Dachbegrünung + Plattenbeläge
Ditzingen MFH BW BF5
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0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück 0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück Die Strenger Stuttgart GmbH plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses am nordöstlichen Ortsrand von Ditzingen. (Ausführung auf Baufeld 5). Auf den benachbarten Baufeldern werden Reihenhäuser errichtet, die nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind. Die Baugrundstücke sind unbebaut (ehemalige Acker- und Wiesenflächen). Projektadresse: Astrid-Lindgren-Straße 8, 71254 Ditzingen Flurstücke 6587 / 6588 /6589 / 6590 Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Neubau des Mehrfamilienhauses mit insgesamt 3 oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss mit Abstellräumen und einer Tiefgarage. Abmessungen Gebäude Außenmaß ca. 39,265 x 13,65 m Staffelgeschoss im DG zurückversetzt OK RFB UG TG: ca. -3,535 m bis -3,345 m OF RFB UG Treppenhäuser: ca. -3,655 m = 323,575 m ü NN OK RFB Aufzugsschacht: ca. -4,51 m = 322,72 m ü NN OK FFB EG i.d.R. 0,00 = 327,23 m ü NN Fußbodenaufbau EG-OG2: 15 cm, im DG 26 cm Geschosshöhe Rohbau EG - OG2. ca. 2,575 m, im DG ca. 2,685 m (lichte Raumhöhe EG-DG ca. 2,425 m) OK Attika ca. +12,07 m = +339,30 m ü NN OK Attika TRH: ca. +11,97 m = +339,20 m ü NN Das Baugebiet ist nach der DIN 4149:2005-04 der Erdbebenzone 0 zugeordnet. Das Bauvorhaben liegt im Wasserschutzgebiet Ditzingen Zone III und IIIA. Vorläufiger Bemessungswasserstand: 322,5 m ü NN Schneelastzone 2 Windzone 1 Gebäudehöhe ca. 12 m Geländekategorie III Vorstädte Das Gebäude wird mit dem energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 errichtet. Das Wohngebäude ist in Gebäudeklasse 4 mit einer Gebäudehöhe >7m < 13 m und mit keiner NE größer als 400 m2 eingestuft. Die Tiefgarage als TG Mittelgarage, geschlossen, unterirdisch, eingeschossig mit Verbindung zum MFH, Fläche TG ca. 750,33 m2 als 1 Rauch- und Brandabschnitt. Weitere Angaben siehe beiliegende Baubeschreibung und beiliegende Gutachten.
0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück
0.2 Projektbeschreibung - Architektur und Konstruktion 0.2 Projektbeschreibung - Architektur und Konstruktion In dem dreigeschossigen Baukörper entstehen 25 Wohneinheiten mit insges. 1.456 m2 Wohnfläche. 0.2.1 Untergeschoss - Tiefgarage Das Gebäude wird unterkellert. In der Tiefgarage können ca. 28 PKW-Stellplätze ausgewiesen werden. Im UG sind außerdem Keller- und Technikräume sowie Müll- und Fahrradkeller angeordnet. Die Zufahrt erfolgt an der süd-östlichen Grundstücksecke über eine Rampe. Die Parkierungsflächen sowie Neben- und Technikräume erhalten eine Bodenplatte. Außen- und Innenwände werden massiv aus StBeton errichtet. Die Gründung erfolgt über Streifen- und Einzelfundamente 0.2.2 Obergeschosse - Wohngeschosse Die Wohnbebauung ab EG ist in Hybridbauweise vorgesehen. Decken und massive Treppenhauskerne mit Aufzugsschächten, Wohnungstrennwände, Außenwände von Loggien und Balkonen, Brandwände sowie ergänzende Stützen werden in StBeton errichtet. Die Außenfassaden werden im Holzrahmenbau inkl. Kunststofffenstern erstellt und mit WDVS bekleidet. Das Dach wird als begrüntes Flachdach errichtet. Nichtragende Wände sind in Trockenbauweise als Gipskarton-Ständerwände vorgesehen. Die Wohnungen erhalten Badzellen bzw. Bäder als Fertigteile. Im weiteren Ausbau sind folgende Oberflächen vorgesehen: Wandoberflächen mit Spachtelung, Raufaser und Anstrich (kein Putz in den Wohnungen, Ausnahme Treppenhäuser mit Innenputz) Bodenbeläge Parkett auf schwimmendem Estrich + Wärme- und Trittschalldämmung Balkonbeläge Betonwerkstein Treppenhäuser Beläge und Treppenstufen aus Naturstein oder Kunststein Wohnungseingangstüren Innentüren mit Holzumfassungszargen und Holztürblätter Türen im UG als Stahltüren Fenster aus Kunststoff mit Rollladen Das Haus erhält einen Personenaufzug als maschinenraumloser Seilaufzug. 0.2.4 TGA-Erschließung: Das Gebäude wird an die Ortskanalisation und die Wasser-, Fernwärmeleitungen - und Stromleitungen der Versorgungsunternehmen angeschlossen.
