästigung des Betriebs erfolgen. Für den zulässigen Dauerschallpegel wird der mittlere Wert (Kategorie II) der DIN EN 16798 Tabelle B.6 für Schul-Turnhallen festgelegt. Darüber hinaus sind die Vorgaben gemäß Ziffer 7.3 und VDI 2081 einzuhalten. Brandschutzklappen sind wartungsarm auszuführen und werden mit Fernauslösefunktion auf die Brandmeldeanlage aufgeschaltet. Teilklima-, Klima- und Kälteanlagen Die Einhaltung der maximalen Raumtemperatur entsprechend den Vorgaben der technischen Regeln für Arbeitsstätten ist ausschließlich durch passive Maßnahmen zu gewährleisten. Für die einzelnen Räume ist zu prüfen, ob eine aktive Kühlung konzeptabhängig aufgrund der Nutzung und Raumanforderungen oder des technischen Anlagenkonzeptes notwendig wird. Dann ist eine Kühlung im Angebot vorzusehen.
Projektbeschreibung Dreifachturnhalle Erkner
001 KG 411-Abwasseranlagen
001
KG 411-Abwasseranlagen
001.010 Abwasserleitungen in Vorwänden
001.010
Abwasserleitungen in Vorwänden
001.020 Abwasserleitungen als Strang- und Sammelleitungen
001.020
Abwasserleitungen als Strang- und Sammelleitungen
001.030 Innenliegende Regenwasserleitungen
001.030
Innenliegende Regenwasserleitungen
001.040 Bodenabläufe; Technikraum
001.040
Bodenabläufe; Technikraum
001.050 Schmutzwasserhebeanlage
001.050
Schmutzwasserhebeanlage
001.060 Druckleitung Hebeanlage
001.060
Druckleitung Hebeanlage
002 KG 412-Wasseranlagen
002
KG 412-Wasseranlagen
002.010 Trinkwasserleitungen
002.010
Trinkwasserleitungen
002.020 Aussenbewässerung
002.020
Aussenbewässerung
002.030 Wasserdichte Rohrdurchführungen
002.030
Wasserdichte Rohrdurchführungen
002.040 Enthärtungsanlage und Zubehör
002.040
Enthärtungsanlage und Zubehör
002.050 Pumpen und Armaturen
002.050
Pumpen und Armaturen
002.060 Sanitärobjekte
002.060
Sanitärobjekte
002.070 Sanitärarmaturen
002.070
Sanitärarmaturen
002.080 Geräteanschluss-Armaturen
002.080
Geräteanschluss-Armaturen
002.090 Accessoires
002.090
Accessoires
002.100 Dezentrale Warmwasserbereitung
002.100
Dezentrale Warmwasserbereitung
003 KG 420-Wärmeversorgungsanlagen
003
KG 420-Wärmeversorgungsanlagen
003.010 Zentrale Warmwasserbereitung
003.010
Zentrale Warmwasserbereitung
003.020 Pumpen und Armaturen
003.020
Pumpen und Armaturen
003.030 Rohrleitungen im Estrich oder in abgehängten Decken
003.030
Rohrleitungen im Estrich oder in abgehängten Decken
003.040 Schlauchdämmung im Estrich
003.040
Schlauchdämmung im Estrich
003.050 Heizkörper
003.050
Heizkörper
003.060 Fussbodenheizung
003.060
Fussbodenheizung
003.070 Deckenstrahlplatten; VL/RL 70/35°C
003.070
Deckenstrahlplatten; VL/RL 70/35°C
003.080 Deckenstrahlplatten; VL/RL 80/60°C
003.080
Deckenstrahlplatten; VL/RL 80/60°C
004 Dämm- und Brandschutzarbeiten
004
Dämm- und Brandschutzarbeiten
004.010 Dämmung Regenwasserleitung
004.010
Dämmung Regenwasserleitung
004.020 Dämmung Trinkwasserleitungen in abgehängten Decken
004.020
Dämmung Trinkwasserleitungen in abgehängten Decken
004.030 Dämmung Trinkwasserleitungen in der Technikzentrale
004.030
Dämmung Trinkwasserleitungen in der Technikzentrale
004.040 Dämmung Warmwasser- und Heizungsleitungen in abgehängten Decken
004.040
Dämmung Warmwasser- und Heizungsleitungen in abgehängten Decken
004.050 Dämmung Warmwasser- und Heizungsleitungen in der Technikzentrale
004.050
Dämmung Warmwasser- und Heizungsleitungen in der Technikzentrale
004.060 R 90 Rohrschottungen Sanitär/Heizung
004.060
R 90 Rohrschottungen Sanitär/Heizung
004.070 F 90 Schottungen
004.070
F 90 Schottungen
005 Sonstiges
005
Sonstiges
005.010 Stundenlohnarbeiten
