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Gliederung GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV
Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen
Hinweis Bauablauf
Auflistung der Anlagen
Leistungsverzeichnis
Anlagen (gesondert)
Gliederung
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
Mt = Monat,
a = Jahr,
cm = Zentimeter,
cm2 = Quadratzentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
l = Liter,
St = Stück,
kg = Kilogramm,
t = Tonne,
mh = Meter x Stunde,
md = Meter x Tag,
mWo = Meter x Woche,
mMt = Meter x Monat,
ma = Meter x Jahr,
m2d = Quadratmeter x Tag,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m2Mt = Quadratmeter x Monat,
m3d = Kubikmeter x Tag,
m3Wo = Kubikmeter x Woche,
m3Mt = Kubikmeter x Monat,
Sth = Stück x Stunde,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche,
StMt = Stück x Monat,
td = Tonne x Tag,
tWo = Tonne x Woche,
tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEIN
Bauvorhaben: Wohngebäude "CS61" im Jugendstilpark, Haar
Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 61 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 80 Wohneinheiten, Anbau von Balkonen, Ausbau des Dachgeschosses sowie zugehöriger Außenanlagen
Gebäudeabmessungen:
Gesamtfassadenabwicklung ca. 605,00 m
Grundfläche ca. 3.715 m²
Wohnfläche ca. 7.855 m²
Traufhöhe: ca. 8,90-15 m
Firsthöhe Bestand: ca. 14,90- 18,90 m
Ausführungszeiten (gem. BZP Stand 25.6.25, siehe Anlage):
Gebäudeteil E: 17.02.26 - 06.07.26
Gebäudeteil A: 17.03.26 - 27.07.26
Gebäudeteil D: 30.06.26 - 09.11.26
Gebäudeteil B: 21.07.26 - 30.11.26
Gebäudeteil C: 14.07.26 - 16.11.26
1.1 Projektbeschreibung
Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand.
Konstruktion im Bestand
Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges, niedriges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre, Obergeschoss und ein überwiegend ausgebautes Dachgeschoss mit partiellen Spitzböden auf. Teile des Kellergeschosses (BT C und D) wurden im Zuge der Generalsanierung 1990 abgesenkt (ca. 150 cm) und als Therapiefläche genutzt. Die Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver Bauweise (Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und in gleicher Art und Weise bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstungen geführt und in den so den Sockel der aufgehenden Wandflächen. Alle bauzeitlichen Innenwände sind ebenfalls im Stampfbeton oder in massiver Ziegelbauweise erstellt. Neuzeitliche Abtrennungen wurden überwiegend als Systemtrennwand in Metall oder Holz ausgeführt. Die Decke über Kellergeschoss besteht aus betoneirten Gewölbedecken mit Schlackefüllung und Estrichaufbau und einem Oberbelag (Linoleum/Fliese). Die lichten Höhen im bauzeitlichen Bereich betragen ca. 2,10 m über Oberkante Kellerfußboden; im Bereich der tiefergelegten Therapiefläche betragen die lichten Höhen ca. 3,00 m über Oberkante Kellerfußboden. Unter Betrachtung der bisherigen Nutzung als Lager für den Klinikbetrieb wurden im Bestand nur im Bereich der Therapieflächen Abdichtungsmaßnahmen ausgeführt.
Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das Obergeschoss sind in massivem Mauerwerksbau mit Putzauftrag errichtet. Bedingt durch Erweiterungen und Umbauten im Zuge der Krankenhausnutzung erfolgten erhebliche Eingriffe in die lastabtragende Struktur der Innenwände mit Einbau von zusätzlichen Beton-Stürzen /-Stützen und der weitere Ausbau mit nichttragenden Wänden in Trockenbaukonstruktionen. Die Geschossdecken bestehen analog der anderen Gebäude im Jugendstilpark aus Stahlsteindecken mit aufgebrachten Druckbeton und einem Linoleumbelag; einzelne Räume sind mit Parkettbelägen ausgestattet. In den beiden Regelgeschossen (EG und OG) wurden Abhangdecken zur Installationszwecken eingesetzt. Ob und wieweit statische Ertüchtigungen an den Geschossdecken im Zuge der Umbaumaßnahmen in den 1990er Jahren ausgeführt werden, ist nicht bekannt.
Das Dachgeschoss des Gebäudes CS 61 wurde in zimmermannsmäßiger Holzkonstruktion errichtet. Die bestehende, gewalmte Pfettendachstuhl-Kostnruktion wurde als statisch kombiniertes Hänge-/ Sprengwerk erstellt, um sämtliche Lasten auf die Außenwände abzutragen. Der somit stützenfreie über 6m hohe Dachraum ist im Bestand geprägt durch Binder, abgestrebte Stützen und Zangenkonstruktionen. Statische Zugkräfte an den Traufpfetten werden in den Binderachsen durch Flachstahl-Zugbänder, die auf der bestehenden Stahlsteindecke über 1. Obergeschoss )in Teilen sichtbar) aufliegen, aufgefangen. bestehende und nachträglich errichtete Gauben dienen der Belichtung und Belüftung der im Bestand teilausgebauten Dachgeschosse. Die bestehendeD achdeckung ist eine ziegelrote Biberschwanzdeckung mit Rundschnitt auf Lattung und Schalung. Die im Bestand vorhandenen Regenrinnen, Einlaufkessen, Fallleitungen und deren Zubehör sind handwerklich aus Kupfermetall gefertigt.
Fassaden
Die Fassaden gliedern sich in einen Sockel bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstungsunterkante und in die aufgehenden Wandflächen mit Unterkante der Dachtraufe. Der Sockel besteht aus einem gestockten Stampfbeton in Schalungsbau ohne weitere Oberflächenbehandlung und zeigte sich in Materialsichtigkeit des Stampfbetons, also in einem hellen Grauton. Die Fassadenfläche war originär putzsichtig als mehrlagiger Kalkputz mit regionaltypischer Oberflächenstruktur gestaltet; die Farbigkeit der Putzfläche entstand aus den verwendeten Zuschlagsstoffen und war hell mit sandfarben grau. Nur die graphisch gestalteten Schmuckelemente wurden durch Einarbeitung in die Putzfläche und einen Farbauftrag in ockergelb akzentuiert. Mit Modernisierung und Umnutzung des Gebäudes wurden die Fassaden neu gefasst und mit Silikat-Farben in einem weißen Ton gestrichen; hierbei wurde die ursprüngliche Farbigkeit und auch die Wirkung der Materialsichtigkeit aufgegeben.
Hauszugänge - Eingangssituationen - Treppenhaus
Das Gebäude wurde ursprünglich mit 6 Hauszugängen und anschließendem Treppenhäusern auf der nördlich gelegenen Straßenseite erschlossen. Die Anordnung der Treppenhäuser erfolgte jeweils an den Rändern der einzelnen Gebäudetrakte, sodass jeder der Gebäudetrakte über zwei Treppenhäuser verfügt. Weitere Hauszugänge in bauzeitlicher Ausführung befinden sich im Durchgang des Mitteltraktes (2 Stück) und auf der Süd-Ost-Fassade als Zugang zum Garten über das Treppenhaus 2 (Gebäudeteil A/B) bzw. 5 (Gebäudeteil D/E).
