Innenputzarbeiten
Davids Neubau Verwaltung Loherhof
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1.0 Angaben zur Baustelle Projektname: Neubau Verwaltungsgebäude mit 2 Nutzungseinheiten Projektadresse: Pater-Briers-Weg 85 52511 Geilenkirchen Baustelleneinrichtung: Der Auftraggeber wird die übergeordnete Baustelleneinrichtung (Bauzaun, zentrale Baustromanschlüsse, zentraler Bauwasseranschluss, Sanitäreinrichtung(en), ggf. Bauleitungscontainer o.ä.) in Eigenregie übernehmen. Sämtliche weitergehenden Einrichtung, die der Auftragnehmer für die Ausführung der vertraglichen Leistung benötigt, sind eigenverantwortlich aufzubauen und nach Abstimmung mit der Bauleitung abzubauen. Vor Beginn der Ausführung ist mit der Bauleitung die AN-seitige Baustelleneinrichtung (z.B. Büro-, Aufenthalts-, und sonstige -container, Lagerflächen, Standorte von Hebezeugen etc.) abzustimmen. Für die Baustelleneinrichtung stehen dem AN in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung nur Flächen auf dem Baugrundstück zur Verfügung. Darüber hinaus erforderliche Flächen hat der AN auf eigene Gefahr und Kosten vorzunehmen. Vor Ausführungsbeginn ist vom AN in Absprache mit der Bauleitung festzulegen und zu koordinieren, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Die Stellflächen für Misch- und Fördereinrichtungen ist im Baustelleneinrichtungsplan einzuzeichnen bzw. mit der Bauleitung abzustimmen. Die sofortige Beseitigung von Straßenverunreinigungen durch den An- und Abtransport von Geräten, Maschinen, Baustoffen etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Aufstellen von Wohncontainern bzw. das Übernachten auf der Baustelle ist ausdrücklich nicht gestattet.
1.0 Angaben zur Baustelle
2.0 Ausführungs- und Angebotsunterlagen Bei computerunterstützter Angebotsausarbeitung sind Text und Massen des vorliegenden Leistungsverzeichnisses in jedem Fall verbindlich. Im Angebot des Unternehmers erfolgt nur eine Überprüfung der Preise. Der Computerauszug muss aufgetrennt in einzelne Blätter und zusammengeheftet eingereicht werden. Im Auftragsfall müssen die Preise in das Originalangebot übernommen (übertragen) werden. Die beiliegenden Zeichnungen bilden die Angebotsgrundlage. Dem AN für die Ausschreibung zur Verfügung gestellte Planunterlagen: Architekturpläne - Grundrisse, Schnitte
2.0 Ausführungs- und Angebotsunterlagen
3.0 Abrechnung und Ausführung Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, als beschrieben. "Bauart" bedeutet das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Sämtliche Maße am Bau sind eigenverantwortlich zu prüfen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Abkürzungen der Abrechnungseinheiten bedeuten: psch = pauschal, St = Stück, m = Meter, m² = Quadratmeter, m³ = Kubikmeter, kg = Kilogramm. t = Tonne, h = Stunde, d = Tag, wo = Woche, mt = Monat, Jr = Jahr. Bei Vorhaltung und Betrieb usw. ist die Abrechnungseinheit das Produkt aus Mengen- und Zeiteinheit. Die Ausführung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nach § 15 VOB/B.  Auf die Vorbemerkungen des im Titel "Regiearbeiten" bzw. "Stundenlohnarbeiten" wird hingewiesen.
