Parkplatz-Beschichtung
DHPG Rückbau Rechenzentrum
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Anlagen der Verträge wie Ausschreibung: Die Bietererklärung Die Projektbeschreibung Die zusätzliche Vertragsbedingungen Die zusätzlich technische Vertragsbestimmungen Die Leistungsbeschreibung die Ausführungsplanung Angebot AN_0680_2024 GDB Poplutsch vom 24.10.2024 Unserem Angebot liegen die oben, unter Punkt 1 aufgeführten Anlagen / Bedingungen zugrunde und wurden bei der Kalkulation berücksichtigt. Ich / Wir bieten die Ausführung der beschriebeben Leistung zu den von mir / uns eingesetzten Preisen an. An mein / unser Angebot halten wir uns bis acht Kalenderwochen nach Ablauf der Zuschlagfrist gebunden. Über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle habe ich / wir uns unterrichtet, und bei der Kalkulation berücksichtigt. Ich / Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: seit: . . . . . . . . . . . . . . unter der Nummer: . . . . . . . . . . . . . . Ich / Wir werden die Leistung im eigenen Betrieb ausführen: m Ja m Nein Ich / Wir werden die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer übertragen. Ich / Wir erklären, dass ich / wir meinen / unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin / sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n). Bei Auftragerteilung reiche ich unaufgefordert ein: - Freistellungsbescheinigung - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse, der Bau BG - Bestätigungen der Haftpflichtversicherung - Arbeits- und Gesundheitsschutz: Nachweis des Ersthelfers, Bescheinigung über Mitarbeiterunterweisung sind auf der Baustelle zum Nachweis vorzuhalten - Sozialversicherungsnummern und Personalausweisnummern der am Bau tätigen Mitarbeiter sind auf der Baustelle zum Nachweis vorzuhalten Zulässige Verwendung von Unterlagen: Der Bieter ist nur berechtigt, die Ausschreibungsunterlagen, gleich in welcher Form, für Zwecke der Erstellung seines Angebotes zu verwenden. Darüber hinaus sind die Ausschreibungsunterlagen vertraulich zu behandeln. Das Vorstehende gilt für Teile der Ausschreibungsunterlagen oder Auszüge hieraus entsprechend. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Ausschreibungsunterlagen, Teile bzw. Auszüge hiervon auch von den von ihm angefragten Nachunternehmern vertraulich zu behandeln sind. Soweit ein Bieter zur Erstellung seines Angebotes seinerseits ein Nachbieterverfahren dergestalt durchführt, dass er die Ausschreibungsunterlagen einer Vielzahl von Nachunternehmern zur Verfügung stellt, gleich welchen Mediums der Bieter sich bedient, insbesondere also auch Internetauktionsplattformen, hat der Bieter sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten des Angebotsempfängers (Bauherrn) iSd § 5 BDSG unkenntlich sind. Eine angebotsunabhängige Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen ist untersagt. Verstößt der Bieter gegen die vorstehenden Verpflichtungen wird er vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Bieter bleibt in diesen Fällen vorbehalten. Ich / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Ort: . . . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Anlagen der Verträge wie Ausschreibung:
Bei der Ausführung von Bauleistungen des Projektes gilt die VOB in aktuell gültiger Fassung Teil B und C mit in diesen zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) festgelegten Änderungen und Ergänzungen. Die §§ ohne weiteren Angaben beziehen sich auf die VOB/B. Zu § 1 Art und Umfang der Leistung 1. Der Wortlaut des vom Architekturbüro NEUNWERK Architekten verfassten Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich, auch wenn der Auftragnehmer für sein Angebot selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat. Ist im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet worden und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte als vereinbart. 