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Description
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Anlagen der Verträge wie Ausschreibung:
Die Bietererklärung
Die Projektbeschreibung
Die zusätzliche Vertragsbedingungen
Die zusätzlich technische Vertragsbestimmungen
Die Leistungsbeschreibung
die Ausführungsplanung
Angebot AN_0680_2024 GDB Poplutsch vom 24.10.2024
Unserem Angebot liegen die oben, unter Punkt 1
aufgeführten Anlagen / Bedingungen zugrunde und wurden
bei der Kalkulation
berücksichtigt.
Ich / Wir bieten die Ausführung der beschriebeben
Leistung zu den von mir / uns eingesetzten Preisen an.
An mein / unser Angebot halten wir uns bis acht
Kalenderwochen nach Ablauf der Zuschlagfrist gebunden.
Über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle habe ich
/ wir uns unterrichtet, und bei der Kalkulation
berücksichtigt.
Ich / Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft:
seit: . . . . . . . . . . . . . .
unter der Nummer: . . . . . . . . . . . . . .
Ich / Wir werden die Leistung im eigenen Betrieb
ausführen:
m Ja m Nein
Ich / Wir werden die in der beigefügten Liste
aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer übertragen.
Ich / Wir erklären, dass ich / wir meinen / unseren
Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben,
sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin /
sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für
die Ausführung der
angebotenen Leistungen erfülle(n). Bei
Auftragerteilung reiche ich unaufgefordert ein:
- Freistellungsbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes,
der Krankenkasse, der Bau BG
- Bestätigungen der Haftpflichtversicherung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: Nachweis des
Ersthelfers, Bescheinigung über
Mitarbeiterunterweisung sind auf der Baustelle zum
Nachweis vorzuhalten
- Sozialversicherungsnummern und
Personalausweisnummern der am Bau tätigen Mitarbeiter
sind auf der Baustelle zum Nachweis
vorzuhalten
Zulässige Verwendung von Unterlagen:
Der Bieter ist nur berechtigt, die
Ausschreibungsunterlagen, gleich in welcher Form, für
Zwecke der Erstellung seines Angebotes zu
verwenden. Darüber hinaus sind die
Ausschreibungsunterlagen vertraulich zu behandeln. Das
Vorstehende gilt für Teile der
Ausschreibungsunterlagen oder Auszüge hieraus
entsprechend. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die
Ausschreibungsunterlagen,
Teile bzw. Auszüge hiervon auch von den von ihm
angefragten Nachunternehmern vertraulich zu behandeln
sind. Soweit ein Bieter
zur Erstellung seines Angebotes seinerseits ein
Nachbieterverfahren dergestalt durchführt, dass er die
Ausschreibungsunterlagen
einer Vielzahl von Nachunternehmern zur Verfügung
stellt, gleich welchen Mediums der Bieter sich
bedient, insbesondere also auch
Internetauktionsplattformen, hat der Bieter
sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten des
Angebotsempfängers (Bauherrn)
iSd § 5 BDSG unkenntlich sind. Eine
angebotsunabhängige Weitergabe der
Ausschreibungsunterlagen ist untersagt. Verstößt der
Bieter gegen die vorstehenden Verpflichtungen wird er
vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die
Geltendmachung weiterer
Ansprüche gegen den Bieter bleibt in diesen Fällen
vorbehalten.
Ich / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich
falsche Erklärung im Angebot meinen / unseren
Ausschluss von weiteren
Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Ort: . . . . . . . . . . . .
Datum: . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Anlagen der Verträge wie Ausschreibung:
Bei der Ausführung von Bauleistungen des Projektes
gilt die VOB in aktuell gültiger Fassung Teil B und C
mit in diesen zusätzlichen
Vertragsbedingungen (ZVB) festgelegten Änderungen und
Ergänzungen. Die §§ ohne weiteren Angaben beziehen
sich auf die VOB/B.
Zu § 1 Art und Umfang der Leistung
1. Der Wortlaut des vom Architekturbüro NEUNWERK
Architekten verfassten Leistungsverzeichnisses ist
allein verbindlich, auch wenn
der Auftragnehmer für sein Angebot selbst gefertigte
Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat.
Ist im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Fabrikat
mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet worden
und fehlt die für das
Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im
Leistungsverzeichnis genannte als vereinbart.
2. Vertragsbestandteile werden:
- alle unter Punkt 1 Anlagen der Verträge wie
Ausschreibung der Bietererklärung erfassten Pläne,
Dokumente etc.