3.0 Abrechnung und Ausführung
4.0 Allgemeines Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus. Eine Wertung des Angebots ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich. Der Anbieter erklärt sich sowohl mit allen Vorbemerkungen und der Leistungsbeschreibung einverstanden. Die Erstellung des Angebotes ist für den Auftraggeber kosten- und bedingungsfrei. Die Abgabe des Angebotes gilt als Bestätigung des Unternehmens, dass es die Angebotsunterlagen als ausreichend und vollständig ansieht und über die für die fristgerechte Erfüllung der angebotenen Arbeiten erforderliche Betriebseinrichtung sowie den notwendigen Personalbestand verfügt. In den nachstehenden Positionen sind die einzelnen Leistungen beschrieben und massenmäßig erfasst. Sie sind an Hand der beiliegenden Pläne und einer örtlichen Besichtigung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Bei gegenseitigem Einverständnis dienen sie als Grundlage zur Ermittlung einer Pauschalen. Der Auftraggeber behält sich bis zur Auftragsvergabe vor, einzelne Titel/Lose getrennt zu vergeben oder aus dem ausgeschriebenen Leistungsumfang zu nehmen. Der Bieter hat die Baustelle zu besichtigen und sich mit den örtlichen Verhältnissen vertraut zu machen. Hierzu gehört auch die Einsichtnahme der Planunterlagen bei den örtlichen Versorgungsunternehmen bezüglich der öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen. Weichen Bedingungen des Auftrages von denen der Ausschreibung ab, so gelten erstere als vom Auftragnehmer angenommen. Allgemein geltende ZTV: DIN 18 299 VOB/C - Allgemeine Regelungen für Bauleistungen jeder Art BauO NW: Bauordnung Nordrhein-Westfalen BaustellV: Baustellenverordnung BaustellVErläutVV: Erläuterung zur Baustellenverordnung ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz ArbStättV: Arbeitsstättenverordnung ASR: Arbeitsstättenrichtlinien UVV/ BGVR: Unfallverhütungsvorschriften BImSchG: Bundes-Immissionsschutzgesetz AVV Baulärm: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm TA Lärm:Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm DIN  4102: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN  4108: Wärmeschutz im Hochbau DIN  4109: Schallschutz im Hochbau DIN 18 201: Toleranzen, Begriffe DIN 18 202: Toleranzen im Hochbau BGV A3 :Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebs- und Arbeitsmittel DIN VDE 0701 - 0702: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebs- und Arbeitsmittel sowie die dort weiter genannten Normen und Vorschriften GEG vom 1.11.2020 Über die aufgeführten DIN, Gütebestimmungen, Richtlinien, Zulassungen hinaus gelten  alle gesetzlichen Bestimmungen, Erlässe, usw. die zur Zeit der Angebotsabgabe gültig sind, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt sind. Die Normen stellen Mindestanforderungen dar, die in keinem Falle unterschritten werden  dürfen. Vertragsgrundlagen Allen Ausschreibungen und Verträgen liegen als Bestandteil die nachfolgenden Unterlagen und Bedingungen, bei Widersprüchen in der Reihenfolge der Aufzählung, zugrunde: die Leistungsbeschreibung die Besonderen Vertragsbedingungen etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB/C die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B Lieferungs-, Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers haben keine Gültigkeit, auch wenn vom Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsverzeichnisses sind vom Auftragnehmer gesondert anzuzeigen und haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Alternativangebote können dem Leistungsangebot beigelegt werden. Sind aufgrund der Erfahrungen seitens des Bieters Ergänzungen oder Verbesserungen anhand der vorgelegten Ausführungsbeschreibungen im LV erforderlich, so sind diese bei Angebotsabgabe zu benennen und kostenmäßig zu fixieren.