2. Vertragsbestandteile werden: - alle unter Punkt 1 Anlagen der Verträge wie Ausschreibung der Bietererklärung erfassten Pläne, Dokumente etc. - ergänzende Unterlagen können bei beidseitigem Einverständnis nachträglich in den Vertrag aufgenommen werden. Heirzu zählen u.a.weiterführende statische Unterlagen etc. - bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in der oben aufgestellten Reihenfolge. Zu § 2 Vergütung Keine Änderungen oder Ergänzungen zur VOB. Zu § 3 Ausführungsunterlagen 1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Architekturbüro NEUNWERK Architekten als zur Ausführung gekennzeichnet sind. Der AN erhält die notwendigen Planunterlagen in Papierform zweifach, auf Wunsch als pdf oder dwg Datei per Mail. 5. Alle Unterlagen, die der Auftragnehmer zu beschaffen hat, sind dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten unaufgefordert und rechtzeitig zur Zustimmung vorzulegen. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Unterlagen wird durch die Zustimmung nicht eingeschränkt. Zu § 4 Ausführung 4a) Baustelleneinrichtungspläne sind dem AG bzw. seinem Vertreter auf Verlangen rechtzeitig vor Ausführung der Leistung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Prüfzeit beträgt 10 Arbeitstage. 4b) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die Kosten für die Inanspruchnahme privaten und öffentlichen Grundes mit den Vertragspreisen abgegolten. Das gleiche gilt für Wasser- und Energieanschlüsse. Siehe hierzu Regelungen in den sonstigen Vertragsbedingungen "Abzüge Netto". Der Auftragnehmer beteiligt sich mit einem prozentualen Anteil seiner Nettorechnungssumme an den Kosten der Beistellungen durch den Auftraggeber. Diese setzen sich wie folgt zusammen: -Bauleistungsversicherung: 0,0% -Bauwasser: 0,0% -Baustrom: 0,0% -Sanitärunterhaltung: 0,0% Die Benutzung von allen zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Auftragnehmers. Zu § 5 Ausführungsfristen als Vertragsfristen gelten die schriftlich fixierten Termine auf Seite 1 und 3 des Vertrages. Der AN verpflichtet sich zur Lieferung eines Ablaufplans für das Gewerk. Zwischentermine auf Grundlage dieses Ablaufplans gelten als Vertragsfristen. Grundlage des Ablaufplans bildet der Bauzeitenplan des Architekten. Solange der Ablaufplan des AN nicht vorliegt, gilt der Bauzeitenplan als bindend. Änderungen der Terminplanung sind mit Vorlauf von mind. 12 Tagen zum Starttermin schriftlich vorzulegen und gelten nur bei beidseitiger Anerkenntnis als bindend. Zu § 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung 1. Ansprüche aus Behinderung oder Unterbrechungen, einschl. der Verlängerung von Ausführungsfristen, kann der AN nur dann geltend machen, wenn er diese dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten unverzüglich, schriftlich anmeldet. Zugleich sind die für die Festsetzung der Vergütung erforderlichen Feststellungen mit der Bauleitung zu treffen. Zu § 7 Verteilung der Gefahr Ergänzung: Der AN hat eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme abzuschließen. Zu § 8 Kündigung durch den Auftraggeber Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB. Zu § 9 Kündigung durch den Auftragnehmer Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB. Zu § 10 Haftung der Vertragsparteien Die Bewachung und Verwahrung der Baubuden, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider und dergleichen des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen auch während der Arbeitsruhe ist Sache des Auftragnehmers. Eine Haftung des Bauherren ist ausgeschlossen, auch wenn sich die Gegenstände auf seinem Grundstück befinden. Hat der Bauherr aufgrund gesetzlicher Vorschriften den Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadenersatz zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, wenn der Schaden durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Wird der Bauherr von einem Dritten wegen eines Schadens in Anspruch genommen, der auf einer Verletzung der dem Auftragnehmer obliegenden Verpflichtung beruht, hat der Auftragnehmer dem Bauherren vor diesen Ansprüchen unverzüglich freizustellen. Zu § 11 Vertragsstrafe Verzug mit der Fertigstellung ist vereinbart mit 2 Tausendstel der Nettoabrechnungssumme pro Werktag, die Obergrenze der Vertragsstrafe ist mit 5% der Nettoauftragssumme begrenzt. Auf §11 VOB/B wird verwiesen. Die Vertragsstraffe kann bis zur Schlußzahlung vorbehalten werden. Als Ausführungsfristen gelten die Angaben auf dem Deckblatt des Vertrags. Zu § 12 Abnahme Es wird eine formelle Abnahme gem. §12 VOB/B vereinbart; §12 Nr. