Erdarbeiten
Ditzingen MFH BW BF5
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0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück Die Strenger Stuttgart GmbH plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses am nordöstlichen Ortsrand von Ditzingen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erdarbeiten für den Neubau des Mehrfamilienhauses mit insgesamt 3 oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss mit Abstellräumen und einer Tiefgarage in BF5 sowie die Erdarbeiten für den Neubau der Reihenhäuser auf dem südlich angrenzenden Baugrundstück BF4. Die Baugrundstücke sind unbebaut (ehemalige Acker- und Wiesenflächen). Projektbeschreibung Mehrfamilienhaus BF5 Projektadresse: Astrid-Lindgren-Straße 8, 71254 Ditzingen Flurstücke 6587 / 6588 /6589 / 6590 Abmessungen Gebäude Außenmaß ca. 39,265 x 13,65 m Staffelgeschoss im DG zurückversetzt OK RFB UG TG: ca. -3,535 m bis -3,345 m OF RFB UG Treppenhäuser: ca. -3,655 m = 323,575 m ü NN OK RFB Aufzugsschacht: ca. -4,51 m = 322,72 m ü NN OK FFB EG i.d.R. 0,00 = 327,23 m ü NN Fußbodenaufbau EG-OG2: 15 cm, im DG 26 cm Geschosshöhe Rohbau EG - OG2. ca. 2,575 m, im DG ca. 2,685 m (lichte Raumhöhe EG-DG ca. 2,425 m) OK Attika ca. +12,07 m = +339,30 m ü NN OK Attika TRH: ca. +11,97 m = +339,20 m ü NN Das Baugebiet ist nach der DIN 4149:2005-04 der Erdbebenzone 0 zugeordnet. Das Bauvorhaben liegt im Wasserschutzgebiet Ditzingen Zone III und IIIA. Vorläufiger Bemessungswasserstand: 322,5 m ü NN Schneelastzone 2 Windzone 1 Gebäudehöhe ca. 12 m Geländekategorie III Vorstädte Das Gebäude wird mit dem energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 errichtet. Das Wohngebäude ist in Gebäudeklasse 4 mit einer Gebäudehöhe >7m < 13 m und mit keiner NE größer als 400 m2 eingestuft. Die Tiefgarage als TG Mittelgarage, geschlossen, unterirdisch, eingeschossig mit Verbindung zum MFH, Fläche TG ca. 750,33 m2 als 1 Rauch- und Brandabschnitt. Weitere Angaben siehe beiliegende Baubeschreibung und beiliegende Gutachten. Projektbeschreibung BF4 Auf dem südlichen Baufeld BF4 werden 3+4 Reihenhäuser und 2 Doppelhaushälften errichtet. Die Gebäude haben jeweils 3 Geschosse und sind teilweise unterkellert. Abmessung Gebäude Außenmaße: Gebäude L: 3 Reihenhäuser ca. 16,40 x 11,10 m Gebäude M: 4 Reihenhäuser ca. 21,00 x 11,10 m Gebäude N: Doppelhaus ca. 10,75 x 11,10 m Geschosse im DG zurückversetzt Allgemeine Vorbemerkungen Zur Durchführung des Bauvorhabens hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe durch Augenschein des Grundstücks und bei den zuständigen Behörden über Art und Lage von Versorgungsleitungen (Strom, Telefon, Gas, Wasser) und über Entwässerungsleitungen zu erkundigen. Die Nutzung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von der Bauleitung genehmigten Umfang erfolgen. Grundlage ist der Baustelleneinrichtungsplan, den der Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Genehmigung vorzulegen hat. Lagerflächen außerhalb des Grundstücks stehen grundsätzlich nicht zur Verfügung. Sollte sich im Einzelfall jedoch eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung im nahen Umfeld ergeben, kann dies in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Technischen Projektleiter geprüft werden. Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass die Anlieger nicht unzumutbar belästigt werden. Bei Verunreinigung der Straßen, Gehwege und Hofflächen sind diese vom Unternehmer auf seine Kosten unverzüglich zu reinigen. Alle Positionen verstehen sich, falls nicht anders beschrieben, einschließlich Lieferung und Montage. Bei Weitergabe von Teilleistungen durch den Unternehmer an Subunternehmer ist die ausdrückliche Zustimmung der Bauleitung erforderlich. Die ausgeschriebenen Massen sind Circa- Massen, auch wenn dies nicht extra erwähnt ist. Falls Bedenken seitens des Unternehmers gegenüber ausgeschriebenen Konstruktionen oder Materialien bestehen, hat er dies unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Folgende Bauumlagen werden dem Auftragnehmer abgezogen: Bauleistungsversicherung 0,25 % Bauwasser und Baustrom 0,50 % Sanitärcontainer 0,50 % Baustellenüberwachung 0,25 % Projektraum 0,10 % Baustellengrundsätze Der Bieter erklärt, dass die aufgeführten Baustellengrundsätze sowohl von ihm selbst als auch von seinen Mitarbeitern und Subunternehmern die vor Ort auf den Baustellen der Fa. STRENGER tätig sind, anerkannt und eingehalten werden. Absolutes Alkoholverbot auf jeder Baustelle Generelles Rauchverbot nach Einbau der Fenster Nach Einbau des Fußbodenbelags (Fliesen, Parkett, Teppichboden, auch wenn nur teilweise eingebaut) darf die Baustelle nur noch mit Überschuhen betreten werden. Die Überschuhe können falls beim Bieter nicht vorhanden, vom Bieter bei der Fa. Profi Sicherheitsschuhe - Schutzartikel, Gartenstraße 14, 71723 Großbottwar, Telefon 07148 / 2243, Telefax 07148 / 2348, bezogen werden In den Gebäuden darf weder gegessen noch gevespert werden. Die Bauleitung wird einen geeigneten Raum für Pausen und Verpflegung benennen, sobald dies baulich möglich ist. Die Bereitstellung eines Pausenraums erfolgt durch den Auftraggeber im Rahmen der Baufortschrittsplanung. Sollte zum Zeitpunkt der Ausführung noch kein Pausenraum verfügbar sein, wird gemeinsam mit dem Unternehmer eine Übergangslösung abgestimmt. Eigene Provisorien dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit der Bauleitung aufgestellt werden. Die Entsorgung von Müll und Verpackungsmaterial hat durch den Unternehmer täglich und auf eigene Kosten zu erfolgen. Bei Verstoß erfolgt ein schriftlicher Hinweis durch die Bauleitung. Verstreicht die darin gesetzte Frist fruchtlos, wird die Leistung durch ein Drittunternehmen ausgeführt und die entstehenden Kosten von der Abschlags- bzw. spätestens von der Schlussrechnung abgezogen. Alle Unternehmer, Mitarbeiter und Subunternehmer verpflichten sich, die eingebauten Sanitär- Einrichtungsgegenstände (WC-Schüsseln, Waschbecken, Duschen, Wannen, usw.) nicht zu benutzen. Für die Bedürfnisse der Mitarbeiter steht ein Baustellen-WC zur Verfügung. Mitarbeiter, die in den Bau urinieren, werden auf jeden Fall mit einem Baustellenverbot belegt Bautüren dürfen nur in Räume eingebaut werden, die vom Bauleiter ausdrücklich zugewiesen werden Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Bauherren / Kunden Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Leistungen der anderen Gewerke Der Handwerker oder Unternehmer der als letzter die Baustelle verlässt, ist verpflichtet, die eingebaute Bautür abzuschließen Die Bauleitung hat das Recht, einzelne Mitarbeiter, die gegen diese Baustellengrundsätze verstoßen, von der Baustelle zu weisen und in extremen Fällen mit einem Baustellenverbot zu belegen. Persönliche Schutzausrüstung auf dem Baufeld Ditzingen Für das gesamte Baugebiet des Auftraggebers in Ditzingen gilt eine erweiterte PSA-Pflicht für sämtliche Unternehmer, Fachleute, Besucher und sonstige Personen, die das Baufeld betreten. 1. Sicherheitsschuhe: Unternehmer: Sicherheitsklasse S3 verpflichtend. Fachpersonal (z. B. Auditoren, Baukontrolle): mind. Sicherheitsklasse S2. Kunden / Besucher (Laien): festes, geschlossenes Schuhwerk. 