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Allgemeine Vorbemerkungen Gewerk Raumlufttechnik / Rauchschutzdruckanlagen Allgemeine Vorbemerkungen Gewerk Raumlufttechnik / Rauchschutzdruckanlagen
Allgemeine Vorbemerkungen Gewerk Raumlufttechnik / Rauchschutzdruckanlagen
Allgemeine Gebäudebeschreibung Allgemeine Gebäudebeschreibung
Die im Bestand vorhandenen Hochhäuser befinden sich auf einem gemeinsamen Grundstück in der Theodor-Heuss-Straße 70 + 72 in Wolfsburg.Die Hochhäuser weisen 23 (Don Camillo) sowie 13 (Peppone) oberirdische Geschosse auf und sind im Untergeschoss durch einen Verbindungstrakt miteinander verbunden. Beide Baukörper verfügen über eine Breite von ca. 42 m sowie eine Länge von ca. 22,5 m und sind identisch aufgebaut.
Die Fußbodenhöhe des obersten Geschosses liegt bei dem Gebäude „Don Camillo“ bei ca. 61,5 m sowie bei dem Gebäude „Peppone“ bei ca. 34,6 m bezogen auf das mittlere Geländeniveau.
Allgemeine Gebäudebeschreibung
Wesentliche Anforderungen aus Brandschutzkonzept Wesentliche Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept Dehne | Kruse Nr. 18G062 vom 06.01.2019
mit Ergänzungen vom 09. November 2022
Zitat:
Die Sicherheitstreppenhäuser sind mit einer Rauchschutzdruckanlage in Anlehnung an Ziffer 6.2 der MHHR auszustatten. Es sind folgende Hinweise unbedingt zu beachten. Die durch die RD-Anlage bewirkten Druckdifferenzen dürfen das Öffnen der Notausgangstüren bzw. das Schließen durch Türöffner nicht behindern. Es muss sichergestellt werden, dass die am Türgriff aufzuwendende Kraft 100 N nicht übersteigt.
Die RD-Anlage wird durch Rauchmelder automatisch angesteuert. Diese müssen in den notwendigen Fluren und im Vorraum angeordnet werden. Die endgültige Position der Rauchmelder (vermutlich Türsturz Wohnungseingangstüren) wird im Rahmen der Ausführungsplanung in Abstimmung mit dem Errichter festgelegt.
Die Anlage muss so bemessen werden, dass die Luft gegen die Fluchtrichtung in Richtung des Brandes im Geschoß abströmt. Die Strömungsgeschwindigkeit vom Treppenraum in den Vorraum bzw. vom Vorraum in den notwendigen Flur muss mind. 2,0 m/s betragen.
Zitat Ende
Ergänzung:
Die Eingangstür wird für die Bemessung der Rauchschutzdruckanlage als geschlossen angesetzt.lagen
Wesentliche Anforderungen aus Brandschutzkonzept
Leistungsumfang und Ausführungszeitraum Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
Die Ausführung der Leistungen ist voraussichtlich vorgesehen für:
Baugewerke:
Ausführungsbeginn:
Ausführungsende:
Haustechnikgewerke:
Ausführungsbeginn:
Ausführungsende:
Eine präzisierte Angabe erfolgt anhand des Bauablaufplanes bzw. im Vergabegespräch.
Die Leistungen sind in mehreren Einsätzen bzw. Etappen auszuführen. Die dafür benötigten Anfahrten, Geräte- und Baustelleneinrichtungsumsetzungen u. dgl. sind bei der Kalkulation zu beachten.
Etwaige technologisch bedingte Stillstandzeiten/ Arbeitsunterbrechungen sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Bei der nachfolgend näher beschriebenen Leistung handelt es sich im Wesentlichen um:
- Rauchschutzdruckanalge Sicherheitstreppenraum
- Rauchschutzdruckanlage Feuerwehraufzug
einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Leistungen.
Wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes festgelegt wurde, gelten für die
beschriebenen Leistungen die Herstellung, die Lieferung frei Verwendungsstelle einschl.
Transportversicherung, das Abladen, das Lagern und der Transport zur Einbau-/ Verwendungsstelle auf der Baustelle und die Montage.
Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
Baustelleneinrichtung des AN Baustelleneinrichtung des AN
Der Auftragnehmer hat für die Durchführung seiner Leistungen alle erforderlichen
Baustelleneinrichtungen zu liefern, aufzustellen, über die gesamte Bauzeit vorzuhalten,
umzusetzen und nach Leistungsende zu beräumen.
