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0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück
Die Strenger Stuttgart GmbH plant den Neubau eines
Mehrfamilienhauses am nordöstlichen Ortsrand von
Ditzingen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erdarbeiten
für den Neubau des Mehrfamilienhauses mit insgesamt 3
oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss mit
Abstellräumen und einer Tiefgarage in BF5 sowie die
Erdarbeiten für den Neubau der Reihenhäuser auf dem
südlich angrenzenden Baugrundstück BF4.
Die Baugrundstücke sind unbebaut (ehemalige Acker- und
Wiesenflächen).
Projektbeschreibung Mehrfamilienhaus BF5
Projektadresse: Astrid-Lindgren-Straße 8,
71254 Ditzingen
Flurstücke 6587 / 6588 /6589 / 6590
Abmessungen Gebäude Außenmaß ca. 39,265 x 13,65 m
Staffelgeschoss im DG zurückversetzt
OK RFB UG TG: ca. -3,535 m bis -3,345 m
OF RFB UG Treppenhäuser: ca. -3,655 m = 323,575 m ü NN
OK RFB Aufzugsschacht: ca. -4,51 m = 322,72 m ü NN
OK FFB EG i.d.R. 0,00 = 327,23 m ü NN
Fußbodenaufbau EG-OG2: 15 cm, im DG 26 cm
Geschosshöhe Rohbau EG - OG2. ca. 2,575 m,
im DG ca. 2,685 m (lichte Raumhöhe EG-DG ca. 2,425 m)
OK Attika ca. +12,07 m = +339,30 m ü NN
OK Attika TRH: ca. +11,97 m = +339,20 m ü NN
Das Baugebiet ist nach der DIN 4149:2005-04 der
Erdbebenzone 0 zugeordnet.
Das Bauvorhaben liegt im Wasserschutzgebiet Ditzingen
Zone III und IIIA.
Vorläufiger Bemessungswasserstand: 322,5 m ü NN
Schneelastzone 2
Windzone 1
Gebäudehöhe ca. 12 m
Geländekategorie III Vorstädte
Das Gebäude wird mit dem energetischen Standard eines
Effizienzhauses 40 errichtet.
Das Wohngebäude ist in Gebäudeklasse 4 mit einer
Gebäudehöhe >7m < 13 m und mit keiner NE größer als 400
m2 eingestuft.
Die Tiefgarage als TG Mittelgarage, geschlossen,
unterirdisch, eingeschossig mit Verbindung zum MFH,
Fläche TG ca. 750,33 m2 als 1 Rauch- und
Brandabschnitt.
Weitere Angaben siehe beiliegende Baubeschreibung und
beiliegende Gutachten.
Projektbeschreibung BF4
Auf dem südlichen Baufeld BF4 werden 3+4 Reihenhäuser
und 2 Doppelhaushälften errichtet.
Die Gebäude haben jeweils 3 Geschosse und sind
teilweise unterkellert.
Abmessung Gebäude Außenmaße:
Gebäude L: 3 Reihenhäuser ca. 16,40 x 11,10 m
Gebäude M: 4 Reihenhäuser ca. 21,00 x 11,10 m
Gebäude N: Doppelhaus ca. 10,75 x 11,10 m
Geschosse im DG zurückversetzt
Allgemeine Vorbemerkungen
Zur Durchführung des Bauvorhabens hat sich der Bieter
vor Angebotsabgabe durch Augenschein des Grundstücks
und bei den zuständigen Behörden über Art und Lage von
Versorgungsleitungen (Strom, Telefon, Gas, Wasser) und
über Entwässerungsleitungen zu erkundigen.
Die Nutzung des Baugrundstücks für die
Baustelleneinrichtung darf nur in dem von der
Bauleitung genehmigten Umfang erfolgen. Grundlage ist
der Baustelleneinrichtungsplan, den der Auftragnehmer
bei Auftragserteilung zur Genehmigung vorzulegen hat.
Lagerflächen außerhalb des Grundstücks stehen
grundsätzlich nicht zur Verfügung. Sollte sich im
Einzelfall jedoch eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung
im nahen Umfeld ergeben, kann dies in Abstimmung mit
der Bauleitung und dem Technischen Projektleiter
geprüft werden.
Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass die Anlieger
nicht unzumutbar belästigt werden. Bei Verunreinigung
der Straßen, Gehwege und Hofflächen sind diese vom
Unternehmer auf seine Kosten unverzüglich zu reinigen.
Alle Positionen verstehen sich, falls nicht anders
beschrieben, einschließlich Lieferung und Montage.