Die Treppenhäuser 1 (Gebäudeteil A) und 6 (Gebäudeteil E) befinden sich am Rande des Gebäudeensembles. Die Eingangsebene befindet sich um 2 massive Blockstufen höherversetzt gegenüber dem Straßenniveau. Über den Zugangsflur wird von hier mit einer fünfteiligen Stufenanlage aus Naturstein (Granit) das Erdgeschoss auf Hochparterre erschlossen.
Die Gebäudeteile A und E verfügen auf der Erschließungsseite über jeweils einen neuzeitlich eingefügten Nebeneingang.
Die Treppenhäuser 2 und 5 in den Übergangsbereichen der Gebäudeteile A/B bzw. D/E koppeln die jeweiligen Gebäudetrakte. Die beiden Treppenhäuser verfügen ebenfalls über einen Hauszugang zu den südöstlich gelegenen Gartenflächen.
Ziel der Maßnahme
Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 80 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und einem Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden. Für die Müllentsorgung werden vier überdachte Müllstationen hergestellt.
Die Wohnungen werden zukünftig über 12 Hauseingänge erschlossen, wovon zwei Zugänge direkt in die jeweilige Wohneinheit führen. Die weiteren Wohnungen werden über Treppenhäuser erschlossen, in denen teilweise Aufzüge vorhanden sind. Die beiden Treppenhäuser mit Zugang über den Gebäudeteil C sind barrierefrei nach BayBO §48. In diesem Gebäudeteil sind die barrierefreien Wohnungen angeordnet. Die Galerien innerhalb der Wohnungen 67 bis 70 sind nicht barrierefrei erreichbar.
Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 8") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße "Alte Gärtnerei".
Baubeschreibung und Konstruktion (Auszug aus 20241018_Tragwerksplanung Entwurfsbericht.pdf)
Das Gebäude besteht aus fünf Baukörpern (Gebäudeteile A bis E), welche unmittelbar nebeneinander angeordnet sind, aber im Grundriss verspringen. In der Mitte des Gebäudeteils C verläuft die Symmetrieachse. Die einzelnen Gebäudeteile sind an den Berührungspunkten miteinander verbunden (Übergangsbereiche). Über alle Gebäudeteile hinweg beträgt die Gesamtlänge ca. 234 m und die Gebäudebreite ca. 37 m. Die maximale Höhe (First des Daches) über GOK liegt bei ca. 18,8 m.
Alle Gebäudeteile weisen im Bestand mindestens vier ausgebaute Geschosse auf (Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss). In Teilbereichen wurden oberhalb des Dachgeschosses Zwischendecken eingebaut, sodass Spitzbodenebenen vorhanden sind, die jedoch nicht für eine Kliniknutzung ausgebaut wurden.
In der Mitte des Gebäudeteils C befindet sich im Erdgeschoss ein öffentlicher Durchgang. Das Kellergeschoss sowie die Obergeschosse laufen in diesem Bereich durch.
Bauzeitliche Konstruktion:
Die Dacheindeckung erfolgte mit Biberschwanzziegeln. Der Dachstuhl des Gebäudes wurde in Holzbauweise errichtet. Die tragende Dachstuhlkonstruktion lagert im Dachgeschoss auf den Außenwänden des Gebäudes auf. Die tragenden Außen- und Innenwände wurden im Erdgeschoss (ab OK Fensterbrüstung), dem Obergeschoss sowie dem Dachgeschoss in Mauerwerksbauweise errichtet. Die Außen- und Innenwände des Kellergeschosses sowie im Erdgeschoss (bis OK Brüstung) wurden aus Stampfbeton hergestellt.
Die Decken über dem Dachgeschoss, die den Boden der Spitzbodenebenen bilden, wurden als Holzbalkendecken errichtet. Diese Holzbalkendecken sind in den Übergangsbereichen der Gebäudeteile A-B, B-C, C-D und D-E vorhanden. Die Decken über dem Obergeschoss sowie über dem Erdgeschoss wurden als Stahlsteindecken ausgeführt. Diese spannen zum Teil einachsig, zum Teil zweiachsig. Über dem Kellergeschoss spannen Gewölbedecken (Tonnengewölbe) aus unbewehrtem Stampfbeton. Die Oberkante der Gewölbedecken liegt über der Geländeoberkante, sodass das Erdgeschoss ein Hochparterre ist.
Bekannte Umbaumaßnahmen:
In diesem Abschnitt werden die Umbaumaßnahmen beschrieben, die dem Aufsteller bekannt sind.
1957/1958:
In den Jahren 1957 und 1958 wurden in den Regelbereichen (mittlere Bereiche) der Gebäudeteile B, C und D über dem Dachgeschoss Holzbalkendecken eingebaut, die als Boden für die Spitzbodenebene dienen.
1981:
Es wurden drei Bettenaufzüge eingebaut.
1990er-Jahre:
Es erfolgten umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Die Konstruktion des Dachstuhls wurde verstärkt, sodass sie den damaligen bauordnungsrechtlichen Vorgaben zur Standsicherheit entsprach und eine geringe Nutzlast für die Spitzbodenebenen nachgewiesen werden konnte. Zudem wurden tragende Wände entfernt, Deckenfelder ausgetauscht sowie Stützen und Unterzüge ergänzt. Der Einbau der Unterzüge und Stützen erfolgte zum Teil aus Gründen der Standsicherheit (z. B. Abfangung von Lasten aufgrund des Entfalls einer tragenden Wand), zum Teil aus Gründen der Gebrauchstauglichkeit (Schwingungen). In den Übergangsbereichen wurden in der Decke über dem Dachgeschoss (wo bis dahin Holzbalkendecken waren) kleinere Stahlbetondecken eingebaut, um dort Lüftungsgeräte aufstellen zu können. Zum Teil wurden diese Bereiche zweigeschossig ausgeführt, die Wände bestehen in diesem Fall aus Mauerwerk.
Zur Verbindung der Häuser Nr. 61 und Nr. 65 wurde ein unterirdischer Verbindungsgang gebaut. Dieser entspringt im Kellergeschoss auf der Westseite des Gebäudeteils D und verläuft Richtung Südosten.
Im Zuge dieser Umbaumaßnahmen wurde der Bestand intensiv untersucht und dokumentiert. Für die aktuellen Umbaumaßnahmen wird auf die Untersuchungsergebnisse aus dieser Zeit wird zurückgegriffen.
Aktuell geplante Umbaumaßnahmen:
Bei den ersten vier Geschossen (KG, EG, OG und DG) soll das bestehende Tragwerk so weit wie möglich erhalten werden. Zum Teil entfallen bestehende Wände, welche durch Unterzüge abgefangen werden müssen, zum Teil werden auch neue Wände und Decken errichtet. Neue Gebäudeteile werden insbesondere für die neuen Treppenhäuser in den Gebäudeteilen A, B, D und E sowie für die Unterstützung von Deckenbereichen benötigt, bei denen sich die Belastungen erhöhen (z. B. Loggiabereiche). Zur Vergrößerung der Wohnfläche sollen die Spitzbodenebenen in allen Gebäudeteilen ausgebaut werden. In den Regelbereichen sowie in den Kopfbereichen der Gebäudeteile A und E werden Stahlrahmen eingebaut, auf denen Holzbalkendecken lagern.
Die Lüftungszentralen in den Dachspitzebene werden abgebrochen, lediglich die untere Stahlbetonplatte der Lüftungszentrale wird erhalten. Der Dachstuhl, der beim Einbau der Lüftungszentralen abgebrochen/verändert wurde, wird wieder in den Originalzustand versetzt.