Evtl. Bauzeitverlängerungen sind mit eingeschlossen.
Die BE-Fläche, für die der Auftragnehmer selbst verantwortlich ist, ist in den Urzustand
zurückzuversetzen. Die BE-Flächen sind über die gesamte Bauzeit, einschl. evtl.
Bauzeitverlängerung, eigenverantwortlich zu sichern. Die Sicherung ist regelmäßig und
eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu kontrollieren.
Ggf. bereits erbrachte Leistungen anderer Gewerke wie Tiefbau/ HLS sind durch
geeignete Maßnahmen gegen Beschädigungen zu schützen. Bei Nachweis von
Schäden, die aus unvorsichtigen Bautätigkeiten resultieren, hat der AN die volle
Kostenübernahme zur Beseitigung der Schäden zu tragen.
Die Leistungen sind in mehreren Einsätzen bzw. Etappen auszuführen. Die dafür
benötigten Anfahrten, Geräte- und Baustelleneinrichtungsumsetzungen u. dgl. sind bei
der Kalkulation zu beachten.
Durch den Auftraggeber werden Baustrom- und Bauwasseranschlüsse zur Verfügung
gestellt. Notwendige Verteilungen usw. sind durch den Auftragnehmer zu realisieren.
Die Abrechnung der Verbrauchskosten erfolgt gesondert über einen Umlageschlüssel.
Die Betriebs-/ Produkthaftpflicht, Umwelthaftpflicht- und
Umweltschadensversicherung wird ebenfalls über einen Umlageschlüssel umgelegt.
Für das Lagern von Baumaterialien wird nur ein begrenzter Lagerplatz zur Verfügung
gestellt. Dies ist bei Materialanlieferungen zu beachten.
Anmietung öffentlicher Flächen sowie Nutzungsverlängerungen, Beantragung und
Durchführung notwendiger Straßen-, Gehwegsperrungen, Aufstell- und
Lagergenehmigungen usw., sind vom Auftragnehmer selbständig bei den zuständigen
Behörden zu beantragen und einzuholen, einschl. trägt der Auftragnehmer alle daraus
resultierenden Kosten/ Gebühren.
Zustimmungen oder Baufreigaben sind ebenfalls vom Auftragnehmer einzuholen.
Vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen, Hydranten (Über- und Unterflur) sind
während der Bauphase zu sichern und vor Beschädigungen zu schützen.
Zwischentransporte von Maschinen innerhalb der Baustelle werden nicht gesondert
vergütet. Diese Positionen sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu beachten.
Der Auftragnehmer hat sich über Zufahrtsmöglichkeiten bzw. das Einrichten dieser in der
Örtlichkeit ausreichend zu informieren und Absprachen mit den zuständigen
Eigentümern / Straßenbaulastträgern zu treffen. Die erforderlichen Kosten für Zufahrten
und Zugänge sind in die BE einzukalkulieren.
Erforderliche Genehmigungen für Zufahrten von Bundes-, Staats-, Land-, Kreisstraßen
und kommunalen Straßen hat sich der Auftragnehmer selbst zu beschaffen. Gleiches gilt
für das Benutzen von privaten Wegen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Baustraßen werden bauseits gestellt (ungebundenen Tragschichten vom Gewerk Erd-/
Tiefbau).
Weiterhin gehören zur Baustelleneinrichtung des AN:
- arbeitstägliche Reinigung der Baustelle (Grobreinigung), einschl. Bauschuttabfuhr
- Herrichten der erf. Lager- und Arbeitsplätze
- Autokran-/ Mobilkranstellplätze mit Kranführer, Vorhaltung, Abschreibung bzw. , je nach
Technologie des AN
- notwendige Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel
- Material-Vorhaltekosten
- Lohn-, Personalkosten
- Abschlußreinigung, z. B. der BE-Fläche
- Abstimmung mit beteiligten Gewerken
Spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung muß der Bauleitung ein detaillierter Bauzeitenplan vorliegen.
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert ausgewiesen und ist mit den Einheitspreisen abgegolten, soweit nicht anders lautend im Leistungsverzeichnis bzw. gem. der vertraglichen Regelungen formuliert.
