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Baubeschreibung Baubeschreibung
Die AWO-Bezirksverband Mittelrhein e.V. beabsichtigt auf dem Grundstück
"Am Sommerberg 86" in 51503 Rosrath eine 4-gruppige Kindertagesstätte mit U3 Betreuung zu errichten. Das Grundstück wurde im Vorfeld, vor ca. 5 Jahren bereits einmal gerodet.
In der Zwischenzeit hat die Natur die Fläche insoweit zurückgewonnen als dass jetzt höheres Buschwerk und kleinere Bäume gerodet werden müssen. Im Zuge der Rodungsarbeiten in 2020 wurde versäumt einen 2-stämmigen Baum zu fällen. Dieser muss jetzt gleich zu Beginn der Arbeiten gefällt werden, da ansonsten die Pfahlgründung in diesem Bereich nicht ausgeführt werden kann. Die Baustellenzufaht kann direkt von der Straße "Am Sommerberg" erfolgen.
Es ist aus vorherigen Maßnahmen noch ein Zufahrtstor vorhanden, welches jetzt als Baustellenzufahrt genutzt werden kann. Die Baustelle ist nach den Erfordernissen mit einem Bauzaun einzuzäunen, wobei die Ausführung nach dem Baustelleneinrichtungsplan erfolgen soll, weil es nicht sinnvoll ist jede Seite zu sichern. Eine Unterkellerung des Gebäudes ist nicht geplant. Der Aushub auf der Baustelle muss zunächst so erfolgen, dass eine geeignete Ebene für die Pfahlgründung also eine geeignete ca. 50 cm starke Beto-RC hergestellt werden soll. Diese Arbeitsebene ist direkt auf die für die Konstruktion der Gründung passende Höhe einzubauen. Für die Flächen welche die Baustelle als Lager und Rangierplätze benötigt werden, werden ebenfalls mit Beto-RC befestigt und auf eine pasende Höhe eingebracht, sodass diese direkt als Tragschicht für die Freiflächen verwendet werden kann. Nach Herstellung der Pfähle müssen zunächst die Grundleitungen eingebaut werden danach erfolgt koordiniert der Aushub für die Pfahlkopfbalken im Bereich der RC Tragschicht. Durchführungen von Grundleitungen durch Fundamente oder unter Fundamenten sind gem. den Angaben Fachplanung und Statik auszuführen. Unter der Bodenplatte zwischen den Pfahlkopfbalken erfolgt der Einbau einer kapillarbrechenden Schicht von ca. 15 cm Höhe, wobei für Diese auch der seitl. gelagerter Aushub im Beto RC für die Pfahlkopfbalken der Arbeitsebene für die Pfahlgründung verwendet werden kann, wenn dieser nicht Wesentlich verschmutzt ist. Die 25 cm starke Bodenplatte bildet die Grundlage für die weiteren Rohbauarbeiten, welche im wesentliche als Massivbau mit Stahlbeton- oder KS-Wänden mit Stahlbetondecken einschl. der Decke über dem ersten Obergeschoß= Decke zum Flachdach. Die äusseren Fluchttreppen werden als aussenliegende Stahltreppen im freien Lüftstrom vom Gewerk Stahlbau errichtet, vom Gewerk Rohbau sind dafür lediglich Einbauteile in Form von Isokörben oder Ähnlichem geplant. Die Fensteranlagen sind als Kunststofffensteranlagen mit folierter, farbiger Oberfläche geplant. Stark genutzte Aussen- und Eingangstüren werden als Alu-Glas-Metallbau-Elemente geplant. Für den sommerlichen Wärmeschutz sind Aussen-Raffstoren und bei den Aussentüren ist Sonnenschutzglas geplant. Die Fassade wird als sogenanntes Wärmedämmverbundsystem mit einer Oberfläche aus Klinkerriemchen vorgesehen. Das Flachdach über 1.OG wird als bituminos abgedichtetes Dach auf EPS Gefälledämmung geplant und ist als Gründach mit extensiver Begrünung vorgesehen. Eine Photovoltaikanlage ist in Planung inkl der Konstruktion für die Auflagerung der Paneele. Die Dachrandaufkantung wird mit einen Abschluß aus einem Al-Dachrandsystemprofil abgeschlossen. Die Flachdachbereiche über EG=Terrassen werden ebenfalls als Flachdach mit EPS Dämmung und bituminöser Abdichtung und Plattenbelag im Splittbett geplant. Dachrandaufkantungen werden mit einer Attikabekleidung abgedeckt. Der Dachrand ist als Betonkonstruktion so hochgeführt, dass dieser als Absturzsicherung dienen kann. Fassadenrinnen auf dem Dach erstes OG müssen vor jeder Aussentür angeordnet werden. Diese Aussentüren werden mit sogenannten 0-Schwellen ausgeführt und stellen somit Sonderkonstruktionen dar, da diese von der Norm 18531 abweichen, da Sie im Sinne der DIN 18040 nahezu schwellenlos ausgeführt werden müssen.
