Planungsarbeiten
Deponie Eiterköpfe Neubau einer Umschlaghalle
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Deckblatt - Los 2 Deponie Eiterköpfe Neubau einer Umschlaghalle Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm Los 2 Hochbau
Deckblatt - Los 2
Inhalt LV 2 Hochbau Umschlaghalle Inhalt LV 2 Hochbau Umschlaghalle Diese Leistungsbeschreibung ist eine Zusammenstellung der Leistung und der Lieferung des Auftragsnehmer (weiter als AN genannt) als Teilfunktionsausschreibung und besteht aus folgenden Teile: - LV 2 Hochbau (Neubau einer Umschlaghalle mit einer Verladehalle für medizinische Abfälle, samt freistehenden Treppenturm, Pumpenhaus und 2 Systemcontainern) - Anhang A: Zeitplan LPH8-9 - Anhang B: Pläne laut Planverzeichnis - Anhang C: Standsicherheitsnachweise, Entwurfsplanung Tragwerk - Anhang D: Einweisungen - Anhang E: Schnittstellenliste - Anhang F: Baugrundgutachten - Anhang G: Brandschutzkonzept - Anhang H: Preisblatt - Anhang I: Prüfbericht vom 26.03.2025 mit Anhängen Die, in die folgende teilfunktionale Ausschreibung, eingebundenen Positionen und Massen stellen nur einen Teil des gesamten Liefer- und Leistungsumfangs dar. Die Positionen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese dienen nur der Unterstützung des Bieters zur Preisfindung. Die Verantwortung zur Preisfindung des gesamten Liefer- und Leistungsumfangs liegt beim Bieter. Dieser muss eigenverantwortlich Mengen und Massen ermitteln und einen Preis für die komplette Leistung kalkulieren. Leistungen, die in den Pos. nicht beschrieben sind, jedoch notwendiger Bestandteil des Liefer- und Leistungsumfanges sind, müssen vom Bieter kalkuliert und berücksichtigt werden und werden nicht gesondert vergütet. Dieses hat auch dann Gültigkeit, wenn in einzelnen Textpassagen der Positionen auf eine zusätzliche Vergütung hingewiesen wird.
Inhalt LV 2 Hochbau Umschlaghalle
Vorbemerkungen Los 2, Teil I I.      Vorbemerkungen Leistungsbeschreibung 1.     Veranlassung Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (nachfolgend kurz: AZV) betreibt nahe der Ortsgemeinden Ochtendung, Plaidt und Saffig die Zentraldeponie Eiterköpfe. Auf der Zentraldeponie wurden seit 1983 bis zum Jahr 2005 unvorbehandelte Siedlungsabfälle und hausmüllähnliche Abfälle deponiert. Infolge des Ablagerungsverbots für unbehandelte Siedlungsabfälle erfolgt seit Mitte 2005 die Ablagerung von vorwiegend mineralischen und inerten Reststoffen. Die im Verbandsgebiet gesammelten Siedlungsabfälle und andere getrennt erfasste Fraktionen werden seitdem auf dem Gelände der Deponie aus den Sammelfahrzeugen in LKW umgeladen und anschließend konzentriert in die jeweiligen Anlagen zur weiteren Abfallbehandlung transportiert. Die Deponie umfasst aktuell sechs Deponieabschnitte (DA 1-6) und soll sukzessive um zwei weitere Deponieabschnitte 7 und 8 erweitert werden. Der Abfallumschlag für den Restabfall, den Sperrabfall, Bioabfall und den Bau- und Abbruchabfall aus dem Verbandsgebiet des AZV findet derzeit auf offenen Umschlaganlagen auf dem Deponiekörper im Bereich der DA 4.1, 5 und 6 statt. Aufgrund der anstehenden Verfüllung dieser Deponieabschnitte infolge ausgehender alternativer Ablagerungsflächen müssen diese Anlagen jedoch verlagert werden. Der Abfallumschlag soll außerdem zukünftig nicht mehr im Freien, sondern eingehaust stattfinden. Hierdurch wird eine weitestgehende Reduzierung der entstehenden Emissionen gewährleistet. Die hier beschriebenen Baumaßnahmen sehen die Errichtung einer Umschlaghalle vor, welche für den Abfallumschlag verschiedener Fraktionen an ein und demselben Standort auf dem Gelände des AZV genutzt werden soll. Die Halle wird größtenteils auf dem bestehenden Deponiekörper in Süden des Gesamtstandortes errichtet. Die in diesem Bereich vorhandene Infrastruktur ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Halle nicht ausreichend. Mit ihrer Errichtung sind daher umfangreiche Tiefbau- und Infrastrukturarbeiten verbunden. Die Anordnung der einzelnen Komponenten des neu zu realisierenden Umschlagbereiches ist in dem nachfolgenden Lageplanausschnitt dargestellt. 2.     Allgemeines zu Ausschreibung und Vergabe Die gesamte Baumaßnahmen besteht aus 5 Losen. 4 davon werden parallel ausgeschrieben. Die sind wie folgend geteilt: Los 1:          Tiefbau & Kanalisation inkl. Waage + Becken Los 2:          Hochbau (von Gründung bis Verschließungen der Halle und angrenzenden Bauteile)                                        - Auf der Baustelle für Koordinierung der Baumaßnahmen verantwortlich Los 3:          TGA Elektro Los 4:          PV-Anlage (zeitlich versetzt) Los 5:          Löschanlage Diese Ausschreibung ist eine teilfunktionale Ausschreibung mit Teilmengen. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das Los 2           Hochbau. Liefer- und Leistungsumfang des Los 2 ist die Planung und Errichtung der folgenden Bauteile als in sich geschlossenen Leistung : - Umschlaghalle mit Verladung, separatem Bereich für Krankenhausabfälle und Schüttboxen - Treppenturm - Systemcontainer für Schaltanlagen - Systemcontainer mit Sozialräumen - Pumpenhaus mit unterliegender Löschwasserbecken und seitlich angeordnetem Sandfang Die, in die folgende teilfunktionale Ausschreibung, eingebundenen Positionen und Massen stellen nur einen Teil des gesamten Liefer- und Leistungsumfang da. Die Positionen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese dienen nur der Unterstützung des Bieters zur Preisfindung. Die Verantwortung zur Preisfindung des gesamten Liefer- und Leistungsumfangs liegt beim Bieter. Dieser muss eigenverantwortlich Mengen und Massen ermitteln und einen Preis für die komplette Leistung kalkulieren. Leistungen, die in den Positionen des LV nicht beschrieben sind, jedoch notwendiger Bestandteil des Liefer- und Leistungsumfanges sind, müssen vom Bieter kalkuliert und berücksichtigt werden und werden nicht gesondert vergütet. Dieses hat auch dann Gültigkeit, wenn in einzelnen Textpassagen der Positionen auf eine zusätzliche Vergütung hingewiesen wird. Der Bieter hat bei Erhalt der Vergabeunterlagen diese auf Vollständigkeit zu überprüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig sein, sind fehlende Seiten unverzüglich bei der ausschreibenden Stelle anzufordern. Die dem Bieter zugänglich gemachten Unterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des eventuell folgenden Auftrags benutzt werden. Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Dem Bieter wird empfohlen, die Baustelle vor Angebotsabgabe und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber (nachfolgend AG oder AZV) zu besichtigen. Größere Abweichungen von der Entwurfsplanung müssen frühzeitig mit dem Bauherrn kommuniziert werden. Liefer- und Leistungsgrenzen des Los 2 Errichtungsarbeiten für die Umschlaghalle (Rohbau und Ausbau)                                        Beginn UK Sauberkeitsschicht.                                        Endet innerhalb der Liefer- und Leistungsgrenzen. Errichtungsarbeiten für den Treppenturm (Rohbau und Ausbau)                                        Beginn innerhalb der Liefer- und Leistungsgrenzen.                                        Endet innerhalb der Liefer- und Leistungsgrenzen. Errichtungsarbeiten für den Systemcontainer (Rohbau und Ausbau)                                        Beginn UK Sauberkeitsschicht.                                        