Baustelleneinrichtung des AN
Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit auf der Baustelle Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit auf der Baustelle
Auf der Baustelle ist der Auftragnehmer für die Ordnung und Sauberkeit sowie für die
Beseitigung von Restmaterialien und Abfällen selbst verantwortlich. Wird die Aufforderung
der Bauleitung nach Sauberkeit an den Arbeitsplätzen auf der Baustelle ignoriert, so ist
der Auftraggeber berechtigt, eine Reinigung zu Lasten des Auftragnehmers durchführen
zu lassen.
Anfallender Bauschutt, Tages- und Oberflächenwasser ist ständig zu beseitigen.
Der Auftragnehmer ist für die Beachtung der Verkehrsvorschriften im Bereich der
Baustelle und der sie umgebenden Straße verantwortlich, sowie dafür, daß erforderliche
Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden, sowie durch ihn verursachte
Verunreinigungen zu seinen Lasten beseitigt werden.
Bewachung, Verwahrung und Versicherung aller im Eigentum oder in Nutzung des
Auftragnehmers befindlichen Baustelleneinrichtungen, Materialien, Maschinen und
Geräten sowie seiner Erfüllungsgehilfen einschließlich sämtlichen Inventars, auch
während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist dafür nicht
verantwortlich, auch wenn sich diese auf seinem Grundstück befinden.
Hat der Auftraggeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften den Erfüllungsgehilfen des
Auftragnehmers Schadensersatz zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den
Auftragnehmer zu, wenn der Schaden durch Verschulden des Auftragnehmer oder seiner
Mitarbeiter verursacht worden ist.
Forderungen des Ordnungsamtes, der Berufsgenossenschaft, sonstige mitwirkende
Behörden, Ämter und Körperschaften hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich
einzuhalten.
Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit auf der Baustelle
Bemusterung Bemusterung
Alle sichtbaren Bauteile bzw. Objekte, speziell Lüftungsgitter, Entrauchungsklappen, Abdeckgitter und dergleichen sind rechtzeitig vor Bestellung und Ausführung vom Auftraggeber/ Architekten bemustern zu lassen. Weitergehende Erläuterungen hierzu sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen bzw.
gemäß der vertraglichen Regelungen.
Bemusterung
Planungsunterlagen Hinweis: Planungsunterlagen
2 Wochen nach Auftragserteilung bzw. soweit nicht anders im Verhandlungsprotokoll
vereinbart, sind die Ausführungszeichnungen/ Montagepläne des Auftragnehmers dem
Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Fertigung darf nur nach
freigegebenen Plänen erfolgen.
Sämtliche Nebenkosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Sämtliche vom Auftraggeber zu stellende Pläne (z. B. Pläne der Architekten, Fachplaner,
Statiker und dgl.) sowie sonstige Unterlagen (z. B. vom Bauherrn gestellte Gutachten),
die Grundlage für die Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer sind, werden vom
Auftraggeber generell nur in Datenform (pdf- oder dwg-Format) zur Verfügung gestellt.
Der Auftragnehmer trägt alle Kosten zum Ausplotten/Ausdrucken oder sonstige
Vervielfältigungskosten.
Planungsunterlagen
Kalkulationshinweise Kalkulationshinweise
In den Angebotspreisen sind weiterhin einzukalkulieren: Lohnnebenkosten, erforderlich
werdende Überstundenzuschläge, Auslösungen, Fahrkosten, Kosten für Bauschutt- und
Verpackungsbeseitigung, Fracht- und Verpackungskosten einschl. evtl.
Transportversicherungen, Kosten für Gerüste, Arbeits-/Hebebühnen, Hebezeuge,
Transportgeräte, Arbeitsgeräte, Maschinen sowie Sicherungsmaßnahmen nach den
Unfallverhütungsvorschriften und gegen Diebstahl. Sollten Bauteile nicht vollständig
betriebsfertig beschrieben sein, sind zugehörige Teile einzukalkulieren.
Während des Aufrichtens sind geeignete Montageverbände und erforderlichenfalls
Montageverankerungen einzubauen. Insbesondere ist die Konstruktion während der
gesamten Bauzeit ausreichend und eigenverantwortlich gegen Sturm o.ä. zu verankern.
Dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt
nicht.
Es sind Materialien und Verfahren anzuwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung
besteht.
An- und Abtransport sämtlicher Materialien sowie sämtlichen Zubehörs erfolgt von außen.
Hebezeuge, Entladegeräte u.dgl. werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.