Außenwandöffnungen im UG werden mithilfe eingeklebter Bewehrung und Beton verschlossen. Zudem werden vorgelagerte Balkonanlagen errichtet. Die Balkone sind im Erdgeschoss (Hochparterre) und im 1. Obergeschoss vorhanden.
In Teilbereichen muss die Gründung durch Unterfangungen verstärkt werden.
Kleinere, weitergehende Maßnahmen werden im Zuge der jeweiligen Positionen betrachtet.
Eine detaillierte Betrachtung der historischen Baukonstruktion ist in Kapitel 1 des Entwurfsberichts enthalten.
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum denkmalgeschützten Gebäude CS 61
(Siehe S. 7 ff Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung Stand: 30.01.2019)
Die nachfolgende Maßnahmenbeschreibung erläutert zunächst die vorgesehene Umnutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken unter Entwurfsaspekten; sie wird so dann in dem weiter folgenden Maßnahmenkatalog hinsichtlich der baukonstruktiven Eingriffe konkretisiert.
Mit wirtschaftlichem Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes CS 61 durch Wandelung zur Wohnnutzung erfolgt der vollständige Ausbau des Dachgeschosses und des im Bestand vorhandenen - und in Teilen neu zu erstellenden - Spitzbodens mit Errichtung notwendiger Belichtungsflächen durch Dachgauben, Dachloggien sowie Dachflächenfenster bei Erhalt und konstruktiver und energetischer Ertüchtigung der bestehenden - bauzeitlichen - Dachkonstruktion. Die Umnutzung der ehemaligen Klinikflächen in den Regelgeschossen sowie im Kellergeschoss wird gemäß vorliegenden Bauvorlagen ausgeführt.
Für die wohnwirtschaftlichen Grundrisse werden vier zusätzliche Hauszugänge (jeweils ein Zugang am Gebäudeteil A,B, D und E) an der nördlich gelegenen Straßen-Fassade zur Erschließung neuer Treppenhäuser (Kellergeschoss bis Spitzboden) mit vorgelagerten Treppenanlagen errichtet. Die beiden im bauzeitlichen Bestand vorhandenen Treppenhäuser an den außenliegenden Giebeln der Gebäudeteile A und E sowie die beiden bauzeitlichen Treppenhäuser im Gebäudeteil C werden erhalten; die beiden im Bestand vorhandenen, bauzeitlichen Treppenhäuser in den Übergangsbereichen der Gebäudeteile A/B bzw. D/E werden ebenfalls erhalten und mit Treppenläufen vom Dachgeschoss in die Spitzbodenebene erweitert.
Der überwiegende Teil der Wohnungen in den Regelgeschossen (EG und OG) erhält, der Lage im Haus entsprechend, neu eingezogene Loggien, neu zu errichtende Balkonanlagen (gesamt acht Stück) oder im Gartenbereich zugeordnete Terrassenflächen. Die zum Garten ausgerichteten, bauzeitlichen Loggien im Erdgeschoss, dreiteilig durch Rundbögen gefasst, werden gemäß Planung zu zwei Drittel mit Fensteranlagen geschlossen und den jeweiligen Wohnungen zugeordnet. Der mittlere Bereich dieser Loggien wird erhalten und mit einer Treppenanlage zum Garten nach historischen Analogien ausgestattet.
Die Loggien im Obergeschoss - zweiteilig (BT A + B) bzw. dreiteilig (BT D + E) durch Rundbögen gefasst - werden nach vergleichbaren Aufteilungen durch Fensteranlagen geschlossen oder als Loggia im Bestand erhalten. In der ersten Dachgeschossebene erfolgt der Einbau von neun Dachloggien als überdachte Aufenthaltsfläche im Freien.
Im Untergeschoss des Gebäudes werden notwendige Technikräume, Nebennutzungsräume und die Abstellbereiche der Wohnungen eingebaut. Die Erschließung des Untergeschosses erfolgt durch die bestehenden Treppenhäuser und die vier neu errichteten Treppenhäuser.
Die Fenster- und Türanlagen im Kellergeschoss werden nach Vorgaben der Planung erneuert und es erfolgt der Einbau einer mechanischen Quer-/Längslüftung zu Vermeidung bauphysikalischer Mängel. Unter Beachtung der Umnutzung zu Wohnraum und der bauphysikalischen Bauwerkserhaltung werden die massiv errichteten Außenwände des Gebäudes innenseitig mit einer reversiblen Dämmung aus ca. 6 cm dicken Calcium-Silikat-Platten versehen.
Die in Teilen historischen Fensteranlagen (Holzkastenfenster mit Holzsprossen) werden in Abstimmung mit dem Bayrischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) bewertet und unter Beachtung eines Wärmeschutz-Konzeptes saniert und ertüchtigt. Neu zu errichtende Fenster und Fenstertüren werden im Zuge der Nutzungswandlung und in Abstimmung mit dem BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente mit bauzeitlicher Profilausbildung der Außenansicht errichtet.
Die Aufarbeitung der Fassaden und des steil aufstehenden Daches wird nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem BLfD unter Berücksichtigung eines noch zu erstellenden restauratorischen Farbgutachtens ausgeführt. Die Sanierung der Wand- und Deckenbeschichtungen in den Bestandstreppenhäusern zur Farbfassung und ornamentalen Gestaltung wird gleichermaßen anhand der Erkenntnisse des restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die Aufarbeitung aller bauzeitlichen Ausstattungen der Treppenhäuser (Bodenbeläge, Treppenkonstruktion, Geländer, Handläufe, Ziergitter etc.) wird in enger Abstimmung mit dem BLfD ausgeführt.
Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig der Substanzerhalt und eine optische Qualität, die dem denkmalgeschützten Haus gerecht werden. Die Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes erfolgen nach Angaben der Tragwerksplaner unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Bedingungen (Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer Regelwerke und den Vorgaben des BLfD. Sämtliche haustechnische Anlagen werden erneuert. Das Einfügen modern gestalteter Funktionalbereiche wie Bad und Küche sowie die Modernisierung aller haustechnischen Installationen erfolgt nach aktuellen technischen Standards.
1.2 Baustelle
Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen.
Für die am Bau beteiligten Firmen wird in begrenztem Umfang im Bereich der Grünflächen um das Gebäude Fläche als Lager und Stellplatz bereit gehalten.
Zugänglichkeit
Die Baustelle ist über die innenliegenden Bestandstreppenhäuser zugänglich.
Wetterschutz
Als Wetterschutz wird das Bestandsdach abschnittsweise erneuert und somit das eindringen von Wasser vermieden.
1.3 Bauleistungen
Trockenbauarbeiten
1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse
Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich.
Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten:
Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung. Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche. Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile sind, sofern nicht anders beschrieben, in den Positionen mit einzukalkulieren.
Bereiche mit hohen denkmalpflegerischen Auflagen sind zu beachten: u.a.Treppenhäuser sind zu schützen, Bestandsboden Loggien.
Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen), Höhendifferenz zu überwinden.
umgebende Bestandsbäume im Straßenraum.
Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück sind nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten möglich. Es steht jedoch nicht ausreichend Lagerfläche zur Verfügung, ggf. muss just-in-time Verfahren angewandt werden.