2. Helmpflicht: Für alle Personen, die das Baufeld betreten oder auf der Baustelle tätig sind, besteht Helmpflicht. Die exakte Farbcodierung der Helme wird gesondert durch die Bauleitung bekannt gegeben. Außenbereich: Helmpflicht gilt bis zur vollständigen Fertigstellung der Außenanlagen. Innenbereich: Helmpflicht besteht bis zum vollständigen Rückbau aller Gerüste und der Fertigstellung des Endbelags der Treppen (Beginn: Malerarbeiten). 3. Warnkleidung: Alle Personen auf dem Baufeld müssen eine reflektierende Warnweste oder Warnjacke in Farbe Gelb tragen. Andere Farben (z. B. Orange oder Rot) sind nicht zugelassen. 4. Augenschutz: Bei Tätigkeiten mit potenzieller Gefahr von Augenverletzungen ist eine geeignete Schutzbrille zu tragen. 5. Verantwortlichkeit & Sanktionen: Die Verantwortung für die vollständige und ordnungsgemäße Bereitstellung sowie Nutzung der PSA liegt ausschließlich beim Unternehmer. Bei Nichtbeachtung ist die Bauleitung berechtigt a) eine mündliche und/oder schriftliche Verwarnung auszusprechen, b) bei wiederholtem Verstoß eine pauschale Sanktion von 100 EUR je betroffener Person und Vorfall in Abzug zu bringen, c) im Härtefall Personen von der Baustelle auszuschließen. 1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Bauleistungen nach DIN 18299 - Allgemein 1.1.1 Richtlinien, Normen Ergänzend zur VOB/C DIN 18299 wird für die Lieferung der Baustoffe und die Ausführung der Arbeiten besonders hingewiesen auf: die geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und DIN/EN Vorschriften die einschlägigen Normen, Richtlinien und Regelwerke der von der Ausführung betroffenen Gewerke die anerkannten Regeln der Technik (aRdT) Zeichnungen und Berechnungen der Architekten und der Fachingenieure Sämtliche Verarbeitungshinweise, Verarbeitungsrichtlinien, Montageanleitungen und Empfehlungen der Hersteller Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV) Arbeitsstättenrichtlinien Arbeitsstättenverordnung, Vorschriften der Bau-BG die Hinweise des SIGEKO auf Baustellen einschl. Baustellenverordnung Landesbauordnung BW und deren Durchführungsverordnungen Wasserhaushaltsgesetzt DIN EN 1998-1 erdbebengerechte Baunorm An Auflagen ist zu beachten: Auflagen von Sachverständigen (TÜV, Dekra, etc) Anschlussbedingungen der Ver- und Entsorgungsunternehmen, Netzbetreiber, etc. 1.1.2 Ausführungspläne Ausführungspläne werden dem AN nur digital zur Verfügung gestellt. Ggf. benötigte Papier-Exemplare gehen zu Lasten des AN. 1.1.3 Angebot Die Leistung umfasst, bzw. mit den Einheitspreisen ist abgegolten, das Liefern und Herstellen, Montieren der beschriebenen Leistung, als gebrauchsfertige Konstruktion inkl. Materialien, Baustoffe, Herstellen sämtlicher Anschlüsse, etc. sowie das Stellen von Hilfskräften, Hilfseinrichtungen, Transporteinrichtungen, Werkzeuge, Arbeits- und Schutzgerüste, Geräte, sowie ggf. erforderliche Werk- und Montageplanung, d.h. alle Nebenleistungen gemäß VOB. 1.1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz Die aufgrund der Baustellenverordnung geforderten Nachweise über die Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten sind vom AN unaufgefordert dem AG vorzulegen. Der AN ist für die Einhaltung der UVV verantwortlich. Das Personal des AN hat beim Betreten der Baustelle und während der Arbeiten ständig die erforderliche Schutzausrüstung wie Helm oder Sicherheitsschuhe usw. zu tragen. Zuwiderhandlungen werden mit Baustellenverbot geahndet. 1.1.5 Maße Sämtliche Maße und Angaben auf den Plänen sind vom AN im Zuge der Angebotserstellung eigenverantwortlich zu prüfen. Widersprüche bzw. Unstimmigkeiten sind im Verhandlungsgespräch aktiv anzusprechen und zu dokumentieren. Ziel ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit beidseitiger Kostensicherheit und Transparenz. 