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. Die Gefahrtragung richtet sich ausschließlich nach §644 BGB. Zu § 13 Mängelansprüche Nr.4, (1) und (2), Für Mängelansprüche wird generell eine Verjährungsfrist von 5 Jahren vereinbart, dies gilt auch für vom Feuer berührte Bauteile von Feuerungsanlagen Zu § 14 Abrechnung Rechnungen sind als Original-Rechnungen in Papierform einzureichen. Abweichungen hierzu bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers Die Beteiligung des Auftraggebers an der Ermittlung des Leistungsumfangs gilt nicht als Anerkenntnis. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlagrechnungen sind laufend zu nummerieren. Teilschlussrechnungen sind nur bei Teilabnahmen zulässig. Nachtragsleistungen sind unter Angabe des Nachtragsauftrages in besonderen Abschnitten auszuweisen. Abschlag- und Schlussrechnungen und die notwendigen Abrechnungsunterlagen sind in dreifacher Fertigung einzureichen. Zu § 15 Stundenlohnarbeiten Die Anerkenntniswirkung gem. §15 Nr.3 Satz 5 wird ausgeschlossen. Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer arbeitstäglich Stundenzettel einzureichen. Der Auftragnehmer hat die Erstschrift der bescheinigten Stundenzettel der Rechnung beizufügen. Diese müssen das Datum, die Bezeichnung der Baustelle, die Namen, die Berufs-, Lohn- und Gehaltsgruppe der Arbeitskräfte, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft und die Art der Leistung enthalten. Für angehängte Stundenlohnarbeiten sind gesonderte Abschlagrechnungen aufzustellen, und in der Nummernfolge der Abschlagrechnungen einzuordnen. Der Auftragnehmer ist auf Verlangen dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten verpflichtet, die Lohnkosten anhand der Lohnlisten nachzuweisen, soweit nicht Stundenverrechnungssätze vereinbart wurden. Zu § 16 Zahlung Abschlagzahlungen werden mit einem abgerundeten Betrag von höchstens 90 v.H. der Rechnungssumme gezahlt. Für Stundenlohnarbeiten wird die Abschlagzahlung in voller Höhe mit einem abgerundeten Betrag geleistet. Schlussrechnungen werden nach mängelfreier Schlussabnahme Höhe von 95 v.H. der freigegebenen Rechnungssumme gezahlt, 5 v.H. dienen als Sicherheitsleistung für die volle Zeit der Gewährleistung (siehe hierzu §17 Sicherheitsleistungen). Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile werden gegen Sicherheit in Höhe von 70 v.H. ihres Wertes gewährt. Als Wert gelten bei Fremdbezug die Einkaufspreise, bei Entnahme aus dem Lager des Auftragnehmers die Wiederbeschaffungspreise und bei Eigenfertigung die Herstellkosten. Mit dem Antrag hat der Auftragnehmer Aufstellungen einzureichen, aus denen Menge, Wert und Zeitpunkt der Anlieferung oder Bereitstellung der Stoffe und der Bauteile und bei bereitgestellten Bauteilen der Bereitstellungsort hervorgeht. Die Abschlagzahlungen sind nach Einbau der Stoffe und Bauteile bei den folgenden Zahlungen Ihrem tatsächlichen Anteil entsprechend zu verrechnen. Als Tag der Zahlung gilt bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln der Tag der Übergabe oder der Einlieferung, Bei Bezahlung durch Zahlkarte oder Postanweisung der Tag der Einlieferung, Bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers der Tag der Hingabe oder Absendung des Auftrags an die Post oder Geldanstalt. Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto wird von jedem Rechnungsbetrag abgezogen, für den die geforderten Zahlungsfristen eingehalten werden. Die Fristen beginnen mit dem Eingang der prüfbaren Original-Rechnung im Büro NEUNWERK Architekten. Der Auftraggeber kann das angebotene Skonto abziehen, wenn - die Abschlagrechnung innerhalb von 10 Bankentagen, - die Schlussrechnung nach 20 Bankentagen beglichen wird. - Als Bankentag gilt Montag bis Freitag exclusive Feiertage NRW. Zu § 17 Sicherheitsleistung Für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, die Rückerstattung von Überzahlungen, einschl. Zinsen, Schadenersatz und Gewährleistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme einschl. der Umsatzsteuer für