Bei Weitergabe von Teilleistungen durch den Unternehmer
an Subunternehmer ist die ausdrückliche Zustimmung der
Bauleitung erforderlich. Die ausgeschriebenen Massen
sind Circa- Massen, auch wenn dies nicht extra erwähnt
ist.
Falls Bedenken seitens des Unternehmers gegenüber
ausgeschriebenen Konstruktionen oder Materialien
bestehen, hat er dies unverzüglich der Bauleitung
schriftlich mitzuteilen.
Folgende Bauumlagen werden dem Auftragnehmer abgezogen:
Bauleistungsversicherung 0,25 %
Bauwasser und Baustrom 0,50 %
Sanitärcontainer 0,50 %
Baustellenüberwachung 0,25 %
Projektraum 0,10 %
Baustellengrundsätze
Der Bieter erklärt, dass die aufgeführten
Baustellengrundsätze sowohl von ihm selbst als auch von
seinen Mitarbeitern und Subunternehmern die vor Ort auf
den Baustellen der Fa. STRENGER tätig sind, anerkannt
und eingehalten werden.
Absolutes Alkoholverbot auf jeder Baustelle
Generelles Rauchverbot nach Einbau der Fenster
Nach Einbau des Fußbodenbelags (Fliesen, Parkett,
Teppichboden, auch wenn nur teilweise eingebaut) darf
die Baustelle nur noch mit Überschuhen betreten werden.
Die Überschuhe können falls beim Bieter nicht
vorhanden, vom Bieter bei der Fa. Profi
Sicherheitsschuhe - Schutzartikel, Gartenstraße 14,
71723 Großbottwar, Telefon 07148 / 2243, Telefax 07148
/ 2348, bezogen werden
In den Gebäuden darf weder gegessen noch gevespert
werden. Die Bauleitung wird einen geeigneten Raum für
Pausen und Verpflegung benennen, sobald dies baulich
möglich ist.
Die Bereitstellung eines Pausenraums erfolgt durch den
Auftraggeber im Rahmen der Baufortschrittsplanung.
Sollte zum Zeitpunkt der Ausführung noch kein
Pausenraum verfügbar sein, wird gemeinsam mit dem
Unternehmer eine Übergangslösung abgestimmt. Eigene
Provisorien dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit
der Bauleitung aufgestellt werden.
Die Entsorgung von Müll und Verpackungsmaterial hat
durch den Unternehmer täglich und auf eigene Kosten zu
erfolgen. Bei Verstoß erfolgt ein schriftlicher Hinweis
durch die Bauleitung. Verstreicht die darin gesetzte
Frist fruchtlos, wird die Leistung durch ein
Drittunternehmen ausgeführt und die entstehenden Kosten
von der Abschlags- bzw. spätestens von der
Schlussrechnung abgezogen.
Alle Unternehmer, Mitarbeiter und Subunternehmer
verpflichten sich, die eingebauten Sanitär-
Einrichtungsgegenstände (WC-Schüsseln, Waschbecken,
Duschen, Wannen, usw.) nicht zu benutzen. Für die
Bedürfnisse der Mitarbeiter steht ein Baustellen-WC zur
Verfügung. Mitarbeiter, die in den Bau urinieren,
werden auf jeden Fall mit einem Baustellenverbot belegt
Bautüren dürfen nur in Räume eingebaut werden, die vom
Bauleiter ausdrücklich zugewiesen werden
Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen)
verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den
Bauherren / Kunden
Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen)
verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den
Leistungen der anderen Gewerke
Der Handwerker oder Unternehmer der als letzter die
Baustelle verlässt, ist verpflichtet, die eingebaute
Bautür abzuschließen
Die Bauleitung hat das Recht, einzelne Mitarbeiter, die
gegen diese Baustellengrundsätze verstoßen, von der
Baustelle zu weisen und in extremen Fällen mit einem
Baustellenverbot zu belegen.
Persönliche Schutzausrüstung auf dem Baufeld Ditzingen
Für das gesamte Baugebiet des Auftraggebers in
Ditzingen gilt eine erweiterte PSA-Pflicht für
sämtliche Unternehmer, Fachleute, Besucher und sonstige
Personen, die das Baufeld betreten.
1. Sicherheitsschuhe:
Unternehmer: Sicherheitsklasse S3 verpflichtend.
Fachpersonal (z. B. Auditoren, Baukontrolle): mind.
Sicherheitsklasse S2.
Kunden / Besucher (Laien): festes, geschlossenes
Schuhwerk.
2. Helmpflicht:
Für alle Personen, die das Baufeld betreten oder auf
der Baustelle tätig sind, besteht Helmpflicht.