- ergänzende Unterlagen können bei beidseitigem
Einverständnis nachträglich in den Vertrag aufgenommen
werden. Heirzu zählen
u.a.weiterführende statische Unterlagen etc.
- bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in
der oben aufgestellten Reihenfolge.
Zu § 2 Vergütung
Keine Änderungen oder Ergänzungen zur VOB.
Zu § 3 Ausführungsunterlagen
1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde
gelegt werden, die vom Architekturbüro NEUNWERK
Architekten als zur
Ausführung gekennzeichnet sind. Der AN erhält die
notwendigen Planunterlagen in Papierform zweifach, auf
Wunsch als pdf oder dwg
Datei per Mail.
5. Alle Unterlagen, die der Auftragnehmer zu
beschaffen hat, sind dem Architekturbüro NEUNWERK
Architekten unaufgefordert und
rechtzeitig zur Zustimmung vorzulegen. Die
Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für die
Richtigkeit und Vollständigkeit
seiner Unterlagen wird durch die Zustimmung nicht
eingeschränkt.
Zu § 4 Ausführung
4a) Baustelleneinrichtungspläne sind dem AG bzw.
seinem Vertreter auf Verlangen rechtzeitig vor
Ausführung der Leistung zur Prüfung
und Freigabe vorzulegen. Die Prüfzeit beträgt 10
Arbeitstage.
4b) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die
Kosten für die Inanspruchnahme privaten und
öffentlichen Grundes mit den
Vertragspreisen abgegolten. Das gleiche gilt für
Wasser- und Energieanschlüsse. Siehe hierzu Regelungen
in den sonstigen
Vertragsbedingungen "Abzüge Netto".
Der Auftragnehmer beteiligt sich mit einem
prozentualen Anteil seiner Nettorechnungssumme an den
Kosten der Beistellungen durch
den Auftraggeber. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
-Bauleistungsversicherung: 0,0%
-Bauwasser: 0,0%
-Baustrom: 0,0%
-Sanitärunterhaltung: 0,0%
Die Benutzung von allen zur Verfügung gestellten
Einrichtungen und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr
des Auftragnehmers.
Zu § 5 Ausführungsfristen
als Vertragsfristen gelten die schriftlich fixierten
Termine auf Seite 1 und 3 des Vertrages. Der AN
verpflichtet sich zur Lieferung eines
Ablaufplans für das Gewerk. Zwischentermine auf
Grundlage dieses Ablaufplans gelten als
Vertragsfristen. Grundlage des Ablaufplans
bildet der Bauzeitenplan des Architekten. Solange der
Ablaufplan des AN nicht vorliegt, gilt der
Bauzeitenplan als bindend. Änderungen
der Terminplanung sind mit Vorlauf von mind. 12 Tagen
zum Starttermin schriftlich vorzulegen und gelten nur
bei beidseitiger
Anerkenntnis als bindend.
Zu § 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
1. Ansprüche aus Behinderung oder Unterbrechungen,
einschl. der Verlängerung von Ausführungsfristen, kann
der AN nur dann
geltend machen, wenn er diese dem Architekturbüro
NEUNWERK Architekten unverzüglich, schriftlich
anmeldet. Zugleich sind die für
die Festsetzung der Vergütung erforderlichen
Feststellungen mit der Bauleitung zu treffen.
Zu § 7 Verteilung der Gefahr
Ergänzung: Der AN hat eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener
Deckungssumme abzuschließen.
Zu § 8 Kündigung durch den Auftraggeber
Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB.
Zu § 9 Kündigung durch den Auftragnehmer
Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB.
Zu § 10 Haftung der Vertragsparteien
Die Bewachung und Verwahrung der Baubuden,
Arbeitsgeräte, Arbeitskleider und dergleichen des
Auftragnehmers und seiner
Erfüllungsgehilfen auch während der Arbeitsruhe ist
Sache des Auftragnehmers. Eine Haftung des Bauherren
ist
ausgeschlossen, auch wenn sich die Gegenstände auf
seinem
Grundstück befinden.
Hat der Bauherr aufgrund gesetzlicher Vorschriften den
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadenersatz zu
leisten, so steht
ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, wenn der
Schaden durch Verschulden des Auftragnehmers oder
seiner
Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
Wird der Bauherr von einem Dritten wegen eines
Schadens in Anspruch genommen, der auf einer
Verletzung der dem
Auftragnehmer obliegenden Verpflichtung beruht, hat
der Auftragnehmer dem Bauherren vor diesen Ansprüchen
unverzüglich
freizustellen.