Die Anmietung öffentlicher Flächen für die Ausführung und eigene Baustelleneinrichtung ist vollständig Sache des AN. Hiermit in Verbindung stehende Kosten und Gebühren trägt der AN. Hinweis: Der Wendekreis am Max-Mannheimer-Ring, nördlich des Gebäudeteils C (vorgesehen als Stellfläche für Schuttcontainer) ist eine öffentliche Verkehrsfläche!
Sofern für die Ausführung der eigenen Leistung, inklusive der Baustelleneinrichtung, temporäre Verkehrseinrichtungen, Straßensperrungen o.ä. erforderlich werden, sind diese Maßnahmen eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren und umzusetzen. Hiermit in Verbindung stehende Kosten und Gebühren trägt der AN.
Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend einzuhalten.Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende Lastverteilung vorgesehen werden.
erhöhte Unebenheiten im Bestand; teilweise Haftprüfungen nötig.
Sicherungsmaßnahmen gegen herabfallende Bau -Abbruchteile sind in ausreichendem Maß vorzunehmen und sofern nicht anders beschrieben in den Positionen mit einzukalkulieren.
Ausgebautes Material wird grundsätzlich Eigentum des AN und ist zu beseitigen.Zerkleinerungsschnitte sind, sofern in den Positionen nicht anders beschrieben mit in die Positionen einzukalkulieren. Alle in diesem LV beschriebenen Leistungen umfassen den Abbruch, den Transport der Abbruchmaterialien innerhalb der Bautelle, das Verladen an der Baustelle sowie den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung.
Sämtlicher Mehraufwand hinsichtlich der Länge von Abtransport- Transport- und Förderwegen (auch besondere Leistungen gem. VOB), ist in die EPs der Positionen einzukalkulieren.
Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren.
1.5 Hinweis zur baurechtlichen Dokumentation
Grundsätzlich ist die baurechtlich notwendige Dokumentation erforderlich. Siehe auch Anlagen: "Baurechtlich notwendige Dokumentation"
Die Arbeiten sind i.d.R. nach DIN 4102-4 Stand 2016-05 auszuführen. In Einzelfällen ist der Entwurf Stand 2023-04 oder Stand 2025-06 maßgebend. In der Planung wurden bereits Abweichungen nach Art. 81a BayBO berücksichtigt und entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen erarbeitet.
Dies betrifft insbesondere die Ausführung der Durchdringungen von Bauteilen mit Brandschutzanforderungen.
Die Arbeiten haben entsprechend der ausgearbeiteten Leitdetails zu erfolgen. Ist die Ausführung an mancher Stelle nicht wie geplant möglich, sind entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen (nicht wesentliche Abweichung) zu formulieren und mit der Abgabe der Übereinstimmungserklärung zu dokumentieren.
1.6 Gerüste
Das Aufbauen, Abbauen und Umbauen sowie die Vorhaltung aller (außer Fassadengerüste) gem. der eigenen Planung des AN notwendigen Gerüste für die Durchführung seiner eigenen Leistungen innerhalb des Gebäudes wird nicht gesondert vergütet. Der Aufwand hierfür soll in die EPs der Positionen miteinkalkuliert werden.
1.7 Navis Zugang
Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor. Hier können alle Räume digital betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen werden können.
Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur Verfügung:
link:
https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45.0&site=2625571698842650&image=2836763721164713
Benutzername: domhr.61
PW: domhr.61
1.8 Hinweis zur Verfügungsstellung von Planungsunterlagen
Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine Leistungserbringung erforderliche Planungen und sonstigen Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach Erhalt einer automatisierten Nachricht über die Einstellung neuer Unterlagen von dieser Planungsplattform herunterzuladen und sich diese, soweit für Ihn erforderlich auch in Papierform auszudrucken.
Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellt keinerlei Unterlagen in Papierform zu dem AN zu Verfügung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeteiligte Projektbeteiligte
BauherrPHOENIX Das Domizil Haar 1 GmbH
Königstrasse 5
70173 Stuttgart
ProjektsteuerungSeitz + Müller
Projektmanagement GmbH
Helmut-A.-Müller-Straße 1
82152 Planegg
Enwurfs- und
AusführungsplanungSIIN GmbH
Senefelderstrasse 26
70176 Stuttgart
TragwerksplanungAJG Ingenieure GmbH
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
BauphysikGN Bauphysik Finkenberger +
Kollegen Ingenieurgesellschaft mbHBahnhofstraße 27,
70372 Stuttgart
BrandschutzSinfiro GmbH & Co. KG
Herzogspitalstraße 24,
80331 München
BaugrundSmoltczyk & Partner GmbH
Untere Waldplätze 14
70569 Stuttgart
Objektüberwachung igb - Ingenieurgesellschaft Burgert mbH Plinganserstraße 150
81369 München
Projektbeteiligte
Besondere Vertragsbedingungen 2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Angebot
1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden.
1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich.
1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart.
1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen.
1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen.
1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der
Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV Trockenbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Trockenbauarbeiten
1Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,
BVS: Bundesverband Systemböden e. V.,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade,
VdS Schadenverhütung GmbH.
2Vorleistung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung für alle Anschlüsse, Abschlüsse und Deckenkonstruktionen zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
Prüfung und Berücksichtigung der voraussichtlichen Trocknungszeiten im Hinblick auf den Bauzeitenplan,
Durchbrüche in Wänden und Decken mit Anforderungen an Brand- und Schallschutz,
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die eigene Leistung in Bezug auf Haftzugfestigkeit bei Erfordernis,
Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art,
Fugen,
Überprüfung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem,
Prüfung der AG-seitigen Planung auf Anordnung von Streiflichtquellen.
Unverzüglich nach Auftragserteilung sieht der AN die TGA- und die ELT-Fachplanung sowie ggf. das BS-Konzept unaufgefordert ein. Der AN fordert von den Gewerken ELT, TGA und Innentüren unaufgefordert die Einbauanleitungen für jegliche Einbauteile, Schottungen, BS-Klappen und Türelemente an, um diese im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung zu sichten und geeignete Einbausituationen als Vorleistung für die anderen Gewerke erstellen zu können. Der AN legt unaufgefordert Montagepläne vor, die - in Abstimmung auf die von den TGA-Gewerken durchzuführenden Medien und deren Einbaubedingungen aus Brandschutzanforderungen - die genaue Lage der Tragprofile der Unterkonstruktion erkennen lassen.
Sämtliche Oberwände bzw. Wandschotts oberhalb flurquerender Türen sind detailliert in ihrer Medienbelegung und Unterkonstruktionsausbildung vom AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten und in Abstimmung auf die TGA-Gewerke zu planen.
3Ausführung und Konstruktion
3.1Ausführung
3.1.1Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation
Der nutzungsbezogene Mindestschallschutz gemäß VDI ist einzuhalten, weiterhin prinzipiell erhöhter Schallschutz nach DIN 4109.
Der bauliche Brandschutz ist gemäß DIN 4102 sicherzustellen.
Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden.
Für die Beplankung sind, soweit nicht anders beschrieben, Platten mit mindestens 12,5 mm Dicke und einer möglichst festen Oberfläche zu verwenden. Beplankungen unter Fliesen- und Plattenbelägen sind mindestens 2-lg. auszuführen.