Erschwernisse und Besonderheiten, die zusätzliche Kosten bei der Bauausführung
verursachen könnten, sind bei der Angebotsabgabe entsprechend zu berücksichtigen, bei
Angebotsabgabe kenntlich zu machen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Sämtliche Arbeiten, Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen, die zur kompletten,
funktionstüchtigen und mängelfreien Herstellung erforderlich sind,
gehören auch ohne besondere Erwähnung in der Leistungsbeschreibung zur
vertraglichen Leistung.
Zusätzliche Leistungen, die nach Ansicht des Bieters erforderlich werden, jedoch nicht im
Angebot enthalten sind, sind in einem Zusatzangebot zu erfassen und einzureichen.
Alle beiliegenden Leitdetaile werden im Rahmen der techn. Bearbeitung sowohl vom
Auftragnehmer als auch vom Planer optimiert. Alle sich hieraus ergebenden
Aufwendungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert
vergütet.
Kalkulationshinweise
Hebezeuge, Arbeits-/ Hebebühnen/ Gerüste u.dgl. Hebezeuge, Arbeits-/ Hebebühnen/ Gerüste u. dergleichen
In den Angebotspreisen sind einzukalkulieren: Kosten für Gerüste, Arbeits-/ Hebebühnen,
Hebezeuge (Baukräne/ Auto-/ Mobilkräne usw.), Transportgeräte, Arbeitsgeräte,
Maschinen und Sicherungsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und
gegen Diebstahl, Kosten für Bauschutt- und Verpackungsbeseitigung.
Notwendige Gerüste und Arbeits-/ Hebebühnen, die nicht dem Umfang der
Nebenleistungen gem. VOB/C entsprechen, sowie deren Umsetzung, sind ebenfalls mit
den Positionen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
Hebezeuge, Arbeits-/ Hebebühnen/ Gerüste u.dgl.
Entsorgung von Bauschutt Entsorgung von Bauschutt
Der durch Arbeiten des Auftragnehmer anfallende Bauschutt, Verpackungsmaterial,
Bauabfälle und sonstige Abfälle werden Eigentum des Auftragnehmer und ist in
Schuttbehältern des Auftragnehmer zu sammeln und eigenverantwortlich auf eine
zugelassene Deponie zu befördern und dort sachgemäß einzulagern.
Eine offene Lagerung von Schutt auf der Baustelle ist grundsätzlich nicht zulässig.
Anfallende Bauabfälle sind, gem. den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes, der
jeweiligen Stadt-/Landkreis-/Gemeindeverwaltung und des Entsorgers, bezüglich
Sortierung, Erfassung und Andienung von Restbaustoffen, Wert- und Abfallstoffen zu
trennen, getrennt zu sammeln, zu verladen, abzufahren und entsprechend den geltenden
Entsorgungsvorschriften zu entsorgen. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung
ist zu führen.
Die Entsorgungsvorschriften für Sondermüll/-abfälle, Schadstoffe, sofern dieser anfällt,
sind einzuhalten, der Entsorgungsnachweis ist vorzulegen.
Alle Kipp-, Wiege-, Transport- und Deponiegebühren für alle Arten von Bauabfällen,
einschl. Sondermüll u. dgl., sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Entsorgung von Bauschutt
Dokumentationsunterlagen Dokumentationsunterlagen
Der Auftragnehmer erstellt die komplette Abschlußdokumentation für den Auftraggeber.
Inhalt und Umfang sind den entsprechenden Position im Leistungsverzeichnis zu
entnehmen.
Alle Unterlagen, einschl. Dokumentations-/ Bestandsplänen sind 3x auf Papier (in Ordner
eingeheftet, gefaltet, lochverstärkt mit Inhaltsverzeichnis) und 1x auf Datenträger USB im Dateiformat DWG (nur Pläne) und PDF zu übergeben.
Änderungen während der Bauzeit sind laufend in den Bestandsplänen festzuhalten.
Die Übergabe erfolgt im Rahmen der VOB- Abnahme.