005.010
Stundenlohnarbeiten
005.020 Wartungsarbeiten
005.020
Wartungsarbeiten
005.030 Kernbohrungen
005.030
Kernbohrungen
005.040 Zusätzliche Befestigungen
005.040
Zusätzliche Befestigungen
Projektbeschreibung Dreifachturnhalle Erkner KG 410-ABWASSER-, WASSER-, GASANLAGEN Ver- und Entsorgungsleitungen sind in frostfreien Bereichen zu führen. Sollten Leitungen dennoch zwingend durch frostgefährdete Bereiche geführt werden müssen, sind diese mit selbst geregelten Heizbändern auszurüsten. Abwasseranlagen Das Schmutzwasser ist ordnungsgemäß unter Berücksichtigung der hygienischen und technischen Standards abzuführen und in die öffentliche Kanalisation einzuleiten. Die Vorgaben der Schmutzwasserbeseitigungsatzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (Anlage B 3.7) sind einzuhalten. Die Angaben zu anliegenden Entsorgungsanschlüsse und gemäß Ziffer 11.1.2 sind zu berücksichtigen. Die Schmutzwasserableitung soll über ein entsprechend DIN 1986 und DIN EN 12056 dimensioniertes Schmutzwasserrohrnetz erfolgen. Das Grundleitungsnetz ist so zu strukturieren, dass abschnittsweise Dichtheitsprüfungen vorgenommen werden können. Nicht baukörperbezogene Grundleitungen dürfen nicht unter der Gebäudesohle verlegt werden. Im gesamten Leitungsnetz sind Revisions- und Kontrollschächte vorzusehen. Revisionsklappen sind abschließbar auszuführen. Hebeanlagen sind möglichst zu vermeiden. Der Einbau ist nur für eine Entwässerung unter der Rückstauebene zulässig. Falls erforderlich, sind Schmutzwasserhebeanlagen mit einer guten Revisionsfähigkeit zu installieren. Bodenabläufe sind nach Erfordernis, unter Einhaltung der geltenden Vorschriften anzuordnen. Darüber hinaus sind Bodenabläufe gemäß Anlage B 2 vorzusehen. Bodeneinläufe sind so auszuführen, dass keine Geruchsbelästigung auftritt. Die Bodeneinläufe sind mit verschraubten Edelstahl- Gitterrost auszustatten. Materialien Bei der Wahl der Rohrleitungsmaterialien sind der Schall- und Brandschutz zu berücksichtigen. Um einen ausreichenden Schallschutz zu gewährleisten, sind die Befestigungen und Rohrkonsolen mit geeignetem Gummiband auszulegen. Niederschlagswasser Der Umgang mit Niederschlagswasser erfolgt gemäß Ziffer 11.1.2 und Ziffer 11.2.5. Wasseranlagen Allgemeines Wasserversorgunginstallation müssen unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen des Gesundheitsschutzes (insbesondere der geltenden Trinkwasserordnung) sowie des aktuellen Standard der Normung und Richtlinien installiert und betrieben werden. Die Angaben zum anliegenden Versorgungsanschluss gemäß KG 200 sind zu berücksichtigen. Trinkwassernetz Zur Dimensionierung des Trinkwassernetzes ist der beschriebene Bedarf der Vergabeunterlagen zu berücksichtigen. Für die Trinkwasserversorgung ist ein geeignetes Konzept zu entwickeln, dass die Versorgung, Prüfung sowie das Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten des Gebäudes beziehungsweise einzelner Abschnitte ermöglicht. Im Leitungsnetz sind ausreichend Revisions- und Kontrollschächte vorzusehen. Zur Sicherstellung der regelmäßigen Untersuchungspflicht auf Legionellen gemäß der Trinkwasserverordnung sind geeignete Probeentnahmestellen anzuordnen. Das Trinkwassernetz ist mit automatischen Spülvorrichtungen an den Leitungsenden auszuführen. Diese automatischen Spülvorrichtungen sind geschützt vor dem Zugriff der Schüler und Vereinsnutzer auszuführen. Nach dem ausreichend zu dimensionierenden Hausanschluss für das Trinkwasser sind Rückschlagventile mit DVGW-Prüfzeichen, rückspülbare Filter mit