4 VORGABEN ZU WINTERBAUMASSNAHMEN Für die Durchführung der Ba
VORGABEN ZU WINTERBAUMASSNAHMEN Für die Durchführung der Ba
Hinweise Winterbaumaßnahmen Hinweise Winterbaumaßnahmen
Für die Durchführung der Baumaßnahme und deren Witterungsschutz sind folgende Massnahmen vorgesehen:
Baubeheizung gem. Arbeitsstättenrichtlinien:
Sofern nicht anders vereinbart oder seitens des zuständigen SiGeKo vorgegeben, ist die Lufttemperatur auf der Baustelle (Gebäude) , nach Erstellung der Gebäudehülle, für die Betribszeiten gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie für schwere Arbeiten +12°C als Zielwert beträgt.
Die Baubeheizung erfolgt mittels Warmlufterzeuger.
Es gilt zwingend zu beachten, dass die Mindest-Oberflächentemperatur von +5°C zu jeder Tag- und Nacht-Zeit, stets zu gewährleisten ist.
Lufttemperatur in Betriebszeiten:> +12°C (Sollwert in Gebäuden)
Mindest-Oberflächentemperatur:> +5°C (Stets zu gewährleisten)
Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräumen >+18 °C
Die Beheizung der Pausen- und Bereitschaftsräume ist seitens des AN zu gewährleisten und somit Nebenleistung des AN.
Die voraussichtlichen Regelarbeitszeiten gelten von
Montag - Freitag 06:00 - 20:00 Uhr
Samstags 06:00 - 16:00 Uhr
Hinweise Winterbaumaßnahmen
4.1 Bauheizung