Mit dem AG ist Rücksprache zu halten, ob Türen im Endzustand eingebaut werden können. Der AN hat zu klären ob, bedingt durch den Bauablauf, eine Zwischenlagerung der Türblätter erforderlich ist bzw. das Anbringen von provisorischen Öffnungsbeschlägen mit anschließendem Gangbarmachen der Türen erforderlich ist.
Sämtliche Revisionsöffnungen sind mit Aluminium-Rahmenkonstruktionen mit Gipsplatteneinlage auszuführen, soweit nicht detailliert abweichend beschrieben.
3.1.2Produkte
Für die Konstruktion sind die Verwendbarkeitsnachweise sowie die Richt- und Systemzeichnungen des jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. Dabei ist das System zu bevorzugen, welches bei gleicher Wanddicke die höchsten Schalldämmwerte erreicht und die anderen bauphysikalischen Anforderungen ausreichend abdeckt. Für das vom AN zur Ausführung vorgesehene Herstellersystem ist rechtzeitig vor Ausführung die Zustimmung vom AG einzuholen.
In Feucht- und Kellerräumen sind mindestens feuchtraumgeeignete hydrophobierte Gipsplatten (GKBI) einzubauen. Dies gilt auch für die untere Lage bei doppellagigen Beplankungen. Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind nachzuimprägnieren.
Der Einbau von Gips- oder Gipskartonbauplatten (Gewerbebereiche, Schwimmbad- und Sporthallenduschen etc.) - auch hydrophobierter Platten - in feuchtigkeitsgefährdeten, hochbeanspruchten Bereichen ist untersagt. Gegebenenfalls weist der AN den AG hierauf gesondert hin, wenn der AG für solche Bereiche gipshaltige Werkstoffe vorgesehen hat.
3.1.3Anschlüsse, Durchdringungen, Fugen
Anschlüsse an thermisch beanspruchte Bauteile bzw. Einbauteile sind beweglich auszubilden. Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind, sofern in den Unterlagen nicht anders beschrieben oder angegeben, stumpf auszuführen. Haarfugen sind zulässig.
Werden Flächendichtungen in Ausnahmefällen von Befestigungselementen durchdrungen, sind diese ebenfalls abzudichten. Hierfür sind Formteile aus dem verwendeten Abdichtungssystem zu verwenden, die geeignet sind für die Verwendung zusammen mit der Flächendichtung.
Querschnittsschwächungen bzw. -veränderungen von Bauteilen (Dehnfugen, unterschnittene Sockel etc.) sind stets mit der gleichen Anzahl von Beplankungslagen auszuführen wie nebenliegende Wandflächen.
Im Übergang von verschiedenen Flächen (z. B. Dach-Wand), beim Anschluss an andere Bauteile oder -elemente sowie bei Wandanschlüssen sind stets Trennfugen mit Abschlussprofilen zu erstellen. Diese sind anschließend dauerelastisch, abreißsicher und überstreichfähig zu verfugen.
Alle Deckenanschlüsse (an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände) sind so auszuführen, dass alle Bauteilanforderungen gewährleistet werden. Die zu erwartenden Bewegungen der Wände und der Decken müssen ohne Beeinträchtigung möglich sein.
Elastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Anschlüsse zwischen Unterkante Rohbaukonstruktion und Oberkante Wand sind entsprechend den möglichen Verformungen unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen als Gleitanschlüsse gemäß Herstellerangaben auszubilden.
Bei Rohr-/Kanaldurchführungen etc. durch Wände im unmittelbaren Bereich von Gleitanschlüssen sind mittels vierseitiger Auswechslungen die gleitenden Deckenanschlüsse um den Durchbruch herumzuführen.
3.1.4Unterkonstruktion - allgemein
Für Nassraumbereiche mit hoher Feuchtigkeitsbeanspruchung sind als Metallunterkonstruktion verzinkte und korrosionsgeschützte Stahlblechprofile sowie korrosionsgeschützte Befestigungsmittel zu verwenden.
Zargenaussteifungsprofile müssen so ausgeführt werden, dass die Bauwerksbewegungen bei größeren Deckendurchbiegungen aufgenommen werden können (z. B. durch Teleskopanschlüsse oder Anschlusswinkel mit ausreichender Federwirkung).
Die Unterkonstruktionen für demontable Systeme müssen in jeder Lage gegen seitliches Verschieben gesichert sein. Auch beim Entfernen einer ganzen Plattenreihe darf sich die Unterkonstruktion nicht verschieben. Dabei darf die Zugänglichkeit, soweit es erforderlich ist, zum Deckenhohlraum und der darin liegenden technischen Teile nicht beeinträchtigt werden. Im Bereich von Türen oder ähnlichen Teilen, durch die die Decke seitlich in horizontaler oder anderer Richtung beansprucht werden könnte, sind zusätzliche Diagonalaussteifungen einzubauen.
Wasserführende Rohrleitungen in Trockenbauschächten benötigen im Allgemeinen spezielle Unterkonstruktionen für mehrfache Befestigung über die Geschosshöhe, Befestigungen lediglich an Standard-Trockenbauprofielen sind in der Regel nicht ausreichend. Der Unternehmer meldet beim AG Bedenken an, wenn er feststellt, dass Installationstrassen zur Lastabtragung an von ihm errichteten Trockenbaukonstruktionen befestigt werden.
3.1.5Spachtelung, Oberflächen
Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung Streiflicht entstehen kann oder künstliche Beleuchtung geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen nach Q4 streiflichttauglich herzustellen. Die Versorgung der Streiflichtquellen während der Ausführung erfolgt durch den AN.
Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf Gehrung herzustellen, soweit nicht produktspezifisch eine andere Ausführung vorgesehen ist.
Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen.
Die Ausführung der Innenecken von Wänden, die erkennbar nur vliesarmiert und/oder gestrichen werden, erfolgt stets mit Inneneckformteilen.
Der AN erkundet unaufgefordert, welche Wandoberflächen vom Folgegewerk mit Fliesen belegt werden, und spachtelt in diesen Bereichen die Oberfläche lediglich in Qualität Q1 mit 10 cm breit verspachtelten Fugen zur späteren Aufnahme von Fliesenbelägen.
3.1.6Beplankung
An Türen ist die Beplankung im Sturzbereich mit ausgeklinktem Anschnitt auszuführen (Beplankungsfuge verläuft nicht in einer Flucht mit der Türzarge).
Alle sichtbaren Innen- und Außenecken sind, sofern nicht anders beschrieben, mit GK-Formteilen auszuführen.
Bereiche mit hoher Feuchtebeanspruchung müssen mit feuchtigkeitsunempfindlichen, zementgebundenen Platten in allen Beplankungslagen beplankt werden. Dies betrifft insbesondere alle nicht häuslichen Nassbereiche und gewerblichen Nassbereiche. Die Stöße dieser Platten sind zu verkleben, um die Anforderungen an feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe zu erfüllen.
3.1.7Brandschutz
Die Einbauanleitungen aller von Drittgewerken verbauten Produkte, die in Trockenbaukonstruktionen liegen oder diese tangieren, sind vom AN selbsttätig bei dem AG abzufordern, um die für diese Produkte erforderlichen Einbausituationen erstellen zu können (so beispielsweise die Einbauanleitungen von Brandschutzklappen, damit der AN die verstärkten Profile, die Laibung und den umlaufenden Spalt um die Klappen maßhaltig und zulassungsgerecht herstellen kann).