die volle Zeit der Gewährleistung zu leisten. Die Sicherheitsleistung hat spätestens mit der Einreichung der Schlussrechnung über die ausgeführte Leistung zu erfolgen. Die Sicherheitsleistung kann nach mängelfreier Schlussabnahme und geprüfter und freigegebener Schlussrechnung auf ein Sperrkonto eingezahlt werden, oder durch eine unbefristete und unbedingt selbstschuldnerische Bürgschaft eines "in den Europäischen Gemeinschaften" zugelassenen Kreditinstituten geleistet werden. Die Sicherheit für Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile hat der Auftragnehmer mit Stellung des Antrags zu leisten. Urkunden und Gewährleistungsbürgschaften werden auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Verjährungsfrist für Gewährleistung einschl. Schadenersatz abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche auch auf Erstattung von Überzahlung erfüllt worden sind. Durch die Rückgabe von Urkunden werden weitere Ansprüche auf Erstattung von Überzahlung nicht berührt. Urkunden über Abschlagzahlungsbürgschaften werden auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind. Vertragsänderungen Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Zu § 18 Streitigkeiten Gerichtsstand Liegen die Vorraussetztungen für eine Gerichtsvereinbarung nach § 38 Zivilprozessordnung (ZPO) vor, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Bonn. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich in der deutschen Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelungen der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei der Ausführung von Bauleistungen des Projektes
1. Allgemeines 1.1. Die Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik, der DIN EN 1504-2, der DIN V 18026, den "Technischen Regeln Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" (DAfStb-Richtlinie) sowie den Vorgaben des Systemherstellers auszuführen. 1.2. Das verwendete Beschichtungssystem muss ein gültiges Prüfzeugnis für OS 11b gemäß DIN V 18026 aufweisen, einschließlich Nachweis der Rissüberbrückungsklasse A3 (20 °C). 1.3. Abweichungen von dieser ZTV sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 2. Untergrund 2.1. Der Untergrund muss tragfähig, sauber, trocken, frei von Öl, Fett, Zementhaut und sonstigen haftmindernden Schichten sein. 2.2. Oberflächenzugfestigkeit: = 1,5 N/mm² (Prüfung nach Pull-off-Test). 2.3. Restfeuchte: = 4 M-% bei zementgebundenem Untergrund. 2.4. Untergrundvorbereitung durch Kugelstrahlen oder Fräsen, ggf. Nacharbeiten per Diamantschleifen, anschließend gründliche Staubabsaugung. 3. Systemaufbau 3.1. Grundierung: Lösemittelfreies, niedrigviskoses 2K-Epoxidharz, porenfüllend auftragen. 3.2. Kratzspachtelung: Epoxidharz/Quarzsand-Gemisch zur Poren- und Lunkerfüllung. 3.3. Rissüberbrückende Beschichtung: Elastische, pigmentierte Polyurethan-Deckschicht, Schichtdicke = 2,5 mm, Rissüberbrückungsklasse A3. 3.4. Abstreuung: Vollflächig mit feuergetrocknetem Quarzsand 0,30,8 mm, bis zur Sättigung. 3.5. Versiegelung: Farbig pigmentierte, UV-beständige Polyurethanversiegelung, rutschhemmend (mindestens R 11). 4. Anforderungen an das System 4.1. Klassifizierung: OS 11b nach DIN V 18026. 4.2. Mechanische Belastungsklasse I. 4.3. Chemische Beständigkeit gegen Tausalze, Benzin, Diesel und Öle. 4.4. Frost-Tau-Wechsel-Beständigkeit. 4.5. Prüfung nach DIN EN 1062-7 (Rissüberbrückung). 4.6. Nachweis durch Prüfzeugnis eines anerkannten Instituts. 5. Verarbeitung 5.1. Verarbeitung nur bei Untergrund- und Umgebungstemperaturen zwischen +10 °C und +30 °C. 5.2. Relative Luftfeuchte = 80 %. 5.3. Taupunktabstand mind. 3 K. 5.4. Wartezeiten zwischen den Schichten gemäß Herstellerangaben einhalten. 5.5. Mischungsverhältnis und Verarbeitungszeiten des Materials strikt nach Herstellervorgaben. 6. Qualitätskontrolle 6.1. Schichtdickenkontrolle in jeder Lage mit Protokoll. 6.2. Haftzugprüfung nach Fertigstellung stichprobenartig. 6.3. Dokumentation aller Verarbeitungsschritte inkl. Wetterdaten. 7. Abnahme 7.1. Die Abnahme erfolgt nach Sichtprüfung, Messung der Schichtdicke und Überprüfung der rutschhemmenden Eigenschaften. 7.2. Eventuelle Mängel sind unverzüglich zu beheben.