Der Innenausbau erfolgt Kitakonform. Die Temperierung erfolgt über eine Fussbodeheizung.
Die Unterdämmung wid vom Gewerk Estrich erstellt, Tackerplatte und Heizrohre sowie Dehn- fugen/Hüllroher etc... werden vom Gewerk TGA erstellt, der Estrich wird wieder vom Gewerk Estrich eingebaut. Die Innenwände und auch die Innenseite der Aussenwände erhalten, soweit sie nicht aus Giskarton bestehen oder sonstige fertige Oberflächen haben werden, mit einem Gipsputz versehen. Nichttragende Innenwände werden als Gipskartonkonstruktionen ausgeführt. Abhangdecken sind als GK- und GK-Lochdecken geplant und in Nebenräumen sind teilweise OWA Decken geplant. Oberbeläge sind als Linoleumbelag geplant. Die Aussenanlagen werden im Rahmen des Objekts über einen Freiflächenplaner abgewickelt. Die Schnittstellen für Leitungen werden ausserhalb des Fassadengerüst ca. 2 m ausserhalb des Gebäudes angeordnet.
Baubeschreibung
07 Abdichtungsarbeiten und sonstige Arbeiten
07
Abdichtungsarbeiten und sonstige Arbeiten
ZTV für Abdichtung, Dämmung Sonstiges ZTV für Abdichtung, Dämmung Sonstiges
1.) Allgemeine Vorschriften und Gutachten
Neben DIN 18299 sind DIN 1053,1045, 1055, 4102, 4103,
4108, 4109, 18531, die aktuelle
Energieeinsparverordnung und die sonstigen
fachspeziefischen Vorschriften (anerkannten Regeln der
Technik) zwingend zu beachten einschl. DIN 18202
Masstoleranzen im Hochbau. Im weiteren ist der
Wärmeschutznachweis des Büros LWS stand 15.07.2021 für
das EG zu beachten. Zwingend zu beachten ist das
Bodengutachten IGW - Wuppertal vom 19.03.2021.
Im Weiteren gelten selbstverständlich alle Vorschriften
der Bauberufsgenossenschaften /
Unfallverhütungsvorschriften, alle Gesetze zum Schutz
der Arbeitnehmer, sowie die Verordnung über Arbeits-und
Gesundheitsschutz auf Baustellen "Baustellenverordnung"
. Es gelten für die Ausführung der Leistungen auch die
Arbeitsstättenverordnung und die sonstigen
einschlägigen Verordnungen und Richtlinien des
Gesetzgebers.
Grundsätzlich gelten für die Kalkulation alle DIN
Normen in der 3 Monate vor dem Einreichungstermin
gültigen Version. Sofern sich Normen vor der
Ausführung ändern oder sich Änderungen der Normungen
abzeichnen (z.B. durch Gelbdrucke) die zu einer
Ausführungsänderung führen könnten so ist die
Verständigung mit dem AG zu suchen und die Änderung
nach Abstimmung vorzunehmen.
Darüber hinaus sind die Verarbeitungsrichtlinien der
Hersteller als Vertragsbestandteil zu erfassen.
2.) Allgemeine Forderungen
Alle zuvor in BVB, BVB TVgG NRW, ZTV und LV gestellten
Anforderungen und Leistungen sind mit den
Angebotspreisen zu erfassen. Alle Leistungen sind
funktionsfähig anzubieten. Alle Angaben im LV sind
Mindestanforderungen. Die Leistungsbeschreibung dient
der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass die
Leistung nicht erschöpfend beschrieben ist, so hat es
dieses schriftlich vor Angebotsabgabe mitzuteilen.
3.) Art der Ausführung und Abrechnung
In den Einheitspreisen ist die Baustelleneinrichtung
für die Belange des Auftragnehmers vollständig zu
erfassen, dies bezieht sich auch auf erforderliche
Unterkünfte, Sanitäre Einrichtungen etc.. für die
Belange des Auftragnehmers. Der AG stellt keine
Räumlichkeiten zur Verfügung. Auf dem Grundstück
zugehörig zur Baustelle sind Flächen für
Tagesunterkünfte, Lager, Magazin vorhanden. Diese
werden nach Bedarf den jeweiligen Gewerken zugeordnet
zur Verfügung gestellt. Es wird eine/mehrere
Baustellentoilette(n) seitens des AG auf der Baustelle,
entsprechend dem Bedarf, zur Verfügung gestellt.