Endet innerhalb der Liefer- und Leistungsgrenzen. Errichtungsarbeiten für das Pumpenhaus mit Löschwasserbecken und Sandfang (Rohbau und Ausbau)                                        Beginn UK Sauberkeitsschicht.                                        Endet innerhalb der Liefer- und Leistungsgrenzen. Kontaktperson des AG Kontaktperson für Fragen oder Ortsbegehung ist: Herr Bernd Winter, Fachbereichsleiter Deponie Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel Deponie Eiterköpfe Fachbereich 1 - Deponie An der L 117 56299 Ochtendung Telefon:  +49 (0) 26 25 96 96 - 50 Mobil:      +49 (0) 170 5 52 66 28 E-Mail:    bernd.winter@azv-rme.de Wichtige Meilensteine des Projektes: Siehe Bauzeitenplan in Anlage A. 3.     Angaben zur Baustelle 3.1    Lage der Baustelle Die Zentraldeponie Eiterköpfe liegt ca. 1 km nördlich des Randes der Ortsgemeinde Ochtendung. Sie befindet sich auf dem Betriebsgelände des AZV. Die Zufahrt zum AZV-Gelände, das Verwaltungsgebäude ein Großteil des Deponiekörpers und der Standort der geplanten Halle befinden sich außerdem auch in der Gemarkung Ochtendung. Baustelle:Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel                        An der L 117                        56299 Ochtendung Koordinaten: Geografisch:                        N 50°21'49'', E 7°23'16'' oder N 50,363 E 7,387                        UTM (WGS84):                        E 32 385335    N 5580313 3.2    Zufahrtsstraßen Die Autobahn A61 verläuft in wenigen hundert Metern nördlich des Deponiegeländes. Von deren Ausfahrt 36 (Plaidt) gelangt man über die L117 in ca. 1,4 km Entfernung zur Zufahrtsstraße des AZV-Geländes, welche sich im weiteren Verlauf in zwei Richtungen aufteilt. Der Weg nach links führt vorbei an Toranlage, Pforte und Waage zum Verwaltungsgebäude und und zum Wertstoffhof des AZV. Über den Weg geradeaus sind, vorbeiführend an einer zweiten Toranlage samt Pforte und Waage, der Deponiekörper und diverse infrastrukturelle Einrichtungen des Betriebsgeländes zu erreichen. Die nachfolgende Abbildung zeigt eine Karte des Anfahrtsweges. Abbildung 1: Anfahrt zum Betriebsgelände des AZV Auf dem Betriebsgelände sind die vorhandenen Betriebswege zu nutzen. 4.     Bestandsbeschreibung 4.1    Allgemeines Die Zentraldeponie Eiterköpfe liegt in einem ausgebeuteten Basalttagebau. Sie ist innerhalb des Kraterwalls des ehemaligen Eiterkopf-Vulkans angelegt und umfasst aktuell sechs Deponieabschnitte (DA 1-6) zur Ablagerung von Abfällen. Diese entsprechen vollständig den Anforderungen der Deponieklasse II der gültigen Deponieverordnung. Die Ablagerungsflächen haben derzeit eine Größe von 23,4 ha. Die Deponie verfügt über folgende Infrastruktur: Eingangs- und Waagebereich Stollensysteme zur Entwässerung und Kontrolle des Basisabdichtungssystems im Bereich der DA 5+6 inkl. Kontroll- und Steuerungseinrichtungen im sog. Stolleneingangsgebäude Deponieentgasungsanlagen Sickerwassererfassung und Deponiesickerwasserreinigungsanlage DSRA (Biologie, Ultrafiltration mit nachgeschalteter Aktivkohlebehandlung) bis zur Indirekteinleitung Anlagen zur Umladung und kurzzeitigen Zwischenlagerung von Siedlungsabfällen aus dem VerbandsgebietAnlagen zur Umladung, kurzzeitigen Zwischenlagerung und mechanischen Vorbehandlung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet Anlage 1 zeigt eine Gesamtübersicht des AZV-Geländes. Die nachfolgende Abbildung zeigt eine perspektivische Luftaufnahme mit Verwaltung und Wertstoffhof im Vordergrund und dem Deponiekörper im Hintergrund. Abbildung 2: Luftaufnahme Zufahrt, Verwaltung und Logistikzentrum aus Richtung Nordwesten 4.2Geologische und hydrogeologische Verhältnisse An der Deponiesohle stehen massige Lavagesteine / Basalt an, darüber treten lavaähnlich verschweißte Basaltschlacken und im oberen Höhenniveau locker gelagerte Aschen auf. Im Deponierandbereich (Stolleneingangsgebäude) wurde oberflächennah Löss / Lösslehm erkundet. Im Projektgebiet ist kein zusammenhängender Grundwasserspiegel innerhalb des gewachsenen Bodens bekannt. Weitere Informationen sind dem beigefügten geotechnischen Gutachten (Anlage 2) zu entnehmen. 4.3Aktueller Flächenzustand im Baubereich Der Standort der neuen Umschlaghalle befindet sich auf dem Deponiekörper im Deponieabschnitt DA 6, und zwar im Bereich der Böschungskante des ehemaligen Tagebaus (nun verfüllte Deponie). Die aktuellen Geländehöhen liegen am Baufeld der Halle zwischen rd. 199,5 m ü. NHN (Südwesten) und rd. 204,4 m ü. NHN (Nordosten). Lediglich ein sehr geringer Teil am westlichen Rand des Hallengrundrisses ragt über die Dichtung hinaus in gewachsenen Boden hinein. Die nachfolgende Abbildung zeigt eine perspektivisches Luftbild mit markiertem Hallengrundriss. Abbildung 3: Luftaufnahme Baufeld aus Richtung Südwesten Entsprechend der Randlage des Baufelds auf der Deponie verläuft die Höhenlage der Basisabdichtung an der Deponiesohle von rd. 198 m ü. NHN (im Süden und Westen des Baufelds) auf rd. 175,5 m ü. NHN bzw. rd. 173,5 m ü. NHN im Minimum. Daraus resultiert eine variierende Mächtigkeit des Deponiekörpers auf dem Baufeld von rd. 2 m bis rd. 33 m. Nördlich der geplanten Umschlaghalle verläuft an der Deponiebasis der Sickerwasserstollen 3 und unterquert somit den DA 6 etwa von SW nach NE. Das Stolleneausgangsgebäude ist auf dem obigen Luftbild westlich der geplanten Halle zu erkennen. Der aktuelle Flächenzustand im Bereich der übrigen, zusammen mit der Halle zu errichtenden infrastrukturellen Einrichtungen ist in den jeweiligen nachfolgenden Kapiteln beschrieben. 5. Beschreibung der Baumaßnahme 5.1Baustelleneinrichtung 5.1.1 Nutzbare Flächen Eine ca. 700 m² große, befestigte Fläche befindet sich etwa 90 m südöstlich des Zufahrtstores zum Deponiekörper in der Nähe der Gasregelstation RS 6.1 (vgl. Anlage 1, Punkt 20 f). Sie kann als Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) für Baustellencontainer (Baubüros, Sozialcontainer, Materialcontainer) des Auftragnehmers (AN), zum Abstellen von Baumaschinen und in Teilen als Lagerfläche für Baumaterialien verwendet werden. Die Errichtung von Baustellenunterkünften für Übernachtungen ist nicht gestattet. Baustellenunterkünfte, die nicht der Übernachtung dienen, sind nur auf Flächen zu errichten, die vom AG ausgewiesen wurden. Bei der o.g. Fläche handelt es sich um die verfügbare Gesamtfläche der AN aller 5 Lose! Die Fläche liegt unmittelbar neben einem betrieblichen Knotenpunkt, an welchem sich mehrere Deponiestraßen kreuzen. Der Deponiebetrieb darf durch die Nutzung der BE-Fläche und die Nutzung der vorhandenen Betriebswege durch den AN nicht beeinträchtigt werden! Vom AN benötigte Zwischenlagerflächen und Bereiche für Schüttgüter etc. können vom AN alternativ eigenverantwortlich temporär bzw. bauzeitlich in das Baufeld integriert werden. Die entstehenden Erschwernisse oder zusätzlichen Aufwendungen sind Leistung des AN und werden nicht zusätzlich vergütet. Auch die durch die Lage, Größe und Entfernung der BE-Flächen zum Baubereich entstehenden Erschwernisse oder zusätzlichen Aufwendungen sind in die Positionen einzurechnen. Sofern der AN aufgrund der eingeschränkten Zwischenlagerkapazität in eigenem Ermessen logistische Maßnahmen ergreift (Anpassung von Transportkapazitäten, -frequenzen und /oder Lieferbeschränkungen etc.), so hat er die hierfür erforderlichen Kosten ebenfalls in die EP einzurechnen. Baustraßen, Rampen und Zufahrten, Wege für Längs- und