Die exakte Farbcodierung der Helme wird gesondert durch
die Bauleitung bekannt gegeben.
Außenbereich: Helmpflicht gilt bis zur vollständigen
Fertigstellung der Außenanlagen.
Innenbereich: Helmpflicht besteht bis zum vollständigen
Rückbau aller Gerüste und der Fertigstellung des
Endbelags der Treppen (Beginn: Malerarbeiten).
3. Warnkleidung:
Alle Personen auf dem Baufeld müssen eine
reflektierende Warnweste oder Warnjacke in Farbe Gelb
tragen. Andere Farben (z. B. Orange oder Rot) sind
nicht zugelassen.
4. Augenschutz:
Bei Tätigkeiten mit potenzieller Gefahr von
Augenverletzungen ist eine geeignete Schutzbrille zu
tragen.
5. Verantwortlichkeit & Sanktionen:
Die Verantwortung für die vollständige und
ordnungsgemäße Bereitstellung sowie Nutzung der PSA
liegt ausschließlich beim Unternehmer.
Bei Nichtbeachtung ist die Bauleitung berechtigt
a) eine mündliche und/oder schriftliche Verwarnung
auszusprechen,
b) bei wiederholtem Verstoß eine pauschale Sanktion von
100 EUR je betroffener Person und Vorfall in Abzug zu
bringen,
c) im Härtefall Personen von der Baustelle
auszuschließen.
1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
für Bauleistungen nach DIN 18299 - Allgemein
1.1.1 Richtlinien, Normen
Ergänzend zur VOB/C DIN 18299 wird für die Lieferung
der Baustoffe und
die Ausführung der Arbeiten besonders hingewiesen auf:
die geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und
DIN/EN Vorschriften
die einschlägigen Normen, Richtlinien und Regelwerke
der von der Ausführung betroffenen Gewerke
die anerkannten Regeln der Technik (aRdT)
Zeichnungen und Berechnungen der Architekten und der
Fachingenieure
Sämtliche Verarbeitungshinweise,
Verarbeitungsrichtlinien,
Montageanleitungen und Empfehlungen der Hersteller
Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV)
Arbeitsstättenrichtlinien Arbeitsstättenverordnung,
Vorschriften der Bau-BG
die Hinweise des SIGEKO auf Baustellen einschl.
Baustellenverordnung
Landesbauordnung BW und deren Durchführungsverordnungen
Wasserhaushaltsgesetzt
DIN EN 1998-1 erdbebengerechte Baunorm
An Auflagen ist zu beachten:
Auflagen von Sachverständigen (TÜV, Dekra, etc)
Anschlussbedingungen der Ver- und
Entsorgungsunternehmen, Netzbetreiber,
etc.
1.1.2 Ausführungspläne
Ausführungspläne werden dem AN nur digital zur
Verfügung gestellt. Ggf. benötigte Papier-Exemplare
gehen zu Lasten des AN.
1.1.3 Angebot
Die Leistung umfasst, bzw. mit den Einheitspreisen ist
abgegolten, das Liefern und Herstellen, Montieren der
beschriebenen Leistung, als gebrauchsfertige
Konstruktion inkl. Materialien, Baustoffe, Herstellen
sämtlicher Anschlüsse, etc. sowie das Stellen von
Hilfskräften, Hilfseinrichtungen,
Transporteinrichtungen, Werkzeuge, Arbeits- und
Schutzgerüste, Geräte, sowie ggf. erforderliche Werk-
und Montageplanung, d.h. alle Nebenleistungen gemäß
VOB.
1.1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz
Die aufgrund der Baustellenverordnung geforderten
Nachweise über die Organisation und Durchführung von
Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der
Beschäftigten sind vom AN unaufgefordert dem AG
vorzulegen.
Der AN ist für die Einhaltung der UVV verantwortlich.
Das Personal des AN hat beim Betreten der Baustelle und
während der Arbeiten ständig die erforderliche
Schutzausrüstung wie Helm oder Sicherheitsschuhe usw.
zu tragen. Zuwiderhandlungen werden mit
Baustellenverbot geahndet.
1.1.5 Maße
Sämtliche Maße und Angaben auf den Plänen sind vom AN
im Zuge der Angebotserstellung eigenverantwortlich zu
prüfen. Widersprüche bzw. Unstimmigkeiten sind im
Verhandlungsgespräch aktiv anzusprechen und zu
dokumentieren.
Ziel ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit
beidseitiger Kostensicherheit und Transparenz.