Sollten innerhalb der Ausführungszeichnungen
Maßdifferenzen oder andere Unstimmigkeiten festgestellt
werden, so sind in jedem Falle die Entscheidungen durch
die Bauleitung zu erwirken. Alle Pläne sind vom
Auftragnehmer vor Beginn in eigener Verantwortung zu
überprüfen.
Die ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich in fix
und fertiger Ausführung einschl. aller Materialien
sofern dies im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich
anders beschrieben ist.
Für die Abrechnung gilt grundsätzlich die VOB/C in
Ihrer aktuellen Fassung.
Der Auftraggeber stellt die Anschlüsse für Bauwasser
auf dem Grundstück zur Verfügung. Im Gebäude werden
Anschlüsse für Baustrom auf jeder Etage zur Verfügung
gestellt. Der Auftragnehmer kann ab diesen Punkten für
seine belange Strom und Wasser entnehmen, die
Verteilung bis zum Arbeitsort ist Sache des
Auftragnehmers.
Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsbereiche ist Sache
des Bieters/Auftragnehmers. Es wird seitens des AG nur
eine Beleuchtung der Fluchtwege gestellt.
Kostenbeteiligung für Baustrom/Wasser/ Baustellentoilette: siehe BVB
Kostenbeteiligung für Bauleistungsversicherung: siehe BVB
4.) Gestellung der Einmesspunkte:
Seitens des Bauherrn werden die Hauptachsen und ein
Höhenpunkt auf dem Gelände im Rahmen des Titels 1
übergeben. Diese sind zu sichern wie im Titel 1
beschrieben. Darauf aufbauend hat der Auftragnehmer
alle Leistungen eigenverantwortlich einzumessen. Alle
Einmesspunkte des Auftragnehmers sind
eigenverantwortlich zu sichern.
5.) Pflichten des Auftragnehmers
Die durchzuführenden Arbeiten sind in voller
Eigenverantwortung des Auftragnehmers auszuführen. Dies
bezieht sich auf:
- die sach- und fachgerechte Durchführung,
- eigenständige Koordination mit den beteiligten
Nebengewerken, sodass alle Beteiligten
Gelegenheit haben Ihre Arbeiten termingerecht
auszuführen.Es besteht Koodinationspflicht!
- den Schutz gegen Unfallgefahren,
- das Absichern der eigenen Baustelle,
- das Reinigen der evtl. durch Transporte verschmutzten
öffentlichen Verkehrswege
6.) Baustellenbeschreibung sonstige besondere Hinweise
:
siehe Baubeschreibung
7. Dokumentationsunterlagen:
Vom Bieter sind Dokumentationsunterlagen für die
verwendeten und eingebauten Materialien vorzulegen
welche folgende Informationen enthalten müssen:
1.) Fachfirmenbescheinigung, mit Bestätigung, dass die
Arbeitennach den anerkannten Regeln der Technik und den
einschlägigen Vorschriften ausgeführt sind.
2.) Eine Liste der verarbeiteten Materialien mit Angabe
des Einsatzortes
3.) Prüfzeugnisse der verwendeten Materialien
4.) Prüfen und Übergeben der Ergebnisse der Nachweis
der Güte der Stoffe und Bauteile sowie der Überwachung
der Konformität des Betons.
5) Fabrikationsnachweis aller eingebauten Materialien
incl. der Wärmedämmung nach Erfordernis nach Muster der
Bauherrnschaft bzw. der Bauleitung
ZTV für Abdichtung, Dämmung Sonstiges
Besondere Hinweise zur Ausführung der Abdichtungen Besondere Hinweise zur Ausführung der Abdichtung
A.) Der Sockelbereich des Erdgeschosses des nichtunterkellerten Gebäudes wird in
mit einer mineralischen Dichtbeschichtung nach DIN 18533- Lastfall W1.2 E mit
Drainanlage gegen Bodenfeuchte und Spritzwasser abgedichtet. Die Bauteile im
Sockelbereich des Erdgeschosses sind als Stahlbetonbauteile geplant. Uneben-
heiten an den Ansatzpunkten sind nicht auszuschließen, insbesondere die Über-
gänge und Kehlen sind ggf. uneben. Die Abdichtung ist bis 30 cm über das Gelände
zu führen und mindestens 10 cm über die Fuge Bodenplatte am Fundament herun-
ter zu führen.