0.2 Projektbeschreibung - Architektur und Konstruktion
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Zur Durchführung des Bauvorhabens hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe durch Augenschein des Grundstücks und bei den zuständigen Behörden über Art und Lage von Versorgungsleitungen (Strom, Telefon, Gas, Wasser) und über Entwässerungsleitungen zu erkundigen. Die Nutzung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von der Bauleitung genehmigten Umfang erfolgen. Grundlage ist der Baustelleneinrichtungsplan, den der Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Genehmigung vorzulegen hat. Lagerflächen außerhalb des Grundstücks stehen grundsätzlich nicht zur Verfügung. Sollte sich im Einzelfall jedoch eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung im nahen Umfeld ergeben, kann dies in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Technischen Projektleiter geprüft werden. Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass die Anlieger nicht unzumutbar belästigt werden. Bei Verunreinigung der Straßen, Gehwege und Hofflächen sind diese vom Unternehmer auf seine Kosten unverzüglich zu reinigen. Alle Positionen verstehen sich, falls nicht anders beschrieben, einschließlich Lieferung und Montage. Bei Weitergabe von Teilleistungen durch den Unternehmer an Subunternehmer ist die ausdrückliche Zustimmung der Bauleitung erforderlich. Die ausgeschriebenen Massen sind Circa- Massen, auch wenn dies nicht extra erwähnt ist. Falls Bedenken seitens des Unternehmers gegenüber ausgeschriebenen Konstruktionen oder Materialien bestehen, hat er dies unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Folgende Bauumlagen werden dem Auftragnehmer abgezogen: Bauleistungsversicherung 0,25 % Bauwasser und Baustrom 0,50 % Sanitärcontainer 0,50 % Baustellenüberwachung 0,25 % Projektraum 0,10 % Baustellengrundsätze Der Bieter erklärt, dass die aufgeführten Baustellengrundsätze sowohl von ihm selbst als auch von seinen Mitarbeitern und Subunternehmern die vor Ort auf den Baustellen der Fa. STRENGER tätig sind, anerkannt und eingehalten werden. Absolutes Alkoholverbot auf jeder Baustelle Generelles Rauchverbot nach Einbau der Fenster Nach Einbau des Fußbodenbelags (Fliesen, Parkett, Teppichboden, auch wenn nur teilweise eingebaut) darf die Baustelle nur noch mit Überschuhen betreten werden. Die Überschuhe können falls beim Bieter nicht vorhanden, vom Bieter bei der Fa. Profi Sicherheitsschuhe - Schutzartikel, Gartenstraße 14, 71723 Großbottwar, Telefon 07148 / 2243, Telefax 07148 / 2348, bezogen werden In den Gebäuden darf weder gegessen noch gevespert werden. Die Bauleitung wird einen geeigneten Raum für Pausen und Verpflegung benennen, sobald dies baulich möglich ist. Die Bereitstellung eines Pausenraums erfolgt durch den Auftraggeber im Rahmen der Baufortschrittsplanung. Sollte zum Zeitpunkt der Ausführung noch kein Pausenraum verfügbar sein, wird gemeinsam mit dem Unternehmer eine Übergangslösung abgestimmt. Eigene Provisorien dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit der Bauleitung aufgestellt werden. Die Entsorgung von Müll und Verpackungsmaterial hat durch den Unternehmer täglich und auf eigene Kosten zu erfolgen. Bei Verstoß erfolgt ein schriftlicher Hinweis durch die Bauleitung. Verstreicht die darin gesetzte Frist fruchtlos, wird die Leistung durch ein Drittunternehmen ausgeführt und die entstehenden Kosten von der Abschlags- bzw. spätestens von der Schlussrechnung abgezogen. Alle Unternehmer, Mitarbeiter und Subunternehmer verpflichten sich, die eingebauten Sanitär- Einrichtungsgegenstände (WC-Schüsseln, Waschbecken, Duschen, Wannen, usw.) nicht zu benutzen. Für die Bedürfnisse der Mitarbeiter steht ein Baustellen-WC zur Verfügung. Mitarbeiter, die in den Bau urinieren, werden auf jeden Fall mit einem Baustellenverbot belegt Bautüren dürfen nur in Räume eingebaut werden, die vom Bauleiter ausdrücklich zugewiesen werden Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Bauherren / Kunden Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Leistungen der anderen Gewerke Der Handwerker oder Unternehmer der als letzter die Baustelle verlässt, ist verpflichtet, die eingebaute Bautür abzuschließen Die Bauleitung hat das Recht, einzelne Mitarbeiter, die gegen diese Baustellengrundsätze verstoßen, von der Baustelle zu weisen und in extremen Fällen mit einem Baustellenverbot zu belegen. Persönliche Schutzausrüstung auf dem Baufeld Ditzingen Für das gesamte Baugebiet des Auftraggebers in Ditzingen gilt eine erweiterte PSA-Pflicht für sämtliche Unternehmer, Fachleute, Besucher und sonstige Personen, die das Baufeld betreten. 1. Sicherheitsschuhe: Unternehmer: Sicherheitsklasse S3 verpflichtend. Fachpersonal (z. B. Auditoren, Baukontrolle): mind. Sicherheitsklasse S2. Kunden / Besucher (Laien): festes, geschlossenes Schuhwerk. 2. Helmpflicht: Für alle Personen, die das Baufeld betreten oder auf der Baustelle tätig sind, besteht Helmpflicht. Die exakte Farbcodierung der Helme wird gesondert durch die Bauleitung bekannt gegeben. Außenbereich: Helmpflicht gilt bis zur vollständigen Fertigstellung der Außenanlagen. Innenbereich: Helmpflicht besteht bis zum vollständigen Rückbau aller Gerüste und der Fertigstellung des Endbelags der Treppen (Beginn: Malerarbeiten). 3. Warnkleidung: Alle Personen auf dem Baufeld müssen eine reflektierende Warnweste oder Warnjacke in Farbe Gelb tragen. Andere Farben (z. B. Orange oder Rot) sind nicht zugelassen. 4. Augenschutz: Bei Tätigkeiten mit potenzieller Gefahr von Augenverletzungen ist eine geeignete Schutzbrille zu tragen. 5. Verantwortlichkeit & Sanktionen: Die Verantwortung für die vollständige und ordnungsgemäße Bereitstellung sowie Nutzung der PSA liegt ausschließlich beim Unternehmer. Bei Nichtbeachtung ist die Bauleitung berechtigt a) eine mündliche und/oder schriftliche Verwarnung auszusprechen, b) bei wiederholtem Verstoß eine pauschale Sanktion von 100 EUR je betroffener Person und Vorfall in Abzug zu bringen, c) im Härtefall Personen von der Baustelle auszuschließen.