1.1.6 Baubesprechungen
Bei Erteilung des Auftrages ist vom AN der ständige
deutsch sprechende Ansprechpartner für die Einweisung
sowie für die Ausführung der Arbeiten zu benennen. Ein
Wechsel des Ansprechpartners durch den AN ist der
Objektüberwachung mitzuteilen.
Die Teilnahme des zuständigen Montageleiters an
Baubesprechungen nach Aufforderung durch die
Objektüberwachung ist Pflicht.
Es ist von i.d.R. 1x wöchentlichen Jour-Fix
Besprechungen mit dem Fachbauleiter und tägliche
Kurzbesprchungen (ca. 30 min.) mit dem Polier
auszugehen.
1.1.7 Stundenlohnarbeiten
Ausführung von Stundenlohnarbeiten nur auf schriftliche
Anordnung der Bauleitung. Falls keine schriftliche
Anordnung erfolgt ist, kann später keine Berechnung der
Leistung gewährleistet werden.
Rapportzettel müssen täglich am darauffolgenden Tag zur
Anerkenntnis vorgelegt werden.
In den Verrechnungssätzen ist die Entschädigung für die
Benutzung und Herrichtung der Werkzeuge und Kleingeräte
eingerechnet. Die Benutzung bereits auf der Baustelle
vorhandener Geräte und Gerüste wird bei
Stundenlohnarbeiten nicht besonders vergütet.
Fahrt- und Rüstzeiten werden nicht besonders vergütet.
1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Erdarbeiten nach DIN 18300
1.2.1 Richtlinien, Normen
Ergänzend zur VOB/C DIN 18300 wird für die Lieferung der Baustoffe und
die Ausführung der Arbeiten besonders hingewiesen auf:
Empfehlungen "EAB - Baugruben" des Arbeitskreises Baugruben der
Deutschen Gesellschaft für Geotechnik (DGGT) e.V.
Für Böschungen sind die Richtlinien in der Schriftenreihe "Sicherheit
auf der Baustelle" und "Leitungsgräben und Baugruben" der
Bau-Berufsgenossenschaft, neueste Ausgabe
DIN 18920 Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
VwV Verwaltungsvorschrift - Verwertung von als Abfall eingestuftem
Bodenmaterial des Umweltministerium Baden-Württemberg für die Verwertung
von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial
EBV Ersatzbaustoffverordnung
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der
umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
(Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) in der zuletzt geänderten Fassung
Deponieverordnung -DepV (BGBl. I S. 900), in der zuletzt geänderten
Fassung
1.2.2 Baugrundgutachten
Der Geologe ist bei der Ausführung der Erdarbeiten zu informieren,
sodass er vor Ort prüfen kann, ob der Baugrund tatsächlich den im
geologischen Gutachten beschriebenen Annahmen entspricht.
Abrechnung von belastetem Erdmaterial nur nach Begutachtung und
Klassifizierung gemeinsam mit der Objektüberwachung bzw. dem vom AG
beauftragten Geologen. Eine Vermischung von verunreinigten Böden und
nicht verunreinigten Böden ist zu vermeiden.
1.2.3 Höhenaufnahme, Aufmaß, Abrechnung
Eine Höhenaufnahme ist für das Aufmaß und die Abrechnung ist verbindlich
vom AN zu erstellen, dies ist in die Pauschale Erdmassenmanagement
einzukalkulieren.
Die Abrechnung für den Aushub erfolgt in m3 nach theoretischer Kubatur
entspr. Aushubplan des Architekten und Höhenaufnahme des AN. Mehr-Aushub
durch nicht maßhaltigen Aushub bzw- durch Rutschungen verursachte
Mehrarbeiten werden nicht vergütet. Gegenkontrolle durch Umrechnung
Lieferscheine.
1.2.4 Kampfmittel
Die Baufelder sind kampfmittelfrei.
1.2.5 Schnittstelle Verbauarbeiten
Bauseits werden auf dem Baufeld 5 zur Sicherung der Baugrube an der
Westseite des Baufeldes Verbauarbeiten erforderlich. Diese werden
separat beauftragt und sind nicht Leistungsbestandteil der Erdarbeiten.
Geplant sind folgende Maßnahmen:
Temporäre, eingespannte Trägerbohlwand mit Spritzbetonausfachung und
temporäre, eingespannte, aufgelöste Pfahlwand mit Spritzbetonausfachung.
Das Bohrgut aus der Errichtung des Verbaus wird auf dem Grundstück
gelagert und ist durch das Gewerk Erdarbeiten zu entsorgen.
Die Erdarbeiten sind in Abstimmung mit den Verbauarbeiten auszuführen.