B.) Unter den Mauerwerkswänden im EG bzw. auf Bodenplatten gegen Erdreich müssen
auf Dichtstreifen G 200 DD besandet aufgebracht werden, welche in passenden Breite
so ausgeführt müssen, dass diese Streifen mit einer Dichtbahn gegen aufsteigende
Feuchtigkeit nach DIN 18533 angeschlossen werden können. Die Dichtbahnen müssen
z.B. an aufgehenden Betonwänden bis OK Estrich hochgeführt werden.
C.) Bauseitig wird die Bodenplatte mit einer Abdichtung gegen aufsteigender Feuchtigkeit
und nichtstauendes Sickerwasser geeignet nach DIN 18533 abgedichtet werden können.
Das Mauerwerk muss vom Bieter passend mit Dichtstreifen bestückt werden sodass
PE Abdichtung 3 mm stark dort angeschlossen werden kann.
Besondere Hinweise zur Ausführung der Abdichtungen
07.__.0010 Einsatzpauschale für Kernbohrungen für An- und Abfahrt pro abgerufenem Einsatz
einschliesslich Einrichtung.Einsätze, die über einen
Arbeitstag dauern werden nur 1 x vergütet.Sonst wie
ZTV.
07.__.0010
Einsatzpauschale für Kernbohrungen
2.00
psch
07.__.0011 Kernbohrungen in Mauerwerkswänden 17,5 bis 24 cm Du 100 mm Bohrungen einschließlich Aufsaugen des Bohrwassers und
Reinigung der Verschmutzung und Abtransport und
Entsorgen des Bohrkernes; in Aussenwänden und
Innenwänden aus KS Mauerwerk, Arbeitshöhe bis 3,4 m
einschl. Leiter-/Gerüssttellung des Bieters.Abgerechnet
wird dieLänge des Bohrkernes in cm.Alles in fix und
fertiger Leistung.
Sonst wie ZTV.
07.__.0011
Kernbohrungen in Mauerwerkswänden 17,5 bis 24 cm Du 100 mm
100.00
cm
07.__.0012 Kernbohrungen in Mauerwerkswänden bis 24 cm Du 150 mm Kernbohrung genau wie Vorposition, jedoch Querschnitte
DN 150 mm
07.__.0012
Kernbohrungen in Mauerwerkswänden bis 24 cm Du 150 mm
100.00
cm
07.__.0013 Kernbohrungen in Stahlbetonwänden bis 17,5 cm Du 100 mm Bohrungen einschließlich Aufsaugen des Bohrwassers und
Reinigung der Verschmutzung und Abtransport und
Entsorgen des Bohrkernes; in Aussenwänden und
Stahlbeton, Arbeitshöhe bis 3,4 m einschl. Leiter-/
Gerüssttellung des Bieters.Abgerechnet wird dieLänge
des Bohrkernes in cm.Alles in fix und fertiger
Leistung.
Sonst wie ZTV.
07.__.0013
Kernbohrungen in Stahlbetonwänden bis 17,5 cm Du 100 mm
90.00
cm
07.__.0014 Kernbohrungen in Stahlbetonwänden bis 17,5 cm Du 150 mm Kernbohrung genau wie Vorposition, jedoch Querschnitte
DN 150 mm
07.__.0014
Kernbohrungen in Stahlbetonwänden bis 17,5 cm Du 150 mm
90.00
cm
07.__.0015 Kernbohrungen in Stahlbetonfussböden bis 25 cm Du 100 mm Kernbohrung, genau wie in Vorposition beschrieben,
jedoch Stahlbetonfussböden und Querschnitt ca. 100 mm.
Das erabfallen des Kerns ist durch geeignete Maßnahmen
zu verhindern.
07.__.0015
Kernbohrungen in Stahlbetonfussböden bis 25 cm Du 100 mm
100.00
cm
07.__.0016 Kernbohrungen in Stahlbetonfussböden bis 25 cm Du 150-180 mm Kernbohrung, genau wie in Vorposition beschrieben,
jedoch Stahlbeton und Querschnitt ca. 150-180 mm.
07.__.0016
Kernbohrungen in Stahlbetonfussböden bis 25 cm Du 150-180 mm
100.00
cm
07.__.0017 Kernbohrungen in Stahlbeton Fundamenten bis 60 cm Du = 150-200 mm Kernbohrung, genau wie in Vorposition beschrieben,
jedoch Stahlbeton von Fundamenten und Querschnitt ca.
600 mm.
07.__.0017
Kernbohrungen in Stahlbeton Fundamenten bis 60 cm Du = 150-200 mm
120.00
cm
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