Rückspülautomaten und Druckminderer sowie Entleerungshahn vorzusehen. Jeder Steigestrang ist für sich etagenweise absperrbar und entleerbar auszuführen. Für die Sporthalle soll ein zentraler Hauptwasserzähler vorgesehen werden. Darüber hinaus ist der Wasserverbrauch für die Außenanlagen separat zu erfassen. Warmwasserbereitung Das Konzept zur Warmwasserbereitung obliegt dem Auftragnehmer. Es ist zu berücksichtigen, dass die Warmwasserbereitung wirtschaftlich sinnvoll erfolgen soll und ein der Nutzung angemessene System vorgesehen wird. Für die Bemessung der Anlagen ist davon auszugehen, dass 50% der in der Sporthalle vorzusehenden Duschen gleichzeitig alle 2 Stunden für 10 Minuten genutzt werden. Für Räume mit geringen Warmwasserbedarf kann die Warmwasserbereitung wahlweise zentral oder mittels elektrischer Warmwasserbereiter (als Kleindurchlauferhitzer) vorgesehen werden. Zapfstellen, die über Warmwasser verfügen sollen, sind in folgenden Räumen vorzusehen: -Duschen und Waschbecken in den Umkleiden und WC-Anlagen -Barrierefreie WC -Putzmittelräume -Umkleide Lehrer/-innen -Regie-/ Sanitätsraum Sanitärobjekte Die Ausführung aller Sanitärobjekte ist in weißer Standardausführung aus entsprechender Sanitärkeramik zum Beispiel Porzellan oder Mineralguss vorzusehen. Es sind handelsübliche Fabrikate zu verwenden. Alle Armaturen sind in verchromter und geräuscharmer Messingausführung, Klasse I, auszuführen. Wandhängende Klosettbecken, Urinale, Handwaschbecken und Waschtische sind mit Schallschutz-Set aus hochwertigem Naturkautschuk auszustatten, Klosettbecken und Urinale sind in Vorwandmontage auszuführen. Alle Wandanschlussfugen von Sanitärobjekten, sowie alle Rohranschlüsse an Fliesen sind mit dauerelastischem Sanitär-Silikon abzudichten. Für alle Objekte und deren Zubehör ist eine Fliesenkreuzinstallation vorzusehen. Alle Objekte sind vollständig wasser- und schmutzwasserseitig anzuschließen; gegebenenfalls sind notwendige Stromanschlüsse vorzusehen. Die jeweilige Anzahl der benötigten Einrichtungsgegenstände muss vom Auftragnehmer, sofern nicht vorgegeben, anhand der nutzungsbedingten Vorgaben bestimmt werden. Die im folgenden beschriebenen Sanitär Erstattungen sind gemäß den Vorgaben im Raum Datenblatt (Anlage B 2) vorzusehen und optisch und farblich aufeinander abzustimmen: - Handwaschbecken -Sanitärkeramik mit Zu- und Ablauf -Größe mindestens 50 cm x 36 cm -standardmäßig Selbstschluss-Einhebelarmatur mit einstellbarer Laufzeit (beziehungsweise Einhebelmischarmatur bei Warmwasseranschluss) -je Handwaschbecken: Spiegel (50 cm x 40 cm) mit verdeckter Befestigung, eingefliest beziehungsweise eingeputzt -je Handwaschbecken einen nachfüllbarer Schaumseifen-Spender, ein Papierhandtuchspender, ein ausleerbarer wandhängender Papierkorb je Raum mit Handwaschbecken - Waschtisch -Sanitärkeramik mit Zu- und Ablauf -Größe mindestens 60 cm x 45 cm -standardmäßig Selbstschluss-Einhebelarmatur mit einstellbarer Laufzeit (beziehungsweise Einhebelmischarmatur bei Warmwasseranschluss) -schwenkbare Einhebelmischarmatur, geeignet für barrierefreie WC-Anlage -je Waschtisch: Spiegel (60 cm x 40 cm) mit verdeckter Befestigung, eingefliest beziehungsweise eingeputzt -je Waschtisch ein nachfüllbarer Schaumseifen-Spender, ein Papierhandtuchspender, ein ausleerbarer wandhängender Papierkorb je Raum mit Waschtisch - WC -Wandhängendes Tiefspül WC aus Sanitärkeramik -Unterputz Spülkasten mit 2 Mengen System (maximal 4,5 Liter/6 Liter Wasserverbrauch je Spülvorgang); Drückerplatte aus Edelstahl -WC Sitz