1. Allgemeines
Die Eignung des verwendeten Systems ist vom Auftragnehmer in Form von Prüfzeugnissen nachzuweisen. Allgemeine Baustelleneinrichtung: die Tiefgarage ist in Betrieb. Der zu behanndelnde Bereich der Tiefgarge wird in Abschnitten bearbeitet, ein entsprechender Staubschutz ist einzuplanen, vorzuhalten und nach Baufortschritt umzusetzen (Nebenleistung). Für staubintensive Arbeiten erfolgt eien Sperrung der TG durch dem AG. Der Zeitraum ist durch den AN anzugeben. Für die Baustelleneinrichtung wird dem Auftragnehmer nach Absprache mit dem Auftraggeber von der Bauleitung ausreichend Platz in der Tiefgarge zugewiesen. Außerhalb der Tiefgarge besteht die Möglichkleit der offenen Lagerung (Parkplatzfläche). Das Einrichten der Baustelle, Materialcontainer (falls erforderlich), Anlieferung von Geräten, Werkzeugen und sonstigen Betriebsmitteln, die zur vertragsmäßigen Durchführung der Bauleistung erforderlich sind, sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Eingeschlossen ist das Antransportieren, Vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder Abtransportieren aller Geräte, Materialien, Werkzeuge und Maschinen, ebenfalls alle An- und Abfahrten des Personals, sowie das tägliche Aufräumen und Säubern der Baustelle inkl. der Entsorgung des Abbruchmaterials und des Strahlguts soweit nicht in den Einzelpositionen erfasst. Vorhaltezeit: gesamte Arbeitsdauer Der Estrich ist ist geglättet ausgebildet. Beton-Wände und -stützen sind mit Dispersionsfarbe beschichtet. Bauwasser und Baustromanschluss werden dem AN zu Nutzung überlassen.
Die Eignung des verwendeten Systems ist vom
01 Vorbereitung
01
Vorbereitung
01.__. 1 Absperrmaßnahmen Die zu beschichtenden Flächen sind durch Spannen von Absperrbändern vor unbefugten Betreten und Befahren abzugrenzen. An den Sperrbändern sind Warnhinweise mit dem Datum der frühestmöglichen mechanischen Belastbarkeit anzubringen. das umhängen während der verschieidenen Arbeitsabschnitte ist damit abgegolten, Entsorgung inkl.
01.__. 1
Absperrmaßnahmen
20.00
m
01.__. 2 Staubschutzwände mobile Staubschutzwände / vorhänge mittels einer Polyethylenfolie oder Hartfaserplatte einbauen, vorhalten u, ggfls umbauen oder versetzen und nach Abschluss entfernen
01.__. 2
Staubschutzwände
30.00
01.__. 3 Untergrundvorbereitung Untergrundvorbereitung durch Schleifen, Fräsen für nachfolgende Beschichtung mit geeigneten Verfahren an Zementestrich, Pfeilern- und Wänden. im Sockelbereich bis zu einer Höhe von 50 cm, im Bodenbereich vollflächig Untergrund: Zementestrich ohne Beschichtung, Beton mit Dispersionsbeschichtung (Wand, Stützen)
01.__. 3
Untergrundvorbereitung
66.75
01.__. 4 Kugelstrahlen Trockene Bodenflächen durch staubfreies Kugel- strahlen intensiv behandeln, um labile Teile sowie Verschmutzungen restlos zu entfernen. Randbereiche sind maschinell von Hand nachzuarbeiten. Anschließend gründlich mit dem Industriestaubsauger reinigen. Die Oberfläche muss eine Haftzugfestigkeit von mind. 2,0 N/mm² aufweisen. Anfallender Bauschutt ist durch den AN zu entsorgen. Der Preis für die Schutt- sowie Strahlgutentsorgung ist in den Einheitspreis einzukalkulieren.