Zu § 11 Vertragsstrafe
Verzug mit der Fertigstellung ist vereinbart mit 2
Tausendstel der Nettoabrechnungssumme pro Werktag, die
Obergrenze der
Vertragsstrafe ist mit 5% der Nettoauftragssumme
begrenzt. Auf §11 VOB/B wird verwiesen. Die
Vertragsstraffe kann bis zur
Schlußzahlung vorbehalten werden. Als
Ausführungsfristen gelten die Angaben auf dem
Deckblatt des Vertrags.
Zu § 12 Abnahme
Es wird eine formelle Abnahme gem. §12 VOB/B
vereinbart; §12 Nr. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. Die
Gefahrtragung richtet sich
ausschließlich nach §644 BGB.
Zu § 13 Mängelansprüche
Nr.4, (1) und (2), Für Mängelansprüche wird generell
eine Verjährungsfrist von 5 Jahren vereinbart, dies
gilt auch für vom Feuer
berührte Bauteile von Feuerungsanlagen
Zu § 14 Abrechnung
Rechnungen sind als Original-Rechnungen in Papierform
einzureichen. Abweichungen hierzu bedürfen der
schriftlichen
Zustimmung des Auftraggebers
Die Beteiligung des Auftraggebers an der Ermittlung
des Leistungsumfangs gilt nicht als Anerkenntnis.
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-,
Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die
Abschlagrechnungen
sind laufend zu nummerieren. Teilschlussrechnungen
sind nur bei Teilabnahmen zulässig.
Nachtragsleistungen sind unter Angabe des
Nachtragsauftrages in besonderen Abschnitten
auszuweisen.
Abschlag- und Schlussrechnungen und die notwendigen
Abrechnungsunterlagen sind in dreifacher Fertigung
einzureichen.
Zu § 15 Stundenlohnarbeiten
Die Anerkenntniswirkung gem. §15 Nr.3 Satz 5 wird
ausgeschlossen.
Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer
arbeitstäglich Stundenzettel einzureichen.
Der Auftragnehmer hat die Erstschrift der
bescheinigten Stundenzettel der Rechnung beizufügen.
Diese müssen das Datum, die
Bezeichnung der Baustelle, die Namen, die Berufs-,
Lohn- und Gehaltsgruppe der Arbeitskräfte, die
geleisteten Arbeitsstunden je
Arbeitskraft und die Art der Leistung enthalten.
Für angehängte Stundenlohnarbeiten sind gesonderte
Abschlagrechnungen aufzustellen, und in der
Nummernfolge der
Abschlagrechnungen einzuordnen.
Der Auftragnehmer ist auf Verlangen dem
Architekturbüro NEUNWERK Architekten verpflichtet, die
Lohnkosten anhand der
Lohnlisten nachzuweisen, soweit nicht
Stundenverrechnungssätze vereinbart wurden.
Zu § 16 Zahlung
Abschlagzahlungen werden mit einem abgerundeten Betrag
von höchstens 90 v.H. der Rechnungssumme gezahlt. Für
Stundenlohnarbeiten wird die Abschlagzahlung in voller
Höhe mit einem abgerundeten Betrag geleistet.
Schlussrechnungen werden nach mängelfreier
Schlussabnahme Höhe von 95 v.H. der freigegebenen
Rechnungssumme gezahlt, 5
v.H. dienen als Sicherheitsleistung für die volle Zeit
der Gewährleistung (siehe hierzu §17
Sicherheitsleistungen).
Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile werden gegen
Sicherheit in Höhe von 70 v.H. ihres Wertes gewährt.
Als Wert gelten
bei Fremdbezug die Einkaufspreise, bei Entnahme aus
dem Lager des Auftragnehmers die
Wiederbeschaffungspreise und bei
Eigenfertigung die Herstellkosten. Mit dem Antrag hat
der Auftragnehmer Aufstellungen einzureichen, aus
denen Menge, Wert
und Zeitpunkt der Anlieferung oder Bereitstellung der
Stoffe und der Bauteile und bei bereitgestellten
Bauteilen der
Bereitstellungsort hervorgeht. Die Abschlagzahlungen
sind nach Einbau der Stoffe und Bauteile bei den
folgenden Zahlungen
Ihrem tatsächlichen Anteil entsprechend zu verrechnen.
Als Tag der Zahlung gilt
bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln der
Tag der Übergabe oder der Einlieferung,
Bei Bezahlung durch Zahlkarte oder Postanweisung der
Tag der Einlieferung,
Bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des
Auftraggebers der Tag der Hingabe oder Absendung des
Auftrags
an die Post oder Geldanstalt.
Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto wird von jedem
Rechnungsbetrag abgezogen, für den die geforderten
Zahlungsfristen
eingehalten werden. Die Fristen beginnen mit dem
Eingang der prüfbaren Original-Rechnung im Büro
NEUNWERK Architekten.
Der Auftraggeber kann das angebotene Skonto abziehen,
wenn
- die Abschlagrechnung innerhalb von 10 Bankentagen,
- die Schlussrechnung nach 20 Bankentagen beglichen
wird.
- Als Bankentag gilt Montag bis Freitag exclusive
Feiertage NRW.
Zu § 17 Sicherheitsleistung
Für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem
Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung, die
Rückerstattung von Überzahlungen, einschl. Zinsen,
Schadenersatz und Gewährleistung hat der Auftragnehmer
eine Sicherheit in
Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme einschl. der
Umsatzsteuer für die volle Zeit der Gewährleistung zu
leisten. Die
Sicherheitsleistung hat spätestens mit der Einreichung
der Schlussrechnung über die ausgeführte Leistung zu
erfolgen.
Die Sicherheitsleistung kann nach mängelfreier
Schlussabnahme und geprüfter und freigegebener
Schlussrechnung auf ein
Sperrkonto eingezahlt werden, oder durch eine
unbefristete und unbedingt selbstschuldnerische
Bürgschaft eines "in den
Europäischen Gemeinschaften" zugelassenen
Kreditinstituten geleistet werden.
Die Sicherheit für Abschlagzahlungen für Stoffe und
Bauteile hat der Auftragnehmer mit Stellung des
Antrags zu leisten.
Urkunden und Gewährleistungsbürgschaften werden auf
Verlangen zurückgegeben, wenn die Verjährungsfrist für
Gewährleistung
einschl. Schadenersatz abgelaufen und die bis dahin
erhobenen Ansprüche auch auf Erstattung von
Überzahlung erfüllt
worden sind. Durch die Rückgabe von Urkunden werden
weitere Ansprüche auf Erstattung von Überzahlung nicht
berührt.
Urkunden über Abschlagzahlungsbürgschaften werden auf
Verlangen zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile,
für die
Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftragnehmers gelten nur dann, wenn sie vom
Auftraggeber
ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.
Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Zu § 18 Streitigkeiten
Gerichtsstand
Liegen die Vorraussetztungen für eine
Gerichtsvereinbarung nach § 38 Zivilprozessordnung
(ZPO) vor, ist der Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Bonn.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich in der
deutschen Sprache abgefasste Vertragswortlaut
verbindlich. Erklärungen
und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für
die Regelungen der vertraglichen und
außervertraglichen Beziehungen
zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei der Ausführung von Bauleistungen des Projektes
1. Allgemeines
1.1. Die Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der
Technik, der DIN EN 1504-2, der DIN V 18026, den
"Technischen Regeln Schutz und Instandsetzung von
Betonbauteilen" (DAfStb-Richtlinie) sowie den
Vorgaben des Systemherstellers auszuführen.
1.2. Das verwendete Beschichtungssystem muss ein
gültiges Prüfzeugnis für OS 11b gemäß DIN V 18026
aufweisen, einschließlich Nachweis der
Rissüberbrückungsklasse A3 (20 °C).
1.3. Abweichungen von dieser ZTV sind nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers
zulässig.
2. Untergrund
2.1. Der Untergrund muss tragfähig, sauber, trocken,
frei von Öl, Fett, Zementhaut und sonstigen
haftmindernden Schichten sein.
2.2. Oberflächenzugfestigkeit: = 1,5 N/mm² (Prüfung
nach Pull-off-Test).
2.3. Restfeuchte: = 4 M-% bei zementgebundenem
Untergrund.
2.4. Untergrundvorbereitung durch Kugelstrahlen oder
Fräsen, ggf. Nacharbeiten per Diamantschleifen,
anschließend gründliche Staubabsaugung.
3. Systemaufbau
3.1. Grundierung: Lösemittelfreies, niedrigviskoses
2K-Epoxidharz, porenfüllend auftragen.
3.2. Kratzspachtelung: Epoxidharz/Quarzsand-Gemisch
zur Poren- und Lunkerfüllung.
3.3. Rissüberbrückende Beschichtung: Elastische,
pigmentierte Polyurethan-Deckschicht, Schichtdicke =
2,5
mm, Rissüberbrückungsklasse A3.