aus Vollkunststoff mit Deckel; durchgehendes Edelstahlscharnier -WC Papierrollenhalter -WC Bürste; Halterung wandhängend -je WC ein ausreissfester Kleiderhaken -Hygienebeutel System und Hygiene Abfallbehälter je Damen, Unisex oder divers-WC, vandalismussicher befestigt - Barrierefreies WC -Wandhängendes Tiefspül WC aus Sanitärkeramik -Unterputz Spülkasten mit 2 Mengen System (maximal 4,5 Liter/6 Liter Wasserverbrauch je Spülvorgang) -WC Sitz aus Vollkunststoff mit Deckel; durchgehendes Edelstahlscharnier, Rückenlehne -beidseitig vom WC klappbare Stützgriffe mit Spülbetätigung und Tiolettenpapierhalter -Notrufsystem - Dusche -Sammelduschen (Duschplatz mind. 90 cm x 90 cm); bodengleich -Aufputz-Duschpaneel in Edelstahl mit Selbstschuss-Einhebelarmatur mit einstellbarer Laufzeit und integrierter Ablage für Pflegeartikel - barrierefreie Dusche -Duschplatz mind. 150 cm x 150 cm); bodengleiche befahrbare Dusche -Aufputz-Duschpaneel in Edelstahl; Rückflussverhinderer; Schmutzfangsieb -Selbstschuss-Einhebelarmatur mit einstellbarer Laufzeit von 5-45 Sekunden und Spar Stopp-Funktion, Temperaturbegrenzung, Brauseduschkopf mit Wandbefestigung -Klappsitz und Stützklappgriff -Armaturen zum Bedienen im Sitzen - Dusche Umkleide Lehrer-/-innen -Duschplatz mind. 90 cm x 90 cm -Aufputz-Duschpaneel in Edelstahl mit Selbstschuss-Einhebelarmatur mit einstellbarer Laufzeit und integrierter Ablage für Pflegeartikel -Geeignete Vorrichtung als Spritzschutz - Urinal -wandhängende wassersparende Einzel Urinalanlage mit Annäherungsautomatik (Sanitärkeramik ein Liter); mit verdeckten Anschlüssen -Handwasch-, Ausguss-Kombination -Handwasch Ausgussbecken aus emailliertem Blech, Klapprost aus Edelstahl für unteres Becken, Schlammfang -Einhebelmischarmatur mit schwenkbarem Auslauf Zapfhahn -Zapf ½“, Kaltwasser mit Schlauchanschluss Gegebenenfalls sind zusätzlich erforderliche Sanitärobjekte gemäß den Vorgaben des Raumdatenblattes (Anlage B 2) betriebsfertig zu installieren und mit den notwendigen Armaturen auszustatten. KG 420 WÄRMEVERSORGUNGSANLAGEN Das Wärme Versorgungssystem muss robust und flexibel sein um die Nutzung des Gebäudes ohne den Verlust der Energieeffizienz zu erreichen. Die Angaben zur anliegenden Versorgungsanschlüssen gemäß Kostengruppe 200 sind zu berücksichtigen Wärmeerzeugungsanlagen Allgemeines Es ist eine vollständige Wärmeversorgungsanlagen einschließlich aller sicherheitsrelevanten Bauteile für die Sporthalle aufzubauen. Die Auslegung der Wärmeerzeugungsanlage hat anhand einer Berechnung der Norm Heizlast zu erfolgen. Es wird beabsichtigt den Sporthallenbau analog zum Hortgebäude auch an das bestehende Fernwärmenetz des Versorgers TEWE Energieversorgungsgesellschaft mbh anzuschließen. Informationen über den Verlauf der Fernwärmeleitung können in der Anlage 5.4 entnommen werden. Als Wärmeträger dient Heizwasser mit einer Vorlauftemperatur bis höchstens 80 °C bei einer Rücklauftemperatur von 60 °C jeweils gemessen an der Übergabestelle. Die Vorlauftemperatur wird gleitend und entsprechend den metrologischen Bedingungen eingestellt. Primärenergiefaktor beträgt 0,5. Siehe hierzu die Bescheinigungen in der Anlage im B 5.5. Für den Neubau der Sporthalle ist ein neuer Anschluss an das bestehende Wärmenetz des Versorgers vorzusehen. Die TEWE Energieversorgung Gesellschaft mbHh hat auf Höhe der Langstraße 6 (Hortgebäude) ein Bauwerk, in dem noch ein freier Abgang vorhanden ist. Der Übergabepunkt bis der dafür zu schaffende Anschluss im Heizungsraum (Hausanschlußraum) der neu zu errichtenden