Quertransport etc. der zu bewegenden Bodenmassen, Baumaterialien, bauseits gestellten (Boden-)Materialien und Ähnlichem innerhalb des Baugeländes sind vom Los 1 Tiefbau anzulegen, zu unterhalten und rückzubauen. Art und Umfang sind vom AN  festzulegen und Los 1 mitzuteilen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht gesondert ausgewiesen. Vor der Herstellung sind Lage und Art der Baustraßen von Los 1 der AG anzuzeigen und von ihm genehmigen zu lassen. Hierzu gehören auch erforderliche Querungsbauwerke von Gräben und Trassen. Das Los 1 muss anderen Unternehmen und Projektbeteiligten das Befahren der Baustraßen kostenfrei gestatten. Die Lage der BE-Fläche sowie Anschlusspunkte und Zufahrtswege sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 4: BE-Fläche, Wege und Anschlusspunkte 5.1.2 Sicherungseinrichtungen Das Gelände des AZV ist vollständig durch eine Zaunanlage umschließend gesichert. Die Sicherung des Baufeldes und der Flächen für die Baustelleneinrichtung ist Leistung des AN. 5.1.3 Anschlüsse Infrastruktur Folgende mögliche und nutzbare Anschlüsse für die Ver- und Entsorgung der Baustelle sind im weiteren Umfeld des Baufeldes vorhanden: Stromversorgung: Ein erdverlegtes Starkstromkabel mit PVC-Isolierung führt in den Schaltschrank an der Außenwand der Gasregelstation RS 6.1. Dieses NYCWY 4 x 25 RM/16 Kabel bietet mit seinen 4 Adern und einem Querschnitt von 25 mm² (Schutzleiter: 16 mm²) ausreichende Kapazität für eine sichere bauzeitliche Stromversorgung. Die Anbindung ausgehend vom Schaltschrank an die Baustelleneinrichtung ist Leistung des AN. Trinkwasser: Ca. 60 m nördlich der BE-Fläche befindet sich ein Überflurhydrant, welcher als Anschlusspunkt zur Trinkwasserversorgung genutzt werden kann. Anschlüsse, Versorgungsleitungen und weitere Verteilung einschließlich Zähler sind vom Los 1 zu stellen und nach technischer Klärung mit dem AG zu installieren. Abwasserentsorgung: Ein Anschluss zur Ableitung von Abwasser steht nicht zur Verfügung. Die Entsorgung des Abwassers, z.B. mittels Zwischenspeicherung in einer mobilen Sammelgrube, liegt in der Verantwortung des Los 1 . Kommunikationseinrichtungen (Telefon, Fax, Internet etc.): Werden dem AN nicht zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anschlüsse sind nicht vorhanden. Erforderliche Zuleitungen, Straßenbrücken, Querungen usw. sind Leistung des AN und werden nicht separat vergütet. 5.2Arbeitssicherheit und Emissionsschutz 5.2.1Emissionsschutz Hinsichtlich des Lärmschutzes sind die Bestimmungen der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm"(AVV Baulärm - Geräuschimmissionen – vom 19.08.1970, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 160 vom 01.09.1970) einzuhalten. Bezüglich der eingesetzten Geräte und Maschinen sind zudem die Regelungen der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes - Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmverordnung vom 29.08.2002 BGBl. I S. 3478) zu beachten und bindend. Alle Leistungen sind in schalltechnischer Hinsicht nach dem Stand der Technik entsprechend durchzuführen. Weiterhin sind nach dem Stand der Technik vermeidbare Staubemissionen zu verhindern. Unvermeidbar auftretende Staubemissionen sind durch die Verwendung der dem Stand der Technik entsprechenden Technologien und Geräte auf ein Mindestmaß zu beschränken. Eine separate Vergütung hierfür erfolgt nicht. Ergänzend hierzu ist jedoch arbeitstäglich eine Bodenbefeuchtung des Baufelds sowie der Bau- und Betriebsstraßen durchzuführen. Diese Leistung wird über eine entsprechende LV-Position abgerechnet. 5.2.2Sicherheit und Gesundheitsschutz Der AN hat dafür zu sorgen, dass bei seinen Beschäftigten der Gesundheitszustand durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gemäß den Vorgaben der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) überwacht wird. Die Bestätigung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung muss dokumentiert werden, ebenso die Anzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Der AN hat außerdem dafür zu sorgen, dass seinen Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung steht und von diesen benutzt wird. Diese besteht mindestens aus: Schutzhandschuhen aus Spaltleder für Arbeiten ohne Feuchtigkeitseinwirkung Sicherheitsstiefeln mit Stahlkappe und durchtrittsicherer Sohle, Kategorie S 5 nach der DGUV Regel 112-191Schutzhelm gemäß DIN EN 397 Schutzbrille gemäß DIN EN 166 bzw. DGUV Regel 112-192, CE-Kategorie II Warnweste nach DIN EN ISO 20471, min. Klasse 2, fluoreszierend orange-rot oder fluoreszierend gelb Wetterschutzkleidung, z.B. gemäß DIN EN 342 oder DIN EN 343 Gehörschutz (DIN EN 352-1 oder DIN EN 352-2 oder gleichwertig) bei Arbeiten in Bereichen mit Lärmexposition (Tages-Lärmexpositionspegel > 80 dB oder Schalldruckpegel von 135 dB) Die Kosten hierfür sind in die Positionen einzurechnen. Vom AG wird für die Baumaßnahme ein Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. 5.3Vermessungsarbeiten Im Rahmen dieser Leistungen hat der AN die Vermessung für die Umschlaghalle durchzuführen. Die Vermessungsarbeiten sind keine Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.. Alle Vermessungen sind in dem von der AG vorgegebenen Koordinatensystem durchzuführen. Es handelt sich hierbei um das UTM (ETRS89)-Koordinatensystem. Zum Anschluss an dieses Bezugssystem erhält der AN bei Auftragserteilung von der AG Koordinaten und Höhen von Festpunkten im Bereich des Baugeländes. Die Vermessung hat der AN mittels einer eigenen Basisstation vorzunehmen. Am Standort evtl. vorhandene Vermessungstechnik des AG kann nicht in Anspruch genommen werden. Die entsprechenden Tätigkeiten können dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis entnommen werden. Die Vermessungsarbeiten beinhalten im Wesentlichen: die Überprüfung der in der Planung vorgegebenen Koordinatendie Absteckung sämtlicher Baumaßnahmen mit Vermarkung der HauptachsenAufmaße als Grundlage für die Erstellung der AbrechnungenNachweise für geforderte Schichtstärken, Einbaustärken, Profilierungen usw. 5.4Vorbereitende Maßnahmen Der AG wird zusammen mit Los 1 die Terrassierungen und Baugruben unterhalb der Umschlaghalle und das Löschwasserbecken vorbereiten. 5.5Erdarbeiten Im Zuge der Baumaßnahme sind diverse, umfangreiche Erdarbeiten durchzuführen. Es handelt sich im Wesentlichen um Aushub und Materialauftrag zur Herstellung der Baugrube / Gründungssohle der Umschlaghalle (Los 1)des Planums der umliegenden Verkehrsflächen (Los 1)des Planums der neuen Hallenzufahrt (Los 1)einer Baugrube für Löschwasserbecken und Sandfang(Los 1)eines Regenrückhaltebeckens (Erdbecken)(Los 1)eines Versickerungsbeckens (Los 1)von Leitungs- und Entwässerungsgräben (Los 1)von Böschungen und Rampen zum Anschluss an den Bestand (Los 1) Die Tiefbau-/Erdarbeiten, die von Los 1 ausgeführt werden, sollen in der Planung des AN berücksichtigt und eingeplant werden. 