1.1.6 Baubesprechungen Bei Erteilung des Auftrages ist vom AN der ständige deutsch sprechende Ansprechpartner für die Einweisung sowie für die Ausführung der Arbeiten zu benennen. Ein Wechsel des Ansprechpartners durch den AN ist der Objektüberwachung mitzuteilen. Die Teilnahme des zuständigen Montageleiters an Baubesprechungen nach Aufforderung durch die Objektüberwachung ist Pflicht. Es ist von i.d.R. 1x wöchentlichen Jour-Fix Besprechungen mit dem Fachbauleiter und tägliche Kurzbesprchungen (ca. 30 min.) mit dem Polier auszugehen. 1.1.7 Stundenlohnarbeiten Ausführung von Stundenlohnarbeiten nur auf schriftliche Anordnung der Bauleitung. Falls keine schriftliche Anordnung erfolgt ist, kann später keine Berechnung der Leistung gewährleistet werden. Rapportzettel müssen täglich am darauffolgenden Tag zur Anerkenntnis vorgelegt werden. In den Verrechnungssätzen ist die Entschädigung für die Benutzung und Herrichtung der Werkzeuge und Kleingeräte eingerechnet. Die Benutzung bereits auf der Baustelle vorhandener Geräte und Gerüste wird bei Stundenlohnarbeiten nicht besonders vergütet. Fahrt- und Rüstzeiten werden nicht besonders vergütet. 1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Erdarbeiten nach DIN 18300 1.2.1 Richtlinien, Normen Ergänzend zur VOB/C DIN 18300 wird für die Lieferung der Baustoffe und die Ausführung der Arbeiten besonders hingewiesen auf: Empfehlungen "EAB - Baugruben" des Arbeitskreises Baugruben der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik (DGGT) e.V. Für Böschungen sind die Richtlinien in der Schriftenreihe "Sicherheit auf der Baustelle" und "Leitungsgräben und Baugruben" der Bau-Berufsgenossenschaft, neueste Ausgabe DIN 18920 Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen VwV Verwaltungsvorschrift - Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial des Umweltministerium Baden-Württemberg für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial EBV Ersatzbaustoffverordnung Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) in der zuletzt geänderten Fassung Deponieverordnung -DepV (BGBl. I S. 900), in der zuletzt geänderten Fassung 1.2.2 Baugrundgutachten Der Geologe ist bei der Ausführung der Erdarbeiten zu informieren, sodass er vor Ort prüfen kann, ob der Baugrund tatsächlich den im geologischen Gutachten beschriebenen Annahmen entspricht. Abrechnung von belastetem Erdmaterial nur nach Begutachtung und Klassifizierung gemeinsam mit der Objektüberwachung bzw. dem vom AG beauftragten Geologen. Eine Vermischung von verunreinigten Böden und nicht verunreinigten Böden ist zu vermeiden. 1.2.3 Höhenaufnahme, Aufmaß, Abrechnung Eine Höhenaufnahme ist für das Aufmaß und die Abrechnung ist verbindlich vom AN zu erstellen, dies ist in die Pauschale Erdmassenmanagement einzukalkulieren. Die Abrechnung für den Aushub erfolgt in m3 nach theoretischer Kubatur entspr. Aushubplan des Architekten und Höhenaufnahme des AN. Mehr-Aushub durch nicht maßhaltigen Aushub bzw- durch Rutschungen verursachte Mehrarbeiten werden nicht vergütet. Gegenkontrolle durch Umrechnung Lieferscheine. 1.2.4 Kampfmittel Die Baufelder sind kampfmittelfrei. 1.2.5 Schnittstelle Verbauarbeiten Bauseits werden auf dem Baufeld 5 zur Sicherung der Baugrube an der Westseite des Baufeldes Verbauarbeiten erforderlich. Diese werden separat beauftragt und sind nicht Leistungsbestandteil der Erdarbeiten. Geplant sind folgende Maßnahmen: Temporäre, eingespannte Trägerbohlwand mit Spritzbetonausfachung und temporäre, eingespannte, aufgelöste Pfahlwand mit Spritzbetonausfachung. Das Bohrgut aus der Errichtung des Verbaus wird auf dem Grundstück gelagert und ist durch das Gewerk Erdarbeiten zu entsorgen. Die Erdarbeiten sind in Abstimmung mit den Verbauarbeiten auszuführen. 