4.0 Allgemeines
5.0 Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Zu beachtende Technische Regeln: Merkblätter Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS): BFS Merkblatt 9 Beschichtung auf Außenputze BFS Merkblatt 19 - Risse in Außenputzen - Beschichtungen und Armierung BFS Merkblatt 20.1 - Beurteilung des Untergrundes für Putzarbeiten: Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden BFS Merkblatt 26 - Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich Merkblattsammlung für Ausbau und Fassade des Deutschen Stuckgewerbebundes Lehmbauregeln des Dachverbandes Lehm e. V.: Die Lehmbauregeln, Begriffe, Baustoffe, Bauteile Merkblätter des Bundesverbands der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Baugipse: - Verputzen von Fensteranschlussfolien - Putzoberflächen im Innenbereich - Dünnlagenputz im Innenbereich - Gipsputze und gipshaltige Putze auf Beton - Haftbrücken für Gipsputze und gipshaltige Putze Merkblätter des Industrieverbands Werk Mörtel e.V. (IWM): IWM Merkblatt - Außenputz auf Ziegelmauerwerk IWM Merkblatt - Egalisationsanstriche auf Edelputzen IWM Merkblatt - Einbau und Verputzen von extrudierten Polystyrol- Hartschaumstoffplatten IWM Merkblatt - Strukturierte Putzoberflächen - Visuelle Anforderungen IWM Merkblatt - Wärmedämmputzsysteme auf Ziegelmauerwerk Merkblätter der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V. WTA-Merkblatt 2-4-94/D - Beurteilung und Instandsetzung gerissener Putze an Fassaden WTA-Merkblatt 2-7-01ID - Kalkputze in der Denkmalpflege WTA-Merkblatt 2-9-04/D - Sanierputzsysteme IVD-Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V.: Nr. 4: - Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer- Fugenbändern Bundesverband Porenbeton: Porenbetonbericht 7 - Oberflächenbehandlung ~ Putze, Beschichtungen, Bekleidungen Ziegelelement-Merkblätter der Arbeitsgemeinschaft Ziegelelementbau e.V. und Güteschutz Ziegelmontagebau e.V.: r ' Außenputz auf Ziegelwandelementen - Merkblätter für die fachgerechte Planung und Ausführung Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: ,,oder gleichwertig“, immer auch gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
5.0 Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
6.0 Kalkulation - Preisinhalte Folgende Punkte sind bei den nachfolgend beschriebenen Positionen in der Kalkulation zu berücksichtigen: Sofern nicht in den LV-Positionen separat beschrieben sind auch folgende Leistungen bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen: Alle Positionen der Leistungsbeschreibung umfassen das Liefern der dazugehörigen Stoffe (sofern nicht anders beschrieben), einschließlich Abladen und Lagern auf  der Baustelle sowie erforderliche Zwischen- und Höhentransporte bis zur Verwendungsstelle. Kosten für diebstahlsichere Lagerung des Materials. Mehraufwendung für zeitlich getrennte Arbeitsgänge. Notwendige Gerüste sind vom AN zu stellen. Bauseits wird keine Beihilfe geleistet. Die Wahl der Gerüstart bleibt dem AN überlassen. Die UVV sind einzuhalten. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18350 und DIN 18345 gelten als Nebenleistung: - Kellenschnitte im Zusammenhang mit Anschlüssen. - Das Einputzen der ausgeschriebenen Putzprofile, Eckschutzschienen und Einputzleisten. - Das Sichern von Wandbekleidungen gegen Verschmutzung durch Spritzwasser. - Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der   Ränder ggf. durch Abkleben. - Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z.B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurden. (VOB/C DIN 18350 Nr. 4.2.12 nicht 4.1.3) Weiterhin werden nachfolgende Arbeiten als Nebenleistung vereinbart und gehören ohne gesonderte Vergütung zum vertraglichen Leistungsumfang. Sichtbetonflächen, Fenster, Fensterbänke, Türrahmen etc. sind als Nebenleistung, sorgfältig abzudecken. Putzreste auf Trockenbauwände sind zu entfernen. Die Beseitigung des eigenen Bauschutts sowie die Endreinigung der Arbeitsbereiche, um eine besenreine Übergabe an Folgegewerke zu gewährleisten.
6.0 Kalkulation - Preisinhalte
100 300 - BAUWERK BAUKONSTRUKTION
100
300 - BAUWERK BAUKONSTRUKTION
100.01 023 - PUTZ- UND STUCKARBEITEN
100.01
023 - PUTZ- UND STUCKARBEITEN