5.5.1Baugrube / Gründungssohle der Umschlaghalle von AN durchzuführen Da sich die neue Halle fast vollständig auf dem Abfallkörper befindet, stellen für die Hallengründung die in diesem Bereich eingebauten vorwiegend mineralischen Abfälle die maßgebliche Baugrundschicht dar. Bodenmechanisch handelt es sich dabei um Auffüllungen, überwiegend bestehend aus Kies-Schluff-Gemischen mit maßgeblichen Fremdanteilen (vorwiegend: Asphaltbruch, Ziegelbruch, Faserzementplatten, Gewebeplanen (Big Packs), Holz, Schlacken und Aschen sowie untergeordnet auch: Mineralwolle, Metallreste, Glasbruch, div. Kunststoffreste, Betonbruch, Bauschutt undefiniert). Siehe hierzu das beigefügte geotechnische Gutachten (Anlage 2). Aus den durchgeführten Erkundungsbohrungen konnten keine durchgehenden Ablagerungsschichten mit vergleichbarem Material identifiziert werden. Die Fremdstoffe schwanken maßgeblich und unvorhersehbar. Das Material ist demnach relativ heterogen. Gemäß der Gründungsempfehlung in Anlage 2 ist für die Halle eine Flachgründung mit Streifenfundamenten mit 1,5 m Bodenaustausch unterhalb (und seitlich) der Fundament-UK vorgesehen. Die hierfür notwendige Baugrube kann mit einem Winkel von 45° geböscht werden. Die UK die Sauberkeitsschicht unter der tiefsten Streifenfundament-UK liegt bei 200,00 m ü. NHN. Im Rahmen von Los 1 werden sich die Erdarbeiten im Bereich der Halle auf das Herstellen der Baugrubensohle auf ein konstantes Niveau von 198,50 m ü. NHN. Der Einbau des darüber liegenden Bodenaustauschmaterial und das Verfüllen der Baugrube liegen im Leistungsumfang Los 1 Tiefbau. Lediglich die Sauberkeitsschicht und die darüberliegenden PE-Folie sind Erdarbeiten, die im Leistungsumfang der AN liegt. 5.6Bauwerke und Bauteile Der Leistungsumfang von Los 2 beinhaltet die Errichtung die Umschlaghalle inkl. Verladung und das Pumpenhaus samt diverser andere Bauteile sowie Systemcontainers und Treppenturm, die zur Umschlaghalle gehören. Wesentliche Bauwerke sind: Umschlaghalle inkl. Verladung und medizinische AbfälleTreppenturmEMSR- und Aufenthalts-SystemcontainersPumpenhaus mit darunterliegenden Löschwasserbecken und seitlich einen Sandfang 5.6.1 Baubeschreibung der Umschlaghalle inkl. Verladung und medizinische Abfälle Die Umschlaghalle wird mit einem Stahlbetonunterbau ausgeführt, wobei Bodenplatte und Außenwände statisch voneinander entkoppelt sind. Die Bodenplatte wird hierbei aus wasserundurchlässigem Beton hergestellt. Die Gründung erfolgt auf dem vorhandenen Deponiekörper, der in dem Bereich hauptsächlich aus mineralischen Abfällen besteht. Zur Gründungsbeurteilung wurden bereits zahlreiche Voruntersuchungen durchgeführt, die bei der weiteren  Ausführung zu berücksichtigten ist. Umlaufend werden 5 m hohe Sockelwände aus Stahlbeton als Anschubwände mit einem zusätzlichen Verschleißschutz im unteren Wandbereich hergestellt. Oberhalb der Sockelwände besteht das Tragwerk aus Brettsperrholzstützen F60 (bis zu einer Höhe von +8,0 m darüber F30) mit aufgesetzten Brettsperrholzbindern F30. Als äußere Wandverkleidung werden hier horizontale, auf Abstand gesetzte Rhomboidlamellen aus Lärchenholz verwendet, welche vor einer Schicht aus Sandwichelementen mit Mineralwolldämmung angeordnet werden. Ab einer Höhe von +12,50 m entfallen die Sandwichelemente, so dass die Öffnungen zwischen den Lamellen eine natürliche Belüftung des Halleninneren gewährleisten. In beiden Giebelwänden befinden sich jeweils zwei große Zuluftöffnungen hinter den Lamellen. Auf der Rückseite der Halle befindet sich eine separate, tiefliegende Durchfahrt, die als Verladung bezeichnet wird. Hier können LKWs einfahren, um beladen zu werden. Ein LKW kann durch einen Trichter, der unter einer großen Wandöffnung positioniert ist, direkt von der Umschlaghalle aus beladen werden. An der südöstlichen Ecke der Halle gibt es einen  Aufstellraum für einen Container, der für den Umschlag medizinischer Abfälle vorgesehen ist. Dieser Raum ist sowohl räumlich als auch brandschutztechnisch von der übrigen Halle getrennt und verfügt über ein Rolltor in der Verladeöffnung. Die Innentrennwände werden aus Stahlbeton mit einer Brandschutzklasse F90 ausgeführt. Zwischen die Schüttboxen werden umbau- und anfahrbare Schüttwände aus Stahlbeton F90 aufgestellt. (Schwerlastblockelemente) Das leicht geneigte Satteldach wird aufgebaut von Sandwichelementen, die auf F30 Pfetten aus Brettsperrholz liegen, die Pfetten liegen in sich auf den Brettsperrholzbindern. Der Tragwerk ist so auszulegen, dass eine PV-Anlage auf dem Dach installiert werden kann. Die hohen Sektionaltore (Tor 1-3 und Tor zu medizinische Abfälle) sind ausgelegt, sodass ein LKW mit Ladefläche/Container hochgekippt mit 6,5 m Höhe durchfahren kann. Ausnahme sind die Tore zur Verladehalle, die nur für durchfahrende LKWs ausgelegt sind. Dazu sind die drei Haupttore (Tor1-3) konstruktiv von der Außenwand entkoppelt mit einer freistehenden Stahlkonstruktion, die unten in der Bodenplatte und oben in der Dachkonstruktion befestigt ist. Die Türen sind als doppelwandige Stahltüren mit Sichtfenster auszuführen. Die Treppen und die Stege sind aus verzinktem Stahl für Gitterroste mit Industriegelände auszuführen. In der Umschlaghalle sollen folgende Abfallfraktionen getrennt umgeschlagen werden: Hausmüll Sperrmüll Bioabfall Gemischter Bau- und Abbruchabfälle weitere Optionalflächen für zukünftige abfallwirtschaftliche Entwicklungen separater Raum mit Container für Krankenhausabfälle 2 5.6.2 Baubeschreibung des Treppenturms Außerhalb der Halle ist ein Treppenturm als Stahlfachwerk zu errichten. Der Treppenturm ist aus Profilstahl und Gitterrost Podesten und Treppenläufe zu errichten. Die Gründung ist zusammen mit der Gründung der Hallenwand zu errichten 5.6.3 Systemcontainer Neben den Treppenturm werden zwei Systemcontainer aufgestellt, einer als Aufenthaltscontainer mit Sanitärräume (20 Ft-Container) und der zweite als Schaltschrankraum/EMSR-Container (40 Ft-Container). Die Systemcontainer sollen, entsprechend der gesetzlichen Regelungen für die Nutzung als Aufenthaltsraum geeignet sein und der EMSR-Raum soll durch einen Klimatisierung eine Überhitzung im Sommer verhindern. 5.6.4 Löschwasserbecken aus Ortbeton mit einem darauf gebauten Pumpenhaus Löschwasserbecken: Das unterirdische Löschwasserbecken befindet sich im Nordwesten der Betriebsfläche. Es hat ein nutzbares Speichervolumen von ca. 320 m³ und ist in 2 Kammern unterteilt. Die lichten Abmessungen sind Breite: 6,50 m mittlere Tiefe:ca. 3,25 m Länge:5,75 m (Kammer 1) + 13,20 m (Kammer 2) Kammer 1 hat ein nutzbares Speichervolumen von ca. 100 m³ und wird über das Niederschlagswasser des Hallendachs und der nördlichen Betriebsfläche gespeist. Für den Fall des Absinkens des Volumens unter 100 m³ sorgt zusätzlich eine Löschwasserleitung für die Auffüllung (vgl. Kapitel 5.6.1). Die Kammer dient ausschließlich der Löschwasserentnahme durch die Feuerwehr, welche über 2 Saugleitungen und Entnahmestellen am nordwestlichen Rand der Betriebsfläche ermöglicht wird. Um die Verschlammung des Beckens durch Verunreinigung der Verkehrsflächen zu minimieren, wird ihm ein Sandfang vorgeschaltet (vgl. Kapitel 5.8.3). Kammer 2 hat ein nutzbares Speichervolumen von ca. 220 m³ und dient in erster Linie der Versorgung der automatischen Löschanlage. Um deren Verunreinigung durch Sedimente vollständig zu unterbinden, darf die Anlage nicht mit Niederschlagswasser beaufschlagt werden. Sie wird daher ausschließlich über die Wasserleitung gemäß Kapitel 5.6.2 gespeist. Gemäß Genehmigungsbescheid zur Umschlaghalle sind in der Halle außerdem 2 Wandhydranten zu installieren. Sie sind über eine Trockenleitung an Kammer 2 des Beckens angeschlossen. Über dem Löschwasserbecken ist ein Pumpenhaus angeordnet. Es enthält sowohl  die zum Betrieb der automatischen Löschanlage notwendige Technik (Pumpen, Anschlüsse, Stromversorgung) als auch die Pumpe zum