3.4. Abstreuung: Vollflächig mit feuergetrocknetem
Quarzsand 0,30,8 mm, bis zur Sättigung.
3.5. Versiegelung: Farbig pigmentierte, UV-beständige
Polyurethanversiegelung, rutschhemmend
(mindestens R 11).
4. Anforderungen an das System
4.1. Klassifizierung: OS 11b nach DIN V 18026.
4.2. Mechanische Belastungsklasse I.
4.3. Chemische Beständigkeit gegen Tausalze, Benzin,
Diesel und Öle.
4.4. Frost-Tau-Wechsel-Beständigkeit.
4.5. Prüfung nach DIN EN 1062-7 (Rissüberbrückung).
4.6. Nachweis durch Prüfzeugnis eines anerkannten
Instituts.
5. Verarbeitung
5.1. Verarbeitung nur bei Untergrund- und
Umgebungstemperaturen zwischen +10 °C und +30 °C.
5.2. Relative Luftfeuchte = 80 %.
5.3. Taupunktabstand mind. 3 K.
5.4. Wartezeiten zwischen den Schichten gemäß
Herstellerangaben einhalten.
5.5. Mischungsverhältnis und Verarbeitungszeiten des
Materials strikt nach Herstellervorgaben.
6. Qualitätskontrolle
6.1. Schichtdickenkontrolle in jeder Lage mit
Protokoll.
6.2. Haftzugprüfung nach Fertigstellung
stichprobenartig.
6.3. Dokumentation aller Verarbeitungsschritte inkl.
Wetterdaten.
7. Abnahme
7.1. Die Abnahme erfolgt nach Sichtprüfung, Messung
der Schichtdicke und Überprüfung der
rutschhemmenden Eigenschaften.
7.2. Eventuelle Mängel sind unverzüglich zu beheben.
1. Allgemeines
Die Eignung des verwendeten Systems ist vom
Auftragnehmer in Form von Prüfzeugnissen nachzuweisen.
Allgemeine Baustelleneinrichtung:
die Tiefgarage ist in Betrieb. Der zu behanndelnde
Bereich der Tiefgarge wird in Abschnitten bearbeitet,
ein
entsprechender Staubschutz ist einzuplanen,
vorzuhalten und nach Baufortschritt umzusetzen
(Nebenleistung). Für staubintensive Arbeiten erfolgt
eien Sperrung der TG durch dem AG. Der Zeitraum ist
durch den AN anzugeben.
Für die Baustelleneinrichtung wird dem Auftragnehmer
nach Absprache mit dem Auftraggeber von der Bauleitung
ausreichend Platz in der Tiefgarge zugewiesen.
Außerhalb der Tiefgarge besteht die Möglichkleit der
offenen
Lagerung (Parkplatzfläche).
Das Einrichten der Baustelle, Materialcontainer (falls
erforderlich), Anlieferung von Geräten, Werkzeugen und
sonstigen Betriebsmitteln, die zur vertragsmäßigen
Durchführung der Bauleistung erforderlich sind, sind
mit
den Einheitspreisen abgegolten. Eingeschlossen ist das
Antransportieren, Vorhalten und nach Beendigung
der Arbeiten wieder Abtransportieren aller Geräte,
Materialien, Werkzeuge und Maschinen, ebenfalls alle
An- und Abfahrten des Personals, sowie das tägliche
Aufräumen und Säubern der Baustelle inkl. der
Entsorgung des Abbruchmaterials und des Strahlguts
soweit nicht in den Einzelpositionen erfasst.
Vorhaltezeit: gesamte Arbeitsdauer
Der Estrich ist ist geglättet ausgebildet.
Beton-Wände und -stützen sind mit Dispersionsfarbe
beschichtet.
Bauwasser und Baustromanschluss werden dem AN zu
Nutzung überlassen.
Die Eignung des verwendeten Systems ist vom
01 Vorbereitung
01
Vorbereitung
01.__. 1 Absperrmaßnahmen Die zu beschichtenden Flächen sind durch
Spannen von Absperrbändern vor unbefugten
Betreten und Befahren abzugrenzen. An
den Sperrbändern sind Warnhinweise mit
dem Datum der frühestmöglichen
mechanischen Belastbarkeit anzubringen.
das umhängen während der verschieidenen
Arbeitsabschnitte
ist damit abgegolten, Entsorgung inkl.