Trockenbauwände mit Schall- oder Brandschutzanforderungen sind in mindestens 150 mm Wandstärke auszuführen, sofern Lichtschalter und Steckdosen in der Wand vorgesehen sind, um die erforderlichen Brand- und Schallschutzanforderungen auch im Bodenbereich hinter Hohlwanddosen herstellen zu können.
Sind in der Planung des AG Wände mit Brand- oder Schallschutzanforderungen in geringer Wandstärke als 150 mm vorgesehen, so meldet der AN hiergegen Bedenken an.
Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei Trennwandkonstruktionen mit Brandbeanspruchungen sind die Elektrodosen in Gips einzubetten oder rückseitig abgekoffert oder mittels zugelassener Hohlwanddosen auszuführen. Keinesfalls sind sich gegenüberliegende Elektrodosen zulässig ohne Hinterfüllung mit Mineralwolle oder Gipsmörtel.
Durchführungen durch brand- oder schallschutzqualifzierte Trockenbauwände sind stets mit Auslaibung aus Blech und Beplankung entsprechend dem Hauptbauteil im Laibungsbereich auszuführen.
Werden Brandschutzklappen in Trockenbauwände eingebaut, so hat der AN nach Ausführung der ersten BS-Klappe die Zustimmung des RLT-Prüfingenieurs zur getätigten Ausführung einzuholen. Erst nach dessen Zustimmung sind weitere BS-Klappen im Trockenbau einzubauen.
Dem AN obliegt eine hohe Verantwortung durch das Verschließen/Verdecken von Brandschottungen. Demzufolge darf der AN Trockenbaukonstruktionen mit horizontalen Brandschottungen in Geschossdecken, unabhängig von jeglicher AG-seitiger Freigabe zum Schließen von Schächten und Vorwänden, nur dann erfolgen, wenn die Geschossdeckendurchtritte brandschutztechnisch qualifiziert verschlossen wurden. Ist dies trotz Aufforderung an den AN, die entsprechenden Trockenbaukonstruktionen zu schließen nicht erfolgt, so meldet der AN Bedenken beim AG gegen die Bauausführung an und stellt die diesbezüglichen Leistungen bis zur Klärung zurück.
Die Arbeiten sind i.d.R. nach DIN 4102-4 Stand 2016-05 auszuführen. In Einzelfällen ist der Entwurf Stand 2023-04 oder 2025-06 maßgebend. In der Planung wurden bereits Abweichungen nach Art. 81a BayBO berücksichtigt und entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen erarbeitet. Dies betrifft insbesondere die Ausführung der Durchdringungen von Bauteilen mit Brandschutzanforderungen.
Die Arbeiten haben entsprechend der ausgearbeiteten Leitdetails zu erfolgen. Ist die Ausführung an mancher Stelle nicht wie geplant möglich, sind entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen (nicht wesentliche Abweichung) zu formulieren und mit der Abgabe der Übereinstimmungserklärung zu dokumentieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der vorliegenden historischen Bauweise und den vorhandenen Konstruktionen die Anschlussbedingen der Verwendbarkeitsnachweise diverser Hersteller in der Regel nicht erfüllt werden können. Von der DIN 4102 abweichende Konstruktionen sind nur nach Abstimmung mit dem Brandschutzfachplaner zulässig.
3.1.8Türen
Türöffnungen sind unabhängig vom Türblattgewicht stets mit eingestellten UA-Verstärkungsprofilen auszuführen.
Soweit Rohrrahmentüren, auch von Drittgewerken, an oder zwischen Trockenbauwänden zum Einbau vorgesehen sind, sind die Einbauanleitungen der Türen zu beachten. In solchen Situationen sind in der Regel mindestens Quadratrohre von 50 x 50 x 4 mm mit teleskopierbaren Deckenanschlüssen vorzusehen. Sind solche Unterkonstruktionen nicht vorhanden, meldet der AN rechtzeitig vor dem Schleifen der zweiten Wandseite Bedenken gegen den Türeinbau an.
3.2Bauphysik
Soweit außenseitig keine oder nur eine Dämmung geringer Stärke (< 6 cm im Laibungsbereich) aufgebracht wird, soll eine zusätzliche Laibungsinnendämmung vorgesehen werden. Als Material hierfür sind Kalziumsilikatplatten zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes beschrieben ist. Der AN weist den AG ggf. auf das Erfordernis der vorbeschriebenen Laibungsinnendämmung hin.
ZTV Trockenbauarbeiten
ZTV Systemtrennwände Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Systemtrennwände
1Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere
ATV DIN 18360: Metallbauarbeiten,
ATV DIN 18340: Trockenbauarbeiten,
ATV DIN 18355: Tischlerarbeiten und,
ATV DIN 18361: Verglasungsarbeiten, sowie
die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18357: Beschlagarbeiten,
DIN 18363: Maler- und Lackierarbeiten,
DIN 18364: Korrosionsschutzarbeiten.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau e. V.,
IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
2Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung für alle Anschlüsse, Abschlüsse und Deckenkonstruktionen zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die eigene Leistung in Bezug auf Haftzugfestigkeit bei Erfordernis rechtzeitig vor Ausführungsbeginn,
Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art,
Größe, Lage, Belegung und Ausführung von Durchbrüchen mit Anforderungen an Brand- und Schallschutz,
Fugen- und Bauteilanschlüsse,
Überprüfung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem,
Messung von Deckendurchbiegungen vor Ort.
Unverzüglich nach Auftragserteilung sieht der AN die TGA/RLT- und die ELT-Fachplanung sowie ggf. das BS-Konzept unaufgefordert ein. Der AN fordert von den Gewerken ELT und TGA/RLT unaufgefordert die Einbauanleitungen für jegliche Einbauteile, Schottungen, BS-Klappen und Türelemente an, um diese im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung zu sichten und geeignete Einbausituationen als Vorleistung für die anderen Gewerke erstellen zu können.
Für das vom AN zur Ausführung vorgesehene Herstellersystem ist rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführung die Zustimmung des AG einzuholen.
3Ausführung und Konstruktion
3.1Allgemeine Angaben zur Konstruktion
Es gelten die vollständigen Ausführungs- bzw. Systembeschreibungen des Systemtrennwandherstellers.
Die Einzelteile der Montagewände und Beschlagteile werden serienmäßig hergestellt. Eine Nachliefergarantie von 10 Jahren für alle Einzelteile muss vom Systemtrennwandhersteller zugesichert sein, der AN übergibt vor Materialdisposition eine entsprechende Bestätigung an den AG.
Die ausgeschriebenen Montagetrennwände sind vom AN objektspezifisch zu fertigen und als Einzelteile oder Bauteile auf die Baustelle zu liefern. Die Montagewände müssen in einfachen Montagevorgängen montierbar sowie ohne Materialverlust leicht umsetzbar sein. Alle Bauteile müssen leicht zerlegbar und austauschbar sein. Monoblocksysteme sind nicht zulässig.
Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Elementtyp gegen einen systemimmanenten anderen Elementtyp (bspw. ein geschlossenes Wandelement gegen ein teilverglastes) ausgewechselt werden, so muss dieser Austausch ohne den Ausbau von daneben montierten Elementen erfolgen können.
Bei dem Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion auftritt.
Sämtliche Teile sind oberflächenfertig zu übergeben. Sie sind bis zur Abnahme vom AN vor Beschädigungen zu schützen, beispielsweise durch Abkleben mit Tetrapak-Folie bis 2,00 m Höhe.