01.__. 4
Kugelstrahlen
O
1.00
01.__. 5 Rauhtiefenbestimmung Messung der Rauhtiefe mit dem Sandflächenverfahren nach Kaufmann gem. ZTV-SIB 90.
01.__. 5
Rauhtiefenbestimmung
2.00
St
01.__. 6 Prüfen der Abreißfestigkeit Überprüfen der Oberflächenzugfestigkeit der vorberei- teten Oberfläche nach DIN 1048, Teil 2 Abschnitt 6, im Beisein der Bauleitung. Die Ergebnisse (Prüfstelle, Werte, Trennfall) sind in einem Protokoll festzuhalten und der Bauleitung zu übergeben.
01.__. 6
Prüfen der Abreißfestigkeit
2.00
St
01.__. 7 Prüfen der Feuchtigkeit des Untergrundes Feuchtigkeit des Untergrundes im Beisein der Bau- leitung mit einem CM-Gerät überprüfen. Die Ergebnisse sind in einem Protokoll festzuhalten und der Baulei- tung zu übergeben. Bei Feuchtigkeitswerten > 4 % sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
01.__. 7
Prüfen der Feuchtigkeit des Untergrundes
O
1.00
psch
01.__. 8 Kontrolle des Taupunktes Vor Beginn der Beschichtungsarbeiten und während der gesamten Beschichtungsmaßnahme ist der Taupunkt an- hand der Oberflächentemperatur, Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit laufend (mind.3x tägl.) zu kontrol- lieren. Die gemessenen Werte sind in ein Protokoll bzw. Bautagebuch einzutragen und der Bauleitung nach Fertigstellung der Arbeiten zu übergeben. Liegen die Temperaturen weniger als 3 Grad Celsius über dem Taupunkt, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
01.__. 8
Kontrolle des Taupunktes
O
1.00
psch
01.__. 9 Grundierung, Quarzeinstreuung Grundierung lösemittelfreies, niedrigviskoses 2K-Epoxidharz, porenfüllend aufgetragen, Quarzeinstreuung 03/08 DF
01.__. 9
Grundierung, Quarzeinstreuung
66.75
02 Wand- und Stützenfussanschluss
02
Wand- und Stützenfussanschluss
02.__. 1 Hohlkehle starr In allen innenliegenden Kanten sind Hohlkehlen einzubauen. die Haftflächen werden mit einem lösemittelfreien, transparenten, mechanisch belastbaren, zweikomponentigen Epoxydharz grundiert. In die noch frische Grundierung wird ein Mörtel bestehend aus 1 Gewichtsteil Epoxyharz und 10 Gewichsteilen Quarzsand 02/07 (Körnung 0,2-0,7 mm) eingebracht und mittels geeigneter Kelle in der entsprechenden Form abgezogen und geglättet. Fabrikat: Remmers Epoxy ST 10
02.__. 1
Hohlkehle starr
22.00
m
02.__. 2 Sockelbeschichtung Herstellen einer Sockelbeschichtung an senkrechten und wagerechten Flächen an Stützen, Wänden und Hohlkehlen, einschl. Abklebe- und Beschneidearbeiten. Sockelhöhe: 500 mm bis zur Hohlkehle Horizontal 150mm Arbeitsgänge: 2 1. Zwischenbeschichtung aus 2 Lagen mit Veschluss der Poren und Lunker 2. Endbeschichtung , witterungsbeständig , Oberfläche seidenmatt Oberflächenschutzsystem: OS 4 mit Zulassung für vertikale Flächen Ausführung: 2 Beschichtungen mit Pinsel, Flächenstreicher, Lammfellrolle oder Airless-Gerät. Wartezeit zwischen den Arbeitsgängen nach Herstellervorschrift beachten. Fabr. : Remmers OS 4 (OS C) System 2 Verbrauch: mind. 0,9 l/m² Remmers OS Concre-Fill mind. 0,4 l/m² Remmers Color PA (Betonacryl) angeb. Fabrikat:...............................