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Bauleistungen - Allgemein 1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)  für Bauleistungen nach DIN 18299 - Allgemein 1.1.1 Richtlinien, Normen Ergänzend zur VOB/C DIN 18299 wird für die Lieferung der Baustoffe und die Ausführung der Arbeiten besonders hingewiesen auf: die geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und DIN/EN Vorschriften die einschlägigen Normen, Richtlinien und Regelwerke der von der Ausführung betroffenen Gewerke die anerkannten Regeln der Technik (aRdT) Zeichnungen und Berechnungen der Architekten und der Fachingenieure Sämtliche Verarbeitungshinweise, Verarbeitungsrichtlinien, Montageanleitungen und Empfehlungen der Hersteller Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV) Arbeitsstättenrichtlinien Arbeitsstättenverordnung, Vorschriften der Bau-BG die Hinweise des SIGEKO auf Baustellen einschl. Baustellenverordnung Landesbauordnung BW und deren Durchführungsverordnungen Wasserhaushaltsgesetzt DIN EN 1998-1 erdbebengerechte Baunorm An Auflagen ist zu beachten: Auflagen von Sachverständigen (TÜV, Dekra, etc) Anschlussbedingungen der Ver- und Entsorgungsunternehmen, Netzbetreiber, etc. 1.1.2 Ausführungspläne Ausführungspläne werden dem AN nur digital zur Verfügung gestellt. Ggf. benötigte Papier-Exemplare gehen zu Lasten des AN. 1.1.3 Angebot Die Leistung umfasst, bzw. mit den Einheitspreisen ist abgegolten, das Liefern und Herstellen, Montieren der beschriebenen Leistung, als gebrauchsfertige Konstruktion inkl. Materialien, Baustoffe, Herstellen sämtlicher Anschlüsse, etc. sowie das Stellen von Hilfskräften, Hilfseinrichtungen, Transporteinrichtungen, Werkzeuge, Arbeits- und Schutzgerüste, Geräte, sowie ggf. erforderliche Werk- und Montageplanung, d.h. alle Nebenleistungen gemäß VOB. 1.1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz Die aufgrund der Baustellenverordnung geforderten Nachweise über die Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten sind vom AN unaufgefordert dem AG vorzulegen. Der AN ist für die Einhaltung der UVV verantwortlich. Das Personal des AN hat beim Betreten der Baustelle und während der Arbeiten ständig die erforderliche Schutzausrüstung wie Helm oder Sicherheitsschuhe usw. zu tragen. Zuwiderhandlungen werden mit Baustellenverbot geahndet. 1.1.5 Maße Sämtliche Maße und Angaben auf den Plänen sind vom AN im Zuge der Angebotserstellung eigenverantwortlich zu prüfen. Widersprüche bzw. Unstimmigkeiten sind im Verhandlungsgespräch aktiv anzusprechen und zu dokumentieren. Ziel ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit beidseitiger Kostensicherheit und Transparenz. 1.1.6 Baubesprechungen Bei Erteilung des Auftrages ist vom AN der ständige deutsch sprechende Ansprechpartner für die Einweisung sowie für die Ausführung der Arbeiten zu benennen. Ein Wechsel des Ansprechpartners durch den AN ist der Objektüberwachung mitzuteilen. Die Teilnahme des zuständigen Montageleiters an Baubesprechungen nach Aufforderung durch die Objektüberwachung ist Pflicht. Es ist von i.d.R. 1x wöchentlichen Jour-Fix Besprechungen mit dem Fachbauleiter und tägliche Kurzbesprechungen (ca. 30 min.) mit dem Polier auszugehen. 1.1.7 Stundenlohnarbeiten Ausführung von Stundenlohnarbeiten nur auf schriftliche Anordnung der Bauleitung. Falls keine schriftliche Anordnung erfolgt ist, kann später keine Berechnung der Leistung gewährleistet werden. Rapportzettel müssen täglich am darauffolgenden Tag zur Anerkenntnis vorgelegt werden. In den Verrechnungssätzen ist die Entschädigung für die Benutzung und Herrichtung der Werkzeuge und Kleingeräte eingerechnet. Die Benutzung bereits auf der Baustelle vorhandener Geräte und Gerüste wird bei Stundenlohnarbeiten nicht besonders vergütet. Fahrt- und Rüstzeiten werden nicht besonders vergütet.