1.2.6 Schnittstelle Rohbauarbeiten Bauseits im Gewerk Rohbauarbeiten werden Erdarbeiten als Staffelungen der Baugrube (z.B. Aufzugsunterfahrt, Fundamentaushub, Kanalgrabenaushub o.ä.) sowie das Verfüllen der Arbeitsräume nach Errichtung des Untergeschosses ausgeführt. Der AN Erdarbeiten stellt die für ihn notwendige Baustelleneinrichtung und baut diese komplett zurück. Durch den AN Rohbau wird die Baustelleneinrichtung neu erstellt. Ein Bauzaun um das Baufeld wird bauseits gestellt. Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden bauseits errichtet. Der vom AN ausgehobene Boden ist nicht zum Wiedereinbau geeignet und ist komplett abzufahren und zu entsorgen. 2.0 Anlagenliste Grundlage für die Kalkulation, Planung und Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten bilden nachfolgend gelistete Planunterlagen und Dokumente: Die Übereinstimmung der Unterlagen, welche dem AN zur Ausführung seiner Leistungen überlassenen werden, sind mit den örtlichen Gegebenheiten und dem Leistungsverzeichnis durch den AN eigenverantwortlich zu überprüfen. 2.0.1 Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis einschl. Vorbemerkungen und ZTV 2.0.2 Anlagen Pläne Architekt Baufeld 5: Grundrisse: ARC_GR_UG1 BF5 0050 Tiefgarage ARC_GR_EG0 BF5 0051 Erdgeschoss ARC_GR_OG1 BF5 0052 Obergeschoss 1 ARC_GR_OG2 BF5 0053 Obergeschoss 2 ARC_GR_DG3 BF5 0054 Dachgeschoss ARC_GR_DA4 BF5 0055 Dachaufsicht ARC_GR_GRU BF5 1000 Aushub Erdbau Ansichten: ARC_AN_XXX BF5 0250 Ansicht Nord ARC_AN_XXX BF5 0251 Ansicht Ost, West ARC_AN_XXX BF5 0252 Ansicht Süd Schnitte: ARC_SC_A-A BF5 0151 Schnitt A-A ARC_SC_D-D BF5 0152 Schnitt D-D Baufeld 4: Grundrisse: ARC_GR_UG1 BF4 Grundrissübersicht Untergeschoss ARC_GR_EGO BF4 Grundrissübersicht Erdgeschoss ARC_GR_OG1 BF4 Grundrissübersicht 1. Obergeschoss ARC_GR_OG2 BF4 Grundrissübersicht 2. Obergeschoss ARC_DA_DA BF4 Dachaufsicht Ditzingen BF4 Aushubplanung Ansichten: ARC_AN_XXX BF4 Ansichten Hausgruppe M ARC_AN_XXX BF4 Ansichten Hausgruppe N Schnitte: ARC_SC_XXX BF4 Längsschnitt AA ARC_SC_XXX BF4 Querschnitt B-B 2.0.3 Sonstiges Höhenplan 6591-6587 Bestand Baufeld 4-5 BE-Plan BF5 Geologisches Gutachten, Geotechnischer Berich des Institut Dr. Haag vom 03.02.2025 mit Anlagen Vorbemerkungen des Bauherrn - Bestätigung der Ausführenden Unternehmen - Fachbauleitererklärung - Lean Grundsätze - Akkreditierung von Fachfirmen auf Baustellen der Strenger Gruppe - Schaubild Mängelbeseitigungsprozess, Baustellengrundsätze - PlanRadar Kurzanleitung für Nachunternehmer - Muster Bürgschaften
0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück
01 Erdarbeiten Baufeld 5
01
Erdarbeiten Baufeld 5
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Projektierungsleistungen
01.02
Projektierungsleistungen
01.03 Erdarbeiten Baugrube
01.03
Erdarbeiten Baugrube
01.04 Lagerung/Entsorgung Aushub
01.04
Lagerung/Entsorgung Aushub
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten
02 Erdarbeiten Baufeld 4
02
Erdarbeiten Baufeld 4
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 Projektierungsleistungen
02.02
Projektierungsleistungen
02.03 Erdarbeiten Baugrube
02.03
Erdarbeiten Baugrube
02.04 Lagerung/Entsorgung Aushub
02.04
Lagerung/Entsorgung Aushub
02.07 Stundenlohnarbeiten
02.07
Stundenlohnarbeiten

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