Befüllen der Trockenleitung zu den Wandhydranten, samt NEA-Anlage für Notstrombetrieb. Die Sanitärcontainer und der Sozialcontainer (mit Teeküche), welche sich vor der nordöstlichen Wand der Halle befinden, werden ebenfalls über Kammer 2 des Löschwasserbeckens versorgt. Beim darin gespeicherten Wasser kann jedoch nicht von Trinkwasserqualität ausgegangen werden. Die Entnahmemengen der bereits vorhandenen Wasserleitung zum Überflurhydranten nahe des Stollenausgangsgebäudes (vgl. 5.6.1) sind zu gering, um eine Stagnation sicher ausschließen zu können. Im o.g. Pumpenhaus wird daher eine Wasseraufbereitungsanlage inkl. Druckerhöhung installiert, so dass die sichere Versorgung der Sanitäranlagen mit Trinkwasser gemäß TrinkwV jederzeit gewährleistet ist. Die Errichtung des Löschwasserbeckens und des Sandfangs gehört zum Leistungsumfang des AN. Pumpenhaus: Auf dem Becken ist ein Pumpenhaus,in der Gestaltung vergleichbar zu der Umschlaghalle, zu errichten. Die umlaufende Sockelwand wird, bis zu einer Höhe von 1,00 m über der Bodenplatte, aus Stahl das Tragwerk aus Brettsperrholzstützen mit aufgesetzten Brettsperrholzbindern. Diese sind in der Brandschutzqualität  F30 auszubilden. Als äußere Wandverkleidung werden hier horizontale, auf Abstand gesetzte Rhomboidlamellen aus Lärchenholz verwendet, welche vor einer Schicht aus Sandwichelementen mit Mineralwolldämmung angeordnet werden. Die Inneren Trennwände sind in der Brandschutzqualität F-90 als Stahlbetonwände herzustellen. Diese sind raumabschließend unter die Dachbinder anzuschließen. Der Dachaufbau des leicht geneigte Satteldach besteht aus Sandwichelementen, die auf F30 Pfetten aus Brettsperrholz liegen, die Pfetten liegen auf den Brettsperrholzbindern. Die Tragkonstruktion ist so auszulegen, dass eine PV-Anlage auf dem Dach installiert werden kann. Für das Pumpenhaus ist eine verkürzte Entwurfsplanung des Tragewerks zu berücksichtigen. Die Türen sind als doppelwandige Stahltüren mit Sichtfenster auszuführen. Die Errichtung des Pumpenhauses inkl. TGA/Wasser gehört zu Leistungsumfang AN (Los 2) Die Errichtung, der darin befindlichen Anlagentechnik, sind Gegenstand von Los 3 TGA/Elektro und Los 5 Löschanlage. Sandfang: Der Sandfang aus Ortbeton wird dem Löschwasserbecken vorgeschaltet. Er hat eine lichte Breite von 1,50 m und eine lichte Länge von 7 m, an die sowohl im Zulauf als im Ablauf eine 0,5 breite Verteilerrinne anschließt. Seine mittlere Tiefe beträgt ca. 2,24 m. Analog zum Löschwasserbecken ist die Sohle 2% geneigt, in diesem Fall jedoch entgegen der Fließrichtung. Die Oberkante des Sandfangs schließt mit der Asphaltoberkante bündig ab. Er wird mit einem durch Schwerlastfahrzeuge befahrbaren segmentierten Gitterrost abgedeckt. Die Einzelsegmente dürfen bei der Breite von 1,50 m eine Länge von 1 m nicht überschreiten und müssen einzeln abnehmbar sein. 5.7Revision und Dokumentation Der AN hat die Gesamtmaßnahme und vor allem das fertig gestellte Bauwerk zu dokumentieren. Hierzu hat er Revisions- und Dokumentationsunterlagen zu fertigen, die die zeitliche und räumliche Organisation bzw. Aufteilung der Baumaßnahme / Baustelle (Bauzeiten- und Baustelleneinrichtungsplan) darlegt, den Baufortschritt (Berichtswesen) begleitet und letztlich das abgenommene Bauwerk dokumentiert (Revisions- und Dokumentationsunterlagen). 5.7.1 Baustelleneinrichtungsplan Der AN hat einen Baustelleinrichtungsplan zur erstellen, der alle erforderlichen BE- und Zwischenlagerkomponenten wie beispielsweise Container, Lager, Freiflächen und Sicherungen, Bau- und Betriebsstraßen etc. enthält. Darüber hinaus ist dem v.g. Baustelleneinrichtungsplan ein Nutzungs- und Betriebskonzept der Zwischenlagerflächen beizufügen. Aus dem Konzept müssen die Nutzungszeiträume und -art, Zufahrten, Sicherungsmaßnahmen sowie das Herrichten und der Rückbau der Bereiche erkennbar sein. Der Plan ist der AG 5 Kalenderwochen nach Beauftragung zu übergeben. Zu beachten ist Kapitel II.11.Bei Änderungen o.g. Einrichtungen ist der Plan entsprechend zu aktualisieren. 5.7.2 Baubegleitendes Bauberichtswesen Der AN hat arbeitstäglich Bautagesberichte zu erstellen. Die Bautagesberichte haben folgende Informationen zu enthalten (Mindestinformationen): Datumdurchlaufende NummerierungArbeitszeit von ... bis ..., GesamtstundenWetter / WitterungTemperaturen min./max.eingesetztes Personal, namentlich mit Berufsbezeichnungeingesetzte Geräte mit Hersteller und TypenbezeichnungAuflistung aller täglich geleisteten Tätigkeitensonstige Vorkommnisse (wie Änderungen, Nachträge, Vereinbarungen, Schäden und Unfälle etc.)Gemeinsam getroffene Abstimmungen oder Anweisungen der AG sind mit in die Berichte aufzunehmen Die Bautagesberichte sind wöchentlich durch die AG gegenzuzeichnen und somit freizugeben. Die Freigabe der Bautagesberichte dokumentiert lediglich den einvernehmlich zwischen AG und AN festgestellten Stand der Arbeiten. Eine Anerkennung von Forderungen des ANs (z.B.: Anerkennung von Stillständen von Personal und Gerät, die die AG zu vertreten hat, Witterungsbedingungen, die bei Angebotsabgabe nicht berücksichtigt wurden, etc.) oder eine Abnahme der Leistungen als vertragsgerecht ist durch die Unterschrift nicht gegeben. 5.7.3 Bestandspläne Die gesamte Baumaßnahme ist zeichnerisch zu dokumentieren. Hierzu gehören zeichnerische Darstellungen aller realisierten Endzustände als Lage- und Detailpläne, endgültige Verlege- und Montagepläne (Montagepläne aller Bauteile und Leitungsanschlüsse). Inhaltlich gilt zudem das diesen Unterlagen beigefügte Zeichnungsverzeichnis. 5.7.4 Abschlussdokumentation Der AN hat die Gesamtmaßnahme abschließend zu dokumentieren. Hierzu hat er Revisions- und Dokumentationsunterlagen zu fertigen, die aus folgenden Einzelsegmenten zu bestehen haben: Bauzeitenpläne, Wochenarbeitspläne und BaustelleneinrichtungsplanErläuterungsbericht mit chronologischer Beschreibung des Baufortschrittes und Erläuterung der wesentlichen BauleistungenFotographische Dokumentation der BaumaßnahmeZeichnerische Dokumentation der Baumaßnahme / BestandspläneBerichte der EigenüberwachungBetriebsanleitungenWartungsanleitungenHerstellerverzeichnis für alle eingesetzten Materialien sowie Ersatzteillisten und Verschleißteillisten Siehe auch Kapitel II.11. 5.8Stundenlohnarbeiten Die Verrechnungssätze für die jeweilige Arbeitskraft (Lohn- und Berufsgruppe) umfassen sämtliche Aufwendungen wie z.B. die Lohn- und Gehaltskosten (Tariflöhne einschließlich etwaiger Lohnzulagen, Lohnzuschläge und vermögenswirksame Leistungen), die Lohn- und Gehaltsnebenkosten (z.B. Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitenentschädigungen, Fahrkostenerstattungen), die Sozialkassenbeiträge, gegebenenfalls die Winterbauumlagen, die Gemeinkostenanteile sowie den Gewinn, jedoch ohne Umsatzsteuer. Der Verrechnungssatz für die jeweiligen Baugeräte bzw. für die jeweilige Baumaschine umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für das Bedienpersonal. Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen, Werkzeugen und sonstigen Geräten bis 400,00 Euro Anschaffungswert (netto) sowie die Kosten für den Einsatz von Gerüsten, deren Arbeitshöhe bis zu 2,00 m über Gelände oder Fußboden liegt, werden nicht gesondert vergütet. Der Verrechnungssatz gilt, wenn nicht anders beschrieben, für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Personal, Baugerät bzw. die Baumaschine nach tatsächlichem Aufwand.