1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Bauleistungen - Allgemein
1.2 ZTV Dachbegrünungsarbeiten 1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Dachabdichtungsarbeiten DIN 18338 1.2.1 Vorschriften, Normen Es wird hingewiesen auf: DIN 4108-10 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe DIN 18531 Dachabdichtungen DIN 18384 Blitzschutzanlagen Flachdachrichtlinien des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. ABC der Bitumenbahnen Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen-und Bitumenbahnen Fachregel für Dächer mit Abdichtungen (ZVDH e.V., Köln) DIN EN 795 Persönliche Absturzschutzausrüstung, Anschlageinrichtung und die Einbaubedingungen nach DIBt Soweit für die in der Leistungsbeschreibung erfassten Bauprodukte harmonisierte technische Regeln entsprechend der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dez. 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte und anderer Rechtsakte der europäischen Gemeinschaften bestehen, sind diese zwingend einzuhalten. z.B. bei Bitumenbahnen für Dachabdichtungen ist seit September 2006 eine Konformitätserklärung gemäß DIN EN 13707 erforderlich, deren Vorliegen durch das Aufbringen des CE-Zeichens dokumentiert wird. 1.2.2 Toleranzen Ausgleichsmaßnahmen, z.B. Mehrstärken aus den Maßtoleranzen, die im Rahmen der DIN 18201, 18202 und 18203 Teil 1 - 3 zulässig sind, werden vom AG nicht vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 1.2.3 Muster Den Architekten sind ausreichend große Hand-/Muster von Profilen, Blechen, Baustoffen etc. nach Aufforderung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen bzw. zur Freigabe vorzulegen. 1.2.4 Untergrund Der Untergrund ist vor Beginn der Arbeiten zu überprüfen und für eine einwandfreie Arbeit vorzubereiten. Mängel in der Grundkonstruktion sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten der Objektüberwachung schriftlich mitzuteilen. 1.2.5 Schutz angrenzende Bauteile Angrenzende Bauteile wie Fassaden, Türen, Glasflächen und Bodenbeläge, etc. sind vor Verschmutzungen entsprechende Maßnahmen wie Abdecken oder Verhängen ausreichend zu schützen. Erforderlich werdende Reinigung oder Austausch von verunreinigten oder beschädigten Bauteilen gehen zu Lasten des AN. Werden Montagearbeiten auf den fertig abgedichteten und/oder gedämmten Flächen ausgeführt, sind die Bereiche ausreichend zu schützen. 1.2.6 Montage Sämtliche Teile sind maßgenau und fluchtgerecht einzubauen einschließlich der notwendigen Unterkonstruktionen. Bei der Befestigung sind Maßnahmen zur Lagesicherung z.B. gegen Windsogkräfte einzukalkulieren. Beim Einbauen von Wärmedämmung ist zu beachten, dass diese im Bereich von Fußplatten, Schraubanschlüssen, Verstärkungsblechen, Verdickungen, etc. auszunehmen und hohlraumfrei anzupassen sind. Metallprofile, Holzbohlen, Einbauteile etc. sind mit darauf abgestimmten Befestigungsmitteln im tragenden Untergrund zu befestigen. Dabei ist die DIN 1055-4 zu beachten. 1.2.10 Anforderungen an die im LV beschriebenen Dachaufbauten: Alle Bedachungen des Gebäudes müssen widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (Harte Bedachung) nach DIN EN 13501-5 sein. Alle Dachbauteile sind windsogsicher nach DIN EN 1991-1-4 auszuführen. Die o.g. Anforderungen sind bei der Kalkulation in den nachfolgenden Einzelpositionen zu berücksichtigen und Mehraufwendungen einzukalkulieren.