Sporthalle. Übergabestelle ist der jeweilige Absperrschieber (Vor- und Rücklauf) in der Übergabestation hinter dem Wärmetauscher (sekundärseitig) in der TEWE Anschlussanlage. Die Übergabestation gehört zu den Betriebseinrichtungen von TEWE und steht in deren alleinigem Eigentum. Die TEWE Anschlussanlage endet an der Übergabestelle, die von TEWE gekennzeichnet wird. Die technischen Anlagen sind gemäß des zum Zeitpunkt der Installation gültigen GEG beziehungsweise des gemäß Ziffer 5.2 zu gewährleisten Energiestandards zu dämmen. Darüber hinaus ist bei den Maßnahmen sicherzustellen, dass sie umliegende Räume durch Wärmestrahlung nicht schädlich beziehungsweise unzumutbar aufgeheizt werden können. Regelung der Systemtemperatur Die Heizungsanlagentemperaturparameter sind entsprechend der raumweisen Heizlast so zu wählen, dass alle Heizflächen ihre bestimmungsmäßige Wärmeleistung erreichen. Folgende Mindestraumtemperaturen sind zu gewährleisten: -Sporthalle 20 °C -Umkleideräume inklusive Lehrer Umkleiden 22 °C -Duschen 24 °C -WC Anlagen 18 °C -Foyer, Regie-/Sanitätsraum 20 °C -Technikräume, Putzmittelräume, Lagerräume 15 °C -Flure, Treppenhäuser sonstige Verkehrsflächen 15 °C -Windfang 5 °C Wärmeverteilnetze Die Wärmeverteilung ist über ein 2 Rohr System vorzusehen. Die Verteilung soll überwiegend horizontal erfolgen. Die Steigestränge (falls erforderlich) sind in Schächten geradlinig durch die Geschosse zu führen. Die horizontale Verlegung der Heizleitungen soll optisch verdeckt erfolgen. Falls Heizkörper zum Einsatz kommen, kann die Heizkörperanbindung sichtbar erfolgen. Das Schaltschema der Heizanlage ist im Heizraum nässegeschützt anzubringen, die Liefergrenzen sind darzustellen. Steigestränge (falls erforderlich) sind mit entsprechenden Strangventilen absperrbar auszustatten. Alle Pumpen oder Motorklappen müssen einen Steuer- und Betriebsmeldungskontakt besitzen. Sämtliche Installationen müssen zu Wartungszwecken bei kleinen Störfällen zugänglich sein, um die Reparatur durchführen zu können, ohne den Betrieb des Gebäudes nennenswert zu beeinträchtigen bzw. die Bausubstanz zu beschädigen. Die Lage der Heizkreisverteiler sollte nach Möglichkeit so gewählt werden, dass keine Nutzungseinschränkungen entstehen und sich die Verteiler möglichst in Räumen befinden, welche nicht (zum Beispiel durch Schüler) frei zugänglich sind (Verhinderung Vandalismus/ Manipulation). Heizkreise Sofern die Gliederung des Wärmeverteilnetzes in unterschiedlicher Heizkreise konzeptabhängig erforderlich ist, sind sinnvolle Unterverteilung zu wählen. Der Heizkreisverteiler ist mit Thermometer und Manometer auszustatten. Jeder Heizkreis ist mit Anschlüssen an Verteiler und Sammler in den erforderlichen Druckstufen, Absperr- und Regelarmaturen als Strangabsperrung, Schmutzfänger im Rücklauf, Entlüftungs- und Entleerungsvorrichtung sowie Kompensatoren zur Verhinderung von Körperschallübertragung auszustatten. Alle verwendeten Pumpen sind als Hocheffizienzpumpe mit Rückschlagklappe vor der Pumpe vorzusehen. Sämtliche Armaturen und die Heizkreisverteiler selbst erhalten eine dem geforderten energetischen Standard entsprechende Wärmedämmung. Raumheizflächen Bei der Anordnung der Raum Heizflächen in den jeweiligen Räumen ist bei dauerndem Aufenthalt von Personen die thermische Behaglichkeit zu berücksichtigen. Die Heizflächen müssen den geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen für öffentliche Gebäude entsprechen. Sollten in Bereichen mit Schmutzbelastung, zum Beispiel der WC-Anlagen, statische