1.2.6 Schnittstelle Rohbauarbeiten
Bauseits im Gewerk Rohbauarbeiten werden Erdarbeiten als Staffelungen
der Baugrube (z.B. Aufzugsunterfahrt, Fundamentaushub, Kanalgrabenaushub
o.ä.) sowie das Verfüllen der Arbeitsräume nach Errichtung des
Untergeschosses ausgeführt.
Der AN Erdarbeiten stellt die für ihn notwendige Baustelleneinrichtung
und baut diese komplett zurück. Durch den AN Rohbau wird die
Baustelleneinrichtung neu erstellt.
Ein Bauzaun um das Baufeld wird bauseits gestellt. Baustrom- und
Bauwasseranschlüsse werden bauseits errichtet.
Der vom AN ausgehobene Boden ist nicht zum Wiedereinbau geeignet und ist
komplett abzufahren und zu entsorgen.
2.0 Anlagenliste
Grundlage für die Kalkulation, Planung und Ausführung der
ausgeschriebenen Arbeiten bilden nachfolgend gelistete Planunterlagen
und Dokumente:
Die Übereinstimmung der Unterlagen, welche dem AN zur Ausführung seiner
Leistungen überlassenen werden, sind mit den örtlichen Gegebenheiten und
dem Leistungsverzeichnis durch den AN eigenverantwortlich zu überprüfen.
2.0.1 Leistungsverzeichnis
Leistungsverzeichnis einschl. Vorbemerkungen und ZTV
2.0.2 Anlagen Pläne Architekt
Baufeld 5:
Grundrisse:
ARC_GR_UG1 BF5 0050 Tiefgarage
ARC_GR_EG0 BF5 0051 Erdgeschoss
ARC_GR_OG1 BF5 0052 Obergeschoss 1
ARC_GR_OG2 BF5 0053 Obergeschoss 2
ARC_GR_DG3 BF5 0054 Dachgeschoss
ARC_GR_DA4 BF5 0055 Dachaufsicht
ARC_GR_GRU BF5 1000 Aushub Erdbau
Ansichten:
ARC_AN_XXX BF5 0250 Ansicht Nord
ARC_AN_XXX BF5 0251 Ansicht Ost, West
ARC_AN_XXX BF5 0252 Ansicht Süd
Schnitte:
ARC_SC_A-A BF5 0151 Schnitt A-A
ARC_SC_D-D BF5 0152 Schnitt D-D
Baufeld 4:
Grundrisse:
ARC_GR_UG1 BF4 Grundrissübersicht Untergeschoss
ARC_GR_EGO BF4 Grundrissübersicht Erdgeschoss
ARC_GR_OG1 BF4 Grundrissübersicht 1. Obergeschoss
ARC_GR_OG2 BF4 Grundrissübersicht 2. Obergeschoss
ARC_DA_DA BF4 Dachaufsicht
Ditzingen BF4 Aushubplanung
Ansichten:
ARC_AN_XXX BF4 Ansichten Hausgruppe M
ARC_AN_XXX BF4 Ansichten Hausgruppe N
Schnitte:
ARC_SC_XXX BF4 Längsschnitt AA
ARC_SC_XXX BF4 Querschnitt B-B
2.0.3 Sonstiges
Höhenplan 6591-6587 Bestand Baufeld 4-5
BE-Plan BF5
Geologisches Gutachten, Geotechnischer Berich des Institut Dr. Haag vom
03.02.2025 mit Anlagen
Vorbemerkungen des Bauherrn
- Bestätigung der Ausführenden Unternehmen
- Fachbauleitererklärung
- Lean Grundsätze
- Akkreditierung von Fachfirmen auf Baustellen der Strenger Gruppe
- Schaubild Mängelbeseitigungsprozess, Baustellengrundsätze
- PlanRadar Kurzanleitung für Nachunternehmer
- Muster Bürgschaften
0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück
01 Erdarbeiten Baufeld 5
01
Erdarbeiten Baufeld 5
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Projektierungsleistungen
01.02
Projektierungsleistungen
01.03 Erdarbeiten Baugrube
01.03
Erdarbeiten Baugrube
01.04 Lagerung/Entsorgung Aushub
01.04
Lagerung/Entsorgung Aushub
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten
02 Erdarbeiten Baufeld 4
02
Erdarbeiten Baufeld 4
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 Projektierungsleistungen
02.02
Projektierungsleistungen
02.03 Erdarbeiten Baugrube
02.03
Erdarbeiten Baugrube
02.04 Lagerung/Entsorgung Aushub
02.04
Lagerung/Entsorgung Aushub
02.07 Stundenlohnarbeiten
02.07
Stundenlohnarbeiten
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