1.2 ZTV Dachbegrünungsarbeiten
2.0 Anlagenliste 2.0 Anlagenliste Grundlage für die Kalkulation, Planung und Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten bilden nachfolgend gelistete Planunterlagen und Dokumente: Die Übereinstimmung der Unterlagen, welche dem AN zur Ausführung seiner Leistungen überlassenen werden, sind mit den örtlichen Gegebenheiten und dem Leistungsverzeichnis durch den AN eigenverantwortlich zu überprüfen. Während des Vergabeverfahrens auftretende Widersprüche sind unverzüglich zu melden. Hinweis: die verkleinerten Detailausschnitte im LV dienen lediglich der besseren Verdeutlichung z.B. der Einbausituation und ersetzten nicht die Details, die in den Anlagen in vollständiger Form einschl. Vermaßung und Beschriftung dem LV beigefügt und bei der Kalkulation zu berücksichtigen sind. 2.0.1 Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis einschl. Vorbemerkungen und ZTV 2.0.2 Anlagen Pläne Architekt Grundrisse: ARC_GR_UG1 BF5 0050 Tiefgarage ARC_GR_EG0 BF5 0051 Erdgeschoss ARC_GR_OG1 BF5 0052 Obergeschoss 1 ARC_GR_OG2 BF5 0053 Obergeschoss 2 ARC_GR_DG3 BF5 0054 Dachgeschoss ARC_GR_DA4 BF5 0055 Dachaufsicht Ansichten: ARC_AN_XXX BF5 0250 Ansicht Nord ARC_AN_XXX BF5 0251 Ansicht Ost, West ARC_AN_XXX BF5 0252 Ansicht Süd Schnitte: ARC_SC_A-A BF5 0151 Schnitt A-A ARC_SC_D-D BF5 0152 Schnitt D-D Details: ARC DT BF5 4102 Sockel Staffelgeschoss HRW ARC DT DG3 BF5 4312 Fenster HRW Wohnen Staffelgeschoss ARC DT DG3 BF5 4313 Fenster HRW Wohnen Staffelgeschoss HST ARC DT XXX BF5 4600 Balkon Balkontyp I ARC DT XXX BF5 4601  Balkon Balkontyp II ARC DT XXX BF5 4602 Balkon Balkontyp III ARC DT OG3 BF5 4603 Balkon Balkontyp IV ARC DT XXX BF5 4700 Dach Attika HRW ARC DT DA BF5 4701 Dach Entwässerung Hauptdach ARCDT DG3 BF5 4702 Dach Entwässerung Staffelgeschoss ARC DT XXX BF5 4710 Dach Attika STB ARC DT DA BF5 4711 Dach Dachausstieg ARC DT DG3 BF5 4712 Dach Übergang Dachterrasse + Begrünung ARC DT DG3 BF5 4720 Dach Geländer Staffelgeschoss ARC DT DG3 BF5 4822 Sichtschutz Dachterrasse Süd ARC DT DG3 BF5 4823 Sichtschutz Dachterrasse West ARC DT EG0 BF5 4830 Geländer Aufkantung TG Wand Süd 2.0.3 Sonstiges Lageplan: 6591-6587 Bestand Baufeld 4-5 BE Plan BF5 Konzept Vorbemerkungen des Bauherrn - Bestätigung der Ausführenden Unternehmen - Fachbauleitererklärung - Lean Grundsätze - Akkreditierung von Fachfirmen auf Baustellen der Strenger Gruppe - Schaubild Mängelbeseitigungsprozess, Baustellengrundsätze - PlanRadar Kurzanleitung für Nachunternehmer - Muster Bürgschaften
2.0 Anlagenliste
01 Dachbegrünungen
01
Dachbegrünungen
01.01 Gründachaufbau Hauptdach
01.01
Gründachaufbau Hauptdach
01.02 Abdichtung und Terrassen-/Gründachaufbau Dachterrassen Staffelgeschosse
01.02
Abdichtung und Terrassen-/Gründachaufbau Dachterrassen Staffelgeschosse
01.03 Balkonaufbau
01.03
Balkonaufbau
01.04 Stundenlohnarbeiten
01.04
Stundenlohnarbeiten