01.__. 1
Absperrmaßnahmen
20.00
m
01.__. 2 Staubschutzwände mobile Staubschutzwände / vorhänge mittels einer
Polyethylenfolie oder Hartfaserplatte einbauen,
vorhalten u,
ggfls umbauen oder versetzen und nach Abschluss
entfernen
01.__. 2
Staubschutzwände
30.00
m²
01.__. 3 Untergrundvorbereitung Untergrundvorbereitung durch Schleifen, Fräsen
für nachfolgende Beschichtung mit geeigneten Verfahren
an
Zementestrich, Pfeilern- und Wänden.
im Sockelbereich bis zu einer Höhe von 50 cm, im
Bodenbereich vollflächig
Untergrund: Zementestrich ohne Beschichtung, Beton mit
Dispersionsbeschichtung (Wand, Stützen)
01.__. 3
Untergrundvorbereitung
66.75
m²
01.__. 4 Kugelstrahlen Trockene Bodenflächen durch staubfreies Kugel-
strahlen intensiv behandeln, um labile Teile sowie
Verschmutzungen restlos zu entfernen. Randbereiche
sind maschinell von Hand nachzuarbeiten. Anschließend
gründlich mit dem Industriestaubsauger reinigen. Die
Oberfläche muss eine Haftzugfestigkeit von mind. 2,0
N/mm² aufweisen.
Anfallender Bauschutt ist durch den AN zu entsorgen.
Der Preis
für die Schutt- sowie Strahlgutentsorgung ist in den
Einheitspreis einzukalkulieren.
01.__. 4
Kugelstrahlen
O
1.00
m²
01.__. 5 Rauhtiefenbestimmung Messung der Rauhtiefe mit dem Sandflächenverfahren
nach Kaufmann gem. ZTV-SIB 90.
01.__. 5
Rauhtiefenbestimmung
2.00
St
01.__. 6 Prüfen der Abreißfestigkeit Überprüfen der Oberflächenzugfestigkeit der vorberei-
teten Oberfläche nach DIN 1048, Teil 2 Abschnitt 6,
im Beisein der Bauleitung. Die Ergebnisse (Prüfstelle,
Werte, Trennfall) sind in einem Protokoll festzuhalten
und der Bauleitung zu übergeben.
01.__. 6
Prüfen der Abreißfestigkeit
2.00
St
01.__. 7 Prüfen der Feuchtigkeit des Untergrundes Feuchtigkeit des Untergrundes im Beisein der Bau-
leitung mit einem CM-Gerät überprüfen. Die Ergebnisse
sind in einem Protokoll festzuhalten und der Baulei-
tung zu übergeben. Bei Feuchtigkeitswerten > 4 % sind
mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
01.__. 7
Prüfen der Feuchtigkeit des Untergrundes
O
1.00
psch
01.__. 8 Kontrolle des Taupunktes Vor Beginn der Beschichtungsarbeiten und während der
gesamten Beschichtungsmaßnahme ist der Taupunkt an-
hand der Oberflächentemperatur, Lufttemperatur und
Luftfeuchtigkeit laufend (mind.3x tägl.) zu kontrol-
lieren. Die gemessenen Werte sind in ein Protokoll
bzw. Bautagebuch einzutragen und der Bauleitung nach
Fertigstellung der Arbeiten zu übergeben. Liegen die
Temperaturen weniger als 3 Grad Celsius über dem
Taupunkt, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen
abzusprechen.
01.__. 8
Kontrolle des Taupunktes
O
1.00
psch
01.__. 9 Grundierung, Quarzeinstreuung Grundierung lösemittelfreies, niedrigviskoses
2K-Epoxidharz,
porenfüllend aufgetragen, Quarzeinstreuung 03/08 DF
01.__. 9
Grundierung, Quarzeinstreuung
66.75
m²
02 Wand- und Stützenfussanschluss
02
Wand- und Stützenfussanschluss
02.__. 1 Hohlkehle starr In allen innenliegenden Kanten sind
Hohlkehlen einzubauen.
die Haftflächen werden mit einem lösemittelfreien,
transparenten, mechanisch belastbaren,
zweikomponentigen
Epoxydharz grundiert. In die noch frische Grundierung
wird ein
Mörtel bestehend
aus 1 Gewichtsteil Epoxyharz
und 10 Gewichsteilen Quarzsand 02/07 (Körnung 0,2-0,7
mm)
eingebracht und mittels geeigneter Kelle in der
entsprechenden Form abgezogen und
geglättet.
Fabrikat: Remmers Epoxy ST 10
02.__. 1
Hohlkehle starr
22.00
m
02.__. 2 Sockelbeschichtung Herstellen einer Sockelbeschichtung an senkrechten und
wagerechten Flächen an Stützen, Wänden und Hohlkehlen,
einschl. Abklebe- und Beschneidearbeiten.