Trennwandkonstruktionen sind durch Justierelemente auszurichten. Vorspringende Deckleisten, Sockelleisten oder über die Fläche geschobene Blechprofile/Hutprofile sind nicht zulässig. Der Anschluss von Zwischenwänden muss auch bei verglasten Wänden ohne zusätzliches Bandrastermodul möglich sein.
Sämtliche Befestigungen und Verbindungen der Montagetrennwände sind unsichtbar auszuführen.
Alle Dichtungsprofile, die bei Trennwandsystemen zur Ausführung kommen, dürfen nur in ATPK-Qualität ausgeführt werden. Elastische Verfugungen sind nicht zulässig. Die Abdichtung der Trennwandelemente hat genau nach den vorgelegten Schall- bzw. Brand-Prüfzeugnissen zu erfolgen.
Der Wandhohlraum der Trennwände muss für den Einbau von Installationen genutzt werden können.
Aufbau, Beplankungsteile, Glasrahmen und Verglasungselemente werden in höhenjustierte Stahlständerprofile eingehängt. Türzargen werden an Stahlständerprofile angeschraubt.
Die Türkonstruktionen einschließlich ihrer Verbindungsmittel müssen alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können.
Griffoliven und -garnituren benachbarter Elemente sind stets auf selber Höhenlage einzubauen.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind vor der Übergabe vom AN zu reinigen und zu ölen, Schutzfolien sind nach Aufforderung zu entfernen.
Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen (z. B. Profile, Bleche, Bänder) sind entsprechend den Anforderungen an das Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen. Bei unvermeidbar unterschiedlichen Oberflächen ist die Entscheidung des AG herbeizuführen.
Sämtliche Anschlüsse der Wände an Stützen und Decken sind so auszubilden, dass keine der an die Bauteile gestellten Anforderungen gemindert wird. Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden Bauteile sowie der Wände selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen. Die zu erwartenden Durchbiegungen der Rohdecken sind zwingend zu beachten. Deckenschotts sind mit gleitender Deckenanschlussfuge herzustellen, sofern die nebenliegenden Wände auch gleitende Deckenanschlussfugen aufweisen.
Bewegungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle auch in den Trennwandkonstruktionen vorzusehen. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden. Die gleiche Bewegungsmöglichkeit wie im Bauwerk ist für die Systemtrennwände zu gewährleisten.
3.2Unterkonstruktion
Die wesentlichen Bauteile der Unterkonstruktion sind in Baustoffklasse A1 nach DIN 4102-1 aus Regel-Stahlblechprofilen herzustellen. Trennwandständer sind mit Regelaussparungen zur Durchführung von Installationsleitungen zu versehen. Die Schottungen von Kabel- und Leitungsdurchtritten durch Systemtrennwände werden von den ELT- und TGA/RLT-Gewerken ausgeführt. Der AN stimmt sich im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit diesen Gewerken zur Planung und Herstellung der erforderlichen Einbausituationen für deren Schottungen ab.
Die Systemtrennwandkonstruktionen sollen
bei Deckenspannweiten < 4,00 m mindestens 10 mm,
bei Deckenspannweiten < 10,00 m mindestens 20 mm,
bei Deckenspannweiten > 10,00 m mindestens 25 mm,
Deckendurchbiegung berücksichtigen, bzw. ermöglichen.
Anschlussprofile sind so auszubilden, dass zu den angrenzenden Bauteilen ringsum ein Anschluss entsteht, der einen Toleranzausgleich von mindestens 15 mm und die vorgenannten Bauteilbewegungen zum planerischen Maß gewährleistet. Die teleskopartige Aufnahme von Bauteiltoleranzen ist grundsätzlich durch schmale Aluminiumdeckenprofile zu gewährleisten. Objektbezogene größere Toleranzen und Maßunterschiede müssen durch den Einsatz von höheren Anschlussprofilen und ggf. Blenden ausgeglichen werden können.
Die Lastabtragung von Glas-/Wandelementen erfolgt direkt über höhenjustierbare Stellfüße direkt auf den Fußboden. Abgehängte Unterkonstruktionen sind höhenverstell- und nachstellbar auszuführen.
Anschlüsse an Rundstützen, schräge, verjüngte und andere objektspezifische Anschlusssituationen sind mit geeigneten Systemprofilen auszuführen.
3.3Beplankungen und Dämmstoffe
Beplankungsmaterialien sind gemäß den geforderten und notwendigen Schall- und Brandschutzanforderungen auszuwählen. Der Wandaufbau ist so vorzusehen, dass bauseitig auch nachträglich Elektroleitungen für Schalter, Steckdosen und Medienanschlüsse in oder neben jedem Trennwandelement verlegt werden können. Der Umfang dieser Installationen ist auf Schall- und Brandschutzanforderungen abzustimmen. Ausschnitte und Durchführungen werden separat beschrieben und vergütet.
Die Dämmmaterialien im Trennwandzwischenraum sowie in den Hohlräumen der Anschlussprofile sind für den jeweils notwendigen Schall- und Brandschutz so auszuwählen, dass alle Brandschutzanforderungen bis F90 sowie alle Schallschutzanforderungen bis Rw, P = 52 dB bei gleicher Wanddicke und ohne Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des gesamten Trennwandsystems erfüllt werden. Der Einbau der Dämmstoffe ist so vorzunehmen, dass ein nachträgliches Absinken durch Erschütterungen, Baubewegungen oder Eigengewicht ausgeschlossen ist. Es dürfen nur mineralische Faserdämmstoffe, die mit dem RAL-Gütezeichen zertifiziert sind, eingesetzt werden.
3.4Verglasungen
Die statische Bemessung der Scheibenstärken ist alleinige Sache des AN, angegebene Glasstärken sind nur als Bemessungsvorschlag zu verstehen. Die Kanten von nicht gerahmten Scheiben sind generell zu bearbeiten und gefast auszubilden. Bei ESG, VSG und Floatglas-Scheiben werden diese feinjustiert und poliert.
Alle Isolierglas- und Funktionsscheiben (VSG, ESG etc.) müssen unveränderliche Kennzeichnungen (z. B. geätzte Stempel) mit Angaben zu u- und g-Wert (bei ISO-Scheiben) sowie zu Glasart und -stärke aufweisen.
Alle Scheiben im Brüstungsbereich sind als splittergeschützte Verglasung aus ESG oder VSG zu planen.
Sofern Zustimmungen im Einzelfall erforderlich werden, ist es Sache des AN, diese zu koordinieren und zu eigenen Lasten zu besorgen. Anfallende Aufwendungen und Gebühren für Zustimmungen, Statik, Prüfstatik, Lastversuche etc. sind in den Angebotspreis einzurechnen, sofern nicht in gesonderter Position abgefragt.
Bei ganzverglasten oder großflächig verglasten Flächen sind die Gläser gemäß UVV, deutlich sichtbar über ca. 30 % der Fläche durch Ätzen, Strahlen oder Bekleben zu kennzeichnen.
Bei VSG-Verglasungen sind Schattierungs- und Mattierungsfolien in der Mittellage der Scheiben statthaft.
Brandschutzverglasungen sind stets als "F"-Verglasungen auszuführen; "G"-Verglasungen sind nur dann zulässig, wenn die Bauaufsichtsbehörde dem Einbau von "G"-Verglasungen in der jeweiligen Situation ausdrücklich zugestimmt hat.