Heizung geplant werden, so sind Heizkörper mit allseitig glatter Oberfläche vorzusehen. Für die Sporthalle wird der Einsatz von Deckenstrahlplatten empfohlen. Der Strahlungsanteil der eingesetzten Platte muss dabei über 75% liegen. Soweit in der Leistungsbeschreibung oder im Raum Datenblatt keine Vorgaben getroffen werden, obliegt die Wahl der Heizflächen dem Auftragnehmer. Regelung der Raumtemperatur Eine Einzelraumregelung ist vorgeschrieben. Die Regelung der Raumtemperatur erfolgt im Einzelraumsystem durch Fühler mit Sollwertversteller und elektrisch angesteuerten Regelventilen. Dafür ist in jedem Raum mindestens ein Temperaturfühler vorzusehen. Die Ventile und der Fühler sind vandalismussicher zu installieren. Alle Raumtemperaturregler sind nach oben und unten begrenzbar (Min-/Max-Begrenzung) auszuführen. KG 430 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN Lüftungsanlagen Gemäß Ziffer 7.6 ist in allen Räumen durch eine geeignete Belüftung sicherzustellen, dass die Luftqualität durchweg gut bleibt und ein ausreichender Luftwechsel stattfindet. Es muss insbesondere eine ausreichende Regulierung der Luftfeuchtigkeit in der Sporthalle und in den Duschräumen sowie eine ausreichende Sauerstoffversorgung der Sporthalle sichergestellt werden. Der Hallenbereich sowie die WC-Anlagen, Duschen und Umkleideräumen müssen zur Sicherung der Luftqualität mit einer mechanischen Be- und Entlüftung ausgestattet werden Für weitere innenliegende Räume ist eine mechanische Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn mit Feuchtigkeit oder Geruchsbildung auszugehen oder dies gesetzliche Vorschriften gefordert ist. Mechanische Be- und Entlüftung Die DIN EN 16798 ist bei der Auslegung der RLT-Anlage zu berücksichtigen entsprechende Vorgaben sind einzuhalten. Die Be- und Entlüftungsanlage ist zusätzlich mit einem Feuchtefühler vorzusehen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Luft sich bei hoher Luftfeuchtigkeit einschaltet, auch wenn der CO -Wert noch unbedenklich ist. Zur Gewährleistung der ausreichenden Mindest-Luftwechselraten sind konzeptabhängig zentrale oder dezentrale Be- und Entlüftungsanlagen vorzusehen. Abluftauslässe sind über Dach zu führen. Die von außen (im Freien) angesaugte Zuluft oder die von außen einströmende Luft muss gefiltert und vorgewärmt eingeblasen werden. Für Be und Entlüftungsanlagen ist grundsätzlich eine Wärmerückgewinnungsanlage mit einem Wirkungsgrad entsprechend dem zu gewährleistenden Energiestandard des Gebäudes vorzusehen. Die Regelung der Be- und Entlüftungsanlagen soll bedarfsabhängig über die Gebäudeautomation erfolgen. Durch den Einsatz lufttechnischer Anlagen darf keine unzumutbare Belästigung des Betriebs erfolgen. Für den zulässigen Dauerschallpegel wird der mittlere Wert (Kategorie II) der DIN EN 16798 Tabelle B.6 für Schul-Turnhallen festgelegt. Darüber hinaus sind die Vorgaben gemäß Ziffer 7.3 und VDI 2081 einzuhalten. Brandschutzklappen sind wartungsarm auszuführen und werden mit Fernauslösefunktion auf die Brandmeldeanlage aufgeschaltet. Teilklima-, Klima- und Kälteanlagen Die Einhaltung der maximalen Raumtemperatur entsprechend den Vorgaben der technischen Regeln für Arbeitsstätten ist ausschließlich durch passive Maßnahmen zu gewährleisten. Für die einzelnen Räume ist zu prüfen, ob eine aktive Kühlung konzeptabhängig aufgrund der Nutzung und Raumanforderungen oder des technischen Anlagenkonzeptes notwendig wird. Dann ist eine Kühlung im Angebot vorzusehen.
Projektbeschreibung Dreifachturnhalle Erkner