Sockelhöhe: 500 mm bis zur Hohlkehle
Horizontal 150mm
Arbeitsgänge: 2
1. Zwischenbeschichtung aus 2 Lagen mit Veschluss der
Poren
und Lunker
2. Endbeschichtung , witterungsbeständig , Oberfläche
seidenmatt
Oberflächenschutzsystem: OS 4 mit Zulassung für
vertikale
Flächen
Ausführung:
2 Beschichtungen mit Pinsel, Flächenstreicher,
Lammfellrolle oder Airless-Gerät. Wartezeit
zwischen den Arbeitsgängen nach Herstellervorschrift
beachten.
Fabr. : Remmers OS 4 (OS C) System 2
Verbrauch:
mind. 0,9 l/m² Remmers OS Concre-Fill
mind. 0,4 l/m² Remmers Color PA (Betonacryl)
angeb. Fabrikat:...............................
02.__. 2
Sockelbeschichtung
15.40
m²
02.__. 3 Duraflex Fugenprofil SB Lieferung und Einbau eines Dehnfugenprofils, Typ SB,
Aluminium-Trägerprofilen und einer Einlage
aus thermoplastischem Elastomer (EPDM)
Höhe 20mm, Breite 34mm
Hersteller:
DURAL GmbH & Co. KG
Postfach 1348
D-56403 Montabaur
Tel. +49 [0] 26 02 / 92 61- 0
Fax +49 [0] 26 02 / 92 61- 50
welcome@dural.de
www.dural.de
angeb. Fabrikat:-----------------
02.__. 3
Duraflex Fugenprofil SB
O
1.00
m
03 Beschichtung der Fläche
03
Beschichtung der Fläche
03.__. 1 Flächenbeschichtung Erstellen einer Flächenbeschichtung mit wagerechte
Flächen
auf Zementestrichboden, einschl. Abklebe- und
Beschneidearbeiten.
Arbeitsgänge: 2
1. Zwischenbeschichtung aus 2 Lagen mit Veschluss der
Poren
und Lunker
2. Endbeschichtung , witterungsbeständig , Oberfläche
PU
Color ZS,Quarzeinstreuung
Oberflächenschutzsystem: OS DECK 11b
Ausführung:
2 Beschichtungen
zwischen den Arbeitsgängen nach Herstellervorschrift
beachten.
Fabr.: Remmers Deck OS 11b und Quarzsand 0,1-0,3mm
angeb. Fabrikat:...............................
03.__. 1
Flächenbeschichtung
53.00
m²
03.__. 2 Flächenversiegelung Liefern und Aufbringen einer Kopfversiegelung auf
der abgestreuten Fläche mit einem pigmentierten
Epoxydharz.
gewähltes Produkt oder gleichwertig:
Remmers Epoxy Color Top
Anwendungsbereiche:
- Kopfversiegelung in Remmers Deck OS 11a-II
bzw. Remmers Deck OS 11b-II
Eigenschaften:
- Flexibilisiert
- Mechanisch u. chemisch belastbar
Fabr. Remmers Epoxy Color Top
gewähltes Produkt: ....................
03.__. 2
Flächenversiegelung
53.00
m²
04 Risse
04
Risse
Risse im Bereich neuen Estrichfläche
Risse im Bereich neuen Estrichfläche
04.__. 1 Risse öffnen Auftrennen der Risse> 2 mm, Fugenquerschnitt
gem. DIN 18540.
04.__. 1
Risse öffnen
O
1.00
lfm
04.__. 2 Verdämmung von Rissen zur
Bohrlochinjektion Verdämmung von Rissen :
Einbringen von Epoxymörtel die frische grundierte
Fläche,
verdichten und glätten.
Fabrikat: Remmers Reparaturmörtel EP 2K.
Verbrauch:
ca.:0,3 - 0,5 kg/m² Remmers Epoxi BH 100
ca.:1,7 kg/m² Remmers Reparaturmörtel 2K
angebotenes Fabrikat:.................................
04.__. 2
Verdämmung von Rissen zur
Bohrlochinjektion
O
1.00
m²
04.__. 3 Einbringen von Bohrlöchern zur
Rissverpressung mit Injektionsharzen Die Bohrlöcher zur Aufnahme der Einfüllstutzen entlang
des
Rissverlaufes beidseitig, versetzt um eine halbe
Bauteildicke, im
Winkel von 45 °, im Abstand der halben Bauteildicke zur
Rissmitte hin bohren.