02.__. 2
Sockelbeschichtung
15.40
02.__. 3 Duraflex Fugenprofil SB Lieferung und Einbau eines Dehnfugenprofils, Typ SB, Aluminium-Trägerprofilen und einer Einlage aus thermoplastischem Elastomer (EPDM) Höhe 20mm, Breite 34mm Hersteller: DURAL GmbH & Co. KG Postfach 1348 D-56403 Montabaur Tel. +49 [0] 26 02 / 92 61- 0 Fax +49 [0] 26 02 / 92 61- 50 welcome@dural.de www.dural.de angeb. Fabrikat:-----------------
02.__. 3
Duraflex Fugenprofil SB
O
1.00
m
03 Beschichtung der Fläche
03
Beschichtung der Fläche
03.__. 1 Flächenbeschichtung Erstellen einer Flächenbeschichtung mit wagerechte Flächen auf Zementestrichboden, einschl. Abklebe- und Beschneidearbeiten. Arbeitsgänge: 2 1. Zwischenbeschichtung aus 2 Lagen mit Veschluss der Poren und Lunker 2. Endbeschichtung , witterungsbeständig , Oberfläche PU Color ZS,Quarzeinstreuung Oberflächenschutzsystem: OS DECK 11b Ausführung: 2 Beschichtungen zwischen den Arbeitsgängen nach Herstellervorschrift beachten. Fabr.: Remmers Deck OS 11b und Quarzsand 0,1-0,3mm angeb. Fabrikat:...............................
03.__. 1
Flächenbeschichtung
53.00
03.__. 2 Flächenversiegelung Liefern und Aufbringen einer Kopfversiegelung auf der abgestreuten Fläche mit einem pigmentierten Epoxydharz. gewähltes Produkt oder gleichwertig: Remmers Epoxy Color Top Anwendungsbereiche: - Kopfversiegelung in Remmers Deck OS 11a-II bzw. Remmers Deck OS 11b-II Eigenschaften: - Flexibilisiert - Mechanisch u. chemisch belastbar Fabr. Remmers Epoxy Color Top gewähltes Produkt: ....................
03.__. 2
Flächenversiegelung
53.00
04 Risse
04
Risse
Risse im Bereich neuen Estrichfläche
Risse im Bereich neuen Estrichfläche
04.__. 1 Risse öffnen Auftrennen der Risse> 2 mm, Fugenquerschnitt gem. DIN 18540.
04.__. 1
Risse öffnen
O
1.00
lfm
04.__. 2 Verdämmung von Rissen zur Bohrlochinjektion Verdämmung von Rissen : Einbringen von Epoxymörtel die frische grundierte Fläche, verdichten und glätten. Fabrikat: Remmers Reparaturmörtel EP 2K. Verbrauch: ca.:0,3 - 0,5 kg/m² Remmers Epoxi BH 100 ca.:1,7 kg/m² Remmers Reparaturmörtel 2K angebotenes Fabrikat:.................................
04.__. 2
Verdämmung von Rissen zur Bohrlochinjektion
O
1.00
04.__. 3 Einbringen von Bohrlöchern zur Rissverpressung mit Injektionsharzen Die Bohrlöcher zur Aufnahme der Einfüllstutzen entlang des Rissverlaufes beidseitig, versetzt um eine halbe Bauteildicke, im Winkel von 45 °, im Abstand der halben Bauteildicke zur Rissmitte hin bohren. Bohrlochtiefe mindestens 70 % der Bauteildicke. Bohrlochdurchmesser entsprechend der Packer bzw. Einfüllstutzen. Packer einsetzen und fixieren.