Vorbemerkungen Los 2, Teil I
Vorbemerkungen Los 2, Teil II II.     Vorbemerkungen Leistungsprogramm 1.     Fachlich Beteiligte Auftraggeber Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel An der L 117 56299 Ochtendung Telefon: 02625-9696-0 Der Auftraggeber ist berechtigt, sich durch beauftragte und bevollmächtigte Dritte vertreten zu lassen. Person nach § 56 BauO NRW – Bauleitende (wird mit Beauftragung nachgetragen) ………. ………. ………. ………. ………. Auftragnehmer (wird mit Beauftragung nachgetragen) ………. ………. ………. ………. ………. Genehmigungs- / Aufsichtsbehörde Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Telefon.: 0261-120- 0 poststelle@sgdnord.rlp.de Planung / örtliche Bauüberwachung / Bauoberleitung Sweco GmbH Köln Graeffstraße 5 50823 Köln Telefon: 0221-57402-0 info@sweco-gmbh.de Sicherheitskoordinator nach BaustellV (wird mit Beauftragung nachgetragen) ………. ………. ………. ………. ………. Ökologische Baubegleitung (wird mit Beauftragung nachgetragen) ………. ………. ………. ………. ………. 2.     Ausführungsplanung Im Liefer- und Leistungsumfang des AN ist die Erstellung der Objektplanung als Ausführungsplanungen, der Tragwerksplanungen, inklusive der prüffähigen statischen Berechnung, der Schal- und Bewehrungspläne, der Montage- und Werkszeichnungen, für allen Gebäude und Bauteile samt die TGA/Abwasser und Wasser für den Aufenthaltscontainer. Ebenfalls ist die Koordination und Durchführung sowie die sich daraus ergebende Planungsleistung für die Abstimmungen mit dem AG sowie Einarbeitung von sämtlichen Änderungen, sämtliche behördlichen Abnahmen und Prüfungen, gutachterliche Begleitung der Baumaßnahme, Schweißverbindungsprüfung, Verzinkungsprüfungen usw. enthalten. Die Benennung der jeweiligen Sachverständigen hat in Abstimmung mit dem AG zu erfolgen. Basis der o.g. Planung ist die Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie das Baugrundgutachten. Dabei ist für die Umschlaghalle inkl. die Verladung eine umfangreiche Entwurfsstatik durchgeführt. Für die Treppen/Stege und das Pumpenhaus soll der AN eine Entwurfsstatik berechnen und dem AG vorlegen. Für die Planung der Löschanlage ist die ausführende Firma des Los 5 Löschanlage verantwortlich. Die notwendige Daten für die Planung werden dem AN bei Bedarf vom AG zur Verfügung gestellt.  Der AG wird für die Planungsphase zu regelmäßigen Besprechungen den AN und die anderen ausführenden Firmen einladen. Der erste Prüfbericht des Prüfstatikers ist als Anhang beigefügt. Die Grüneintragungen sind zu berücksichtigen. 3.     Leistungsspezifikationen, Art und Umfang der Leistungen Der Gesamtpreis (GP) versteht sich für die fertig benutzbare und betriebsfertige Leistung einschließlich der für die Durchführung der Leistungen des AN benötigten Stoffe und Bauteile aller Art. Außerdem gehören insbesondere zur vertraglichen Leistung: die Lieferung, einschließlich Abladen und Lagern an der Baustelle, der für die Durchführung der Leistungen des AN benötigten Stoffe und Bauteile aller Art, es sein denn, im Leistungsprogramm wird ausdrücklich auf eine bauseitige Gestellung hingewiesen.Lieferungen und Montagen von Einzelbauteilen oder Gesamtbauwerken grundsätzlich unter Einhaltung der „Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung“ (DGUV).das Laden, Transportieren und Abladen der Materialien, Stoffe und Bauteile aller Art, es sei denn, im Leistungsprogramm wird ausdrücklich auf eine abweichende Regelung hingewiesen.das Beschaffen etwa notwendiger weiterer Arbeits- und Lagerplätze sowie Zufahrts- und Transportwege über die von dem AG zur Verfügung gestellten oder gemäß Leistungsbeschreibung zu erstellenden hinaus.die für die Durchführung der Leistungen erforderliche Herstellung von Passstücken, Überlappungen, Flickenstücken, Verschnitten, Windsicherung, Wetterschutz usw. und die Durchführung von Nachbesserungen.die für die Durchführung der Leistungen erforderliche Herstellung von Anschlüssen von Kabeln sowie Leitungen aller Art an vorhandene Leitungen oder Schächten einschließlich der erforderlichen Verbindungen und Anschlüsse, einschließlich Verbindungs- und Anschlussmittel, soweit nicht gesondert im Leistungsverzeichnis aufgeführt.die im Rahmen der Durchführung der Leistung des AN vorzulegenden bzw. durchzuführenden Eignungsnachweise, Kontrollen, Probenahmen, Eingangsprüfungen, Prüfbescheinigungen und die Überwachung des Einbaus (Eigenüberwachung)Erschwernisse und Mehraufwendungen durch den Anschluss von Bauwerken an Ränder und Übergange, es sei denn, diese sind im Leistungsprogramm ausdrücklich gesondert aufgeführt.Erschwernisse durch zeitlich getrennt zu erbringende Teilleistungen und Leistungen in kleinen Einzelflächen sowie Arbeiten in Randbereichen und angrenzender Bauteile, in Baugruben und Rohrgräben.die gezielte Fassung sowie sach- und fachgerechte Entsorgung von Bauschutt und Prozesswasser, beispielsweise aus Reinigungsprozessen oder sonstigen, wie auch immer gearteten Arbeitsprozessen.die Arbeitssicherheit sowie der Immissionsschutz in seiner gesamten gesetzgeberischen Umsetzung, einschließlich Arbeiten in kontaminierten Bereichen.die positionsspezifische Prüfung der zu liefernden Materialien und Baustoffe. Die Massenvordersätze wurden unter Berücksichtigung der aktuellen Planungsgrundlagen nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt. Trotzdem ist der AN verpflichtet sich vor der Bestellung von Materialien und Baustoffen den tatsächlichen Bedarf auf Basis der jeweils aktuellen Dokumente und / oder den örtlichen Gegebenheiten zu ermitteln. Wesentliche Abweichungen und Abweichungen (> 5% bzw. < -5%) sind dem AG vor der Bestellung mitzuteilen. Bei Beschädigungen vorhandener Anlagenbereiche oder technischer Einrichtungen des AZV, insbesondere der vorhandenen und zu errichtenden befestigten oder unbefestigten Straßen und Wege durch den AN, sind diese durch den AN auf eigene Kosten zu beseitigen. Alle Wege und Straßen von und zur Baustelle und zu den Bau- und Zwischenlagerbereichen sind in verkehrssicherem Zustand zu halten und zu reinigen, so dass die Zufahrt auch bei Schlechtwetter jederzeit möglich ist. Sämtliche Transportwege für alle Baustellen- und Materialtransporte sind jeweils rechtzeitig vor der Ausführung zwischen AG und AN abzustimmen. Zum Ende der Bauausführungen sind im Beschädigungsfall eine abschließende Instandsetzung sowie eine Gesamtreinigung auszuführen. 4.     Bekannte Behinderungen und Unterbrechungen, Öffnungszeiten Der AN hat die folgenden Rahmenbedingungen bei Erstellung des Angebots, bei der Aufnahme und bei der Durchführung der Leistung in technischer, organisatorischer, zeitlicher und preislicher Hinsicht zu berücksichtigen. Zu den zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen gehören insbesondere: Ein- und Ausgangsverkehr mit PKW und LKW zu den Anlagen und der Deponie.Fahrzeugbewegungen auf den Betriebs- und Deponiestraßen.Operativer Betrieb sämtlicher Anlagen des AZV auf dem gesamten Betriebsgelände, insbesondere im Bereich der Deponie und des Wertstoffhofes.Anlieferverkehr über den Waagebereich Anlieferverkehr für Profilierungsmaterialen des BA 3 über den Waagebereich (bis 100-150 LKW-Bewegungen pro Tag)Anlieferverkehr von abfallstämmigen Baustoffen über die Ein- und Ausgangswaage.Sämtliche Bautätigkeiten dürfen nur innerhalb des aktuellen Baufeldes erfolgen. Ein Betreten anderer Bereiche ist auszuschließen und wird durch den AG nur ausnahmsweise, nur kurzfristig und nur nach schriftlicher Anforderung gestattet. Beschädigungen der genannten Bereiche hat der AN auszuschließen.Sämtliche Asphaltflächen müssen beschädigungsfrei befahren werden. Einmal abschließend durch den AN erstellte und abgenommene (VOB) Straßen und Wege dürfen durch den AN nicht wieder genutzt werden. Die Anforderung der Aufrechterhaltung des Betriebsverkehrs auf dem AZV-Gelände wirkt sich unmittelbar auf die Baumaßnahme aus. Dies gilt insbesondere für die Errichtung der neuen Zufahrt zur Umschlaghalle sowie für die um die Halle herum befindlichen Betriebsflächen. Der derzeitige Abfallumschlag findet an zwei Standorten statt. Die Sperrmüllumschlagfläche befindet sich unmittelbar nordwestlich des neuen Hallenstandorts. Der Umschlag der übrigen Fraktionen findet auf einer Fläche ca. 300 m nordöstlich des Baufeldes statt. Der zugehörige Anlieferverkehr kreuzt in beiden Fällen die neue Zufahrt zur Umschlaghalle. Zum Erreichen des östlichen Umschlagplatzes führt der Verkehr südlich der Halle über den Bereich der neu herzustellenden Betriebsfläche. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Fahrwege. Abbildung 5: Fahrwege Betriebsverkehr zu vorh. Umschlagflächen Ansonsten hat der AN die Öffnungszeiten der Deponie zu beachten. Beabsichtigt der AN vertragliche Leistungen abweichend von den Öffnungszeiten durchzuführen, so hat er dies 5 Werktage vor der beabsichtigten Abweichung von den Öffnungszeiten beim AG in Schriftform zu beantragen. Ein Anspruch auf Entsprechung des Antrages durch den AZV besteht nicht. Öffnungszeiten: Montags bis Freitags:6:00 Uhr bis 16:30Uhr Zu Sonntags- und Feiertagsarbeit siehe Kapitel 6. Eine Behinderung oder einen Mehraufwand kann der AN im Hinblick auf die genannten Rahmenbedingungen gegenüber der AG nicht geltend machen. 5.     Vermeidung von Behinderungen durch den AN Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass aus den von ihm ausgeführten Leistungen keinerlei Behinderungen des Deponie-, Anliefer- bzw. Anlagenbetriebes auf dem Betriebsgelände resultieren. Ist dies unvermeidbar, hat der AN die voraussichtliche Behinderung mindestens 5 Werktage vorher der AG schriftlich anzuzeigen bzw. mit der AG abzustimmen. Kommt es ohne Vorankündigung zu Behinderungen des Betriebes durch die vom AN vorgenommenen Bauabläufe, hat der AN unverzüglich die Behinderungen zu beseitigen. Alle hieraus resultierenden Konsequenzen gehen zu Lasten des AN. 6.     Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen Abweichungen von der bestehenden Planung und somit von der bestehenden Plangenehmigung des Bauvorhabens sind nicht zulässig. Für die Realisierung des Vorhabens gemäß Ausführungsplanung, Leistungsbeschreibung und Leistungsprogramm etc. liegen alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vor bzw. etwaige noch fehlende Genehmigungen werden durch den AZV eingeholt. Alle zusätzlichen – durch den AN bzw. seine Bauausführung veranlassten – Genehmigungserfordernisse wie: Provisorische Einleiterlaubnisse für Gewässer, Kanalisation etc.,Provisorische Bauwerke, wie Lagerhallen, Montagehallen, Baustelleneinrichtungen, die in der bisherigen Planung nicht vorgegeben waren,Provisorische Baustellenzufahrten von öffentlichen Verkehrswegen,Sonntags- und Feiertagsarbeit, sind nur möglich, wenn der AN hierzu 10 Arbeitstage vorher die Zustimmung der AG und den zuständigen Behörden / Institutionen einholt. Außerdem hat er auf seine Kosten die hierfür etwaig erforderlichen öffentlich-rechtlichen oder sonstigen Genehmigungen selbst herbeizuführen. Grundsätzlich sollen alle Arbeit zu den Öffnungszeiten der Deponie erbracht werden. Falls der AN Sonntags- und Feiertagsarbeit zur Erreichung der terminlichen Ziele als notwendig erachtet, so sind alle hierzu anfallende Kosten vom AN zu kalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 7.     Qualitätssicherung Die Materialqualitäten bzw. die Einbauanforderungen ergeben sich aus den ATV VOB/C und den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie DIN-Normen o.ä. 8.     Zusätzliche Technische Vorschriften (ZTV) Sofern im Einzelnen zutreffend, werden ergänzend zu Kapitel II.7, folgende nachstehende Regelungen als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“ (ZTV) Bestandteil des Vertrages: Die vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. bearbeiteten oder vertriebenen Güte- und Prüfbestimmungen des Reichsausschusses für Lieferbedingungen (RAL).Die Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI).Die von der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e.V. herausgegebenen Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“, (EAB).Die von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) veröffentlichten Regelwerke.Die vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) veröffentlichten Regelwerke. 9.     Eigenüberwachung und -prüfung Im Rahmen der hier durchzuführenden Baumaßnahme findet überwiegend die Begrifflichkeit der „Eigenüberwachung“ (EÜ)(= Überwachung im Werk / bei der Produktion) Anwendung. Diese beinhaltet aber auch die Anforderungen bzw. Aufgabenstellung von qualitätssichernden Maßnahmen der Eigenprüfung (EP)(=Überwachung und Prüfung beim Einbau). Die EÜ im vorgenannten Sinne ist Sache des AN. Der AN hat alle notwendigen und vorgeschriebenen Versuche, Kontrollen und Nachweise durchzuführen, die im Rahmen der EÜ für die Durchführung sämtlicher Arbeiten und zur Abnahme erforderlich sind. Über alle Versuche, Kontrollen und Abnahmen hat der AN Protokolle zu führen und der AG unverzüglich vorzulegen. Erforderliche Sachverständigen werden durch den AG beauftragt. 10.   Baubesprechungen Der AG führt regelmäßig, in der Regel wöchentlich, Baubesprechungen in den Räumlichkeiten des AZV auf dem Deponiestandort oder ggf. in einem dafür vorgesehenen Container durch. Die Ergebnisse werden vom AG dokumentiert. Die Teilnahme des AN an diesen Besprechungen, vertreten durch den Bau- und/oder Oberbauleiter, gehört zur vertraglichen Leistung des AN. 11.   Dokumenten- und Datenübergabe durch den AN Sämtliche Dokumente, die im Rahmen der Baudurchführung vom AN zu erstellen und beizubringen sind, wie z.B. Bestandspläne, Eigenkonzepte, Standsicherheitsnachweise, Montagezeichnungen, Aufmaßblätter, Fotos, Berichte etc., sind dem AG, wenn im Leistungsprogramm  nicht anders beschrieben, vierfach als farbige Printversion zu übergeben. Zusätzlich ist jeweils ein Exemplar auf Datenträger zu übergeben. Pläne                              DWG + DXF + PDFFotos           JPG / PNG / TIFFAufmaße      PDFBerechnungenExcel + PDFDokumente   Word + PDFBauzeitenplänemppVideos         mpgVermessungsdatenDWG + DXF + PDF + Datenarten REB DA045, DA058, DA049, DA050 (optional DA040); digitale Geländemodelle (DGM) von Flächenaufmaßen zusätzlich als separate DWG-/ DXF-Dateien mit Darstellung der 3D-Flächen Der Zeitpunkt der Übergabe richtet sich nach den bautechnischen Erfordernissen und kann der jeweiligen Einzelbeschreibung entnommen werden. 12.   Abnahme Öffentlich-rechtliche Abnahmen / VOB Abnahmen Für die Inbetriebnahme / Freigabe der Umschlaghalle bedarf es einer Abnahme durch die zuständige Genehmigungsbehörde (SGD Nord). Die Organisation und Durchführung der öffentlich-rechtlichen Abnahme ist Sache des AG. Die Teilnahme des AN ist verpflichtend. Die Teilnehmer seitens des AG können dem Kapitel II.1 entnommen werden. Die Abnahme öffentlich-rechtliche Abnahme durch die SGD Nord erfordert eine förmliche Abnahme nach § 12 Abs. 2 VOB/B, wobei die förmliche Abnahme vor der öffentlich-rechtlichen Abnahme durchzuführen ist. Die rechtzeitige Übergabe der Unterlagen der Eigenüberwachung ist Leistung des AN (vgl. insbesondere auch Kapitel II.16). Der AN hat darüber hinaus mindestens 10 Arbeitstage vor der förmlichen Abnahme nach § 12 VOB/B die vollständige Bauwerksdokumentation gemäß Kapitel I.5.7 und zugehörigem Leistungsprogramm zu übergeben. Die o.g. Unterlagen sind Bestandteil des Nachweises der geforderten Bauwerksqualität. Die verbindlichen, vertragsstrafenbewehrten Termine zur VOB/B Abnahme ergeben sich aus Kapitel II.16. Der AN hat bei der Abnahme den bestimmungsgemäßen Anlagenbetrieb zur Abnahme vorzuführen bzw. zu demonstrieren und stellt dabei die erforderlichen handwerklichen Hilfsmittel und Leistungen für die Kontrollmessungen und Funktionskontrollen u. ä. zur Verfügung. Das Fachpersonal des AN steht während der gesamten Prüf- und Abnahmezeit zur Verfügung. Dabei gehören alle erforderlichen Einregulierungen und Justierungen etc. ebenfalls zu den Leistungen des AN. Sofern in den einzelnen Bestimmungen des Leistungsverzeichnisses besondere Regelungen über die bei der Abnahme einzuhaltenden Anforderungen enthalten sind, so müssen diese ebenfalls beachtet werden. 13.   Eigentumsübertragung Soweit im Leistungsprogramm nichts anderes vorgeschrieben ist, gehen Stoffe und Materialien mit dem Abbrechen, Abklopfen, Lösen, Ausbauen, Aufbrechen, Aufladen oder Aufnehmen sowie Unrat, Räumgut,u. ä. in das Eigentum des AN über (§ 929 f. BGB). Eine Ausnahme bilden insbesondere die Stoffe, die nach ihrem Ausbau nach Maßgabe des Leistungsprogramms an anderer Stelle des Deponiegeländes wieder eingebaut oder abgeladen werden sollen. 14.   Entsorgung Dem AN obliegt für alle in seinem Eigentum befindlichen und zur Wiederverwendung nicht geeigneten Abfälle, Stoffe oder Materialien auch die ordnungsgemäße Beseitigung. Der AN wird sich daher bemühen, bei der Erbringung seiner Leistungen Abfälle zu vermeiden (Bemühungsklausel). Er trifft auch alle erforderlichen Vorkehrungen, um Abfälle möglichst getrennt zu erfassen und zu halten, sowie diese einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Der AN übernimmt mit Aufnahme seiner Tätigkeit die Pflichten zur Verwertung oder Beseitigung der gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle. Er führt die unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik zu erbringenden abfallrechtlichen Nachweise. Er bleibt für die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle so lange verantwortlich, bis deren schadlose Wiederverwendung oder geordnete Beseitigung sichergestellt ist. Für die Einstufung der Abfälle gelten die jeweils landesrechtlichen Bestimmungen. Dabei ist zu beachten, dass die Beseitigung von Abfällen, die in die Belastungsstufen Z1.1, Z1.2 und Z2 bzw. BM-F1, -F2 und -F3 nach ErsatzbaustoffV einzustufen sind, ebenfalls zu den Leistungen des AN gehört. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem AG im Original vorzulegen. Der AN trägt alle Gebühren und Auslagen, welche im Zusammenhang mit den zu erbringenden Entsorgungsleistungen anfallen. V.g. Vorgaben gelten gleichermaßen für Holz- und Grünabfall wie Hecken, Büsche, Kronenholz, Wurzelwerk und Wurzelstöcke o.ä. Die Entsorgung sämtlicher Abfälle hat sortenrein über die AZV zu erfolgen. Hierbei gelten die üblichen und durch den AG vorgegebenen Entsorgungswege. 15.   Zusätzliche Planungsleistungen Werden Neben- und Nachtragsangebote zur Ausführung zugelassen und beauftragt, ist es ausschließlich Leistung des AN, die entsprechende planerische, auch rechnerische, Umsetzung durchzuführen. Dem AN obliegt auch die Einholung der öffentlich-rechtlichen Genehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde. Vor der Weitergabe der Unterlagen an die Genehmigungsbehörde hat der AN die Freigabe der Planungsleistungen beim AG zu beantragen. Sollten Fehler bei der Erstellung der Unterlagen die Dauer des Genehmigungsverfahrens verzögern, geht dies zu Lasten des AN. 16.   Bauzeiten und Bauzeitenplan Nach den Vertragsbedingungen obliegt dem AN die Einhaltung den vom AG vorgegebenen Fristen. Diese Fristen können den entsprechenden Vertragsunterlagen entnommen werden. Diese Fristen beziehen sich im Wesentlichen auf den Beginn der Ausführung, als auch auf die Fertigstellung der betriebsfertigen Anlage. Mit der Fertigstellung bzw. dem Fertigstellungstermin ist dabei immer die förmliche Abnahme nach § 12 VOB/B (Teilabnahme der funktionsbestimmenden Leistungen) gemeint, auch wenn noch (unwesentliche) Restleistungen zu erbringen sind. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Vorlage der Bauwerksdokumentation und des Nachweises der Bauwerksqualität gemäß Kapitel II.12 zum Zeitpunkt der Gesamtabnahme hingewiesen. Die Frist für den Ausführungsbeginn und den späteren Fertigstellungstermin sind nach Maßgabe der Vertragsbedingungen vertragsstrafenbewehrt. Der AG gibt darüber hinaus keine zeitlichen Rahmenbedingungen vor, die der AN bei seiner eigenverantwortlichen bauzeitlichen Realisierung zu berücksichtigen hat. Der AN ist verpflichtet, nach Maßgabe der vorgenannten Rahmenbedingungen und Bestimmungen mit Abgabe seines Angebots einen groben Bauzeitenplan vorzulegen, der die im Nachfolgenden beschriebenen Bauphasen enthält. Der AN hat seinen Bauablauf, einschließlich zugehöriger Kapazitäten, so auszurichten, zu planen, zu koordinieren und umzusetzen, dass die fristgerechte Übergabe des Bauwerkes an der AG gewährleistet wird. Hierzu hat er auch Schnittstellen mit Dritten, die dem Bauablauf zuzuordnen sind, eigenständig zu koordinieren und in den Ablauf zu integrieren. Auf dieser Grundlage hat der AN eigenverantwortlich einen Bauzeitenplan aufzustellen. Er hat dabei die genannten betrieblich, bauzeitlich und vertraglich begründeten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Der vom AN mit dem Angebot vorzulegenden Bauzeitenplan, muss mindestens für folgende Vorgänge der Leistungserbringung Termine enthalten: Vertragsrelevante Fristen nach den Vertragsbedingungen für den Beginn der Ausführung und die späteste Fertigstellung der Anlage, sowieHer- und Fertigstellung Betonarbeiten Gründungen, Bodenplatten und Wände der UmschlaghalleHer- und Fertigstellung Betonarbeiten Gründungen, Bodenplatten des Sandfangs und der Löschwasserbecken Her- und Fertigstellung Betonarbeiten Gründungen, Bodenplatten des PumpenhausesMontage und Fertigstellung Holztragewerk Montage und Fertigstellung Sandwichelemente, Wände und DachHer- und Fertigstellung Erschließungen, Trichter, Treppen, Tore und TürenMontage und Fertigstellung Systemcontainers.Her- und Fertigstellung TGA/Abwasser und WasserFertigstellung komplettierende Bauteile. Bereitstellung der vollständigen BauwerksdokumentationVorabnahme / ggfs. MangelbeseitigungVOB Teil und Gesamtabnahme, sowie abfallrechtliche Abnahme 16.1  Fortschreibung des Bauzeitenplans: Spätestens 5 Wochen nach Auftragserteilung hat der AN einen detaillierten Bauzeitenplan mit Darstellung aller Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung der zeitlichen und funktionalen Zusammenhänge vorzulegen, mit der AG abzustimmen und von diesem schriftlich freigeben zu lassen. Wie aus den Beschreibungen ersichtlich wird, stellt die AG für Teilleistungen Material zur Verfügung bzw. beteiligt Dritte an der Durchführung der Baumaßnahme (Fremdprüfung, Behörden). Die entsprechenden Leistungen bzw. deren Fälligkeiten und zeitlichen Zusammenhänge im laufenden Baubetrieb sind ebenfalls im Bauzeitenplan zu vermerken. Der Bauzeitenplan ist mindestens bei Terminverschiebungen zu aktualisieren (Übergabe an der AG, regelmäßige Fortschreibung alle 2 Wochen), wobei die Soll- und Ist-Termine vergleichend darzustellen sind. Änderungen des Bauzeitenplans bedürfen der schriftlichen Zustimmung der AG. Wird diese nicht erteilt, gelten die Fristen gemäß des dem Angebot beigefügten Terminplans bzw. letzter einvernehmlicher Änderung unverändert fort. Des Weiteren ist zum Ende der jeweiligen Woche ein Wochenarbeitsplan vorzulegen, der die geplanten Einzelaktivitäten in der kommenden Woche zeigt, notwendige Beteiligungen Dritter darlegt (z.B. FP Vermessung, FP Kunststoff / Boden) und insbesondere geplante Transportbewegungen aufzeigt (Art, Menge und Zeitpunkt der Materiallieferung). 17.   Zahlungen und Zahlungsplan In Ergänzung zu § 14 und § 16 VOB/B, den Vertragsbedingungen der AZV-RME werden folgende Zahlungsmodalitäten vereinbart: Frühestmöglicher Abrechnungsbeginn: 30 Tage nach Ausführungsbeginn (Leistungsdatum erste Abschlagsrechnung). Weitere Abschlagsrechnungen können anschließend, in einem monatlichen Rhythmus, jeweils am 1. eines folgenden Monats gestellt werden (Leistungsstand immer letzter Tag des Vormonats, Leistungs- und Abrechnungswert ≥ 5.000 € netto). Abgerechnet werden können jeweils fertiggestellte Teilleistungen gemäß nachgewiesenem Leistungsstand. Die Abrechnung von gelieferten und auf der Baustelle befindlichen Materialien wird ausgeschlossen. Ergeben sich projektspezifische Erlöse bei Liefer- und Bauleistungen, so ist für derartige Erträge eine rechnungsunabhängige Gutschrift zu erstellen. Sowohl für Rechnungen als auch für Gutschriften, gelten die Zahlungsmodalitäten / Bedingungen aus § 16, insbesondere § 16 (3) VOB/B. 18.   Materiallieferungen Materiallieferungen abfallstämmiger Herkunft sind nicht gestattet. Nicht abfallstämmige Baustoffe (z.B.: natürliche Bau- und Erdstoffe, Schächte, Formteile, Leitungen, Geokunststoffe etc.) werden keiner weiteren Eingangskontrolle durch den AG unterzogen und bedürfen keiner Verwiegung im Eingangsbereich. Prüfungen der örtlichen Bauüberwachung werden, unbenommen von dieser Regelung, für Baustoffe oder sonstige Liefermaterialien selbstverständlich durchgeführt. Damit das Personal des AG Lieferungen zu den richtigen Stellen weiterleiten kann, hat der AN dafür zu sorgen, dass die für ihn bestimmten Lieferungen u. a. richtig und vollständig bezeichnet sind. Dies ist allen Nachunternehmern und Lieferanten mitzuteilen. Darüber hinaus hat der AN die jeweiligen Lieferungen über die genannten zu koordinieren und zu leiten. Es wird eine entsprechende Beschilderung, als Bestandteil der Baustelleneinrichtung, empfohlen. Die Lieferanschrift lautet: Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel An der L 117 56299 Ochtendung BV: Zentraldeponie Eiterköpfe - Neubau Umschlaghalle
Vorbemerkungen Los 2, Teil II
Weitere Vorbemerkungen Weitere Vorbemerkungen
Weitere Vorbemerkungen
Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat
Standardbesch Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen: h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Standardbesch Abrechnungseinheiten
Weitere Vorbemerkungen Weitere Vorbemerkungen
Weitere Vorbemerkungen
Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat
Standardbesch Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen: h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Standardbesch Abrechnungseinheiten
01 Vorarbeiten
01
Vorarbeiten
01.01 Planungsarbeiten
01.01
Planungsarbeiten