3.5Beschläge
Beschläge in Fluchtwegen sind ausschließlich nach DIN EN 179 und bei Türen von Fluchtwegen aus Räumen mit großen Menschenansammlungen ausschließlich nach DIN EN 1125 (Panikstangenbeschlag) zu wählen.
Soweit Beschläge nach DIN EN 179 oder DIN EN 1125 verbaut werden, müssen für die jeweiligen Beschläge Freigaben der Türhersteller vorliegen, um die geforderten geringen Betätigungskräfte zu gewährleisten.
Alle Beschläge sämtlicher Bauelemente sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen.
Alle elektrischen Leitungen sind prinzipiell verdeckt im Rahmen bzw. im Falz in flexiblen Schutzrohren zu verziehen.
Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind diese nachstellbar anzubringen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Lippendichtungen sollen nicht ausschließlich parallel verstellbar sein.
ZTV Systemtrennwände
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS61 Im Folgenden ein Auszug der relevanten Maßnahmen für das Gewerk Trockenbauarbeiten, die sich aus dem Denkmalschutz ergeben.
Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten Gebäude CS 61
(siehe S. 7 ff, Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung, Stand 30.01.2019)
Der nachfolgende Maßnahmenkatalog detailliert die baukonstruktiven Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz des Gebäudes zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung. Einzelne Positionen können jedoch erst nach Vorliegen einer Ausführungsplanung - teilweise erst bei Vorliegen von Leistungsverzeichnissen und teilweise erst bei Bauteilöffnungen im Zuge der Realisierung - konkretisiert werden. Soweit einzelne Positionen aus vorgenannten Gründen hier nicht ausreichend beschrieben werden können, wird die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach detaillierter und abgestimmter Ausführung zeitversetzt beantragt. Die Konkretisierung dieser Positionen soll/kann dann im Baugenehmigungsbescheid beauflagt werden.
(14) Mit Wohnumnutzung werden die Bestandsgeschossdecken aus statischer, bauphysikalischer und brandschutztechnischer Sicht mit schalldämmenden Abhangdecken und neuen Fußbodenkonstruktionen (Heizestrich) optimiert.
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS61
Schnittstellen und Umlagen Umlagen:
Baustrom und Bauwasser:0,5%
Projektversicherung: 0,7%
Schnittstellen zu anderen Gewerken:
Innenputz:
Die Ausführung der verputzten Wandflächen erfolgt vor den Trockenbauarbeiten. Anschlüsse von Trockenbauwänden und -decken an verputzte Bauteile sind entsprechend auszuführen.
Elektroinstallation (ELT):
Öffnungen für Installationen sind gemäß Schlitz- und Durchbruchplanung bereitzustellen. Koordination mit dem Gewerk ELT erforderlich.
Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS):
Öffnungen für HLS-Anlagen sind gemäß Planung herzustellen. Verstärkungen (z. B. Traversen, U/A-Profile) für Rohrdurchführungen sind im Trockenbau zu berücksichtigen.
TGA-Installationen:
Die Ausführung erfolgt in der Regel mit einseitiger Vorbeplankung durch den Trockenbauer. Nachfolgend werden die Installationen durch die TGA-Gewerke eingebracht. Die zweite Beplankung erfolgt nach Abschluss der Installationen. Öffnungen, Leitungswege und statisch erforderliche Verstärkungen sind im Vorfeld mit den Fachgewerken abzustimmen.
Brandschutzschottungen:
Für geplante Brandschutzschottungen von TGA-Leitungen sind Aussparungen mit umlaufender Laibungsbeplankung herzustellen. Die Ausführung erfolgt gemäß den geltenden Zulassungen und in Abstimmung mit der TGA- und Brandschutzplanung.
Revisionsklappen:
Revisionsklappen in Wänden und Decken für gebäudetechnische Anlagen sind koordiniert mit den Fachgewerken auszuführen. Maße, Lage und Anzahl gemäß Revisionsklappenplanung.
Türzargen / Türöffnungen:
Erforderliche Verstärkungen mit UA-Profilen für Türzargen sind gemäß Türplanung vorzusehen.
Zimmerer- und Holzbauarbeiten:
Im Bereich von Dachsanierung, Gauben und Loggien erfolgen Vorleistungen durch das Gewerk Zimmerer. Der Trockenbau schließt an die neuen bzw. sanierten Holz- und Stahlkonstruktionen an - insbesondere bei Zwischensparrendämmungen, Dachbekleidungen, Vorsatzschalen und Trockenbaudecken.
Brandschutztechnisch relevante Bauteile im Dachbereich werden teilweise durch den Zimmerer, teilweise durch den Trockenbauunternehmer ausgeführt.
Brandschutztechnisch erforderliche Durchdringungen der Dachhaut, z. B. für Außenluftdurchlässe (ALD) und Dachflächenfenster (DFF), werden bauseits durch andere Gewerke (z. B. Zimmerer oder Fensterbauer) hergestellt. Der Trockenbauunternehmer hat seine Dachbekleidungen und ggf. weiteren Bauteile entsprechend anzuschließen.
Schnittstellen und Umlagen
Nettomengen! Es handelt sich um ein BIM-Projekt.
Die Mengenangaben in den Positionen entsprechen Netto-Mengen, ohne Berücksichtigung der VOB-Abzugs- und Übermessungsregeln. Auf dieser Grundlage wären auch die Abrechnungsmengen zu ermitteln, sofern keine Pauschalierung der Leistungen vereinbart wird.
Nettomengen!
Auflistung der Anlagen Siehe Anlagenliste anbei
Auflistung der Anlagen
010 Gebäudeteil A+B+C
010
Gebäudeteil A+B+C
010.10 Vor-/nachbereitende Arbeiten
010.10
Vor-/nachbereitende Arbeiten
010.20 Trockenbauwände, Installationswände, Vorsatzschalen
010.20
Trockenbauwände, Installationswände, Vorsatzschalen
010.30 Anschlüsse, Öffnungen, Einbauteile
010.30
Anschlüsse, Öffnungen, Einbauteile
010.40 Trockenbaudecken
010.40
Trockenbaudecken
010.50 DG-Ausbau
010.50
DG-Ausbau
010.60 Brandschutzverkleidungen Träger/Stützen
010.60
Brandschutzverkleidungen Träger/Stützen
010.70 Systemtrennwände, Glas
010.70
Systemtrennwände, Glas
010.80 Stundenlohnarbeiten
010.80
Stundenlohnarbeiten
020 Gebäudeteil D+E
020
Gebäudeteil D+E
020.10 Vor-/nachbereitende Arbeiten
020.10
Vor-/nachbereitende Arbeiten
020.20 Trockenbauwände, Installationswände, Vorsatzschalen
020.20
Trockenbauwände, Installationswände, Vorsatzschalen
020.30 Anschlüsse, Öffnungen, Einbauteile
020.30
Anschlüsse, Öffnungen, Einbauteile
020.40 Trockenbaudecken
020.40
Trockenbaudecken
020.50 DG-Ausbau
020.50
DG-Ausbau
020.60 Brandschutzverkleidungen Träger/Stützen
020.60
Brandschutzverkleidungen Träger/Stützen
020.70 Stundenlohnarbeiten
020.70
Stundenlohnarbeiten
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