04.__. 3
Einbringen von Bohrlöchern zur Rissverpressung mit Injektionsharzen
O
1.00
lfm
04.__. 4 Kraftschlüssiges Verpressen von Rissen Kraftschlüssiges Schließen und Verpressen von Rissen in Betonflächen, die Injektion erfolgt über Injektionspacker (s. vorh. Position). Eigenschaftsprofil: Geprüft für das Verpresssen von Rissen im Bereich von Fahr- un Parkbereichen . Das Einbringen des Injektionsmaterials erfolgt über eine Injektionspumpe mit regelbarem Druck. Fabrikat: Remmers Injektionsharz 100 angeb. Fabrikat:................................
04.__. 4
Kraftschlüssiges Verpressen von Rissen
O
1.00
kg
04.__. 5 Ausbauen der Injektionspacker Remmers Rapidhärter / Remmers Montagemörtel Ausbauen der Injektionspacker. Schließen der Löcher Fabrikat: Remmers Rapidhärter Verbrauch 2,0 kg/l Hohlraum Remmers Rapidhärter angebotenes Fabrikat:..............................
04.__. 5
Ausbauen der Injektionspacker Remmers Rapidhärter / Remmers Montagemörtel
O
1.00
kg
04.__. 6 Verdämmung ausbauen Entfernen der Rissverdämmung durch abstemmen oder abstrahlen, Ausführung nach Wahl des Bieters. Der Bauschutt wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen, inkl. Entsorgungskosten .
04.__. 6
Verdämmung ausbauen
O
1.00
04.__. 7 Risse verschließen - EP-Harz Verschließen von Rissen und Arbeitsfugen durch eine Pinselinjektion mit einem 2K-EP Harz. Anschließend oberflächenbündiges Abspachteln mit Epoxidharz und Stellmittel. Produkt: Remmers Epoxy BH 100 Angebotenes Produkt: ..........................
04.__. 7
Risse verschließen - EP-Harz
O
1.00
m
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.__. 1 Dokumentation Dokumentation der fertig gestellten Arbeiten inkl. aller notwendigen Messungen / Protokolle etc. Die Dokumentation beinhaltet außerdem den Wartungsplan sowie Hinweise für die geeignete Pflege des Belags in Form von Produktblättern. Die Dokumentation ist dem AG nach Beendigung der Arbeiten in geordneter Form zu übergeben.
05.__. 1
Dokumentation
1.00
Psch
05.__. 2 Wartungsvertrag Kontrolle/ visuelle Beurteilung des Belags, sowie der Anschlüsse an andere Bauteile, aufgehende Wände und Bewegungsfugen durch 1-malige Begehung / Jahr. Das Ergebnis ist in einem Begehungsprotokoll festzuhalten. Auffälligkeiten sind zu vermerken und dem AG zu übermitteln. Häufigkeit der Begehung: 1 Stk/ Jahr
05.__. 2
Wartungsvertrag
O
1.00
Psch
05.__. 3 Stundenlohnarbeit / Facharbeiter Stunde(n) eines Facharbeiters für nicht erfasste Leistungen gegen besonderen Nachweis einschließlich aller Lohnnebenkosten.
05.__. 3
Stundenlohnarbeit / Facharbeiter
1.00
h
05.__. 4 Stundenlohnarbeit / Helfer Stunde(n) eines Helfers für nicht erfasste Leistungen gegen besonderen Nachweis einschließlich aller Lohnnebenkosten.
05.__. 4
Stundenlohnarbeit / Helfer
1.00
h
05.__. 5 Stundenlohnarbeit / Auszubildender Stunde(n) eines Auszubildenden im ..... Lehrjahr für nicht erfasste Leistungen gegen besonderen Nachweis einschließlich aller Lohnnebenkosten. * Hinweis / Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sollten nur für Leistungen geringeren Umfangs, die überwiegend Lohnkosten verursachen, mit realistischen Mengenansatz aufgenommen werden. Siehe auch VOB/A, §7, Abs. 1, Nr. 4.
05.__. 5
Stundenlohnarbeit / Auszubildender
1.00
h

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