Bohrlochtiefe mindestens 70 % der Bauteildicke.
Bohrlochdurchmesser entsprechend der Packer bzw.
Einfüllstutzen. Packer einsetzen und fixieren.
04.__. 3
Einbringen von Bohrlöchern zur
Rissverpressung mit Injektionsharzen
O
1.00
lfm
04.__. 4 Kraftschlüssiges Verpressen von Rissen Kraftschlüssiges Schließen und Verpressen von
Rissen in Betonflächen, die Injektion erfolgt über
Injektionspacker (s. vorh. Position).
Eigenschaftsprofil:
Geprüft für das Verpresssen von Rissen im Bereich von
Fahr-
un Parkbereichen .
Das Einbringen des Injektionsmaterials erfolgt
über eine Injektionspumpe mit regelbarem Druck.
Fabrikat: Remmers Injektionsharz 100
angeb. Fabrikat:................................
04.__. 4
Kraftschlüssiges Verpressen von Rissen
O
1.00
kg
04.__. 5 Ausbauen der Injektionspacker
Remmers Rapidhärter / Remmers Montagemörtel Ausbauen der Injektionspacker. Schließen
der Löcher
Fabrikat: Remmers Rapidhärter
Verbrauch 2,0 kg/l Hohlraum Remmers Rapidhärter
angebotenes Fabrikat:..............................
04.__. 5
Ausbauen der Injektionspacker
Remmers Rapidhärter / Remmers Montagemörtel
O
1.00
kg
04.__. 6 Verdämmung ausbauen Entfernen der Rissverdämmung durch abstemmen oder
abstrahlen, Ausführung nach Wahl des Bieters. Der
Bauschutt
wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen,
inkl.
Entsorgungskosten .
04.__. 6
Verdämmung ausbauen
O
1.00
m²
04.__. 7 Risse verschließen - EP-Harz Verschließen von Rissen und Arbeitsfugen durch eine
Pinselinjektion mit einem 2K-EP Harz.
Anschließend oberflächenbündiges Abspachteln mit
Epoxidharz
und Stellmittel.
Produkt: Remmers Epoxy BH 100
Angebotenes Produkt: ..........................
04.__. 7
Risse verschließen - EP-Harz
O
1.00
m
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.__. 1 Dokumentation Dokumentation der fertig gestellten Arbeiten inkl.
aller
notwendigen Messungen / Protokolle etc.
Die Dokumentation beinhaltet außerdem den Wartungsplan
sowie Hinweise für die geeignete Pflege des Belags in
Form von
Produktblättern.
Die Dokumentation ist dem AG nach Beendigung der
Arbeiten
in geordneter Form zu übergeben.
05.__. 1
Dokumentation
1.00
Psch
05.__. 2 Wartungsvertrag Kontrolle/ visuelle Beurteilung des Belags, sowie der
Anschlüsse an andere Bauteile, aufgehende Wände und
Bewegungsfugen durch 1-malige Begehung / Jahr. Das
Ergebnis ist in einem Begehungsprotokoll festzuhalten.
Auffälligkeiten sind zu vermerken und dem AG zu
übermitteln.
Häufigkeit der Begehung: 1 Stk/ Jahr
05.__. 2
Wartungsvertrag
O
1.00
Psch
05.__. 3 Stundenlohnarbeit / Facharbeiter Stunde(n) eines Facharbeiters für nicht erfasste
Leistungen gegen besonderen Nachweis einschließlich
aller Lohnnebenkosten.
05.__. 3
Stundenlohnarbeit / Facharbeiter
1.00
h
05.__. 4 Stundenlohnarbeit / Helfer Stunde(n) eines Helfers für nicht erfasste Leistungen
gegen besonderen Nachweis einschließlich aller
Lohnnebenkosten.
05.__. 4
Stundenlohnarbeit / Helfer
1.00
h
05.__. 5 Stundenlohnarbeit / Auszubildender Stunde(n) eines Auszubildenden im ..... Lehrjahr für
nicht erfasste Leistungen gegen besonderen Nachweis
einschließlich aller Lohnnebenkosten.
* Hinweis / Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sollten nur für Leistungen
geringeren Umfangs, die überwiegend Lohnkosten
verursachen, mit realistischen Mengenansatz aufgenommen
werden. Siehe auch VOB/A, §7, Abs. 1, Nr. 4.
05.__. 5
Stundenlohnarbeit / Auszubildender
1.00
h
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