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Bill of Quantities
Code
Description
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Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
nach VOB Teil C
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleitungen (ATV)
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN
18299
Die Ordnungsziffern der nachfolgenden Punkte
entsprechen der VOB/C, DIN 18299. Ordnungsziffern der
VOB C DIN 18299 die nicht aufgeführt sind, bedürfen bei
der vorliegenden Leistungsbeschreibung keiner
gesonderten Angaben.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1
Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen,
Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt
sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Die Baustelle (Gebäude 1521) befindet sich auf dem
Gelände der Johannes- Gutenberg- Universität in Mainz
und wird über eine Schrankenanlage an der Koblenzer
Straße erschlossen. Die Zufahrtsstraße ist
asphaltiert.Die Zufahrt erfolgt von der
Albert-Schweitzer-Strasse aus über eine
Schrankenanlage. Die Einfahrt auf das Gelände der JGU
Mainz ist nur mit von der Universität gestellten
Ausweisen möglich.
In der Nähe der Baustelle stehen sehr begrenzt
Parkplätze zur Verfügung. Eine Reservierung erfolgt
nicht. Für Firmen die längerfristig auf dem
Campusgelände abgestellt werden, ist bei der
Verkehrsaufsicht der Universität eine
Einfahrgenehmigung zu beantragen, ggf. hierfür
anfallende Kosten sind in die Allgemeinkosten mit
einzurechnen. Die Verkehrsaufsicht ist über die
Telefonvermittlung Tel.-Nr.:06131/39-0 tagsüber
erreichbar. Private PKW's sind außerhalb des
Campusgeländes zu parken. Für den Verkehr
freizuhaltende Flächen, die Zufahrten zu öffentlichen
Straßen und die Straßen innerhalb des Campusgeländes
müssen ständig freigehalten werden. Durch das
Campusgelände führt eine öffentliche Buslinie Der
Linienverkehr darf nicht behindert werden.
Ausgewiesene Rettungswege dürfen auch während der
Baumaßnahme nicht zugestellt werden
0.1.2
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere
Verkehrsbeschränkungen/ für den Verkehr freizuhaltende
Flächen.
Das Gelände unterliegt der Parkraumbewirtschaftung.
Die Verkehrsflächen dürfen nicht als Lagerfläche
benutzt werden. Sie dienen lediglich der Zufahrt zur
Baustelle und zur Anlieferung von Containern,
Materialien u.ä.. Es gilt die Straßenverkehrsordnung.
0.1.3
Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von
Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B.
Montageöffnungen.
Materialien können am Lagerbereich abgeladen
werden..
0.1.4
Lage, Art, Anschlußwert und Bedingungen für das
Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und
Abwasser.
Baustrom und Bauwasseranschlüsse werden
bauseits zur Verfügung gestellt.
0.1.5
Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die
Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder
Mitbenutzung überlassenen Flächen.
Verkehrsflächen dürfen nicht verschmutzt werden. Sollte
es zu unvermeidlichen Verschmutzungen kommen sind
diese durch den Auftragnehmer umgehend noch am
gleichen Tag zu beseitigen.
Verunreinigungen oder Beschädigungen öffentlicher bzw.
universitätseigener Verkehrsanlagen müssen durch den
Verursacher sofort gemeldet, beseitigt bzw.
instandgesetzt werden.
0.1.16
Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.
Alle Baumaßnahmen müssen den Vorgaben der Universitäts-
Standards entsprechen. Die Vorgaben sind von allen
Firmen einzuhalten.
0.1.17
Gerüststellung erfolgt bauseits
nach VOB Teil C
1 Stahlbau
1
Stahlbau
1. 1 Stahlbauarbeiten - Große Halle
1. 1
Stahlbauarbeiten - Große Halle
1. 2 Stahlbauarbeiten - Kleine Halle
1. 2
Stahlbauarbeiten - Kleine Halle
1. 3 Vorbereitende Maßnahmen / Sonstiges
1. 3
Vorbereitende Maßnahmen / Sonstiges
2 Sonstiges
2
Sonstiges
2. 3 Sonstiges
2. 3
Sonstiges