Dokumentationsunterlagen
Anlagen- und Funktionsbeschreibung - KG 439 Rauchschutzdruckanlangen Technische Erläuterungen KG 439 Rauchschutzdruckanlagen
Die baurechtlichen Grundlagen sind wie folgt in der Ausführung zuberücksichtigen:
Landesbauordnung NiedersachsenVV-TB Niedersachsen - speziell Anhang 14 TGA - Punkt 8 DruckbelüftungsanlagenBrandschutzkonzept Nr. 18G062 Dehne | Kruse vom 06.01.2020 mit Ergänzung 09.11.2022Muster-Hochhaus-Richtlinie (M-HHR) 2008DIN EN 12101 (auszugsweise)VDMA 24188 (auszugsweise)
Anlagenbeschreibung gültig für Peppone
RDA 01 - Sicherheitstreppenraum
Das Schutzziel der Anlage ist baurechtlich im Brandschutzkonzept formuliert und aus den Anforderungen der M-HHR 2008 abgeleitet:
- Strömungsgeschwindigkeiten in Richtung notwendiger Flur bei geöffneter Tür: 2,00 m/s
- Türöffnungskräfte: max. 100N
Zur Sicherstellung des Schutzzieles wird der Sicherheitstreppenraum in Überdruck versetzt. Hierfür wird im Brandfall Außenluft in den Treppenraum eingebracht und bei geöffneten Türen im notwendigen Flur maschinell abgesaugt. Zum sicheren Schließen der Türen sind Überströmelemente mit Feuerwiederstand 90 min und Kaltrauchsperren vorgesehen. Die Luftmenge wird der Türstellung angepasst, hierfür ist eine Differenzdruckmessung zwischen Referenznulldruck und Druck im notwendigen Flur vorgesehen.
Für den Fall der geschlossenen Türen Schleuse / notwendiger Flur wird der Treppenraum mit reduzierter Luftmenge im Spülbetrieb durchströmt. Zur Druckregelung des Treppenraumes ist im Kopf eine Regelklappe vorgesehen, die unabhängig Szenario oder Türstellung den Druck im Treppenraum konstant hält. Hiermit wird sichergestellt, dass Türöffnungskräfte jederzeit eingehalten werden.
Die Zuluftanlage des Sicherheitstreppenraumes wird in der maschinellen Erzeugung (Ventilatoren) und der elektrischen Leistungseinspeisung redundant vorgesehen. Der Schaltschrank für Leistungsteil und Regelung wird in der RDA Zentrale aufgestellt.
Die Lufteinbringung erfolgt über einen Zuluftschacht im Treppenraum an mehreren Einblasstellen.
Die Anlage ist so konzipiert, dass die vorgeschriebenen Reaktionszeiten auf Türstellung eingehalten werden. Die Anlage wird an die Sicherheitsstromversorgung angeschlossen.
Gemäß Abstimmung mit Brandschutzgutachter und wird die Dimensionierung der Anlage für den Fall durchgeführt, dass die Ausgangstür aus dem Treppenraum im EG geschlossen ist.
Die Anlage wird an die Sicherheitsstromversorgung angeschlossen.
RDA 02 - Feuerwehraufzug
Das Schutzziel der Anlage ist baurechtlich im Brandschutzkonzept formuliert und aus den Anforderungen der M-HHR 2008 abgeleitet:
- Strömungsgeschwindigkeiten in Richtung notwendiger Flur bei geöffneter Tür: 0,75 m/s
- Türöffnungskräfte: max. 100N
Zur Sicherstellung des Schutzzieles wird der Aufzugsschacht in Überdruck versetzt. Hierfür wird im Brandfall Außenluft in den Aufzugsschacht eingebracht, die bei geöffneten Türen über eine Jalousieklappe in die Brandetage einströmt und im notwendigen Flur maschinell abgesaugt wird. Zum sicheren Schließen der Türen sind Überströmelemente mit Feuerwiederstand 90 min und Kaltrauchsperren vorgesehen. Die Luftmenge wird der Türstellung angepasst, hierfür ist eine Differenzdruckmessung zwischen Referenznulldruck und Druck im notwendigen Flur vorgesehen.
Für den Fall der geschlossenen Türen Schleuse / notwendiger Flur wird der Aufzugsschacht mit reduzierter Luftmenge im Spülbetrieb durchströmt. Zur Druckregelung ist im Schachtkopf eine Regelklappe vorgesehen, die unabhängig Szenario oder Türstellung den Druck im Aufzugsschacht konstant hält. Hiermit wird sichergestellt, dass Türöffnungskräfte jederzeit eingehalten werden.
Die Zuluftanlage des Feuerwehraufzuges wird M-HHR konform nicht redundant ausgeführt.
Die Lufteinbringung erfolgt im UG direkt in den Aufzugsschacht.
Der Schaltschrank für Leistungsteil und Regelung wird in der RDA Zentrale aufgestellt.
Die Anlage ist so konzipiert, das die vorgeschriebenen Reaktionszeiten auf Türstellung eingehalten werden. Die Anlage wird an die Sicherheitsstromversorgung angeschlossen.
ABL 01 - Maschinelle Abströmung Sicherheitstreppenraum und Feuerwehraufzug
Die bei geöffneten Türen im Brandgeschoß einströmende Luft aus Sicherheitstreppenraum oder Feuerwehraufzug wird im notwendigen Flur erfaßt und maschinell über Dach abgeführt. Zur Vermeidung der Überschreitung von Türöffnungskräften wird der Abluftventilator in die Differenzdruckregelung eingebunden.
Die Abströmung aus der Brandetage erfolgt über Entrauchungsklappen für Rauchschutzdruckanlagen nach
DIN EN 12101-8 und einen bauseitig hergestellten Schacht direkt über Dach, wo der Abströmventilator installiert wird.
Aufgrund der möglichen Vermischung der Außenluft mit Rauchgasen im notwendigen Flur wird der Abströmventilator temperaturbeständig bis 300°C ausgeführt.
Die Dimensionierung erfolgt nach dem größten, abzuführenden Einzelvolumenstrom von RDA Treppenraum oder Feuerwehraufzug, da ein Szenario mit gleichzeitig geöffneten Türen zum Treppenraum und Feuerwehraufzug nach Abstimmung mit dem Brandschutzsachverständigen ausgeschlossen wird.
Die Anlage wird an die Sicherheitsstromversorgung angeschlossen.
ABL 02 - Ausführung der Rauchschutzdruckanalage im Untergeschoss
Der Sicherheitstreppenraum ist bis in das Untergeschoss durchgehend, ebenso der
Feuerwehraufzug. Im Untergeschoss befinden sich neben den Lagerräumen noch
Technikräume, jedoch keine Aufenthaltsräume.
Für die Unterstützung der Löschmaßnahmen und der Fremdrettung, wird die
Druckbelüftungsanlage so ausgeführt, dass zwischen Vorraum und notwendigem Flur bei
geöffneten Türen eine Geschwindigkeit von 0,75 m/s im Türquerschnitt erreicht wird.
Abweichend von den Obergeschossen kann jedoch aus baulichen Gründen die Luft nicht über
den Feuerwehraufzugsschacht eingebracht werden. Hier erfolgt in Abstimmung mit
Brandschutzgutachter und Feuerwehr die Lufteinbringung über den Treppenraum und die
Abführung der Rauchgase über einen separaten Strömungsweg im Untergeschoss in Freie.
Die Tür zwischen Treppenraum und Vorraum wird dabei so ausgeführt, dass eine motorische
Öffnung von zentraler Stelle, z.B. Feuerwehrtableau möglich ist.
Anlagen- und Funktionsbeschreibung - KG 439 Rauchschutzdruckanlangen
01 KG 439 Rauchschutzdruckanlagen (RDA) Peppone
01
KG 439 Rauchschutzdruckanlagen (RDA) Peppone
Hinweis:
Aufgrund der sicherheitstechnischen Funktion der Anlage, der technischen Komplexität und zur Minimierung der Risiken für Auftraggeber und Betreiber ist die gesamte Rauchschutzdruckanlage als eigenständiges Funktionssystem zu betrachen und nur von darauf spezialisierten Firmen zu liefern, zu errichten bzw. die Errichtung zu begleiten. Einregulierung, Inbetriebnahme und Abnahme sind vom Systemanbieter durchzuführen und die Wirksamkeit und Betriebssicherheit festzustellen und entsprechend zu dokumentieren.
Hinweis:
01.01 RDA 01 - Sicherheitstreppenraum
01.01
RDA 01 - Sicherheitstreppenraum
01.02 RDA 02 - Feuerwehraufzug
01.02
RDA 02 - Feuerwehraufzug
01.03 ABL 01 - Maschinelle Abströmung
01.03
ABL 01 - Maschinelle Abströmung
01.04 ABL 02 - Maschinelle Abströmung
01.04
ABL 02 - Maschinelle Abströmung
01.05 RDA-Steuerung und Feldgeräte
01.05
RDA-Steuerung und Feldgeräte
01.06 Leitungen
01.06
Leitungen
01.07 Verkabelung
01.07
Verkabelung
01.08 Sonstige Leistungen RDA
01.08
Sonstige Leistungen RDA